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Aktuelles => Aktuelles => Thema gestartet von: LeckGEZ am 25. Oktober 2015, 15:35

Titel: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
Beitrag von: LeckGEZ am 25. Oktober 2015, 15:35
Hallo,

angeregt von Viktor7's Beitrag
"STRAFANZEIGE wegen Rechtsbeugung"
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16118.0.html
möchte ich auch an anderer Stelle den Missbrauch der Gesetze einschränken und habe mir ein kurzes Schreiben ausgedacht, das auf einem anderen Weg zum Ziel führen könnte.

Ich habe es absichtlich ohne Rechtskauderwelsch geschrieben. Ich denke man muss als Bürger keine bekannten Gesetze mit Paragraphen anführen auf die man sich beruft. Man schreibt hier schliesslich als Bürger ein Bürgeramt an. Nur das neue Rechtsurteil vom EuGH mit dem Auskunftsanspruch eines EU-Bürgers bevor Daten zwischen Behörden weiterverarbeitet werden, habe ich mit der Quelle belegt, so dass die Möglichkeit zur Information vor dem Handeln besteht.

Das Schreiben ist auch insofern wichtig als die Antwort, sollte sie unbefriedigt sein, einem einen Rechtsanspruch als Betroffener auf dem Klageweg, und diesmal nicht beim für Verfassungsfragen unzuständigen Verwaltungsgericht, ähnlich Viktor7's Bestreben, ermöglicht.

Gerne bitte ich auch um Anmerkungen zum Dokument, um es als Vorlage für jeden den es betrifft nutzbar zu machen. ***

Letztlich wäre es auch sehr interessant zu sehen, wie sich die Antworten der EMA deutschlandweit ähneln/unterscheiden.

***Edit "Bürger":
Als aktuellste Version bitte immer die jeweils letzte Version im Thread verwenden.


Zitat
Vorname Name
Straße Hausnummer
Postleitzahl Wohnort


Einwohnermeldeamt
Stadt/Gemeinde
Straße Hausnummer
Postleitzahl Stadt/Gemeinde
Ort, den Datum


Widerspruch gegen die Weitergabe meiner Daten durch die Meldebehörde


Hiermit mache ich von meinen Rechten laut Bundesdatenschutzgesetz Gebrauch und widerspreche jeglicher Weitergabe meiner bei ihnen gespeicherten Daten. Das schließt alle Arten in jeglicher Form der Auskunftserteilung an Dritte ausnahmslos ein.

Ich möchte auch allen zukünftigen Änderungen im Meldegesetz und dessen Auslegung in der Meldedatenverordnung für mich als Bürger immer so ausgelegt sehen, das jede neue Art oder Änderung der Datenerhebung und -weitergabe immer in der Voreinstellung opt-in, das heißt keine Datenweitergabe, für mich voreingestellt ist.

Weiterhin möchte ich über jegliche getätigte Datenweitergabe im Voraus informiert werden, um von meinem Widerspruchsrecht wirksam Gebrauch machen zu können. 
Ich verweise in diesem Zusammenhang auf das letzte Wort in der Rechtssache EuGH C?201/14 (http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2015-10/cp150110de.pdf) in der der Europäische Gerichtshof am 1. Oktober 2015 für Recht befunden hat, dass Bürger ein Recht darauf haben, vor einer beabsichtigten Übertragung von Daten von der datenübertragenden Verwaltungsbehörde informiert zu werden, wenn die datenentgegennehmende Verwaltungsbehörde diese Daten weiterverarbeiten möchte.

Falls Sie nicht die technischen Möglichkeiten haben das kurzfristig umzusetzen, dann sollten meine Daten solange in ausgedruckter Form an einem abgesicherten, zugriffsgeschützten Ort vorgehalten werden, damit mir als mündigen Bürger keine Nachteile durch ungeklärte Datenweitergaben entstehen können. Das schließt  insbesondere automatisierte Datenweitergaben ein, die einmal eingerichtet, fortwährend im Hintergrund ereignisgesteuert laufen.

Da nur ich die Entscheidung treffen kann was mir zum Nachteil gereicht, würde ich Sie im Zusammenhang mit zukünftigen Datenauskunftsersuchen darum bitten mir auch gleich die Begründung des Auskunftsersuchenden zur schnelleren Entscheidungsfindung mitzuliefern.

Unabhängig von der Bearbeitung der vorherigen Punkte, bitte ich Sie mir die vollständige Liste aller bisherigen Datenanfragen/-übertragungen zu meiner Person, die seit dem 01.01.2013 eingegangen sind, mir zuzusenden.

Mit freundlichen Grüßen

Name & Unterschrift


Hinweis: Siehe nunmehr auch
Zusammenfassung des Themas: Datenschutz
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23670.0.html
Titel: Re: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
Beitrag von: pinguin am 25. Oktober 2015, 18:01
Nee, nicht ganz; würde ich so nicht übernehmen.

Der EuGH hat nicht nur für Recht befunden, daß eine Behörde den Bürger vor einer zur Weiterbearbeitung beabsichtigten Weitergabe seiner personenbezogenen Daten informieren muß, sondern auch klargestellt, daß der Bürger ein Widerspruchsrecht hat, dem die Behörde folgen muß. D.h., ohne Einwilligung des Bürgers in die Weitergabe seiner personenbezogenen Daten darf die Behörde diese Daten nicht weitergeben.

Sinnvoll wäre es zudem, daß EuGH-Urteil in ganzer Länge dem Schreiben als Anlage beizufügen.
Titel: Re: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
Beitrag von: LeckGEZ am 25. Oktober 2015, 18:56
Nee, nicht ganz; würde ich so nicht übernehmen.

Der EuGH hat nicht nur für Recht befunden, daß eine Behörde den Bürger vor einer zur Weiterbearbeitung beabsichtigten Weitergabe seiner personenbezogenen Daten informieren muß, sondern auch klargestellt, daß der Bürger ein Widerspruchsrecht hat, dem die Behörde folgen muß. D.h., ohne Einwilligung des Bürgers in die Weitergabe seiner personenbezogenen Daten darf die Behörde diese Daten nicht weitergeben.

Sinnvoll wäre es zudem, daß EuGH-Urteil in ganzer Länge dem Schreiben als Anlage beizufügen.

Immer die Primärliteratur lesen. In der Presseerklärung kam es nicht zur Sprache, da es schon vorher an anderer Stelle "in Stein gemeisselt" wurde und nur im Urteil darauf referenziert wird.

Zitat
Wie der Generalanwalt in Nr. 74 seiner Schlussanträge ausgeführt hat, ist dieses Erfordernis einer Unterrichtung der von der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten betroffenen Personen umso wichtiger, als es die Voraussetzung dafür schafft, dass sie ihr in Art. 12 der Richtlinie 95/46 festgelegtes Auskunfts- und Berichtigungsrecht in Bezug auf die verarbeiteten Daten und ihr in Art. 14 der Richtlinie geregeltes Recht, der Verarbeitung der Daten zu widersprechen, ausüben können.

Ich hätte es nicht gewagt soweit zu gehen und mir auch ein Recht auf Widerspruch daraus abzuleiten. Die Formulierungen im Original http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=168943&pageIndex=0&doclang=DE&mode=lst&dir=&occ=first&part=1&cid=188266 (http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=168943&pageIndex=0&doclang=DE&mode=lst&dir=&occ=first&part=1&cid=188266) lassen mich verzücken. Mein sanfter Absatz kann jetzt mehr fordernder geschrieben werden.
Und ja, neben dem Link zur besseren Quelle, sollte auch ein ausgedrucktes Formular beigelegt werden. Wenn man ganz lieb ist, mit Textmarker hervorgehobenen Stellen.

EMA muss dem nicht einmal zustimmen. Mit der Absage hätte man dann vor einem ordentlichen Gericht eine Klagemöglichkeit. Und der Spuk der Datenhehlerei  ist vorbei.

Wo keine Daten - da auch kein Kläger. GEZ 1.0 reloaded. Die Schnüffler müssen wieder reaktiviert werden und Klingel putzen gehen.
Titel: Re: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
Beitrag von: pinguin am 25. Oktober 2015, 21:17
Immer die Primärliteratur lesen.
Da das Urteil bereits am 01. Oktober '15 unter dem Titel "Ohne Information der Bürger kein Austausch der Daten zwecks Verarbeitung" *** eingestellt worden ist, http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15947.0.html, darf vermutet werden, daß es sich außer dem dortigen TE nicht wirklich jemand durchgelesen hat.

*** Mehr hatte in der Titelzeile keinen Platz. Ok, man hätte statt "Information" auch "Genehmigung" schreiben können.
Titel: Re: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
Beitrag von: speedy777 am 29. Oktober 2015, 07:13
Nur zur Info:

Person A steht mit oben genanntem Schreiben um 13 Uhr auf dem örtlichen EMA um sich umzumelden.... Na bin ich aber mal gespannt was die nette Dame da zu sagen hat. Habe es in 2-facher Ausfertigung dabei. Kann ich verlangen einen Nachweis der Abgabe zu erhalten?

Bericht folgt...

Grüße
Titel: Re: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
Beitrag von: Roggi am 29. Oktober 2015, 07:56
Meine Meinung:
Die Mitarbeiter in den Meldeämtern können gar nicht im Alleingang Europarecht umsetzen, sie müssen die Bestimmungen der Behörden umsetzen. Wenn da nichts drin steht von Europarecht, muss das Europarecht vom Bürger eingeklagt werden. Selbst der Behördenleiter oder der Bürgermeister kann da nichts machen.
Titel: Re: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
Beitrag von: LeckGEZ am 29. Oktober 2015, 08:43
Meine Meinung:
Die Mitarbeiter in den Meldeämtern können gar nicht im Alleingang Europarecht umsetzen, sie müssen die Bestimmungen der Behörden umsetzen. Wenn da nichts drin steht von Europarecht, muss das Europarecht vom Bürger eingeklagt werden. Selbst der Behördenleiter oder der Bürgermeister kann da nichts machen.

Schon möglich. Aber als Bürger hat Du nun mal den direkten Kontakt zum EMA. Dort sollte zuerst die Eingabe platziert werden. Vermutlich bekommst Du ein "bitte warten" Schreiben und es wird intern "etwas" angestossen und das Schreiben wird intern an "andere" Stellen weitergeleitet.

Es geht auch darum das Du eine Antwort schriftlich erhältst die Dich zum Betroffenen durch den Verstoss gegen EU-Recht macht. Das ist die Grundlage zum Klagen. Nur diesmal nicht vor dem VG sondern AG mit der Auflage die Vereinbarkeit von mehr als eindeutigen Vorgaben aus EU-Gesetzen mit lokalen Recht zu klären. Da kann es nur eine Auslegung geben oder es wird der Beweis einer Bananenrepublik.

Das hat erst einmal nichts primär mit GEZ/ÖR zu tun. Das entzieht den ÖR die sich selbst geschaffene Grundlage der durch ÖR-Lobby in Gesetz geschriebene Datenschutzaufweichungen. Ohne Auskunftsanspruch müssen sie wieder Klingel putzen gehen! Nur diesmal fragen die Schergen nicht "Hast'n Empfangsgerät?" sondern "Wohnst Du hier?" !!!

Titel: Re: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
Beitrag von: LeckGEZ am 29. Oktober 2015, 09:37
Wie schon von pinguin angemerkt, ein Absatz sollte ausgetauscht werden.

Von

Zitat
Weiterhin möchte ich über jegliche getätigte Datenweitergabe im Voraus informiert werden, um von meinem Widerspruchsrecht wirksam Gebrauch machen zu können.
Ich verweise in diesem Zusammenhang auf das letzte Wort in der Rechtssache EuGH C?201/14 (http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2015-10/cp150110de.pdf) in der der Europäische Gerichtshof am 1. Oktober 2015 für Recht befunden hat, dass Bürger ein Recht darauf haben, vor einer beabsichtigten Übertragung von Daten von der datenübertragenden Verwaltungsbehörde informiert zu werden, wenn die datenentgegennehmende Verwaltungsbehörde diese Daten weiterverarbeiten möchte.

nach

Zitat
Weiterhin möchte ich über jegliche getätigte Datenweitergabe im Voraus informiert werden, um von meinem Widerspruchsrecht wirksam Gebrauch machen zu können.
Ich verweise in diesem Zusammenhang auf das bindende Wort in der Rechtssache EuGH C-201/14 (http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=168943&pageIndex=0&doclang=DE&mode=lst&dir=&occ=first&part=1&cid=188266) in der der Europäische Gerichtshof am 1. Oktober 2015 für Recht befunden hat, dass Bürger ein Recht darauf haben, vor einer beabsichtigten Übertragung von Daten von der datenübertragenden Verwaltungsbehörde informiert zu werden, wenn die datenentgegennehmende Verwaltungsbehörde diese Daten weiterverarbeiten möchte, um wirksam vom garantierten Widerspruchsrecht (Absatz 33: Verweis des EuGH Urteils) Gebrauch machen zu können.

Ich möchte in diesem Zusammenhang daran erinnern das im Unionsrecht Richtlinie 95/46 Art 13 die Ausnahmen und Einschränkungen definiert wurden, unter denen per nationalem Recht Daten eines EU-Bürgers erhoben und weiterverarbeitet werden dürfen. Weitere Ausnahmen sind nicht zulässig bzw. können wirksam widersprochen werden. Ich widerspreche jeder weiteren Ausnahme und Einschränkung die dazu genutzt werden kann, eine Weitergabe/Weiterverarbeitung meiner gespeicherten Daten zu ermöglichen.

@Moderator: Bitte im Eingangsartikel anpassen. Danke!
Titel: Re: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
Beitrag von: pinguin am 29. Oktober 2015, 14:23
@Roggi

Du irrst Dich. In allen Rechtsbereichen mit unmittelbarer Wirkung bedarf es keiner nationalen Regelung für ihre Gültigkeit. Und nun rate mal, was im Europarecht so alles unmittelbare Geltung hat? Als erstes bspw. sämtliche Regelungen der EU-Grundrechtecharta; weitere Bereiche darfst Du gern selbst herausfinden. In den beiden Europathemen waren diese auch schon einmal Gegenstand einer "Diskussion", die evtl. gar nicht erfolgt ist.
Titel: Re: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
Beitrag von: marga am 29. Oktober 2015, 17:29
Auch zur Info:

Man(n) Frau könnte gehört haben, dass in den beschriebenen
Einwohnermeldeämtern/Abteilungen der jeweiligen Gemeinden/Städte
jetzt im Oktober Informations-Lehrgänge bezüglich des
Europa—Rechts bzw. EU-Richtlinien-Vergabe stattgefunden haben.
Besonders betrachtet wurde auch die Einführung des neuen
Meldegesetzes
MG ab November 2015.

+++
Titel: Re: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
Beitrag von: Shuzi am 29. Oktober 2015, 17:44
Eine Frage ist, wie können bereits Zwangsangemeldete, deren Anmeldung auf Basis des Datenaustauschs zwischen Einwohnermeldeämtern und BS/LRA stattgefunden hat, sich das genannte Urteil zu Nutze machen? Theoretisch könnte man immer noch Widerspruch gegenüber BS/LRA einlegen und diese auffordern die persönlichen Daten inkl. des zugehörigen Beitragkontos umgehend zu löschen.
Titel: Re: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
Beitrag von: pinguin am 29. Oktober 2015, 18:00
Eine Frage ist, wie können bereits Zwangsangemeldete, deren Anmeldung auf Basis des Datenaustauschs zwischen Einwohnermeldeämtern und BS/LRA stattgefunden hat, sich das genannte Urteil zu Nutze machen?
Es wird hier darauf verwiesen, sich mit der leider in nationales Recht nicht überführten, aber dennoch als gültiges, verbindliches europäisches Recht anzusehenden Richtlinie 2010/13/EU über audio-visuelle Mediendienst zu befassen. Diese Richtlinie verbindet, es sei wiederholt, in Relation Unternehmen -> Verbraucher Rundfunk mit unlauteren Geschäftspraktiken. Und dann schaut man sich einfach die halbwegs neue Schadensersatz-Richtlinie an und zwar ausdrücklich aus europäischer Sicht.
Titel: Re: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
Beitrag von: speedy777 am 30. Oktober 2015, 10:02
Soooooo, gestern ist Person A also dahingestiefelt zu Frau X aufs Einwohnermeldeamt… Bitte einmal Ummeldung. Ach ja… Liebe Frau X ,ich habe da noch eine kleine Bitte: Person A legt den Schrieb  inklusive der ausgedruckten Gerichtsurteile auf den Tisch und wartet auf die Regung von Person X. Sie: Ja, wieso Person A dies wolle…? Person A: Weil keinerlei Lust, Zeit und Muse bestünde sich mit dubiosen Inkassobüros oder sonstigen Betrügern herumzuschlagen, welche über Meldedatenabgleiche die Daten von rechtschaffenen Bürgern abrufen! Sie: Ja aber wenn es wichtig wäre? Person A: Dann bitte ich um Mitteilung VOR der Datenweitergabe! Person X: Ob Person A einverstanden wäre, wenn erstmal das mit dem Behördenleiter besprochen werden könne? Person A: Aber natürlich, kein Thema. Und was wäre dann in der Zwischenzeit mit der Datenweitergabe? Person X: Bis zur Klärung wird nichts weitergegeben und wenn etwas wichtiges wäre würde Person A informiert.

Jetzt ist Person A mal gespannt! Person A ist mittlerweile auch schon ganz heiß auf den ersten Brief dieses Inkassobüros aus Köln, weil:

Laut Meldegesetz BW Paragraph 35:

Regelmäßige Datenübermittlung an den Südwestrundfunk (SWR)
(1) Die Meldebehörde darf dem SWR oder der nach § 10 Absatz 7 Satz 1 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages von ihm beauftragten Stelle zum Zwecke der Erhebung und des Einzugs der Rundfunkbeiträge im Falle der Anmeldung, Abmeldung oder des Todes folgende Daten volljähriger Einwohner übermitteln:
1.
Familiennamen,
2.
Vornamen, unter Bezeichnung des Rufnamens,
3.
frühere Namen,
4.
Tag der Geburt,
5.
gegenwärtige und frühere Anschriften, Haupt- und Nebenwohnung, bei Zuzug aus dem Ausland auch die letzte frühere Anschrift im Inland,
6.
Tag des Ein- und Auszugs,
7.
Familienstand,
8.
Sterbetag.
(2) Die übermittelten Daten dürfen nur verwendet werden, um Beginn und Ende der Rundfunkbeitragspflicht sowie die Landesrundfunkanstalt zu ermitteln, der der Beitrag zusteht. Der SWR und die von ihm beauftragte Stelle haben durch organisatorische und technische Maßnahmen sicherzustellen, daß nur berechtigte Bedienstete zur rechtmäßigen Aufgabenerfüllung Kenntnis erhalten und daß nicht mehr benötigte Daten unverzüglich gelöscht werden, spätestens innerhalb eines halben Jahres.
So, laut diesem Paragraphen steht im Rbstv:

Jede Landesrundfunkanstalt nimmt die ihr nach diesem Staatsvertrag zugewiesenen Aufgaben und die damit verbundenen Rechte und Pflichten ganz oder teilweise durch die im Rahmen einer nichtrechtsfähigen öffentlich-rechtlichen Verwaltungsgemeinschaft betriebene Stelle der öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten selbst wahr. Die Landesrundfunkanstalt ist ermächtigt, einzelne Tätigkeiten bei der Durchführung des Beitragseinzugs und der Ermittlung von Beitragsschuldnern auf Dritte zu übertragen und das Nähere durch die Satzung nach § 9 Abs. 2 zu regeln. Die Landesrundfunkanstalt kann eine Übertragung von Tätigkeiten auf Dritte nach Satz 2 ausschließen, die durch Erfolgshonorare oder auf Provisionsbasis vergütet werden.


Person A wird dann ein sehr großes Fass aufmachen, sollte in den nächsten Tagen von einem Inkassobüro aus Köln Post kommen! Inklusive einer ausführlichen Auskunft, an wen meine Adresse seit meiner Anmeldung am 29.10. gesendet wurde! Dann wird die Legitimation verlangt, aufgrund deren, dieses Inkassobüro dies bekommen durfte.

Weil namentlich genannt wurde dieses Inkassobüro in keinem Vertrag der Welt!! Und in der neusten Satzung des SWR ebenfalls nicht!

So… to be continued…

Person A ist momentan sehr streitlustig was diese Sache betrifft. Wird dann aber parallel alle Briefe ungeöffnet offiziell zur Post bringen mit unbekannt verzogen. Denn dies funktioniert seltsamerweise bei der Bekannten von Person A schon seit Ihrem Umzug im Jahr 2014. 2 Briefe nach Ummeldung beim EMA und nach Lieferung zur Poststelle keinerlei Regung mehr!


Titel: Re: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
Beitrag von: LeckGEZ am 30. Oktober 2015, 10:35
Hallo Speedy777,

eigentlich wollte ich den Voreiter in dieser Angelegenheit machen und die Vorlage noch entsprechend dem Feedback tunen, aber mein Glückwunsch zum ersten Kontakt!
Habe in dieser Angelegenheit noch einen Blickwinkel mehr erlangt der essentiell wichtig ist für zukünftige Widersprüche beim EMA.

Es geht um die Vernetzung der Datenbanken aller EMA die nun auch "beschlossene Sache" ist. Und es geht um die Verknüpfung deiner Datensätze mit fremden Datensätzen.
Bevor ich das erläutere, lade ich doch lieber ein Update der Vorlage hoch.

Zitat
Vorname Name
Straße Hausnummer
Postleitzahl Wohnort


Einwohnermeldeamt
Stadt/Gemeinde
Straße Hausnummer
Postleitzahl Stadt/Gemeinde
Ort, den Datum


Widerspruch gegen die Weitergabe meiner Daten durch die Meldebehörde


Hiermit mache ich von meinen Rechten laut Bundes- und EU-Datenschutzgesetz Gebrauch und widerspreche jeglicher Weitergabe meiner bei ihnen gespeicherten Daten. Das schließt alle Arten in jeglicher Form der Auskunftserteilung an Dritte ausnahmslos ein.

Ich möchte allen zukünftigen Änderungen im Meldegesetz und dessen Auslegung in der Meldedaten­verordnung für mich als Bürger immer so ausgelegt sehen, das jede neue Art oder Änderung der Datenerhebung und -weitergabe immer in der Voreinstellung opt-in, das heißt keine Datenweitergabe, für mich voreingestellt ist.

Weiterhin möchte ich über jegliche getätigte Datenweitergabe im Voraus informiert werden, um von meinem Widerspruchsrecht wirksam Gebrauch machen zu können. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf das bindende Wort in der Rechtssache EuGH C-201/14 (Link im Anhang) in der der Europäische Gerichtshof am 1. Oktober 2015 für Recht befunden hat, dass Bürger ein Recht darauf haben, vor einer beabsichtigten Übertragung von Daten von der datenübertragenden Verwaltungsbehörde informiert zu werden, wenn die datenentgegennehmende Verwaltungsbehörde diese Daten weiterverarbeiten möchte, um wirksam vom garantierten Widerspruchsrecht (Absatz 33: Verweis des EuGH C-201/14 Urteils) Gebrauch machen zu können.

Ich möchte in diesem Zusammenhang daran erinnern das im Unionsrecht Richtlinie 95/46 Art 13 (Auszug siehe Anhang) die Ausnahmen und Einschränkungen definiert wurden, unter denen per nationalem Recht Daten eines EU-Bürgers erhoben und weiterverarbeitet werden dürfen. Weitere Ausnahmen sind nicht zulässig bzw. können wirksam widersprochen werden. Ich widerspreche jeder weiteren Ausnahme und Einschränkung die dazu genutzt werden kann, eine Weitergabe/Weiterverarbeitung meiner gespeicherten Daten zu ermöglichen.

Weiterhin widerspreche ich jeglicher Verknüpfung meiner persönlichen Daten mit fremden Datensätzen beispielsweise mit Daten meines Vermieters, Wohnungs- oder Hauseigentümers. Dafür gibt es keinen berechtigten Grund. Letztlich würde damit sogar das Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgericht in Verbindung mit der neuen Vernetzung von Einwohnermeldeämter ausgehebelt werden. Ordnungsbußgelder in Höhe von 1.000-50.000€ für zukünftig meldepflichtige Wohnungseigentümer sollen keiner Scheinanmeldung entgegenwirken sondern sicherstellen, daß die neuen gewonnenen Daten aller Bürger von hoher Qualität sind. Das ist mit hoher Sicherheit nicht Grundgesetz- und EU-Rechtskonform und führt zu der Datengrundlage die notwendig ist, um bestehende und zukünftige Nationalgesetze, egal ob rechtsgültig oder nicht, ökonomisch auszubeuten.

Ich widerspreche einer Zusammenführung/Verknüpfung meiner Daten in Datenbanken globalen Ausmasses beispielsweise mit Datenbanken anderer Einwohnermeldeämter, Bundesländer, Länder. Meine Daten dürfen nur lokal an meinem Wohnsitz als unverknüpfter Datensatz gespeichert sein.

Falls Sie nicht über die technischen Möglichkeiten verfügen das kurzfristig umzusetzen, dann sollten meine Daten in ausgedruckter Form an einem abgesicherten, zugriffsgeschützten Ort vorgehalten werden, damit mir als mündigen Bürger keine Nachteile durch ungeklärte Datenweitergaben/Datenverknüpfungen entstehen können. Das schließt  insbesondere automatisierte Datenweitergaben/Datenverknüpfungen ein, die einmal eingerichtet, fortwährend im Hintergrund ereignisgesteuert laufen.

Da nur ich die Entscheidung treffen kann was mir zum Nachteil gereicht, würde ich Sie im Zusammenhang mit zukünftigen Datenauskunftsersuchen zu meiner Person darum bitten mir auch gleich die Begründung des Auskunftsersuchenden zur schnelleren Entscheidungsfindung mitzuliefern.

Unabhängig von der Bearbeitung der vorherigen Punkte, bitte ich Sie mir die vollständige Liste aller bisherigen Datenanfragen/-übertragungen zu meiner Person, die seit dem 01.01.2013 eingegangen sind, mir zuzusenden.
Geben Sie mir zusätzlich Auskunft darüber wo meine Daten gespeichert sind und über mögliche Verknüpfungen zu anderen Datensätzen.

Ich bitte um Umsetzung meiner Datenschutzeinstellungen innerhalb der nächsten 14 Tage und wünsche eine schriftliche Bestätigung vor Ablauf der Frist. Sollte eine Weitergabe der Daten ohne Rückfrage erfolgen, mache ich pro Weitergabe ein Schadenersatz von pauschal 50.000,- € geltend.

Mit freundlichen Grüßen

Name & Unterschrift

Anhang:

EuGH C-201/14: http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=168943&pageIndex=0&doclang=DE&mode=lst&dir=&occ=first&part=1&cid=188266

Auszug Unionsrecht Richtlinie 95/46 Art 13:

Art. 13 („Ausnahmen und Einschränkungen“) der Richtlinie lautet:
(1)    Die Mitgliedstaaten können Rechtsvorschriften erlassen, die die Pflichten und Rechte gemäß Artikel 6 Absatz 1, Artikel 10, Artikel 11 Absatz 1, Artikel 12 und Artikel 21 beschränken, sofern eine solche Beschränkung notwendig ist für
a) die Sicherheit des Staates;
b) die Landesverteidigung;
c) die öffentliche Sicherheit;
d) die Verhütung, Ermittlung, Feststellung und Verfolgung von Straftaten oder Verstößen gegen die berufsständischen Regeln bei reglementierten Berufen;
e) ein wichtiges wirtschaftliches oder finanzielles Interesse eines Mitgliedstaats oder der Europäischen Union einschließlich Währungs-, Haushalts- und Steuerangelegenheiten;
f) Kontroll-, Überwachungs- und Ordnungsfunktionen, die dauernd oder zeitweise mit der Ausübung öffentlicher Gewalt für die unter den Buchstaben c), d) und e) genannten Zwecke verbunden sind;
g) den Schutz der betroffenen Person und der Rechte und Freiheiten anderer Personen.

Letztlich, sollte die Vorlage weitgehend vollständig sein, wäre es interessant wenn das Feedback von vielen Personen A-Z wieder zusammenfliessen würde. Vermutlich werden EMA nicht alle der gleichen Ansicht sein und die Interpretationsspielräume könnten interessant für weiteres Vorgehen sein.

Titel: Re: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
Beitrag von: PersonX am 30. Oktober 2015, 10:49
@speedy777
Zitat
Und was wäre dann in der Zwischenzeit mit der Datenweitergabe? Person X: Bis zur Klärung wird nichts weitergegeben und wenn etwas wichtiges wäre würde Person A informiert.

Hoffentlich schriftlich bekommen diese Aussage, mit Stempel etc. ;-)

Hym, Person A würde nun auch nur bei etwas wichtiges informiert ->
sollte an sich lauten, wird immer informiert vor jedweder Datenweitergabe
und bedeutet, informiert, dann das Daten weitergegeben wurden oder das eine Datenanfrage vorliegt.

Ergo müsste die Aussage lauten: Bis zu einer "Klärung" erfolgt keine Datenweitergabe, zudem wird eine Person A bei jeder Datenanfrage informiert. Regelmäßig stattfindende Datenübertragungen ohne Datenanfrage finden nicht statt. -Aber wozu Klärung, wenn EU Recht verbindlich ist.- Es würde dann noch ein Satz dazu gehören, die Klärung muss erfolgen in einer Frist von 14 Tagen ab Unterzeichnung.
 -Wichtig ist hier bereits ein Satz, welcher die Schadensumme vorgibt.-
Bei Weitergabe der Daten ohne Rückfrage, wird pro Weitergabe ein Schadenersatz von pauschal 50.000,- €  fällig.

Das Ganze in Kopie mit dem Stempel und Unterschrift -->

Den Schadenersatz zuvor in einer Höhe X anzugeben ist wichtig, weil dieser dann auch geltend gemacht werden kann.
Titel: Re: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
Beitrag von: LeckGEZ am 30. Oktober 2015, 11:06
Hallo PersonX,

Frist und Ankündigung bei Zuwiderhandlung ist im letzten Absatz, vorheriger Beitrag, eingeflossen.

Man muss sich erst einmal an die Gepflogenheiten im Rechtsverkehr gewöhnen. Ich halte es auch für fair auf Konsequenzen für Zuwiderhandlungen hinzuweisen.
Titel: Re: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
Beitrag von: speedy777 am 30. Oktober 2015, 11:08
Hallo,

da Person A in einem etwas kleineren Dorf wohnt und nun dort eh schon bekannt ist, wird es für die Person X bzw. deren Vorgesetzten ziemlich ungemütlich, sollte eine Datenweitergabe stattfinden! Eigentlich müsste man laut dem neuen EU-Urteil eigentlich gar keinen Schrieb fertigmachen müssen bzw. widersprechen müssen meiner Meinung nach, da es seit dem 1.102015 untersagt ist die Daten ohne Information des Betreffenden weiterzugeben.

Der Stempel wurde auf die Behördeninterne Kopie gemacht. Sollte diese nun plötzlich verschwunden sein, wird Person A sofort bei Datenweitergabe Erkundigungen einholen, wie und bei welchem Gericht dieses geltende EU-Recht eingefordert werden kann bei Nichteinhaltung!!

Wie gesagt,  nach der Posse mit der Sepa-Sache ist Person A SEHR auf die Einhaltung SEINER Rechte bedacht! Da Person A aber bisher in einem schon zahlenden (bzw. verweigernden) Haushalt wohnte kann er nun erst (seit der Ummeldung gestern) selbst aktiv werden ohne andere erst überzeugen zu müssen! Und ich habe einen seeeehr langen Atem und auch sdie Muse und Zeit dies durchzuziehn!
Titel: Re: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
Beitrag von: Kurt am 30. Oktober 2015, 12:38
Hallo zusammen,

ein Freund - wohnhaft in einer kleinen Gemeinde in RLP - hatte kürzlich ein Auskunftsersuchen gestellt.

In der Antwort fand sich u.a.: "Die eventuellen Adressanfragen von Behörden, Krankenkassen und Versicherungen werden nicht gespeichert."

Nun wird der Freund - bewaffnet mit Datenschutzrichtlinie 95/46/EG (http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:31995L0046&from=de) bzw. dem aktuellen Urteil in der Rechtssache C-201/14 (http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2015-10/cp150110de.pdf) - persönlich sein Einwohnermeldeamt aufsuchen und auf Klärung bestehen.

Gruß
Kurt
Titel: Re: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
Beitrag von: LeckGEZ am 30. Oktober 2015, 13:48
In der Antwort fand sich u.a.: "Die eventuellen Adressanfragen von Behörden, Krankenkassen und Versicherungen werden nicht gespeichert."

Nun wird der Freund - bewaffnet mit Datenschutzrichtlinie 95/46/EG (http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:31995L0046&from=de) bzw. dem aktuellen Urteil in der Rechtssache C-201/14 (http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2015-10/cp150110de.pdf) - persönlich sein Einwohnermeldeamt aufsuchen und auf Klärung bestehen.

Die Politiker und Behörden wollen immer alles und sofort haben, jedoch hält die IT-Infrastruktur mit der Entwicklung nicht mit. Dabei ist das alles kein Teufelszeug. EMA gibt jedem Bürger eine "one-time-Code-Liste" und jede Versicherung, Krankenkasse, Behörde, ... die an deine Daten will erhält eines dieser one-Time-Codes vom Bürger. Will eine dieser Institutionen deine Daten kann sie mit diesem Code einmalig Daten abrufen. Das wäre eine ganz simple Legitimation. Kann man sehr einfach umsetzen. Zeitgemässe IT-Infrastruktur geht jedoch noch viel besser, aber Bürger ausbeuten nach Strich und Faden ist eben bequemer und vor allem lukrativ.
Titel: Re: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
Beitrag von: marga am 30. Oktober 2015, 14:37
ein Freund - wohnhaft in einer kleinen Gemeinde in RLP - hatte kürzlich ein Auskunftsersuchen gestellt.

In der Antwort fand sich u.a.: "Die eventuellen Adressanfragen von Behörden, Krankenkassen und Versicherungen werden nicht gespeichert."

Nun wird der Freund - bewaffnet mit Datenschutzrichtlinie 95/46/EG (http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:31995L0046&from=de) bzw. dem aktuellen Urteil in der Rechtssache C-201/14 (http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2015-10/cp150110de.pdf) - persönlich sein Einwohnermeldeamt aufsuchen und auf Klärung bestehen.

Hallo Kurt,

im BDSG steht folgendes:

Bundesdatenschutzgesetz - Anlage (zu § 9 Satz 1)

Zitat
Werden personenbezogene Daten automatisiert verarbeitet oder genutzt, ist die innerbehördliche oder innerbetriebliche Organisation so zu gestalten, dass sie den besonderen Anforderungen des Datenschutzes gerecht wird. Dabei sind insbesondere Maßnahmen zu treffen, die je nach der Art der zu schützenden personenbezogenen Daten oder Datenkategorien geeignet sind,

5. zu gewährleisten, dass nachträglich überprüft und festgestellt werden kann, ob und von wem personenbezogene Daten in Datenverarbeitungssysteme eingegeben, verändert oder entfernt worden sind (Eingabekontrolle),
6. zu gewährleisten, dass personenbezogene Daten, die im Auftrag verarbeitet werden, nur entsprechend den Weisungen des Auftraggebers verarbeitet werden können (Auftragskontrolle), (…)

Das bedeutet, bei den Beteiligten Behörden im erfolgten Lieferkonzept zum einmaligen Meldedatenabgleich, müssen nachweislich die Übermittlungsprotokolle vorhanden sein.

Quelle: Datenschutz WIKI:
https://www.bfdi.bund.de/bfdi_wiki/index.php/Technische_und_organisatorische_Ma%C3%9Fnahmen

+++
Titel: Re: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
Beitrag von: PersonX am 30. Oktober 2015, 18:30
Zitat
Das bedeutet, bei den Beteiligten Behörden im erfolgten Lieferkonzept zum einmaligen Meldedatenabgleich, müssen nachweislich die Übermittlungsprotokolle vorhanden sein.

Diese Übermittlungsprotokolle hat dann sicherlich die Katze gefressen und keiner hat etwas gesehen.
Halt fast so ähnlich wie hier. ;-)
Alle schauen weg und keinen interessiert es, ein wirklich bemerkenswerter Film von 1992.
"Schwarzfahrer" (Kurzfilm, 12min)
https://youtu.be/il2wnw5CgLI
Regie: Pepe Danquart, Deutschland 1992


Edit "Bürger":
Angaben zu externem Link ergänzt. Bitte zukünftig selbst darauf achten. Danke.
Titel: Re: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
Beitrag von: LeckGEZ am 31. Oktober 2015, 21:22
Hallo,

Person A hat noch einmal das Widerspruchs-/Auskunftsersuchen überarbeitet. In der vorherigen Variante waren Begründungen enthalten, die in diesem Schreiben nichts zu suchen haben. An dieser Stelle muss man sich nicht rechtfertigen. Man teilt nur mit, was man umgesetzt sehen möchte. Weiterhin wurde alles mehr aus emotionslosen Blick überarbeitet.
Neben dem Text den man vielleicht nur auszugsweise für eine Person B übernehmen möchte, wird auch ein formatiertes PDF-Formular bereitgestellt für Personen die das gleiche Verständnis für Datenschutz in einer Demokratie wie Person A haben. In dieser Fassung kann Person A das unterschreiben und an sein/ihr EMA weiterleiten.
Dazu sei angemerkt, das man das Schreiben doppelt ausdruckt und beim EMA persönlich am Schalter abgibt. Person A's letzter Besuch beim EMA vor nicht allzu langer Zeit hatte noch 2h Wartezeit, obwohl 15 Minuten vor Öffnungszeit an einem Morgen angestanden. Doch wird Person A das Schreiben nur am Empfang ohne sich eine Nummer zu ziehen abgeben, nicht ohne vorher sich eines der beiden Zettel für den Eingang quittieren zu lassen. Es ist einfach zu wichtig als sich später mit Zugangsfiktionen zu beschäftigen.
Naja, und wer weiss, vielleicht ebnet es ja den Weg zu einen neuen Volkssport, um sich regelmässig bei Regelverstössen etwas dazu verdienen zu können?

Zitat
Vorname Name
Straße Hausnummer
Postleitzahl Wohnort


Einwohnermeldeamt
Stadt/Gemeinde
Straße Hausnummer
Postleitzahl Stadt/Gemeinde
Ort, den Datum

Widerspruch gegen die Weitergabe meiner Daten durch die Meldebehörde und Auskunftsersuchen zu meinen gespeicherten Daten

Hiermit widerspreche ich jeglicher Weitergabe meiner gespeicherten Daten. Das schließt alle Arten der Auskunftserteilung an Dritte ausnahmslos ein, die nicht in engen Grenzen im Unionsrecht der Richtlinie 95/46 Art 13 (Auszug siehe Anhang), in der die Ausnahmen und Einschränkungen festgelegt wurden, definiert sind. Weitere Ausnahmen und Einschränkungen sind nicht zulässig bzw. können wirksam widersprochen werden. Ich widerspreche jeder weiteren Ausnahme und Einschränkung die dazu genutzt werden kann, eine Weitergabe/Weiterverarbeitung meiner gespeicherten Daten zu ermöglichen.

Weiterhin möchte ich immer über jegliche Datenweitergabe im Voraus informiert werden, um von meinem Widerspruchsrecht wirksam Gebrauch machen zu können. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf das bindende Wort in der Rechtssache EuGH C-201/14 (Link im Anhang) in der der Europäische Gerichtshof am 1. Oktober 2015 für Recht befunden hat, dass Bürger ein Recht darauf haben, vor einer beabsichtigten Übertragung von Daten von der datenübertragenden Verwaltungsbehörde informiert zu werden, wenn die datenentgegennehmende Verwaltungsbehörde diese Daten weiterverarbeiten möchte, um wirksam vom garantierten Widerspruchsrecht (Absatz 33: Verweis des EuGH C-201/14 Urteils) Gebrauch machen zu können.

Weiterhin widerspreche ich jeglicher Verknüpfung meiner persönlichen Daten mit fremden Daten­sätzen, beispielsweise mit Daten des Vermieters, Wohnungs- oder Hauseigentümers. Dafür gibt es keinen berechtigten Grund. Letztlich würde damit sogar das Volkszählungsurteil des Bundes­verfassungs­gerichts in Verbindung mit der neuen Vernetzung der Einwohnermeldeämter aus­ge­hebelt werden.

Ich widerspreche der Zusammenführung/Verknüpfung meiner Daten in Datenbanken globalen Ausmaßes beispielsweise mit Datenbanken anderer Einwohnermeldeämter, Behörden, Bundes­länder, Länder. Meine Daten dürfen nur am zuständigen Einwohnermeldeamt meines Wohnsitzes mit wirksamen Zugriffsschutz (Authentifizierung und Authorisation) und manipulationssicherer Protokollierung (z.B. zertifikatsbasierte Verschlüsselung) gespeichert werden.

Ich widerspreche insbesondere der automatisierten Datenweitergabe/Datenverknüpfung (Daten-Push), die ereignisgesteuert meine Daten an Dritte (passive Datenabfrage) abführt.

Ich möchte in der aktuellen Form und allen zukünftigen Änderungen im Meldegesetz und dessen Auslegung in der Meldedaten­verordnung für mich als Bürger immer so ausgelegt wissen, das jede neue Art oder Änderung der Datenerhebung und -weitergabe immer in der Voreinstellung opt-in, das heißt keine Datenweitergabe, für mich voreingestellt ist.
Falls Sie nicht über die technischen Möglichkeiten verfügen das unmittelbar umzusetzen, dann sollten meine Daten in ausgedruckter Form an einem abgesicherten, zugriffsgeschützten Ort vorgehalten werden, damit mir als mündigen Bürger keine Nachteile durch ungeklärte Datenweitergaben/Datenverknüpfungen entstehen können.

Da nur ich die Entscheidung treffen kann was mir zum Nachteil gereicht, würde ich Sie bei zukünftigen Datenauskunftsersuchen zu meiner Person darum ersuchen mir gleich die Begründung des Auskunftsersuchenden mitzuteilen.

Unabhängig von der Umsetzung aller vorherigen Punkte geben Sie mir bitte vollständig Auskunft:

  • das Protokoll aller bisherigen Datenanfragen/-übertragungen zu meiner Person, die seit dem 01.01.2013 bei meinen für mich zuständigen Einwohnermeldeamt eingegangen sind
  • den kompletten Datensatz meiner beim Einwohnermeldeamt gespeicherten Daten
  • meinen bisherigen und zukünftigen Status zur Datenübermittlungssperre
  • welche Arten von Datenübertragungen nicht protokolliert werden und deren gesetzliche Grundlage
  • wo meine Daten gespeichert sind
  • alle Verknüpfungen meiner Daten zu fremden Datensätzen
  • alle aktiven Datenweitergaben (Daten-Push) die eingerichtet sind, welche meine Daten von Dritten ereignisgesteuert, ohne eine weitere dedizierte Anforderung (passiv), eingerichtet wurden
  • eine Aussage zum Geltungsbereich und Gültigkeit von EU-Recht in einer deutschen Behörde wie dem Einwohnermeldeamt und falls Sie Einschränkungen sehen, dessen gesetzliche Legitimation

Ich ersuche um sofortige Umsetzung meiner Datenschutzeinstellungen und um eine schriftlichen Bestätigung innerhalb der nächsten 14 Tage. Sollte trotz Widerspruch eine Weitergabe meiner Daten ohne Rückfrage und Erlaubnis an Dritte erfolgen, mache ich pro Datenweitergabe ein Schaden­ersatz von pauschal 50.000,- € geltend.

Mit freundlichen Grüßen



Anhang:

EuGH C-201/14: : http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=168943&pageIndex=0&doclang=DE&mode=lst&dir=&occ=first&part=1&cid=188266
Auszug Absatz 13:
„Wie der Generalanwalt in Nr. 74 seiner Schlussanträge ausgeführt hat, ist dieses Erfordernis einer Unterrichtung der von der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten betroffenen Personen umso wichtiger, als es die Voraussetzung dafür schafft, dass sie ihr in Art. 12 der Richtlinie 95/46 festgelegtes Auskunfts- und Berichtigungsrecht in Bezug auf die verarbeiteten Daten und ihr in Art. 14 der Richtlinie geregeltes Recht, der Verarbeitung der Daten zu widersprechen, ausüben können.“

Auszug Unionsrecht Richtlinie 95/46 Art 13:
Art. 13 („Ausnahmen und Einschränkungen“) der Richtlinie lautet:
(1)    Die Mitgliedstaaten können Rechtsvorschriften erlassen, die die Pflichten und Rechte gemäß Artikel 6 Absatz 1, Artikel 10, Artikel 11 Absatz 1, Artikel 12 und Artikel 21 beschränken, sofern eine solche Beschränkung notwendig ist für
a) die Sicherheit des Staates;
b) die Landesverteidigung;
c) die öffentliche Sicherheit;
d) die Verhütung, Ermittlung, Feststellung und Verfolgung von Straftaten oder Verstößen gegen die berufsständischen Regeln bei reglementierten Berufen;
e) ein wichtiges wirtschaftliches oder finanzielles Interesse eines Mitgliedstaats oder der Europäischen Union einschließlich Währungs-, Haushalts- und Steuerangelegenheiten;
f) Kontroll-, Überwachungs- und Ordnungsfunktionen, die dauernd oder zeitweise mit der Ausübung öffentlicher Gewalt für die unter den Buchstaben c), d) und e) genannten Zwecke verbunden sind;
g) den Schutz der betroffenen Person und der Rechte und Freiheiten anderer Personen.

