gez-boykott.de::Forum
"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: volkuhl am 13. Mai 2016, 09:57
-
Eine mir entfernt bekannte Person hat beim Verwaltungsgericht Bremen Klage eingereicht und mir die folgenden Links zur Veröffentlichung überlassen:
Widerspruchsbescheid
http://testplatz.bplaced.net/klage/001_Widerspruchsbescheid.pdf
Klageeinreichung:
http://testplatz.bplaced.net/klage/002_Klageeinreichung_anon.pdf
Mitteilung der Aktenzeichen:
http://testplatz.bplaced.net/klage/003_Aktenzeichen.pdf
Hinweis des Gerichts:
http://testplatz.bplaced.net/klage/004_Hinweis_der_Vorsitzenden.pdf
(Könnte man tatsächlich so interpretieren, dass aufgrund der Pressemitteilung des BVerwG die Klage keine Aussicht auf Erfolg hat!)
Nachreichung von Belegen und Antragsbegründung wg. Aussetzung der Vollziehung:
http://testplatz.bplaced.net/klage/005_Nachreichung_Bescheide_u_Antragsbegruendung_anon.pdf
Klagebegründung:
http://testplatz.bplaced.net/klage/006_Klagebegruendung_anon.pdf
Fortsetzung folgt... :angel:
-
Nur eine kleine Randbemerkung, die allerdings Anlass für eine Nachfrage an das Gericht sein könnte. In dem Schreibem vom 08.04. wird ja explizit von "der zuständigen Behörde (Radio Bremen)" gesprochen.
http://testplatz.bplaced.net/klage/004_Hinweis_der_Vorsitzenden.pdf
Wenn das Gericht in dieser Hinsicht keinerlei Zweifel an der Behördeneigenschaft einer Rundfunkanstalt hat, sollte es doch leichtens die Rechtsgrundlagen benennen können und so zu einer vieldiskutierten Frage beitragen:
Ist eine öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt eine Behörde?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17453.0.html
Ansonsten erstmal Kompliment an die entfernt bekannte Person, die mit ihrer 65seitigen Klagebegründung ein durchaus recht kuhles ;) Schriftstück vorgelegt hat.
-
Ansonsten erstmal Kompliment an die entfernt bekannte Person, die mit ihrer 65seitigen Klagebegründung ein durchaus recht kuhles ;) Schriftstück vorgelegt hat.
Dem schließe ich mich an, und zwar unabhängig davon, mit welchen Textbausteinen auf diese Klage geantwortet wird.
Satisfaction lies in the effort, not in the attainment, full effort is full victory. (Mahatma Gandhi)
-
Bin noch nicht ganz durch mit dem Lesen, doch was ich schon lesen durfte gleicht einer schriftstellerischen Leistung in Klarheit und Ausdrucksfähigkeit und spiegelt den jahrelang aufgebauten Wissensschatz aus diesem Forum wieder. Extrem lesenswert!
Danke an die entfernt bekannte Person!
Ich wünsche der entfernt bekannten Person eine offene Kammer und Richter die sich die Zeit nehmen diese Klageschrift auch zu lesen und die Quellen gegen zu prüfen, um dann zu den einzig möglichen Schluss zu gelangen, eine Vorlage am EuGH zu machen, damit dieses unkontrollierte Wachstum vom Politiker-Medien-Kartell Einhalt geboten wird. Es geht nicht nur um die abgepressten Rundfunkbeiträge, es geht um die Zukunft einer ganzen in Verruf geratenen Branche, die es nicht verdient hat durch korrupte Machtbesessene in ein Werkzeug der Umwandlung von Demokratie in Diktatur missbraucht zu werden!
Die Phrasen in Urteilsbegründungen erinnern einfach zu sehr an ein anderes totalitäres Regime, das sich auch nicht mit den Klagenden befasste, sondern vollkommen der Politik will fähige Urteile sprach, um der nachfolgenden politischen Entwicklung ein aufgeschlossenes Volk zu schaffen.
Danke örR das Du mir die Augen geöffnet hast, damit ich erkennen konnte wie hörig und kaputt unser Rechtssystem ist.
-
Respekt! Beim überfliegen bekommt man bereits Gänsehaut...., ich denke selbst diejenigen, die jetzt bereits in Verhandlungen stehen, können davon noch profitieren.
-
Danke an Volkuhl!
Person J könnte gerade seinen Widerspruchsbescheid vom NDR erhalten haben. Vermutlich würde er gerne auf diese excelenten Unterlagen zurückgreifen.
VG
-
Darf man das kopieren und anpassen?
Meine so wie man sich auch stetig auf andere Urteile bezieht.
Also das Ding ist ein richtiger Brummer...Hut ab...
Noch Kuhler daran, das Gericht will meistens 2 Kopien davon ::)
-
Darf man das kopieren und anpassen?
...
Selbstverständlich! Deswegen sind wir doch alle hier und genaugenommen ist das ja auch nur ein Extrakt aus vielen Forenbeiträgen.
Ach ja: Das Inhaltverzeichnis ist eine Arbeitshilfe und bei der Abgabe bei Gericht entbehrlich - die müssen ja eh alles lesen... >:D
-
Naja ich denke die haben eine Stichwort Syntax Software am laufen die anhand der Stichworte Textbausteine zusammenlegt und selbst dann wirds ellenlang. harr* =)
Hast du gewusst dass wenn man die Schriftgröße verändert entweder mehr Seiten bekommt oder man es nur mit der Lupe lesen kann? >:D
-
Hier nun der nächste Schritt:
Klageerwiderung des NDR: (keine neuen Erkenntnisse gegenüber dem Widerspruchsbescheid)
http://testplatz.bplaced.net/klage/007_Klageerwiderung_ndr_anon.pdf
Die Klageerwiderung des NDR ist auf den 11.05.2016 datiert. Da die Klagebegründung erst am 13.05.2016 beim Verwaltungsgericht eingegangen ist, kann diese bisher von der Gegenseite nicht berücksichtigt sein.
Stellungnahme zur Klageerwiderung des NDR:
http://testplatz.bplaced.net/klage/008_Stellungnahme_zur_Klageerwiderung_des_NDR_anon.pdf
Fortsetzung folgt...
-
Also das hier liest sich ja um Vieles besser als jeglicher Krimi und davon habe ich wirklich schon Viele gelesen! Die Verfasserin (Klägerin) gibt sich zwar immer als "juristischen Laien" aus, aber das nennt man wohl "Fishing for compliments".
Wirklich gut gemacht und durchdacht. Ich wünsche viel Erfolg und bin schon sehr gespannt auf die Fortsetzungen!
-
Vielen Dank für die Begründung. Hoffentlich hilft es uns! >:D
-
Meine entfernt Bekannte Person hat mir vertraulich mitgeteilt, dass dieses Schreiben morgen beim VerwG Bremen eingehen wird und mir die Veröffentlichung im Forum gestattet:
Stellungnahme zu den Urteilen des BVerwG:
http://testplatz.bplaced.net/klage/009_Stellungnahme_zum_Urteil_des_BVerwG_anon.pdf
Fortsetzung folgt...
-
Wie sind die Pünktchen (...) bei 4., 5. und 6. zu verstehen?
Fehlt da was?
Das ist im Originalbeitrag schon so. Wurde da das Zitat verkürzt?
-
Moin.
Deshalb:(...) Um Ihnen, verehrter Leser, ein besseres Bild über die Entscheidungsverstöße zu vermitteln, geben wir die aus unserer Sicht interessantesten Textpassagen der Gehörsrüge mit Einverständnis des Klägers und seines Anwalts wieder. (...)
Frei 8)
-
Klageerwiderung des NDR
Interessant, daß mit dem NDR eine „ausländische“ LRA auf eine Klage gegen radio bremen antwortet…
-
Die Erwiderung des NDR zur letzten Stellungnahme zu den Urteilen des BVerwG:
http://testplatz.bplaced.net/klage/010_Erwiderung_des_ndr.pdf
OK, er hat's etwas anders formuliert, sagt aber: dazu fehlen uns jegliche Gegenargumente...
Also wenn die benannten Grundrechtsverstöße und die Rechtsbeugung durch das BVerwG nicht "entscheidungserheblich" sein sollen und das VerwG das ebenso sieht, dann ist unser "Rechtsstaat" wirklich am Ende...
Fortsetzung folgt... :angel:
(Zur Klagebegründung gibt's noch keine Erwiderung - sie lesen wohl noch...) ;D
Zusammenfassung:
Widerspruchsbescheid
http://testplatz.bplaced.net/klage/001_Widerspruchsbescheid.pdf
Klageeinreichung:
http://testplatz.bplaced.net/klage/002_Klageeinreichung_anon.pdf
Mitteilung der Aktenzeichen:
http://testplatz.bplaced.net/klage/003_Aktenzeichen.pdf
Hinweis des Gerichts:
http://testplatz.bplaced.net/klage/004_Hinweis_der_Vorsitzenden.pdf
(Könnte man tatsächlich so interpretieren, dass aufgrund der Pressemitteilung des BVerwG die Klage keine Aussicht auf Erfolg hat!)
Nachreichung von Belegen und Antragsbegründung wg. Aussetzung der Vollziehung:
http://testplatz.bplaced.net/klage/005_Nachreichung_Bescheide_u_Antragsbegruendung_anon.pdf
Klagebegründung:
http://testplatz.bplaced.net/klage/006_Klagebegruendung_anon.pdf
Klageerwiderung des NDR: (keine neuen Erkenntnisse gegenüber dem Widerspruchsbescheid)
http://testplatz.bplaced.net/klage/007_Klageerwiderung_ndr_anon.pdf
Die Klageerwiderung des NDR ist auf den 11.05.2016 datiert. Da die Klagebegründung erst am 13.05.2016 beim Verwaltungsgericht eingegangen ist, kann diese bisher von der Gegenseite nicht berücksichtigt sein.
Stellungnahme zur Klageerwiderung des NDR:
http://testplatz.bplaced.net/klage/008_Stellungnahme_zur_Klageerwiderung_des_NDR_anon.pdf
Stellungnahme zu den Urteilen des BVerwG:
http://testplatz.bplaced.net/klage/009_Stellungnahme_zum_Urteil_des_BVerwG_anon.pdf
Die Erwiderung des NDR zur letzten Stellungnahme zu den Urteilen des BVerwG:
http://testplatz.bplaced.net/klage/010_Erwiderung_des_ndr.pdf
-
Also wenn die benannten Grundrechtsverstöße und die Rechtsbeugung durch das BVerwG nicht "entscheidungserheblich" sein sollen und das VerwG das ebenso sieht, dann ist unser "Rechtsstaat" wirklich am Ende...
Das "Ende", zumindest juristisch auf deutscher Ebene, ist das BVerfG, aber das wird wohl noch etwas auf sich warten lassen. Und der EuGH ist ja auch noch da.
