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Aktuelles => Aktuelles => Thema gestartet von: ChrisLPZ am 22. Mai 2018, 21:22
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Bayerischer Landtag
Drucksache 17/18217
Veröffentlicht am 25.04.2018
Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Ulrike Gote, Thomas Mütze, Verena Osgyan BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
vom 14.08.2017
Erkenntnisse und Konsequenzen aus Millionen-Betrugsfall beim Institut für Rundfunktechnik (IRT) – Teil 1
Antwort der Staatskanzlei und soweit staatsanwaltliche Verfahren zugrunde liegen im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Justiz vom 20.09.2017
Wie in der Anfrage ausgeführt, soll durch den ehemaligen Mitarbeiter und späteren externen Berater Tilmar
K. sowie durch den italienischen Patentverwerter S.I.S.V.E.L. S.p.A. das Institut für Rundfunktechnik (IRT) um
mehrere Hundert Millionen Euro Lizenzgebühren aus Patentrechten betrogen worden sein. Das IRT ist eine rechtlich
selbstständige Gemeinschafts- einrichtung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland (aller
Landesrundfunkanstalten der ARD, ZDF, Deutschlandradio, Deutsche Welle), Österreich (ORF) und der Schweiz (SRG).
In seiner Eigenschaft als Sitzanstalt hat der Bayerische Rundfunk (BR) die Staatsanwaltschaft ein- geschaltet. Vorab
ist darauf hinzuweisen, dass wegen des verfas- sungsrechtlichen Grundsatzes der Staatsferne des Rund - funks
lediglich eine eingeschränkte Rechtsaufsicht über die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zulässig ist. Die
Kontrolle, ob und wie die öffentlich-rechtlichen Anstalten ihre Aufsichtsfunktion über Beteiligungsunternehmen
aus- üben, obliegt zunächst nur den zuständigen Gremien. So wacht der Rundfunkrat darüber, dass der BR
seine Aufga- ben gemäß dem Gesetz erfüllt, und übt das hierzu nötige Kontrollrecht aus und vertritt die
Interessen der Allgemein - heit auf dem Gebiet des Rundfunks (Art. 6 Abs. 1 des Baye- rischen Rundfunkgesetzes –
BayRG). Dem Verwaltungsrat des BR bzw. des ZDF obliegt es, die Geschäftsführung des Intendanten zu überwachen (Art.
10 Abs. 2 Nr. 3 BayRG, § 23 Abs. 2 des ZDF-Staatsvertrages).
Die staatliche Rechtsaufsicht ist dagegen nur subsidiär, d. h. sie darf erst eingreifen, wenn anstaltsinterne Kontrollen fehlschlagen: Nach Art. 24 Abs. 2 Satz 2 BayRG bzw. § 31 Abs. 2 Satz 1 des ZDF-Staatsvertrages sind rechtsaufsichtliche Maßnah- men nur zulässig,
wenn die zuständigen Organe die ihnen obliegenden Pflichten in angemessener Frist nicht oder nicht hinreichend
erfüllen. Die Verantwortlichkeit der Staatsregierung beschränkt sich auch in diesen Fällen nur auf eine
reine Rechtmäßig - keitsprüfung. Eine Prüfung der Zweckmäßigkeit ist nicht Gegenstand rechtsaufsichtlichen
Tätigwerdens. Anhalts- punkte, dass die zuständigen Kontrollorgane (Rundfunkrat, Verwaltungsrat) die ihnen
obliegenden Pflichten in ange - messener Frist nicht oder nicht hinreichend erfüllt haben, sind vorliegend
nicht ersichtlich. Darüber hinaus ist der Verantwortungsbereich der Staats- regierung insofern betroffen, als sich die
Anfrage auf ein lau- fendes Ermittlungsverfahren bezieht. Um den Erfolg der Ermittlungen nicht zu gefährden, kann daher
derzeit nicht zu allen Fragen Stellung genommen wer- den, zu denen Erkenntnisse vorliegen. Darüber hinaus ist der
Sachverhalt in strafrechtlicher Hinsicht noch nicht um- fassend aufgeklärt, weil die Ermittlungen andauern. Es
kann deshalb nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne Anga- ben den Ermittlungserfolg gefährden könnten. Zur
Beantwortung der Fragen kann deshalb nur auf die durch das Staatsministerium der Justiz mitgeteilten Informationen sowie die Erkenntnisse aus den öffentlich abruf- baren Pressemitteilungen des BR vom 05.05.2017
sowie vom 24.05.2017 zurückgegriffen werden. Soweit der Staats- regierung hieraus Informationen zu den gestellten
Fragen vorliegen, wurden diese in den Antworten wiedergegeben. Der weit überwiegende Teil der vorliegenden
Schriftlichen Anfrage bezieht sich allerdings auf interne Daten, Sachver- halte und Vorgänge beim Unternehmen IRT , die
der Staats- regierung im Wesentlichen nicht bekannt sind.