Titel: Re: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
Beitrag von: pinguin am 31. Oktober 2015, 23:09
Rechtschreibung ist immer so eine Sache für sich, gerade auch mit Blick auf die Kommasetzung, anbei daher eine im Wortlaut unveränderte Fassung, bei der punktuell Kommas eingesetzt worden sind, (mit der Farbe Rot hervorgehoben), wo man zusätzlich welche setzen könnte.


Zitat
Vorname Name
Straße Hausnummer
Postleitzahl Wohnort


Einwohnermeldeamt
Stadt/Gemeinde
Straße Hausnummer
Postleitzahl Stadt/Gemeinde
Ort, den Datum

Widerspruch gegen die Weitergabe meiner Daten durch die Meldebehörde und Auskunftsersuchen zu meinen gespeicherten Daten

Hiermit widerspreche ich jeglicher Weitergabe meiner gespeicherten Daten. Das schließt alle Arten der Auskunftserteilung an Dritte ausnahmslos ein, die nicht in engen Grenzen im Unionsrecht der Richtlinie 95/46 Art 13, (Auszug siehe Anhang), in der die Ausnahmen und Einschränkungen festgelegt wurden, definiert sind. Weitere Ausnahmen und Einschränkungen sind nicht zulässig, bzw. können wirksam widersprochen werden. Ich widerspreche jeder weiteren Ausnahme und Einschränkung, die dazu genutzt werden kann, eine Weitergabe/Weiterverarbeitung meiner gespeicherten Daten zu ermöglichen.

Weiterhin möchte ich immer über jegliche Datenweitergabe im Voraus informiert werden, um von meinem Widerspruchsrecht wirksam Gebrauch machen zu können. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf das bindende Wort in der Rechtssache EuGH C-201/14, (Link im Anhang), in der der Europäische Gerichtshof am 1. Oktober 2015 für Recht befunden hat, dass Bürger ein Recht darauf haben, vor einer beabsichtigten Übertragung von Daten von der datenübertragenden Verwaltungsbehörde informiert zu werden, wenn die datenentgegennehmende Verwaltungsbehörde diese Daten weiterverarbeiten möchte, um wirksam vom garantierten Widerspruchsrecht, (Absatz 33: Verweis des EuGH C-201/14 Urteils), Gebrauch machen zu können.

Weiterhin widerspreche ich jeglicher Verknüpfung meiner persönlichen Daten mit fremden Daten­sätzen, beispielsweise mit Daten des Vermieters, Wohnungs- oder Hauseigentümers. Dafür gibt es keinen berechtigten Grund. Letztlich würde damit sogar das Volkszählungsurteil des Bundes­verfassungs­gerichts in Verbindung mit der neuen Vernetzung der Einwohnermeldeämter aus­ge­hebelt werden.

Ich widerspreche der Zusammenführung/Verknüpfung meiner Daten in Datenbanken globalen Ausmaßes beispielsweise mit Datenbanken anderer Einwohnermeldeämter, Behörden, Bundes­länder, Länder. Meine Daten dürfen nur am zuständigen Einwohnermeldeamt meines Wohnsitzes mit wirksamen Zugriffsschutz, (Authentifizierung und Authorisation), und manipulationssicherer Protokollierung, (z.B. zertifikatsbasierte Verschlüsselung), gespeichert werden.

Ich widerspreche insbesondere der automatisierten Datenweitergabe/Datenverknüpfung, (Daten-Push), die ereignisgesteuert meine Daten an Dritte, (passive Datenabfrage), abführt.

Ich möchte in der aktuellen Form und allen zukünftigen Änderungen im Meldegesetz und dessen Auslegung in der Meldedaten­verordnung für mich als Bürger immer so ausgelegt wissen, dass jede neue Art oder Änderung der Datenerhebung und -weitergabe immer in der Voreinstellung opt-in, das heißt keine Datenweitergabe, für mich voreingestellt ist.
Falls Sie nicht über die technischen Möglichkeiten verfügen, das unmittelbar umzusetzen, dann sollten meine Daten in ausgedruckter Form an einem abgesicherten, zugriffsgeschützten Ort vorgehalten werden, damit mir als mündigem Bürger keine Nachteile durch ungeklärte Datenweitergaben/Datenverknüpfungen entstehen können.

Da nur ich die Entscheidung treffen kann, was mir zum Nachteil gereicht, würde ich Sie bei zukünftigen Datenauskunftsersuchen zu meiner Person darum ersuchen, mir gleich die Begründung des Auskunftsersuchenden mitzuteilen.

Unabhängig von der Umsetzung aller vorherigen Punkte, geben Sie mir bitte vollständig Auskunft:

  • das Protokoll aller bisherigen Datenanfragen/-übertragungen zu meiner Person, die seit dem 01.01.2013 bei meinen für mich zuständigen Einwohnermeldeamt eingegangen sind,
  • den kompletten Datensatz meiner beim Einwohnermeldeamt gespeicherten Daten,
  • meinen bisherigen und zukünftigen Status zur Datenübermittlungssperre,
  • welche Arten von Datenübertragungen nicht protokolliert werden und deren gesetzliche Grundlage,
  • wo meine Daten gespeichert sind,
  • alle Verknüpfungen meiner Daten zu fremden Datensätzen,
  • alle aktiven Datenweitergaben, (Daten-Push), die eingerichtet sind, welche meine Daten von Dritten ereignisgesteuert, ohne eine weitere dedizierte Anforderung (passiv), eingerichtet wurden,
  • eine Aussage zum Geltungsbereich und Gültigkeit von EU-Recht in einer deutschen Behörde wie dem Einwohnermeldeamt und, falls Sie Einschränkungen sehen, dessen gesetzliche Legitimation.

Ich ersuche um sofortige Umsetzung meiner Datenschutzeinstellungen und um eine schriftlichen Bestätigung innerhalb der nächsten 14 Tage. Sollte trotz Widerspruch eine Weitergabe meiner Daten ohne Rückfrage und Erlaubnis an Dritte erfolgen, mache ich pro Datenweitergabe ein Schaden­ersatz von pauschal 50.000,- € geltend.

Mit freundlichen Grüßen



Anhang:

EuGH C-201/14: : http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=168943&pageIndex=0&doclang=DE&mode=lst&dir=&occ=first&part=1&cid=188266
Auszug Absatz 13:
„Wie der Generalanwalt in Nr. 74 seiner Schlussanträge ausgeführt hat, ist dieses Erfordernis einer Unterrichtung der von der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten betroffenen Personen umso wichtiger, als es die Voraussetzung dafür schafft, dass sie ihr in Art. 12 der Richtlinie 95/46 festgelegtes Auskunfts- und Berichtigungsrecht in Bezug auf die verarbeiteten Daten und ihr in Art. 14 der Richtlinie geregeltes Recht, der Verarbeitung der Daten zu widersprechen, ausüben können.“

Auszug Unionsrecht Richtlinie 95/46 Art 13:
Art. 13 („Ausnahmen und Einschränkungen“) der Richtlinie lautet:
(1)    Die Mitgliedstaaten können Rechtsvorschriften erlassen, die die Pflichten und Rechte gemäß Artikel 6 Absatz 1, Artikel 10, Artikel 11 Absatz 1, Artikel 12 und Artikel 21 beschränken, sofern eine solche Beschränkung notwendig ist für
a) die Sicherheit des Staates;
b) die Landesverteidigung;
c) die öffentliche Sicherheit;
d) die Verhütung, Ermittlung, Feststellung und Verfolgung von Straftaten oder Verstößen gegen die berufsständischen Regeln bei reglementierten Berufen;
e) ein wichtiges wirtschaftliches oder finanzielles Interesse eines Mitgliedstaats oder der Europäischen Union einschließlich Währungs-, Haushalts- und Steuerangelegenheiten;
f) Kontroll-, Überwachungs- und Ordnungsfunktionen, die dauernd oder zeitweise mit der Ausübung öffentlicher Gewalt für die unter den Buchstaben c), d) und e) genannten Zwecke verbunden sind;
g) den Schutz der betroffenen Person und der Rechte und Freiheiten anderer Personen.
Titel: Re: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
Beitrag von: LeckGEZ am 01. November 2015, 00:02
Danke für die Korrekturvorschläge. Man hatte es Person A mal vor längerer Zeit gesagt, es nutze exzessiv die Kommasetzung und mit der neuen Rechtschreibreform wäre das alles ein wenig entschärft. Person A hält sich daher damit zurück, ohne jedoch, in seinem Alter, noch einmal die Schulbank zu drücken, um es gleich richtig zu machen.
Person A hat die meisten Vorschläge übernommen und hofft noch auf etwas inhaltlichen Feedback und würde es dann wieder veröffentlichen, kurz bevor es zum EMA geht.
Titel: Re: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
Beitrag von: speedy777 am 01. November 2015, 00:23
Person A hatte heute abend einen Brief vom örtlichen EMA im Briefkasten gefunden.... Darin befand sich der Antrag für die Datensperre....Aber irgendwie liest Person A da nur etwas über die Sperren für "Abfragen "    geht Person A  richtig in der Annahme,  dass das Kölner Inkasso Büro gar nichts abfragt sondern ohne Aufforderung geliefert bekommt?  Weil DAS ist nämlich von der Sperre anscheinend nicht betroffen.

Das andere Schreiben was Person A hier aus dem Thema nahm, wurde zur Prüfung zur "Aufsicht" geschickt und Person Abekäme danach eine Antwort.

Auf die ist Person A seeeeehr gespannt!!!  Wird Person A dann hier einstellen.

Gruß
Titel: Re: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
Beitrag von: Frei am 01. November 2015, 00:38
Hallo,

das europäische Recht bezüglich des Datenschutzes ist ein interessantes Thema - aber wäre das überhaupt noch relevant nachdem die Daten einer fiktiven Person F an den BS weiter gegeben wurden?

Und wenn ja, inwiefern könnte eine fiktive Person F das in einer Klage beim VG gegen Beitragsbescheide/Widerspruchsbescheid vom örR verwenden?

Frei  8)
Titel: Re: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
Beitrag von: pinguin am 01. November 2015, 12:04
geht Person A  richtig in der Annahme,  dass das Kölner Inkasso Büro gar nichts abfragt sondern ohne Aufforderung geliefert bekommt?  Weil DAS ist nämlich von der Sperre anscheinend nicht betroffen.
Dann lies Dir das EuGH-Urteil durch; da geht es eindeutig nicht um "Abfragen", sondern "Herausgeben", und genau dieses "Herausgeben" ist ohne ausdrückliche Zustimmung des betroffenen Bürgers untersagt. Da kann ein anderer solange "Abfragen", bis er rückwärts an der Decke laufen kann.

@Frei
Zitat
aber wäre das überhaupt noch relevant nachdem die Daten einer fiktiven Person F an den BS weiter gegeben wurden?
Ohne die vorher eingeholte Genehmigung des Bürgers handelt es sich doch wohl um illegal erlangte Daten aus einer strafbaren Handlung heraus? -> Klage auf Unterlassung, derartiges zu wiederholen? ->Klage auf den Ersatz jeglichen Schadens, der mit diesen illegal erlangten Daten entstanden ist?
Titel: Re: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
Beitrag von: LeckGEZ am 01. November 2015, 12:49
das europäische Recht bezüglich des Datenschutzes ist ein interessantes Thema - aber wäre das überhaupt noch relevant nachdem die Daten einer fiktiven Person F an den BS weiter gegeben wurden?

Vermutlich hast Du und 99,9% der Bürger einfach Pech gehabt, da ihr es versäumt hattet die opt-out Voreinstellung in eine strikte opt-in zu wandeln.
Da Du Dich durch bekannte Datenschutz-feindliche Grundeinstellungen im Meldegesetz "bereit erklärt" hast durch Passivität hinzunehmen, das Du informationstechnisch nach Strich und Faden ausgebeutet werden möchtest, schaust Du in die Röhre. Und in einem Fall in die ÖR-Röhre.

Wer sich darauf verlässt das Vater Staat alles nur für seine Bürger macht, gehört bestraft. Entschuldigung.
Es ist jedoch nicht zu spät. Mache von deinem Widerspruchsrecht Gebrauch, lasse Dich nicht abwimmeln, und fordere bei EMA und dem Datenleck eine allumfassende Datenauskunft und widerspreche auch jedem Datenleck und lasse alles löschen.
Titel: Re: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
Beitrag von: Kurt am 01. November 2015, 13:31
Hallo zusammen,

zum Verständnis:

Die Datenschutzrichtlinie 95/46/EG (http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:31995L0046&from=de) ergeht am 24 Oktober 1995; darin heisst es in Artikel 32 dass die Mitgliederstaaten binnen 3 Jahren diese Richtlinie (national) umzusetzen haben.

Diese wurde dann lt. wikipedia im Bundesdatenschutzgesetz umgesetzt:
Zitat
Das deutsche Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) regelt zusammen mit den Datenschutzgesetzen der Länder und anderen bereichsspezifischen Regelungen den Umgang mit personenbezogenen Daten, die in Informations- und Kommunikationssystemen oder manuell verarbeitet werden (siehe auch: Datenschutz). Es setzt die Datenschutzrichtlinie (Richtlinie 95/46/EG) um.
Quelle:  http://de.wikipedia.org/wiki/Bundesdatenschutzgesetz


Darunter gibt es dann noch die jeweiligen (Bundes-)Landesdatenschutzgesetze und darunter wieder z.B. die (bundeslandspezifischen) Meldedatenübermittlungsverordnungen.

ok?

*****************************************************************************************

Würde also bedeuten dass in Deutschland seit 1998(?) mit personenbezogene Daten widerrechtlich einer EU-Richtlinie umgegangen wird?

Und das soll nunmehr 17 Jahre!? lang niemandem aufgefallen sein?

Fragende Grüße
Kurt
Titel: Re: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
Beitrag von: LeckGEZ am 01. November 2015, 14:06
Würde also bedeuten dass in Deutschland seit 1998(?) mit personenbezogene Daten widerrechtlich einer EU-Richtlinie umgegangen wird?

Und das soll nunmehr 17 Jahre!? lang niemandem aufgefallen sein?

Klare Antwort: Jain.

Ursprünglich wurde wohl versucht die EU-Verordnung umzusetzen, doch dann hat man festgestellt, dass es einfach zu viele Hemmnisse für Behörden und Wirtschaft gibt. Also hat man schon angefangen EU-Gesetze unter "praktischen Gesichtspunkten" in nationale Gesetze zu überführen. Jedoch Lobbyeismus hat dafür gesorgt das auch die aufgeweichten Datenschutzbestimmungen in Nacht und Nebel Aktionen durch Bürger-feindliche Bestimmungen ersetzt/ergänzt wurden.

Siehst Du immer noch hier: http://www.welt.de/debatte/kommentare/article108124972/Bundestag-verkauft-Buergerrechte-in-nur-57-Sekunden.html Während des Europameisterschaftsspiel im Fußball Deutschland-Italien ohne bestimmungsfähige Mindestanzahl Bundestagsabgeordnete!!!
Das ist die eigentliche "Legalisierung" auf die sich heute die Anstalten berufen!!!! So wird Politik gemacht!

und zwei Jahre später der nächste Angriff auf die bürgerlichen Rechte:
Am späten Abend des 28. Juni 2012 beschlossen die Regierungsfraktionen im Deutschen Bundestag das Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens (http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/101/1710158.pdf) ohne weitere Aussprache in geänderter Form. Es wurde der Ausverkauf der Daten der Meldeämter an jeden den es interessiert beschlossen. Weiterhin wurde bestimmt die Daten der rund 5200 Meldeämter zu vernetzen. Ein ursprünglich vorgesehenes elektronisches Widerspruchsrecht der Betroffenen wurde beseitigt. Nur 26 Abgeordnete waren bei der Abstimmung anwesend und damit war nach § 45 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages der Bundestag nicht beschlussfähig, da nicht die geforderte Hälfte seiner Mitglieder im Sitzungssaal anwesend war.

Und wir regen uns auf über diverse Bananenrepubliken! Aber das gute ist, die Abstimmung ist illegal und hat keine Bestandskraft, wird jedoch kräftig ausgenutzt!

Diese Dinge gingen nicht unbeobachtet vonstatten und wurden in "Kleinanzeigen" publiziert und haben den typischen Sturm im Wasserglas ausgelöst.

Die Konsequenzen sind das nachdem die Lobbyisten das Hindernis Datenschutz beseitigt (dramatisch aufgeweicht) haben, nun alle Lobbyisten den Politikern die Bude einrennen und ihnen neue Gesetzesvorschläge impfen, die, wer hätte es gedacht, den Bürger immer mehr zum Zahlschwein degradiert.

Was die Politik schon ewig macht, hast Du ein Problem, erhöhe die Steuer oder definiere eine neue Steuer und beseitige ja nicht die Ursache der erhobenen Steuer, eben das Problem, macht nun der Lobbyeismus-Verband in Form der Industrie (Werbepartner, Adresshändler, Marketing,..) und eben der Anstalten unter tatkräftiger Unterstützung der herrschenden Politik.

Titel: Re: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
Beitrag von: speedy777 am 02. November 2015, 09:10
@pinguin: ja, das hat Person A schon verstanden... Ihr ging es nur darum, ob die zugeschickte Antrag auf diese Meldesperre nun auch die LIEFERUNG von EMA an BS miteinschließt oder nicht...  In der erweiterten Meldesperre steht nur etwas von "automatischen InternetABFRAGEN" Daher meine Frage ob der BS anfragt oder geliefert bekommt... Denn dann müsste man sich ja zwingend auf das EuGH-Urteil stützen, also das extra-schreiben, welches Person A abgegeben hat und welches nun "in Prüfung" ist beim EMA bzw. der "Aufsicht". wer immer dies auch sein soll???

Person A berichtet und wartet auch schon sehnsüchtig auf Brife unseres bekannten Inkasso-Büros! Solletn diese bald eintrudeln, so kann sich das EMA wie gesagt warm anziehn!

An wen muss sich Person A denn dann eigentlich wenden, wenn sich das EMA von Person A weigert, sich an das neue Urteil zu halten und die Daten nun doch an BS weitergegeben hat?

Danke und viele Grüße
 
Titel: Re: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
Beitrag von: pinguin am 02. November 2015, 15:01
@speedy777
Das dem EuGH-Urteil zu Grunde liegende europäische Recht, welches kraft der von allen EU-Mitgliedsländern ratifizierten EU-Verträge stets in jenen Bereichen höheres Recht darstellt, (also nationales Recht bricht), welches vom EU-Recht geregelt wird, schreibt ausdrücklich vor, daß der Bürger das Recht haben muß, vor jedweder Weitergabe einer Weitergabe seiner personenbezogenen Daten widersprechen zu können. -> Datenschutzrecht ist Europarecht, wie auch Handelsrecht, Wettbewerbsrecht, etc.

Verpflichtet zur Beachtung europäischen Rechts ist gemäß EuGH-Urteil die datenweitergebende Behörde.

Die Ausnahmen, bei der eine Vorabgenehmigung des Bürgers nicht notwendig ist, sind explizit in den europäischen Datenschutzbestimmungen genannt.

Da Rundfunk im Europarecht dem Wettbewerbsrecht angegliedert ist, ist Rundfunk stets kein ausnahmeberechtigter Bereich.

Zitat
An wen muss sich Person A denn dann eigentlich wenden, wenn sich das EMA von Person A weigert, sich an das neue Urteil zu halten und die Daten nun doch an BS weitergegeben hat?
Man könnte;
- sich diese Weigerung schriftlich geben lassen,
- diese Weigerung austellende Behörde darauf hinzuweisen, daß dieses Schriftstück weiterverarbeitet wird;
- man könnte dann ein Schreiben an den EuGH aufsetzen, freundlich bei Nennung des Aktenzeichens auf sein Datenschutzurteil verweisen und ihm unter Beilegung einer Kopie der bereits genannten Weigerung höflich mitteilen, daß sich jene diese Weigerung austellende Behörde außerstande sieht, daß Datenschutzurteil vollumfänglich zu beachten;

Man könnte sich auch an die europäische Bürgerbeauftragte wenden, die ihren Job wohl ernst nimmt und schon manches für die Bürger durchbekommen hat.

Zudem:
Der EuGH mag es nicht, wenn seine Urteile mißachtet werden und verhängt nur allzugern ein Strafgeld in Höhe von mehreren Zehntausend Euro für jeden Tag der MIßachtung, ganz gleich, ob es sich um Staaten oder Unternehmen oder sonstwen handelt.

Es sei hier auch mit angefügt, daß das beim EuGH ansässige Gericht für den öffentlichen Dienst in nichtallzulanger Zeit vollständig in den EuGH integriert wird, also nicht mehr als separates Gericht bestehen bleibt; nur das Gericht der ersten Instanz für Vorabentscheidungen bleibt dann noch weiterhin eigenständig bestehen.
Titel: Re: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
Beitrag von: speedy777 am 02. November 2015, 15:47
Dank Dir!

Da das Begehren schriftlich beim EMA abgegeben wurde und ja "in Prüfung" ist, wird Person A wohl auch eine schriftliche Rückmeldung bekommen und dann hier einstellen.

Die weiteren Schritte wird Person A definitiv einleiten, sollte nicht in Person A's Sinne gehandelt werden!
Titel: Re: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
Beitrag von: LeckGEZ am 04. November 2015, 20:17
Person C war beim zuständigen EMA einer blau-weissen Stadt die zum Oktober stark besucht wird.

Es lief nicht so ab wie vorgestellt. Rein, Stempel, raus. Person C war eine Stunde vor Büroschluss da und wurde am Eingang zum Haus abgewiesen. Ein Muskel-bepackter Mann sagte "Kommen Sie morgen wieder. Ist alles voll." Person C antwortete, will nur ein Schreiben abgeben mit Eingangsbestätigung, dauert nur 2 Minuten. Türsteher wiederholte seinen Hinweis. Das ging noch ein zwei mal hin und her bis Person C immer eindringlicher sagte, man möchte heute das Schreiben abgeben und muss das persönlich am Empfang tun. Ein wenig lauter gefordert den Chef sprechen zu wollen. "Der Chef ist am Empfang tätig." Prima, Person C durfte ins Haus.

Am Empfang 2 Mitarbeiter des EMA mit einem Bürger 10 Minuten beschäftigt. Abwimmelstrategie, alles was der Bürger wollte stand nicht zur Diskussion. Der Warteraum übervoll. Hinweisschilder, das wenig Mitarbeiter vorhanden sind, IT-Probleme existieren und übermässig viele Bürger das EMA aufsuchen und man viel Geduld aufbringen sollte. Person C war im letzten Quartal 2 mal dort. Jedes mal volles Haus. Zuletzt musste Person C, obwohl 15 Minuten vor Öffnungszeit anwesend, 2 Stunden auf ein Vorsprechen warten. 3 Amtszimmer, nur zwei in Benutzung und das eine das Person C aufsuchen durfte hatte 7 Mitarbeiterplätze, 4 belegt.
Person C hat dem Mitarbeiter am Empfang den Widerspruch und das Auskunftsersuchen (siehe Anhang) in doppelter Ausführung gegeben, mit der Bitte, eines von beiden mit Eingangsstempel zurück an Person C zu geben. MA überfliegt das Schreiben und meint das muss zur Zentrale zur Bearbeitung weitergeleitet werden. Person C stimmt zu. Person C will ein Schriftstück gestempelt zurück. "Das machen wir hier nicht". Person C weisst darauf hin das es notwendig für Schriftstücke im  Rechtsverkehr ist. Person C erzählt etwas über Briefe, Einschreiben, Einschreiben mit Rückschein, Postzustellurkunde und die rechtlich gleichbedeutende persönliche Übergabe mit Eingangsbestätigung.
MA telefoniert. Ich soll in eines der Amtszimmer gehen, ein Herr ist informiert, dort würde ich meine Eingangsbestätigung erhalten. Gesagt getan. Und siehe da, in einer Behörde gibt es einen echten Eingangsstempel mit Datum, der die Behörde bezeichnet.

Was sagt das Person C. OK, der Stress am Eingang des EMA ist geschuldet der totalen Überlastung der EMA. Am Empfang war das Entgegennehmen des Schreibens kein Problem, jedoch um eine Bestätigung zu erhalten musste man sehr hartnäckig werden. Bürgerrechte erhält man nicht auf dem Silbertablett man muss jeden Tag erneut um seine Rechte kämpfen.

Person C würde nicht im EMA arbeiten wollen. Die MA tun Person C leid.

Jetzt heisst es auch für Person C warten. Mal schauen, ob sich jemand ernsthaft damit beschäftigt oder ob Person C die Standardantwort mit einem sechs-Kreuze-Formular erhält.
Titel: Re: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
Beitrag von: speedy777 am 05. November 2015, 08:26
Seeeehr interessant...

Person A geht auch heute wieder aufs Meldeamt zu Person X. Das Formular für die Meldesperre abgeben... Und Fragen inwieweit die "Aufsicht" schon mein schriftliches Begehren auf Beachtung des neuen Urteils des EuGH bearbeitet hat... :laugh: :laugh:

Bericht heute abend....
Titel: Re: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
Beitrag von: LeckGEZ am 05. November 2015, 09:58
Ich möchte keineswegs nur meckern und konsequent auf kontra setzen. Ich würde auch gerne den Behörden/Politikern einen sehr einfachen Weg aufzeigen, wie man Datenschutz für und nicht gegen Bürger praktizieren könnte. Meine Befürchtung ist jedoch allerdings, das diese Lösungen schon längst intern besprochen wurden und obwohl technisch sehr einfach umzusetzen, sich gegen eine Lösung entschieden wurde, die individuelle Äußerungen des Bürgers zur jeder Datenweitergabe automatisiert ermöglichen würde.

Für alle Querleser, worum geht es eigentlich? Hier der Grund des Diskussionsbeitrages:

PDF Formular zum Widerspruch der Datenweitergabe und Auskunftsersuchen an das EMA vom 31. Oktober 2015 (http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=dlattach;topic=16273.0;attach=7486)

Wie also das Problem möglichst einfach lösen, so das jeder Bürger darüber entscheiden kann, wer alles wofür Zugriff auf seine Daten erhält. Es ist ein simples Verfahren, jeder kennt es schon. Es ist bei weitem nicht perfekt, sondern eben simple, hat seine Schwachstellen, doch ist es allemal besser als keine Vorkehrung und der planmäßige/planlose Datenausverkauf des Bürgers.

Banken haben TAN-Listen, worüber einzelne Transaktionen im Geldverkehr von Bürgern autorisiert werden können. Das gleiche Konzept würde die unterste Stufe der Mündigkeit eines Bürgers sicherstellen. Jeder Bürger erhält vom EMA eine zufallsgenerierte Liste an, ich nenne sie mal Datenschutz-Token. Diese Datenschutz-Token könnten z.B. Buchstaben/Zahlen-Kombinationen einer festen Länge darstellen (keine 4-stellige PIN!!!). Außerdem sind es Token die einmalig gültig sind (OTP-Konzept). Eine Mehrfachbenutzung eines Token ist nicht möglich. So kann ein Bürger auf dem Auskunftsformular eines Dienstleisters, der an die Daten des Bürgers beim EMA will, ein Datenschutz-Token in ein vorgesehenes Feld (copy&paste) eintragen. Der Dienstleister kann sich an das EMA des Bürgers (nicht Deutschlandweit!!!) wenden und insofern der Token als gültig identifiziert wurde werden zwei Dinge im EMA automatisiert vorgenommen. Erstens der Token wird als ungültig markiert (gelöscht) und zweitens, der registrierte Dienstleister erhält Zugriff auf die Daten des Bürgers.
Möchte der gleiche Dienstleister morgen noch einmal Zugriff auf die Daten des Bürgers beim EMA erlangen, ist es mit dem alten Token nicht mehr möglich, da entwertet/verfallen/gelöscht.

Das ist ein sehr simples Verfahren und hat Design-bedingte Nachteile. Jedoch wäre es schon einmal ein minimaler Schutz und würde opt-in, Weitergabe nur nach eindeutiger Zustimmung des Bürgers, ermöglichen.
Gerne kann der Staat auch ein, ich nenne es einmal einen Super-Token für verantwortungslose Bürger "Ich habe nichts zu verbergen." ausgeben, wo jedoch der Bürger erst beim EMA dieses Token einlösen müsste und sich damit bereit erklärt einverstanden zu sein, das man mit seinen Daten verantwortungslos umgehen darf.

Mir fallen viele Konzepte ein um Design-bedingte Mängel zu beheben. Auch um z.B. sicherzustellen das jeder Datenschutz-Token nicht auf den ganzen Datensatz des Bürgers Zugriff erlaubt. Oder wie man einen registrierten Dienstleister erlaubt, regelmäßig auf den Datensatz des Bürgers zuzugreifen. Doch das ist Zukunftsmusik und scheinbar hat kein Politiker Interesse oder schlicht die Eier, sich der Lobby von Datenverwertern zu stellen.
Titel: Re: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
Beitrag von: Kurt am 05. November 2015, 12:07
@LeckGEZ: Du vergisst die "Nichtnutzer" des www   ;)

Gruß
Kurt
Titel: Re: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
Beitrag von: LeckGEZ am 05. November 2015, 12:35
@LeckGEZ: Du vergisst die "Nichtnutzer" des www   ;)

Haben wir gleich. Gib mir mal die FAX oder BTX-Kennungen der Nichtnutzer.... ;)

Vielleicht schreibe ich mal die GEZ an. Sie erreichen mit Briefpost fast alle. So ein kleiner Infozettel von mir sollte das Porto nicht belasten. ;)

PDF Formular zum Widerspruch der Datenweitergabe und Auskunftsersuchen an das EMA vom 31. Oktober 2015 (http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=dlattach;topic=16273.0;attach=7486)
Titel: Re: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
Beitrag von: Frei am 05. November 2015, 14:20
Moin.

Angemommen, eine fiktive Person F hätte minderjährige Kinder, und auch ein 16 jähriges "Kind", die auch der Datenweitergabe widersprechen "wollen" damit die erst gar nicht in so ein System reingedrängt werden - wie müsste dann das Schreiben (hier (http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=dlattach;topic=16273.0;attach=7486)) unterschrieben werden: "i.A." (im Auftrag), "i.V." (in Vertretung) oder wie sonst?

Frei   8)
Titel: Re: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
Beitrag von: LeckGEZ am 05. November 2015, 14:47
Nur Person F müsste unterschreiben. Ohne Kürzel. Person F ist das vertretungsberechtigte Elternteil. Im Briefkopf steht anstatt "Person F" - "Familie F". Im Text wird das "Ich widerspreche" in "Ich widerspreche für meine ganze Familie" ersetzt und falls Person F verheiratet oder in Ehe-ähnlicher Beziehung lebt, dann muss auch der Partner unterschreiben. Beim ersten Wort Familie einmalig die Familie vollständig benennen.

Bei jeden Nachwuchs, Adoption oder anmeldepflichtigen Langzeitbesucher muss der Widerspruch für diese Person zusätzlich gestellt werden. Lebt Person F in einer WG, muss jeder der nicht zur Familie gehört für sich einen Widerspruch einreichen.

Da man zum EMA noch persönlich hin muss sollte man seinen Widerspruch immer dabei haben. Ein Datenleck und Dein Leben wird von Bürokraten und Rechteverwertern bestimmt.
Titel: Re: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
Beitrag von: pinguin am 05. November 2015, 14:50
@LeckGEZ
Was soll das?

Du schaffst es eh nicht, den EuGH auszuhöhlen. So lange die EU Bestand hat, wird der EuGH eines nicht allzu fernen Tages alle EU-Rechtsbrecher abholen.

Ein EU-land wird es voraussichtlich nicht schaffen, alle anderen derart auf seine Seite zu ziehen, daß sie es nachhaltig in allen Bereichen dulden, wenn ihnen dieses eine EU-Land zu verstehen gibt, daß ihm das mit allen anderen beschlossene Recht am A**** vorbeigeht.

Die alleinige Deutung europäischen Rechts nimmt der EuGH vor.

Die alleinige Deutung des bundesdeutschen Grundgesetztes steht dem Bundesverfassungsgericht zu. -> In Bezug auf den Beschluß des hessischen Verwaltungsgerichtes.
Titel: Re: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
Beitrag von: LeckGEZ am 05. November 2015, 15:15
@LeckGEZ
Was soll das?
Wie ich einleitend schrieb. Ich wollte nicht nur meckern und bocken, ich wollte auch aufzeigen das es eine theoretische Möglichkeit gibt Datenweitergaben einzig allein vom Bürger abhängig zu machen. Der Beitrag braucht inhaltlich nicht diskutiert werden.

Du schaffst es eh nicht, den EuGH auszuhöhlen. So lange die EU Bestand hat, wird der EuGH eines nicht allzu fernen Tages alle EU-Rechtsbrecher abholen.
Aushöhlen? Keineswegs. Hatte ich nie vor. Bevor dein zweiter Satz wahr wird gab es dreizehn Amnestien, um ausreichend Zeit zu haben eine Insel wie Island zu Alcatraz umzubauen. Solange hatte ich nicht vor zu warten. Daher mein Widerspruch zur Datenweitergabe und Auskunftsersuchen.

Ein EU-land wird es voraussichtlich nicht schaffen, alle anderen derart auf seine Seite zu ziehen, daß sie es nachhaltig in allen Bereichen dulden, wenn ihnen dieses eine EU-Land zu verstehen gibt, daß ihm das mit allen anderen beschlossene Recht am A**** vorbeigeht.
Da muss ich widersprechen. Irgendein komisches Rundfunkbeitragstaatsgesetz würde es nie schaffen. Aber ein generisches Gesetz schon, das Ausnahmetatbestände schafft worauf viele Parasiten sich berufen fühlen und ihr "Business" darauf ausrichten. Beitragsnot macht erfinderisch.



Titel: Re: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
Beitrag von: pinguin am 05. November 2015, 17:56
Der Beitrag braucht inhaltlich nicht diskutiert werden.
Sorry; wer legt das fest?

Um alle Meinungen zu einem Thema zu erfassen, muß diskutiert werden.

Irgendein komisches Rundfunkbeitragstaatsgesetz würde es nie schaffen. Aber ein generisches Gesetz schon, ...
Gegen die EU? Nö, vergiß es.

Mit dem derzeitigen europäischen Recht geht da gar nix, weil in jedem Fall der Fälle der europäische Binnenmarkt betroffen ist. Und wenn dieser betroffen ist, darf alleine die EU Rahmenvorgaben tätigen, die alle EU-Mitgliedsländer verbindlich einzuhalten haben.

Auch hast Du wohl meinen in einem anderen Thema eingebrachten Zeitungsartikel nicht gelesen? VW ist für die EU Grund, künftig alle nationalen Behörden stärker zu kontrollieren, bzw. hinsichtlich der Einhaltung  europäischer Regeln zu überwachen.

Nur der Austritt aus der EU würde Deutschland die Möglichkeit geben, nachhaltig sein eigenes Ding zu drehen.

Die Nachteile für Deutschland wären aber gravierend und nicht überschaubar. Gehe bitte stets davon aus, daß alle anderen Länder Europas nicht dabei zuschauen werden, so Deutschland meint, sich dank seiner Wirtschaftsstärke und der durchaus vorhandenen Disziplin seiner Bevölkerung, durch die diese Wirtschaftsstärke erst möglich ist, über alle anderen Länder zu erheben. Der Begriff "Bevölkerung" schließt dabei freilich alle hier lebenden, arbeitenden Nationalitäten ein.

Deutschlands nachhaltigster Schutz besteht nicht nur darin, Mitglied der EU zu bleiben, (wennschon freilich mit ein paar gerupften Federn), sondern alles dafür zu tun, daß dieses Gebilde nicht auseinanderfällt.
Titel: Re: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
Beitrag von: MMichael am 05. November 2015, 19:42
Danke LeckGEZ für Deinen Beitrag und die gute Tat!
Und @pinguin: Danke für Deine klugen Beiträge und Deinen Einsatz für unser Recht und unsere EU
Der Begriff "Bevölkerung" schließt dabei freilich alle hier lebenden, arbeitenden Nationalitäten ein.
Deutschlands nachhaltigster Schutz besteht nicht nur darin, Mitglied der EU zu bleiben, (wennschon freilich mit ein paar gerupften Federn), sondern alles dafür zu tun, daß dieses Gebilde nicht auseinanderfällt.
GENAU! Keine Macht den Doofen! Mögen CETA und TTIP und RBStV in die Geschichte eingehen als Alptraum, der spätestens am 01.01.2018 zu Ende ging.
Freiheit Gleichheit Brüderlich-/Schwesterlichkeit in Einigkeit und Recht und Freiheit und Frieden und Liebe!
Ihr seid die Guten!
Danke.

Titel: Re: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
Beitrag von: speedy777 am 06. November 2015, 10:32
Sooo, Person A war gestern auf dem EMA und hat seine "Meldesperre" ausgefüllt zurückgebracht... Dann mal gefragt wie weit denn die Bearbeitung der Sache mit der verlangten Auskunftssperre nach dem seit 01.10.2015 gültigen EU-Recht ist.

Die Sache ist laut Person X vom EMA an die oberste zuständige Stelle der Stadt geschickt worde... Das örtliche EMA will anscheinend dies nicht entscheiden. Na da ist Person A aber mal auf die Rückmeldung gespannt... Dann hat Person A mal so nebenbei gefragt, wer denn trotz Meldesperre alles so seine Daten bekommen könnte... Naja, das Finanzamt, Krankenkassen in bestimmten Fällen... Da schaute Person A etwas komisch und meinte: "na genau darum ging es ja in dem EU-Urteil..."?? ::) Ja, das hätte Person X auch gelesen in meinen Unterlagen und daher das ganze weitergeschickt.

Also halten wir fest: Die Meldesperren, die der Bürger selbst beantragen kann sind komplett für die Katz! Von sich aus werden die EMAs zum momentanen Zeitpunkt auch weiterhin sämtliche Daten weitergeben! Person A wartet jetzt mal geduldig, welche Post die nächsten Wochen eintrudelt und wird dann in 2-3 Wochen wieder zum EMa gehen und eine Auskunft verlangen, was seit der Anmeldung alles mit seinen Daten geschehen ist. Sollten diese in irgendeiner Art und Weise weitergegeben worden sein, so setzt Person A ein Schreiben auf und wendet sich an diese Dame:

http://www.ombudsman.europa.eu/home.faces

Auch mit der Frage, ob Deutschland von der Umsetzung von EU-Richtlinien oder EuGH-Urteilen ausgenommen ist!!
Titel: Re: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
Beitrag von: LeckGEZ am 06. November 2015, 10:59
Danke speedy777. Interessanter Link. Nur einmal durchgeklickt.



Der Europäische Bürgerbeauftragte kann Ihnen bestimmt weiterhelfen.

Zitat
Im Abschnitt „Wer kann ihnen helfen?“ auf der Website des Bürgerbeauftragten erfahren Sie, wie Sie eine Beschwerde einreichen können. Dort liegt auch ein elektronisches Beschwerdeformular für Sie bereit.
Vorherige Fragen
Frage 1:Möchten Sie eine Beschwerde einreichen oder eine Auskunft einholen?   
Reichen Sie eine Beschwerde ein?
Frage 2:Richtet sich Ihre Beschwerde gegen ein Organ oder eine Institution der EU?   
Ja
Frage 3:Sie sind:   
Bürger der Europäischen Union.
Frage 4:Richtet sich Ihre Beschwerde gegen einen Missstand in der Verwaltungstätigkeit?   
Ja
Frage 5:Haben Sie sich bereits mit dem betroffenen Organ oder der betroffenen Institution der EU zwecks Abhilfe in Verbindung gesetzt, zum Beispiel mit einem Schreiben?   
Ja
Frage 6:Betrifft Ihre Beschwerde Arbeitsverhältnisse zwischen Organen, Einrichtungen oder sonstiger Stellen der EU und ihren Bediensteten?   
Nein
Frage 7:Wann haben Sie von dem Sachverhalt erfahren, der Ihrer Beschwerde zugrunde liegt?   
Vor weniger als zwei Jahren.
Frage 8:War der Gegenstand Ihrer Beschwerde bereits Anlass für eine Gerichtsentscheidung oder ist er vor einem Gericht anhängig?   
Nein

Wenn mein Klärungsprozess ins stocken gerät, bestimmt eine interessante Anlaufstelle um Diskrepanzen zwischen EU-Recht und D-Recht zu klären. Im Wiki aufgenommen.

Titel: Re: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
Beitrag von: anne-mariechen am 06. November 2015, 11:13
Sooo, Person A war gestern auf dem EMA und hat seine "Meldesperre" ausgefüllt zurückgebracht... Dann mal gefragt wie weit denn die Bearbeitung der Sache mit der verlangten Auskunftssperre nach dem seit 01.10.2015 gültigen EU-Recht ist.

Die Sache ist laut Person X vom EMA an die oberste zuständige Stelle der Stadt geschickt worde... Das örtliche EMA will anscheinend dies nicht entscheiden. Na da ist Person A aber mal auf die Rückmeldung gespannt... Dann hat Person A mal so nebenbei gefragt, wer denn trotz Meldesperre alles so seine Daten bekommen könnte... Naja, das Finanzamt, Krankenkassen in bestimmten Fällen... Da schaute Person A etwas komisch und meinte: "na genau darum ging es ja in dem EU-Urteil..."?? ::) Ja, das hätte Person X auch gelesen in meinen Unterlagen und daher das ganze weitergeschickt.

Also halten wir fest: Die Meldesperren, die der Bürger selbst beantragen kann sind komplett für die Katz! Von sich aus werden die EMAs zum momentanen Zeitpunkt auch weiterhin sämtliche Daten weitergeben! Person A wartet jetzt mal geduldig, welche Post die nächsten Wochen eintrudelt und wird dann in 2-3 Wochen wieder zum EMa gehen und eine Auskunft verlangen, was seit der Anmeldung alles mit seinen Daten geschehen ist. Sollten diese in irgendeiner Art und Weise weitergegeben worden sein, so setzt Person A ein Schreiben auf und wendet sich an diese Dame:

http://www.ombudsman.europa.eu/home.faces

Auch mit der Frage, ob Deutschland von der Umsetzung von EU-Richtlinien oder EuGH-Urteilen ausgenommen ist!!

@ speedy777
Jetzt habe ich schmunzeln müssen über deinen wahren Satz mit der Katz. Nicht dass ich Dich sozusagen auslachen möchte. Nein, dein Engagement ist zu würdigen und damit wird die Realität aufgezeigt. Seit 1993 schlage ich mich mit dem Datenschutz herum. Im privaten Sektor mit Firmen habe ich schon was erreicht, aber das auch nur mit sehr sehr viel mühevollem Aufwand. Erkenntnis daraus habe ich in mehreren Beiträgen im Forum schon eingebracht. Glaube nicht, dass alles es an meiner Dummheit liegt um ein Gesetz zu lesen und zu verstehen.

1993 war das Datenschutzgesetz noch eindeutig klar verständlich. Natürlich es war was den Bürger betrifft zu seinem Vorteil ausgelegt. Jetzt ist es doch nur der Lobby mit Parteienunterstützung unter deren Vorteil ausgelegt. Gleichzeitig machen die Kommunen Werbung, welche tolle Gemeinde, Stadt sie wären dabei wird der Bürger nur benutzt mit seiner Person und der Adresse um Ihn gefügig zu machen, dass er doch keine Rechte hat.