Naja ich denke die haben eine Stichwort Syntax Software am laufen die anhand der Stichworte Textbausteine zusammenlegt und selbst dann wirds ellenlang. [...]
Es wird vermutet, dass der BS in Bocklemünd eine automatische Texterkennung besitzt, siehe dazu
http://www.geznoch.de/03recht.php#scrawl
Es mag sein, dass die Gerichte auch diese Möglichkeit haben.
Falls also die Klage ungeachtet des großen Aufwandes abgewiesen werden sollte, würde sich die Frage stellen, ob man auch ein OVG vor Probleme stellen kann, indem man die Unterlagen handschriftlich anfertigt...
Vergleiche dazu die Diskussion
Aktuell wirksame Maßnahmen gegen die Landesrundfunkanstalten und den BS
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18743.msg125762.html#msg125762
Ob dies vor einem Gericht möglich ist, kann vielleicht jemand beurteilen, der die juristische Sachkompetenz besitzt.
-
OK, er hat's etwas anders formuliert, sagt aber: dazu fehlen uns jegliche Gegenargumente...
Also wenn die benannten Grundrechtsverstöße und die Rechtsbeugung durch das BVerwG nicht "entscheidungserheblich" sein sollen und das VerwG das ebenso sieht, dann ist unser "Rechtsstaat" wirklich am Ende...
Bürger Y hat inzwischen seine Klage mithilfe dieser hervorragenden Vorlagen formuliert und wird sie auch entsprechend personifiziert einreichen. ;D
Er wird möglicherweise dasselbe erfahren wie bereits angedeutet. Dann wird das sicher die zukünftige Einstellung zu seiner Situation als Bürger erheblich beeinflussen...
-
Bürger Z wollte schon aufgeben, dank dieser und anderen "Gehhilfen" dieses Forums beschäftigt auch er das VG.
Dies wird wahrscheinlich das letzte Aufbäumen sein.
Edit "Bürger":
Thread musste ab hier moderiert und von abschweifenden Diskussionen "befreit" werden.
Hier wie überall im Forum bitte nicht innerhalb eines Threads von dessen Kern-Thema abschweifende "Begleitdiskussionen" starten oder sich dazu verleiten lassen - sondern eng am Kern-Thema des jeweiligen Threads bleiben, welches durch den Eingangsbeitrag definiert wird und hier lautet
Klagebegründung VerwG (VG Bremen)
Diskussionen über "weitermachen", "letztes Aufbäumen" und danach eventuelles "aufgeben" sind in hiesigem Thread bitte nicht zu führen, da sie eine zielgerichtete Diskussion des Kern-Inhalts verhindern.
Ebenso sind vertiefende Diskussionen des Status des "Beitragsservice" nicht hier zu führen, sondern wenn, dann allenfalls in einem der dazu bereits existierenden Threads. Bitte aber dazu erst diese Threads durchlesen und auch die Suchfunktion (http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=search) bemühen, um ständiges Widerkäuen bereits mehrfach abgehandelter Themen auszuschließen. Dies dient der Übersicht des Forums, der zielgerichteten Diskussion und damit auch der Sache ansich.
Danke für das Verständnis und die zukünftige konsequente Berücksichtigung.
-
Meine entfernt Bekannte Person hat mir vertraulich mitgeteilt, dass diese Ergänzung der Klagebegründung heute zum VerwG Bremen getragen wird, um das Gericht auf die Verfassungsbeschwerde 1 BvR 1675/16 aufmerksam zu machen. Die Veröffentlichung im Forum wurde durch die entfernt Bekannte Person gestattet:
http://testplatz.bplaced.net/klage/011_Ergaenzung_Klagebegruendung_anon.pdf
Fortsetzung folgt... :angel:
Zusammenfassung:
Widerspruchsbescheid
http://testplatz.bplaced.net/klage/001_Widerspruchsbescheid.pdf
Klageeinreichung:
http://testplatz.bplaced.net/klage/002_Klageeinreichung_anon.pdf
Mitteilung der Aktenzeichen:
http://testplatz.bplaced.net/klage/003_Aktenzeichen.pdf
Hinweis des Gerichts:
http://testplatz.bplaced.net/klage/004_Hinweis_der_Vorsitzenden.pdf
(Könnte man tatsächlich so interpretieren, dass aufgrund der Pressemitteilung des BVerwG die Klage keine Aussicht auf Erfolg hat!)
Nachreichung von Belegen und Antragsbegründung wg. Aussetzung der Vollziehung:
http://testplatz.bplaced.net/klage/005_Nachreichung_Bescheide_u_Antragsbegruendung_anon.pdf
Klagebegründung:
http://testplatz.bplaced.net/klage/006_Klagebegruendung_anon.pdf
Klageerwiderung des NDR: (keine neuen Erkenntnisse gegenüber dem Widerspruchsbescheid)
http://testplatz.bplaced.net/klage/007_Klageerwiderung_ndr_anon.pdf
Die Klageerwiderung des NDR ist auf den 11.05.2016 datiert. Da die Klagebegründung erst am 13.05.2016 beim Verwaltungsgericht eingegangen ist, kann diese bisher von der Gegenseite nicht berücksichtigt sein.
Stellungnahme zur Klageerwiderung des NDR:
http://testplatz.bplaced.net/klage/008_Stellungnahme_zur_Klageerwiderung_des_NDR_anon.pdf
Stellungnahme zu den Urteilen des BVerwG:
http://testplatz.bplaced.net/klage/009_Stellungnahme_zum_Urteil_des_BVerwG_anon.pdf
Die Erwiderung des NDR zur letzten Stellungnahme zu den Urteilen des BVerwG:
http://testplatz.bplaced.net/klage/010_Erwiderung_des_ndr.pdf
Erweiterung der Klagebegründung (Hinweis auf Verfassungsbeschwerde 1 BvR 1675/16)
http://testplatz.bplaced.net/klage/011_Ergaenzung_Klagebegruendung_anon.pdf
-
Das Gericht hat den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung nach §80 Abs.5 VwGO (erwartungsgemäß) abgelehnt:
http://testplatz.bplaced.net/klage/012_Beschluss_Eilantrag.pdf
-
...eine sehr ausführliche Ablehnungsbegründung des Antrags auf Eilrechtsschutz - die aber mehr oder weniger im Tenor auch des BVerwG erfolgt - und schon aufgrund dessen unzureichender Auseinandersetzung mit den Grundrechtsverstößen eigentlich angegriffen gehören würde...
...bis vielleicht auf die (teilweise?) Unzulässigkeit, da (teilweise?) zuvor kein Antrag auf "Aussetzung der Vollziehung" an die "Behörde" gerichtet wurde.
(Im Übrigen lesen sich große Teile der Begründung wie von ARD-ZDF-GEZ abgeschrieben...)
Wird fiktive Person gem. der Rechtsbehelfsbelehrung Beschwerde beim OVG einlegen (anwaltliche Unterstützung zwingend)?
-
Hallo,
so in etwa lautet auch der Tenor im fiktiven Verfahren von Person J. Vermutlich wird diese Begründung mit geringer Änderung auch als Urteil im Hauptverfahren ausgegeben werden.
Irgendwie macht sich ein komisches Gefühl zum Thema Befangenheit breit, wenn der Staat über den Staat urteilt. Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus (solange sie nicht tot am Boden liegt).
Person X wird dann noch eine Kostennote vom NDR über 20,-- € erhalten.
Jaja, das muß dem rebellischen Bürger schon wehtun, wenn er es allen Ernstes wagt, die Entscheidungen des Staates anzuzweifeln :-X.
Person J müßte jetzt also 20,-- bezahlen, verfügt leider über kein Girokonto, und möchte auch keine irrsinnigen Gebühren für eine Banküberweisung ausgeben. Eine Bargeldzahlung tut also Not, mal sehen wie der NDR darauf reagieren wird...
-
Hallo zusammen,
das heute ist mein erster Beitrag in Namen eines fiktiven Bekannten, der bislang "verschont" wurde - sich aber durchaus mit dem Thema betraut gemacht hat. Er wurde aufgefordert seine Klage bis zum 29.08.2016 beim VG Bremen zu begründen und möchte sich für diesen lobenswerten und ausführlichen Thread bedanken. Er wird wohl die Klagebegründung verwenden, personalisieren, erweitern und die bereits erhaltenen Rückmeldungen des Gerichts mit einfließen lassen. Sobald alles fertig ist, wird er sicherlich nichts dagegen haben die Unterlagen im gleichen Thread(?? - oder einem Separaten) zur Verfügung zu stellen.
Viele Grüße und bis bald!
-
Meine entfernt bekannte Person hat Post vom Gericht, in dem dieses fragt, ob die Klage zurückgezogen wird. Anderenfalls wird um "inhaltliche Auseinandersetzung" mit dem vorhergehenden Beschluss gebeten...
Aufforderung des Gerichts zur inhaltlichen Auseinandersetzung mit dem vorhergehenden Beschluss:
http://testplatz.bplaced.net/klage/013_Frage_Klageruecknahme_anon.pdf
Man könnte den Eindruck gewinnen, dass das Gericht fest damit gerechnet (darauf gehofft?) hat, dass gegen den Beschluss Rechtsmittel eingelegt werden. 8)
Eine Frist wurde nicht genannt - Eilt scheinbar nicht...
Es entbehrt nicht einer gewissen Komik, dass um "inhaltliche Auseinandersetzung" mit einem rechtskräftigen Beschluss gebeten wird, gegen den aus rein wirtschaftlichen Gründen auf Rechtsmittel verzichtet wurde.
Antwort an das Gericht:
http://testplatz.bplaced.net/klage/014_Aufrechterhaltung_anon.pdf
Die "inhaltliche Auseinandersetzung" folgt später. Gute Gelegenheit, den aktuellen Artikel:
Neue Juristische Wochenschrift (NJW) Heft 35/2016, 25.08.2016, Seite 2535-2540
Rechtsanwalt Dr. Martin Pagenkopf (Richter am BVerwG a.D., 1989-2009)
Titel: "Rundfunkbeitrag als Demokratieabgabe?"
in das Verfahren einfließen zu lassen... ::)
Fortsetzung folgt... :angel:
Zusammenfassung:
Widerspruchsbescheid
http://testplatz.bplaced.net/klage/001_Widerspruchsbescheid.pdf
Klageeinreichung:
http://testplatz.bplaced.net/klage/002_Klageeinreichung_anon.pdf
Mitteilung der Aktenzeichen:
http://testplatz.bplaced.net/klage/003_Aktenzeichen.pdf
Hinweis des Gerichts:
http://testplatz.bplaced.net/klage/004_Hinweis_der_Vorsitzenden.pdf
(Könnte man tatsächlich so interpretieren, dass aufgrund der Pressemitteilung des BVerwG die Klage keine Aussicht auf Erfolg hat!)