1.1 Ist der Staatsregierung bekannt, ob es neben Tilmar K. weitere Verdächtige gibt, die am Betrug
durch die Abzweigung von Lizenzgebühren des IRT beteiligt waren?
Es wird derzeit ein Ermittlungsverfahren gegen den Be- schuldigten Tilmar K., dessen Sohn sowie gegen eine weite- re Gesellschafterin geführt. Ferner wird grundsätzlich gegen (namentlich noch nicht feststehende) Verantwortliche der Patentverwertungsfirma S.I.S.V.E.L. S.p.A. ermittelt.
1.2 Ist der Staatsregierung bekannt, wie hoch der Schaden insgesamt ist, der dem IRT durch den
Be- trug entstanden ist?
Der endgültige Gesamtschaden ist bislang noch nicht be- kannt. Die Ermittlungen hierzu
dauern an. Die Pressemitteilung des BR vom 24.05.2017 nennt ei- nen Betrag von mehr als 200 Mio. Euro,
welcher als Erlös dem IRT aus der Verwertung von „MPEG1-Layer II Audio“ (MPEG-Audio-Patente) zugestanden haben
soll. Das IRT habe insbesondere aus der Verwertung der MPEG-Audio-Patente lediglich Pauschalvergütungen in
Höhe von insgesamt 13,75 Mio. Euro ausbezahlt erhalten.
1.3 Ist der Staatsregierung bekannt, in welchem Um- fang
bei Tilmar K. Vermögenswerte sichergestellt werden konnten? Es wurden vermögenssichernde Maßnahmen durchgeführt. Da
auch Sachgegenstände gepfändet worden sind, deren Wert noch nicht bekannt ist, kann die exakte Höhe der ge-
sicherten Vermögenswerte derzeit nicht mitgeteilt werden. Parallel wurden durch die Geschädigtenvertreter auf
dem Zivilrechtsweg Maßnahmen zur Sicherung von Vermögen des Beschuldigten ergriffen. Laut Pressemitteilung des BR
vom 24.05.2017 habe das IRT einen Arrestbeschluss über rund 130 Mio. Euro beim Landgericht München I erwirkt.
Dadurch sei das bei dem Beschuldigten und der Vermögensverwaltungsgesellschaft vorhandene Vermögen gesichert.
2.1 Hat die Staatsregierung Kenntnisse darüber, ob S.I.S.V.E.L. S.p.A. oder Mitarbeiterinnen bzw. Mit-
arbeiter von S.I.S.V.E.L. S.p.A. unrechtmäßig Li- zenzgebühren, die dem IRT zugestanden hätten, zugeflossen
sind?
Die Frage kann so derzeit nicht beantwortet werden, da nach Mitteilung der Staatsanwaltschaft
hierdurch eine Ge- fährdung des laufenden Ermittlungsverfahrens herbeige - führt werden könnte. 2.2 Wenn ja, ist
der Staatsregierung bekannt, um wel- che Summen es sich hier handelt? Siehe oben zu 2.1.