Unter Freiheit, Gleichheit und Schutz des Bürgers verstehe ich nicht den Menschenhandel der öffentlichen Verwaltung. Das hat Methode und ist gewollt.
Alles weitere ist hier nach zulesen. http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15947.msg108676.html#msg108676
Titel: Re: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
Beitrag von: dreamliner am 06. November 2015, 15:29
Hallo Mitstreiter,
eine entsprechende Auskunftsperre wird beim EMA nicht viel nützen. In der 19. Version des RFSV will mann diese Sperre gleich aushebeln:

http://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/17/DruckSachen/d17-2520.pdf

Zudem wird ein erneuter Datenabgleich in 2018 per Gesetz festgeschrieben. (Siehe Seite 24)
Titel: Re: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
Beitrag von: nexus77 am 06. November 2015, 16:16
Naja, das Finanzamt, Krankenkassen in bestimmten Fällen... Da schaute Person A etwas komisch und meinte: "na genau darum ging es ja in dem EU-Urteil..."?? ::) Ja, das hätte Person X auch gelesen in meinen Unterlagen und daher das ganze weitergeschickt.


Gut so, ein Z wird das ähnlich machen. Aber es ist schon richtig, dass andere BEHÖRDEN (was BS natürlich nicht ist) im Rahmen das Amtshilfeersuchens unsere Daten bekommen (dürfen). Wie das genannte FA, Polizei etc. Krankenkasse ist schon zweifelhaft allerdings, IHK auch. BS erst Recht.
Titel: Re: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
Beitrag von: LeckGEZ am 06. November 2015, 16:41
Hallo Mitstreiter,
eine entsprechende Auskunftsperre wird beim EMA nicht viel nützen. In der 19. Version des RFSV will mann diese Sperre gleich aushebeln:

http://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/17/DruckSachen/d17-2520.pdf

Zudem wird ein erneuter Datenabgleich in 2018 per Gesetz festgeschrieben. (Siehe Seite 24)
Hallo dreamliner,

man kann in D Gesetze wie man lustig ist schaffen. Sie dürfen nur nicht mit EU-Gesetzen kollidieren. EU-Recht bricht Landesrecht. Das sehe ich ganz entspannt. Meine Daten werden sicher sein.

Da muss das Medien-Politiker-Kartell erst einmal auf globale Weise EU-Gesetze ändern. Das sollte nicht passieren.

Es ist die bescheuerte Obrigkeitshörigkeit der Deutschen die alle in die Hände der Medienmafia spielt.
Titel: Re: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
Beitrag von: LeckGEZ am 08. November 2015, 16:53
Angeregt durch PN's und Beiträge von marga (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15947.msg108781.html#msg108781) und Folgebeitrag von boykott2015 (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15947.msg108782.html#msg108782) konnte ich Fehler korrigieren und neue Punkte aufnehmen und ausserdem bestehenden Punkte klarer formulieren, so das es für interessierte Leser und Mitarbeiter vom Einwohnermeldeamt besser lesbar ist.
Ich trage hier nur schon gesagte Dinge aus dem Forum zusammen und versuche sie in Kurzform leicht und verständlich wiederzugeben. Daher auch mein Dank an die vielen Beiträge aller, insbesondere an pinguin (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15947.msg105965.html#msg105965) für die Hinweise und konstruktive Kritik und vor allem die zahlreichen Ausarbeitungen zum EU-Recht.

Was hat sich an meinem Entwurf für einen Widerspruch zur Datenweitergabe und Auskunftsersuchen als Vorlage geändert?
Alle Absätze sind durchnummeriert, so kann man besser Bezug auf einzelne Aspekte nehmen. Abschnitte 5 wurde erweitert, 6 und 7 neu eingefügt. Ausserdem wurde beim Auskunftsbegehren der Punkt "Daten-Push" umformuliert zur besseren Verständlichkeit.

Wie schon zuvor gebe ich das Dokument als Ganzes zur Diskussion und hoffe auch weiterhin auf Hinweise und Kritik.

Zitat
Vorname Name
Straße Hausnummer
Postleitzahl Wohnort


Einwohnermeldeamt
Stadt/Gemeinde
Straße Hausnummer
Postleitzahl Stadt/Gemeinde
Ort, den Datum

Widerspruch gegen die Weitergabe meiner Daten durch die Meldebehörde und Auskunftsersuchen zu meinen gespeicherten Daten

1. Hiermit widerspreche ich jeglicher Weitergabe meiner gespeicherten Daten. Das schließt alle Arten der Auskunftserteilung an Dritte ausnahmslos ein, die nicht in engen Grenzen im Unionsrecht der Richtlinie 95/46 Art 13 (Auszug siehe Anhang), in der die Ausnahmen und Einschränkungen festgelegt wurden, definiert sind. Weitere Ausnahmen und Einschränkungen sind nicht zulässig, bzw. können wirksam widersprochen werden. Ich widerspreche jeder weiteren Ausnahme und Einschränkung, die dazu genutzt werden kann, eine Weitergabe/Weiterverarbeitung meiner gespeicherten Daten zu ermöglichen.

2. Weiterhin möchte ich immer über jegliche Datenweitergabe im Voraus informiert werden, um von meinem Widerspruchsrecht wirksam Gebrauch machen zu können. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf das bindende Wort in der Rechtssache EuGH C-201/14 (Link im Anhang), in der der Europäische Gerichtshof am 1. Oktober 2015 für Recht befunden hat, dass Bürger ein Recht darauf haben, vor einer beabsichtigten Übertragung von Daten von der datenübertragenden Verwaltungsbehörde informiert zu werden, wenn die datenentgegennehmende Verwaltungsbehörde diese Daten weiterverarbeiten möchte, um wirksam vom garantierten Widerspruchsrecht (Absatz 33: Verweis des EuGH C-201/14 Urteils) Gebrauch machen zu können.

3. Weiterhin widerspreche ich jeglicher Verknüpfung meiner persönlichen Daten mit fremden Daten­sätzen, beispielsweise mit Daten des Vermieters, Wohnungs- oder Hauseigentümers. Dafür gibt es keinen berechtigten Grund. Letztlich würde damit sogar das Volkszählungsurteil des Bundes­verfassungs­gerichts in Verbindung mit der neuen Vernetzung der Einwohnermeldeämter aus­ge­hebelt werden.

4. Ich widerspreche der Zusammenführung/Verknüpfung meiner Daten in Datenbanken globalen Ausmaßes beispielsweise mit Datenbanken anderer Einwohnermeldeämter, Behörden, Bundes­länder, Länder. Meine Daten dürfen nur am zuständigen Einwohnermeldeamt meines Wohnsitzes mit wirksamen Zugriffsschutz (Authentifizierung und Autorisation) und manipulationssicherer Protokollierung (z.B. zertifikatsbasierte Verschlüsselung) gespeichert werden.

5. Ich widerspreche insbesondere der automatisierten Datenweitergabe/Datenverknüpfung (Daten-Push), die ereignisgesteuert meine Daten an Dritte (passive Datenabfrage) abführt. Mein Widerspruch richtet sich auch gegen jeglichen Bestandsdatenabzug, mit dem Ziel die Daten vieler Bürger, hier insbesondere meiner Daten, an Dritte auszuliefern.

6. Dieser Widerspruch, gerichtet an mein zuständiges Einwohnermeldeamt, umfasst auch alle datenverarbeitenden Einrichtungen des Einwohnermeldeamts, wie „Vermittlungsstellen für das Meldewesen“ oder Internetdienste wie das „Meldeportal für Behörden“ oder externe Dienstleister wie Landesrechenzentren und deren IT-Dienstleister die sogenannte „Spiegelregister“ unterhalten. Ich sehe das Einwohnermeldeamt in der Pflicht diese Dienste auf das notwendigste zu beschränken, dem Datenschutz der Bürger die oberste Priorität einzuräumen und für Dienstleister des Einwohnermeldeamts 100%igen Datenschutz zu garantieren.

7. Mein Widerspruch ist allumfassend und ausnahmslos bezüglich der Weitergabe meiner Daten, welche über den Erfordernissen in EU-Richtlinie 95/46 Art 13 hinaus gehen. Damit möchte ich ausdrücken, dass auch unerwähnte Möglichkeiten der Datenweitergabe, aus Unkenntnis der vollständigen Datenverarbeitungspraxis im Einwohnermeldeamt, ausgeschlossen sind.

8. Ich möchte in der aktuellen Form und allen zukünftigen Änderungen im Meldegesetz und dessen Auslegung in der Meldedaten­verordnung und allen anderen nationalen Gesetzen die einen Anspruch auf Datenweitergabe/-weiterverarbeitung erheben, für mich als Bürger immer so ausgelegt wissen, dass jede neue Art oder Änderung der Datenerhebung/-verarbeitung und -weitergabe immer in der Voreinstellung opt-in, das heißt keine Datenweitergabe, für mich voreingestellt ist.

9. Falls Sie nicht über die technischen Möglichkeiten verfügen, das unmittelbar umzusetzen, dann sollten meine Daten in ausgedruckter Form an einem abgesicherten, zugriffsgeschützten Ort vorgehalten werden, damit mir als mündigen Bürger keine Nachteile durch ungeklärte Datenweitergaben/Datenverknüpfungen entstehen können.

10. Da nur ich die Entscheidung treffen kann, was mir zum Nachteil gereicht, würde ich Sie bei allen zukünftigen Datenauskunftsersuchen zu meiner Person darum ersuchen, mir gleich die Begründung des Auskunftsersuchenden mitzuteilen.

Unabhängig von der Umsetzung aller vorherigen Punkte, geben Sie mir bitte vollständig Auskunft:

das Protokoll aller bisherigen Datenanfragen/-übertragungen zu meiner Person, die seit dem 01.01.2013 bei meinem zuständigen Einwohnermeldeamt eingegangen sind,
den kompletten Datensatz meiner beim Einwohnermeldeamt gespeicherten Daten,
meinen bisherigen und zukünftigen Status zur Datenübermittlungssperre,
welche Arten von Datenübertragungen nicht protokolliert werden und deren gesetzliche Grundlage,
wo meine Daten gespeichert sind,
alle Verknüpfungen meiner Daten zu fremden Datensätzen,
alle eingerichteten Datenweitergaben (Daten-Push), welche ereignisgesteuert, d.h. ohne eine weitere aktive Anforderung (passiv) eingerichtet wurden, so dass Dritte bei Änderungen meiner Daten, diese automatisch erhalten,
eine Aussage zum Geltungsbereich und Gültigkeit von EU-Recht in einer deutschen Behörde wie dem Einwohnermeldeamt und falls Sie Einschränkungen sehen, dessen gesetzliche Legitimation.

Ich ersuche um sofortige Umsetzung meiner Datenschutzeinstellungen und um eine schriftlichen Bestätigung innerhalb der nächsten 14 Tage. Sollte trotz Widerspruch eine Weitergabe meiner Daten ohne Rückfrage und Erlaubnis an Dritte erfolgen, mache ich pro Datenweitergabe ein Schaden­ersatz von pauschal 50.000,- € geltend.

Mit freundlichen Grüßen



Anhang:
EuGH C-201/14: : http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=168943&pageIndex=0&doclang=DE&mode=lst&dir=&occ=first&part=1&cid=188266
Auszug Absatz 13:
„Wie der Generalanwalt in Nr. 74 seiner Schlussanträge ausgeführt hat, ist dieses Erfordernis einer Unterrichtung der von der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten betroffenen Personen umso wichtiger, als es die Voraussetzung dafür schafft, dass sie ihr in Art. 12 der Richtlinie 95/46 festgelegtes Auskunfts- und Berichtigungsrecht in Bezug auf die verarbeiteten Daten und ihr in Art. 14 der Richtlinie geregeltes Recht, der Verarbeitung der Daten zu widersprechen, ausüben können.“

Auszug Unionsrecht Richtlinie 95/46 Art 13:
Art. 13 („Ausnahmen und Einschränkungen“) der Richtlinie lautet:
(1)    Die Mitgliedstaaten können Rechtsvorschriften erlassen, die die Pflichten und Rechte gemäß Artikel 6 Absatz 1, Artikel 10, Artikel 11 Absatz 1, Artikel 12 und Artikel 21 beschränken, sofern eine solche Beschränkung notwendig ist für
a) die Sicherheit des Staates;
b) die Landesverteidigung;
c) die öffentliche Sicherheit;
d) die Verhütung, Ermittlung, Feststellung und Verfolgung von Straftaten oder Verstößen gegen die berufsständischen Regeln bei reglementierten Berufen;
e) ein wichtiges wirtschaftliches oder finanzielles Interesse eines Mitgliedstaats oder der Europäischen Union einschließlich Währungs-, Haushalts- und Steuerangelegenheiten;
f) Kontroll-, Überwachungs- und Ordnungsfunktionen, die dauernd oder zeitweise mit der Ausübung öffentlicher Gewalt für die unter den Buchstaben c), d) und e) genannten Zwecke verbunden sind;
g) den Schutz der betroffenen Person und der Rechte und Freiheiten anderer Personen.

Besser formatiert als PDF-Dokument im Anhang:
Titel: Re: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
Beitrag von: anne-mariechen am 08. November 2015, 19:05
Hallo Mitstreiter,
eine entsprechende Auskunftsperre wird beim EMA nicht viel nützen. In der 19. Version des RFSV will mann diese Sperre gleich aushebeln:
http://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/17/DruckSachen/d17-2520.pdf
Zudem wird ein erneuter Datenabgleich in 2018 per Gesetz festgeschrieben. (Siehe Seite 24)

Der Entwurf des 19. RÄStV weicht gewaltig von den Formulierung der Vorgängerversionen ab. Die Dussel in den Landesparlamenten werden jede Änderung durchwinken, am besten an einem Sitzungstermin wenn alle Parlamentarier schon im Wochenendurlaub sind. Denn was interessiert den Abgeordneten die Belastung des Bürger oder ob seine Daten auf neue zur Kontrolle hin und her geschoben werden.
Wie war der Datenabgleich im 15. RÄStV formuliert und bei den Gerichten vorgetragen "Einmalig" Alles ein Lügenpack
Der Staat setzt das um im Sinne von Beitragsgerechtigkeit und Pasta Ende. Wenn demonstriert wird kommen die neuen Wasserwerfer zum Einsatz und wer eine Wasserpistole zur Gegenwehr einsetzt wird erschossen. Und sollte sich die Bevölkerung dadurch dezimieren werden die Grenzen wieder geöffnet. Und die die hier reinkommen denen werden wir zeigen was sie zu tun und lassen haben. Wer ein RK-Zelt zugewiesen bekommt muss den RF-Beitrag zahlen schließlich bringen alle ein Handy mit und die erste Frage ist ob es hier WLAN gibt. Hier herrscht Ordnung vom Geldbeutel bis zur Haftanstalt.
Titel: Re: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
Beitrag von: marga am 08. November 2015, 19:17
Hallo Diskussion,

die Länder „ratifizieren“ wieder, die LRAn freuen sich, der BS zieht die personenbezogenen Daten wieder ab und kann „natürlich nicht verklagt“ werden.

Und tschüss Demokratie und tschüss Grundgesetz, wer will noch mal, wer hat noch nicht!

+++


Edit "Bürger" @alle:
Bitte hier nicht in abschweifende Allgemeindiskussionen abdriften, sondern allenfalls konstruktiv zum Kern-Thema des Threads beitragen, welches da lautet
Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
Danke für die Berücksichtigung.
Titel: Re: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
Beitrag von: speedy777 am 09. November 2015, 16:15
Sooo, Person A hatte mal etwas Zeit zwischendurch und hat eine Anfrage an folgende Adresse gestellt:

https://www.datenschutz.de/

Inhalt: Kollision des Bundesdatenschutzgesetzes bzw. Meldegesetz mit dem EU-Recht im Hinblick auf das neue Gerichtsurteil des Europäischen Gerichtshofes vom 1.10.2015

Mal gespannt was da zurückkommt....

Kennt jemand ähnliche Seiten?

Grüße
Titel: Re: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
Beitrag von: speedy777 am 09. November 2015, 16:31
Folgende Anfrage habe ich auch mal an den Landtag in BW gestellt. Irgendjemand muss ja etwas dazu sagen können!

Hab die Anfrage sicherheitshalber auch mal an den Landesdatenschutzbeauftragten meines Bundeslandes geschickt...

Zitat
Schönen guten Tag,

ich hoffe, dass Sie mir bei den Fragen, die sich mir im Zusammenhang mit dem Bundesdatenschutzgesetz stellen, weiterhelfen können.

Ich verweise in diesem Zusammenhang auf das letzte Wort in der Rechtssache EuGH C-201/14 (http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2015-10/cp150110de.pdf) in der der Europäische Gerichtshof am 1. Oktober 2015 für Recht befunden hat, dass Bürger ein Recht darauf haben, vor einer beabsichtigten Übertragung von Daten von der datenübertragenden Verwaltungsbehörde informiert zu werden, wenn die datenentgegennehmende Verwaltungsbehörde diese Daten weiterverarbeiten möchte.

Laut der Mitarbeiterin in meinem örtlichen Meldeamt ist bisher in den Meldeämtern niemand auf dieses neue Urteil hingewiesen worden. Auch bei meiner Anmeldung am 29.10.2015 musste ich ein extra Schriftstück anfertigen, in welchem ich der Weitergabe sämtlicher Daten widerspreche, sofern ich nicht vorher informiert worden bin und mir die Gelegenheit gegeben wurde zu prüfen ob der Empfänger laut EU-Richtlinie 95/46 Art 13 überhaupt das Recht hat, diese Daten zu bekommen.

Dieses Schreiben wurde dann laut Mitarbeiterin an eine "höhere Stelle" weitergeleitet und ich warte bis zum heutigen Tag auf eine Antwort und fühle mich trotz der üblichen einfachen Meldesperre sehr unwohl, da ich unsicher bin, ob in Deutschland nun die nationalen Meldegesetze "mehr wert" sind als die aktuellen EU-Gesetze.

Über eine Rückmeldung mit Beurteilung der derzeitigen Lage wäre ich Ihnen sehr dankbar. Vor allem auch im Hinblick auf den Umstand, dass die Rechte, die den Bürgern laut EU-Recht zustehn, bei deutschen Behörden anscheinend nicht bekannt sind und aktiv eingefordert werden müssen damit dem einzelnen kein Nachteil infolge der unkontrollierten Datenweitergabe der Meldebehörden entsteht.

Viele Grüße
Titel: Re: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
Beitrag von: Dark Fader am 10. November 2015, 13:29
Habe den Entwurf von LeckGEZ eben fertig gemacht und eingetütet/frankiert.
(ein Dank an LeckGez für die Ausarbeitung).

Werde den Luftballon mit Einwurf in den Postkasten starten, mal sehen, was passiert.
Vor allem bin ich gespannt, ob ich Auskunft über Datenabfragen ab dem 1.1.13 bekomme, weil ich seit 2001, erneuert 2007 bereits schriftlich eine Auskunftsperre erteilt hatte.

Grüsse (und weiter so)
Titel: Re: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
Beitrag von: ellifh am 10. November 2015, 14:00
https://www.datenschutz.de/ Die Suchfunktion mit der Eingabe "GEZ" füttern und lesen.


www.datenschutz.de gibt selbst zu, das der BS monatlich Daten von den EMÄ abgleicht. Oder habe ich etwas nicht verstanden??
Vielleicht... Aber Hauptsache, die neue Datenabfrage im grossen Stil ist bereits beschlossen!!
Damit auch jeder Hosenknopf zur Beitragspflicht herangezogen werden kann und nicht etwa durchs Netz rutscht.
Tja, die Zeiten des Bürger-Protestes gegen die Volkszählung sind lang vorbei und es interessiert die sogenannten Datenschützer wohl auch nicht wirklich mehr.

Sind sich nur ihres wichtigen Amtes bewusst und machen Wirbel, das es nur so kracht mit minimalen Ergebnissen und Veränderungen zum Schutz unserer sensiblen, persönlichen Daten.
Was hat der BS mit meinen persönlichen Verhältnissen zu tun? Verheiratet, mit Partner lebend oder nicht? Gleichgeschlechtlich oder nicht? Was geht den mein akademischer Grad an?

Zum Kotzen!
Titel: Re: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
Beitrag von: anne-mariechen am 10. November 2015, 14:11
Folgende Anfrage habe ich auch mal an den Landtag in BW gestellt. Irgendjemand muss ja etwas dazu sagen können!

Hab die Anfrage sicherheitshalber auch mal an den Landesdatenschutzbeauftragten meines Bundeslandes geschickt...

Das ist ein guter Schachzug. Müsste man sich überlegen, ob es nicht Sinn macht alle Abgeordneten in den Landesparlamenten anzuschreiben mit einer Fachlichen und Sachlichen Aufklärung zur nächsten Abstimmung was die Überarbeitung des RÄStV betrifft. Damit gibt es dann keine Ausrede nicht, haben wir nicht gewußt. Ich denke nicht an eine Einzelaktion sondern ganz solide betrachtet, dass Sie als Vertreter der Bürger auch diese Anliegen zu berücksichtigen haben.
Titel: Re: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
Beitrag von: ellifh am 10. November 2015, 15:06

https://www.datenschutz.de/ Die Suchfunktion mit der Eingabe "GEZ" füttern und lesen.


www.datenschutz.de gibt selbst zu, das der BS monatlich Daten von den EMÄ abgleicht. Oder habe ich etwas nicht verstanden??
Vielleicht... Aber Hauptsache, die neue Datenabfrage im grossen Stil ist bereits beschlossen!!
Damit auch jeder Hosenknopf zur Beitragspflicht herangezogen werden kann und nicht etwa durchs Netz rutscht.
Tja, die Zeiten des Bürger-Protestes gegen die Volkszählung sind lang vorbei und es interessiert die sogenannten Datenschützer wohl auch nicht wirklich mehr.

Sind sich nur ihres wichtigen Amtes bewusst und machen Wirbel, das es nur so kracht mit minimalen Ergebnissen und Veränderungen zum Schutz unserer sensiblen, persönlichen Daten.
Was hat der BS mit meinen persönlichen Verhältnissen zu tun? Verheiratet, mit Partner lebend oder nicht? Gleichgeschlechtlich oder nicht? Was geht den mein akademischer Grad an?

Zum Kotzen!

Ich muss mich selbst korrigieren. Die Aussage wurde vom Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen gemacht und nicht von www.datenschutz.de.
Was wollen wir denn da erwarten?


Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
Übermittlung von Meldedaten an die GEZ
Immer wieder erreichen uns Beschwerden von Bürgern, die nach einem Umzug plötzlich Besuch
von einem Gebührenbeauftragten der GEZ erhalten haben. Meist besteht bei den Betroffenen
der Verdacht, dass die GEZ die neue Adresse von den beteiligten Meldeämtern erhalten hat.
Dies ist in der Regel auch zutreffend. Für die Datenübermittlung gibt es eine gesetzliche
Grundlage.
Gem. § 34 a Niedersächsisches Meldegesetz (NMG) hat die Meldebehörde dem Norddeutschen
Rundfunk oder der nach § 7 Abs. 3 und § 8 Abs. 2 des Rundfunkgebührenstaatsvertrages von
ihm beauftragten Stelle, also der GEZ, auf deren Anforderung hin einmal monatlich Auskunft
über die in § 34 a Abs. 1 Nr. 1 bis 8 NMG genannten Daten der volljährigen Einwohnerinnen und
Einwohner zu übermitteln, die sich innerhalb des der Übermittlung vorausgehenden Monats anoder
abgemeldet haben oder die in diesem Zeitraum gestorben sind.
Titel: Re: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
Beitrag von: speedy777 am 10. November 2015, 15:13
Da gings aber um die gEZ vor 2013... Nicht um den BS.

gruß
Titel: Re: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
Beitrag von: LeckGEZ am 10. November 2015, 18:12
Hallo freiwillige Datenlieferanten,

heute ist es eine Woche her seitdem Person C Widerspruch beim EMA  PDF Formular zum Widerspruch der Datenweitergabe und Auskunftsersuchen an das EMA vom 07. November 2015 (http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=dlattach;topic=16273.0;attach=7519), noch mit der älteren Variante des Formulars, eingereicht hatte. Aber in einer Woche, wenn die Frist verstrichen ist, kann Person C noch ein paar zusätzliche Fragen stellen.

Ich wünsche mir für alle Betroffenen des unkontrollierten Datenabflusses den notwendigen Erkenntnisgewinn. Es geht hier nicht nur um eine Datenzecke, es geht um eine neue Kultur der Selbstbedienungsmentalität durch Lobbyeismus-getriebene Gesetze. Da gibt es so ein Spruch, irgendwas mit Demokratie, schlafen, Diktatur und aufwachen. Zumindest sollte jeder Betroffene verstehen, das der Bürger kein Nesthäkchen ist, das vom Staat umsorgt und behütet wird. In der heutigen Zeit der Gesellschaft ist jeder für seine Daten selbst verantwortlich. Freizügigkeit oder Blauäugigkeit rächt sich bitter und mit wenig Aussicht auf Besserung. Sind erst mal deine Daten ontour ist das wie eine offene Dose der Pandora. Daten wieder einholen? Viel Spaß!
Titel: Re: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
Beitrag von: pinguin am 10. November 2015, 18:22
Allen, die noch dem alten Datenschutzunrecht verfallen sind, sei gesagt, daß es seit dem EuGH-Urteil Makulatur ist.

Keine Behörde darf die personenbezogenen Daten eines Bürgers ohne dessen ausdrückliche Genehmigung herausgeben, sofern diese Daten auch nur annähernd weiterverarbeitet werden könnten. Die bloße Vermutung, daß die Daten weiterverarbeitet werden könnten, genügt dafür, die Genehmigung des betroffenen Bürgers zwingend einholungspflichtig werden zu lassen. "Vermutung" freilich stets aus Sicht des betroffenen Bürgers betrachtet.
Titel: Re: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
Beitrag von: MMichael am 10. November 2015, 20:50
HEIMLICH STILL UND LEISE ... lassen die Computerbediener meine meine Daten wandern und  mir ist ganz schlecht.. nachdem ich das hier gelesen habe
https://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/2015/pressemitteilung.394727.php
https://www.rlp.de/de/aktuelles/einzelansicht/news/detail/News/fit-fuer-die-zukunft/
http://www.vprt.de/thema/medienordnung/rechtsgrundlagen/länder/staatsverträge/rundfunkstaatsvertrag-rstv/content/minist?c=0 
in unserem Forum gibt es bereits ein Thema
19. Rundfunkänderungsvertrag - "webbasierte Angebote" <> Rundfunkbeiträge
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16272.msg107877.html#msg107877

nun ist hier https://www.bremische-buergerschaft.de/drs_abo/2015-10-21_Drs-19-118_f61d6.pdf aber zu lesen, dass es nie aufhören soll: "... Änderung des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages (RBeitrStV) im Hinblick auf weitere Befreiungs- bzw. Ermäßigungsmöglichkeiten des Rundfunkbeitrages, auf Verwaltungsvereinfachungen bei der Beantragung von Befreiungen bzw. Ermäßigungen, auf die Vollstreckung von Beiträgen und auf die Ermittlung nicht bekannter Beitragsschuldner (unten Nr. 3.) ..." und weiter unter 3.: "...Im Ergebnis besteht nach Abschluss der Evaluierung kein grundle- gender Reformbedarf, es sollen aber zur „Feinabstimmung“ und zur Herstellung einer noch höheren Beitragsgerechtigkeit, zur Verwaltungsvereinfachung und zur Vereinfachung der Datenerhebung und Beitragsvollstreckung einige kleinere Änderungen erfolgen. ..." Aha!? Also: Jetzt gilt es!
Die Ministerpräsidenten sollen/wollen den Vertrag lt. http://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/17/DruckSachen/d17-2520.pdf am 3. Dezember 2015 unterschreiben und dann müssten die Landesparlamentarier - UNSERE Abgeordnenten abstimmen / zustimmen oder ablehnen oder enthalten / ratifizieren.
Somit schreibt alle allen, dass Sie nicht unterschreiben, nicht zustimmen sollen, denn Sie verletzen unsere Grundrechte damit. Sie untergraben unsere und ihre demokratische Grundordnung!
Und dann muss ich noch die Brandenburger Bürgerinnen und Bürger des Landesparlamentes fragen: Warum der Entwurf unter http://www.parldok.brandenburg.de/starweb/LTBB/servlet.starweb?path=LTBB/lisshfl.web&id=LTBBFASTLINK&search=(%28%28FASTW%2cDARTS%2c1DES2%2c1DES2W%2cURHSUP%2cURPSUP%2cDURPSUP%3d%28%28%22RUNDFUNK%C4NDERUNGSSTAATSVERTRAG%22%29%29%29+NOT+TYP%3dPSEUDOVORGANG%29+AND+WP%3d6)+AND+DID%3DK-243171&format=WEBDOKFL nicht öffentlich ist, aber o in Bremen und Berlin, obwohl Brandenburg wie Bayern mit nem dicken B anfängt und sich mit Berlin den RBB  leistet...? jetzt brauch ich erst mal ein geistiges Getränk ... morgen 11.11. Berlin-Moabit
(Befreiung wegen Gerätelosigkeit...
VG Berlin Kammertermin am 11.11.2015 um 11:30 Uhr
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16110.msg109060.html#msg109060 )
Lebe Lange und in Frieden
Titel: Re: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
Beitrag von: speedy777 am 12. November 2015, 08:30
Neuigkeiten!!!

Folgende Stellungnahme wurde Person A von der Meldebehörde als Antwort auf ihren Widerspruch zur Weitergabe ihrer Daten nach dem hier vorliegenden Muster zugeschickt:

Dem Anliegen von Herrn ... kann u.E. nicht entsprochen werden.
Maßgeblich für die Datenübertragung an öffentliche Stellen (Behörden, Ämter)  durch die Meldebehörden ist die "Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung des baden-württembergischen Ausführungsgesetzes zum  Bundesmeldegesetz" - Meldeverordnung - MVO - vom 28.09.2015, die am 1.11.2015 in Kraft trat. In dieser Neufassung hat der Gesetzgeber zur Klarstellung die bisherige Formulierung, wonach Meldebehörden in den gesetzlich festgelegten Fällen Daten übermitteln "dürfen", durch verpflichtende Formulierungen zur Datenübermittlung ersetzt (die Meldebehörde(n) "übermitteln"; "unterrichtet"; "hält zum Abruf bereit"). Insoweit kommen die Meldebehörden nur ihren gesetzlichen Aufgaben nach. Eigene Entscheidungen, die als Verwaltungsakt im Sinne § 35 LVwVfG gewertet werden könnten, treffen sie somit nicht.
Mangels Verwaltungsakt ist auch kein Widerspruch gem. § 69 VwGO* möglich. Ein präventiver Widerspruch sieht das Verwaltungsrecht ebenfalls nicht vor.
Die Entscheidung des EuGH vom 1.10.2015 vermag an der Verbindlichkeit der MVO  für die Meldebehörden insoweit nichts zu ändern.

*Der Widerspruch ist der nach der VWGO vorgesehene Rechtsbehelf, der das Vorverfahren in Gang setzt und eine Überprüfung des den Bürger belastenden bzw. einen Antrag des Bürgers ablehnenden Verwaltungskat in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht zum Ziel hat.""


Schon frech der Absatz mit dem Widerspruch.... Und die komplette Ignorierung, dass dies so komplett gegen EU-Recht verstößt.

Meinungen? weiteres Vorgehen?

Person A wird dies so nicht stehenlassen und wird als nächstes eine Beschwerde beim EU-Bürgerbeauftragten aufgaben.

Titel: Re: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
Beitrag von: Kurt am 12. November 2015, 09:45
...
Meinungen? weiteres Vorgehen?

Person A wird dies so nicht stehenlassen und wird als nächstes eine Beschwerde beim EU-Bürgerbeauftragten aufgaben.

Hallo Person Y würde sich auch gleich an das Innenministerium wenden: "Verordnung des Innenministeriums...Bundesmeldegesetz" - Meldeverordnung - MVO - vom 28.09.2015, die am 1.11.2015 in Kraft trat.

Gruß
Kurt
Titel: Re: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
Beitrag von: speedy777 am 12. November 2015, 09:53
Person A hat jetzt erstmal folgendes an den Beschwerdeservice der EU-Kommission

http://europa.eu/youreurope/advice/index_de.htm

 gesendet:

Dort konnte man auch gleich auswählen, dass es sich um Probbleme mit der Umsetzung von EU-Recht in Verwaltungen des betreffenden Landes handelt.
 Daher konnte ich meine Anfrage von vor einigen Tagen leicht bearbeitet und ergänzt beibehalten.

Schönen guten Tag,

ich hoffe, dass Sie mir bei den Fragen, die sich mir im Zusammenhang mit dem Bundesdatenschutzgesetz stellen, weiterhelfen können.
 
Ich verweise in diesem Zusammenhang auf das letzte Wort in der Rechtssache EuGH C-201/14 (http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2015-10/cp150110de.pdf) in der der Europäische Gerichtshof am 1. Oktober 2015 für Recht befunden hat, dass Bürger ein Recht darauf haben, vor einer beabsichtigten Übertragung von Daten von der datenübertragenden Verwaltungsbehörde informiert zu werden, wenn die datenentgegennehmende Verwaltungsbehörde diese Daten weiterverarbeiten möchte.
 
Laut der Mitarbeiterin in meinem örtlichen Meldeamt ist bisher in den Meldeämtern niemand auf dieses neue Urteil hingewiesen worden. Auch bei meiner Anmeldung am 29.10.2015 musste ich ein extra Schriftstück anfertigen, in welchem ich der Weitergabe sämtlicher Daten widerspreche, sofern ich nicht vorher informiert worden bin und mir die Gelegenheit gegeben wurde zu prüfen ob der Empfänger laut EU-Richtlinie 95/46 Art 13 überhaupt das Recht hat, diese Daten zu bekommen.
 
Dieses Schreiben wurde dann an das Regierungspräsidium des Landes Baden Württemberg in Karlsruhe weitergeleitet, von welchem ich heute folgende Antwort übermittelt bekam:

 "Dem Anliegen von Herrn ... kann u.E. nicht entsprochen werden.
Maßgeblich für die Datenübertragung an öffentliche Stellen (Behörden, Ämter)  durch die Meldebehörden ist die "Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung des baden-württembergischen Ausführungsgesetzes zum  Bundesmeldegesetz" - Meldeverordnung - MVO - vom 28.09.2015, die am 1.11.2015 in Kraft trat. In dieser Neufassung hat der Gesetzgeber zur Klarstellung die bisherige Formulierung, wonach Meldebehörden in den gesetzlich festgelegten Fällen Daten übermitteln "dürfen", durch verpflichtende Formulierungen zur Datenübermittlung ersetzt (die Meldebehörde(n) "übermitteln"; "unterrichtet"; "hält zum Abruf bereit"). Insoweit kommen die Meldebehörden nur ihren gesetzlichen Aufgaben nach. Eigene Entscheidungen, die als Verwaltungsakt im Sinne § 35 LVwVfG gewertet werden könnten, treffen sie somit nicht.
Mangels Verwaltungsakt ist auch kein Widerspruch gem. § 69 VwGO* möglich. Ein präventiver Widerspruch sieht das Verwaltungsrecht ebenfalls nicht vor.
Die Entscheidung des EuGH vom 1.10.2015 vermag an der Verbindlichkeit der MVO  für die Meldebehörden insoweit nichts zu ändern.

*Der Widerspruch ist der nach der VWGO vorgesehene Rechtsbehelf, der das Vorverfahren in Gang setzt und eine Überprüfung des den Bürger belastenden bzw. einen Antrag des Bürgers ablehnenden Verwaltungskat in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht zum Ziel hat.""


Dies steht meiner nach Meinung im krassen Gegensatz zu geltendem EU-Recht, welches auch durch das oben genannte Urteil am 01.10.2015 nochmals bestätigt wurde.

Über eine Rückmeldung mit Beurteilung der derzeitigen Lage wäre ich Ihnen sehr dankbar. Vor allem auch im Hinblick auf den Umstand, dass die Rechte, die den Bürgern laut EU-Recht zustehn, bei deutschen Behörden anscheinend nicht bekannt sind und aktiv eingefordert werden müssen damit dem einzelnen kein Nachteil infolge der unkontrollierten Datenweitergabe der Meldebehörden entsteht.

Die Adresse meines zuständigen Bürgeramts, von welchem ich diese Antwort übermittelt bekam:

......



Jetzt mal schaun wann und ob da etwas brauchbares zurückkommt...
Titel: Re: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
Beitrag von: cleverle2009 am 12. November 2015, 09:58
Eine Frage tut sich da jetzt auf:

Bei den Rundfunkanstalten wurden die personenbezogenen Daten ja ohne Einwilligung des Bürgers bei den Meldebhörden erhoben. Wenigstens in meinem Fall war das so. Sowohl die Daten von der GEZ als auch die Daten vom Einwohnermeldeamt wurden ohne meine Einwilligung beschafft.

Jetzt müsste man doch die Verarbeitung dieser Daten verbieten können, Was meint die Forengemeinschaft? Hat schon irgendwer Erfahrung?

Gruß C
Titel: Re: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
Beitrag von: pinguin am 12. November 2015, 12:45
@speedy777

Zitat
Zitat
Die Entscheidung des EuGH vom 1.10.2015 vermag an der Verbindlichkeit der MVO  für die Meldebehörden insoweit nichts zu ändern.
Diese Antwort ist eine Frechheit.

Warum sendest Du diese Antwort nicht auch an den EuGH? Aber, ok, die EU-Bürgerbeauftragte ist ein erster, wichtiger Schritt.
Titel: Re: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
Beitrag von: LeckGEZ am 12. November 2015, 15:28
Die Entscheidung des EuGH vom 1.10.2015 vermag an der Verbindlichkeit der MVO  für die Meldebehörden insoweit nichts zu ändern.

Das ist Rechtsbruch mit Vorsatz. Ich würde das Regierungspräsidium des Landes Baden Württemberg in Karlsruhe für dieser Äusserung anzeigen. Ob man zuerst einen Brief direkt an diese Behörde schreiben sollte, mit der Bitte um Richtigstellung oder Stellungnahme zum Rechtsbruch mit Vorsatz, bleibt Dir überlassen. Ich würde zumindest weitere Schritte ankündigen damit sie noch eine Chance haben, die Antwort des Praktikanten richtig zu stellen.

Man sollte ihnen klar machen das wir in Europa angekommen sind und das die Epoche der Fürstentümer vorbei ist.

Ich hatte mir auf meiner Liste noch diese URL notiert: http://www.ombudsman.europa.eu/home.faces

Titel: Re: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
Beitrag von: anne-mariechen am 12. November 2015, 16:33
Eine Frage tut sich da jetzt auf:

Bei den Rundfunkanstalten wurden die personenbezogenen Daten ja ohne Einwilligung des Bürgers bei den Meldebhörden erhoben. Wenigstens in meinem Fall war das so. Sowohl die Daten von der GEZ als auch die Daten vom Einwohnermeldeamt wurden ohne meine Einwilligung beschafft.

Jetzt müsste man doch die Verarbeitung dieser Daten verbieten können, Was meint die Forengemeinschaft? Hat schon irgendwer Erfahrung?

Das ist eine mehr als berechtigte Frage und gleichzeitig ein EU-Rechtsbruch, was in diesem Zusammenhang speziell der BS mit der Beschaffung und Verarbeitung der Daten vornimmt. RBStV ist kein Gesetz und aus diesem Staatsvertrag heraus werden bundesweit alle persönlichen Daten der Bürger einer Firma zur Vornahme des Abgleiches und Kontrolle sozusagen zur Verarbeitung in Ihrem Sinne (staatlichen Handelns) erlaubt. Datenerfassung der Meldebehörde sind zu Wahrung des staatlichen Handelns zulässig, aber dass damit gleichzeitig eine Rasterfandung zulässig wird ist einfach unerhört.

Bei Einführung des neuen RBStV 01.01.2013 wurde das von allen Datenschutzbeauftragten schon angemahnt und mit welchen Argumenten der Bayerischer Verwaltungsgerichtshof zu dem Thema geurteilt hat, war ein Verstoß gegen die EU-Richtlinie 95/46 EG. Nach der öffentlichen Bekanntgabe des 19. RÄStV hätten doch inzwischen alle Datenschutzbeauftragten der Länder schon Ihre Bedenken äußern müssen. Keiner dieser Damen und Herren traut sich das zu.

Das wir kein Rechtsstaat mehr sind wird doch damit bescheinigt, dass jetzt im 19. RÄStV beschlossen wird und damit der zum 01.01.2013 vor Gericht begründete einmalige Datenabgleich nun zur jederzeit durchführbaren Handlung wird, zwischen den sogenannten RF-Anstalten und den Meldebehörden ohne den Bürger zu fragen.

Der Datenmissbrauch wird unter Kopfnicken aller Abgeordneter in den Landtagen still und heimlich zum Gewohnheitsrecht übertragen. Wir müssen diesen Parlamentarier das Gehirn waschen. Wir Bürger müssen jetzt sofort unsere Bedenken auf unsere Rechte und den Missbrauch der Stellen bei den Abgeordneten hinweisen.

Das Problem der Rechtsprechnung, auch der EU-Rechtssprechung, dass erst gegen eine staatliche Handlung geklagt werden kann, wenn Sie durchgeführt wurde. Der Bürger hat keine Möglichkeit seine Rechte vor einer Entscheidung in den Parlamenten vorzubringen und diese zu verhindern. Dazu sind zu viele Verfahren vom BVG abgeschmettert worden. Ja gut eine Petition wäre möglich, aber diese über 16 Bundesländer erfolgreich umzusetzen?

Wird dann gegen den Gesetzesverstoß gerichtlich vorgegangen, dann dauert es Jahre bis es zu einer Entscheidung kommt und die Daten werden nie mehr beim BS gelöscht. Die Handlung ist vollzogen und durchgeführt. Das wäre mehr als ein Novum, wenn es jemals zu einer gerichtlich angeordneten nachweislichen Löschung kommen sollte.
Titel: Re: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
Beitrag von: LeckGEZ am 12. November 2015, 17:45
Zitat
Der Datenmissbrauch wird unter Kopfnicken aller Abgeordneter in den Landtagen still und heimlich zum Gewohnheitsrecht übertragen. Wir müssen diesen Parlamentarier das Gehirn waschen. Wir Bürger müssen jetzt sofort unsere Bedenken auf unsere Rechte und den Missbrauch der Stellen bei den Abgeordneten hinweisen.

Intervenieren bei den Parlamentariern ist eine nette Geste, wenn man auf vorgefertigte Antwortschreiben steht. Jeder von denen hat schon die eine oder andere GEZ- oder Datenschutz-Anfrage erhalten. Da gibt es dann Ordner mit früheren Antworten zum gleichen Thema. Copy&Paste und fertig.

In der Vergangenheit hatte sich nur hin und wieder etwas geändert, wenn das Bundesverfassungsgericht ein Machtwort gesprochen hatte. Bis dahin sind viele Jahre Rechtsbrüche am Fließband produziert worden. Mit dem EU-Recht muss man eben nicht durch die ganzen Instanzen gehen, insofern ein eindeutiger Rechtsbruch vorliegt und erst recht, wenn der EuGH schon entsprechende Urteile gesprochen hat.

Es ist wichtig schriftliche Antworten der Behörden / Regierungsstellen einzufordern. Das ist die Beweisaufnahme des Volkes! Mit diesen Nachweisen kann man direkt an die EU-Institutionen herantreten oder den EuGH anrufen lassen.

Es gibt Beschwerdestellen der EU. Wurden hier schon genannt. Ombudsmann/-frau der EU (http://"http://www.ombudsman.europa.eu/home.faces") oder Vermuteter Verstoß gegen das Recht der Union durch einen Mitgliedstaat (http://"http://ec.europa.eu/atwork/applying-eu-law/complaint_form_de.htm") oder berichte deinen Datenschutzbeauftragten (http://"https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/datenschutzbeauftragte-von-bund-und-laendern/").

Wichtig ist es alles sorgsam zu dokumentieren und zu publizieren. So haben andere es leichter ihren Weg zu finden. Der Anfang aller Dinge beim Datenschutz ist die Anfrage am Einwohnermeldeamt. PDF Formular zum Widerspruch der Datenweitergabe und Auskunftsersuchen an das EMA vom 07. November 2015 (http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=dlattach;topic=16273.0;attach=7519) Das ist der direkte Kontakt des Bürgers und dort gibt es das Datenleck. Nur nicht abweisen und zu anderen Behörden schicken lassen. Es ist Aufgabe des EMA dein Schreiben an die dafür zuständige Stelle weiterzuleiten, wenn sie selbst nicht kompetent genug sind Stellung zu beziehen.

Noch bin ich am nachforschen wie der nächste Schritt aussehen muss. "Irgendwie" muss eine Klage am "Amtsgericht" gegen ... als eine Art "Feststellungsklage" geführt werden. Ziel ist es dabei nicht durch die Instanzen geschickt zu werden. Das Ziel muss es sein den Rechtsverstoss und deine Betroffenheit feststellen zu lassen und die offensichtliche Diskrepanz zwischen einerseits vielen deutschen Gesetzen, Verordnungen, Bestimmungen und deren Wortäusserungen der Verantwortlichen zum Sachverhalt und andererseits zum geltenden EU-Recht und bisheriger Rechtsprechung des EuGH zu belegen. Das Gericht niedrigster Instanz soll aufgefordert werden die Klärung durch Vorlage am EuGH einzuholen.