Nachreichung von Belegen und Antragsbegründung wg. Aussetzung der Vollziehung:
http://testplatz.bplaced.net/klage/005_Nachreichung_Bescheide_u_Antragsbegruendung_anon.pdf
Klagebegründung:
http://testplatz.bplaced.net/klage/006_Klagebegruendung_anon.pdf
Klageerwiderung des NDR: (keine neuen Erkenntnisse gegenüber dem Widerspruchsbescheid)
http://testplatz.bplaced.net/klage/007_Klageerwiderung_ndr_anon.pdf
Die Klageerwiderung des NDR ist auf den 11.05.2016 datiert. Da die Klagebegründung erst am 13.05.2016 beim Verwaltungsgericht eingegangen ist, kann diese bisher von der Gegenseite nicht berücksichtigt sein.
Stellungnahme zur Klageerwiderung des NDR:
http://testplatz.bplaced.net/klage/008_Stellungnahme_zur_Klageerwiderung_des_NDR_anon.pdf
Stellungnahme zu den Urteilen des BVerwG:
http://testplatz.bplaced.net/klage/009_Stellungnahme_zum_Urteil_des_BVerwG_anon.pdf
Die Erwiderung des NDR zur letzten Stellungnahme zu den Urteilen des BVerwG:
http://testplatz.bplaced.net/klage/010_Erwiderung_des_ndr.pdf
Erweiterung der Klagebegründung (Hinweis auf Verfassungsbeschwerde 1 BvR 1675/16)
http://testplatz.bplaced.net/klage/011_Ergaenzung_Klagebegruendung_anon.pdf
Ablehnung des Antrags auf Aussetzung der Vollziehung nach §80 Abs.5 VwGO:
http://testplatz.bplaced.net/klage/012_Beschluss_Eilantrag.pdf
Aufforderung des Gerichts zur inhaltlichen Auseinandersetzung mit dem vorhergehenden Beschluss:
http://testplatz.bplaced.net/klage/013_Frage_Klageruecknahme_anon.pdf
Antwort an das Gericht:
http://testplatz.bplaced.net/klage/014_Aufrechterhaltung_anon.pdf
-
Meine entfernt bekannte Person hat die "inhaltliche Auseinandersetzung" mit dem vorhergehenden Beschluss zum Gericht getragen...
Inhaltlichen Auseinandersetzung mit dem vorhergehenden Beschluss:
http://testplatz.bplaced.net/klage/015_Stellungnahme_Aufrechterhaltung_Auseinandersetzung_anon.pdf
Das vorherige Schreiben (http://testplatz.bplaced.net/klage/014_Aufrechterhaltung_anon.pdf) wurde am 09.09. per normaler Post an das VG geschickt. Darin wurde u.a. darauf hingewiesen, dass sich meine entfernt Bekannte Person bis 21.09. im Ausland befindet. Nach Rückkehr aus dem wohlverdienten Urlaub, steckte das folgende Schreiben (datiert auf 12.09.2016, förmlich zugestellt am 14.09.) im Briefkasten: (ein Schelm, wer böses dabei denkt...)
http://testplatz.bplaced.net/klage/016_Frage_Einzelrichter.pdf
Meine entfernt bekannte Person hält weder einen Verzicht auf eine mündliche Verhandlung für förderlich, noch eine Übertragung auf einen Einzelrichter und beabsichtigt in den nächsten Tagen entsprechend zu reagieren.
Fortsetzung folgt... :angel:
Zusammenfassung:
Widerspruchsbescheid
http://testplatz.bplaced.net/klage/001_Widerspruchsbescheid.pdf
Klageeinreichung:
http://testplatz.bplaced.net/klage/002_Klageeinreichung_anon.pdf
Mitteilung der Aktenzeichen:
http://testplatz.bplaced.net/klage/003_Aktenzeichen.pdf
Hinweis des Gerichts:
http://testplatz.bplaced.net/klage/004_Hinweis_der_Vorsitzenden.pdf
(Könnte man tatsächlich so interpretieren, dass aufgrund der Pressemitteilung des BVerwG die Klage keine Aussicht auf Erfolg hat!)
Nachreichung von Belegen und Antragsbegründung wg. Aussetzung der Vollziehung:
http://testplatz.bplaced.net/klage/005_Nachreichung_Bescheide_u_Antragsbegruendung_anon.pdf
Klagebegründung:
http://testplatz.bplaced.net/klage/006_Klagebegruendung_anon.pdf
Klageerwiderung des NDR: (keine neuen Erkenntnisse gegenüber dem Widerspruchsbescheid)
http://testplatz.bplaced.net/klage/007_Klageerwiderung_ndr_anon.pdf
Die Klageerwiderung des NDR ist auf den 11.05.2016 datiert. Da die Klagebegründung erst am 13.05.2016 beim Verwaltungsgericht eingegangen ist, kann diese bisher von der Gegenseite nicht berücksichtigt sein.
Stellungnahme zur Klageerwiderung des NDR:
http://testplatz.bplaced.net/klage/008_Stellungnahme_zur_Klageerwiderung_des_NDR_anon.pdf
Stellungnahme zu den Urteilen des BVerwG:
http://testplatz.bplaced.net/klage/009_Stellungnahme_zum_Urteil_des_BVerwG_anon.pdf
Die Erwiderung des NDR zur letzten Stellungnahme zu den Urteilen des BVerwG:
http://testplatz.bplaced.net/klage/010_Erwiderung_des_ndr.pdf
Erweiterung der Klagebegründung (Hinweis auf Verfassungsbeschwerde 1 BvR 1675/16)
http://testplatz.bplaced.net/klage/011_Ergaenzung_Klagebegruendung_anon.pdf
Ablehnung des Antrags auf Aussetzung der Vollziehung nach §80 Abs.5 VwGO:
http://testplatz.bplaced.net/klage/012_Beschluss_Eilantrag.pdf
Aufforderung des Gerichts zur inhaltlichen Auseinandersetzung mit dem vorhergehenden Beschluss:
http://testplatz.bplaced.net/klage/013_Frage_Klageruecknahme_anon.pdf
Antwort an das Gericht:
http://testplatz.bplaced.net/klage/014_Aufrechterhaltung_anon.pdf
Inhaltlichen Auseinandersetzung mit dem vorhergehenden Beschluss:
http://testplatz.bplaced.net/klage/015_Stellungnahme_Aufrechterhaltung_Auseinandersetzung_anon.pdf
Anfrage des Gerichts bzgl. Übertragung auf Einzelrichter und Verzicht auf mündliche Verhandlung:
http://testplatz.bplaced.net/klage/016_Frage_Einzelrichter.pdf
-
Meine entfernt bekannte Person hat die Antwort auf die Fragen bzgl. Übertragung auf Einzelrichter, Verzicht auf mündliche Verhandlung und Entscheidung durch Gerichtsbeschluss (statt Urteil) zum Gericht getragen und bei der Gelegenheit auch auf das aktuelle Tübinger Urteil verwiesen...
Antwort auf Frage nach Übertragung auf Einzelrichter, Verzicht auf mündliche Verhandlung und Entscheidung durch Gerichtsbeschluss (statt Urteil):
http://testplatz.bplaced.net/klage/017_Stellungnahme_Einzelrichter_muendlVerh_anon.pdf
Fortsetzung folgt... :angel:
Zusammenfassung:
Widerspruchsbescheid
http://testplatz.bplaced.net/klage/001_Widerspruchsbescheid.pdf
Klageeinreichung:
http://testplatz.bplaced.net/klage/002_Klageeinreichung_anon.pdf
Mitteilung der Aktenzeichen:
http://testplatz.bplaced.net/klage/003_Aktenzeichen.pdf
Hinweis des Gerichts:
http://testplatz.bplaced.net/klage/004_Hinweis_der_Vorsitzenden.pdf
(Könnte man tatsächlich so interpretieren, dass aufgrund der Pressemitteilung des BVerwG die Klage keine Aussicht auf Erfolg hat!)
Nachreichung von Belegen und Antragsbegründung wg. Aussetzung der Vollziehung:
http://testplatz.bplaced.net/klage/005_Nachreichung_Bescheide_u_Antragsbegruendung_anon.pdf
Klagebegründung:
http://testplatz.bplaced.net/klage/006_Klagebegruendung_anon.pdf
Klageerwiderung des NDR: (keine neuen Erkenntnisse gegenüber dem Widerspruchsbescheid)
http://testplatz.bplaced.net/klage/007_Klageerwiderung_ndr_anon.pdf
Die Klageerwiderung des NDR ist auf den 11.05.2016 datiert. Da die Klagebegründung erst am 13.05.2016 beim Verwaltungsgericht eingegangen ist, kann diese bisher von der Gegenseite nicht berücksichtigt sein.
Stellungnahme zur Klageerwiderung des NDR:
http://testplatz.bplaced.net/klage/008_Stellungnahme_zur_Klageerwiderung_des_NDR_anon.pdf
Stellungnahme zu den Urteilen des BVerwG:
http://testplatz.bplaced.net/klage/009_Stellungnahme_zum_Urteil_des_BVerwG_anon.pdf
Die Erwiderung des NDR zur letzten Stellungnahme zu den Urteilen des BVerwG:
http://testplatz.bplaced.net/klage/010_Erwiderung_des_ndr.pdf
Erweiterung der Klagebegründung (Hinweis auf Verfassungsbeschwerde 1 BvR 1675/16)
http://testplatz.bplaced.net/klage/011_Ergaenzung_Klagebegruendung_anon.pdf
Ablehnung des Antrags auf Aussetzung der Vollziehung nach §80 Abs.5 VwGO:
http://testplatz.bplaced.net/klage/012_Beschluss_Eilantrag.pdf
Aufforderung des Gerichts zur inhaltlichen Auseinandersetzung mit dem vorhergehenden Beschluss:
http://testplatz.bplaced.net/klage/013_Frage_Klageruecknahme_anon.pdf
Antwort an das Gericht:
http://testplatz.bplaced.net/klage/014_Aufrechterhaltung_anon.pdf
Inhaltlichen Auseinandersetzung mit dem vorhergehenden Beschluss:
http://testplatz.bplaced.net/klage/015_Stellungnahme_Aufrechterhaltung_Auseinandersetzung_anon.pdf
Anfrage des Gerichts bzgl. Übertragung auf Einzelrichter und Verzicht auf mündliche Verhandlung:
http://testplatz.bplaced.net/klage/016_Frage_Einzelrichter.pdf
Antwort auf Frage nach Übertragung auf Einzelrichter, Verzicht auf mündliche Verhandlung und Entscheidung durch Gerichtsbeschluss (statt Urteil):
http://testplatz.bplaced.net/klage/017_Stellungnahme_Einzelrichter_muendlVerh_anon.pdf
-
Neues aus Bullerbü...
