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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Aktionen – Alternativen – Erlebnisse => Musterschreiben => Thema gestartet von: Serafin am 27. Januar 2013, 16:15

Titel: Widerspruch Datenweitergabe aus Melderegister
Beitrag von: Serafin am 27. Januar 2013, 16:15
Muster: Widerspruch und Protest gegen Datenweitergabe aus dem Melderegister

Mit der Weiterleitung aller Daten aus den Einwohner­meldeämtern, Grundbuchämtern oder Handelsregistern entsteht ein umfassendes
zentrales Melde­register
bei den öffentlich-recht­lichen Rund­funk­anstalten. Daraus lässt sich beispiels­weise ein unzulässiges Persönlichkeits­profil erstellen.
Gegen die Daten­weiter­gabe durch die Ämter kann man widersprechen bzw. dagegen protestieren.


Nur 3 einfache Schritte, um gegen die Weitergabe der persönlichen Daten aus den Melderegistern zu protestieren!
In den Musterbriefen lediglich die "rot" markierten Angaben ergänzen und bei Bedarf den Text beliebig ändern. Ab damit zur Post... fertig!


Schritt 1   Widerspruch gegen Datenweitergabe an das Einwohnermeldeamt

Musterbrief: Siehe Anlage 1.

Die Adresse des Einwohnermeldeamts kann zum Beispiel mit Google ermittelt werden:


Schritt 2   Information des Landesdatenschutzbeauftragten

Informiert den Landesdatenschutzbeauftragten, da dieser an der Ausfertigung des Rundfunkstaatsvertrags beteiligt ist.

Musterbrief: Siehe Anlage 2.

Die Adressen der Datenschutzbeauftragten sind hier zu finden:


Schritt 3   Protest an die Landtagsabgeordneten

Der Rundfunkstaatsvertrag wird von den Parlamenten aller 16 Bundesländer beschlossen. Es ist daher wichtig, auf die von uns gewählten
Parlamentarier einzuwirken! Schreibt zum Beispiel an die Abgeordnete eures Wahlkreises.

Musterbrief: Siehe Anlage 3.

Die Abgeordneten der einzelnen Bundesländer mit Kontaktmöglichkeiten:


Hinweis: Siehe nunmehr auch
Zusammenfassung des Themas: Datenschutz
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23670.0.html
Titel: Re: Widerspruch Datenweitergabe aus Melderegister
Beitrag von: Beitragsverweigerer am 27. Januar 2013, 16:50
Sehr schön!

Aber wäre die Meldesperre dann nicht nur beim Einwohnermeldeamt erfaßt?

Was ist mit den anderen Stellen wie Grundbuchamt etc.
Muß da der Widerspruch separat eingelegt werden?
Titel: Re: Widerspruch Datenweitergabe aus Melderegister
Beitrag von: Unterstützer am 27. Januar 2013, 18:51
Noch ein Hinweis zu den Anlagen 1 bis 3:

Die Anlagen sind nur sichtbar und herunterladbar, wenn man sich hier im Forum als User anmeldet und anschließend einloggt.

Gruß
Unterstützer
Titel: Re: Widerspruch Datenweitergabe aus Melderegister
Beitrag von: Bürger am 27. Januar 2013, 19:29
Danke Serafin für Deine Vorarbeit/ Zusammenstellung!

Jeder sollte *umgehend* (rechtzeitig vor dem 03.03.2013, dem Abgleich-Stichtag)
in Anlehnung an obige Vorlage
"Muster: Widerspruch und Protest gegen Datenweitergabe aus dem Melderegister"
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4582.msg31492.html#msg31492

oder (im Wortlaut vergleichbare) Vorlage unter
"Widerspruch gegen Datenweitergabe"
http://www.rfbz.de/notizlesen/n20120106.html

nicht nur bei seinem Meldeamt, sondern auch bei
allen anderen Stellen, Vereinen und Unternehmen,
die mit den eigenen Daten hantieren,

der Weitergabe seiner Daten insbesondere an den sogenannten
"ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" (ehem. GEZ) bzw. die
Landesrundfunkanstalten bzw.
jegliche andere Dritte
explizit widersprechen!