Ich halte es für eminent wichtig das jeder Bürger von seinem Widerspruchs- und Auskunftsrecht am EMA Gebrauch macht. Es wird heute soviel an persönlichen Daten per Gesetz weitergegeben und nur der Widerspruch kann nach EU-Recht dagegen Abhilfe leisten. Viele Bürger und auch die Behörden glauben das alles was in deutschen Gesetzen steht ist zu befolgen. Das gilt jedoch nur insofern, das kein höheres Recht, hier das EU-Recht, die nationalen Sonderbestimmungen von vornherein als EU-Rechtsbruch klassifiziert. Wer nicht dagegen vorgeht hat schon verloren und soll sich später nicht beschweren nach Strich und Faden ausgenutzt zu werden.
Titel: Re: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
Beitrag von: speedy777 am 12. November 2015, 18:39
Person A wird morgen diese Stellungnahme des Regierungspräsidiums in schriftlicher Form verlangen.  Diese gibt es bisher nur als Zitat in einer email des EMA. 

Mal schauen ob die sich das trauen.....

Person A lässt das garantiert nicht auf sich beruhen und wartet auf weitere Argumente von anderen EMA.

Gespannt wartet Person A auch noch auf Antworten der Anfragen.  Datenschutz.de kann angeblich nicht weiterhelfen.  Deren Antwort kopiert Person A morgen hier rein.

Achja,  die Beschwerde bei der EU Bürgerbeauftragten konnte leider noch nicht abgeschickt werden, da es in dem online Formular nur EU Institutionen gibt gegen die man die Beschwerde richten kann.... Vielleicht kann sich das auch noch jemand anderes mal anschauen. Person A hat erst morgen wieder zeit dafür....

Lasst diesen Skandal ganz laut nach draußen tragen... Vielleicht auch ein Fressen für die "Presse"?
.
Titel: Re: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
Beitrag von: Kurt am 12. November 2015, 18:54
getreu dem Motto: "Was kümmert es die stolze deutsche Eiche wenn sich die EU dran reibt"  8)

da gab es vor 5 Jahren schon Sturm im Wasserglas:
http://www.datenschutzbeauftragter-online.de/eugh-urteil-staatliche-aufsicht-ueber-deutsche-datenschutz-behoerden-verstoesst-gegen-europarecht/2925/

Gruß
Kurt
Titel: Re: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
Beitrag von: LeckGEZ am 12. November 2015, 20:21
Habe einen interessanten Artikel gefunden. Es geht um eine Finnin die gegen einen Datenschutzverstoß auf einer städtischen Website vorging, die Daten ihrer Tochter ungeschützt präsentiert. Es hat sich scheinbar zu lange hingezogen und die Finnin hat Beschwerde beim EU-Bürgerbeauftragten (http://"http://www.ombudsman.europa.eu/home.faces") gegen die EU Kommission (http://"http://ec.europa.eu/atwork/applying-eu-law/complaint_form_de.htm) erhoben, die für Einleitung von Vertragsstrafen gegen Mitgliedsländer am EuGH zuständig ist. Eine Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen Finnland wurde aufgrund der Individualität der Angelegenheit abgelehnt, da die Anwendung der Grundlage von Artikel 258 AEUV in der Regel nur dann anwendbar sei, wenn eine gegen EU-Recht verstoßende Verwaltungspraxis verfestigt und allgemein sei.

Also muss nach  persönlicher Beweisaufnahme (http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=dlattach;topic=16273.0;attach=7519) der eigenen Betroffenheit (viele Antworten von Einwohnermeldeamt,  Regierungsstellen, sonstige Behörden, Datenschutzbeauftragte, ...), auf die gängige Verwaltungspraxis hingewiesen werden, so das es sich nicht wie ein individuelles Datenschutzproblem darstellt.

Quelle: http://www.ombudsman.europa.eu/cases/summary.faces/de/5486/html.bookmark
Titel: Re: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
Beitrag von: Kurt am 12. November 2015, 20:28
...auf die gängige Verwaltungspraxis hingewiesen werden, so das es sich nicht wie ein individuelles Datenschutzproblem darstellt.

Wenn ich jetzt nicht alles komplett falsch verstehe sollte doch da die Auflistung der 16 bundeslandspezifischen Meldedatenübermittlungsverordnungen Bände sprechen und hinreichend belegen dass dies "gängige Verwaltungspraxis" ist !?

Gruß
Kurt
Titel: Re: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
Beitrag von: LeckGEZ am 12. November 2015, 20:50
Ja, die Meldegesetze, ob alt oder neu und deren Verordnungen machen es uns leicht. Doch sollte man auch zusätzlich belegen, wie rücksichtslos davon Gebrauch gemacht wird. Ich erinnere mich an solche Sachen wie das gestrichene Widerspruchsrecht bei "elektronischen" Datenübermittlungen.
Deswegen die Ansichten der Widersacher sammeln die man bei Widerspruch zur Datenübermittlung und Auskunftsersuchen (http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=dlattach;topic=16273.0;attach=7519) erhält. Tackert man diese Schreiben an das eigene Gesuch, dann sollte die allgemeine Betroffenheit leicht nachzuweisen sein und einem Vertragsverletzungsstrafverfahren sollte nichts mehr im Wege stehen.
Titel: Re: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
Beitrag von: speedy777 am 12. November 2015, 22:50
Ich denke die meinen eher solche "Beweise " wie ich heute bekommen habe. Also solche Aussagen wie meine am besten aus jedem Bundesland zusammentragen und dann können wir weitermachen....
...auf die gängige Verwaltungspraxis hingewiesen werden, so das es sich nicht wie ein individuelles Datenschutzproblem darstellt.
Wenn ich jetzt nicht alles komplett falsch verstehe sollte doch da die Auflistung der 16 bundeslandspezifischen Meldedatenübermittlungsverordnungen Bände sprechen und hinreichend belegen dass dies "gängige Verwaltungspraxis" ist !?
Titel: Re: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
Beitrag von: nexus77 am 13. November 2015, 10:54
Teile mal kurz den Stand mit, Mr. Z hatte vor ca. 1 Woche per E-Mail an die Stadt zh. EMA geschrieben. Aber keine Antwort bisher. Nun hat Z die Vorlage aus diesem Faden übernommen (leicht abgeändert) und zusammen mit ausgedruckter Mail bei Stadt / EMA eingeworfen. Z wartet nun auf Antwort. Z hatte ebenfalls bei der Fa. "BS" die Löschung seiner Daten gefordert, aber die Ehre einer jeglichen Antwort wurde ihm nicht zu Teil. Er bekam seitdem aber auch keine Bettelbriefe o. sog. "Bescheide" mehr....
Titel: Re: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
Beitrag von: LeckGEZ am 13. November 2015, 20:39
Sehr interessante Sammlung von Datenschutz-rechtlichen Gründen in einem EuGH Urteil:

EuGH: Umfang des Daten-Auskunftsrecht von Aufenthaltstitelantragstellern EuGH v. 17.7.2014 - Rs. C-141/12, Rs. C-372/12 (http://"http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?docid=145566&doclang=DE")

Gerade Personen in Not haben eine besondere Schutzbedürftigkeit. Die Sammlung zum Unions-Recht lässt einem die Ohren schlackern.

Auszug:
Zitat
AEUV
Nach Art. 16 Abs. 1 AEUV hat „[j]ede Person … das Recht auf Schutz der sie betreffenden personenbezogenen Daten“.

Charta der Grundrechte der Europäischen Union

3.        Art. 8 („Schutz personenbezogener Daten“) der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (im Folgenden: Charta) bestimmt:

(1)      Jede Person hat das Recht auf Schutz der sie betreffenden personenbezogenen Daten.

(2)      Diese Daten dürfen nur nach Treu und Glauben für festgelegte Zwecke und mit Einwilligung der betroffenen Person oder auf einer sonstigen gesetzlich geregelten legitimen Grundlage verarbeitet werden. Jede Person hat das Recht, Auskunft über die sie betreffenden erhobenen Daten zu erhalten und die Berichtigung der Daten zu erwirken.

(3)      Die Einhaltung dieser Vorschriften wird von einer unabhängigen Stelle überwacht.

4.        Art. 41 betrifft das „Recht auf eine gute Verwaltung“:

(1)      Jede Person hat ein Recht darauf, dass ihre Angelegenheiten von den Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union unparteiisch, gerecht und innerhalb einer angemessenen Frist behandelt werden.

(2)      Dieses Recht umfasst insbesondere



b)      das Recht jeder Person auf Zugang zu den sie betreffenden Akten unter Wahrung des berechtigten Interesses der Vertraulichkeit sowie des Berufs- und Geschäftsgeheimnisses,

c)      die Verpflichtung der Verwaltung, ihre Entscheidungen zu begründen.

Die bekannte EU Richtlinie 95/46 wird natürlich auch aufgeführt (an dieser Stelle übersprungen, da schon in anderen Beiträgen zitiert). Weiterhin ein kleiner Abstecher zum Auskunftsrecht (Wie werde ich meine illegale Datenerhebung beim BS/ÖRR los?):

Zitat
11.      Art. 12 über das „Auskunftsrecht“ bestimmt(7):

„Die Mitgliedstaaten garantieren jeder betroffenen Person das Recht, vom für die Verarbeitung Verantwortlichen Folgendes zu erhalten:

a)      frei und ungehindert in angemessenen Abständen ohne unzumutbare Verzögerung oder übermäßige Kosten

–        die Bestätigung, dass es Verarbeitungen sie betreffender Daten gibt oder nicht gibt, sowie zumindest Informationen über die Zweckbestimmungen dieser Verarbeitungen, die Kategorien der Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind, und die Empfänger oder Kategorien der Empfänger, an die die Daten übermittelt werden;

–        eine Mitteilung in verständlicher Form über die Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind, sowie die verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten;

–        Auskunft über den logischen Aufbau der automatisierten Verarbeitung der sie betreffenden Daten, zumindest im Fall automatisierter Entscheidungen im Sinne von Artikel 15 Absatz 1;

b)      je nach Fall die Berichtigung, Löschung oder Sperrung von Daten, deren Verarbeitung nicht den Bestimmungen dieser Richtlinie entspricht, insbesondere wenn diese Daten unvollständig oder unrichtig sind;

c)      die Gewähr, dass jede Berichtigung, Löschung oder Sperrung, die entsprechend Buchstabe b) durchgeführt wurde, den Dritten, denen die Daten übermittelt wurden, mitgeteilt wird, sofern sich dies nicht als unmöglich erweist oder kein unverhältnismäßiger Aufwand damit verbunden ist.“

Es sind auch die Ausnahmen und Einschränkungen des Auskunftsrechts detailliert aufgeführt.

Zitat
12.      Ausnahmen und Einschränkungen u. a. des Auskunftsrechts werden in Art. 13 Abs. 1 beschrieben(8):

„Die Mitgliedstaaten können Rechtsvorschriften erlassen, die die Pflichten und Rechte gemäß Artikel 6 Absatz 1, Artikel 10, Artikel 11 Absatz 1, Artikel 12 und Artikel 21 beschränken, sofern eine solche Beschränkung notwendig ist für



d)      die Verhütung, Ermittlung, Feststellung und Verfolgung von Straftaten oder Verstößen gegen die berufsständischen Regeln bei reglementierten Berufen;



f)      Kontroll?, Überwachungs? und Ordnungsfunktionen, die dauernd oder zeitweise mit der Ausübung öffentlicher Gewalt für die unter den Buchstaben c), d) und e) genannten Zwecke verbunden sind;

g)      den Schutz der betroffenen Person und der Rechte und Freiheiten anderer Personen.“

Da steht nix von Aufrechterhaltung der öffentlich-rechtlichen Ordnung durch Zwangsfinanzierung eines Medien-Politiker-Kartells.
Nicht einmal ansatzweise bei fürsorglichster Betrachtung des ÖRR!

Zitat
14.      Die Rechtsakte der Union, die Zugang zu Dokumenten gewähren, wie die Verordnung Nr. 1049/2001(12) und der Beschluss über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Gerichtshofs(13), enthalten Ausnahmen zum Schutz „der Privatsphäre und der Integrität des Einzelnen, insbesondere gemäß den Rechtsvorschriften der [Union] über den Schutz personenbezogener Daten“(14), und sehen eine Grundlage für die Verweigerung des Zugangs vor, wenn dies den Schutz von „Gerichtsverfahren und der Rechtsberatung“ beeinträchtigen würde(15).

In Deutschland wird Handel getrieben mit Urteilen der Gerichte. In kommerziellen Datenbanken kann man nur schürfen nach Entrichtung eines Obolus. Rechtssicherheit ist somit nur für Betuchte in Deutschland praktikabel!

Deutsche Gerichte sollten gezwungen werden ihre Urteile im Namen des Volkes anonymisiert zu veröffentlichen! Dann würde es nicht annähernd soviel Rechtsbeugung im Sinne des allmächtigen Medien-Politiker-Kartells geben. Es ist beschämend ein Volk finanziell für die ÖRR zu versklaven.

Bananen Republik Deutschland
Titel: Re: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
Beitrag von: speedy777 am 17. November 2015, 15:13
So, und weiter gehts.

Person A bekam Antwort auf seine Beschwerde beim Landtag von Baden-Württemberg mit der Bitte um schriftliche Abgabe der Beschwerde beim Petitionsausschuss des Landes BW. Person A machte folgendes Schreiben fertig:

Zitat
Beschwerde über die Ablehnung meines Widerspruchs zur Datenweitergabe des Einwohnermeldeamtes im Hinblick auf das letzte Wort in der Rechtssache
EuGH C-201/14 (http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2015-10/cp150110de.pdf)


Sehr geehrte Damen und Herren,

bezüglich Ihrer Email vom 16.11.2015 schreibe ich Ihnen, weil meine Beschwerde per Email von Ihnen  nur in schriftlicher Form bzw. mit Unterschrift versehen, bearbeitet werden darf. Den betreffenden Email-Verkehr sende ich Ihnen ebenfalls zum besseren Verständnis per Fax.

Am 29.10.2015 wechselte ich meinen Hauptwohnsitz und wollte von meinem Recht des Widerspruchs zur Datenweitergabe von den Meldebehörden an andere Behörden oder sonstige Empfänger gebrauch machen. In meinem Handeln bestärkt wurde ich von dem oben genannten Urteil des EuGH vom 01.10.2015.

Diesen „Widerspruch“ (wird als Anlage mitgesendet) nahm ich zu meiner Ummeldung mit zu meinem zuständigen Einwohnermeldeamt mit der Bitte um Beachtung bzw. Bearbeitung.

Laut der Mitarbeiterin in meinem örtlichen Meldeamt ist bisher in den Meldeämtern niemand auf dieses neue Urteil hingewiesen worden. Auch wurde bisher keinem Bürger
die Gelegenheit gegeben,  zu prüfen ob der Empfänger laut EU-Richtlinie 95/46 Art 13 (siehe Anhang) überhaupt das Recht hat, diese Daten zu bekommen.

Dieses Schreiben wurde dann an das Regierungspräsidium des Landes Baden Württemberg in
Karlsruhe weitergeleitet, von welchem ich letzte Woche folgende Antwort übermittelt bekam:

"Dem Anliegen von Herrn xxx kann u.E. nicht entsprochen werden.
Maßgeblich für die Datenübertragung an öffentliche Stellen (Behörden, Ämter) durch die
Meldebehörden ist die "Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung des badenwürttembergischen Ausführungsgesetzes zum Bundesmeldegesetz" - Meldeverordnung - MVO - vom 28.09.2015, die am 1.11.2015 in Kraft trat. In dieser Neufassung hat der Gesetzgeber zur Klarstellung die bisherige Formulierung, wonach Meldebehörden in den gesetzlich festgelegten Fällen Daten übermitteln "dürfen", durch verpflichtende Formulierungen zur Datenübermittlung ersetzt (die Meldebehörde(n) "übermitteln"; "unterrichtet"; "hält zum Abruf bereit"). Insoweit
kommen die Meldebehörden nur ihren gesetzlichen Aufgaben nach. Eigene Entscheidungen, die als Verwaltungsakt im Sinne § 35 LVwVfG gewertet werden könnten, treffen sie somit nicht.
Mangels Verwaltungsakt ist auch kein Widerspruch gem. § 69 VwGO* möglich. Ein präventiver Widerspruch sieht das Verwaltungsrecht ebenfalls nicht vor.

Die Entscheidung des EuGH vom 1.10.2015 vermag an der Verbindlichkeit der MVO für die Meldebehörden insoweit nichts zu ändern.

*Der Widerspruch ist der nach der VWGO vorgesehene Rechtsbehelf, der das Vorverfahren inGang setzt und eine Überprüfung des den Bürger belastenden bzw. einen Antrag des Bürgers ablehnenden Verwaltungskat in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht zum Ziel hat.""


Über eine Rückmeldung mit Beurteilung der derzeitigen Lage wäre ich Ihnen sehr dankbar.  Vor allen Dingen interessiert mich und auch eine sehr große Anzahl an Mitbürgern die Rechtsgrundlage der fett gedruckten  Passage der Antwort des Regierungspräsidiums.

Verstehe ich das richtig, dass es sich hier um eine (vorsätzliche?) Nichtbeachtung von momentan geltendem EU-Recht handelt?
Welche Schritte können und werden Sie dieser Beschwerde folgen lassen?
Vor allem auch im Hinblick auf den Umstand, dass die Rechte, die den Bürgern laut EU-Recht zustehen, bei deutschen Behörden anscheinend nicht bekannt sind und aktiv eingefordert werden müssen damit dem einzelnen kein Nachteil infolge der unkontrollierten Datenweitergabe der Meldebehörden entsteht.

Die weitere Aussage, mein „Widerspruch“ sei mangels Verwaltungsaktes nicht möglich, bewerte ich besser nicht. Denn es ist schon absurd genug, dies als Argument dem Bürger entgegenzusetzen, der diesen „Widerspruch“ gegen das EU-Rechts-widrige Verhalten einer Behörde gegenüber benutzen muss, um seine Rechte zu wahren!

Dass es sich nicht um einen Widerspruch im verwaltungsrechtlichen Sinne, als Rechtsbehelf auf einen Verwaltungsakt, handelt dürfte klar sein und scheint nur eine ausweichende Ausrede zu sein um dem Bürger die Rechtssicherheit dieses Handelns vorzutäuschen.



Vielen Dank vorab für Ihre Bemühungen.

Mit freundlichen Grüßen

xxx


Anhang:

EuGH C-201/14: : http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=168943&pageIndex=0&doclang=DE&mode=lst&dir=&occ=first&part=1&cid=188266

Auszug Absatz 13:
„Wie der Generalanwalt in Nr. 74 seiner Schlussanträge ausgeführt hat, ist dieses Erfordernis einer Unterrichtung der von der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten betroffenen Personen umso wichtiger, als es die Voraussetzung dafür schafft, dass sie ihr in Art. 12 der Richtlinie 95/46 festgelegtes Auskunfts- und Berichtigungsrecht in Bezug auf die verarbeiteten Daten und ihr in Art. 14 der Richtlinie geregeltes Recht, der Verarbeitung der Daten zu widersprechen, ausüben können.“

Auszug Unionsrecht Richtlinie 95/46 Art 13:
Art. 13 („Ausnahmen und Einschränkungen“) der Richtlinie lautet:
(1) Die Mitgliedstaaten können Rechtsvorschriften erlassen, die die Pflichten und Rechte gemäß Artikel 6 Absatz 1, Artikel 10, Artikel 11 Absatz 1, Artikel 12 und Artikel 21 beschränken, sofern eine solche Beschränkung notwendig ist für

a)   die Sicherheit des Staates;

b)   die Landesverteidigung;

c)   die öffentliche Sicherheit;

d)   die Verhütung, Ermittlung, Feststellung und Verfolgung von Straftaten oder Verstößen gegen die berufsständischen Regeln bei reglementierten Berufen;

e)   ein wichtiges wirtschaftliches oder finanzielles Interesse eines Mitgliedstaats oder der Europäischen Union einschließlich Währungs-, Haushalts- und Steuerangelegenheiten;

f)   Kontroll-, Überwachungs- und Ordnungsfunktionen, die dauernd oder zeitweise mit der Ausübung öffentlicher Gewalt für die unter den Buchstaben c), d) und e) genannten Zwecke verbunden sind;

g)   den Schutz der betroffenen Person und der Rechte und Freiheiten anderer Personen.
Titel: Re: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
Beitrag von: LeckGEZ am 19. November 2015, 19:21
Das Verschachern und Ausschlachten der Bürgerrechte im Datenschutz hat begonnen:

CDU-Politiker Axel Voss fordert "gewisse Leichtigkeit" beim Umgang mit Daten in einer Brandrede in Luxemburg (http://"http://www.sueddeutsche.de/digital/eu-abgeordneter-axel-voss-cdu-politiker-fordert-gewisse-leichtigkeit-beim-umgang-mit-daten-1.2743786")

Auszug:
Zitat
Axel Voss, 52, EU-Abgeordneter der CDU, hat am Mittwoch eine Brandrede gehalten, wie sie auch in Brüssel nicht alle Tage zu hören ist. Thema: die neue Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union. Sie soll Internetnutzern künftig einen besseren Schutz ihrer persönlichen Daten garantieren und Unternehmen einen einheitlichen Rechtsrahmen in Europa bieten. Bisher gibt es dazu eine alte Richtlinie aus dem Jahr 1995 und 28 einzelstaatliche Regelungen.

Zitat schleswig-holsteinische Datenschutzbeauftragte Thilo Weichert: (http://"http://www.golem.de/news/eu-ministerrat-showdown-fuer-europas-datenschutz-1506-114652.html")
Zitat
Die Lobby der Wirtschaft hat sich in Position gestellt und findet ärgerlich viel Unterstützung im Rat.

Zitat Referatsleiter im Innenministerium, Ulrich Weinbrenner: (http://"http://www.golem.de/news/eu-ministerrat-showdown-fuer-europas-datenschutz-1506-114652.html")
Zitat
Praktisch wird sich für viele Nutzer vermutlich ohnehin wenig ändern. Die Verordnung werde nicht die Notwendigkeit für die Nutzer ersetzen, verantwortlich mit ihren Daten umzugehen.

Da muss ich dem Referatsleiter zustimmen. Datenschutz muss bei jedem selbst anfangen. Daher das PDF Formular zum Widerspruch der Datenweitergabe und Auskunftsersuchen an das EMA vom 07. November 2015(https://www.moodletreff.de/file.php/29/images/datenschutz.jpg) (http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=dlattach;topic=16273.0;attach=7519)
Titel: Re: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
Beitrag von: GEZkegel am 21. November 2015, 10:49
Zitat
Sehr geehrt.......,

wir bestätigen den Eingang Ihres o.g. Schreibens im Zusammenhang mit Ihrer Anmeldung zum
Thema Datenverarbeitung, - speicherung und -weitergabe.

Für die laut § 50 Bundesmeldegesetz möglichen Datenübermittlungen an:
   + Parteien, Wählergruppen im Zuge von Wahlen,
   + Mandatsträger, Presse und Rundfunk hinsichtlich ALters- und Ehejubiläen sowie
   + Adressbuchverlage zum Zwecke der Herausgabe von Adressbüchern

haben wir Übermittlungssperren gesetzt.

Eine allgemeine Auskunftssperre nach § 51 BMG haben wir auf Ihren Antrag ebenfalls vorläufig
eingetragen. Diese kann eingetragen werden, wenn anzunehmen ist, dass durch eine
Auskunftserteilung eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche
schutzwürdige Interessen erwachsen kann.

Wir bitten Sie, binnen 2 Wochen eine entsprechende Begründung einzureichen. Sollte dies nicht
erfolgen, müssten wir die Sperre wieder löschen.

Überdies weisen wir Sie darauf hin, dass diese Sperre keine Auswirkung auf Datenübermittlung an
Behörden und sonstige Stellen hat, sondern sich nur auf Anfragen aus dem privaten Bereich, also Privatpersonen, Firmen, Anwälte, Finanzdienstleister bezieht.

Die Auskunftssperre endet zwei Jahre nach Eintrag und kann auf Antrag verlängert werden. (Datum
...2017 = 2 Jahre nach Ihrem mündlichen Antrag)

Im Übrigen setzt die Meldebehörde die gesetzlichen Regelungen des Bundesmeldegesetzes und der nachgeordneten Verordnungen um. Diese gehen mit EU-Recht konform. Datenübermittlungen an
Behörden sind durch Gesetzesgrundlagen geregelt. Den von Ihnen gestellten umfassenden Forderungen können wir somit auch nur im vorgenannten Umfang nachkommen. Der EInfluss des angeführten Urteiles, welches ja einen Einzelfall behandelt, ist von uns nicht zu beurteilen.

Wir haben diese Frage jedoch an unsere Rechtsaufsichtsbehörde beim Regierungspräsidium ... weitergeleitet.
Sollten sich hieraus Umstände ergeben, die neue Sachverhalte begründen, werden wir Sie hierüber gerne zu gegebener Zeit unterichten.

Mit freundlichen Grüßen
Amtsleiter
Titel: Re: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
Beitrag von: GEZkegel am 21. November 2015, 11:29
O.g. fiktives Schreiben lag im Briefkasten des SchwippSchwagers.

Kurze Erklärung: Eine Person Yps hat sich nach Umzug beim zuständigen Einwohnermeldeamt vorgestellt.
Zur Ummeldung wurde das von LeckGEZ erarbeitete Schreiben (mit einigen kleinen Abänderungen) dem Amtsleiter der Behörde vorgelegt. Das Gespräch war sachlich und freundlich.

Bemerkenswert:
Person Yps hat keinen Antrag auf Übermittlungssperre nach BMG §50, wie das o.g. Schreiben suggeriert, gestellt.
Bis zur Umsetzung der im Schreiben geforderten Datenschutzrichtlinien hat Yps aber mündlich eine vorläufige Auskunftssperre nach BMG § 51 gefordert. Begründet wurde diese mit "informeller Selbstbestimmung nach Art. 8 Grundrechtscharta der EU" .
Eine Auskunftsperre nach BMG hat aber, nicht wie im Schreiben behauptet, auch Auswirkungen auf die Datenübermittlung zwischen Behörden. Das würde auch erklären, weshalb Person Yps einige Tage später eine etwas irritierte Sachbearbeiterin der KFZ Zulassungstelle vor sich hatte, die erst mit dem EWMA telefonisch Rücksprache halten musste, da keine Daten von Person Yps vorlagen. Person Yps wurde erklärt, dass eine Auskunftssperre vorliegen würde.

Weiteres Vorgehen:
Person Yps wird die geforderte Begründung zur vorläufigen Auskunftssperre schriftlich nachreichen und an den Widersprüchen zur Datenweitergabe festhalten. Yps wird nochmals klar stellen, dass das Urteil des GH der EU (EuGH C-201/14) zwar einen Einzellfall behandelt, jedoch zwingend auch Auswirkungen auf die Behörde haben muss.

Sollte ein ablehnendes Schreiben der Rechtsaufsichtsbehörde des Regierungspräsidiums oder zwischenzeitlich ein im Forum bekanntes Infobriefchen einer heiß geliebten Behörde Schreibbude im Briefkasten des SchwippSchwagers landen, so wird Yps weitere Schritte einleiten und dem Forum mitteilen.
Titel: Re: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
Beitrag von: LeckGEZ am 21. November 2015, 11:43
Eine allgemeine Auskunftssperre nach § 51 BMG haben wir auf Ihren Antrag ebenfalls vorläufig
eingetragen. Diese kann eingetragen werden, wenn anzunehmen ist, dass durch eine
Auskunftserteilung eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche
schutzwürdige Interessen erwachsen kann.

Die Auskunftssperre endet zwei Jahre nach Eintrag und kann auf Antrag verlängert werden. (Datum
12.11.2017 = 2 Jahre nach Ihrem mündlichen Antrag)

Ich habe mal die Zitate vom EMA anders farblich hervorgehoben wiedergegeben. Persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen ist hier ein guter Ansatzpunkt. Das kann man gut belegen. Letztlich sind andere schutzwürdige Interessen auch die Einhaltung Europa-rechtlicher Bestimmungen und die Verhinderung eines vorsätzlichen Rechtsbruchs durch Ignorierens höher-rechtlicher EU-Richtlinien und bindender EuGH Rechtsprechung!
Die 2-Jahresregelung ist unwirksam nach EU-Recht. Datenschutz ist allumfassend bis zum Widerruf des Bürgers! Nicht andersherum, solange Unwirksam bis zum Einspruch des Bürgers!

Überdies weisen wir Sie darauf hin, dass diese Sperre keine Auswirkung auf Datenübermittlung an
Behörden und sonstige Stellen hat, sondern sich nur auf Anfragen aus dem privaten Bereich, also Privatpersonen, Firmen, Anwälte, Finanzdienstleister bezieht.

Das rote würde ich mir gerne im Detail anfordern lassen. Ist es nicht klar definiert ist es schon per deutschem Recht unzulässig!

Im Übrigen setzt die Meldebehörde die gesetzlichen Regelungen des Bundesmeldegesetzes und der nachgeordneten Verordnungen um. Diese gehen mit EU-Recht konform. Datenübermittlungen an
Behörden sind durch Gesetzesgrundlagen geregelt. Den von Ihnen gestellten umfassenden Forderungen können wir somit auch nur im vorgenannten Umfang nachkommen. Der EInfluss des angeführten Urteiles, welches ja einen Einzelfall behandelt, ist von uns nicht zu beurteilen.

In keinerlei Weise! Deshalb dieses Schreiben und deshalb die EU-Gesetzestexte als Beleg. Hier liegt ein katastrophales Missverständnis vor! Dito der Hinweis mit (EuGH C-201/14) handle es sich um einen Einzellfall!!!

Wir haben diese Frage jedoch an unsere Rechtsaufsichtsbehörde beim Regierungspräsidium ... weitergeleitet.
Sollten sich hieraus Umstände ergeben, die neue Sachverhalte begründen, werden wir Sie hierüber gerne zu gegebener Zeit unterichten.

Hmmm, immerhin ein kleiner Versuch etwas zu klären. Hier würde ich auch nachhaken und mich auf dem Laufenden halten lassen.

Hier gilt es ganz gezielt nachzufragen.

Wurde vom Datenauskunftsrecht Gebrauch gemacht und hat man die Protokolle der Datenweitergaben aus der Vergangenheit erhalten?
Titel: Re: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
Beitrag von: GEZkegel am 21. November 2015, 12:31
Zur Ergänzung:
Der Auszug Unionsrecht Richtlinie 95/46 Art 13 sowie das Urteil/Pressemitteilung Nr.110/15 Rechtssache C-201/14
wurde in Kopie dem Widerspruch beigelegt.
Die Kopie des Widerspruchsschreibens wurde vom Amtsleiter mit Eingangsdatum gestempelt und unterschrieben.

Das von LeckGEZ erarbeitete Schreiben wurde von Yps insofern geändert, dass die Passagen zum Auskunftsersuchen
(nach Absatz 10) nicht Verwendung fanden, da es sich um eine Anmeldung im neuen Wohnort handelte, somit Daten bei diesem EWMA noch nicht vorliegen dürften. Dieses Auskunftsersuchen wird Person Yps spätestens dann an das zuständige EWMA richten, sobald es erste Anzeichen einer unerlaubten Datenweitergabe gibt.

Interessant in diesem Zusammenhang wäre allerdings, in welchem Maße die Daten im Bereich des ehemaligen Wohnortes, also des EWMAs bei dem YPS vormals gemeldet war, gespeichert werden und welche Daten weitergegeben wurden. Dieses Auskunftsersuchen sollte Yps daher dem EWMA seines vorherigen Wohnsitzes zukommen lassen.
Titel: Re: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
Beitrag von: speedy777 am 21. November 2015, 16:02
Person A hat die Ablehnung nun schriftlich bekommen vom ema.  Ebenso hat Person A die Bestätigung über die Einreichung der Petition bzw. Beschwerde beim Landtag Bw. Bekommen. 

Person A wird die schreiben noch anonymisiert einstellen.
Titel: Re: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
Beitrag von: LeckGEZ am 21. November 2015, 16:43
Eine Petition kann nützlich sein, halte ich jedoch in diesem Fall für wenig zielführend. (Meine Stimme hättest Du jedoch.)

Erst einmal dauert es lange und Du brauchst 50.000 Unterstützer (wäre noch möglich). Dann hast Du einen Platz in der ersten Reihe vor leeren Rängen unserer Volksvertreter, erzählst denen was von Datenschutz und wirst müde belächelt. "Da arbeiten wir doch schon hart dran, kleiner Mann. Leg Dich wieder hin und lass uns Politiker eine Entscheidung in Sinne des Volkes treffen!"

Es hilft nur Zwang die EU-Gesetzgebung zu respektieren oder vor dem EuGH geladen zu werden. Das machen dann andere für Dich. Du musst nur dem Stein ins Rollen bringen. Denn: Wo kein Kläger, da auch kein Richter.

Übrigens hat Person A bis heute keine Antwort, obwohl nachweislich zugestellt, erhalten. Die Frist ist in dieser Woche verstrichen, selbst in einem blau-weissen Bundesland. Ich muss noch einmal erinnern.

Titel: Re: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
Beitrag von: GEZkegel am 21. November 2015, 18:40
Mit einer Ablehnung könnte sich eine Person A zunächst an den "Landesbeauftragten für den Datenschutz" wenden.
Evtl auch den "Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit".
Später dann an den "Europäischen Datenschutzbeauftragten".

Es ist zwar nicht zwingend nötig die o.g. Rangordnung einzuhalten, aber beim Einreichen einer Beschwerde an die Europäische Kommision wären die notwendigen Beweise (schriftliche Ablehnung der Widersprüche der Behörde
und die Antwortschreiben der Datenschutzbeauftragten bzw alle Hinweise der Nichtumsetzung der Richtlinie 95/46 Art 13 und des Urteils EuGH C-201/14) sicher dienlich.

Titel: Re: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
Beitrag von: pinguin am 21. November 2015, 19:41
Zitat
Der EInfluss des angeführten Urteiles, welches ja einen Einzelfall behandelt, ist von uns nicht zu beurteilen.
Einzelfallentscheidung vom EuGH? Nö; der EuGH fällt Grundsatzurteile, die für alle nationalen Behörden in der Sache bindend sind.

Ok, dann nimm die Pressemitteilung zum Urteil, wenn das Urteil selber nicht begriffen wird. http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2015-10/cp150110de.pdf

Zitat
Werden personenbezogene Daten zwecks Verarbeitung zwischen zwei Verwaltungsbehörden eines Mitgliedstaats übermittelt, müssen die betroffenen Personen zuvor davon unterrichtet werden
Im Urteil selber steht es dann detailierter, da die Unterrichtung nötig ist, um der Datenweitergabe widersprechen zu können.

Zitat
Diese Entscheidung des Gerichtshofs bindet in gleicher Weise andere nationale Gerichte, die mit einem ähnlichen Problem befasst werden

In einem der beiden Europathemen steht es auch bereits, daß gemäß dem europäischen Bürgerbeauftragten/Ombudsman(?) Urteile des EuGH ab dem Tag der Veröffentlichung gültiges europäisches Recht darstellen.
Titel: Re: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
Beitrag von: Frei am 22. November 2015, 12:57
Moin.

Ich finde den Ansatz gut, die Datenweitergabe mit Berufung auf das EU-Recht zu untersagen, und werde das auch irgendwann wohl mal machen, bei mir ist es insofern zu spät dass der BS meine Daten bereits hat und ich gegen die erlassenen Bescheide klage und meine Zeit vorrangig für das Schreiben der Begründung dafür brauche.

Ein deutsches Gericht hat sowas mal abgewiesen: VG Berlin 27. Kammer, Beschluss vom 22.05.2013, Az
Aktenzeichen: 27 L 64.13 (siehe hier (http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/?quelle=jlink&docid=JURE130017848&psml=sammlung.psml&max=true&bs=10)).
Vielleicht nützt die Argumentation und Begründung ja, um diese zu widerlegen und um Gegenargumente zu finden.

Frei  8)
Titel: Re: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
Beitrag von: LeckGEZ am 22. November 2015, 13:50
Ein deutsches Gericht hat sowas mal abgewiesen: VG Berlin 27. Kammer, Beschluss vom 22.05.2013, Az
Aktenzeichen: 27 L 64.13 (siehe hier (http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/?quelle=jlink&docid=JURE130017848&psml=sammlung.psml&max=true&bs=10)).
Vielleicht nützt die Argumentation und Begründung ja, um diese zu widerlegen und um Gegenargumente zu finden.

Interessant. Genauso hatte ich es auch erwartet, wenn man an einem deutschen Gericht nach deutschem Recht klagt. Es ist zumindest ein weiterer Beleg dafür, wie Datenschutz durch nationale Bestimmungen im absoluten Gegenteil zu EU-Richtlinien und EuGH Entscheidungen gehandhabt werden. Dieses Urteil stellt einen wichtigen Punkt in der Beweisaufnahme des Volkes dar.

Mein PDF Formular zum Widerspruch der Datenweitergabe und Auskunftsersuchen an das EMA vom 07. November 2015 (http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=dlattach;topic=16273.0;attach=7519) richtet sich nicht primär gegen den Datenabfluß durch BS&Co, es ist generell gegen alle Datenzecken gerichtet. Wenn man in Staatsverträgen festschreiben darf, das man vom Bürger alle Daten widerspruchslos bekommt, ist der kommerzielle Ausverkauf des Bürgers schon Realität. Das ruft Trittbrettfahrer geradezu auf es gleich zu tun. In einer Welt, wo Lobbyisten die Gesetzestexte für Politiker schreiben und diese es als "ihr eigenes Werk" verkaufen (Kauf Dir eine Promotion lässt grüssen.) und leere Ränge im Parlament Gesetze durchwinken, muss jeder für sich selbst entscheiden inwieweit er sich exibitionieren möchte.

Datenschutz fängt beim Bürger selbst an. Ändert er nicht eigenverantwortlich die bürgerfeindliche Voreinstellung seiner Datennutzung beim Einwohnermeldeamt, ist er selbst für Mißbrauch und Ausnutzung verantwortlich und kann nur bedingt gegen die Willkür, als Folge seiner eigenen Sorglosigkeit, vorgehen.
Titel: Re: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
Beitrag von: ellifh am 22. November 2015, 17:00
Nach meinem Schreiben entsprechend der Vorlage von
LeckGEZ, danke dafür ;)
hatte ich gestern folgende Antwort vom EM der Stadt, aus der ich weggezogen bin (01.11.2014), im Briefkasten:

" mit diesem Schreiben teile ich Ihnen mit, dass für Sie bereits alle möglichen Übermittlungssperren im Melderegister der Stadtverwaltung X eingetragen sind.

Des Weiteren füge ich Ihnen eine Liste über die von Ihnen automatisiert abgerufenen Auskünfte sowie der erfolgten Datenübermittlungen bei. Die Auskunft wird nur innterhalb der Frist zur Aufbewahrung der Protokolldaten nalch §40 Abs. 3 BMG erteilt. Protokolldten für automatisiert abgerufene Daten sind mindestens zwölf Monate aufzubewahren und spätestens zum Ende des Jahres zu löschen.

Die möglichen regelmässigen sowie unregelmässigen Datenübermittlungen ergeben sich aus dem Bundesmeldegesetz der 1. und 2. Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung sowie der Meldedatenübermittlungsverordnung NRW.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen unter oben genannter Telefonnummer gerne zur Verfügung."

Als Anlage finde ich zwei DIN A 4 Blätter.

1. Blatt
- Mitteilung an Betroffenen
Name meiner Person und Geburtsdatum
Zeitraum 01.01.2014 bis 16.11.2015

hier wird unter Auskunftsart Mitteilungsdienst genannt, folgerichtig ist hier die Ummeldung an meine neue Adresse mit dem Empfänger EM Stadt Y und dem korrekten Datum genannt.

2. Blatt
- Mitteilung über automatisiert abgerufene Auskünfte einer Person
Betroffene Person
Ich und Geburtsdatum
Zeitraum 16.11.2014 bis 16.11.2015
Auskunftsart
Behördenauskunft-Webservises/kein Schreibfehler!
Empfänger MpB - NRW Behörden, 0 Ort, Straße 0
Dazu gibt es ein Aktenzeichen XXXXXXXX und den Zeitpunkt21.10.2015 un 12:20:48.

Spannend finde ich, das ich bis heute niemals eine Auskunftssperre beantragt hatte.

Ich habe das vor ca. 6 Jahren einmal vorgehabt, konnte aber mit der Begründung fieser Ex-Vermieter leider nicht ankommen. Damals kostete dieser Sperrvermerk 8 Euro, aber eben nur mit einer ordentlichen Begründung z. B. mit Gefahr für mein Leib und Leben.

Natürlich werde ich nächste Wochen den freundlichen Herrn anrufen und ihn fragen, was sich unter dem genannten Aktenzeichen verbirgt.

Fortsetzung folgt.....

gruß

ellifh
Titel: Re: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
Beitrag von: anne-mariechen am 22. November 2015, 17:00
Der Sachverhalt des persönlicher Datenschutz von Personen wird in Deutschland von allen Behörden vollumfänglich missbraucht.
Die Anwendung der EU-Richtlinien findet keine Anwendung. Selbst wenn man Einspruch einlegt hat wird der Umkehrschluss von den Behörden angewendet.
Das widerspricht den Vorgaben aus den Datenschutzgesetzen. Der Bürger hat keinen Beweis zu erbringen. Die Beweislast und Einhaltung liegt beim Verarbeiter der Daten.
Unsere Landesdatenschutzbeauftragten der Länder sind die wahrsten Fliegenfänger. Da legt sich keiner mit den Behörden an.
Im Gegenteil, selbst Sie winken da alles einfach durch und beachten wie Urteile des EU-GH nicht.

Auf eine weiter Lücke bin ich zufällig im Sozialgesetzbuch SGB X unter § 101 a Mitteilungen der Meldebehörden gestoßen

(1) Die Datenstelle der Träger der Rentenversicherung übermittelt die Mitteilungen aller Sterbefälle und Anschriftenänderungen (§ 196 Abs. 2 des Sechsten Buches) unverzüglich an die Deutsche Post AG.
(2) Die Mitteilungen, die von der Datenstelle der Träger der Rentenversicherung an die Deutsche Post AG übermittelt werden, dürfen von der Deutschen Post AG

1.  nur dazu verwendet werden, um laufende Geldleistungen der Leistungsträger, der in § 69 Abs. 2 genannten Stellen sowie ausländischer Leistungsträger mit laufenden Geldleistungen in die Bundesrepublik Deutschland einzustellen oder deren Einstellung zu veranlassen sowie um Anschriften von Empfängern laufender Geldleistungen der Leistungsträger und der in § 69 Abs. 2 genannten Stellen zu berichtigen oder deren Berichtigung zu veranlassen, und darüber hinaus
2.  nur weiter übermittelt werden, um den Trägern der Unfallversicherung, der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau und den in § 69 Abs. 2 genannten Zusatzversorgungseinrichtungen eine Aktualisierung ihrer Versichertenbestände oder Mitgliederbestände zu ermöglichen.

(3) Die Verwendung und Übermittlung der Mitteilungen erfolgt
1.  in der allgemeinen Rentenversicherung im Rahmen des gesetzlichen Auftrags der Deutschen Post AG nach § 119 Abs. 1 Satz 1 des Sechsten Buches,
2.  im Übrigen im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen oder privatrechtlichen Vertrages der Deutschen Post AG mit den Leistungsträgern oder den in § 69 Abs. 2 genannten Stellen.

Gerade die Deutsche Post AG mit allen Ihre Tochterunternehmen betreibt Sie doch den größen Adresshandel in Deutschland. Das ist also das Verfahren der Rückkontrolle.
Titel: Re: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
Beitrag von: anne-mariechen am 22. November 2015, 17:35
Des Weiteren füge ich Ihnen eine Liste über die von Ihnen automatisiert abgerufenen Auskünfte sowie der erfolgten Datenübermittlungen bei. Die Auskunft wird nur innterhalb der Frist zur Aufbewahrung der Protokolldaten nalch §40 Abs. 3 BMG erteilt. Protokolldten für automatisiert abgerufene Daten sind mindestens zwölf Monate aufzubewahren und spätestens zum Ende des Jahres zu löschen.