Meine entfernt bekannte Person hat eine Klageerwiderung des NDR zur Kenntnisnahme erhalten...
http://testplatz.bplaced.net/klage/018_Klageerwiderung_ndr.pdf
Fortsetzung folgt... :angel:
Zusammenfassung:
Widerspruchsbescheid
http://testplatz.bplaced.net/klage/001_Widerspruchsbescheid.pdf
Klageeinreichung:
http://testplatz.bplaced.net/klage/002_Klageeinreichung_anon.pdf
Mitteilung der Aktenzeichen:
http://testplatz.bplaced.net/klage/003_Aktenzeichen.pdf
Hinweis des Gerichts:
http://testplatz.bplaced.net/klage/004_Hinweis_der_Vorsitzenden.pdf
(Könnte man tatsächlich so interpretieren, dass aufgrund der Pressemitteilung des BVerwG die Klage keine Aussicht auf Erfolg hat!)
Nachreichung von Belegen und Antragsbegründung wg. Aussetzung der Vollziehung:
http://testplatz.bplaced.net/klage/005_Nachreichung_Bescheide_u_Antragsbegruendung_anon.pdf
Klagebegründung:
http://testplatz.bplaced.net/klage/006_Klagebegruendung_anon.pdf
Klageerwiderung des NDR: (keine neuen Erkenntnisse gegenüber dem Widerspruchsbescheid)
http://testplatz.bplaced.net/klage/007_Klageerwiderung_ndr_anon.pdf
Die Klageerwiderung des NDR ist auf den 11.05.2016 datiert. Da die Klagebegründung erst am 13.05.2016 beim Verwaltungsgericht eingegangen ist, kann diese bisher von der Gegenseite nicht berücksichtigt sein.
Stellungnahme zur Klageerwiderung des NDR:
http://testplatz.bplaced.net/klage/008_Stellungnahme_zur_Klageerwiderung_des_NDR_anon.pdf
Stellungnahme zu den Urteilen des BVerwG:
http://testplatz.bplaced.net/klage/009_Stellungnahme_zum_Urteil_des_BVerwG_anon.pdf
Die Erwiderung des NDR zur letzten Stellungnahme zu den Urteilen des BVerwG:
http://testplatz.bplaced.net/klage/010_Erwiderung_des_ndr.pdf
Erweiterung der Klagebegründung (Hinweis auf Verfassungsbeschwerde 1 BvR 1675/16)
http://testplatz.bplaced.net/klage/011_Ergaenzung_Klagebegruendung_anon.pdf
Ablehnung des Antrags auf Aussetzung der Vollziehung nach §80 Abs.5 VwGO:
http://testplatz.bplaced.net/klage/012_Beschluss_Eilantrag.pdf
Aufforderung des Gerichts zur inhaltlichen Auseinandersetzung mit dem vorhergehenden Beschluss:
http://testplatz.bplaced.net/klage/013_Frage_Klageruecknahme_anon.pdf
Antwort an das Gericht:
http://testplatz.bplaced.net/klage/014_Aufrechterhaltung_anon.pdf
Inhaltlichen Auseinandersetzung mit dem vorhergehenden Beschluss:
http://testplatz.bplaced.net/klage/015_Stellungnahme_Aufrechterhaltung_Auseinandersetzung_anon.pdf
Anfrage des Gerichts bzgl. Übertragung auf Einzelrichter und Verzicht auf mündliche Verhandlung:
http://testplatz.bplaced.net/klage/016_Frage_Einzelrichter.pdf
Antwort auf Frage nach Übertragung auf Einzelrichter, Verzicht auf mündliche Verhandlung und Entscheidung durch Gerichtsbeschluss (statt Urteil):
http://testplatz.bplaced.net/klage/017_Stellungnahme_Einzelrichter_muendlVerh_anon.pdf
Klageerwiderung des NDR:
http://testplatz.bplaced.net/klage/018_Klageerwiderung_ndr.pdf
-
Es wird nichts begründet und sachlich erklärt, sondern es werden Behauptungen wiederholt.
"Auch der Einwand der Klägerin, der Beklagte wähle die Zahlungspflichtigen willkürlich aus, ist von der Hand zu weisen.
Vielmehr liegt der gesetzlichen Anknüpfung an das Innehaben einer Wohnung eine zulässige Typisierung zugrunde. Der Vorteil des Empfangsmöglichkeit des Rundfunks kann dem Einzelnen gerade deswegen individuell zugerechnet werden, weil entsprechende statistische Daten über die Verbreitung von Rundfunkempfangsgeräten vorliegen (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.03.2016 - 6 C 6/15 - Rn. 29 ff.)."
Anmerkung das Erste "des" steht auch so im Original.
Nach dieser Aussage soll es möglich sein, anhand von Statistischen Daten über eine Sache, welche für die Art und Weise der Erhebung keine Rolle spielt, einen individuellen Vorteil zu begründen.
Das geht bereits fehl, weil keine Geräte für die Beitragspflicht benötigt werden. Der Anknüpfungspunkt für den Beitrag nicht das Gerät ist, sondern "jede Wohnung" ist, denn im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag gibt es keine Aussage, dass der Vorteil eine "Empfangsmöglichkeit des Rundfunks" sein soll.
Es wird einfach etwas behauptet.
Mögliche Fragen an den Richter:
Nach welchen festgelegten und im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag aufgeführten Vorteilen erfolgte die Typisierung der Wohnungen? Welche Ziele, Typusbegriffe und Abgrenzungskriterien wurden dafür bestimmt?
Gibt es Wohnungen, welche durch den Wegfall des im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag aufgeführten Vorteils nicht Beitragspflichtig sind?
Suche nach: Verfassungsrechtliche Grenzen der Pauschalierung und Typisierung
https://www.google.de/?gws_rd=ssl#q=Verfassungsrechtliche+Grenzen+der+Pauschalierung+und+Typisierung
https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=5&ved=0ahUKEwjXqbS9i_7PAhXG6xQKHVJODXYQFgg1MAQ&url=http%3A%2F%2Fwww.jurawelt.com%2Fsunrise%2Fmedia%2Fmediafiles%2F13828%2Ftenea_juraweltbd9.pdf&usg=AFQjCNHzFOeoqqAO--X6JNNhM1E-jTpFbw&cad=rja
Das hier sieht nützlich aus.
Die Zulässigkeit gesetzlicher Pauschalierungen im Einkommensteuerrecht am Beispiel der Entfernungspauschale
http://www.jurawelt.com/sunrise/media/mediafiles/13828/tenea_juraweltbd9.pdf
Ca. 295 Seiten mit Informationen und sehr vielen Quellen Angaben. Ausgehend vom Inhaltsverzeichnis könnten interessante Worte gefunden werden.
-
Das letzte Schreiben des NDR kann man ja nicht unwidersprochen stehen lassen - sacht meine entfernt bekannte Person und hat flugs mal darauf "geantwortet"...
http://testplatz.bplaced.net/klage/019_Stellungnahme_zur_Klageerwiderung_ndr_anon.pdf
Fortsetzung folgt... :angel:
Zusammenfassung:
Widerspruchsbescheid
http://testplatz.bplaced.net/klage/001_Widerspruchsbescheid.pdf
Klageeinreichung:
http://testplatz.bplaced.net/klage/002_Klageeinreichung_anon.pdf
Mitteilung der Aktenzeichen:
http://testplatz.bplaced.net/klage/003_Aktenzeichen.pdf
Hinweis des Gerichts:
http://testplatz.bplaced.net/klage/004_Hinweis_der_Vorsitzenden.pdf
(Könnte man tatsächlich so interpretieren, dass aufgrund der Pressemitteilung des BVerwG die Klage keine Aussicht auf Erfolg hat!)
Nachreichung von Belegen und Antragsbegründung wg. Aussetzung der Vollziehung:
http://testplatz.bplaced.net/klage/005_Nachreichung_Bescheide_u_Antragsbegruendung_anon.pdf
Klagebegründung:
http://testplatz.bplaced.net/klage/006_Klagebegruendung_anon.pdf
Klageerwiderung des NDR: (keine neuen Erkenntnisse gegenüber dem Widerspruchsbescheid)
http://testplatz.bplaced.net/klage/007_Klageerwiderung_ndr_anon.pdf
Die Klageerwiderung des NDR ist auf den 11.05.2016 datiert. Da die Klagebegründung erst am 13.05.2016 beim Verwaltungsgericht eingegangen ist, kann diese bisher von der Gegenseite nicht berücksichtigt sein.
Stellungnahme zur Klageerwiderung des NDR:
http://testplatz.bplaced.net/klage/008_Stellungnahme_zur_Klageerwiderung_des_NDR_anon.pdf
Stellungnahme zu den Urteilen des BVerwG:
http://testplatz.bplaced.net/klage/009_Stellungnahme_zum_Urteil_des_BVerwG_anon.pdf
Die Erwiderung des NDR zur letzten Stellungnahme zu den Urteilen des BVerwG:
http://testplatz.bplaced.net/klage/010_Erwiderung_des_ndr.pdf
Erweiterung der Klagebegründung (Hinweis auf Verfassungsbeschwerde 1 BvR 1675/16)
http://testplatz.bplaced.net/klage/011_Ergaenzung_Klagebegruendung_anon.pdf
Ablehnung des Antrags auf Aussetzung der Vollziehung nach §80 Abs.5 VwGO:
http://testplatz.bplaced.net/klage/012_Beschluss_Eilantrag.pdf
Aufforderung des Gerichts zur inhaltlichen Auseinandersetzung mit dem vorhergehenden Beschluss:
http://testplatz.bplaced.net/klage/013_Frage_Klageruecknahme_anon.pdf
Antwort an das Gericht:
http://testplatz.bplaced.net/klage/014_Aufrechterhaltung_anon.pdf
Inhaltlichen Auseinandersetzung mit dem vorhergehenden Beschluss:
http://testplatz.bplaced.net/klage/015_Stellungnahme_Aufrechterhaltung_Auseinandersetzung_anon.pdf
Anfrage des Gerichts bzgl. Übertragung auf Einzelrichter und Verzicht auf mündliche Verhandlung:
http://testplatz.bplaced.net/klage/016_Frage_Einzelrichter.pdf
Antwort auf Frage nach Übertragung auf Einzelrichter, Verzicht auf mündliche Verhandlung und Entscheidung durch Gerichtsbeschluss (statt Urteil):
http://testplatz.bplaced.net/klage/017_Stellungnahme_Einzelrichter_muendlVerh_anon.pdf
Klageerwiderung des NDR:
http://testplatz.bplaced.net/klage/018_Klageerwiderung_ndr.pdf
Stellungnahme zur Erwiderung des NDR
http://testplatz.bplaced.net/klage/019_Stellungnahme_zur_Klageerwiderung_ndr_anon.pdf
-
Der letzte Absatz der Antwort ist reichlich unverständlich. Warum wird darauf hingewiesen, dass die Tübinger Richter keine Spinner, Dummköpfe und Idioten sind? Wurde das vom örR behauptet oder wird damit durch Ausschlussverfahren die These aufgestellt, andere Richter seien es? Erinnert mich daran, dass jemand behauptet hat, die Hälfte aller Politiker sei korrupt. Er wurde gerichtlich zum Widerruf gezwungen und sagte dann einfach, ok, die Hälfte der Politiker sei nicht korrupt. Und warum wird behauptet, eine bremische Behörde wird durch den NDR vertreten? Müsste da nicht ein Kontext zu irgendwelchen vorherigen Schriftsätzen hergestellt werden, um das zu verstehen?