2.3 Ist der Staatsregierung bekannt, wann die Ansprü- che gegen S.I.S.V.E.L. S.p.A., die nun in einem
außergerichtlichen Schiedsverfahren von den Ge- sellschaftern des IRT geltend gemacht werden, verjähren würden?
Hierzu liegen keine Erkenntnisse vor.
3. Hat die Staatsregierung Kenntnisse darüber, ob der BR und seine Tochterunternehmen weiterhin Patente über S.I.S.V.E.L. S.p.A. verwerten lassen werden?
Hierzu liegen keine Erkenntnisse vor.
4.1 Hat die Staatsregierung Kenntnisse darüber, wie die Ankündigung des IRT als Reaktion auf den
Be- richt des ORH von 2009, nur mehr 25 Prozent statt 50 Prozent der Lizenzeinnahmen als Vergütung für
Diensterfindungen weiterzugeben, umgesetzt wurde, nachdem der ORH in seinen Berichten von 1993/1994 sowie von 2009
eine Neuregelung der Vergütungen von Diensterfindungen angemahnt hat, da nach den geltenden
50-Prozent-Regelun- gen für das IRT kaum noch Erlöse übrig geblieben seien, und das IRT in seiner Stellungnahme
zum ORH-Bericht 2009 angekündigt hat, dass statt den 50 Prozent nur mehr 25 Prozent der Lizenzeinnah - men weitergegeben
würden?
Erkenntnisse, die über die Stellungnahme des IRT im Be- richt des ORH vom 29.07.2009 hinausgehen,
liegen nicht vor. Demnach wurde im Wege eines Einigungsstellen- Verfahrens eine neue Vereinbarung getroffen.
Statt bisher 50 Prozent würden seitdem nur mehr 25 Prozent der Lizenz - einnahmen weitergegeben werden.
4.2 Wenn ja, betrifft die Neuregelung sämtliche Dienst- erfindungen des IRT oder wird sie nur auf Patente angewandt, die nach der
Neuregelung angemeldet wurden?
Siehe oben zu 4.1.
4.3 Hat die Staatsregierung Kenntnisse darüber, wel- che Personen beim IRT mit der Neuregelung der Vergütungen von Diensterfindungen zu diesem Zeitpunkt betraut waren?
Hierzu liegen keine Erkenntnisse vor.
5.1 Hat die Staatsregierung Kenntnisse darüber, zu welchem Zeitpunkt eine Aufspaltung der Patenter- löse in einen
Teil für Erfindungen und in einen Teil für das Fachwissen des IRT stattfand?
Hierzu liegen keine Erkenntnisse vor. 5.2
Hat die Staatsregierung Kenntnisse darüber, wel- che Patente von dieser Konstruktion betroffen sind?
Hierzu liegen keine Erkenntnisse vor.
5.3 Hat die Staatregierung Kenntnisse darüber, warum 2009 eine neuerliche, anders
gestaltete Aufspal- tung der Patente erfolgte?
Hierzu liegen keine Erkenntnisse vor.
6. Hat die Staatsregierung Kenntnisse darüber, wie hoch die Ansprüche der Beschäftigten sind, die diesen durch die Aufspaltung der Patenterlöse entgangen sind?
Hierzu liegen keine Erkenntnisse vor.
7.1 Hat die Staatsregierung Kenntnisse darüber, wer für die Beurteilung des Potenzials der Patente beim IRT während der Zeit des Betrugsfalls verant- wortlich war?
Nach den bisherigen Erkenntnissen im Rahmen des Ermitt- lungsverfahrens war der Beschuldigte Tilmar K. dafür
ver- antwortlich.
7.2 Hat die Staatsregierung Kenntnisse darüber, wer für die Beurteilung des Potenzials der Patente heu- te beim IRT verantwortlich ist? Hierzu liegen keine Erkenntnisse vor. 7.3 Hat die Staatsregierung
Kenntnisse darüber, wie es zu derartigen Fehleinschätzungen bei der Beur- teilung des Potenzials der Patente beim IRT
kom- men konnte, dass ein Betrugsfall in diesem Aus- maß über diesen langen Zeitraum nicht aufgefallen ist?