Heißt also der Bürger muss alle 12 Monate seine Daten kontrollieren, ob eine automatischer Abruf stattgefunden hat. Der Bürger wird darüber nicht vorher informiert und benachrichtigt. Die Folge für den Bürger, nach 370 Tagen werden die Vorgänge gelöscht. Erfolgt in dieser Zeit vom Bürger keine Auskunftsanfrage bekommt der Bürger nicht mehr mit, wer wann welche Daten abgerufen hat.

Datenschutzrechtlich wäre es richtig, dass eine Historie über die Abrufvorgänge geführt wird. Nur damit ist jederzeit eine wahrheitsgetreue Datenauskunft gewährleistet.
Nur so kann der Bürger den Datenabruf nach zu vollziehen.

Die möglichen regelmässigen sowie unregelmässigen Datenübermittlungen ergeben sich aus dem Bundesmeldegesetz der 1. und 2. Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung sowie der Meldedatenübermittlungsverordnung NRW.

Meldewesen gegenwärtige Rechtslage:

--->    Bundesmeldegesetz
--->    Erste Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung
--->    Zweite Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung
--->    Bundesmeldedatenabrufverordnung
--->    Melderegisterauskunftsverordnung
--->    Portalverordnung
--->    Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes (BMGVwV)

Nun kommen noch die Datentöpfe der Landesbehörden, der Sozialbehörden, der Kirchen und unserer LRA/BS sowie der staatlichen Strafbehörden wie Polizei hinzu. Und trotzdem ist es möglich 30 Jahre in Deutschland unterzutauchen und zu leben, ohne dass es all diesen Systemen auffällt.
Titel: Re: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
Beitrag von: LeckGEZ am 22. November 2015, 17:57
Nach meinem Schreiben entsprechend der Vorlage von
LeckGEZ, danke dafür ;)
hatte ich gestern folgende Antwort vom EM der Stadt, aus der ich weggezogen bin (01.11.2014), im Briefkasten:

Danke für die Blumen!

" mit diesem Schreiben teile ich Ihnen mit, dass für Sie bereits alle möglichen Übermittlungssperren im Melderegister der Stadtverwaltung X eingetragen sind.

Übermittlungssperre ist nicht gleich Auskunftssperre. Die Differenzierung ist aus Datenschutzsicht belanglos. Eine Einrichtung einer Übermittlungssperre bedeutet Placebo-Datenschutz. Wichtig ist die Auskunftssperre.

Des Weiteren füge ich Ihnen eine Liste über die von Ihnen automatisiert abgerufenen Auskünfte sowie der erfolgten Datenübermittlungen bei. Die Auskunft wird nur innterhalb der Frist zur Aufbewahrung der Protokolldaten nalch §40 Abs. 3 BMG erteilt. Protokolldten für automatisiert abgerufene Daten sind mindestens zwölf Monate aufzubewahren und spätestens zum Ende des Jahres zu löschen.

Das ist richtig, aber eine kleine Anmerkung. Ein Jahr wird wie folgt gezählt. Auskunftsersuchen am 31.12.2015 gestellt muss Daten ab 01.01.2014 liefern. Also summarisch 2 Jahre!

2. Blatt
- Mitteilung über automatisiert abgerufene Auskünfte einer Person
Betroffene Person
Ich und Geburtsdatum
Zeitraum 16.11.2014 bis 16.11.2015
Auskunftsart
Behördenauskunft-Webservises/kein Schreibfehler!
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Dazu gibt es ein Aktenzeichen XXXXXXXX und den Zeitpunkt21.10.2015 un 12:20:48.

Darauf warte ich auch noch. Ich würde jeden einzelnen Fall aufgeklärt wissen.

In meinem Fall werde ich einmal erinnern müssen. Meine gesetzte Frist ist überschritten und niemand hat sich bei mir bis einschließlich Samstag gemeldet. Es ist mir klar, das die Behörde aufgrund meiner angemeldeten Schadensersatzansprüche ihre Rechtsabteilung zuerst konsultieren muss, trotzdem geht morgen meine Erinnerung raus.
Titel: Re: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
Beitrag von: ellifh am 22. November 2015, 18:41
Nochmal danke leckGEZ  ;)

Übermittlungssperre ist nicht gleich Auskunftssperre. Die Differenzierung ist aus Datenschutzsicht belanglos. Eine Einrichtung einer Übermittlungssperre bedeutet Placebo-Datenschutz. Wichtig ist die Auskunftssperre.

Ok, daher meine Irritation!

Die werde ich dann noch beantragen, mit der Frage nach dem Aktenzeichen, und zwar Schriftlich! :police:

Das ist doch alles nur was für fachlich Rechtskundige, oder wie soll Berta X mit ihrem normalen Leben in Frieden sich noch auskennen?

Die Ver......im großem Stil, oder was?

Mann, Mann...
Titel: Re: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
Beitrag von: pinguin am 22. November 2015, 19:22
Wo ist der Unterschied zwischen "Auskunftssperre" und "Übermittlungssperre"? In beiden Fällen dürfen Daten nicht an einen anderen außerhalb der die legal datenbeherbergenden Behörde weitergegeben werden.

Übrigens; auch ein automatisierter oder "wie auch immer Datenabruf" ist eine Datenübermittlung, da es nicht darauf ankommt, ob diese Datenübermittlung seitens der datenweitergebenden Behörde mit aktiver oder nur passiver Unterstützung erfolgt.

Jede(!) Art von Datenübermittlung an eine Stelle außerhalb der diese Daten legal beherbergenden datenübertragenden Behörde bedarf der zwingenden Genehmigung jener Person, zu der diese Daten gehören.

Das europäische Recht läßt keine Sonderwege über die in den Datenschutz-Bestimmungen genannten Ausnahmen zu. Insofern Daten also auf illegalem Weg erlangt worden sind, ist jene Person an nichts gebunden, deren Daten illegalerweise weitergegeben worden sind.

Es darf hier auch nochmals darauf hingewiesen werden, daß es im europäischen Recht auch Recht ist, daß eine Nichtreaktion nicht als Zustimmung gewertet werden darf.

Kommt also auf entsprechende Anfragen einer Eure Daten gerne weitergebenden Stelle von Euch keine Reaktion bei dieser Eure Daten gerne weitergebenden Stelle an, muß diese Nichtreaktion von dieser Eure Daten gerne weitergebenden Stelle als Ablehnung gewertet werden, infolge jede Weitergabe Eurer Daten illegal ist, sofern die datenentgegennehmende Stelle Eure Daten gerne weiterverarbeiten würde.

Eine Weiterverarbeitung ist dabei stets jede über eine reine Archivierung hinausgehende Nutzung.
Titel: Re: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
Beitrag von: noGez99 am 01. Dezember 2015, 11:52
Vielen Dank für das Muster !!!!! Super Arbeit !!!

Eine Frage dazu:
"... Schadensersatz von pauschal 50000Eur ...."

eine kurze Internetrescherche ergab (Hervorhebung von mir):
Zitat
...Wenn es sich bei der vertraglichen Pauschalierung des Schadensersatzes um eine vorformulierte für eine Vielzahl von Fällen verwendete Klausel handelt, wie bei allgemeinen Geschäftsbedingungen oder sonstigen nicht für Sie frei verhandelbaren Vertragsbestandteilen, so ist diese nur unter sehr engen Grenzen zulässig.
Es gilt dann § 309 Nr. 5 BGB, nach dieser Vorschrift ist nicht zulässig:
„die Vereinbarung eines pauschalierten Anspruchs des Verwenders auf Schadensersatz oder Ersatz einer Wertminderung, wenn
a) die Pauschale den in den geregelten Fällen nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Schaden oder die gewöhnlich eintretende Wertminderung übersteigt oder
b) dem anderen Vertragsteil nicht ausdrücklich der Nachweis gestattet wird, ein Schaden oder eine Wertminderung sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale.“

Also muss ich meinen Schaden nachweisen und beziffern!
wäre es nicht besser eine Vertragsstrafe oder strafbewährte Unterlassungserkärung o.ä zu vereinbaren?
(ich bin kein Jurist, ich meine eine Strafen die automatisch fällig wird wenn die Verletzung stattfindet, ohne Schadensnachweis meinerseits)
Titel: Re: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
Beitrag von: PersonX am 01. Dezember 2015, 12:07
Das Problem ist, wie soll ein Schadenersatzanspruch geltend gemacht werden, wenn dieser Schaden in einer richtigen Höhe nirgendwo beziffert würde.

Fall b) tritt nicht ein, weil das nicht ausgeschlossen wird

Fall a) kann aus Sicht einer Person X nicht geltend gemacht werden, weil der Schaden so gesehen für jede Person unterschiedlich hoch sein kann. Für eine Person A sind Ihre Daten X wert, für eine Person Z sind diese X^10 wert.
Es ist also eine Spanne von beliebiger Breite, es dürfte keinen gewöhnlichen Wert geben. Somit dürfte der Wert 50000 irgendwo in der Spanne liegen.
Titel: Re: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
Beitrag von: anne-mariechen am 01. Dezember 2015, 12:50
Eine Frage dazu:
"... Schadensersatz von pauschal 50000Eur ...."

Also muss ich meinen Schaden nachweisen und beziffern!
wäre es nicht besser eine Vertragsstrafe oder strafbewährte Unterlassungserkärung o.ä zu vereinbaren?
(ich bin kein Jurist, ich meine eine Strafen die automatisch fällig wird wenn die Verletzung stattfindet, ohne Schadensnachweis meinerseits)

Im Datenschutz kann der Bürger keine Schaden geltend machen. Die oberste Datenschutzprüfung liegt beim Landesdatenschutzbeauftragten oder beim Bundesdatenschutzbeauftragten.
Alles andere sind reine Privatrechtsklagen, die wenn dann vielleicht soganannte Abmahnanwälte durchgeführt werden.

Wenn dann hat es bisher Datenschutzklagen im Zusammenhang mit dem Beruf gegeben. Und diese großen Fische die angeblich von irgendwelchen Behörden bisher ausgesprochen wurden, wovon hier schon berichtet wurde, die haben nie als Grundlage das Interesse des Bürgers als Schutzwürdige Person betroffen, dass er am Ende einen Lottogewinn daraus erzielen konnte.

Im gewerblichen Bereich gilt das BDSG und im behördlichen Bereich sind die Meldegesetze die Grundlage auf die ich mich als Bürger in D stützen kann.
Es ist ja nicht abzustreiten, dass hierzu die Behörden Formulare anbieten. Dass diese Formulare die EU 95/46EG nicht so umsetzen wie wir das gerne sehen würden, gibt noch lange keine Grundlage Schadensersatz zu verlagen. Klagen kann ich immer. Hier kann ich auch klagen.

Man bedenke die Datenklauaktionen der CD's mit dem schweizer Kontodaten. Wenn selbst Behörden mit Geld in die Schweiz reisen und dort über Schmiergelder sich Daten beschaffen, wie soll das dann ein normalo Bürger seine Rechte gegen eine Behörde erwirken können? Null Chance !!!

Fragt doch mal einen Steuergeschädigten Bürger der auf Grund von dem Datenklau aus der Schweiz strafrechtlich verfolgt wurde, ob er sich auf das Datenschutzgesetz oder die EU-Richtline stützen kann. Jetzt kommt wieder jemand und sagt, das lasse sich nicht vergleichen. Ja richtig, aber beides sind Straftaten und Verstöße gegen den persönlichen Datenschutz in erster Linie. Meine persönlichen Daten wurden ohne meine Zustimmung benutzt, vom Datendieb und von den Steuerbehörden. Dass es dann mit der Schweiz um Geld und Steuerhinterziehung geht, ist der weitere relevante Straftatbestand.
Titel: Re: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
Beitrag von: pinguin am 01. Dezember 2015, 21:39
Ein identischer Text für 3 Themen, damit er nicht untergeht:

Der Inhalt ist insbesondere für Beamte und Mitarbeiter staatlicher Stellen maßgebend, sind sie bei Mißachtung europäischen Rechts haftbar.

Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates

vom 18. Dezember 2000 -> http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1448994890037&uri=CELEX:32001R0045

Zitat
Gegenstand der Verordnung

(1) Die durch die Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften oder aufgrund dieser Verträge geschaffenen Organe und Einrichtungen, nachstehend "Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft" genannt, gewährleisten nach den Bestimmungen dieser Verordnung den Schutz der Grundrechte und Grundfreiheiten und insbesondere den Schutz der Privatsphäre natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten; sie dürfen den freien Verkehr personenbezogener Daten untereinander oder mit Empfängern, die dem in Anwendung der Richtlinie 95/46/EG erlassenen einzelstaatlichen Recht der Mitgliedstaaten unterliegen, weder beschränken noch untersagen.

Zitat
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Zitat
Artikel 49

Sanktionen

Jede vorsätzliche oder fahrlässige Nichteinhaltung der Verpflichtungen aus dieser Verordnung zieht für Beamte oder sonstige Bedienstete der Europäischen Gemeinschaften disziplinarische Maßnahmen gemäß den Bestimmungen und Verfahren nach sich, die im Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften oder in den für die sonstigen Bediensteten geltenden Beschäftigungsbedingungen niedergelegt sind.

Falls also ein nationaler Beamter meint, europäisches Recht würde ihn nichts angehen.

Der EuGH hat in seinen Datenschutzurteilen nur nochmals klargestellt, daß der Bürger ein Widerspruchsrecht hat. Setzt sich der Beamte oder Mitarbeiter einer staatlichen Stelle darüber hinweg, ist er für alle Folgen haftbar, die dem einzelnen Bürger aus dem Rechtsbruch des Beamten oder Mitarbeiters einer staatlichen Stelle entstehen.
Titel: Re: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
Beitrag von: noGez99 am 03. Dezember 2015, 16:39
Hallo,

ich habe beim Beitrasservice gefunden:
Zitat
Im Einzelfall darf die Landesrundfunk­anstalt die von ihr gespeicherten personen­bezogenen Daten der Beitragszahler gemäß § 11 Abs. 3 RBStV an andere Landes­rundfunk­anstalten auch im Rahmen eines automatisierten Abruf­verfahrens übermitteln, soweit dies zur rechtmäßigen Erfüllung der Aufgaben der übermittelnden oder der empfangenden Landes­rundfunk­anstalt bei der Beitrags­erhebung erforderlich ist. Dabei wird aufgezeichnet, an welche Stellen, wann und aus welchem Grund welche personen­bezogenen Daten übermittelt worden sind.

Man könnte den Widerspruch zur Datenweitergabe anpassen und an den Beitrasservice schicken ...
Titel: Re: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
Beitrag von: pinguin am 03. Dezember 2015, 18:51
Zitat
Zitat
Im Einzelfall darf die Landesrundfunk­anstalt die von ihr gespeicherten personen­bezogenen Daten der Beitragszahler gemäß § 11 Abs. 3 RBStV an andere Landes­rundfunk­anstalten auch im Rahmen eines automatisierten Abruf­verfahrens übermitteln, soweit dies zur rechtmäßigen Erfüllung der Aufgaben der übermittelnden oder der empfangenden Landes­rundfunk­anstalt bei der Beitrags­erhebung erforderlich ist
Nein, dieses dürfen sie eben nicht. Mitarbeiter einer staatlichen Stelle, die so verfahren, begehen Rechtsbruch und können gemäß europäischem Recht dafür belangt werden.
Titel: Re: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
Beitrag von: ellifh am 03. Dezember 2015, 20:35
FORTSETZUNG #94:

Antwort der Stadt in die ich gezogen bin:

In Beantwortung Ihres Schreibens vom......übersende ich Ihnen die gewünschte Auskunft über die Datenübermittlungen im Zeitraum 1.11.2014 bis 24.11.2015, sowie eine Aufstellung über Zwecke und Rechtsgrundlagen der Speicherung und regelmäßiger Datenübermittlungen. Frühere Übermittlungen liegen mir nicht vor, da Sie erst zum 01.11.2014 nach X gezogen sind.

Weiterhin habe ich Ihrem Schreiben den Wunsch auf Einrichtung von Übermittlungssperren
entnommen, dem ich gerne nachgekommen bin. Eine Aufstellung der nunmehr bestehenden Übermittlungssperren ist in Anlage beigefügt.


Es wurden hier acht sogenannte Mitteilungsdienste zitiert, so Statistisches Bundesamt, Bundesfinanzverwaltung, Rentenversicherungsträger mit Datum und Uhrzeit.
Zweimal LRA?? Ist sie das?, und zwar am 3.11.2014 um 21:19, und am 5.11.2014 um 21:09.

Diese Übermittlung erfolgte jeweils an dem selben Tag abends, an dem ich mich 1. angemeldet hatte und 2. die Abmeldung von der weggezogenen Stadt durch das EMA erfolgt  ist - zwei Tage später.

Soll heißen:flugs am selben Tag werden bei Veränderungen vom EMA abends mal automatisch die Daten zum BS transferiert. Na dann ist ja alles klar.

Auf dem beigefügten "Widerspruch gegen Datenübermittlung nach dem Bundesmeldegesetz (BMG)"=
Keine Silbe vom BS.

Titel: Re: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
Beitrag von: ellifh am 03. Dezember 2015, 20:53
Noch eine Erklärung und eine Überlegung dazu:
Trotz meines Umzuges läuft die Belästigung weiter. An meiner neuen Adresse gibt es schon einen zwangsverpflichteten Zwangszahler. Eigentlich sollte ich aus diesem Grund ab 1.11.2014 aus der Nummer raus sein und nur über die angeblichen Forderungen von 01/2013 bis 10/2014 streiten.
Das habe ich mehrmals mitgeteilt. Auch per Einschreiben. Abmeldung ist per Internet nicht drin, da diese Möglichkeit nicht vorgehalten wird.
Eine Korrektur vom BS mithilfe der lückenlosen Kontrolle der EMÄ nicht möglich? Eher gar nicht gewollt, ist mein Eindruck.

Antwort auf meine erneuten Hinweis per Email - bis heute Fehlanzeige.

Fortsetzung folgt 8)
Titel: Re: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
Beitrag von: anne-mariechen am 04. Dezember 2015, 09:06
Es wurden hier acht sogenannte Mitteilungsdienste zitiert, so Statistisches Bundesamt, Bundesfinanzverwaltung, Rentenversicherungsträger mit Datum und Uhrzeit.
Zweimal LRA?? Ist sie das?, und zwar am 3.11.2014 um 21:19, und am 5.11.2014 um 21:09.

Diese Übermittlung erfolgte jeweils an dem selben Tag abends, an dem ich mich 1. angemeldet hatte und 2. die Abmeldung von der weggezogenen Stadt durch das EMA erfolgt  ist - zwei Tage später.

Soll heißen:flugs am selben Tag werden bei Veränderungen vom EMA abends mal automatisch die Daten zum BS transferiert. Na dann ist ja alles klar.

Auf dem beigefügten "Widerspruch gegen Datenübermittlung nach dem Bundesmeldegesetz (BMG)"=
Keine Silbe vom BS.

@ ellifh
Das sind natürlich die Belege wie der Datenschutz in D gegenüber dem Bürger gehandhabt wird. In meinem Beitrag http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16273.msg109975.html#msg109975 habe ich darauf hingewiesen, welche weiteren Gesetze so manipuliert sind, dass außer dem wichtigsten Gesetz dem Meldegesetz, weitere Kontrollen mit den persönlichen Daten erfolgen.

Die derzeitige Auslegung, Behörden und Datenschutz kann man hier beim Hessischen Datenschutzbeauftragten sehr schön nachlesen.
https://www.datenschutz.hessen.de/er001.htm . Hier sind die Formulare mit dabei, die man im Bezug Datenschutz Behörden verwenden kann.

Vielleicht sollte man im Formular "Auftragsmuster 1", wo es um die allumfassende Sperre geht und eine Begründung verlangt wird, sich was einfallen lassen. Zum Beispiel, dass in D gegen den EU-Datenschutz verstoßen wird. Durch die Missachtung der EU-Datenschutzregeln ein Leben lang von den staatlichen Behörden einschließlich dem Beitragservice verfolgbar und kontrolliert wird durch anstehende unzulässige Datenabgleiche (RBÄStV Nr. 19), was nicht im Sinne des EU-Datenschutzes der Persönlichkeitsrechten entspricht. Hinweise und Bedenken gibt es doch nach so einer Datenauskunft, wie Sie von @ ellifh aufgezeigt wurde zu genüge.

Wie @ ellifh schreibt, wird von der Meldebehörde nicht auf die Übermittung der Daten zu den LRA bzw. dem BS hingewiesen und schon gar nicht um Einwilligung nachgefragt. In Ihrem Fall könnte man jetzt zur Gegenprüfung eine Datenschutzauskunft an die LRA und den BS richten und klar fordern, wann wurde die Daten (Datum/Uhrzeit) zuletzt von der Meldebehörde übermittelt und abgeglichen. Dann hätte man den Nachweis. Das ganze System wird inzwischen softwaretechnisch jedezeit ohne Wissen des Bürgers angewendet. Selbst ob und wie die Sperren wirklich wirken, können wir nicht beurteilen und als Bürger muss man es selbst kontrollieren, wobei man dem Sachverhalt doch auf Treu und Glauben ausgeliefert ist.

Insofern ist zu überlegen, ob die Popularklage beim Bayerischen Verfassungsgericht vom Ermano Geuer, die sich damals mit dem Thema Datenübermittlung/ Datenabgleich befasste, EU-Konform und korrekt ausgelegt wurde. Selbst wenn das Gericht vielleicht zu Recht in der Sache Datenschutz entscheidungsbefugt war. Der Vorgang zeigt wieder auf bei Klagen alles mit reinzupacken, könnte nicht immer hilfreich und zielführend sein.

Das ganze Datenschutzsystem entspricht in keinster Weise den EU-Richtlinien, so wie Sie der Normal-Bürger liesst und versteht. Ein wichtiges Merkmal auf das die EU Wert legt, wurde hier noch nicht angesprochen und das ist die Einwilligung. Hier nachzulesen bei der EU http://ec.europa.eu/justice/policies/privacy/docs/wpdocs/2007/wp136_de.pdf .

Schon hier muss man feststellen, dass alle verantwortlichen Datenschutzbeauftragten und da meine ich die Personen bei den LRA's bei den Ländern und beim Bund versagt haben. Eigentlich sollte man das der Kommision dem EU-Datenschutzbeauftragten melden. Hintergrund hier!

Es geht um eine angenommene Petition im EU-Parlament zum Datenschutz und der Beantwortung von der Kommision. Hier zu finden http://www.europarl.europa.eu/meetdocs/2014_2019/documents/peti/cm/1070/1070297/1070297de.pdf . Ich denke gerade diese Dokument sollte man bei Datenschutzschreiben zu den Formularen wie Sie der Hessische Datenschutz anbietet oder wie es von @Leckgez aufbereitet wurde, mit an die Behörden zu senden.

Das hat Gewicht, selbst wenn es darin nur um den Datenschutz zum Adresshandel geht. Wichtig erscheint mir die Kommision bekennt sich in der Antwort klar zur Richtlinie 95/46EG. In Zusammenhang mit der Pressemitteilung zum Urteil EuGH 01.10.2015, wird damit den Behörden klar aufgezeigt, wie die obersten EU-Organe das Thema Datenschutz sehen. Das muss man den Mitarbeitern und Verantwortlichen in den Behörden klar nachweislich aufzeigen.

Hier der Link zu EU-Datenschutzbeauftragten, dort gibt es weitere gute Informationen.  https://secure.edps.europa.eu/EDPSWEB/edps/site/mySite/Papers

@ pinguin
ich verkneife es mir jetzt nicht hierzu etwas zu sagen.
Nein, dieses dürfen sie eben nicht. Mitarbeiter einer staatlichen Stelle, die so verfahren, begehen Rechtsbruch und können gemäß europäischem Recht dafür belangt werden.
Wohin soll ich mich in so einem Fall hinwenden, damit jemand belangt wird? Ob die Behörde grundsätzlich so missachtend Arbeitet oder nur ein Mitarbeiter, ist eine weitere Frage. (Sozusagen ich schiebe den Schuh einfach weiter).
Deine Antwort ist berechtigt richtig. Es ist Dir bekannt, dass ich gerne die Sachlagen aus eigener Erfahrung und so wie ich sie kenne, wie sie gehandhabt werden darlege. Wenn ich dann von Dir eine Klarstellung aus EU-Sicht bekomme, fördert das nur das Bewußtsein der Mitstreiter. Dass gerade beim Datenschutz Missbauch betrieben wird, darauf habe ich immer hingewiesen.

Gerade die EU und somit der Datenschutz ist ein Moloch, wenn man sich hier durchackern will. Da ist selbst ein so verzwickter RStV einfach zu verstehen.

Als Betroffener hat man zurecht Bedenken an der Einhaltung des Datenschutz von den LRA's, wenn man über eine Zwangsanmeldung unter Falschangaben wie ich im Jahre 2007, die Eidesstattliche Versicherung für einen angeblichen Zweitwohnsitz abgeben sollte, den ich nie hatte und ich mich dadurch selbst hätte strafbar gemacht.

Es ist für den Bürger doch sehr bedauerlich, dass die EU soviele Jahre Zeit der Umsetzung Ihrer Richtlinien benötigt, um über Petitionen und EU-Urteilen der Bürger auf seine Rechte aufmerksam gemacht wird. Besonders zu erwähnen ist, dass wir D schon ein Verfahren zum Datenschutz der EU über uns ergehen lassen mussten.

Bin natürlich gespannt was uns @ ellifh noch zu Ihrem Fall berichtet.
Titel: Re: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
Beitrag von: ellifh am 04. Dezember 2015, 09:53
Wie @ ellifh schreibt, wird von der Meldebehörde nicht auf die Übermittung der Daten zu den LRA bzw. dem BS hingewiesen und schon gar nicht um Einwilligung nachgefragt. In Ihrem Fall könnte man jetzt zur Gegenprüfung eine Datenschutzauskunft an die LRA und den BS richten und klar fordern, wann wurde die Daten (Datum/Uhrzeit) zuletzt von der Meldebehörde übermittelt und abgeglichen. Dann hätte man den Nachweis. Das ganze System wird inzwischen softwaretechnisch jedezeit ohne Wissen des Bürgers angewendet. Selbst ob und wie die Sperren wirklich wirken, können wir nicht beurteilen und als Bürger muss man es selbst kontrollieren, wobei man dem Sachverhalt doch auf Treu und Glauben ausgeliefert ist.

@anne-mariechen
die Daten wurden zu den genannten Zeiten an die LRA übermittelt. Da gibt es keinen Zweifel und das ist für mich bereits der Nachweis. >:D Ich gebe Dir in allen Argumenten recht, aber wie soll der Bürger das jemals nachhalten?

Nebenbei bemerkt, der Kontakt zu beiden MÄ war ausgesprochen konstruktiv, beide Male war eine Person und eine Telefonnummer angegeben, falls noch Fragen bestehen, könne man sich gerne melden.

Selbst wenn man die sog. Auskunftssperre mit den geforderten Gründen (Gefahr für Leib und Leben usw. ) erreicht, ist eine Kontrollmöglichkeit fast aussichtslos. Wie denn? Keiner wird um die Datenweitergabe anfragen.

Das wie im Staatsvertrag die Daten, wenn sie nicht mehr benötigt werden - was heisst das eigentlich? - gelöscht werden, halte ich auch für eine Farce. Hier sieht man den Beweis, das es nicht so ist!!

Und der BS antwortet mal wieder nicht, wenn es darum geht, einen Sachverhalt, der angenommen wird und der nicht der Wahrheit entspricht, zu klären. Weil es ungesetzlich ist, was sie tun.

Ein Kampf gegen Windmühlen, würde Don Quichote sagen.
Aber ich bleibe dran.
Sicher!


Titel: Re: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
Beitrag von: anne-mariechen am 04. Dezember 2015, 11:22
@anne-mariechen
die Daten wurden zu den genannten Zeiten an die LRA übermittelt. Da gibt es keinen Zweifel und das ist für mich bereits der Nachweis. >:D Ich gebe Dir in allen Argumenten recht, aber wie soll der Bürger das jemals nachhalten?
Meine Anregung zur Datenauskunft bei der LRA und BS bezog sich darauf, dass bei den EMÄ so auch bei dem Datenabgleich die Daten aus dem EDV-System ausgelesen und in eine Datei gelegt wurden. Zu welchem Zeitpunkt die Übertragung und die Verwendung stattfindet, weis ich nicht ob es direkt erfolgt.

Nebenbei bemerkt, der Kontakt zu beiden MÄ war ausgesprochen konstruktiv, beide Male war eine Person und eine Telefonnummer angegeben, falls noch Fragen bestehen, könne man sich gerne melden.
Das ist ja das mindeste was man erwartet. Als ich in unserer Stadtverwaltung zwecks Wohnungssuche an einem Zimmer anklopfte und hereingebeten wurde, waren 2 Damen im Zimmer. Eine davon sass auf dem Tisch und die hatten sich unterhalten. Die blieb dort auch sitzen bis ich wieder das Zimmer verlassen habe.

Selbst wenn man die sog. Auskunftssperre mit den geforderten Gründen (Gefahr für Leib und Leben usw. ) erreicht, ist eine Kontrollmöglichkeit fast aussichtslos. Wie denn? Keiner wird um die Datenweitergabe anfragen.
Die Einwilligung ist es, die vorher Angefragt werden muss.

Das wie im Staatsvertrag die Daten, wenn sie nicht mehr benötigt werden - was heisst das eigentlich? - gelöscht werden, halte ich auch für eine Farce. Hier sieht man den Beweis, das es nicht so ist!!
Vollkommen richtig, sehe ich ganz genau so. Ich war 30 Jahre in der EDV tätig und war in Verwaltungen im Einsatz. Die reinste Volksverdummung und Lüge, sowas in ein angebliches Gesetz zu schreiben. Von Abgeordneten die mit Ihrer Stimme solchen Texten eine Zustimmung geben, müsste man doch aus Erfahrung erwarten, dass Sie den Mund aufmachen und im Interesse Ihrer Wähler entscheiden.

Und der BS antwortet mal wieder nicht, wenn es darum geht, einen Sachverhalt, der angenommen wird und der nicht der Wahrheit entspricht, zu klären. Weil es ungesetzlich ist, was sie tun.

Ein Kampf gegen Windmühlen, würde Don Quichote sagen.
Aber ich bleibe dran.
Sicher!
Jeden Tag kämpfe ich gegen diese Windmühlen an. Am 09.11.2015 ein neuer H4-Bescheid, ab 01.01.2016 bekomme ich 5 Euro mehr. Der Bescheid war mit Rechtsbehelfsbelehrung und Widerspruch zulässig. Da in gleichem Sacheverhalt seit 2014 ein Verfahren im Sozialgericht anhängig ist, habe ich zum lückenlosen Nachweis natürlich immer Widerspruch eingelegt und so ebenfalls zu Bescheid vom 08.11.2015.

Gestern kommt die Antwort. Dieses Textbaustein Schreiben nur Volksverdummung. Will nicht vom Thema abschweifen aber zur Verdeutlichung ein Abschnitt dazu:
Ich werde Ihr Anliegen so schnell wie möglich bearbeiten. Dies kann einige Zeit dauern. Sie erhalten unaufgefordert weitere Nachricht.
nächster Abschnitt und Satzbeginn
Ihrem Widerspruch haben Sie nicht begründet. Nach den gesetzlichen Vorschriften sind Sie hierzu nicht verpflichtet. Meine Feststellungen haben keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der beanstandete Bescheid fehlerhaft ist.
Ja was jetzt, kommt noch die unaufgeforderte weitere Nachricht oder hat der Typ das ganze geprüft. Nur Volksverdummung, Irreführung, Abwimmeln, Ausreden und Falschangaben.
Die zwei Seiten waren mit einer Heftklammer getackert und in einem Briefkuvert DIN DL lang gefaltet.
Zweite Seite beginnt mit dem Satz: Sie können uns helfen indem Sie Unterlagen, in Kopie lesbar, nicht geheftet, nicht gefaltet oder mit Büroklammern versehen oder geheftet, einreichen.   ;D (#)
Ach so der JC-MA darf das, nur ich nicht und mein Widerspruch war, stimmt gefaltet, jedoch nur eine Seite lang.

Noch was tolles. Der Dussel hat in Vertretung unterschrieben. Bei soviel Dummheit glaube ich nicht, dem JC-MA war bekannt, was er hier rechtlich vollzogen hat. Und so geht das zwei volle Seiten durch die Bank. Es geht nur um Blindattrappen den Bürger zu verwirren, auszutricksen und zu verunsichern.

Der Bevölkerung oder ich sage mal 90% ist nicht im geringsten Bekannt, wie dieses System mit uns arbeitet und umgeht. Sie sind nicht betroffen und glauben immer schön, womit Sie jeden Tag beriesselt werden. Den Medien, Rundfunk und Fernsehen. Das ist bewußt gesteuert, dass die H4 Menschen keinen PC zur Grundausstattung erhalten.
Titel: Re: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
Beitrag von: LeckGEZ am 04. Dezember 2015, 12:42

Die derzeitige Auslegung, Behörden und Datenschutz kann man hier beim Hessischen Datenschutzbeauftragten sehr schön nachlesen.
https://www.datenschutz.hessen.de/er001.htm . Hier sind die Formulare mit dabei, die man im Bezug Datenschutz Behörden verwenden kann.

...

Das ganze Datenschutzsystem entspricht in keinster Weise den EU-Richtlinien, so wie Sie der Normal-Bürger liesst und versteht. Ein wichtiges Merkmal auf das die EU Wert legt, wurde hier noch nicht angesprochen und das ist die Einwilligung. Hier nachzulesen bei der EU http://ec.europa.eu/justice/policies/privacy/docs/wpdocs/2007/wp136_de.pdf .

Schon hier muss man feststellen, dass alle verantwortlichen Datenschutzbeauftragten und da meine ich die Personen bei den LRA's bei den Ländern und beim Bund versagt haben. Eigentlich sollte man das der Kommision dem EU-Datenschutzbeauftragten melden. Hintergrund hier!

Es geht um eine angenommene Petition im EU-Parlament zum Datenschutz und der Beantwortung von der Kommision. Hier zu finden http://www.europarl.europa.eu/meetdocs/2014_2019/documents/peti/cm/1070/1070297/1070297de.pdf . Ich denke gerade diese Dokument sollte man bei Datenschutzschreiben zu den Formularen wie Sie der Hessische Datenschutz anbietet oder wie es von @Leckgez aufbereitet wurde, mit an die Behörden zu senden.

Das hat Gewicht, selbst wenn es darin nur um den Datenschutz zum Adresshandel geht. Wichtig erscheint mir die Kommision bekennt sich in der Antwort klar zur Richtlinie 95/46EG. In Zusammenhang mit der Pressemitteilung zum Urteil EuGH 01.10.2015, wird damit den Behörden klar aufgezeigt, wie die obersten EU-Organe das Thema Datenschutz sehen. Das muss man den Mitarbeitern und Verantwortlichen in den Behörden klar nachweislich aufzeigen.

Hier der Link zu EU-Datenschutzbeauftragten, dort gibt es weitere gute Informationen.  https://secure.edps.europa.eu/EDPSWEB/edps/site/mySite/Papers

Vielen Dank anne-mariechen für die neuen Quellen. Kannte ich noch nicht. Habe ich im Wiki gleich hinzugefügt.

Auch die schriftlichen Stellen aus Datenübermittlungen an andere Behörden und sonstige öffentliche Stellen (§ 34 BMG) und Datenübermittlungen zwischen den Meldebehörden (§ 33 BMG) belegen Rechtsbruch in Deutschland:

Zitat
Gegen Datenübermittlungen an andere Behörden und sonstige öffentliche Stellen kann kein Widerspruch erhoben werden.

Gegen Datenübermittlungen zwischen Meldebehörden kann kein Widerspruch erhoben werden.

Demokratie sieht anders aus! Ein weiterer Punkt in der Beweisaufnahme des Volkes.
Titel: Re: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
Beitrag von: pinguin am 04. Dezember 2015, 14:50
Ein wichtiges Merkmal auf das die EU Wert legt, wurde hier noch nicht angesprochen und das ist die Einwilligung.
Sorry, das ist nicht richtig, wenn Du schreibst, daß es noch nicht angesprochen worden ist, ok, evtl. nicht in diesem Thema, im Forum aber schon. Seit dem EuGH-Urteilsspruch ist auch hier mehrfach darauf hingewiesen worden, daß es der Genehmigung des Bürgers bedarf. Und ob man das nun "Genehmigung" nennt oder "Einwilligung", bleibt sich gleich.

Zitat
Wohin soll ich mich in so einem Fall hinwenden, damit jemand belangt wird?
Bspw. direkt an die EU oder an ihre Vertretungen, die sie in den Mitgliedsländern unterhält? EU-Bürgerbeauftragter? -> gemäß Statut der Beamten: Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung. Die Frage bleibt dann allerdings, ob es klug ist, gleich nach oben zu rennen oder nicht erst einmal besser ist, den zuständigen Leuten eine Chance zu geben, ihren Fehler zu korrigieren?

Zitat
Gerade die EU und somit der Datenschutz ist ein Moloch

Unbestritten, zumal regelmäßig neue Richtlinien bzw. Verordnungen geschaffen werden.

Zitat
Es ist für den Bürger doch sehr bedauerlich, dass die EU soviele Jahre Zeit der Umsetzung Ihrer Richtlinien benötigt,
Einspruch; es liegt nur in den wenigsten Fällen an der EU selber, sondern an den einzelnen Mitgliedsländern, die es versäumen, Richtlinien bspw. zeitnah umzusetzen. Nur in vergleichsweise wenigen europäischen Gesetzestexten steht ein konkret bestimmter Tag des In-Kraft-Tretens dieses Gesetzestextes. Bei der Mehrwertsteuer war das bspw. so, da gab es mehrere Jahre Zeit zur Umsetzung. Die allermeisten Gesetzestexte treten gemäß AEUV am 20. Tag nach ihrer Verkündung im EU-Amtsblatt in Kraft; das steht da nämlich so drin.

@LeckGEZ
Zitat
Gegen Datenübermittlungen an andere Behörden und sonstige öffentliche Stellen kann kein Widerspruch erhoben werden.
Kollidiert klar mit europäischem Recht, weil es das Widerspruchsrecht des EU-Bürgers aushebeln würde.

Übrigens;
Auszug aus dem Statut der Beamten

Der Link führt zum Originaltext aus 1962 http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:JOP_1962_045_R_1387_01&qid=1449235637286&from=DE

Zitat
ALLGEMEINE VORSCHRIFTEN
?M112
Artikel 1
Dieses Statut gilt für die Beamten der Gemeinschaften.
[...]
DISZIPLINARORDNUNG [aus einer Fassung, die nicht alles enthält und nur als Nachschlagewerk dient]
Artikel 86
(1) Gegen Beamte oder ehemalige Beamte, die vorsätzlich oder fahrlässig die
ihnen durch das Statut auferlegten Pflichten verletzen, kann eine Disziplinarstrafe verhängt werden.
?M112
(2) Werden der Anstellungsbehörde oder dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung Tatsachen zur Kenntnis gebracht, die auf eine Verletzung der Dienstpflichten im Sinne von Absatz 1 schließen lassen, so können diese eine Verwaltungsuntersuchung einleiten, um zu prüfen, ob eine solche Dienstpflichtverletzung vorliegt.
(3) Die Disziplinarvorschriften und -verfahren sowie die für Verwaltungsuntersuchungen geltenden Vorschriften und Verfahren sind in Anhang IX des Statuts geregelt
[...]
DISZIPLINARORDNUNG [der originalen Verordnung aus 1962]
Artikel 86
1. Gegen Beamte oder ehemalige Beamte, die vorsätzlich oder fahrlässig die ihnen durch das Statut auferlegten Pflichten verletzen, kann eine Disziplinarstrafe verhängt werden.

2. Disziplinarstrafen sind:
a) schriftliche Verwarnung,
b) Verweis,
c) zeitweiliges Versagen des Aufsteigens in den Dienstaltersstufen,
d) Einstufung in eine niedrigere Dienstaltersstufe,
e) Einstufung in eine niedrigere Besoldungsgruppe,
f) Entfernung aus dem Dienst, gegebenenfalls unter Kürzimg oder Aberkennung des Anspruchs auf das nach dem Dienstalter bemessene Ruhegehalt,
g) wenn der Beamte endgültig aus dem Dienst ausgeschieden ist: vollständige oder teilweise Aberkennung der Versorgungsansprüche, die zeitweilig oder endgültig sein kann ; dabei darf sich diese disziplinarische Bestrafung nicht
auf die nach dem Beamten anspruchsberechtigten Personen auswirken.
3. Ein und dieselbe Verfehlung kann nur eine Disziplinarstrafe nach sich ziehen.

Artikel 87
Die Anstellungsbehörde kann eine Verwarnung oder einen Verweis auf Vorschlag des Vorgesetzten des Beamten oder von sich aus ohne Anhörung des Disziplinarrats aussprechen. Der Beamte ist vorher zu hören.

Die anderen Strafen werden von der Anstellungäbehörde nach Durchführung des in Anhang IX geregelten Disziplinarverfahrens verhängt. Dieses Verfahren wird auf Veranlassung der Anstellungsbehörde eingeleitet ; der Beamte ist vorher zu hören.

Artikel 88
Wird einem Beamten von der Anstellungsbehörde eine schwere Verfehlung zur Last gelegt, sei es, daß es sich um einen Verstoß gegen seine Dienstpflichten oder um eine Zuwiderhandlung gegen das gemeine Recht handelt, so kann er sofort durch die Anstellungsbehörde seines Dienstes vorläufig enthoben werden.

In der Verfügung über die vorläufige Dienstenthebung muß bestimmt werden, ob der Beamte während der Dauer der vorläufigen Dienstenthebung seine Bezüge behält oder welcher Hundertsatz seiner Bezüge einzubehalten ist; mehr als die Hälfte seines Grundgehalts darf nicht einbehalten werden.

Die Rechtsstellung des vorläufig seines Dienstes enthobenen Beamten ist binnen einer Frist von vier Monaten, gerechnet vom Tage des Inkrafttretens der Verfügung über die vorläufige Dienstenthebung, endgültig zu regeln. Ist nach Ablauf der vier Monate eine Entscheidung nicht ergangen, so erhält der Beamte wieder seine vollen Dienstbezüge.

Wird gegen den Beamten keine Strafe verhängt oder lediglich eine schriftliche Verwarnung, ein Verweis oder ein zeitweiliges Versagen des Aufsteigens in den Dienstältersstufen ausgesprochen oder kann bis zum Ablauf der in Absatz 3 vorgesehenen Frist nicht über seinen Fall entschieden werden, so hat er Anspruch auf Nachzahlung der von seinen Dienstbezügen einbehaltenen Beträge.

Ist jedoch gegen den Beamten wegen desselben Sachverhalts ein Strafverfahren eingeleitet worden, so wird seine Rechtsstellung erst dann endgültig geregelt, wenn das Urteil des Gerichts rechtskräftig geworden ist.

Artikel 89
Ein Beamter, gegen den eine andere Disziplinarstrafe verhängt worden ist als die Entfernung aus dem Dienst, kann, wenn es sich um eine Verwarnung oder um einen Verweis handelt, nach drei Jahren, bei anderen Strafen nach sechs Jahren, den Antrag stellen, sämtliche die Strafe betreffenden Vorgänge aus seiner Personalakte zu entfernen.

Die Anstellungsbehörde entscheidet, ob dem Antrag stattzugeben ist ; ist der Disziplinarrat in dem Disziplinarverfahren tätig geworden, so ist zuvor seine Stellungnahme einzuholen; wird dem Antrag entsprochen, so ist dem Beamten die Personalakte in ihrer neuen Zusammenstellung bekanntzugeben.

Zusammen mit der weiter vorn genannten Verordnung (EG) Nr. 45/2001 http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1448994890037&uri=CELEX:32001R0045 darf eindeutig erkannt werden, daß jede staatliche Stelle

Zitat
nach den Bestimmungen dieser Verordnung den Schutz der Grundrechte und Grundfreiheiten und insbesondere den Schutz der Privatsphäre natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten
zu gewährleisten hat.

Zur Wiederholung:
Zitat
Artikel 49

Sanktionen

Jede vorsätzliche oder fahrlässige Nichteinhaltung der Verpflichtungen aus dieser Verordnung zieht für Beamte oder sonstige Bedienstete der Europäischen Gemeinschaften disziplinarische Maßnahmen gemäß den Bestimmungen und Verfahren nach sich, die im Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften oder in den für die sonstigen Bediensteten geltenden Beschäftigungsbedingungen niedergelegt sind.

Ab dem Augenblick, ab dem einem Beamten bzw. staatlich Bediensteten bspw. das entsprechende Urteil des EuGH nachweislich zugegangen ist, kann er sich nicht mehr darauf berufen, vom Inhalt keine Kenntnis zu haben und begeht folglich vorsätzlichen Rechtsbruch.