-
Der letzte Absatz der Antwort ist reichlich unverständlich. Warum wird darauf hingewiesen, dass die Tübinger Richter keine Spinner, Dummköpfe und Idioten sind?
Und warum wird behauptet, eine bremische Behörde wird durch den NDR vertreten? Müsste da nicht ein Kontext zu irgendwelchen vorherigen Schriftsätzen hergestellt werden, um das zu verstehen?
Ich kann das sehr wohl verstehen! Irgend wann fliegt ein der Draht aus der Mütze!
Radio Bremen hat keinen Justiziar und deshalb wird Radio Bremen vom Justiziar vom NDR vertreten, wenn sie nicht eine/en Rechtsreferendar/in schicken weil, “die Sache keine besonderen Schwierigkeiten tatsächlicher und rechtlicher Art aufweist und der Sachverhalt geklärt ist“
-
... oh my goodness !!!
Erst heute habe ich dieses Schmuckstück hier entdeckt -> das motiviert mich toll zum Weitermachen (... ich MUSS gerade zum zweiten Male klagen, und ich hatte gerade einen tüchtigen "Hänger" :police: ) !
-
@Volkuhl: tolle Arbeit! Danke, dass du sie mit uns teilst!
-
Danke für die Blumen, aber die gebühren diesem Forum hier und den Mitstreitern der Runden Tische, die für immer neue "Inspiration" sorgen! Versteht sich doch wohl von selbst, dass ich den Honig, den ich daraus ziehe, auch anderen zur Verfügung stelle.
Munter bleiben und nicht den Mut verlieren!
-
Wunderbar. Ich habe den Beitrag hier fleissig verfolgt, und reiche heute meine Klagebegründung zur ersten Klage ein. Ich möchte mich herzlich bedanken für den Kreativen Input.
-
Meine entfernt bekannte Person meint, das VG Bremen sollte vom neuesten Beschluss des LG Tübingen erfahren, zumal darin auch die von ihr bereits in früheren Schreiben thematisierte Problematik der willkürlichen Zwangsanmeldung erwähnt wird... :laugh:
http://testplatz.bplaced.net/klage/020_Ergaenzung_Klagebegruendung_anon.pdf
Fortsetzung folgt... :angel:
Zusammenfassung:
Widerspruchsbescheid
http://testplatz.bplaced.net/klage/001_Widerspruchsbescheid.pdf
Klageeinreichung:
http://testplatz.bplaced.net/klage/002_Klageeinreichung_anon.pdf
Mitteilung der Aktenzeichen:
http://testplatz.bplaced.net/klage/003_Aktenzeichen.pdf
Hinweis des Gerichts:
http://testplatz.bplaced.net/klage/004_Hinweis_der_Vorsitzenden.pdf
(Könnte man tatsächlich so interpretieren, dass aufgrund der Pressemitteilung des BVerwG die Klage keine Aussicht auf Erfolg hat!)
Nachreichung von Belegen und Antragsbegründung wg. Aussetzung der Vollziehung:
http://testplatz.bplaced.net/klage/005_Nachreichung_Bescheide_u_Antragsbegruendung_anon.pdf
Klagebegründung:
http://testplatz.bplaced.net/klage/006_Klagebegruendung_anon.pdf
Klageerwiderung des NDR: (keine neuen Erkenntnisse gegenüber dem Widerspruchsbescheid)
http://testplatz.bplaced.net/klage/007_Klageerwiderung_ndr_anon.pdf
Die Klageerwiderung des NDR ist auf den 11.05.2016 datiert. Da die Klagebegründung erst am 13.05.2016 beim Verwaltungsgericht eingegangen ist, kann diese bisher von der Gegenseite nicht berücksichtigt sein.
Stellungnahme zur Klageerwiderung des NDR:
http://testplatz.bplaced.net/klage/008_Stellungnahme_zur_Klageerwiderung_des_NDR_anon.pdf
Stellungnahme zu den Urteilen des BVerwG:
http://testplatz.bplaced.net/klage/009_Stellungnahme_zum_Urteil_des_BVerwG_anon.pdf
Die Erwiderung des NDR zur letzten Stellungnahme zu den Urteilen des BVerwG:
http://testplatz.bplaced.net/klage/010_Erwiderung_des_ndr.pdf
Erweiterung der Klagebegründung (Hinweis auf Verfassungsbeschwerde 1 BvR 1675/16)
http://testplatz.bplaced.net/klage/011_Ergaenzung_Klagebegruendung_anon.pdf
Ablehnung des Antrags auf Aussetzung der Vollziehung nach §80 Abs.5 VwGO:
http://testplatz.bplaced.net/klage/012_Beschluss_Eilantrag.pdf
Aufforderung des Gerichts zur inhaltlichen Auseinandersetzung mit dem vorhergehenden Beschluss:
http://testplatz.bplaced.net/klage/013_Frage_Klageruecknahme_anon.pdf
Antwort an das Gericht:
http://testplatz.bplaced.net/klage/014_Aufrechterhaltung_anon.pdf
Inhaltlichen Auseinandersetzung mit dem vorhergehenden Beschluss:
http://testplatz.bplaced.net/klage/015_Stellungnahme_Aufrechterhaltung_Auseinandersetzung_anon.pdf
Anfrage des Gerichts bzgl. Übertragung auf Einzelrichter und Verzicht auf mündliche Verhandlung:
http://testplatz.bplaced.net/klage/016_Frage_Einzelrichter.pdf
Antwort auf Frage nach Übertragung auf Einzelrichter, Verzicht auf mündliche Verhandlung und Entscheidung durch Gerichtsbeschluss (statt Urteil):
http://testplatz.bplaced.net/klage/017_Stellungnahme_Einzelrichter_muendlVerh_anon.pdf
Klageerwiderung des NDR:
http://testplatz.bplaced.net/klage/018_Klageerwiderung_ndr.pdf
Stellungnahme zur Erwiderung des NDR
http://testplatz.bplaced.net/klage/019_Stellungnahme_zur_Klageerwiderung_ndr_anon.pdf
Erweiterung der Klagebegründung (Hinweis auf LG Tübingen, Beschluss vom 09.12.2016 – 5 T 280/16)
http://testplatz.bplaced.net/klage/020_Ergaenzung_Klagebegruendung_anon.pdf
-
Hallo,
ein entfernter Bekannter von mir hat den oben beschriebenen Prozess mal nachgemacht...
...und nun, nachdem alles weitestgehend so lief wie im obigen Musterablauf beschrieben,
die Einladung zu einer mündlichen Verhandlung bekommen!
Er selbst sieht sich da gerade etwas überfordert, weil er nicht weiß, wie er sich nun – und ggf. dort – verhalten soll.
Für Vorschläge und eine Besprechung eines sinnvollen Vorgehens auch im Sinne der gesamten Sache wäre er sehr dankbar.
Hier die Scans des Schreibens des Gerichtes:
https://drive.google.com/open?id=0By8JZcqPknn1a3ltT0EzcVluUjg
***
Herzlichen Dank für die Unterstützung.
Der Wanderer
***Edit "Bürger":
Dokument-Link entfernt, da nicht vollständig anonymisiert.
Danke für das Verständnis und die zukünftige konsequente Berücksichtigung.
-
...
Er selbst sieht sich da gerade etwas überfordert, weil er nicht weiß, wie er sich nun – und ggf. dort – verhalten soll.
...
Da braucht dein Bekannter keine Panik vor haben. I.A. sind Richter sehr freundlich... Der Tritt kommt erst später mit der Urteilsbegründung. ;D
In Bremen ist es z.B. so, dass die Vorsitzende den Kläger auffordert, die wichtigsten Punkte der Klagebegründung vorzutragen. Kann man tun, aber genau so gut auch lassen, da kniffelige Fragen ohnehin ignoriert und in den Urteilen nicht berücksichtigt werden.
Wenn man die also ärgern will, formuliert man sich als Vorbereitung einige wesentliche Punkte zusammen, die vom BVerwG nicht behandelt wurden. (siehe z.B. http://testplatz.bplaced.net/klage/009_Stellungnahme_zum_Urteil_des_BVerwG_anon.pdf)
Wenn man es schafft, diese Punkte ins Protokoll zu bekommen, können diese nicht so einfach ignoriert werden.
Ein geeignetes Mittel sind z.B. Beweisanträge, da diese vom Gericht nur begründet abgelehnt werden können...
Nicht einschüchtern lassen und nach Möglichkeit Unterstützung bei einem Runden Tisch in der Nähe suchen.
-
Meine entfernt bekannte Person meint, das Volk sollte erfahren, was in deren Namen verkündet wurde... :laugh:
http://testplatz.bplaced.net/klage/021_Urteil_anon.pdf
Und als exemplarische Dokumentation, wie vorgetragene Argumente im Nirvana verschwinden:
http://testplatz.bplaced.net/klage/022_Sitzungsprotokoll_anon.pdf
...
Der Vertreter der Klägerin plädiert ausführlich.
...
Zusammenfassung:
Widerspruchsbescheid
http://testplatz.bplaced.net/klage/001_Widerspruchsbescheid.pdf
Klageeinreichung:
http://testplatz.bplaced.net/klage/002_Klageeinreichung_anon.pdf
Mitteilung der Aktenzeichen:
http://testplatz.bplaced.net/klage/003_Aktenzeichen.pdf
Hinweis des Gerichts:
http://testplatz.bplaced.net/klage/004_Hinweis_der_Vorsitzenden.pdf
(Könnte man tatsächlich so interpretieren, dass aufgrund der Pressemitteilung des BVerwG die Klage keine Aussicht auf Erfolg hat!)
Nachreichung von Belegen und Antragsbegründung wg. Aussetzung der Vollziehung:
http://testplatz.bplaced.net/klage/005_Nachreichung_Bescheide_u_Antragsbegruendung_anon.pdf
Klagebegründung:
http://testplatz.bplaced.net/klage/006_Klagebegruendung_anon.pdf
Klageerwiderung des NDR: (keine neuen Erkenntnisse gegenüber dem Widerspruchsbescheid)
http://testplatz.bplaced.net/klage/007_Klageerwiderung_ndr_anon.pdf
Die Klageerwiderung des NDR ist auf den 11.05.2016 datiert. Da die Klagebegründung erst am 13.05.2016 beim Verwaltungsgericht eingegangen ist, kann diese bisher von der Gegenseite nicht berücksichtigt sein.