Dabei ist unerheblich. ob man bereits vorher (z.B. als Radio-Hörer) bei der GEZ gemeldet war und somit dem sogenannten "Beitragsservice" ohnehin "bekannt" ist.

Ebenso unerheblich ist vorerst, welche rechtliche Verbindlichkeit ein solcher Widerspruch angesichts der im Staatsvertrag festgelegten "Sonderregelungen" für den sogenannten "Beitragsservice" tatsächlich hätte.

Es geht hier um
a) einen *vorsorglichen* Widerspruch
b) ein Wachrütteln auf breiter Front, allein dadurch, dass man diese Stellen mit dem Sachverhalt konfrontiert.



Exemplarische Liste der anzuschreibenden Stellen (kein Anspruch auf Vollständigkeit):
Zitat
- Vermieter/ Verpächter/ Grundbuchamt...
- Arbeitgeber
- berufsständische Kammern/ Handelskammer/ Handwerkskammer/ Gewerberegister/ ...
- Versorger (Stadtwerke Strom/Gas/Wasser/Abwasser,
   Telekommunikations-/ Mobilfunk-/ Internet-/ Kabelanbieter)
- Deutsche Post(?)
- Telefonverzeichnis
- Bank
- Sozialversicherungen/ Krankenversicherung/ Rentenversicherung/ andere Versicherungen
- Steuerberater
- Bundeszentralamt für Steuern/ Finanzamt/ ...
- Stadt-/ Gemeindeverwaltung
- Kichengemeinde
- Vereine/ Clubs (z.B. ADAC, ...)

- ggf. online-Shops, etc.

...eben alle Stellen, welche die eigenen Daten besitzen

Im "Verteiler" bzw. mit gesonderten Protestschreiben dann noch wie oben erwähnt wenden an:
- Landesdatenschutzbeauftragten
- Landtagsabgeordnete
- Ministerpräsidenten des Bundeslandes

- ...

PS:
Ich verwende im Zusammenhang mit dem "Rundfunkbeitrag" und dem "Beitragsservice" gern das Attribut "sogenannte/r" und setze die Begriffe auch bewusst in Anführungszeichen.
Ich drücke damit aus, dass ich diese Bezeichnungen als solche nicht anerkenne, sondern mich ihrer lediglich bediene, da diese in den Gesetzeswerken so verwendet werden.
Titel: Re: Widerspruch Datenweitergabe aus Melderegister
Beitrag von: Beitragsverweigerer am 27. Januar 2013, 20:19
Kann bitte mal jemand erläutern, warum man bei privaten
Unternehmen ebenfalls widersprechen sollte?

Das würde ja auch bedeuten, daß man die Widersprüche ebenfalls
in Kopie dem Datenschutzbeauftragten und den Landtagsabgeordneten
zukommen lassen sollte.

Das wären mal eben 54 Einzelschreiben, die man natürlich auch per
Einschreiben verschicken sollte. Ist das nicht etwas übertrieben?
Das ist doch ein unverhältnismäßiger Kosten- und Arbeitsaufwand!

Vermieter und Arbeitgeber ist ja noch verständlich, aber der Rest?

Zum Stichtag werden doch nur die Daten vom Einwohnermeldeamt, Grundbuchamt etc.
übermittelt, oder sehe ich das falsch?
Titel: Re: Widerspruch Datenweitergabe aus Melderegister
Beitrag von: Bürger am 28. Januar 2013, 00:03
Kann bitte mal jemand erläutern, warum man bei privaten Unternehmen ebenfalls widersprechen sollte?
Das würde ja auch bedeuten, daß man die Widersprüche ebenfalls in Kopie dem Datenschutzbeauftragten und den Landtagsabgeordneten zukommen lassen sollte.
Das wären mal eben 54 Einzelschreiben, die man natürlich auch per Einschreiben verschicken sollte.
Ist das nicht etwas übertrieben?
Das ist doch ein unverhältnismäßiger Kosten- und Arbeitsaufwand!
Vermieter und Arbeitgeber ist ja noch verständlich, aber der Rest?
Zum Stichtag werden doch nur die Daten vom Einwohnermeldeamt, Grundbuchamt etc. übermittelt, oder sehe ich das falsch?