Da gemäß Artikel 49 bereits einfache Fahrlässigkeit genügt, dürfte es ausreichen, daß ein Beamter bzw. staatlicher Bediensteter es unterlassen hat, sich weiterzubilden.
Titel: Re: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
Beitrag von: nieGEZahlt.82 am 06. Dezember 2015, 16:13
P.S.: Zunächst VIELEN DANK für das sehr gut ausgearbeitete Dokument.

Eine fiktive Person N denkt sich gerade:
Würde dieser Widerspruch auch gegen andere Stellen wie z.b. Zulasssungsstelle, Finanzämter, Banken etc. wirken (natürlich entsprechend angepasst)?

P.S.: Würde eine persönliche Abgabe mit Eingangsvermerk "besser" sein oder reicht ein Einwurfschreiben?
Titel: Re: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
Beitrag von: LeckGEZ am 06. Dezember 2015, 16:28
Jeder Bürger hat gegenüber jede Behörde einen Auskunftsanspruch. Insofern kann das Schreiben modifiziert auch an andere Behörden oder öffentlich-rechtliche Anstalten und deren gemeinsame Vollzugsstelle gerichtet werden.

Persönliche Abgabe mit Eingangsbestätigung ist in etwa gleichzusetzen wie die Zustellung per Gerichtsboten. Hier ist der Eingang und der Inhalt des Schreibens nachgewiesen.

Ein Einwurfschreiben mit Rückschein weist den Zugang eines Briefes nach ohne Nachweis vom Inhalt. (Empfänger kann behaupten ein weißes Blatt erhalten zu haben)

Brief hat weder inhaltlichen noch zugestellten Nachweis. Hier kann die Post "geschlampt" haben. (Ein normaler Brief ans EMA für eine Wohnsitzbescheinigung mit angetackerten 5 € Schein ist bei mir mal so verschwunden.)

Wegen Rechtssicherheit ist immer das persönliche Erscheinen mit Eingangsbestätigung respektive Gerichtsbote die beste Lösung.
Titel: Re: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
Beitrag von: LeckGEZ am 06. Dezember 2015, 17:54
Es gibt Neuigkeiten von Person A oder eben doch nicht, wie man es sehen will.

Das erste Schreiben vor Ort mit Eingangsbestätigung, Kopie, Fristsetzung etc ist längst verstrichen. Die Erinnerung von Person A ein paar Wochen später wurde gleichfalls ignoriert. Nun hatte Person A zur Mahnung ein Schriftstück aufgesetzt. Nicht ohne noch einmal auf die rechtliche Bedeutung des Sachverhaltes hinzuweisen, das man den Eingang sowie den Inhalt des ersten Schreiben rechtsverbindlich nachweisen kann.

Ich komme mir vor wie Mini-BS.

to be continued ...
Titel: Re: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
Beitrag von: LeckGEZ am 06. Dezember 2015, 20:54
Ich wurde per PN nach einer Version vom PDF Formular zum Widerspruch der Datenweitergabe und Auskunftsersuchen an das EMA vom 07. November 2015 (http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=dlattach;topic=16273.0;attach=7519) gefragt ohne die geforderte Schadensersatzsumme von 50.000€ pro Verstoß, weil es als unseriös gewertet werden könnte.

Bitte, mehr Mut zur Sache. Nicht als Duckbürger auftreten. Ohne die konkrete Forderung wird man Euch nicht ernst nehmen. Letztendlich führt es dazu das die Rechtsabteilung eingeschaltet werden muss, um potentielle Schäden für die Behörde zu ermitteln.

Schaue ich für Person A aus Bayern nach, finde ich auf der Webseite des Datenschutzbeauftragten:

Zitat
4. Schadensersatz (Art. 14 BayDSG, § 82 SGB X)

Wann können Sie Schadensersatz wegen eines Datenschutzverstoßes verlangen?

Vorab: Die Gerichte haben Schadensersatz wegen Datenschutzverstößen bislang nur selten zugesprochen. Bei geringfügigen Verstößen kommt ein Schadensersatz regelmäßig nicht in Betracht.

Ein Schadensersatzanspruch ist nicht auszuschließen, wenn Ihnen eine öffentliche Stelle einen Schaden zufügt, indem sie Ihre Daten rechtswidrig und schuldhaft erhebt, verarbeitet oder nutzt. Wird der Schaden durch eine unzulässige oder unrichtige automatisierte Verarbeitung verursacht, haftet die öffentliche Stelle sogar unabhängig von Verschulden; die Haftung ist in diesem Fall allerdings auf insgesamt höchstens 125.000 Euro (im Sozialbereich: 130 000 Euro) begrenzt.
Titel: Re: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
Beitrag von: nieGEZahlt.82 am 08. Dezember 2015, 21:20
Person N muss nochmal ne Frage reinschieben bevor der Schrieb zum Bürgeramt geht:

Letzte Seite bei "Anhang"
"EuGH C-201/14: -Link-
Auszug Absatz 13:
„Wie der Generalanwalt in Nr. 74 seiner Schlussanträge ausgeführt hat,....."

Dieser Satz taucht aber bei Absatz 33 auf oder bin ich falsch?
Titel: Re: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
Beitrag von: LeckGEZ am 08. Dezember 2015, 21:36
Dieser Satz taucht aber bei Absatz 33 auf oder bin ich falsch?

Wie komme ich gerade auf die Unglückszahl 13? Danke für's aufmerksame Lesen. Vermutlich, weil danach Art. 13 aus der Unionsrichtlinie zitiert wird. Gehirnwindungen mit Fingern kreuzverworben...
Titel: Re: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
Beitrag von: nieGEZahlt.82 am 08. Dezember 2015, 21:46
Passiert   :laugh: :laugh:

EDIT: Der Link zum Urteil ist auch bissl klein oder? Schlimm wenn Person N das nachträglich ändert?
Titel: Re: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
Beitrag von: nieGEZahlt.82 am 09. Dezember 2015, 12:13
So, Person N war heute morgen beim Bürgeramt und hat den Schrieb abgegeben. Alles verlief unspektakulär ab.
Abgeben -> Stempel drauf -> wieder raus. Das ganze wird zur Bearbeitung an das Hauptamt weitergeleitet.

Die Urteile hatte N zwar auch dabei und fragte die Dame ob sie die auch weiterleiten solle, darauf sie: "Das weis ich nicht. Das müssen Sie (Person N) mir sagen"  :o

N hat es dann nicht mit abgegeben, da das AZ der Urteile, sowie Auszüge und ein Link drauf stehen. Jetzt heißt es warten.
Titel: Re: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
Beitrag von: zuwider am 12. Dezember 2015, 16:03
Hatte heute eine fiktive Person A ihre Bestätigung im Briefkasten, siehe Anhang.

A soll sie alle 2 Jahre wiederholen und hängt wohl damit zusammen, daß A wirklich alle Punkte auf "nein" angehakt hatte.

Nun denn, auf jeden Fall machen sie sich strafbar, wenn die Daten immer noch ungefragt an den Beitragsservice übermittelt werden.

Nachdem alles mit "Unbekannt verzogen" zurück ging, war seit ca. 1/2 Jahr Ruhe - bleibt hoffentlich auch so!
Titel: Re: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
Beitrag von: LeckGEZ am 13. Dezember 2015, 15:40
A soll sie alle 2 Jahre wiederholen und hängt wohl damit zusammen, daß A wirklich alle Punkte auf "nein" angehakt hatte.

Übrigens nach den 2 Jahren darf das EMA die Auskunftssperre nicht automatisch löschen. Laut BMG ist sie verpflichtet unbedingt Rücksprache mit dem Bürger zu halten. Sie braucht das Einverständnis des Bürgers. Auch ist es nicht in Stein gemeisselt das es nach 2 Jahren immer wieder "verlängert" werden muss. Das EMA hat selbst den Ermessensspielraum die Verlängerung selbst auszusprechen. Verlängern ohne Bürgerkontakt ja, auslaufen lassen ohne Bürgerkontakt: NIE.
Titel: Re: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
Beitrag von: Teluel am 13. Dezember 2015, 16:26
http://www.buzer.de/gesetz/10628/a181005.htm (http://www.buzer.de/gesetz/10628/a181005.htm)
Zitat
(4) 1Die Auskunftssperre wird auf zwei Jahre befristet. 2Sie kann auf Antrag oder von Amts wegen verlängert werden. 3Die betroffene Person ist vor Aufhebung der Sperre zu unterrichten, soweit sie erreichbar ist. 4Wurde die Sperre von einer in § 34 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1, 6, 7, 8 und 9 genannten Behörde veranlasst, ist diese zu unterrichten, wenn die betroffene Person nicht erreichbar ist.

Übrigens nach den 2 Jahren darf das EMA die Auskunftssperre nicht automatisch löschen. Laut BMG ist sie verpflichtet unbedingt Rücksprache mit dem Bürger zu halten.

Bist du dir sicher? Satz 3 spricht doch von unterrichten, und nicht von Rücksprache halten. Und dieses "soweit sie erreichbar ist" gefällt mir auch irgendwie nicht.
Titel: Re: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
Beitrag von: LeckGEZ am 13. Dezember 2015, 16:42
Person A hat endlich Antwort vom EMA erhalten. Nach persönlicher Abgabe mit Eingangsbestätigung, einer Erinnerung nach Ablauf der ersten Frist und einer Mahnung nach Ablauf der zweiten Frist, erhielt Person A eine Antwort. Die Antwort nimmt Bezug auf die Erinnerung und wurde nach Absendung der Mahnung erhalten. Das Schreiben ist sachlich und höflich gehalten, aber lest erst einmal selbst.

Zitat
Person A
Strasse Nummer
Postleitzahl Wohnort


Kreisveraltungsreferat
Hauptabteilung Einwohnerwesen
Bürgerbüro Auskünfte, Sperren
Blau-weisse Stadt


Vollzug des Bundesmeldegesetzes (BMG);
Antrag auf Eintragung einer Auskunftssperre nach §51 BMG

Sehr geehrte Person A,

wir kommen zurück auf Ihrem Antrag vom DD.MM.2015 und teilen Ihnen mit, dass an die Voraussetzungen für die Eintragung einer Auskunftssperre ein strenger Maßstab anzulegen ist. Sie wird nur dann eingetragen, wenn der Antragsteller das Vorliegen von Tatsachen nachweist, oder zumindest glaubhaft machen kann, die die Annahme rechtfertigen, das ihm oder einer anderen Person durch die Weitergabe von Daten eine Gefahr für Leben, Gesundheit persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen erwachsen kann.

Die Gefährdung der genannten Rechtsgüter muss aktuell, konkret und gegenwärtig sein. Eine theoretische Möglichkeit der Gefährdung reicht in aller Regel für die Eintragung einer Auskunftssperre nicht aus.

Keinesfalls dient die Eintragung einer Auskunftssperre aber dazu, den Antragsteller vor Belästigung zu schützen. Für die Beseitigung von Belästigungen besteht vorrangig die Möglichkeit, bei den zuständigen Gerichten für Zivilsachen eine einstweilige Verfügung nach §938ff der Zivilprozeßordnung zu erwirken.

Wir bitte Sie, Ihren Antrag nochmals zu überprüfen. Sollten Sie nach wie vor von einer Gefährdung Ihrer Person ausgehen, so bitte wir diese Gefährdung auch nachzuweisen oder glaubhaft zu machen (z.B. durch Schriftstücke, Zeugen)

Nach §5 Nr. 5 des Bundesmeldegesetzes (BMG) haben Sie ein Recht auf kostenfreie Speicherung von Übermittlungssperren bei der Meldebehörde. Folgende Übermittlungssperren haben wir in Ihrem Datensatz vermerkt:

Auskünfte an die öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaften (§42 Abs. 3 BMG), der Ihr Ehegatte oder Lebenspartner sowie der ihrer minderjährigen Kinder angehörig sind.
Auskünfte über Alters- und Ehejubiläen an Mandatsträger sowie an Presse und Rundfunk (§50 Abs. 2 und 5 BMG)
Auskünfte an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher oder kommunaler Ebene (§50 Abs. 1 und 5 BMG)
Auskünfte an Adressbuchverlage (§50 Abs. 3 und 5 BMG)

Betreffende der noch nicht beantworteten Fragen Ihres Schreibens vom DD.MM.2015 erhalten Sie gesondert bescheid.

Mit freundlichen Grüßen

Name und Unterschrift Mitarbeiter EMA

Es wird als Antrag auf Auskunftssperre nach BMG $51 gewertet. Person A hatte bewusst auf Paragraphen und Begriffe aus dem deutschen Rechtssprachgebrauch verzichtet. Bildlich hatte Person A in der blumigen Sprache des Volkes gefordert: "Wenn man nicht der vollständigen Datenweitergabe bis auf die einig legitimen Punkte aus der EU-Richtlinie nachkommen kann, sollte man den Datensatz auf Papierform speichern und zugriffsgeschützt hinter verschlossenen Türen aufbewahren." 

Person A hat nun die zwei Möglichkeiten. Einmal auf den angebotenen Zug aufspringen und sich nach Gedeih und Verderb den deutschen Gesetzen auszuliefern oder einfach das EU-Recht einzufordern. Die Möglichkeit der vorläufigen Erteilung einer Auskunftssperre bis zur eindeutigen Klärung des Sachverhaltes sollte in diesem Fall den zielgerichteten Weg darstellen.

Letztlich sind die Grundvoraussetzungen für die Auskunftssperre nicht eindeutig formuliert. Es gibt einige "oder" und "kann"-Bestimmungen. Nichts ist sicher, alles kann sein.

Absatz 4 wird konkreter und es wird erwünscht die Gefährdung nachzuweisen oder glaubhaft zu machen. Da sind wir nun bei einem Henne-Ei Problem.
Der Beste Schutz der eigenen Daten ist immer noch die Geheimhaltung der eigenen Daten. Person A soll jetzt sich gegenüber fremden Personen vom EMA offenbaren und sein schutzwürdiges Interesse nachweisen. Person A muss also gegen die eigenen Datenschutzeinstellungen (Geheimhaltung) verstossen, um wiederum Geheimhaltung (Schutz der Daten) zugesagt zu bekommen.

Im folgenden Absatz 5 wird der Placebo-Datenschutz erläutert. Er erhält den Namen Datenübermittlungssperre. Übrigens in der Voreinstellung "Ich bin Exibitionist. Bitte beraubt mich meiner Daten."
Hier wird Person A mitgeteilt das 4 Übermittlungssperren aktiv sind. Was hat das für einen Sinn wenn es in Bayern für Person A 6 Übermittlungssperren gibt? So gibt es immer noch einen "legitimen" Datenabfluss über zwei Möglichkeiten. Daher auch der ganz konkrete Wunsch von Person A alles per default als Verboten zu deklarieren bis Person A in Einzelfällen die Erlaubnis geben würde und das Ganze auch über alle zukünftigen Änderungen von diversen Gesetzen die den Datenschutz betreffen und wieder in der Verbraucher-feindlichen Voreinstellung opt-out eingestellt werden.

Off-topic: Datenübermittlungssperre gegen öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften ist ohne Begründung einfach aktivierbar. Wie ist eine Religion definiert? Treffen die wesentlichen Punkte für die ÖRR-Anstalten zu? Zumindest die propagierte Wahrheit geht immer in Richtung Glaubensfrage. Hier heisst der gehuldigte Gott die regierende Partei.
Titel: Re: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
Beitrag von: LeckGEZ am 13. Dezember 2015, 16:56
Bist du dir sicher? Satz 3 spricht doch von unterrichten, und nicht von Rücksprache halten. Und dieses "soweit sie erreichbar ist" gefällt mir auch irgendwie nicht.

Habe auch noch einmal die Originaltexte nachgelesen. In meiner aktuellen Quelle von 2013 steht es auch so zweideutig drin. Das halte ich für einen weiteren Grund sich nicht auf deutsche Gesetzestexte einzulassen, wenn eindeutig höheres Recht davon abweicht. Nach EU-Recht ist der Datenschutz nicht nur strikter (oder überhaupt erst geregelt), es spricht auch jedem Bürger ganz klar das Recht zu über jede Datenweitergabe im Voraus informiert zu werden, um von seinem Widerspruchsrecht wirksam Gebrauch machen zu können. Eine Aufweichung der Datenschutzeinstellungen alle 2 Jahre, wenn der Bürger nicht antwortet halte ich für nicht haltbar.
Ein Nicht-Antworten des Bürgers bedeutet immer zwangsläufig das keine Einstellung geändert oder ein Auskunftsersuchender nach einer verstrichenen Frist automatisch die angefragten Daten nicht erhält.
Titel: Re: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
Beitrag von: Kugel am 14. Dezember 2015, 19:20
Was ist, wenn Person A dies bei seiner Anmeldung im Jahr 2015 schon Unterschrieben hat, da es Person A aufgefallen ist, das das weiterleiten von Dateien ein Extra Blatt benötigt wird und Person A sich dieses hat geben lassen (Sachbearbeiterin sehr unwillig) und alles an gekreuzt hat, was es dort an zu kreuzen war, mit Unterschrift.
Würde das dann nicht reichen?
Und was könnte Person A tun, da es offensichtlich zur Weitergabe der Daten gekommen ist?
Titel: Re: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
Beitrag von: Shuzi am 14. Dezember 2015, 19:59
Zitat
[...]
Sie wird nur dann eingetragen, wenn der Antragsteller das Vorliegen von Tatsachen nachweist, oder zumindest glaubhaft machen kann, die die Annahme rechtfertigen, das ihm oder einer anderen Person durch die Weitergabe von Daten eine Gefahr für Leben, Gesundheit persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen erwachsen kann.
[...]

Bei einem Zwangsbeitrag der durch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingetrieben wird, könnte man die persönliche Freiheit als gefährdet betrachten. Als Nachweis könnte die konkrete Androhung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen dienlich sein.
Titel: Re: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
Beitrag von: pinguin am 14. Dezember 2015, 20:51
Bist du dir sicher? Satz 3 spricht doch von unterrichten, und nicht von Rücksprache halten. Und dieses "soweit sie erreichbar ist" gefällt mir auch irgendwie nicht.
Lies Dir doch bitte beide aktuellen Datenschutzurteile des EuGH durch; da steht noch einmal ganz genau, was geht und was nicht.

Jeder Bürger hat im europäischen Recht hinsichtlich der Verarbeitung bzw. Weiterverarbeitung seiner personenbezogenen Daten ein Widerspruchsrecht. Dieses Widerspruchsrecht beinhaltet zwangsweise eine Informationspflicht seitens einer Behörde oder staatlichen Stelle vor jeder Art von Datenweitergabe und ein allgemeines Weitergabeverbot, wenn der Bürger dieser Weitergabe nicht vor der Weitergabe explizit zugestimmt hat.

Nicht ohne Grund hat die EU die verpflichtende Einhaltung des Datenschutzurechtes in eine für alle innerhalb der EU tätigen Beamten und Mitarbeiter sämtlicher staatlichen Stellen gültigen Verordnung gegossen und in dieser Verordnung einen Sanktionsartikel eingefügt, der sich auf das Statut der Beamten stützt, das, ausgehend von einer EU-Basisverordnung, ebenfalls eine sich beständig weiterentwickelnde Reihe von EU-Verordnungen ist.

Zwar sind kraft der EU-Verträge EU-Verordnungen unmittelbar gültig, doch steht in den genannten Verordnungen explizit noch einmal drin, daß sie unmittelbar gültig sind.

Da es zu den Pflichten aller Beamten und Mitarbeiter staatlicher Stellen gehört, loyal zum Staat zu sein, (übrigens auch während der Pensionszeit, weil "Beamter auf Lebenszeit"), gehört es mindestens auch dazu, sich in alle geltenden Gesetzeswerke einzuarbeiten, die das eigene Tätigkeitsfeld berühren; Datenschutz geht dabei alle an und ist insofern überall einzubeziehen.
Titel: Re: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
Beitrag von: LeckGEZ am 15. Dezember 2015, 05:25
Was ist, wenn Person A dies bei seiner Anmeldung im Jahr 2015 schon Unterschrieben hat, da es Person A aufgefallen ist, das das weiterleiten von Dateien ein Extra Blatt benötigt wird und Person A sich dieses hat geben lassen (Sachbearbeiterin sehr unwillig) und alles an gekreuzt hat, was es dort an zu kreuzen war, mit Unterschrift.
Würde das dann nicht reichen?
Und was könnte Person A tun, da es offensichtlich zur Weitergabe der Daten gekommen ist?

Hallo Kugel,
Du bist auf den Datenschutz-Placebo hereingefallen. Der deutsche Amtsapparat macht die unsinnige Unterscheidung beim Datenschutz nach Datenübermittlung und Datenauskunft. Ersteres wird Dir generös, aber erst auf Anfrage, weil in der Voreinstellung gegen den Bürger gerichtet, gegönnt. Erst wenn Du den zweiten Part Auskunftssperre beantragt und genehmigst bekommst, könntest Du halbwegs sicher vor Auswüchsen der deutschen Gesetzgebung sein.
Person A, die ich kenne, läßt sich nicht auf verstreute deutsche Gesetze ein, die hier und da mal den Datenschutz kurz verwässern. Eine Erlangung der Auskunftssperre kann ein kurzzeitiger Kompromiss sein, den das EMA in deinem Sinne kurzfristig bis zur Klärung der Umsetzung von EU-Vorgaben bedingungslos erteilt. Das muss den EMA leider im Einzelfall immer noch klar gemacht werden.
Übrigens, es geht nicht nur um GEZ&Co. Zur Zeit findet ein richtiges Lobby-Wettrennen statt, wer sich die meisten Auskunftsansprüche per Gesetz sichern kann. Dann heisst es Ausverkauf von deutschen Geldbörsen, ups, allen Geldbörsen natürlich. Eine feine Unterteilung wird nicht gemacht. Schliesslich sind alle Geldbörsen vor dem Gesetz gleich.  Wie dumm von mir, hier Ausnahmen zu proklamieren.
Titel: Re: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
Beitrag von: Efi Ka am 15. Dezember 2015, 11:48
Hallo Leute,

danke erstmal für die die Vorlage zum Widerspruch der Datenweitergabe.
Mal angenommen "Lisa" hat ein abgewandeltes Dokument mit zum EMA genommen als sie sich gestern Umgemeldet hat (die Ärmste hat keinen Drucker und musste es per Hand schreiben und hat daher nur die Kernaussagen übernommen). Sie hat es vorgelegt und darauf hin das Placebo-Übermittlungsformular bekommen für Religionsgemeinschaften und Ehejubiläen, Adresskataloge (ihr wisst schon).
Sie fragte daraufhin ob es da nicht noch eines gäbe, da holte die Frau Sachbearbeiterin ihre Kollegin, die ab da das Gespräch führte. Sie erklärte Lisa, dieses Formular gäbe man nur bei Gefahr für Leib und Leben heraus. Lisa müsste schon ein Aktenzeichen oder ähnliche Nachweise erbringen um dieses Formular zu erhalten, zB wegen Stalkerei, Verfolgung oder ähnlichen schweren Gründen, damit die Damen auf dem EMA auch noch direkt Namen hätten, für die Sie (so kam es Lisa vor) keinerlei Anfragen beantworten (also wird hier Sortiert?!). Lisa meinte daraufhin sie hätte Verfolger und verlangte nach Datenschutz. Die Dame gab widerwillig das Dokument heraus und forderte direkt eine Begründung auf dieses Dokument zu schreiben. Lisa schrieb "Verfolgung durch Dritte und Angst vor Belästigung" darauf und gab es zurück. Das passte den Damen vom EMA nicht so richtig und meinten das wäre zu schwammig und würde nicht ausreichen um die Sperre einzurichten. Nur weil Menschen allgemein etwas ängstlicher Natur wären (das war bestimmt nett umschrieben für Paranoid... :o), könnte man noch lange keine sensible Datensperre errichten. Naja.
Nun hat Lisa 4 Wochen Zeit (weil Weihnachten ist) ein Aktenzeichen oder andere Begründungen hervorzubringen, weshalb diese Sperre bestehen bleiben soll.
Lisa weis nicht, was Sie schreiben soll. Und selbst wenn diese Sperre bestehen bleibt - wehrt diese auch die Weitergabe von Daten an den Beitragsservice sicher ab?

Einen schönen Mittag wünsche ich,

LG Efi
Titel: Re: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
Beitrag von: ellifh am 15. Dezember 2015, 13:28
Mail von Person A an Datenschutzbeauftragte des WDR über deren Kontaktseite im Internet, Post geht ja immer verloren..... 8)



Sehr geehrte Damen und Herren,

Zitat:
„Alle Bürgerinnen und Bürger haben das Recht, über ihre beim Beitragsservice gespeicherten Daten Auskunft zu verlangen. Die Anfrage muss schriftlich bei der Datenschutzbeauftragten des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio oder bei den Datenschutzbeauftragten der Rundfunkanstalten, des ZDF oder des Deutschlandradios eingereicht werden. Hier finden Sie die entsprechenden Kontaktdaten.“ Zitat Ende


Hiermit fordere ich Sie auf, mir über sämtliche Daten, die über meine Person in Ihrer Datenbank vorliegen, vollumfänglich Auskunft zu erteilen.
Mfg

Person A  zäumt das Pferd jetzt von hinten auf.... >:D

Person A benötigt  Beweise,

-das das alte Konto von Person A nicht gelöscht wurde, obwohl so vorgesehen....-eine Wohnung, ein Beitrag
-warum das alte Konto von Person A nicht gelöscht wurde, obwohl so vorgesehen....-eine Wohnung, ein Beitrag

Liebe Mods, wenn der Beitrag eine eigene Überschrift benötigt und nicht direkt zum Thema Datenschutz gehört, bitte verschieben...dankeschön ;)
Titel: Re: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
Beitrag von: LeckGEZ am 15. Dezember 2015, 18:42
Heute hatte Person A Zeit gefunden eine Antwort zum Schreiben des EMA von Antwort #121 (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16273.msg111235.html#msg111235) zu schreiben.

Zitat
Person A
Strasse Nummer
Postleitzahl Wohnort


Kreisveraltungsreferat
Hauptabteilung Einwohnerwesen
Bürgerbüro Auskünfte, Sperren
Blau-weisse Stadt

Blau-weisse Stadt, den Datum


Widerspruch gegen die Weitergabe meiner Daten durch die Meldebehörde und Auskunftsersuchen zu meinen gespeicherten Daten

Sehr geehrte(r) **********,

vielen Dank für ihre kurze Rückmeldung per Email. Ich möchte mich heute bezüglich ihrer Nachfrage, meinen Antrag noch einmal zu überprüfen, Stellung beziehen.

In meinem vorherigen Schreiben hatte ich es vermieden Begriffe wie Datenübermittlungssperre und Auskunftssperre zu verwenden. Ich hatte mich ausschließlich auf EU-Gesetze und EU-Rechtsprechung bezogen.

Jeder EU-Bürger hat im europäischen Recht hinsichtlich der Verarbeitung bzw. Weiterverarbeitung seiner personenbezogenen Daten ein Widerspruchsrecht. Dieses Widerspruchsrecht beinhaltet zwangsweise eine Informationspflicht seitens einer Behörde oder staatlichen Stelle vor jeder Art von Datenweitergabe und ein allgemeines Weitergabeverbot, wenn der Bürger dieser Weitergabe nicht vor der Weitergabe explizit zugestimmt hat.

Auf der Webseite der EU-Gesetze unter dem Link http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1448994890037&uri=CELEX:32001R0045 ist die Verordnung (EG) Nr. 45/2001 aufgeführt, in der die Rechte der EU-Bürger bei Datenverarbeitung durch Behörden verbindlich geregelt sind.

Auszug:
„Gegenstand der Verordnung
(1) Die durch die Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften oder aufgrund dieser Verträge geschaffenen Organe und Einrichtungen, nachstehend „Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft“ genannt, gewährleisten nach den Bestimmungen dieser Verordnung den Schutz der Grundrechte und Grundfreiheiten und insbesondere den Schutz der Privatsphäre natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten; sie dürfen den freien Verkehr personenbezogener Daten untereinander oder mit Empfängern, die dem in Anwendung der Richtlinie 95/46/EG erlassenen einzelstaatlichen Recht der Mitgliedstaaten unterliegen, weder beschränken noch untersagen.
...
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.“

In dieser Richtlinie sind die Grundrechte und Grundfreiheiten der Bürgern bei der Verarbeitung der Daten durch Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft festgelegt. Diese Richtlinie nimmt auch auf die zugrunde liegende EU-Datenschutzrichtlinie (EG) 95/46 Bezug.

Wenn nationale Bestimmungen EU-Bestimmungen widersprechen gilt immer das EU-Recht. Das ist wie mit Landes- und Bundesrecht, wo letzteres bei widersprüchlichen Inhalt der Gesetze das Landesrecht bricht.

Für das weitere Vorgehen möchte ich daher folgenden Vorschlag unterbreiten. Sie haben die Auskunftssperre nach §51 BMG erwähnt. Würde die Auskunftssperre angewandt, wäre meine datenschutzrechtliche Situation besser als zuvor und es würden nur noch die Informationspflicht der Behörden und das Datenweitergabeverbot, wenn ich nicht jeder Anfrage zuvor zugestimmt habe (Widerspruchsrecht), offen sein. Wie Sie schon erwähnt haben ist mein erstes Schreiben noch in interner Klärung. Daher schlage ich vor, Sie tragen vorläufig die Auskunftssperre ein bis mein Anliegen im vollen Umfang aufgearbeitet wurde.

Tragen Sie als Grund für die Auskunftssperre ein:
- EU-Richtlinie 95/46 (Datenschutzrichtline)
- EU-Richtlinie 45/2001 (Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft und zum freien Datenverkehr)
- EuGH Urteil C-201/14 (Informationspflicht und Datenweitergabeverbot, Widerspruchsrecht)

EU-Richtlinien haben nach Verkündung im EU-Amtsblatt Gesetzeskraft und müssen unmittelbar (nach genau 20 Tagen) in den Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. Vielleicht noch in diesem Monat, bestimmt aber ab Anfang 2016 wird die neue EU-Datenschutzreform verabschiedet. Diese fällt in den Regelungen der bestehenden Richtlinie 95/46 nicht zurück und erweitert die Rechte und Ansprüche der EU-Bürger in vielen neuen Punkten.

Mich persönlich würde bei der Gelegenheit interessieren wie Mitarbeiter im Einwohnermeldeamt bezüglich EU-Gesetze unterrichtet sind. Diese Widersprüche existieren schon länger und ich bin vermutlich nicht der Erste, der darauf hinweist. Ich würde mich zu einer kurzen Auskunft dazu sehr freuen.
 
Vielen Dank!


Mit freundlichen Grüßen

Name Unterschrift

To be continued...
Titel: Re: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
Beitrag von: anne-mariechen am 15. Dezember 2015, 18:50
Mail von Person A an Datenschutzbeauftragte des WDR über deren Kontaktseite im Internet, Post geht ja immer verloren..... 8)

Person A  zäumt das Pferd jetzt von hinten auf.... >:D

Person A benötigt  Beweise,

-das das alte Konto von Person A nicht gelöscht wurde, obwohl so vorgesehen....-eine Wohnung, ein Beitrag
-warum das alte Konto von Person A nicht gelöscht wurde, obwohl so vorgesehen....-eine Wohnung, ein Beitrag

Um an Beweise und Nachweise zu kommen, die genau das rechtswiderige Verhalten im Umgang mit den persönlichen Daten nachzuweisen, bleibt nichts anderes übrig, als mit Fleiß und Eifer von allen Seiten die Auskünfte zu verlangen. Nur so läst sich die Rückverfolgung an Verfahrensfehlern einigermaßen zu überblicken.

Diese meine Erfahrung habe ich hier im Forum schon kund getan. Das ist sowohl im Europäischen, als auch in deutschen Datenschutz so nicht vorgesehen. Aber was hier von staatlichen Behörden inzwischen vollziehend an engmaschiger Kontrolle gegenüber dem Bürger gesammelt, ausgetauscht, abgeglichen und abgewickelt wird, entspricht bei weitem nicht mehr den Vorgaben was man unter einem Persönlichkeitsrecht versteht.

Wer mal über viele Jahre im Service und Support der Datenverarbeitung gearbeitet hat, kann wiedergeben dass eine ordentliche Datenpflege, wozu auch die Löschungen von Daten gehören nie mehr stattfindet.
Titel: Re: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
Beitrag von: pinguin am 15. Dezember 2015, 19:01
[...]EU-Richtlinien haben nach Verkündung im EU-Amtsblatt Gesetzeskraft und müssen unmittelbar (nach genau 20 Tagen) in den Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt werden.[...]
Stop.

Ganz so einfach ist es nicht; Richtlinien sind mittelbar gültig, bedürfen zwingend der Umsetzung in nationales Recht; Bürger können sich allerdings auf eine nicht umgesetzte, gültige Richtlinie berufen und damit direkt auf EU-Recht, wenn sie hätte bereits umgesetzt sein müssen. Der nationale Staat ist schadensersatzpflichtig, wenn dem Bürger durch die Nichtumsetzung ein finanzielle Schaden entstanden ist.

Richtlinien treten am 20. Tag nach ihrer Verkündung im EU-Amtsblatt in Kraft oder zu jenem Zeitpunkt, der in einer Richtlinie als Tag des Inkraftretens genannt ist. Der Tag des Inkraftretens ist mit jenem Tag identisch, bis zu dem eine Richtlinie in nationales Recht umzusetzen ist.

Unmittelbar gültig sind Verordnungen, wie die schon genannte "45/2001", aber in der Sache auch alle Urteile des EuGH.
Titel: Re: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
Beitrag von: anne-mariechen am 15. Dezember 2015, 19:22
Heute hatte Person A Zeit gefunden eine Antwort zum Schreiben des EMA von Antwort #121 (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16273.msg111235.html#msg111235) zu schreiben.

@LeckGEZ
inhaltlich sehe ich in den Schreiben bedenken. Der Grund liegt in den Datenschutzregeln. Dazu gehört in erster Linie die Einwilligungserklärung.
Inhaltlich dazu kann man das z.B. hier auf der Internetseite des Datenschutzbeauftragter-info nachlesen.
https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/einwilligungserklaerungen-wirksam-formulieren-schwierig-aber-machbar/ (https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/einwilligungserklaerungen-wirksam-formulieren-schwierig-aber-machbar/)

Bei allen Datenschutzrechtlichen Argumenten weisst leider hier niemand darauf hin, dass in den Datenschutzgesetzen die Aufgabe des Staates Daten zu erfassen und zu verarbeiten grundsätzlich zulässig ist. Daher immer nur so tun wie wenn Sie das nicht dürfen ist einfach nicht richtig.

Es sollte aufgezeigt werden, weshalb der Datenschutz im Persönlichkeitsrecht steht. Nehmen wir das Beispiel Beitragservice her. Diese Stelle verknüpft mit Ihren eigenen Gesetzen die persönlichen Daten eines Beitragszahlers zusammen, wo man wohnt Ort, Datum von wann bis wann, wie man wohnt Verheiratet, Single, eigene Wohnung, Mietwohnung, Eigenheim usw., ob man H4-Empfänger ist, von der Beitragspflicht freigestellt, warum freigestellt. Nun werden diese Daten über die ganze Lebenszeit der Person zur Zwangsabgabe im Sinne von der sogenannten Beitragsgerechtigkeit ständig mit den Einwohnermeldebehörden abgeglichen um heraus zu finden, ob die persönliche Situation noch den Angaben des vorherigen Abgleiches entspricht. Damit verbunden ist jede Rückverfolgung einer Familie und deren Famlienangehörigen wie z.B. der Kinder.

Diese Vorgehensweise entspricht ganz sicher nicht mehr dem Schutz des Persönlichkeitsrechts. Deshalb ist zu dieser Frage der Datenverknüpfung auch das BVG eingeschritten und hat das für nicht zulässig erklärt. Nun hat die Politik dem BS mit den Rundfunkgesetzen die Möglichkeit trotzdem wieder diesen Weg eingeräumt. Und dieses politisch gewollte Fehlverhalten, den Verstoßes des Datenschutzes gilt es anzugreifen.
Titel: Re: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
Beitrag von: ellifh am 15. Dezember 2015, 20:53
@anne-mariechen, stimme Dir zu 100% zu.

"Es sollte aufgezeigt werden, weshalb der Datenschutz im Persönlichkeitsrecht steht. Nehmen wir das Beispiel Beitragservice her. Diese Stelle verknüpft mit Ihren eigenen Gesetzen die persönlichen Daten eines Beitragszahlers zusammen, wo man wohnt Ort, Datum von wann bis wann, wie man wohnt Verheiratet, Single, eigene Wohnung, Mietwohnung, Eigenheim usw., ob man H4-Empfänger ist, von der Beitragspflicht freigestellt, warum freigestellt. Nun werden diese Daten über die ganze Lebenszeit der Person zur Zwangsabgabe im Sinne von der sogenannten Beitragsgerechtigkeit ständig mit den Einwohnermeldebehörden abgeglichen um heraus zu finden, ob die persönliche Situation noch den Angaben des vorherigen Abgleiches entspricht. Damit verbunden ist jede Rückverfolgung einer Familie und deren Famlienangehörigen wie z.B. der Kinder.

Diese Vorgehensweise entspricht ganz sicher nicht mehr dem Schutz des Persönlichkeitsrechts. Deshalb ist zu dieser Frage der Datenverknüpfung auch das BVG eingeschritten und hat das für nicht zulässig erklärt. Nun hat die Politik dem BS mit den Rundfunkgesetzen die Möglichkeit trotzdem wieder diesen Weg eingeräumt. Und dieses politisch gewollte Fehlverhalten, den Verstoßes des Datenschutzes gilt es anzugreifen."

Aus dem Grund hat Person A heute an den Datenschutzbeauftragten des BS geschrieben.
Person A ist sehr gespannt, ob eine Antwort kommt und welche. Mit der Angabe all dieser schon sehr persönlichen Daten geht es Person A sowieso nicht gut, das geht niemanden etwas an.
Im Zuge der Klärung meines "Anliegens" soll Person A jetzt wieder Daten wie Geburtsdatum, Beitragsnummer des Wohnungsinhaberschaft/zwangsbeitragszahlers angeben, was Person A NICHT tun wird.

Fortsetzung folgt...
Titel: Re: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
Beitrag von: LeckGEZ am 16. Dezember 2015, 06:24
Bei allen Datenschutzrechtlichen Argumenten weisst leider hier niemand darauf hin, dass in den Datenschutzgesetzen die Aufgabe des Staates Daten zu erfassen und zu verarbeiten grundsätzlich zulässig ist. Daher immer nur so tun wie wenn Sie das nicht dürfen ist einfach nicht richtig.

Hallo anne-mariechen,

das hatte ich mit meinem ersten Schreiben, persönlich abgegeben und mit Eingangsbestätigung, eingereicht. Dort findet sich die Liste der staatlichen Behörden wieder, die laut EU-Richtlinie berechtigt sind. Die Liste der BRD ist um einiges Länger (alle Geheimdienste u.a.) und sehr verstreut.

Vielleicht ist im Detail das eine oder andere bzgl Persönlichkeitsrecht besser anders formuliert zu werden. Für eminent wichtig halte ich jedoch die individuelle Aktivität eines jeden Bürgers. So muss man annehmen, der gewöhnliche Bürger will gemanaged werden und lässt alles mit sich geschehen.
Titel: Re: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
Beitrag von: GEZkegel am 16. Dezember 2015, 20:16
Es gibt Neuigkeiten vom Amt:


Zitat
Sehr geehrt......,
wir bestätigen den Eingang Ihres Schreibens und teilen Ihnen zur Beantwortung Ihrer Fragen mit:

Die Definition "Behörden und sonstige öffentliche Stellen" ist in § 2 Bundesdatenschutz geregelt. Einen Auszug haben wir Ihnen beigefügt.
Die Frage zur Umsetzung der von Ihnen zitierten EU-Richtlinie haben wir unter Hinzuziehung unseres Juristen geprüft und zusätzlich dem Regierungspräsidium S. zur rechtlichen und sachlichen Prüfung vorgelegt.
Von dort wurde uns mitgeteilt, dass die Durchführung des Bundesmeldegesetzes nicht im Widerspruch zur EU Richtlinie steht. Diese sieht im Artikel 13 explizit vor, dass die Mitgliedstaaten durch den Erlass von Rechtsvorschriften Ausnahmen und Änderungen regeln können.
Dies ist durch das Bundesmeldegesetz §§ 34ff. erfolgt.
Das zitierte Urteil dagegen betrifft einen Sachverhalt, bei dem eine Datenübermittlung aufgrund einer Vereinbarung erfolgt ist, die nicht den Charakter einer gesetzlichen Regelung hat. Das Urteil ist somit nicht auf die deutsche Rechtslage übertragbar.
Zur Vermeidung von Missverständnissen teilen wir Ihnen mit, dass wir zu der Grundsatzfrage, ob geltendes Bundes- oder Landesrecht Grundlage unseres Handelns sein kann und muss, keinen weiteren Schriftverkehr mehr führen werden.   Ferner weisen wir Sie nochmals darauf hin, dass die Eintragung der Auskunftssperre nach §51 BMG -unabhängig von ihrer Wirkung- an das Vorhandensein einer konkreten Gefährdung im Einzellfall gebunden ist.

Mit freundlichen Grüßen
Amtsleiter

Person Yps sieht das etwas anders und wird beim Regierungspräsidium nochmals nachfragen.
Sollte es Anhaltspunkte für nicht autorisierte Datenübermittlungen geben, wird Yps den Beschwerdeweg über die Datenschutzbeauftragten gehen.
Titel: Re: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
Beitrag von: pinguin am 16. Dezember 2015, 21:15
Hier nur kurz erwähnt; hier http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12861.msg111473.html#msg111473 ebenfalls eingefügt:

http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-6321_de.htm

Zitat
Einigung über die EU-Datenschutzreform
[...]
Die Datenschutzreform betrifft zwei Rechtsinstrumente:

# Die Datenschutz-Grundverordnung wird den Bürgern eine bessere Kontrolle ihrer personenbezogenen Daten ermöglichen. Gleichzeitig werden Unternehmen dank moderner, einheitlicher Regeln, die den Verwaltungsaufwand verringern und das Vertrauen der Verbraucher stärken, die Chancen, die der digitale Binnenmarkt bietet, besser nutzen können.

# Die Richtlinie für den Datenschutz bei Polizei und Strafjustiz wird sicherstellen, dass die Daten von Opfern, Zeugen und Verdächtigen bei strafrechtlichen Ermittlungen oder im Strafverfahren ausreichend geschützt sind. Stärker harmonisierte Rechtsvorschriften werden auch die grenzübergreifende Zusammenarbeit von Polizei und Staatsanwaltschaft im Interesse einer wirksameren Bekämpfung von Kriminalität und Terrorismus in Europa erleichtern.
[...]
Die neuen Vorschriften [...]

Eine Klärung des „Rechts auf Vergessenwerden“: Wenn die Betroffenen nicht möchten, dass ihre Daten weiter verarbeitet werden, und es keine legitimen Gründe für deren Speicherung gibt, müssen die Daten gelöscht werden.
[...]

Klare, moderne Vorschriften für Unternehmen

[...]
Ein Kontinent, ein Recht: Durch die Verordnung wird ein einheitliches Regelwerk geschaffen, das Unternehmen die Geschäftstätigkeit in der EU erleichtert und Kosten spart.
[...]
Europäische Regeln auf europäischem Boden: Unternehmen mit Sitz außerhalb Europas müssen dieselben Regeln befolgen, wenn sie Dienstleistungen in der EU anbieten.
[...]
Während der zweijährigen Übergangsphase wird die Kommission die Bürgerinnen und Bürger über ihre Rechte und die Unternehmen über ihre Pflichten informieren.
[...]
Die Datenschutzbehörden werden künftig enger zusammenarbeiten, ...


@GEZkegel

Es ist unbegreiflich, was an den Ausführungen des EuGH nicht verstanden wird.
Titel: Re: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
Beitrag von: ellifh am 17. Dezember 2015, 07:36
"Das zitierte Urteil dagegen betrifft einen Sachverhalt, bei dem eine Datenübermittlung aufgrund einer Vereinbarung erfolgt ist, die nicht den Charakter einer gesetzlichen Regelung hat. Das Urteil ist somit nicht auf die deutsche Rechtslage übertragbar.


Jetzt hat der *****vertrag auf einmal wieder nicht den Charakter einer gesetzlichen Regelung???

Was ist das für eine Feststellung? Es wird doch anders argumentiert. Der BS beruft sich in seinen Betteltextbausteinen doch auf eine "gesetzliche Regelung".