Stellungnahme zur Klageerwiderung des NDR:
http://testplatz.bplaced.net/klage/008_Stellungnahme_zur_Klageerwiderung_des_NDR_anon.pdf
Stellungnahme zu den Urteilen des BVerwG:
http://testplatz.bplaced.net/klage/009_Stellungnahme_zum_Urteil_des_BVerwG_anon.pdf
Die Erwiderung des NDR zur letzten Stellungnahme zu den Urteilen des BVerwG:
http://testplatz.bplaced.net/klage/010_Erwiderung_des_ndr.pdf
Erweiterung der Klagebegründung (Hinweis auf Verfassungsbeschwerde 1 BvR 1675/16)
http://testplatz.bplaced.net/klage/011_Ergaenzung_Klagebegruendung_anon.pdf
Ablehnung des Antrags auf Aussetzung der Vollziehung nach §80 Abs.5 VwGO:
http://testplatz.bplaced.net/klage/012_Beschluss_Eilantrag.pdf
Aufforderung des Gerichts zur inhaltlichen Auseinandersetzung mit dem vorhergehenden Beschluss:
http://testplatz.bplaced.net/klage/013_Frage_Klageruecknahme_anon.pdf
Antwort an das Gericht:
http://testplatz.bplaced.net/klage/014_Aufrechterhaltung_anon.pdf
Inhaltlichen Auseinandersetzung mit dem vorhergehenden Beschluss:
http://testplatz.bplaced.net/klage/015_Stellungnahme_Aufrechterhaltung_Auseinandersetzung_anon.pdf
Anfrage des Gerichts bzgl. Übertragung auf Einzelrichter und Verzicht auf mündliche Verhandlung:
http://testplatz.bplaced.net/klage/016_Frage_Einzelrichter.pdf
Antwort auf Frage nach Übertragung auf Einzelrichter, Verzicht auf mündliche Verhandlung und Entscheidung durch Gerichtsbeschluss (statt Urteil):
http://testplatz.bplaced.net/klage/017_Stellungnahme_Einzelrichter_muendlVerh_anon.pdf
Klageerwiderung des NDR:
http://testplatz.bplaced.net/klage/018_Klageerwiderung_ndr.pdf
Stellungnahme zur Erwiderung des NDR
http://testplatz.bplaced.net/klage/019_Stellungnahme_zur_Klageerwiderung_ndr_anon.pdf
Erweiterung der Klagebegründung (Hinweis auf LG Tübingen, Beschluss vom 09.12.2016 – 5 T 280/16)
http://testplatz.bplaced.net/klage/020_Ergaenzung_Klagebegruendung_anon.pdf
Nach mündl. Verhandlung, ca. 1 Woche später das Urteil:
http://testplatz.bplaced.net/klage/021_Urteil_anon.pdf
Und als exemplarische Dokumentation, wie vorgetragene Argumente im Nirvana verschwinden:
http://testplatz.bplaced.net/klage/022_Sitzungsprotokoll_anon.pdf
-
[...] die Einladung zu einer mündlichen Verhandlung bekommen!
Er selbst sieht sich da gerade etwas überfordert, weil er nicht weiß, wie er sich nun – und ggf. dort – verhalten soll.
Für Vorschläge und eine Besprechung eines sinnvollen Vorgehens auch im Sinne der gesamten Sache wäre er sehr dankbar.
Siehe bitte u.a. unter
Beweisanträge zur Vorbereitung der Verhandlung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21566.0.html
sowie dort auch 2 offensichtlich sehr informative Lesehinweise
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21566.msg139818.html#msg139818
Vorbereitung auf mündliche Verhandlung - mögliche Reaktionen auf Gegenargumente
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20714.0.html
Hier im Thread dies aber bitte nicht weiter vertiefen, sondern bitte eng am eigentlichen Kern-Thema bleiben, welches da lautet
Klagebegründung VerwG (VG Bremen)
und gem. Einstiegsbeitrag und der bisherigen Diskussion insbes. den Vorgang von "volkuhl" zum Gegenstand hat.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
-
Nun, wie man auch anhand dieses sehr expliziten Falles sieht, war die ganze Arbeit quasi umsonst. :(
-
Aber wir sind ja in der Lage voneinander zu lernen!
Zugegeben, dass die vorgetragenen Argumente so drastisch ignoriert werden, hat mich ein wenig überrascht.
Neues Spiel, neues Glück...
-
Meine entfernt bekannte Person hat noch weitere Post vom VG bekommen...
http://testplatz.bplaced.net/klage/023_Kostenantrag_ndr_anon.pdf
Und darauf reagiert: :laugh:
http://testplatz.bplaced.net/klage/024_Erwiderung_Reisekostenforderung_NDR_anon.pdf
Zusammenfassung:
Widerspruchsbescheid
http://testplatz.bplaced.net/klage/001_Widerspruchsbescheid.pdf
Klageeinreichung:
http://testplatz.bplaced.net/klage/002_Klageeinreichung_anon.pdf
Mitteilung der Aktenzeichen:
http://testplatz.bplaced.net/klage/003_Aktenzeichen.pdf
Hinweis des Gerichts:
http://testplatz.bplaced.net/klage/004_Hinweis_der_Vorsitzenden.pdf
(Könnte man tatsächlich so interpretieren, dass aufgrund der Pressemitteilung des BVerwG die Klage keine Aussicht auf Erfolg hat!)
Nachreichung von Belegen und Antragsbegründung wg. Aussetzung der Vollziehung:
http://testplatz.bplaced.net/klage/005_Nachreichung_Bescheide_u_Antragsbegruendung_anon.pdf
Klagebegründung:
http://testplatz.bplaced.net/klage/006_Klagebegruendung_anon.pdf
Klageerwiderung des NDR: (keine neuen Erkenntnisse gegenüber dem Widerspruchsbescheid)
http://testplatz.bplaced.net/klage/007_Klageerwiderung_ndr_anon.pdf
Die Klageerwiderung des NDR ist auf den 11.05.2016 datiert. Da die Klagebegründung erst am 13.05.2016 beim Verwaltungsgericht eingegangen ist, kann diese bisher von der Gegenseite nicht berücksichtigt sein.
Stellungnahme zur Klageerwiderung des NDR:
http://testplatz.bplaced.net/klage/008_Stellungnahme_zur_Klageerwiderung_des_NDR_anon.pdf
Stellungnahme zu den Urteilen des BVerwG:
http://testplatz.bplaced.net/klage/009_Stellungnahme_zum_Urteil_des_BVerwG_anon.pdf
Die Erwiderung des NDR zur letzten Stellungnahme zu den Urteilen des BVerwG:
http://testplatz.bplaced.net/klage/010_Erwiderung_des_ndr.pdf
Erweiterung der Klagebegründung (Hinweis auf Verfassungsbeschwerde 1 BvR 1675/16)
http://testplatz.bplaced.net/klage/011_Ergaenzung_Klagebegruendung_anon.pdf
Ablehnung des Antrags auf Aussetzung der Vollziehung nach §80 Abs.5 VwGO:
http://testplatz.bplaced.net/klage/012_Beschluss_Eilantrag.pdf
Aufforderung des Gerichts zur inhaltlichen Auseinandersetzung mit dem vorhergehenden Beschluss:
http://testplatz.bplaced.net/klage/013_Frage_Klageruecknahme_anon.pdf
Antwort an das Gericht:
http://testplatz.bplaced.net/klage/014_Aufrechterhaltung_anon.pdf
Inhaltlichen Auseinandersetzung mit dem vorhergehenden Beschluss:
http://testplatz.bplaced.net/klage/015_Stellungnahme_Aufrechterhaltung_Auseinandersetzung_anon.pdf
Anfrage des Gerichts bzgl. Übertragung auf Einzelrichter und Verzicht auf mündliche Verhandlung:
http://testplatz.bplaced.net/klage/016_Frage_Einzelrichter.pdf
Antwort auf Frage nach Übertragung auf Einzelrichter, Verzicht auf mündliche Verhandlung und Entscheidung durch Gerichtsbeschluss (statt Urteil):
http://testplatz.bplaced.net/klage/017_Stellungnahme_Einzelrichter_muendlVerh_anon.pdf
Klageerwiderung des NDR:
http://testplatz.bplaced.net/klage/018_Klageerwiderung_ndr.pdf
Stellungnahme zur Erwiderung des NDR
http://testplatz.bplaced.net/klage/019_Stellungnahme_zur_Klageerwiderung_ndr_anon.pdf
Erweiterung der Klagebegründung (Hinweis auf LG Tübingen, Beschluss vom 09.12.2016 – 5 T 280/16)
http://testplatz.bplaced.net/klage/020_Ergaenzung_Klagebegruendung_anon.pdf
Nach mündl. Verhandlung, ca. 1 Woche später das Urteil:
http://testplatz.bplaced.net/klage/021_Urteil_anon.pdf
Und als exemplarische Dokumentation, wie vorgetragene Argumente im Nirvana verschwinden:
http://testplatz.bplaced.net/klage/022_Sitzungsprotokoll_anon.pdf
Kostenfestsetzungsantrag des NDR:
http://testplatz.bplaced.net/klage/023_Kostenantrag_ndr_anon.pdf
Reaktion darauf:
http://testplatz.bplaced.net/klage/024_Erwiderung_Reisekostenforderung_NDR_anon.pdf
-
Hallo zusammen,
bin hier völlig neu und bedanke mich jetzt schon für meinen fiktiven Freund "S" für diesen Krimi. "S" wird sich hier, wie auch ausdrücklich erwünscht, reichlich bedienen, da er gerade Klage gegen den MDR eingereicht hat und im Begriff ist, eine ausführliche Klagebegründung hinterher zu schieben. Danke, danke, danke!
-
Zusätzlich direkt eine Verfassungsbeschwerde einreichen:
Instanzenweg nicht zumutbar, weil gefestigte Rechssprechung - siehe u.a. unter
Rechtsweg erschöpft - Verfassungsbeschwerde vor dem BVerfG möglich
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22540.0.html
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22540.msg144409.html#msg144409
...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22540.msg148174.html#msg148174
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22540.msg149884.html#msg149884
Vielleicht hilft es auch gegenüber Gericht und LRA zu erwähnen, dass man bei einem negativen Urteil sofort Verfassungsbeschwerde einlegen wird. Die LRA möchte sicher die Anzahl der Verfassungsbeschwerden klein halten (Publicity) und macht dann mit dem Gericht vielleicht den Deal dass das Verfahren doch ruhend gestellt wird. Oder verzögert wird. Oder ... Wir wissen ja dass ÖR und Gerichte gut meiteinander zusammenarbeiten ...
Achtung Frist: Die Verfassungsbeschwerde mit Begründung muss innerhalb eines Monats eingereicht werden!
Verfassungsbeschwerde als Postkarte - da müssen wir noch Vorlagen erarbeiten:
Rechtsweg erschöpft - Verfassungsbeschwerde vor dem BVerfG möglich
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22540.msg149884.html#msg149884
-
Zahlreiche Anfragen, wie es denn nun weitergeht, kann ich nun endlich (öffentlich) beantworten.