Die Frage kann so derzeit nicht beantwortet werden, da nach Mitteilung der Staatsanwaltschaft hierdurch eine
Gefährdung des laufenden Ermittlungsverfahrens herbeige - führt werden könnte.
Download Originaldokument (pdf, ~ 149 kb)
https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP17/Drucksachen/Schriftliche%20Anfragen/17_0018217.pdf
Alternativ hier im Anhang:
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=dlattach;topic=27538.0;attach=21078
Zum Thema siehe auch:
Skandal um Rundfunk-Patente: Wenn die Millionen verschwinden vom 09.05.2018
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27361.msg171909.html#msg171909
IRT Skandal: Im Schlaf verdient man keine Millionen vom 22.02.2018
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26488.msg166628.html#msg166628
Technik-Institut von ARD und ZDF - Gespaltene Erlöse, seltsame Geschäfte vom 15.06.2017
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23390.msg149116.html#msg149116
Skandal beim IRT - Millionenfalle für ARD und ZDF vom 27.02.2017
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26551.msg166913.html#msg166913
IRT Skandal: Im Schlaf verdient man keine Millionen vom 23.02.2017
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26488.msg166628.html#msg166628
IRT-Skandal beim Rundfunk - Gefährliche Klage vom 15.10.2017
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24848.0.html
Neues vom IRT-Lizenz-Skandal vom 10.10.2017
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24795.msg157080.html#msg157080
** Korruptionsverfahren: BR kämpft weiter gegen gierigen Patentanwalt vom 28.09.2017
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24617.msg156137.html#msg156137
Abendzeitung, 28.09.2017
Korruptionsverfahren:
BR kämpft weiter gegen gierigen Patentanwalt
[…] Die extra gegründete interne Taskforce drehe jedes Blatt um, so der Sprecher. [..]
Anmerkung:
Man darf gespannt sein, um wen es sich bei der gebildeten "Task Force" handelt und wie hoch sich diesmal die Kosten für die Aufklärung gestalten werden. Es sei hier an die KIKA-Affäre erinnert, bei der die "interne" Aufklärung durch die Berliner Detektei "Esecon" des früheren Schweriner LKA-Präsidenten Ingmar Weitemeier den Beitragszahler annähernd 7 Millionen Euro kostete - und das zusätzlich zu dem Schaden von ca. 10 Millionen Euro durch die Hinterziehung.
http://www.thueringer-allgemeine.de/web/zgt/wirtschaft/detail/-/specific/MDR-Affaeren-Private-Ermittler-kassierten-fast-7-Millionen-Euro-2108100910
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Ist es nicht einer Erleichterung, in einem Land zu leben, in dem die Staatsregierung keine Ahnung hat, zugleich aber die Polizei die Erlaubnis hat, bei sogenannten "Gefährdern" den Computer zu durchsuchen, Telephongespräche zu belauschen, Beweise zu
fälschen - Entschuldigung! - anzupassen natürlich und "Gefährder" ohne Haftbefehl oder Beweise vorsorglich in Haft zu nehmen? (Zusammenfassung des PAG: https://weact.campact.de/petitions/neues-polizeiaufgabengesetz-pag)
Freistaat Bayern: Frei von Ahnung, frei von Skrupeln und frei von Freiheit.
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Bayerischer Landtag
Drucksache 17/18217
Veröffentlicht am 25.04.2018
Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Ulrike Gote, Thomas Mütze, Verena Osgyan BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
vom 14.08.2017
Erkenntnisse und Konsequenzen aus Millionen-Betrugsfall beim Institut für Rundfunktechnik (IRT) – Teil 1
[…]
Einen "Teil 2" scheint es nicht zu geben.
Wurde auch hier möglicherweise etwas unter den Teppich gekehrt?
zum Thema siehe nunmehr auch:
Finanzskandal bei ARD und ZDF - Es fehlen 140 Millionen vom 24.05.2018
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27573.0
IRT-Finanzskandal: Unter den Teppich damit vom 28.05.2018
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30040.0