Und das Zustandekommen der gesetzlichen Regelung durch die Unterschriften der Politiker ist auch immer wieder DIE scheinbare Begründung.
Titel: Re: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
Beitrag von: LeckGEZ am 17. Dezember 2015, 08:20
Die Definition "Behörden und sonstige öffentliche Stellen" ist in § 2 Bundesdatenschutz geregelt. Einen Auszug haben wir Ihnen beigefügt.

Irrelevant, da sich hier auf EU-Richtlinien bezogen werden. Behörden müssen klar definiert sein, wie in Artikel 13 von Richtlinie 95/46. Sonstige Stellen haben die Möglichkeit, aber kein Zwangsanspruch auf Daten von EU-Bürgern. Der Widerspruch bei sonstigen Stellen greift zuerst.

Die Frage zur Umsetzung der von Ihnen zitierten EU-Richtlinie haben wir unter Hinzuziehung unseres Juristen geprüft und zusätzlich dem Regierungspräsidium S. zur rechtlichen und sachlichen Prüfung vorgelegt.
Von dort wurde uns mitgeteilt, dass die Durchführung des Bundesmeldegesetzes nicht im Widerspruch zur EU Richtlinie steht. Diese sieht im Artikel 13 explizit vor, dass die Mitgliedstaaten durch den Erlass von Rechtsvorschriften Ausnahmen und Änderungen regeln können.

Diese Ausnahmen und Änderungen die Mitgliedsstaaten treffen können beziehen sich auf die konkrete Verwendung nach Art.13 a)-g). Dagegen wurde kein Widerspruch erhoben. Der Widerspruch auf generelle Datenweitergabe wurde bis auf die Zweckbestimmungen aus den Punkten a) - g) Art. 13 erhoben und ist sehr wohl berechtigt.

Hier noch einmal der Inhalt zum besseren Verständnis für die Leser:
EU-Datenschutzrichtlinie 95/46 Art. 13 (http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:31995L0046:DE:HTML)
Zitat
Artikel 13

Ausnahmen und Einschränkungen

(1) Die Mitgliedstaaten können Rechtsvorschriften erlassen, die die Pflichten und Rechte gemäß Artikel 6 Absatz 1, Artikel 10, Artikel 11 Absatz 1, Artikel 12 und Artikel 21 beschränken, sofern eine solche Beschränkung notwendig ist für

a) die Sicherheit des Staates;

b) die Landesverteidigung;

c) die öffentliche Sicherheit;

d) die Verhütung, Ermittlung, Feststellung und Verfolgung von Straftaten oder Verstößen gegen die berufsständischen Regeln bei reglementierten Berufen;

e) ein wichtiges wirtschaftliches oder finanzielles Interesse eines Mitgliedstaats oder der Europäischen Union einschließlich Währungs-, Haushalts- und Steuerangelegenheiten;

f) Kontroll-, Überwachungs- und Ordnungsfunktionen, die dauernd oder zeitweise mit der Ausübung öffentlicher Gewalt für die unter den Buchstaben c), d) und e) genannten Zwecke verbunden sind;

g) den Schutz der betroffenen Person und der Rechte und Freiheiten anderer Personen.

Das zitierte Urteil dagegen betrifft einen Sachverhalt, bei dem eine Datenübermittlung aufgrund einer Vereinbarung erfolgt ist, die nicht den Charakter einer gesetzlichen Regelung hat. Das Urteil ist somit nicht auf die deutsche Rechtslage übertragbar.

Das zeugt davon das man sich nicht mit dem Urteil beschäftigt hat. Ja, hier hat eine Privatperson in einer zivilrechtlichen Angelegenheit geklagt und das Gericht der ersten Instanz hat vorbildlich die Auslegung der Rechtsansprüche nach EU-Richtlinien an den EuGH zur Klärung übergeben. Im Urteilsspruch ist die generelle Bedeutung von Auskunftsrecht, Widerspruchsrecht und Datenweitergabeverbot geregelt.

Nur weil man sich "etwas" in ein nationales Gesetz schreiben lässt bedeutet es nicht, das damit alle Ansprüche der Bürger haltlos und sie kein Widerspruchsrecht zur Datenweitergabe haben. Hier muss strikt die Unterscheidung nach dem gemacht werden, was für einen Staat notwendig ist. Das wurde in Art. 13 festgehalten. Alle anderen Gesetze mit Auskunftsansprüche sind nicht für das Funktionieren eines Staates notwendig und genügen keinen der Punkte aus Art. 13. Man darf sie zwar als Gesetz formulieren und somit anwenden, doch sobald der Bürger dagegen Einspruch erhebt ist dieser ultimativ und hat keine automatische Ablauffrist.

Zur Vermeidung von Missverständnissen teilen wir Ihnen mit, dass wir zu der Grundsatzfrage, ob geltendes Bundes- oder Landesrecht Grundlage unseres Handelns sein kann und muss, keinen weiteren Schriftverkehr mehr führen werden.

Ich kenne das genaue Anschreiben nicht, wenn die Vorlage aus dem Forum verwendet wurde, ist dieser Satz irrelevant, da sich nie auf Bundes- oder Landesgesetz sondern einzig und allein auf EU-Recht bezogen wurde.

Ein K(r)ampf mit/gegen/für Bundes- oder Landesgesetz wird immer scheitern, da die Behörde quasi Hausrecht ausübt. Nur das Verwenden einer unabhängigen Institution, wo lokale Behörden kein Interpretationsspielraum für Basta-Politik haben, hat der Bürger eine reelle Chance auf Bürgerrechte.
Kein Bürger kann mehr eine solch große Schere halten, um sich durch den Filz zu schneiden.

Ferner weisen wir Sie nochmals darauf hin, dass die Eintragung der Auskunftssperre nach §51 BMG -unabhängig von ihrer Wirkung- an das Vorhandensein einer konkreten Gefährdung im Einzellfall gebunden ist.

Es geht hier zwar nicht um §51 BMG, doch auch hier wird nur ein Teil der möglichen Gründe für eine Ausnahmegenehmigung aufgeführt. Greift zu kurz.
Titel: Re: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
Beitrag von: speedy777 am 17. Dezember 2015, 08:31
Moin,

ich wollte auch gerade diesen Artikel 13 auseinandernehmen. Kamst mir zuvor ;)

Also ich denke es geht nur noch reagierend in unserem Fall... Sprich: Es muss mal wieder gegen eine Datenweitergabe geklagt werden, sobald sie passiert ist... Allerdings nicht vor einem nationalen Gericht scheinbar, da hier ja mal wieder bananrepublikmäßig gemacht wird was gerade recht ist, ohne auf EU-Recht zu schaun.

Person A wartet nun seit 29.10. auf Briefe welcher Art auch immer, die belegen, dass mein EMA ohne meine Zustimmung meine Daten weitergegeben hat. Sollte dies passieren, so wird Person A Auskunft verlangen, an wen die Daten seit dem 29.10. gegangen sind und diesen Sachverhalt in Bezug auf Einhaltung der EU-Richtline prüfen lassen!!
Titel: Re: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
Beitrag von: LeckGEZ am 17. Dezember 2015, 08:45
[...]EU-Richtlinien haben nach Verkündung im EU-Amtsblatt Gesetzeskraft und müssen unmittelbar (nach genau 20 Tagen) in den Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt werden.[...]
Stop.

Ganz so einfach ist es nicht; Richtlinien sind mittelbar gültig, bedürfen zwingend der Umsetzung in nationales Recht; Bürger können sich allerdings auf eine nicht umgesetzte, gültige Richtlinie berufen und damit direkt auf EU-Recht, wenn sie hätte bereits umgesetzt sein müssen. Der nationale Staat ist schadensersatzpflichtig, wenn dem Bürger durch die Nichtumsetzung ein finanzielle Schaden entstanden ist.

Richtlinien treten am 20. Tag nach ihrer Verkündung im EU-Amtsblatt in Kraft oder zu jenem Zeitpunkt, der in einer Richtlinie als Tag des Inkraftretens genannt ist. Der Tag des Inkraftretens ist mit jenem Tag identisch, bis zu dem eine Richtlinie in nationales Recht umzusetzen ist.

Unmittelbar gültig sind Verordnungen, wie die schon genannte "45/2001", aber in der Sache auch alle Urteile des EuGH.

Danke für die Korrektur. Ich hatte diese Info als letztes zum besseren Verständnis aus meiner Erinnerung kopiert. Das zeigt wieder einmal, das man bei jedem Absatz am besten die korrekte Referenz anführt.

Anders herum baut man so "goldene Brücken". Wenn man nachgewiesen bekommt, das man sich in Nebensächlichkeiten geirrt hatte, sind beide Parteien bei einer rechtlichen Einigung glücklich etwas dazu gelernt zu haben.


Also ich denke es geht nur noch reagierend in unserem Fall... Sprich: Es muss mal wieder gegen eine Datenweitergabe geklagt werden, sobald sie passiert ist... Allerdings nicht vor einem nationalen Gericht scheinbar, da hier ja mal wieder bananrepublikmäßig gemacht wird was gerade recht ist, ohne auf EU-Recht zu schaun.

Da habe ich schon recherchiert, da ist das EuGH-Urteil indirekt schon der Wegweiser wie man vorgeht. Du musst vor einem nationalen Gericht klagen, da nur ein Gericht eine Vorlage beim EuGH machen darf. Einzelpersonen könnten nur den Umweg einer Beschwerde bei der EU-Kommision gehen, doch dann hast Du es nicht in der Hand wie es weiter geht. Wichtig ist wie die Klage eingereicht wird, so das nichts aufgrund von nationalen Gesetzen, sondern ausschließlich aufgrund EU-Gesetzen eine Entscheidung gefällt werden soll. Die nationalen Auslegungen kollidieren mit EU-Recht und sind nicht vereinbar. Dazu, (auch aus anderen Gründen) ist der Schriftverkehr mit den nationalen Behörden eminent und schafft die Beweise im Beweisantrag des Volkes.


Titel: Re: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
Beitrag von: ellifh am 17. Dezember 2015, 08:56
Hier geht es zwar um die Nutzung von Smart-TV, aber insgesamt ist auch hier bekannt, das der Nutzer eine Einwilligung zur Datenweitergabe erteilen muss.


Orientierungshilfe- Datenschutzanforderungen an Smart-TV-Dienste
Quelle:
www.ldi.nrw.de

etwas OT: Interessant liest sich im Text, das das grundgesetzlich verankerte Recht zur freien Meinungsbildung FERNSEHEN heisst und nicht RUNDFUNK! Ach neee.
Titel: Re: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
Beitrag von: noGez99 am 17. Dezember 2015, 14:41
Zwei Fragen:

Angenommen Person A will umziehen.
1. Bei welchem (oder beiden?) EMA muss die Datenschutzerklärung abgegeben werden?

2. Wie ist denn die rechtliche Lage wenn eine Person A diese Weitergabesperre verlangt hat, umzieht und dann das EMA doch die Daten an die GEZ weitergibt.
Kann P dann einen Schadensersatzanspruch stellen?
Laut Staatsvertrag ist ja jede Wohnung zur Zahlung verpflichte, das Gericht wird den Schadensersatzanspruch wohl verneinen.

Titel: Re: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
Beitrag von: LeckGEZ am 17. Dezember 2015, 15:36
Angenommen Person A will umziehen.
1. Bei welchem (oder beiden?) EMA muss die Datenschutzerklärung abgegeben werden?

2. Wie ist denn die rechtliche Lage wenn eine Person A diese Weitergabesperre verlangt hat, umzieht und dann das EMA doch die Daten an die GEZ weitergibt.
Kann P dann einen Schadensersatzanspruch stellen?
Laut Staatsvertrag ist ja jede Wohnung zur Zahlung verpflichte, das Gericht wird den Schadensersatzanspruch wohl verneinen.

Person A muss beim alten EMA vor dem Umzug die Datenschutzeinstellungen ändern lassen. Denn Auszug, Einzug, Tod wird an die GEZ gemeldet.
Weitergabesperre gibt es nicht Nach dt. Recht nur Übermittlungssperre und Auskunftssperre. Ersteres ist ein Placebo, zweiteres muss begründet werden. Meine Person A geht den dritten Weg über EU-Richtlinien.
Person A braucht eine Auskunftssperre vor dem Umzug, sonst werden die Daten verkauft.

Schadenersatzanspruch insofern verzögert, nachdem Person A es sehr deutlich angemeldet hat und sich sowohl die Datenweiterleitung als auch die Rundfunkabzocke als rechtswidrig herausgestellt hat. Ersters lässt sich jetzt schon bewerkstelligen und die Rundfunkabzocke fällt auch irgendwann, nicht mit dem 15.RBStV, sondern mit einem der nächsten, dann muss Person A aber alles schriftlich haben und der beste Nachweis ist ein Gerichtsurteil, auch wenn Person A jetzt noch vor Gericht veralbert wird.

 
Titel: Re: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
Beitrag von: ellifh am 18. Dezember 2015, 09:40
Antwort des Datenschutzbeauftragten des BS zu meiner Anfrage bezüglich der über mich beim BS gespeicherten Daten:

Zitat
Sehr geehrte

vielen Dank für Ihre E-Mail. Die Datenschutzbeauftragte des Westdeutschen Rundfunk (WDR) hat sie an die Datenschutzbeauftragte des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio weitergeleitet. Sie hat Ihre E-Mail zur Kenntnis genommen und mich gebeten, Ihnen zu antworten.

Gerne möchten wir Ihnen Auskunft zu den zu Ihrer Person gespeicherten Daten geben. Zu diesem Zweck bitten wir Sie allerdings, uns Ihre 9-stellige Beitragsnummer bzw. Ihre postalische Anschrift inklusive Postleitzahl mitzuteilen, damit wir ein etwaiges Beitragskonto in unserem EDV-System ausfindig machen können.

Herzlichen Dank vorab für Ihre Unterstützung!

Mit freundlichen Grüßen
Titel: Re: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
Beitrag von: nieGEZahlt.82 am 23. Dezember 2015, 13:15
Eine fiktive Ehefrau von Person N bekam heute Post von EWM-Amt.

Zitat:
"auf Grund Ihres Antrages haben wir im Melderegister eine Übermittlungssperre erfasst. Die Übermittlungssperre umfasst die Übermittlung Ihrer Daten..
Dann kommen die Stellen (vorangekreuzt) an wen keine Daten übermittelt werden. Es ist quasi dieses Pseudo Datenschutzformular, nur das es "freundlicherweise" vorankreuzt ist. Nett oder?

Kein Wort über EU oder dergleichen, auch das Auskunftsersuchen suchte die Frau von N vergebens.
Halten die uns für blöd?!
Titel: Re: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
Beitrag von: PersonX am 23. Dezember 2015, 14:47
Wahrscheinlich muss es etwas verändert werden in die Richtung, dass so ein Schreiben nicht mehr als Antrag verstanden wird, sondern als Unterlassungsaufforderung. Das EMA hat es zu unterlassen Daten weiter zugeben, wenn Person A nicht die Möglichkeit zuvor Widerspruch nach EU Recht geltend zu machen hat. Die Anwendung von deutschen Gesetzen oder Regeln, welche im Widerspruch zu dem EU Recht stehen oder dieses einschränken ist zu unterlassen.
Titel: Re: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
Beitrag von: H2O am 23. Dezember 2015, 16:42
Person XY kennt jemand, der sich gerade mal wieder um den zweijährigen Antrag auf Auskunftssperre kümmern musste. So getan, und bei der Gelegenheit hat die Bekannte von XY auch gleich einen zweiten Antrag auf Auskunftssperre nach dem oben diskutierten EU Recht gestellt, schön mit dem Urteil und den Pressemitteilungen im Anhang. Aber der Reihe nach:

Auskunftssperre nach der aktuellen Gesetzeslage war nach der Bekannten im Prinzip kein Problem. Die freundliche Dame sagte ihr, dass wenn schon mal eine Auskunftssperre eingetragen war, die Verlängerung i.d.R. kein Problem ist und nicht zusätzlich oder verschärft geprüft wird (wie im neuen Gesetz verlangt). Sie sagte aber auch, dass diese Auskunftssperre nur für Privatauskünfte gilt, also nicht für Behörden und andere. Auf den schriftlichen Wunsch nach Auskunft nach dem Datenschutzgesetz, an wen die Daten seit 2013 gegangen waren, sagte die Dame, dass sie das nicht speichern würden. Auf den Hinweis der Bekannten, dass das EMA aber dazu aber verpflichtet wäre und sie das eben genau SO schriftlich antworten könne, fühlte sich die Dame sichtlich nicht mehr ganz so wohl in ihrer Wäsche.

Zwischenzeitlich war auch die (genau so nette) Amtsleiterin dazugekommen (ist ja ein offener Raum, BürgerService). Auf den Antrag nach Auskunftssperre nach dem EU Recht sagten sie, dass sie das schon immer so machen würden und es da noch nie Probleme geben hat.

Nach Einschätzung der Bekannten waren die beiden chemisch rein und hatten keine Ahnung was auf EU Ebene alles so läuft. Zumindest für dieses EMA gelten nur die aktuellen nationalen Gesetze und über den Tellerrand blickt niemand raus. Die Umsetzung der EU Vorgaben wird sich da sehr wahrscheinlich noch ziemlich in die Länge ziehen. Person XY ist jetzt gespannt, wie es bei der Bekannten weiter geht.

Danke an LeckGEZ für die tolle Vorlage. Die Strafandrohung über 50k€ ist bei unserem Behördenapparat extrem wichtig um der Sache die notwendige Dringlichkeit zu verleihen!
Titel: Re: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
Beitrag von: ellifh am 23. Dezember 2015, 19:34
Antwort des Datenschutzbeauftragten des BS zu meiner Anfrage bezüglich der über mich beim BS gespeicherten
Herzlichen Dank vorab für Ihre Unterstützung!

Mit freundlichen Grüßen

Auf diese Anfrage eine Antwort des Datenschutzbeauftragten des BS.

Die ist ein Witz. Leider kann ich diese erst morgen Einscannen.

Soviel vorab: Es handelt sich keinesfalls um eine lückenlose Sammlung von Daten zu Person A, sondern lediglich das Datum der Zwangsanmeldung am 01.01.2013. Die Ummeldung in die neue Wohnung und die Abmeldung bei der alten ist nicht aufgeführt. Sehr nebulös, das Ganze. Da stimmt was nicht. Auch eine Löschung ist nicht angegeben, die ich aufgrund des Schreibens - Eine Wohnung, ein Beitrag - und der rückwirkenden Abmeldung dringend erwartet hätte. Das stinkt zum Himmel! :police:

Titel: Re: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
Beitrag von: ellifh am 23. Dezember 2015, 19:40
Entschuldigung, ich wollte nur einen Teil zitieren, jetzt ist mir der Neue Text mit reingerutscht  :-[
Titel: Re: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
Beitrag von: nieGEZahlt.82 am 24. Dezember 2015, 00:25
Person N hat für Ehefrau C mal ein Schreiben angefertigt. Kann man das so (vor ab per Fax) abschicken:

Zitat
Widerspruch gegen die Weitergabe meiner Daten durch die Meldebehörde und Auskunftsersuchen zu meinen gespeicherten Daten


Sehr geehrter Sachbearbeiter,

vielen Dank für die Bearbeitung meines Schreibens vom TT.MM.JJJJ.
Jeder EU-Bürger hat im europäischen Recht hinsichtlich der Verarbeitung bzw. Weiterverarbeitung seiner personenbezogenen Daten ein Widerspruchsrecht. Dieses Widerspruchsrecht beinhaltet zwangsweise eine Informationspflicht seitens einer Behörde oder staatlichen Stelle vor jeder Art von Datenweitergabe und ein allgemeines Weitergabeverbot, wenn der Bürger dieser Weitergabe nicht vor der Weitergabe explizit zugestimmt hat.

Ich bitte um schriftliche Bestätigung der Umsetzung der entsprechenden Datenschutzeinstellungen, sodass keine Daten, egal welcher Art, ohne meine Einwilligung weitergegeben werden. Weitere Ausführungen entnehmen Sie bitte meinem Schreiben vom TT.MM.JJJJ.

Desweiteren fehlen folgende Auskünfte:

Als Anhang soll die entsprechende Pressemitteilung herhalten.
Vielen Dank im voraus für's drüberschauen  :angel:
Titel: Re: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
Beitrag von: LeckGEZ am 24. Dezember 2015, 17:42
Hi nieGEZahlt.82,

das Schreiben ist so schon i.O. Es gibt kein ideales Schreiben. Das Problem liegt ganz woanders. Der normale Sachbearbeiter beim EMA kennt nur seine unmittelbaren Dienstanweisungen. Das sind i.d.R. die leicht verdaulichen Durchführungsvorschriften resultierend aus der deutschen Gesetzgebung. Die Einwände mit den EU-Richtlinien und EuGH-Urteilen führen erst einmal zur vollständigen Handlungsunfähigkeit. Vermutlich versucht man es mit Totstellen oder auch Aussitzen, in der Umgangssprache Merkeln genannt. Erst wenn der Bürger sich einer gewissen Hartnäckigkeit bedient, gibt es die Softkeule, ein sturer Verweis das man sich exakt am Ablauf der Handlungsanweisung hält, man sich keiner Schuld bewusst ist und man es noch einmal im nächsten Jahr versuchen soll. Hier heißt es immer nett und höflich auf seine Rechte hinzuweisen und sich alle Antworten schriftlich geben lassen.

Vielleicht macht sich eine Unterlassungserklärung, wie schon vorher vorgeschlagen, als letzten Schritt seine Rechte durchzusetzen, bevor man am zuständigen Amtsgericht Klage einreicht und um die entsprechende Vorlage zum EuGH ersucht, um die Diskrepanz zwischen deutscher und europäischer Version vom Datenschutz und das letztendlich einzig gültige und resultierende Recht feststellen zu lassen.
Titel: Re: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
Beitrag von: nieGEZahlt.82 am 24. Dezember 2015, 18:11
Danke, LeckGEZ, für dein Feedback.

Klar gibt es kein "richtiges" Schreiben, kann aber nicht Schaden wenn mehrere Augen mal kurz drüber schauen ob was vergessen oder zu viel hinzugefügt wurde.

Frohes Fest euch ALLEN 8)
Titel: Re: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
Beitrag von: H2O am 18. Januar 2016, 00:43
Person XY hat mir jetzt erzählt, dass bei der Bekannten zwischenzeitlich auch schon eine Nachricht vom EMA eingegangen sei. Darin soll es heißen:

„.. die Verlängerung Ihrer Auskunftssperre nach §51 Abs 1 BMG haben wir bearbeitet und vermerkt. Diese ist nun verlängert bis zum … (2 Jahre) …“

Schön. Es folgen dann Ausführungen zur Weitergabe der Daten an öffentliche Stellen, es wurde ja eine Auskunft beantragt wer alles die Daten in den letzten 2 Jahren abgefragt hat:

„Die Weitergabe von Daten an andere öffentliche Stellen im Inland ist grundsätzlich, unabhängig von einer Auskunftssperre, laut §34 Abs 1 BMG zulässig. Hierzu wird daher auch kein Register bei den Meldebehörden geführt. Viele Daten werden automatisiert übermittelt, sodass die Meldebehörden hierzu nicht tätig werden müssen. Alle Daten mit Auskunftssperre werden dabei besonders geprüft und das Vorhandensein einer Auskunftssperre wird der Behördenanfrage zusätzlich zu den Daten mitgeteilt.“

Bedeutet nach Aussage also, dass die Daten in einem digitalen Pool dümpeln und wenn einer öffentlichen Stelle im Inland danach ist, kann von Extern einfach abgefragt werden. Oder ist mit automatisiert gemeint, dass regelmäßig sämtliche Daten des EMA verschickt werden? Dabei wird wohl offensichtlich der Zugriff auf den Datenpool oder Abgleich NICHT registriert oder zumindest wird so getan um keine Auskunft geben zu müssen! Es wird hier dem BS offensichtlich auch mitgeteilt, dass eine Auskunftssperre eingerichtet ist. Warum müssen das die Fernsehfunker wissen?

Wenn doch automatisiert übermittelt wird, wie soll dann im Falle einer Auskunftssperre besonders geprüft werden können?

Zum gestellten Antrag auf Auskunftssperre nach dem EU Recht stand wohl noch nichts im Antwortschreiben. Die Bekannte wird wohl Ende des Monats eine Erinnerung verschicken.

Person XY meinte noch, dass ein Stopp der Datenweitergabe nicht gut für das Geschäftsmodell der Fernsehfunker wäre.

Die Bekannte bitte um Eure geschätzte Meinung zur Fortsetzung. Brief an den Datenschutzbeauftragten des Bundeslandes ob die Antwort so mit dem Datenschutzgesetz konform ist?
Titel: Re: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
Beitrag von: anne-mariechen am 18. Januar 2016, 09:25
Die Bekannte bitte um Eure geschätzte Meinung zur Fortsetzung. Brief an den Datenschutzbeauftragten des Bundeslandes ob die Antwort so mit dem Datenschutzgesetz konform ist?

Frag mal in BaWü den Herrn Klingbeil? In Deutschland sind alle Datenschutzregelungen nicht EU Konform bezogen auf den Persönlichkeitsschutz.
Darüber gibt es aus meiner Sicht keinen Zweifel.

Der Grund hierzu sehe ich, dass die Auslegung im Sinne der staatlichen Hoheit ausgelegt und in allen relevanten Gesetzen mit verankert wurden.

Da ran zu kommen bedarf selbst bei einer Konformen Regelung nicht nur einer Klage beim EuGH sondern vieler.
Titel: Re: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
Beitrag von: LeckGEZ am 24. Januar 2016, 21:29
Person A hat Antwort vom EMA erhalten. Nur ein Auszug des Datenregisters wurde geliefert mit der Bitte um Prüfung und Erledigung der Angelegenheit. Alle offenen Fragen wurden in Schreiben immer mit Hinweis "wird gesondert beantwortet" ohne das auch nur auf eine Frage auf die ursprüngliche Anfrage (http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=dlattach;topic=16273.0;attach=7519) bisher eingegangen wurde. Hier wird gemerkelt.

Mit dem Datenregisterauszug wäre auch passend der geforderte Protokollauszug der Datenauskünfte der vergangenen Jahren möglich gewesen. Nada. Kontrollverlust beim EMA bei der Beantwortung eines einzelnen Schreibens? Was muss Person A erst befürchten wie es um die Datensicherheit im Ganzen aussieht?

Mit dem Datenregisterauszug musste Person A erschreckend feststellen, das nun auch die Steueridentifikationsnummer als Merkmal des Bürgers in seinem Datensatz geführt wird und somit jeder Datenvoyeur wegen der bürgerfeindlichen opt-in Grundeinstellung der Daten an das eindeutige Merkmal eines jeden Bürgers gelangen kann. 10 Mal umziehen und Manfred Maier ist nicht mehr wiederzufinden? Pustekuchen! Hier wurde ein verfassungsfeindliches Merkmal dem Datensatz eines jeden Bürgers hinzugefügt! Diese zweckgebundene Steueridentifikationsnummer wird öffentlich gemacht. Das Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgericht wird damit ausgehebelt. Hier werden Tatsachen zur eindeutigen Vollerfassung des Volkes geschaffen. Deine Daten werden transparent für jeden Datenvoyeur gemacht.

Person A hat den Datenschutzbeauftragten vom Kreisreferat informiert und um Klärung gebeten, so das die ganze Angelegenheit geklärt und das Merkmal Steueridentifikationsnummer gelöscht wird.

Es ist traurig wie mit dem Bürger und seinen Daten Schindluder getrieben wird!

An ein Schreiben für den Landesdatenschutzbeauftragten wird von Person A gearbeitet.
Titel: Re: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
Beitrag von: H2O am 25. Januar 2016, 01:30
.. soll heißen, dass Person A auch keinen "Protokollauszug der Datenauskünfte" erhalten hat. Was versucht man hier zu verheimlichen?
Titel: Re: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
Beitrag von: LeckGEZ am 25. Januar 2016, 21:11
.. soll heißen, dass Person A auch keinen "Protokollauszug der Datenauskünfte" erhalten hat. Was versucht man hier zu verheimlichen?

Ist denen wohl peinlich mir 10 Seiten weisses Papier als Protokollauszug zu geben. Es sollte hinreichend bekannt sein das jeder alles über jeden vom EMA erhält und keine Anfrage geloggt bzw. protokolliert werden.

Mit der neuen Vernetzung der EMA untereinander, eine tolle Sache. Jetzt kann der BS aus Köln direkt auf die Beitragssünder der ganzen Republik zugreifen.
Titel: Re: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
Beitrag von: suryoyo am 28. Januar 2016, 22:56
Person A war beim Einwohnermeldeamt Heilbronn, bewaffnet mit dem hier in dem Toppic vorliegenden Schreiben. Die Angestellte des Amtes versagte mir meine Quitierung des Schreibens. Sie hätten auch keinen Eingangsstempel und gab ein Formular raus "Auskuftssperre". Dieses hat Person A ausgefüllt und unterschrieben. Die Angestellte sagte Person A, die Daten seien erst mal für eine Dauer von 3 Monaten gesperrt. Auch wollte Sie ganz genau wissen warum Person A diese Sperre wünscht. Daraufhin sagte Person A, sie hätte Angst usw. Es soll hierfür noch einen Termin mit einer anderen Sachbearbeiterin um die "Angst-Fälle" zu besprechen, um dann festzustellen ob die Sperre dann für max. 2 Jahre geenehmigt bekommt oder nicht.

Wie soll sich nun Person A verhalten?

Titel: Re: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
Beitrag von: wanderfalke am 05. Februar 2016, 05:09
[  . . . ]
Noch was tolles. Der Dussel hat in Vertretung unterschrieben. Bei soviel Dummheit glaube ich nicht, dem JC-MA war bekannt, was er hier rechtlich vollzogen hat. Und so geht das zwei volle Seiten durch die Bank. Es geht nur um Blindattrappen den Bürger zu verwirren, auszutricksen und zu verunsichern.

Wer ist der JC-MA?  Und was hat er mit der Unterschriftsformel "in Vertretung" "rechtlich vollzogen"?

Bitte nicht so kryptisch schreiben.
Titel: Re: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
Beitrag von: Kurt am 05. Februar 2016, 07:24
JC-MA > Jobcenter-Mitarbeiter; es ging da um Hartz4

Gruß
Kurt
Titel: Re: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
Beitrag von: solidaritaet am 05. Februar 2016, 20:25
@ suryoyo
Die Angestellte war sicherlich geschult, denn sie hat hingehalten, irgendwas von "machen wir immer so" geredet und abgewimmelt. Voila - war einfach. ;)

Zitat
... ob die Sperre dann für max. 2 Jahre geenehmigt bekommt oder nicht.

Ich frage mich:  wird Datenschutz bei einigen Bürgern genehmigt und bei anderen nicht ?


Die Geschichte mit dem nicht abstempeln wollen, passt ganz gut in das Schema, das sich Behörden gerne davor drücken, etwas gegen sie in der Hand zu haben.
Es ist zwar ein anderes Thema aber vom Prinzip gleich:
Zitat
http://www.frag-einen-anwalt.de/Jobcenter-verweigert-Eingangsstempel---f212475.html (07.02.2013). Auszug aus der Antwort eines Anwaltes.
/snip
eine unbeteiligte Zeugin oder einen unbeteiligten Zeugen zur Antragsabgabe mitzunehmen. Wenn die Person den Inhalt der Schriftstücke, die Sie einreichen kennt und später die Abgabe der Unterlagen gut und genau erinnert sind Sie auf der sicheren Seite.
Diese Form der Abgabe von Unterlagen hat auch einen höheren Beweiswert als die Versendung per Einschreiben oder die Vorlage eines Faxsendeberichts. Beide lassen nämlich insbesondere keine klaren Aussagen darüber zu, ob das jeweilige Schriftstück auch insgesamt den behaupteten Inhalt hat. Ein Zeuge jedoch hat die Möglichkeit, die Schriftstücke durchzulesen, und später auch zu bezeugen, welche Unterlagen genau eingereicht wurden.
/snap
Beim nächsten Mal eine zweite (dritte, vierte...) Person mitnehmen. Vorher genau absprechen, zb welche Fragen gestellt werden sollen, und ob jemanden mitschreibt.
Kopf hoch, nicht lockerlassen
sol
Titel: Re: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
Beitrag von: suryoyo am 12. Februar 2016, 16:05
Das EWA hat auf das Schreiben von Person A geantwortet.

Seite 1 und 2 von 4

Anm.Mod. seppl: 2 Posts wurden zusammengeführt. Seite 2 nachanonymisiert.
Titel: Re: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
Beitrag von: LeckGEZ am 14. Februar 2016, 19:50
Das EWA hat auf das Schreiben von Person A geantwortet.

Seite 1 und 2 von 4


Inwieweit "Verordnungen" Lücken der Gesetze schliessen und das alles legitim sein sollte, steht auf einem anderen Blatt.

Die Latte der Verordnungen ist erdrückend, jedoch nur eine Schutzbehauptung, um den Satz "... stets auf einer Rechtsgrundlage beruhen." zu begründen. Damit will es sich die Behörde leicht machen und Bürger mit "Rechtssprech" nur durch Angabe der Dicke des Papierstapels mundtot machen.

Die eigentliche Anfrage beruhte auf Datenschutz, Auskunftsanspruch und Widerspruch zur Datenweitergabe. Der Nachweis fehlt. Ein Bürger möchte Auskunft erhalten und nicht mit Titeln von Gesetzen/Verordnungen beworfen werden. Wenn es "irgendwo" steht, das man keinen Auskunftsanspruch, Datenschutz oder Widerspruchsrecht haben sollte, dann sollte es im Detail mit Bezug auf die Anfrage benannt werden!

Meine Anfrage versandet beim Kreisverwaltungsreferat. Hier ist ein Verwaltungsdirektor gleichzeitig der Datenschutzbeauftragte. Das ist eine Doppelfunktion die sich "beißt". Das bisher kein inhaltlicher Bezug zu meinen Schreiben hergestellt wurde und teilweise im falschen Kontext geantwortet wird, zeigt wie man mit der Anfrage eines Bürgers umgeht. In meinem Fall wird gemerkelt. In anderen Fällen der totale Textbaustein zur Sicherstellung des Büroschlafes versendet.

Eine Anfrage beim Landesdatenschutzbeauftragten ist gerade beim Trocknen der Tinte. Sobald es Neuigkeiten gibt werde ich es Interessierten mitteilen.

Titel: Re: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
Beitrag von: suryoyo am 17. Februar 2016, 17:11
Kann mir einer sagen, warum die Auskunftssperre für Person A nur bis 30.04.2016 befristet ist?

Im Anhang noch Seite 3 und 4.

Sorry aber die Datein waren größer als 200 KB, daher die Verspätung.
Titel: Re: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
Beitrag von: suryoyo am 19. Februar 2016, 15:03
Nehmen wir an, Person A ist umgezogen und hatte wie bereits vorher schon mal erwähnt das Schreiben von diesem Topic beim EMA vorgelegt.

Nun bekommt Person A durch den Nachsendeauftrag die Androhung zur Zwangsvollstreckung.
Siehe Anhang.

Anm.Mod. seppl: Beiträge wurden zusammengeführt und Anhänge nachanonymisiert. Bitte selber darauf achten, dass keine Namen und Durchwahlnummern mehr erkennbar sind.
Titel: Re: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
Beitrag von: nieGEZahlt.82 am 28. Februar 2016, 17:35
Kurz zur Vorgeschichte:
* Anfang Dezember 2015, die hier wunderbar angefertigte Vorlage zum EMA (Eingangsbestätigung)
* Mitte Dezember 2015 kam dann eine Bestätigung der Übermittlungssperre
* Daraufhin wurde ein Schreiben aufgesetzt was wieder auf EU-Recht Bezug nahm
* Nach Ablauf der Frist wurde eine Erinnerung geschickt (dummerweise wurde das Wort Auskunftssperre erwähnt)
* Gestern bekam dann fiktive Frau von Person N folgende Mitteilung vom EMA:

https://picload.org/image/wciiaoi/ema-antwort.png
Titel: Re: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
Beitrag von: kadi am 01. März 2016, 20:00
Hallo Leute bin neu hier
Mein nicknahme ist kadi bin ein GEZ Gegner und hoffe hilfe zu finden und Auch helfen zu können
Titel: Re: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
Beitrag von: nieGEZahlt.82 am 15. März 2016, 13:10
Die Behörden sträuben sich so dermaßen irgendetwas in dieser Richtung zu machen, denn nach der 2. Erinnerung und bekräftigen, beinahe schon auf Verlangen, des EU-Rechts kam heute für bekannte von Person N folgender Schrieb.
So langsam gehen mir die Argumente aus, denn die pochen immer und immer wieder auf nationales Recht.

Titel: Re: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
Beitrag von: Buntschuh am 15. März 2016, 13:18
Moin,

auch eine Nachfrage beim  Datenschutzbeauftragten des Landes (NRW) hat in meinem Fall nichts gebracht.

 ???
Titel: Re: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
Beitrag von: zuwider am 15. März 2016, 20:25
 >:(
Person A's Sohn ist vor kurzem umgezogen, hatte damals beim alten EMA und rechtzeitig beim neuen EMA die kompletten Vorlagen (auch EU mit Bußgeldandrohung) aus dem Forum abgegeben, bestätigt bekommen und nun nach nur 2 Wochen vom Betru...service Post bekommen!
Damit ist klar, daß sie sich um Gesetze einen Dreck scheren. Also wird sämtliche Post mit "unbekannt" zurückgeschickt - Gleiches mit Gleichem vergelten!
Titel: Re: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
Beitrag von: speedy777 am 16. März 2016, 09:43
Moin,

ja, kann ich immer nur wieder "empfehlen"! Brief zur Post und als unbekannt tzurückschicken lassen! Anders kommt man der Bande momentan nicht bei...

Person A's Bekannte hat durch diese Handhabe seit 2014 Ruhe...

Was allerdings Person A stutzig macht... Obwohl auch dessen EMA den Widerspruch bekommen hat und auch nur die normale Übermittlungssperre eingetragen hat, kam seit der Ummeldung Ende Oktober 2015 bis heute keinerlei Meldung des BS... Ob die im Hintergrund trotzdem eine Meldesperre eintragen bei "renitenten" Bürgern? Es aber offiziell nicht zugeben wollen oder dürfen?

Sehr seltsam das ganze....
Titel: Re: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
Beitrag von: Shuzi am 16. März 2016, 20:48
Eine Auskunftssperre nach § 51 BMG darf darüber hinaus nur dann im Melderegister gespeichert werden, wenn Tatsachen vorliegen die die Annahme rechtfertigen, dass durch die Erteilung einer Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen für die betroffene Person erwachsen könnte.

Wenn durch die Melderegisterauskunft eine Zwangsanmeldung, darauf folgend Forderungen eines Zwangsbeitrags und letztendlich eine Zwangsvollstreckung ausgelöst wird, dann ist die persönliche Freiheit offensichtlich in Gefahr.
Titel: Re: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
Beitrag von: nieGEZahlt.82 am 16. März 2016, 21:41
Wenn durch die Melderegisterauskunft eine Zwangsanmeldung, darauf folgend Forderungen eines Zwangsbeitrags und letztendlich eine Zwangsvollstreckung ausgelöst wird, dann ist die persönliche Freiheit offensichtlich in Gefahr.

WoW!!! Super Text. Darf ich diesen für meinen nächsten Brief verwenden?  ;D

Gibt's da noch ne Möglichkeit sich an höchster Stelle (auf EU Ebene) zu Beschweren? Denn es wird ja hier schwarz auf weiß gegen EU-Rechtsprechung gehandelt.
Eine persönliche Haftung, im möglichen Schadensfall, für diesen Sachbearbeiter, was Person N erst in Erwägung gezogen hatte, fällt wohl flach. Denn es wird dann vermutlich wie üblich mit Ausflüchten gearbeitet wie:
- hab ich nicht gewusst
- ich mache nur meinen Job
- ich handle nur auf Anweisung etc.
Titel: Re: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
Beitrag von: PersonX am 16. März 2016, 22:04
Bei instabilen Personen mit Neigung zu Wutanfällen ist die Gesundheit direkt gefährdet, weil diese Anfälle direkt durch Post ausgelöst werden können, im schlimmsten Fall können solche Wutanfälle zum Tod führen und somit bestünde eine Gefahren für das Leben.

Auf den Inhalt der Post kommt es dabei gar nicht an, es reicht ein unscheinbarer Brief. Bereits beim Anblick eines solchen steigt der Blutdruck und usw....

Eine ärztliche Bescheinigung könnte dabei zusätzlich helfen.

Aber selbst diese Sperre nach Paragraf 51 wird die Weitegabe nicht verhindern, denn diese Speere hat zu viele Löcher.

Titel: Re: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
Beitrag von: pinguin am 16. März 2016, 23:07
Wird einmal mehr vom EuGH gestützt; verbundene Rechtssachen C-92/09 und C-93/09 ->http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:62009CJ0092;

Hier waren deutsche Bürger Kläger, das beklagte Land Bundesland Hessen.
Titel: Re: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
Beitrag von: ChrisLPZ am 16. März 2016, 23:09
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:62009CJ0092;

Funktionierender Link: http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:62009CJ0092
Titel: Re: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
Beitrag von: Profät Di Abolo am 17. März 2016, 09:38
Hi alle zusammen!

Und hier ist die Banana Republic of Democracy "Beklagter" und zwar alle 16 Bundesländer:

http://curia.europa.eu/juris/liste.jsf?language=de&num=C-518/07

Die Richtlinie 95/46/EG ist Gold wert.

Nemmt mal eure "Schreiben" von der National Service Agency "Beitragsservice"; 1200 Mitarbeiter;
Rechenzentrum und dann lest mal Art. 15 der Richtlinie und § 6 a BDSG.

Und das hier ist das Beschwerdeformular:

http://ec.europa.eu/atwork/applying-eu-law/docs/complaint_form_de.pdf

So fängt ein "Vertragsverletzungsverfahren" an, dass dann mit nem "C" Urteil des EuGH endet.

Titel: Re: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
Beitrag von: Shuzi am 17. März 2016, 19:50
WoW!!! Super Text. Darf ich diesen für meinen nächsten Brief verwenden?  ;D

Natürlich, dafür ist er ja da  :)

Ob er die gewünschte Wirkung zeigt, steht auf einem anderen Blatt.
Titel: Re: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
Beitrag von: nieGEZahlt.82 am 17. März 2016, 20:57
Ob er die gewünschte Wirkung zeigt, steht auf einem anderen Blatt.

Wahrscheinlich nicht. Allerdings wird es nicht besser wenn man jetzt aufgibt.
Eine Beschwerde an die EU-Kommision folgt ebenfalls noch, sobald ich mich eingelesen habe. Einen Dank an dieser Stelle an Profät Di Abolo
Titel: Re: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
Beitrag von: Bürger am 30. März 2016, 04:21
zwischenzeitlichen Kommentar ausgegliedert nach

Beschwerde an EU-Kommission wg. Verletzung des Datenschutzes
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18101.0.html
Titel: Re: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
Beitrag von: Spray. am 01. April 2016, 21:44

Person S würde, aufgrund fehlender Reaktion des Meldeamtes auf den Wiederspruch gegen die Datenweitergabe,  gerne Erinnerung einlegen.
Ist eine erneute Frist von 1 Woche angemessen?
Titel: Re: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
Beitrag von: LeckGEZ am 01. April 2016, 21:56
Es gibt keine Verbindlichkeit zu einer Frist. Die Frist ist nur für den Antragsteller wichtig. Ich hatte immer grosszügig 3-4 Wochen Frist gesetzt. Wurden immer gerissen. Nach einer Erinnerung kam dann meine Mahnung. Erst dann hat man sich bewegt. In der Regel wird versucht ein individualisiertes Schreiben durch Aussitzen, im Volksmund Merkeln, zu "lösen". Der Bürger ist in der Verwaltung nur ein hinderliches Sandkorn im Getriebe.

Leider hat sich in der Praxis gezeigt das Merkeln die beste Strategie ist. Der Beamte muss den Büroschlaf nicht unterbrechen und der mündige Bürger lernt was Demut bedeutet.
Titel: Re: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
Beitrag von: nieGEZahlt.82 am 01. April 2016, 22:18
Wie wahr, wie wahr.

Nach meinem wiederholten (das 3te) Schreiben kam wieder von denen die Standartantwort, dass ein Widerspruch von vornherein nicht möglich bzw. nicht vorgesehen ist und eine Auskunftsperre nur in besonderen Fällen eingerichtet werden darf.... bla bla bla.

Ich werd' noch 1 Woche warten, damit se denken die haben mit "merkeln" Erfolg, dann kriegen die nen nächstes Schreiben mit Hinweis das die Angelegenheit als Beschwerde bei der EU-Kommision vorgelegt wird.