Die mir entfernt bekannte Person hat nach Androhung der Zwangsvollstreckung zunächst den geforderten (streitgegenständlichen) Betrag gezahlt. (unter Vorbehalt und ausdrücklichem Protest)
Einem darauf folgenden weiteren Festsetzungsbescheid hat die Person fristgerecht widersprochen, mit der Bitte um Terminnennung, bis wann die Begründung zu erfolgen hat. Statt der Nennung eines Termins kam relativ schnell ein (natürlich ablehnender) Widerspruchsbescheid.
Daraufhin sah sich die mir entfernt bekannte Person genötigt, eine Verfassungsbeschwerde beim BVerfG zu erheben. Inzwischen kam aus Karlsruhe die Mitteilung, dass die Beschwerde mit dem Aktenzeichen
1 BvR 1598/17
eingetragen wurde.
Um auch anderen Interessierten eine Hilfestellung zu geben, hat meine entfernte Bekannte die Veröffentlichung des Textes hier im Forum genehmigt.
WICHTIGER HINWEIS:
Tut euch selbst und uns den Gefallen und kommt nicht auf die Idee, diese 1 zu 1 zu kopieren und ebenfalls an das BVerfG zu senden. Seht es vielmehr als Anregung und Formulierungshilfe. Wichtig ist, die eigene Betroffenheit darzustellen!
http://testplatz.bplaced.net/klage/025_Verfassungsbeschwerde_anon.pdf
Zusammenfassung:
Widerspruchsbescheid
http://testplatz.bplaced.net/klage/001_Widerspruchsbescheid.pdf
Klageeinreichung:
http://testplatz.bplaced.net/klage/002_Klageeinreichung_anon.pdf
Mitteilung der Aktenzeichen:
http://testplatz.bplaced.net/klage/003_Aktenzeichen.pdf
Hinweis des Gerichts:
http://testplatz.bplaced.net/klage/004_Hinweis_der_Vorsitzenden.pdf
(Könnte man tatsächlich so interpretieren, dass aufgrund der Pressemitteilung des BVerwG die Klage keine Aussicht auf Erfolg hat!)
Nachreichung von Belegen und Antragsbegründung wg. Aussetzung der Vollziehung:
http://testplatz.bplaced.net/klage/005_Nachreichung_Bescheide_u_Antragsbegruendung_anon.pdf
Klagebegründung:
http://testplatz.bplaced.net/klage/006_Klagebegruendung_anon.pdf
Klageerwiderung des NDR: (keine neuen Erkenntnisse gegenüber dem Widerspruchsbescheid)
http://testplatz.bplaced.net/klage/007_Klageerwiderung_ndr_anon.pdf
Die Klageerwiderung des NDR ist auf den 11.05.2016 datiert. Da die Klagebegründung erst am 13.05.2016 beim Verwaltungsgericht eingegangen ist, kann diese bisher von der Gegenseite nicht berücksichtigt sein.
Stellungnahme zur Klageerwiderung des NDR:
http://testplatz.bplaced.net/klage/008_Stellungnahme_zur_Klageerwiderung_des_NDR_anon.pdf
Stellungnahme zu den Urteilen des BVerwG:
http://testplatz.bplaced.net/klage/009_Stellungnahme_zum_Urteil_des_BVerwG_anon.pdf
Die Erwiderung des NDR zur letzten Stellungnahme zu den Urteilen des BVerwG:
http://testplatz.bplaced.net/klage/010_Erwiderung_des_ndr.pdf
Erweiterung der Klagebegründung (Hinweis auf Verfassungsbeschwerde 1 BvR 1675/16)
http://testplatz.bplaced.net/klage/011_Ergaenzung_Klagebegruendung_anon.pdf
Ablehnung des Antrags auf Aussetzung der Vollziehung nach §80 Abs.5 VwGO:
http://testplatz.bplaced.net/klage/012_Beschluss_Eilantrag.pdf
Aufforderung des Gerichts zur inhaltlichen Auseinandersetzung mit dem vorhergehenden Beschluss:
http://testplatz.bplaced.net/klage/013_Frage_Klageruecknahme_anon.pdf
Antwort an das Gericht:
http://testplatz.bplaced.net/klage/014_Aufrechterhaltung_anon.pdf
Inhaltlichen Auseinandersetzung mit dem vorhergehenden Beschluss:
http://testplatz.bplaced.net/klage/015_Stellungnahme_Aufrechterhaltung_Auseinandersetzung_anon.pdf
Anfrage des Gerichts bzgl. Übertragung auf Einzelrichter und Verzicht auf mündliche Verhandlung:
http://testplatz.bplaced.net/klage/016_Frage_Einzelrichter.pdf
Antwort auf Frage nach Übertragung auf Einzelrichter, Verzicht auf mündliche Verhandlung und Entscheidung durch Gerichtsbeschluss (statt Urteil):
http://testplatz.bplaced.net/klage/017_Stellungnahme_Einzelrichter_muendlVerh_anon.pdf
Klageerwiderung des NDR:
http://testplatz.bplaced.net/klage/018_Klageerwiderung_ndr.pdf
Stellungnahme zur Erwiderung des NDR
http://testplatz.bplaced.net/klage/019_Stellungnahme_zur_Klageerwiderung_ndr_anon.pdf
Erweiterung der Klagebegründung (Hinweis auf LG Tübingen, Beschluss vom 09.12.2016 – 5 T 280/16)
http://testplatz.bplaced.net/klage/020_Ergaenzung_Klagebegruendung_anon.pdf
Nach mündl. Verhandlung, ca. 1 Woche später das Urteil:
http://testplatz.bplaced.net/klage/021_Urteil_anon.pdf
Und als exemplarische Dokumentation, wie vorgetragene Argumente im Nirvana verschwinden:
http://testplatz.bplaced.net/klage/022_Sitzungsprotokoll_anon.pdf
Kostenfestsetzungsantrag des NDR:
http://testplatz.bplaced.net/klage/023_Kostenantrag_ndr_anon.pdf
Reaktion darauf:
http://testplatz.bplaced.net/klage/024_Erwiderung_Reisekostenforderung_NDR_anon.pdf
Auf die Erwiderung zur Reisekostenforderung kam nichts mehr, daher geht die mir entfernt bekannte Person davon aus, dass das VG der Argumentation gefolgt ist.
Das Verfahren ist soweit erstmal abgeschlossen.
--------------------------------
Weiter geht's mit der Verfassungsbeschwerde beim BVerfG
http://testplatz.bplaced.net/klage/025_Verfassungsbeschwerde_anon.pdf
-
@volkuhl
Vielen Dank für diese sehr umfangreiche Einstellung zum Thema......
Mehr geht eigentlich nicht mehr!
Unfassbar. >:(
Vielen Dank für Dein Engagement, vielleicht bis zum nächsten Runden Tisch ;)
Würde mich freuen. :)
-
Vielen Dank für das Muster der Verfassungsbeschwerde. Das ist sehr hilfreich!
Noch eine Frage; wie lange dauerte es bis Du das Aktenzeichen bekommen hast?
-
Einem darauf folgenden weiteren Festsetzungsbescheid hat die Person fristgerecht widersprochen, mit der Bitte um Terminnennung, bis wann die Begründung zu erfolgen hat. Statt der Nennung eines Termins kam relativ schnell ein (natürlich ablehnender) Widerspruchsbescheid.
Auch wenn es in der Sache nichts ändert:
Welche (ablehnende) Begründung wurde im Widerspruchsbescheid verwendet? Eine Wìderspruchsbegründung lag ja offensichtlich noch nicht vor...
Dank für diese spannende Sage!
-
Die Beschwerde wurde am 20.07. abgeschickt, ist am 21.07. eingegangen und heute (26.07.) war das Aktenzeichen da.
Begründung im ablehnenden Widerspruchsbescheid:
Wir verweisen auf die Ausführungen im Widerspruchsbescheid vom 04.03.2016 (Kopie anbei). Die Prüfung der Sach- und Rechtslage hat keinen Anhaltspunkt ergeben, eine andere Entscheidung zu treffen als die in dem Bescheid vom 04.03.2017 getroffene.
Also im Klartext: Argumente oder evtl. neue Begründungen interessieren uns nicht.
-
... die sind im "Heisse-Kartoffel-Modus" - sie sind so lange mit aller Energie in die falsche Richtung gelaufen, dass sie jetzt ...
a) nicht mehr weiterwissen und
b) nicht mehr umkehren können, ohne dass das Kartenhaus einfällt.
Sie wissen nicht mehr, was sie jetzt tun sollen.
ich denke: GENAU DAS ist der Hebel, das ist der Punkt, auf den "gespielt" werden musste - es geht jetzt nur noch mit Karlsruhe.
-
Die Beschwerde wurde am 20.07. abgeschickt, ist am 21.07. eingegangen und heute (26.07.) war das Aktenzeichen da.
Das ist schnell. Ich warte schon 4 Wochen auf das Aktenzeichen :-((
-
Hat jemand schon Erfahrung ob mit einer Verfassungsbeschwerde die Vollstreckung gestoppt wird?
Oder braucht man eine "einstweiligen Anordnung" vom BVerfG ?
Edit "Bürger":
Bitte das eigenständige Thema "Vollstreckung trotz/ nach Instanzenweg" hier nicht weiter vertiefen, sondern ggf. in eigenständigem Thread.
Behandelt wurde dieser Aspekt aber auch schon unter
Sammelthread für Erfolgsmeldungen (allgemein)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19233.msg149948.html#msg149948
und dem von dort aus verlinkten Thema
Vollstreckungsersuchen > Welche aktuellen Mängel könnten angegriffen werden?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23261.msg149919.html#msg149919
jedoch auch
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23261.msg151194.html#msg151194
sowie auch unter
Nun zweite Klage beim VG, das Ganze nochmal - trotz Verfassungsbeschwerde?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23861.0.html
und dort der dortige Hinweis unter
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23861.msg151765.html#msg151765
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
-
Nachtrag zum VG-Verfahren: Beschluss bzgl. Kostenfestsetzungsantrag
http://testplatz.bplaced.net/klage/026_Beschluss_anon.pdf
Immerhin: Teilerfolg!
Zusammenfassung:
Widerspruchsbescheid
http://testplatz.bplaced.net/klage/001_Widerspruchsbescheid.pdf
Klageeinreichung:
http://testplatz.bplaced.net/klage/002_Klageeinreichung_anon.pdf
Mitteilung der Aktenzeichen:
http://testplatz.bplaced.net/klage/003_Aktenzeichen.pdf
Hinweis des Gerichts:
http://testplatz.bplaced.net/klage/004_Hinweis_der_Vorsitzenden.pdf
(Könnte man tatsächlich so interpretieren, dass aufgrund der Pressemitteilung des BVerwG die Klage keine Aussicht auf Erfolg hat!)