Teils, teils, Beitragsverweigerer.
Aber alles halb so wild - auch wenn's ein handfester Skandal ist.


Zu den Adressaten:

Der Widerspruch beim Meldeamt, ggf. Grundbuchamt (Kopie Landesdatenschutzbeauftragter, Landtagsabgeordnete,...) ist und bleibt das wichtigste bzw. dringendste von allen und bezieht sich auf den Stichtag der Datenübermittlung - aber nicht nur auf diesen. Der Stichtag ist nämlich nicht alles.
Der Datenableich - und nicht nur dieser - soll in regelmäßigen Abständen erneut stattfinden:

Zitat
15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag
§ 11 Verwendung personenbezogener Daten
[...]
(4) Die zuständige Landesrundfunkanstalt kann im Wege des Ersuchens für Zwecke der Beitragserhebung sowie zur Feststellung, ob eine Beitragspflicht nach diesem Staatsvertrag besteht, personenbezogene Daten bei öffentlichen und nicht öffentlichen Stellen ohne Kenntnis des Betroffenen erheben, verarbeiten oder nutzen.
[...]
Das Verfahren der regelmäßigen Datenübermittlung durch die Meldebehörden nach den Meldegesetzen oder Meldedatenübermittlungsverordnungen der Länder bleibt unberührt.
Die Daten Betroffener, für die eine Auskunftssperre gespeichert ist, dürfen nicht übermittelt werden.
[Anm.: über den letzten Satz wurde wohl schon in anderen Threads orakelt, oder?]

Kern ist aber
Zitat
Die [...] Landesrundfunkanstalt kann [...] personenbezogene Daten bei öffentlichen und nicht öffentlichen Stellen ohne Kenntnis des Betroffenen erheben, verarbeiten oder nutzen.

Das ist auch einer der Skandale, wie nicht nur ich finde.
Und genau daher meine ganz persönliche Empfehlung:
"Bei privaten Unternehmen ebenfalls widersprechen"!
Leicht angepasster Inhalt - nur andere Adressaten - Aufwand hält sich in Grenzen.

*Ich* jedenfalls will nicht, dass ***irgendjemand*** meine Daten weitergibt.
Schwierig genug zu wissen, wer überhaupt alles Daten von mir besitzt.

Je öfter ich mir diesen Paragraphen durchlese, desto flauer wird mir im Magen.
Man muss sich das mal auf der Zunge zergehen lassen:
"[...] kann [...] personenbezogene Daten bei öffentlichen und nicht öffentlichen Stellen ohne Kenntnis des Betroffenen erheben, verarbeiten oder nutzen."
Das ist doch schon Orwell, oder?
Müsste man hier nicht massivst (Feststellungs-?)Klagen gegen diesen Passus einreichen?!?
Das ist doch ein absoluter Daten-GAU!


Zum Versand:

Genau genommen müsste man m.E. keines der Schreiben per Einschreiben senden.
Solange man eine schriftliche Bestätigung innerhalb einer straffen Frist (~7-10 Werktage) fordert, hat man ja eine Kontrolle, d.h. man erhält die Bestätigung (ergo Zustellungsnachweis) oder kann explizit nachfragen.

Alle Schreiben an den sogenannten "Beitragsservice" sowie die Landesrundfunkanstalten jedoch würde ich hingegen zusätzlich zur Forderung einer schriftlichen Bestätigung innerhalb einer straffen Frist *immer* per Einschreiben mit Rückschein und per Fax und per Email senden.
"Zuballern"!!!
Diese "Insitutionen" waren in der Vergangenheit einfach zu unseriös und dummdreist.


