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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Kalender => Thema gestartet von: Flughund am 09. Februar 2018, 18:34

Titel: GERICHTSTERMINE Verhandlungen VG Karlsruhe, 22.03.18, ab 9.30 Uhr
Beitrag von: Flughund am 09. Februar 2018, 18:34
Hallo liebe Mitstreiterin, lieber Mitstreiter,
meine Klage gegen den SWR wird am
22. März 2018 vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe,
Nördliche Hildapromenade 1
im Sitzungssaal 2 um 10:30 Uhr verhandelt.

Ich lehne die Zahlung aus Gewissensgründen ab und berufe mich auf den Härtefall gemäß Rundfunkstaatsvertrag  § 4, Abs. 6, Satz 1.

Über Deine Teilnahme als Zuschauer und kritischer Gast würde ich mich sehr freuen!
Eckart Kuhlen


Edit DumbTV:
An diesem Tag finden offensichtlich mehrere Verhandlungen statt. Siehe folgende Beiträge.
Titel: Re: GERICHTSTERMINE Verhandlungen VG Karlsruhe, 22.03.18, ab 9.30 Uhr
Beitrag von: Markus KA am 15. Februar 2018, 18:23
Die erste Verhandlung startet um 9.30 Uhr.

Man beachte, das VG Karlsruhe hat in seiner Ladung zur mündlichen Verhandlung damit begonnen auf
§ 87b Abs. 2 und 3 VwGO hinzuweisen
https://www.gesetze-im-internet.de/vwgo/__87b.html
Zitat
[...]
(2) Der Vorsitzende oder der Berichterstatter kann einem Beteiligten unter Fristsetzung aufgeben, zu
bestimmten Vorgängen
1. Tatsachen anzugeben oder Beweismittel zu bezeichnen,
2. Urkunden oder andere bewegliche Sachen vorzulegen sowie elektronische Dokumente zu übermitteln,
soweit der Beteiligte dazu verpflichtet ist.
(3) Das Gericht kann Erklärungen und Beweismittel, die erst nach Ablauf einer nach den Absätzen 1
und 2 gesetzten Frist vorgebracht werden, zurückweisen und ohne weitere Ermittlungen entscheiden,
wenn
1. ihre Zulassung nach der freien Überzeugung des Gerichts die Erledigung des Rechtsstreits verzögern
würde und
2. der Beteiligte die Verspätung nicht genügend entschuldigt und
3. der Beteiligte über die Folgen einer Fristversäumung belehrt worden ist.

Der Entschuldigungsgrund ist auf Verlangen des Gerichts glaubhaft zu machen. Satz 1 gilt nicht, wenn
es mit geringem Aufwand möglich ist, den Sachverhalt auch ohne Mitwirkung des Beteiligten zu ermitteln.

Für die Angaben von Beweismitteln und Tatsachen (evtl. auch Beweisanträgen) wird eine Frist von zwei Wochen vor der mündlichen Verhandlung gesetzt.
Titel: Re: GERICHTSTERMINE Verhandlungen VG Karlsruhe, 22.03.18, ab 9.30 Uhr
Beitrag von: Freierwille am 19. Februar 2018, 22:05
Liebe Menschen
Am 22. Tag des Monats März 2018 Klage ich um 11.30 Uhr gegen den Südwestrundfunk (Verwaltungsgericht Karlsruhe, Nördliche Hildapromenade 1, Erdgeschoss, Sitzungssaal 2).

Ich lehne diesen menschenunwürdigen Zwangsbeitrag ab....

Ich freue mich von Herzen über Menschen die zu diesem Schauprozess kommen und mir und dem Menschen vor mir zur Seite stehen...
Titel: Re: GERICHTSTERMINE Verhandlungen VG Karlsruhe, 22.03.18, ab 9.30 Uhr
Beitrag von: Flughund am 06. März 2018, 22:13
Meine Verhandlung am 22.03.2018 findet jetzt statt in der Röntgenstraße 2a, 3. Obergeschoss, Sitzungssaal 3.
Mit solidarischen Grüßen!
Titel: Re: GERICHTSTERMINE Verhandlungen VG Karlsruhe, 22.03.18, ab 9.30 Uhr
Beitrag von: Freierwille am 06. März 2018, 22:28
Hallo in die Runde!
Mich haben sie auch dorthin verlegt, Uhrzeit wie zuvor!
Freue mich auf Supporter...
Titel: Re: GERICHTSTERMINE Verhandlungen VG Karlsruhe, 22.03.18, ab 9.30 Uhr
Beitrag von: Markus KA am 07. März 2018, 10:36
Meine Verhandlung am 22.03.2018 findet jetzt statt in der Röntgenstraße 2a, 3. Obergeschoss, Sitzungssaal 3.
Mit solidarischen Grüßen!

Der Sitzungssaal ist etwas kleiner und im gegenüberliegenden Gebäude (neben der Kirche).