Titel: Re: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
Beitrag von: speedy777 am 05. April 2016, 11:23
Moin an alle Mitstreiter :)

Mal eine Frage: Wer von Euch hat sich in den letzten Monaten um/angemeldet beim EMA und hat dann WANN bzw. in welchem Zeitraum danach einen "Liebesbrief" von unserem Freundschaftsservice bekommen? Falls etwas kam, habt Ihr beim EMA den Widerspruch auf Weitergabe der Daten abgegeben?

Weil Person A findet das doch seltsam... Weder am Erst- noch am Zweitwohnsitz kam bisher (seit Ende Oktober 2015) etwas an...
Titel: Re: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
Beitrag von: Spray. am 08. April 2016, 23:42
Peron S wurde heute vorstellig und hat nachgefragt, wie es mit der Bearbeitung des Widerspruchs aussehe.
Ohne den eigenen Namen zu nennen wurde ich direkt zum "Chef" der Abteilung geschickt.

Dieser meinte, eine Übermittlungssperre sei eingerichet und dieses Vorgehen von S ungewöhnlich und veraltet ist(???)
Sehr schade, dass ein so gut ausgearbeitetes Schreiben (thx @LeckGEZ) beim EMA so abgeschmettert wird.
Möglicherweise wagt S noch einen letzten Versuch, denn in ~1 Woche muss sich jene Person in eine eigene Wohnung ummelden.
Titel: Re: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
Beitrag von: alexparty am 09. April 2016, 00:35
Hatte Mitte 2015 und Ende 2015 je einen neuen Untermieter, die Briefe des Beitragsservice kamen jeweils ca. 3 Wochen nach Anmeldung.

Ich dachte die Datenabfrage wäre nur EIN malig und längstens 2 Jahre nach 1.1.2013 erlaubt. Also bis max 31.12.2014. Scheinbar wird aber regelmäßig und andauernd übertragen.
Titel: Re: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
Beitrag von: CBR-Futzi am 09. April 2016, 00:40
Bin im Oktober 2015 umgezogen, BS-Post an meine neue Adresse hat keine 2 Wochen gedauert.
Meldesperre würde bei BS nichts bringen wurde mir gesagt, da Gesetz und muss jeder zahlen.
Titel: Re: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
Beitrag von: pinguin am 09. April 2016, 08:02
und dieses Vorgehen von S ungewöhnlich und veraltet ist(???)
Das es ungewöhnlich ist, kann durchaus sein, so leichtsinnig, wie viele mit ihren Daten umgehen. Aber veraltet ist es ganz sicher nicht; da genügt ein Blick ins europäische Recht bzw. zum EuGH.
Titel: Re: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
Beitrag von: ellifh am 09. April 2016, 08:11
Hatte Mitte 2015 und Ende 2015 je einen neuen Untermieter, die Briefe des Beitragsservice kamen jeweils ca. 3 Wochen nach Anmeldung.

Ich dachte die Datenabfrage wäre nur EIN malig und längstens 2 Jahre nach 1.1.2013 erlaubt. Also bis max 31.12.2014. Scheinbar wird aber regelmäßig und andauernd übertragen.

JEDE Veränderung wird, vermutlich noch am selben Tag abends bei Abschluß, automatisch von den MÄ an den BS weitergeleitet. Die einmalige Datenabfrage war gedacht, um an das ganze Geld zu kommen und die zur Zahlung zu verdonnern, die kein Gerät haben und den Dummfunk gar nicht nutzen bzw. aus diesen Gründen vor 2013 abgemeldet waren oder durch die Maschen geschlüpft sind.
Ein nächster großer Fischzug, sprich Datenabgleich ist bereits terminiert, damit alle Wohnungsinhaber die für das Innehaben einer Wohnung zweckfremde Steuer an den raffgierigen Verein zahlen oder zur Erzwingungshaft verdonnert werden. Sind ja selbst schuld! Warum drücken sie nicht einfach den lächerlichen Betrag von 17,50 € an unsere für unsere Aufklärung und gelenkte Information sorgenden Intendanten ab |-
Titel: Re: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
Beitrag von: Kurt am 09. April 2016, 08:25
Hatte Mitte 2015 und Ende 2015 je einen neuen Untermieter, die Briefe des Beitragsservice kamen jeweils ca. 3 Wochen nach Anmeldung.

Ich dachte die Datenabfrage wäre nur EIN malig und längstens 2 Jahre nach 1.1.2013 erlaubt. Also bis max 31.12.2014. Scheinbar wird aber regelmäßig und andauernd übertragen.

JEDE Veränderung wird, vermutlich noch am selben Tag abends bei Abschluß, automatisch von den MÄ an den BS weitergeleitet. Die einmalige Datenabfrage war gedacht, um an das ganze Geld zu kommen und die zur Zahlung zu verdonnern, die kein Gerät haben und den Dummfunk gar nicht nutzen bzw. aus diesen Gründen vor 2013 abgemeldet waren oder durch die Maschen geschlüpft sind.
Ein nächster großer Fischzug, sprich Datenabgleich ist bereits terminiert, damit alle Wohnungsinhaber die für das Innehaben einer Wohnung zweckfremde Steuer an den raffgierigen Verein zahlen oder zur Erzwingungshaft verdonnert werden. Sind ja selbst schuld! Warum drücken sie nicht einfach den lächerlichen Betrag von 17,50 € an unsere für unsere Aufklärung und gelenkte Information sorgenden Intendanten ab |-

Hier Beispiel Rheinland-Pfalz:

Zitat
Meldedaten-Übermittlungsverordnung (MeldDÜVO) RLP

§ 16
Datenübermittlung an den Südwestrundfunk

(1) Zum Zwecke der Erhebung und des Einzugs der Rundfunkbeiträge nach dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag dürfen dem Südwestrundfunk oder der von ihm beauftragten Stelle aus Anlass der An- oder Abmeldung oder des Todes volljähriger meldepflichtiger Personen folgende Daten übermittelt werden

also exakt 3 Anlässe.

Gruß
Kurt
Titel: Re: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
Beitrag von: LeckGEZ am 09. April 2016, 09:28
Peron S wurde heute vorstellig und hat nachgefragt, wie es mit der Bearbeitung des Widerspruchs aussehe.
Ohne den eigenen Namen zu nennen wurde ich direkt zum "Chef" der Abteilung geschickt.

Dieser meinte, eine Übermittlungssperre sei eingerichet und dieses Vorgehen von S ungewöhnlich und veraltet ist(???)
Sehr schade, dass ein so gut ausgearbeitetes Schreiben (thx @LeckGEZ) beim EMA so abgeschmettert wird.
Möglicherweise wagt S noch einen letzten Versuch, denn in ~1 Woche muss sich jene Person in eine eigene Wohnung ummelden.

Die Ämter wollen alle ihren Büroschlaf und es ist "normal" das alles was nicht in den Formularweg 0815 passt, erst einmal ignoriert wird. Man muss schon sehr bestimmt auftreten bis man war genommen wird und muss viel Hartnäckigkeit beweisen.

Übermittlungssperren sollten aus Prinzip immer beantragt werden, auch wenn sie das Problem BS nicht tangiert. Zusätzlich eine Auskunftssperre beantragen und sich in den Gründen geheimnisvoll zeigen. Sie müssen eine temporäre Auskunftssperre bewilligen und Du hast 3 Monate Zeit diese zu begründen, damit sie mehr temporär (1 Jahr) wird. In den 3 Monaten ziehst Du um.
Titel: Re: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
Beitrag von: speedy777 am 11. April 2016, 10:28
Danke für die bisherigen Meldungen... Man bräuchte einen Maulwurf in einer Schlüsselstelle, der dann mal betreffende Personen auf eingetragene Meldesperren prüfen könnte... Seltsam: Der Renteninformationsschrieb kam an die neue Adresse von Person A, die aktiv von ihr nicht rausgeschickt wurde... Auch das Finanzamt hat diese Adresse nicht von ihr, ebensowenig der Arbeitgeber... Alles mysteriös....
Titel: Re: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
Beitrag von: pinguin am 11. April 2016, 13:22
Seltsam: Der Renteninformationsschrieb kam an die neue Adresse von Person A, die aktiv von ihr nicht rausgeschickt wurde... Auch das Finanzamt hat diese Adresse nicht von ihr, ebensowenig der Arbeitgeber... Alles mysteriös....
Nö, hier ist nix misteriös; wenn Du einen Arbeitgeber hast, hast Du ein Arbeitsverhältnis und mit Deiner Unterschrift unter den Arbeitsvertrag Deinen Arbeitgeber befugt, Deine entsprechenden Daten an die für Deinen Arbeitsvertrag individuell nötigen Stellen weiterzugeben. Erwäre nur nicht befugt, Deine Daten bspw. darüberhinaus an weitere Stellen weiterzureichen, wie bspw. ÖRR.

Allerdings müsste man das eine Datenschutzurteil des EuGH hier noch separat auswerten; da muß ich nochmal schauen, wo der entsprechende Passus genau steht, daß auch der Arbeitgeber nicht befugt wäre, personenbezogene Daten weiterzureichen; gelesen hatte ich das.

Was in jedem Falle wohl nicht funzen würde, ist, wenn es nur einen mündlichen Arbeitsvertrag gäbe und Dich Dein Arbeitgeber bei Krankenkasse und Co anmelden würde; in dem Falle würdest Du diesen Deinen AG wohl d'ranbekommen, weil er das nicht darf, da Du dem nicht schriftlich zugestimmt hast. Das andere bliebe dann Schwarzarbeit, die ja auch strafbar ist.
Titel: Re: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
Beitrag von: Profät Di Abolo am 11. April 2016, 17:02
Rein fiktiv zur Info. Das Meldewesen ist bundesweit vernetzt, der Beitragsservice hängt da mit "anderen" dran:

Das Zauberwort heisst: OSCI-XMeld

http://www1.osci.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen76.c.2817.de


Da kann Mensch sich den aktuellen Standard runter"saugen" und durchlesen.

Vor dem Lesen NIX essen!


Kann gut sein, dass das ...

Und fiktiv:

Pfaaaaalz! Grüße aus Bärlin!

 >:D >:D >:D >:D
Titel: Re: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
Beitrag von: speedy777 am 11. April 2016, 21:40
@pinguin:
Das hab ich vielleicht etwas missverständlich ausgedrückt. Meine Erstmeldeadresse hat mein Arbeitgeber nicht. Nur den Zweitwohnsitz.... 

@Profät: Dank Dir für den link.......
Titel: Re: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
Beitrag von: HassaniSabbah am 11. Mai 2016, 10:58
Hallo,

Person A hat eine Frage bzgl. der Ummeldung von Person A. Der Kreis der Person A bietet einen Widerspruch nach dem Bundesmeldegesetz an.
Reicht dieser Widerspruch schon aus, um eine vollständige Weitergabe der Daten von Person A zu verhindern? Oder muss ich das genannte
Schreiben aus dem Thread zusätzlich verwenden?

Unten ist der Link zum Widerspruch

http://www.bilder-upload.eu/show.php?file=8b4b21-1462956894.jpg
Titel: Re: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
Beitrag von: Uwe am 11. Mai 2016, 14:21
Soweit Person C weiß, werden die Daten trotzdem an den Beitragsservice
gesendet, da bringt dieses Schreiben nichts.
Titel: Re: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
Beitrag von: noGez99 am 11. Mai 2016, 16:28
Aber die Volage nach Europarecht unterbindet das. Die Datenweitergabe ist dann rechtswiedrig.
(Wird aber leider wohl doch gemacht.)
Titel: Re: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
Beitrag von: KnutK am 12. Mai 2016, 15:28
Ein Auszug aus dem...

Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV)

§11 Verwendung personenbezogener Daten
(1) Beauftragt die Landesrundfunkanstalt Dritte mit Tätigkeiten bei der
Durchführung des Beitragseinzugs oder der Ermittlung von Beitragsschuldnern,
die der Anzeigepflicht nach § 8 Abs. 1 nicht oder nicht vollständig
nachgekommen sind, so gelten für die Erhebung, Verarbeitung
und Nutzung der dafür erforderlichen Daten die für die Datenverarbeitung
im Auftrag anwendbaren Bestimmungen.
(2) Beauftragen die Landesrundfunkanstalten eine Stelle nach § 10
Abs. 7 Satz 1 mit Tätigkeiten bei der Durchführung des Beitragseinzugs
und der Ermittlung von Beitragsschuldnern, ist dort unbeschadet der
Zuständigkeit des nach Landesrecht für die Landesrundfunkanstalt zuständigen
Datenschutzbeauftragten ein behördlicher Datenschutzbeauftragter
zu bestellen. Er arbeitet zur Gewährleistung des Datenschutzes
mit dem nach Landesrecht für die Landesrundfunkanstalt
zuständigen Datenschutzbeauftragten zusammen und unterrichtet diesen
über Verstöße gegen Datenschutzvorschriften sowie die dagegen
getroffenen Maßnahmen. Im Übrigen gelten die für den behördlichen
Datenschutzbeauftragten anwendbaren Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes
entsprechend.
(3) Die zuständige Landesrundfunkanstalt darf von ihr gespeicherte personenbezogene
Daten der Beitragsschuldner an andere Landesrundfunkanstalten
auch im Rahmen eines automatisierten Abrufverfahrens
übermitteln, soweit dies zur rechtmäßigen Erfüllung der Aufgaben der
übermittelnden oder der empfangenden Landesrundfunkanstalt beim
Beitragseinzug erforderlich ist. Es ist aufzuzeichnen, an welche Stellen,
wann und aus welchem Grund welche personenbezogenen Daten übermittelt
worden sind.
(4) Die zuständige Landesrundfunkanstalt kann im Wege des Ersuchens
für Zwecke der Beitragserhebung sowie zur Feststellung, ob eine Beitragspflicht
nach diesem Staatsvertrag besteht, personenbezogene
Daten bei öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen ohne Kenntnis des
Betroffenen erheben, verarbeiten oder nutzen. Voraussetzung dafür ist,
dass
1. die Datenbestände dazu geeignet sind, Rückschlüsse auf die Beitragspflicht
zuzulassen, insbesondere durch Abgleich mit dem Bestand
der bei den Landesrundfunkanstalten gemeldeten Beitragsschuldner,
und
2. sich die Daten auf Angaben beschränken, die der Anzeigepflicht
nach § 8 unterliegen und kein erkennbarer Grund zu der Annahme
besteht, dass der Betroffene ein schutzwürdiges Interesse an dem
Ausschluss der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung hat.
Die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung bei den Meldebehörden beschränkt
sich auf die in § 14 Abs. 9 Nr. 1 bis 8 genannten Daten. Daten,
die Rückschlüsse auf tatsächliche oder persönliche Verhältnisse liefern
könnten, dürfen nicht an die übermittelnde Stelle rückübermittelt werden.
Das Verfahren der regelmäßigen Datenübermittlung durch die Meldebehörden
nach den Meldegesetzen oder Meldedatenübermittlungsverordnungen
der Länder bleibt unberührt.

UND NUN KOMMT DAS INTERESSANTE:

Die Daten Betroffener, für
die eine Auskunftssperre gespeichert ist, dürfen nicht übermittelt werden.

ENDE

In Hamburg kann man kostenlos eine Auskunftssperre beim Bezirksamt beantragen.
Man muss eine Begründung vorlegen und es werden explizit Behörden, Gerichte und Krankenkassen ausgenommen.

Das heißt: Der BS und die Rundfunkanstalten dürfen meine Daten nicht erheben, wenn man eine Auskunftssperre eingerichtet hat!
Titel: Re: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
Beitrag von: Roggi am 12. Mai 2016, 17:35
Welche Begründungen werden denn vom Einwohnermeldeamt anerkannt? Einfach so, um die Meldepflicht zum Zwangsbeitrag zu umgehen, wird keine Auskunftsperre eingerichtet. Wenn es wegen irgendwelcher Bedrohungen gegen sein Leben eingerichtet wird, dann muss man das sicherlich nachweisen.
Titel: Re: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
Beitrag von: KnutK am 12. Mai 2016, 17:38
Welche Begründungen werden denn vom Einwohnermeldeamt anerkannt? Einfach so, um die Meldepflicht zum Zwangsbeitrag zu umgehen, wird keine Auskunftsperre eingerichtet. Wenn es wegen irgendwelcher Bedrohungen gegen sein Leben eingerichtet wird, dann muss man das sicherlich nachweisen.

Laut Hamburg.de:

Zitat
Die im Melderegister gespeicherten Daten können auf Antrag gesperrt werden. Das heißt, dass die Daten nicht mehr an dritte Personen oder Organisationen weitergegeben werden dürfen.
Zu unterscheiden sind Sperrungen aus persönlichen Gründen (z.B. Bedrohung, Adoption) oder allgemein (z.B. Weitergabe an politische Parteien, Kirchen oder Online-Auskünfte).
Die Sperrung muss persönlich, formlos und mit Begründung beantragt werden.

Titel: Re: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
Beitrag von: Roggi am 12. Mai 2016, 17:49
Oh, dann adoptiere ich jeden, der keine Auskunftsperre einrichtet. Hoffe das ist Bedrohung und Adoption in einem und wird anerkannt.
Spaß beiseite,
Bedrohungen müssen sicherlich vorhanden sein, wenn nicht, wäre das sicherlich eine Vortäuschung einer Straftat.
Der Zwangsbeitrag ist zwar eine gefährliche Bedrohung, aber wird vom Gericht nicht anerkannt.
Titel: Re: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
Beitrag von: KnutK am 12. Mai 2016, 17:55
Eine Sperrung aufgrund allgemeiner Gründe müsste ausreichen.
Titel: Re: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
Beitrag von: Kurt am 12. Mai 2016, 18:05
ist/wird hier jetzt "eigentlich" off Topic

Meldedatenübermittlungsverordnung anschauen - variiert je nach Bundesland/LRA

Gruß
Kurt
Titel: Re: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
Beitrag von: HassaniSabbah am 13. Mai 2016, 08:45
Hallo,

gestern war Person A bzgl. seiner Ummeldung beim Einwohnermeldeamt. Person A hat einerseits den Widerspruch zum Bundesmeldegesetz abgegeben und andererseits das ausgearbeitete Schreiben (danke LeckGEZ!) abgegeben. Person C vom EMA hat sich das Schreiben in Ruhe durchgelesen und Person A gesagt, dass das Schreiben weitergeleitet und es innerhalb von zwei Wochen eine Rückmeldung geben wird. Nach einem Stempel für die Eingangsbestätigung hat Person A auch gefragt. Person C hat Stempel ohne Probleme gesetzt. Außerdem hat Person A gefragt, was denn mit den Daten in dieser Zeit passieren würde. Person C hat daraufhin gefragt, ob denn so schnell Daten in dieser Zeit abgefragt bzw. übermittelt werden. Person A antwortete darauf, dass in dieser Zeit weder Daten übermittelt noch eine Übermittlung nach Anfrage geschehen solle. Person C meinte dann, dass eine Voreinstellung im Computer gesetzt wird, sodass mit den Daten nichts passiert.
Alles natürlich mündlich und ohne schriftliche Bestätigung.

Sobald Person A ein Schreiben bekommt, werden weitere Infos folgen.
Titel: Re: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
Beitrag von: oliverM am 17. Mai 2016, 10:48
Hallo allerseits,
ich habe jetzt mal einen Postdienstleister, der fuer den Beitrags"service" taetig ist, angeschrieben (PAV Card GmbH) und um Offenlegung meiner dort gespeicherten Daten gebeten. Die PAV teilte mir mit, dass sie im Rahmen der Auftragsdatenverarbeitung als Dienstleister nicht die verantwortliche Stelle i.S. d. BDSG sei und folglich zur Auskunft weder verpflichtet noch berechtigt. Bin am Ueberlegen den Landesdatenschutzbeauftragten anzuschreiben, aber nach allem was ich bisher gefunden habe, hat die PAV vollkommen Recht: ist quasi so als ob der Beitrags"service" die Daten in eine seiner eigenen Unterabteilungen weiterleitet. Hat wer ne Idee?

Viele Gruesse,
Olli
Titel: Re: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
Beitrag von: seppl am 17. Mai 2016, 11:38
Person Z hatte gleiche Anfrage gestellt und wurde zuerst an den Datenschutzbeauftragten der PAV Card GmbH verwiesen.
Ist das hier nicht geschehen?

Der Landesdatenschutzbeauftragte hatte Z hingegen - im Kurzschlusskreislauf - an den Datenschutzbeauftragten des Beitragsservice verwiesen. Er selbst sei nicht zuständig.

Person Z hatte insistiert. Ob denn ausserhalb der Dienstleistertätigkeit Daten von ihr bei der PAV Card gespeichert werden würden. Nach mehrfachen widerwilligen Briefen, ihr keine Auskunft geben zu müssen kam dann zum Schluss der im Anhang anonymisierte Brief mit Auskunft und gleichzeitiger Drohung von Kostenforderung, falls Person Z weiter Briefe an den Dienstleister schreibt.

Zitat
... es werden keinerlei Daten von Ihnen ausserhalb von Auftragsdatenverarbeitungen gespeichert.

Nach mehrmaliger Anfrage und ablehnenden Antworten wurde die einfache Frage dann doch beantwortet. Warum wurde da so geblockt?

Zitat
Wie mehrfach durch verschiedene Stellen beantwortet, ist PAV Card nicht Ihr Ansprechpartner, zu Auskünften weder berechtigt noch verpflichtet.

Für Daten, die ausserhalb von Druckdienstleistungen gespeichert werden, ist die Firma natürlich berechtigt und verpflichtet, Auskunft zu geben, auch Negativauskunft.

Zitat
Wir müssen derweil davon ausgehen und bewerten ihre insistierenden Anschreiben und Aufforderungen mittlerweile als unzulässige Rechtsausübung und behalten uns die Geltendmachung von Kostenersatz und Weiterungen vor.

Unzulässige Rechtsausübung durch schriftliche Anfragen ??  ;D
Hätte die PAV Card gleich zu Anfang die gewünschte Antwort gegeben, hätte Person Z gar nicht so insistieren müssen.
Kostenersatz - wofür?
Und was sind "Weiterungen"? Leere Drohungen?

Ich verweise mal vorsichtig auf den Thread
Kleine Recherche zum Paul Albrechts Verlag / PAV Card
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18749.0.html
um mal abgleichen zu können, wie berechtigte Anfragen besorgter mündiger Bürger behandelt werden.

Hinzufügen möchte ich , dass die Lichtbildverarbeitung der damalige Änderung der Krankenkassenkarten auf Lichtbildausweis auch über die PAV Card lief.
http://www.pav.de/de/produkte/kartenprodukte/elektronische-gesundheitskarte.html
Da kann man sich schon mal die Frage stellen, wie sicher die Datentrennung dort ist, und zwar gar nicht mal in technischer Hinsicht.
Titel: Re: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
Beitrag von: oliverM am 17. Mai 2016, 12:53
Danke!
Da sollte ich dann wohl auch nochmal nachhaken :D
Titel: Re: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
Beitrag von: speedy777 am 31. Mai 2016, 09:53
Um das Thema mal wieder bissl hochzuholen hier mal eine Frage:

Es ist ja seit den ersten EMA-Anmeldungen inkl. Widerspruch der Weitergabe der Daten einige Zeit ins Land gegangen.

Hat irgendjemand, der solch ein Schreiben seiner Meldebehörde gegeben hat, seither Post vom BS bekommen?

Interessiert mich immer mehr... Denn Person A "wartet" immer noch.... Seit Oktober 2015 ;)

Grüße
Titel: Re: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
Beitrag von: gerechte Lösung am 01. Juni 2016, 07:30
Unzulässige Rechtsausübung durch schriftliche Anfragen ??  ;D
Kostenersatz - wofür?
Und was sind "Weiterungen"? Leere Drohungen?

Hinzufügen möchte ich , dass die Lichtbildverarbeitung der damalige Änderung der Krankenkassenkarten auf Lichtbildausweis auch über die PAV Card lief.
http://www.pav.de/de/produkte/kartenprodukte/elektronische-gesundheitskarte.html
Da kann man sich schon mal die Frage stellen, wie sicher die Datentrennung dort ist, und zwar gar nicht mal in technischer Hinsicht.   

Wenn man dort den richtigen Mann zu sitzen hat, kommt man an so allerhand Daten.

Das Grundübel ist jedoch, dass der BS schreibt:
Zitat
"Adressen werden vom Beitragsservice weder gehandelt noch an Dritte weitergegeben."
https://www.google.de/#q=beitragsservice%2C+Daten+an+dritte

Jede Firma außerhalb der zuständigen LRA ist Dritter, egal, wer das ist. Damit haben Drittfirmen die Möglichkeit an Daten zu kommen, die internen Charakter tragen.


http://webcache.googleusercontent.com/search?q=cache:7EcWH46Al-gJ:www.rundfunkbeitrag.de/ueber_uns/datenschutz_im_beitragsservice/index_ger.html+&cd=3&hl=de&ct=clnk&gl=de
Zitat
Der Beitragsservice und die Landesrundfunkanstalten erheben die personenbezogenen Daten ...  ...   
Ein nicht rechtsfähiges Gebilde, gleichzusetzen mit einem Kind, billigt sich selbst eben alles Erdenkliche zu.
Titel: Re: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
Beitrag von: HassaniSabbah am 03. Juni 2016, 09:23
Hallo,

Person A hat nun die Rückmeldung vom EMA erhalten. In dem Schreiben wird bestätigt, dass Übermittlungssperren nach § 9 Abs. 5 BMG
für folgende Bereiche gilt:

Religionsgemeinschaften, Alters- und Ehejubiläen etc.

Daraufhin hat Person A Person C vom EMA eingerufen und gefragt, ob das o.g. Schreiben auch für andere Institutionen gilt. Daraufhin meinte Person C, dass die EMA nach dem neuen Bundesmeldegesetz vom 01.11.2015 verpflichtet sind, Daten an Institutionen wie die ARD oder das Bundeszentralamt für Steuern weiterzugeben. Somit wird das Schreiben "Widerspruch Datenweitergabe" vom EMA als nicht rechtens angesehen.
Person A bat Person C um eine schriftliche Stellungnahme mit rechtlichen Begründungen, warum ihrem  Widerspruch in dem Sinne nicht stattgegeben wird. Somit werden anscheinend bereits Daten von Person A an andere Stellen übermittelt, obwohl dies ausdrücklich nicht nach Rücksprache mit diesem geschehen ist. Sobald Person A das Schreiben vom EMA erhält folgen weitere Infos.

Wie sollte Person A nun weiter vorgehen, um eine Weitergabe der Daten an z.B. den BS zu unterbinden?
Titel: Re: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
Beitrag von: XXXY am 16. Juni 2016, 17:43
Hallo in die Runde und vielen Dank fuer die Muehe, mit der hier Informationen zusammengetragen werden.

Ich wechsele demnaechst auch den Wohnsitz und habe eine Frage: wurde die Richtlinie 95/46/EG, auf die sich hier vielfach bezogen wird, nicht am 27. April 2016 durch die Datenschutzgrundverordnung der EU (EU-Verordnung 2016/679) ersetzt?

Wenn ja, welche Konsequenzen ergeben sich daraus?
Titel: Re: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
Beitrag von: pinguin am 16. Juni 2016, 19:34
Die neue EU-Datenschutzgrundverordnung trat am 20. Tag nach Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft.

Die Bestimmungen dieser Verordnung sind bereits einzuhalten; Verstöße dagegen werden jedoch erst ab dem Tage der Gültigkeit geahndet, dem Tag des Außer-Kraft-Tretens der Datenschutz-Richtlinie.

Rechtsverstöße gegen die neue EU-Datenschutzgrundverordnung, die nach dem Tag des In-Kraft-Tretens erfolgen, werden ab dem Tag der Gültigkeit bei neuen Rechtsverstößen mit nachgeahndet.
Titel: Re: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
Beitrag von: XXXY am 18. Juni 2016, 11:58
Ok, das hat etwas gedauert, das zu lesen - Rechtstexte sind für mich immer  ???

Ich versuche das mal nachzuvollziehen, ob ich es richtig verstanden habe:

Das Recht auf Benachrichtigung bei Übermittlung ergibt sich aus 95/46/EG Art. 11 Abs. 1:

Zitat
Für den Fall, daß die Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben wurden, sehen die Mitgliedstaaten vor, daß die betroffene Person bei Beginn der Speicherung der Daten bzw. im Fall einer beabsichtigten Weitergabe der Daten an Dritte spätestens bei der ersten Übermittlung vom für die Verarbeitung Verantwortlichen oder seinem Vertreter zumindest die nachstehenden Informationen erhält, sofern diese ihr noch nicht vorliegen:

...

sofern sie unter Berücksichtigung der spezifischen Umstände, unter denen die Daten erhoben werden, notwendig sind, um gegenüber der betroffenen Person eine Verarbeitung nach Treu und Glauben zu gewährleisten.

wobei der zweite Teil für mich komplett schwammig klingt, aber gut, das wurde ja vom EuGH mit C-201/14 zumindest einmal bestätigt. Davon gibt es übrigens unter http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2015-10/cp150110de.pdf eine Kurzfassung, die es gleich im ersten Satz auf den Punkt bringt:

Zitat
Werden personenbezogene Daten zwecks Verarbeitung zwischen zwei Verwaltungsbehörden eines Mitgliedstaats übermittelt, müssen die betroffenen Personen zuvor davon unterrichtet werden

"zwei Verwaltungsbehörden" lässt sich vermutlich auch auf "eine Verwaltungsbehörde und irgendwelche anderen Kasper" ausdehnen.

Ich verstehe allerdings nicht, woher das Recht auf Widerspruch kommen soll. Zulässigkeit nach 95/46/EG Art. 7:

Zitat
Artikel 7

Die Mitgliedstaaten sehen vor, daß die Verarbeitung personenbezogener Daten lediglich erfolgen darf, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfuellt ist:

a) Die betroffene Person hat ohne jeden Zweifel ihre Einwilligung gegeben;

b) die Verarbeitung ist erforderlich für die Erfuellung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, oder für die Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen, die auf Antrag der betroffenen Person erfolgen;

c) die Verarbeitung ist für die Erfuellung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich, der der für die Verarbeitung Verantwortliche unterliegt;

d) die Verarbeitung ist erforderlich für die Wahrung lebenswichtiger Interessen der betroffenen Person;

e) die Verarbeitung ist erforderlich für die Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt und dem für die Verarbeitung Verantwortlichen oder dem Dritten, dem die Daten übermittelt werden, übertragen wurde;

f) die Verarbeitung ist erforderlich zur Verwirklichung des berechtigten Interesses, das von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen oder von dem bzw. den Dritten wahrgenommen wird, denen die Daten übermittelt werden, sofern nicht das Interesse oder die Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die gemäß Artikel 1 Absatz 1 geschützt sind, überwiesen.


"die Verarbeitung ist für die Erfuellung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich, der der für die Verarbeitung Verantwortliche unterliegt" => ist doch ein kompletter Freifahrtschein, EMA-Mitarbeiter bekommt seine Dienstanweisung und ist damit rechtlich verpflichtet und fertig.

Widerspruchsrecht nach Zulässigkeit nach 95/46/EG Art. 14:

Zitat
Artikel 14

Widerspruchsrecht der betroffenen Person

Die Mitgliedstaaten erkennen das Recht der betroffenen Person an,

a) zumindest in den Fällen von Artikel 7 Buchstaben e) und f) jederzeit aus überwiegenden, schutzwürdigen, sich aus ihrer besonderen Situation ergebenden Gründen dagegen Widerspruch einlegen zu können, daß sie betreffende Daten verarbeitet werden; dies gilt nicht bei einer im einzelstaatlichen Recht vorgesehenen entgegenstehenden Bestimmung. Im Fall eines berechtigten Widerspruchs kann sich die vom für die Verarbeitung Verantwortlichen vorgenommene Verarbeitung nicht mehr auf diese Daten beziehen;

b) auf Antrag kostenfrei gegen eine vom für die Verarbeitung Verantwortlichen beabsichtigte Verarbeitung sie betreffender Daten für Zwecke der Direktwerbung Widerspruch einzulegen oder vor der ersten Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte oder vor deren erstmaliger Nutzung im Auftrag Dritter zu Zwecken der Direktwerbung informiert zu werden und ausdrücklich auf das Recht hingewiesen zu werden, kostenfrei gegen eine solche Weitergabe oder Nutzung Widerspruch einlegen zu können.

Die Mitgliedstaaten ergreifen die erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, daß die betroffenen Personen vom Bestehen des unter Buchstabe b) Unterabsatz 1 vorgesehenen Rechts Kenntnis haben.

"dies gilt nicht bei einer im einzelstaatlichen Recht vorgesehenen entgegenstehenden Bestimmung" => nochmal Freifahrtschein, Mitgliedsländer dürfen selber festlegen, wogegen widersprochen werden kann.

Für mich klingt das eher nach einer sehr langwierigen Art zu sagen "Macht, watt ihr wollt".
Titel: Re: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
Beitrag von: KnutK am 18. Juni 2016, 12:20
Person XYZ hat auch eine Auskunftssperre in HH beantragt. Es wurde mitgeteilt, dass nach circa drei Monaten ein Schreiben verschickt werde, in dem man eine genaue Begründung erläutern solle.

Nach ungefähr vier Tagen kam das Schreiben. Äh, drei Monate ?
XYZ soll innerhalb eines Monats begründen wieso weshalb warum...

Akzeptiert wird die Auskuntssperre offensichtlich nur im Rahmen der Gefahrenabwehr (Leib, Leben, Freiheit und "andere schutzwürdige Interessen").

Angstzustände hatte Person XYZ laut eigener Aussage schon mehrfach bei den Schreiben des BS.

Sollte man trotzdem die EU Richtlinien mitteilen oder reicht das o.g. aus?
Titel: Re: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
Beitrag von: pinguin am 18. Juni 2016, 20:31
"die Verarbeitung ist für die Erfuellung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich, der der für die Verarbeitung Verantwortliche unterliegt" => ist doch ein kompletter Freifahrtschein, EMA-Mitarbeiter bekommt seine Dienstanweisung und ist damit rechtlich verpflichtet und fertig.
Falsch; auch Du ignorierst die Charta der Grundrechte der Europäischen Union?

Es bedarf der Betrachtung aller basisrelevanten EU-Rechtswerke, um zu erkennen, daß der nationale Rundfunk die Länder wie den Bund in erhebliche Schwierigkeiten steuert, die sich aus der nunmehr nachhaltigen Mißachtung europäischen Rechts ergibt.

->Protokoll 29 im Anhang zum Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, (AEUV), zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk; -> die Belange des EU-Binnenmarktes dürfen nicht gefährdet werden;

->Artikel  3, Buchstaben b und e, (AEUV), zur alleinigen Regelungsbefugnis der EU im EU-Binnenmarkt;

-> Artikel  288, (AEUV), zur Verbindlichkeit der Zielsetzung europäischer Rechtsakte;

-> Erwägungsgrund 82 der Richtlinie 2010/13/EU über audio-visuelle Mediendienste hinsichtlich der Gültigkeit der Bestimmungen über unlautere Geschäftspraktiken;

-> Artikel 6 des Vertrages über die Europäische Union zur Geltung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union wie auch zur Europäischen Menschenrechtskonvention;

-> Artikel 11, 52 und 54 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union zur Meinungs- und Informationsfreiheit wie auch zu möglichen Einschränkungen dieser Grundrechte; -> Einschränkungen sind nur insoweit zulässig, wie sie die Charta selber vorsieht und zudem mit den Zielen der EU in Übereinstimmung zu bringen sind;

-> siehe hierzu wieder Erwägungsgrund 82 der Richtlinie 2010/13/EU über audio-visuelle Mediendienste zur Geltung der Bestimmungen über unlautere Geschäftspraktiken;

-> siehe wiederum Artikel 11 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, die dem Bürger das Recht zugesteht, sich ohne behördliche Einwirkung bspw. informieren zu können.

->-> Keine Behörde darf auf den Bürger hinsichtlich seiner ihm gemäß Artikel 11 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union zugestandenen Rechte der Meinungs- und Informationsfreiheit auch nur irgendwie einwirken;

->-> bereits die behördliche Verpflichtung, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk des Landes bezahlen zu müssen, ist eine derartige, nicht hinnehmbare Einwirkung, erst recht, wenn Rundfunk nicht das vom Bürger gewählte Informationsmedium ist;

->-> der Bürger ist nicht verpflichtet, Rundfunk als Informationsmedium zu wählen, er ist frei in seiner Entscheidung; eine Behörde darf ihn auch zu nichts anderem verpflichten;

Wenn man europäisch mal unterstellt, daß Rundfunkunternehmen überhaupt Behörden sein dürfen, so sind sie dennoch nicht befugt, den Bürger zu irgendetwas zu verpflichten, so diesem nicht eine ausdrückliche Willenserklärung des Bürgers vorausgeht, die Dienste dieser Behörde auch nutzen zu wollen.

Wenn man aber europäisch unterstellt, daß es nur Unternehmen sind, die im Rundfunkmarkt tätig sind bzw. am EU-Binnenmarkt und darüberhinaus agieren, so betreiben alle sich als Behörden ausgebenden Unternehmen Amtsanmaßung.

-> Siehe wiederum Erwägungsgrund 82 der Richtlinie 2010/13/EU über audio-visuelle Mediendienste zur Geltung der Bestimmungen über unlautere Geschäftspraktiken;

-> Richtlinie 2010/13/EU über audio-visuelle Mediendienste wurde bis zum heutigen Tage nicht in nationales Recht umgesetzt; für Europa ist diese Richtlinie dennoch gültig.

In der neuen Datenschutz-Grundverordnung hat es nicht nur ein Widerspruchsrecht, (Artikel 21), sondern auch das Recht auf Löschung der Daten, (Artikel 17).

Darüberhinaus kann es nimmer Recht sein, daß die Grundrechte einer natürlichen Person zugunsten eines Unternehmens eingeschränkt werden; einschränkbar sind Grundrechte einer natürlichen Person nur dort und dann, wenn Grundrechte einer anderen natürlichen Person beeinträchtigt wären, würde eine natürliche Person alle ihr zustehenden Grundrechte uneingeschränkt realisieren wollen.

Unternehmen oder Behörden sind aber keine natürlichen Personen und verfügen deswegen auch nicht über die natürlichen Personen gegenüber zugestandenen Grundrechte.
Titel: Re: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
Beitrag von: Teluel am 04. Dezember 2016, 22:22
Im Beitrag weiter oben unter
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16273.msg108901.html#msg108901
vorgeschlagener Musterwiderspruch wurde von einer fiktiven Person A verwendet.

Die Antwort vom EMA - siehe Anhang.

Auf Seite 2 steht noch:
"Sollten Sie diesbezüglich weitere Fragen haben, können Sie sich gerne an unsere Datenschutzbeauftragte Frau [...] wenden."

A muss sich jetzt wohl noch mal auf den Weg zum EMA machen, weil die vergessen haben, Kontaktmöglichkeiten für Frau Datenschutzbeauftragte mit anzugeben. Kann man sich da von einem Gespräch was erwarten? Eher nicht, oder?

Der letzte Satz im 2. Absatz ist vernichtend und gegen den kommt man bei deutschen Behörden bestimmt nicht weiter.
Titel: Re: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
Beitrag von: pinguin am 05. Dezember 2016, 00:30
Warum ist der Datenschutzbeauftragten nicht die neue Datenschutz-Grundverordnung bekannt? Diese IST unmittelbar gültig, in Kraft und bedarf, weil Verordnung, für ihre Gültigkeit keines Zutuns des Bundes.
Titel: Re: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
Beitrag von: Teluel am 07. Dezember 2016, 02:20
Naja, was die Datenschutzbeauftragte weiß und was nicht, kann keiner beurteilen. Unterschrieben ist der Brief jedenfalls mit der Unterschrift der Leiterin vom EMA.
Titel: Re: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
Beitrag von: der AnstaltsSchreck am 08. Januar 2017, 11:38
Hallo gemeinsam und vielen Dank euch allen für die positiven Anregungen, die ich über eure Forumsbeiträge erhalten habe!

Wer ebenfalls nach einer Datenschutzvorlage gegenüber dem Beitragsservice (BS) und der Landesrundfunkanstalt (LRA) sucht, der kann unter folgendem Link nun etwas finden:

[Aktion] Datenschutzrechte gegenüber Rundfunkanstalt/Beitragsservice einfordern
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21571.0.html

Das macht aber freilich nur Sinn, wenn man bereits schriftliche oder gar gerichtliche Auseinandesetzungen mit BS bzw. LRA führt.

der AnstaltsSchreck
Titel: Re: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
Beitrag von: soja am 08. Januar 2017, 21:52
Wer ebenfalls nach einer Datenschutzvorlage gegenüber dem Beitragsservice (BS) und der Landesrundfunkanstalt (LRA) sucht, der kann unter folgendem Link nun etwas finden:
[Aktion] Datenschutzrechte gegenüber Rundfunkanstalt/Beitragsservice einfordern
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21571.0.html

Hallo @ AnstaltsSchreck,

finde diese Aktion nicht schlecht. Ich würde jedoch nicht die Daten welche im Bezug zu dem Namen gespeichert sind anfordern,
sondern die Daten welche unter der Angebliche Beitragsnummer: xxxxxxxx gespeichert sind anfordern.

Warum das Ganze, die speichern alle Daten, das heißt, wenn du einmal kündigst, ins Ausland gehst oder stirbst und dein/e Lebensgefährte/-in bekommt dieselbe Nummer, welche du einst hattest, sind deine Daten nach wie vor gespeichert und werden verwendet und dies über Jahrzehnte nach dem Wechsel der Person für diese eine Nummer!  Bedeutet seit der 1. Nutzung der angeblichen Beitragsnummer: xxxxxxxx werden die Daten für die Personen welche diese eine angebliche Beitragsnummer: xxxxxxxx innehatten, gespeichert unter dieser Nummer.

gruß soja
Titel: Re: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
Beitrag von: muuhhhlli am 08. Januar 2017, 22:03
Da muss ich @soja in seinem Beitrag zustimmen. Im RBStV. steht nirgendwo wann ein Beitragszahler mit seiner Nummer gelöscht wird.

Es gibt keine Regelung der Datenlöschung von Beitragszahlern. Auch nicht bei nachgewiesenem Tod. Die verfolgen dich ein Leben lang.

Vergleichbar der Steueridentifikationsnummer (bis 30 Jahre nach ableben).
Titel: Re: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
Beitrag von: Davilesh am 09. Januar 2017, 20:19
Da muss ich @soja in seinem Beitrag zustimmen. Im RBStV. steht nirgendwo wann ein Beitragszahler mit seiner Nummer gelöscht wird.

Morgen geht mein Fragenkatalog raus. Die Frage, welches Ereignis eintreten muss, damit vorhanden Daten gelöscht werden, habe ich aufgenommen.
Titel: Re: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
Beitrag von: der AnstaltsSchreck am 14. Januar 2017, 23:08
Dito! Habe nun ebenfalls den Aspekt der Datenlöschung als weiteren Fragepunkt im Entwurf integriert.

(Vielen Dank @ soja und @ muuhhhlli für entsprechende Hinweise und die Aufmerksammachung auf diesen wichtigen Gesichtspunkt)


Vielleicht könnten darüber hinaus auch einige weitere Ergänzungen, die ebenfalls in den Entwurf noch eingeflossen sind, für den ein oder anderen interessant sein. Vgl. dazu auch Kommentar unter
[Aktion] Datenschutzrechte gegenüber Rundfunkanstalt/Beitragsservice einfordern
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21571.msg138505.html#msg138505
Titel: Re: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
Beitrag von: Bürger am 09. Juli 2017, 16:27
Hinweis: Siehe nunmehr auch
[Übersicht] Datenschutz
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23670.0.html
Titel: Re: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
Beitrag von: Bürger am 18. November 2017, 00:05
Hinweis:
Versuch einer ausgelagerten, eigenständigen Diskussion zum Thema
Auskunftssperre §51 BMG > Datenübermittlg.? An wen? Erheb.-/Vollzugsdefizit?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25283.0.html
Auskunftssperre nach § 51 Bundesmeldegesetz (BMG)
> Datenübermittlung? An wen? Erhebungs-/Vollzugsdefizit?

Erfolgt bei einer "Auskunftssperre" gem. § 51 und bei "bedingtem Sperrvermerk" gem. § 52 Bundesmeldegesetz (BMG) eine Übermittlung der Meldedaten zum Zwecke des Rundfunkbeitragseinzugs?
Warum (trotz Sperrvermerk)?
An wen erfolgt die Datenübermittlung?
Falls nicht: Wie ist das dadurch entstehende Erhebungs- und Vollzugsdefizit zu bewerten?

[...]