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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Runde Tische und Aktionen (nach Bundesländern sortiert) => Aktionen – Alternativen – Erlebnisse => RT Hessen => Thema gestartet von: Markus KA am 30. Mai 2018, 13:05
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15. Juni 2018 Öffentliche Hauptversammlung Rundfunkrat des hessischen Rundfunks
https://www.hr-rundfunkrat.de/sitzungen/sitzungen-des-rundfunkrats-2018,2018-termine-sitzungen-rundfunkrat-100.html (https://www.hr-rundfunkrat.de/sitzungen/sitzungen-des-rundfunkrats-2018,2018-termine-sitzungen-rundfunkrat-100.html)
Öffentliche Hauptversammlung Rundfunkrat des hessischen Rundfunks um 15.30 Uhr
Rundfunkrat des Hessischen Rundfunks
Anstalt des öffentlichen Rechts
Bertramstraße 8
D-60320 Frankfurt
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15. Juni 2018: Öffentliche Hauptversammlung des Rundfunkrats
Tagesordnung
1. Feststellung der Beschlussfähigkeit
2. Jahresbericht des Intendanten und Jahresrechnung 2017
3. Genehmigung des Jahresberichts des Intendanten und der Jahresrechnung 2017
4. Entlastung des Verwaltungsrats
5. Entlastung des Intendanten
6. Verschiedenes
Adresse:
Bertramstraße 8, 60320 Frankfurt am Main
https://www.google.de/maps/dir/Frankfurt+Hauptbahnhof,+Am+Hauptbahnhof,+Frankfurt+am+Main/Bertramstra%C3%9Fe+8,+60320+Frankfurt+am+Main/@50.121691,8.6523439,14z/data=!3m1!4b1!4m14!4m13!1m5!1m1!1s0x47bd0bffdf03be85:0x3aa7d94630860dae!2m2!1d8.6636843!2d50.1071365!1m5!1m1!1s0x47bd0ecd30678a7f:0x860581f7967c596d!2m2!1d8.6762677!2d50.1358739!3e3
Ob man sich dafür anmelden muss oder ob man einfach so kommen kann?
Habe nichts gefunden.
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Da kann man einfach hingehen. Man kann allerdings als Außenstehender keine Fragen an die Mitglieder stellen......
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...aber vielleicht kann man als Entschädigung für das Ertragen des Kasperletheaters am üppigen Buffet naschen! :angel:
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...am üppigen Buffet naschen! :angel:
Na, wenn das kein Grund ist ::)
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Ich bin dabei
ist aber erst ab 15.30 Uhr öffentlich
um wieviel Uhr wird das Buffet eröffnet?
(wahrscheinlich erst wieder hinterher....)
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Kurze Zusammenfassung:
Es gab wohl ca. 20 OLG Entscheidungen (im Kartellrecht) zugunsten des Rundfunks,
diese wurden aber durch eine BGH Entscheidung unerwartet gecancelt.
Deshalb muß man mit allem rechnen bzgl. des Bundesverfassungsgerichts und der Rundfunkbeiträge.(klang mehrfach so durch)
Besonders schlimm wäre dies bei den gewerblichen Zahlern, denn da geht es um viele Millionen Euro.
Evtl. müßte man sich überlegen wie man das ggf. kompensieren könnte. (na wie wohl?)
Dazu wurde aber im öffentlichen Teil nichts besprochen.
Ansonsten war man zuversichtlich. Werbeeinnahmen sind gut und werden beibehalten. Jahresergebnis sehr gut, steigende Tendenz (bis jetzt).
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Es gab wohl ca. 20 OLG Entscheidungen (im Kartellrecht) zugunsten des Rundfunks,
diese wurden aber durch eine BGH Entscheidung unerwartet gecancelt.
Ein leichtes Grinsen ist in meinem Gesicht... da gibt es zahlreiche Gerichte, die Urteilen,dass es so richtig ist, und dann kommt ein höheres (und finales) Gericht
dazu, und entscheidet komplett anders... und ohrfeigt damit alle anderen Entscheidungen....
Kann man dieses BGH Urteil einmal genannt bekommen (Aktenzeichen).
Kann ja möglicherweise auch von uns verwendet werden....
Grüße
Adonis
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Da geht es um Einspeisungsentgelte ggü. Kabelnetzbetreibern
BGH 12.4.16 (KZR 31/14)
darauf OLG Düsseldorf 12.2.17 VI-U (Kart) 16/13 ! Änderung der Rspr. im zweiten Durchgang
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Oberlandesgericht Düsseldorf, VI-U (Kart) 16/13
(...) Die Beklagten zu 1. und zu 3. bis 10. werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 2.813.603,63 € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16. Februar 2013 und weitere 682.082,67 € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16. Februar 2016 zu zahlen.
(...)
Beklagten sind die Rundfunkanstalten
Kläger die Kabelnetzbetreiber
Naja, wenn man über 8 Milliarden an "Gesetzlich Geregelten Einnahmen hat" dann können die 4 Mio. aus der Portokasse bezahlt werden..... ???
Quelle: https://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/duesseldorf/j2017/VI_U_Kart_16_13_Urteil_20170712.html