Nachreichung von Belegen und Antragsbegründung wg. Aussetzung der Vollziehung:
http://testplatz.bplaced.net/klage/005_Nachreichung_Bescheide_u_Antragsbegruendung_anon.pdf
Klagebegründung:
http://testplatz.bplaced.net/klage/006_Klagebegruendung_anon.pdf
Klageerwiderung des NDR: (keine neuen Erkenntnisse gegenüber dem Widerspruchsbescheid)
http://testplatz.bplaced.net/klage/007_Klageerwiderung_ndr_anon.pdf
Die Klageerwiderung des NDR ist auf den 11.05.2016 datiert. Da die Klagebegründung erst am 13.05.2016 beim Verwaltungsgericht eingegangen ist, kann diese bisher von der Gegenseite nicht berücksichtigt sein.
Stellungnahme zur Klageerwiderung des NDR:
http://testplatz.bplaced.net/klage/008_Stellungnahme_zur_Klageerwiderung_des_NDR_anon.pdf
Stellungnahme zu den Urteilen des BVerwG:
http://testplatz.bplaced.net/klage/009_Stellungnahme_zum_Urteil_des_BVerwG_anon.pdf
Die Erwiderung des NDR zur letzten Stellungnahme zu den Urteilen des BVerwG:
http://testplatz.bplaced.net/klage/010_Erwiderung_des_ndr.pdf
Erweiterung der Klagebegründung (Hinweis auf Verfassungsbeschwerde 1 BvR 1675/16)
http://testplatz.bplaced.net/klage/011_Ergaenzung_Klagebegruendung_anon.pdf
Ablehnung des Antrags auf Aussetzung der Vollziehung nach §80 Abs.5 VwGO:
http://testplatz.bplaced.net/klage/012_Beschluss_Eilantrag.pdf
Aufforderung des Gerichts zur inhaltlichen Auseinandersetzung mit dem vorhergehenden Beschluss:
http://testplatz.bplaced.net/klage/013_Frage_Klageruecknahme_anon.pdf
Antwort an das Gericht:
http://testplatz.bplaced.net/klage/014_Aufrechterhaltung_anon.pdf
Inhaltlichen Auseinandersetzung mit dem vorhergehenden Beschluss:
http://testplatz.bplaced.net/klage/015_Stellungnahme_Aufrechterhaltung_Auseinandersetzung_anon.pdf
Anfrage des Gerichts bzgl. Übertragung auf Einzelrichter und Verzicht auf mündliche Verhandlung:
http://testplatz.bplaced.net/klage/016_Frage_Einzelrichter.pdf
Antwort auf Frage nach Übertragung auf Einzelrichter, Verzicht auf mündliche Verhandlung und Entscheidung durch Gerichtsbeschluss (statt Urteil):
http://testplatz.bplaced.net/klage/017_Stellungnahme_Einzelrichter_muendlVerh_anon.pdf
Klageerwiderung des NDR:
http://testplatz.bplaced.net/klage/018_Klageerwiderung_ndr.pdf
Stellungnahme zur Erwiderung des NDR
http://testplatz.bplaced.net/klage/019_Stellungnahme_zur_Klageerwiderung_ndr_anon.pdf
Erweiterung der Klagebegründung (Hinweis auf LG Tübingen, Beschluss vom 09.12.2016 – 5 T 280/16)
http://testplatz.bplaced.net/klage/020_Ergaenzung_Klagebegruendung_anon.pdf
Nach mündl. Verhandlung, ca. 1 Woche später das Urteil:
http://testplatz.bplaced.net/klage/021_Urteil_anon.pdf
Und als exemplarische Dokumentation, wie vorgetragene Argumente im Nirvana verschwinden:
http://testplatz.bplaced.net/klage/022_Sitzungsprotokoll_anon.pdf
Kostenfestsetzungsantrag des NDR:
http://testplatz.bplaced.net/klage/023_Kostenantrag_ndr_anon.pdf
Reaktion darauf:
http://testplatz.bplaced.net/klage/024_Erwiderung_Reisekostenforderung_NDR_anon.pdf
Beschluss bzgl. Kostenfestsetzungsantrag:
http://testplatz.bplaced.net/klage/026_Beschluss_anon.pdf
Das Verfahren ist soweit erstmal abgeschlossen.
--------------------------------
Weiter geht's mit der Verfassungsbeschwerde beim BVerfG
http://testplatz.bplaced.net/klage/025_Verfassungsbeschwerde_anon.pdf
-
Die mir entfernt bekannte Person meint, 20,-€uro sind 20,-€uro und die könnte man viel besser in ein gutes Buch investieren... Und da das VG bisher ja immer behauptet, an der Grußformel sei der Absender eindeutig zu identifizieren:
http://testplatz.bplaced.net/klage/027_Erwiderung_Reisekostenbeschluss_anon.pdf
Zusammenfassung:
Widerspruchsbescheid
http://testplatz.bplaced.net/klage/001_Widerspruchsbescheid.pdf
Klageeinreichung:
http://testplatz.bplaced.net/klage/002_Klageeinreichung_anon.pdf
Mitteilung der Aktenzeichen:
http://testplatz.bplaced.net/klage/003_Aktenzeichen.pdf
Hinweis des Gerichts:
http://testplatz.bplaced.net/klage/004_Hinweis_der_Vorsitzenden.pdf
(Könnte man tatsächlich so interpretieren, dass aufgrund der Pressemitteilung des BVerwG die Klage keine Aussicht auf Erfolg hat!)
Nachreichung von Belegen und Antragsbegründung wg. Aussetzung der Vollziehung:
http://testplatz.bplaced.net/klage/005_Nachreichung_Bescheide_u_Antragsbegruendung_anon.pdf
Klagebegründung:
http://testplatz.bplaced.net/klage/006_Klagebegruendung_anon.pdf
Klageerwiderung des NDR: (keine neuen Erkenntnisse gegenüber dem Widerspruchsbescheid)
http://testplatz.bplaced.net/klage/007_Klageerwiderung_ndr_anon.pdf
Die Klageerwiderung des NDR ist auf den 11.05.2016 datiert. Da die Klagebegründung erst am 13.05.2016 beim Verwaltungsgericht eingegangen ist, kann diese bisher von der Gegenseite nicht berücksichtigt sein.
Stellungnahme zur Klageerwiderung des NDR:
http://testplatz.bplaced.net/klage/008_Stellungnahme_zur_Klageerwiderung_des_NDR_anon.pdf
Stellungnahme zu den Urteilen des BVerwG:
http://testplatz.bplaced.net/klage/009_Stellungnahme_zum_Urteil_des_BVerwG_anon.pdf
Die Erwiderung des NDR zur letzten Stellungnahme zu den Urteilen des BVerwG:
http://testplatz.bplaced.net/klage/010_Erwiderung_des_ndr.pdf
Erweiterung der Klagebegründung (Hinweis auf Verfassungsbeschwerde 1 BvR 1675/16)
http://testplatz.bplaced.net/klage/011_Ergaenzung_Klagebegruendung_anon.pdf
Ablehnung des Antrags auf Aussetzung der Vollziehung nach §80 Abs.5 VwGO:
http://testplatz.bplaced.net/klage/012_Beschluss_Eilantrag.pdf
Aufforderung des Gerichts zur inhaltlichen Auseinandersetzung mit dem vorhergehenden Beschluss:
http://testplatz.bplaced.net/klage/013_Frage_Klageruecknahme_anon.pdf
Antwort an das Gericht:
http://testplatz.bplaced.net/klage/014_Aufrechterhaltung_anon.pdf
Inhaltlichen Auseinandersetzung mit dem vorhergehenden Beschluss:
http://testplatz.bplaced.net/klage/015_Stellungnahme_Aufrechterhaltung_Auseinandersetzung_anon.pdf
Anfrage des Gerichts bzgl. Übertragung auf Einzelrichter und Verzicht auf mündliche Verhandlung:
http://testplatz.bplaced.net/klage/016_Frage_Einzelrichter.pdf
Antwort auf Frage nach Übertragung auf Einzelrichter, Verzicht auf mündliche Verhandlung und Entscheidung durch Gerichtsbeschluss (statt Urteil):
http://testplatz.bplaced.net/klage/017_Stellungnahme_Einzelrichter_muendlVerh_anon.pdf
Klageerwiderung des NDR:
http://testplatz.bplaced.net/klage/018_Klageerwiderung_ndr.pdf
Stellungnahme zur Erwiderung des NDR
http://testplatz.bplaced.net/klage/019_Stellungnahme_zur_Klageerwiderung_ndr_anon.pdf
Erweiterung der Klagebegründung (Hinweis auf LG Tübingen, Beschluss vom 09.12.2016 – 5 T 280/16)
http://testplatz.bplaced.net/klage/020_Ergaenzung_Klagebegruendung_anon.pdf
Nach mündl. Verhandlung, ca. 1 Woche später das Urteil:
http://testplatz.bplaced.net/klage/021_Urteil_anon.pdf
Und als exemplarische Dokumentation, wie vorgetragene Argumente im Nirvana verschwinden:
http://testplatz.bplaced.net/klage/022_Sitzungsprotokoll_anon.pdf
Kostenfestsetzungsantrag des NDR:
http://testplatz.bplaced.net/klage/023_Kostenantrag_ndr_anon.pdf
Reaktion darauf:
http://testplatz.bplaced.net/klage/024_Erwiderung_Reisekostenforderung_NDR_anon.pdf
Beschluss bzgl. Kostenfestsetzungsantrag:
http://testplatz.bplaced.net/klage/026_Beschluss_anon.pdf
Das Verfahren ist soweit erstmal abgeschlossen.
Was nicht bedeutet, dass man sich nun alles gefallen läßt: >:(
http://testplatz.bplaced.net/klage/027_Erwiderung_Reisekostenbeschluss_anon.pdf
--------------------------------
Weiter geht's mit der Verfassungsbeschwerde beim BVerfG
http://testplatz.bplaced.net/klage/025_Verfassungsbeschwerde_anon.pdf
-
Nach Abschluss des Verfahren wurde direkt der fällige Beitrag vollstreckt???
Die mögliche Verfassungsbeschwerde beim BVerfG kostet wieviel?
-
Mit Abschluss des Veffahrens wird der/die Festsetzungsbescheid/e bestandskräftig - mehr nicht.
Kosten entstehen für eine Verfassungsbeschwerde zunächst nicht.
http://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Verfahren/Wichtige-Verfahrensarten/Kosten-fuer-verfassungsgerichtliche-Verfahren/kosten-fuer-verfassungsgerichtliche-verfahren_node.html
Ein Anwaltszwang besteht nicht. Die beschwerdeführende Person kann sich rechtlich vertreten lassen; im Falle einer mündlichen Verhandlung muss sie sich vertreten lassen.
http://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Verfahren/Wichtige-Verfahrensarten/Verfassungsbeschwerde/verfassungsbeschwerde_node.html