Kopie an den Datenschutzbeauftragten:

Man braucht auch nicht jedes der Einzelschreiben auch noch an den Landesdatenschutzbeauftragten, ggf. noch die Landtagsabgeordneten und evtl. auch noch den Ministerpräsidenten zu senden.
Hierzu reichte es wohl, *ein* einziges Schreiben aufzusetzen, welchem man die Kopie des Widerspruchs beim Meldeamt zur Information beifügen kann (aber vielleicht auch nicht muss) und einfach nur im Text erwähnen kann, dass man auch bei allen anderen öffentlichen und nicht-öffentlichen Stellen Widerspruch eingelegt hat.

Ein kleines "Sahnehäubchen" könnte man dem vielleicht noch aufsetzen:
Vorsorglich auch beim Landesdatenschutzbeauftragten selbst Widerspruch gegen die Weitergabe von Daten einlegen? Wäre ja interessant, was dieser selbst dazu zu sagen hat  ;)


Nochmal zusammenfassend meine Sichtweise:

Dabei ist unerheblich. ob man bereits vorher (z.B. als Radio-Hörer) bei der GEZ gemeldet war und somit dem sogenannten "Beitragsservice" ohnehin "bekannt" ist.

Ebenso unerheblich ist vorerst, welche rechtliche Verbindlichkeit ein solcher Widerspruch angesichts der im Staatsvertrag festgelegten "Sonderregelungen" für den sogenannten "Beitragsservice" tatsächlich hätte.

Es geht hier um
a) einen *vorsorglichen* Widerspruch
b) ein Wachrütteln auf breiter Front, allein dadurch, dass man diese Stellen mit dem Sachverhalt konfrontiert.

Titel: Re: Widerspruch Datenweitergabe aus Melderegister
Beitrag von: Beitragsverweigerer am 28. Januar 2013, 00:44
*Ich* jedenfalls will nicht, dass ***irgendjemand*** meine Daten weitergibt.
Schwierig genug zu wissen, wer überhaupt alles Daten von mir besitzt.

Wer will das schon? Das Problem wird aber sein, daß so ein Widerspruch das nicht
verhindern wird. Private Unternehmen sind keine Behörden. Ein Widerspruch aber
ist ein behördliches Rechtsmittel. Man kann es bei privaten Unternehmen zwar
genauso bezeichnen, aber bei denen ist es nur ein Name. Es gibt weder rechtsverbindliche
Verfahren mit einer Entscheidung o.ä, noch kann man später nachvollziehen, ob nicht doch
ein Unternehmen, dem man die Weitergabe untersagt hat, dies nicht doch getan hat.

Oder was ist z.B., wenn man das sehr gewissenhaft bei den privaten Unternehmen macht,
jedoch ein paar Unternehmen vergißt, weil man sie einfach nicht auf dem Schirm hat oder
dort gar kein Kunde mehr ist, die Adresse aber noch in deren Datensätzen verzeichnet
ist?

Spätestens Google oder soziale Netzwerke oder Auskunfteien, die ihren Sitz im Ausland
haben und für die die deutsche Gesetzgebung nicht gilt, werden irgendwann die Daten
weiter verkaufen.

M.E. reicht doch ein Widerspruch bis zum Stichtag bei den in der Satzung genannten
Stellen ertsmal aus.
Titel: Re: Widerspruch Datenweitergabe aus Melderegister
Beitrag von: Bürger am 28. Januar 2013, 01:39
[...] Private Unternehmen sind keine Behörden. Ein Widerspruch aber
ist ein behördliches Rechtsmittel.
Man kann es bei privaten Unternehmen zwar
genauso bezeichnen, aber bei denen ist es nur ein Name. Es gibt weder rechtsverbindliche
Verfahren mit einer Entscheidung o.ä, noch kann man später nachvollziehen, ob nicht doch
ein Unternehmen, dem man die Weitergabe untersagt hat, dies nicht doch getan hat.
Wie es bezeichnet wird, sei dahingestellt.
Es gibt Datenschutzbestimmungen, die auch bei nicht-öffentlichen Stellen einzuhalten sind.

Oder was ist z.B., wenn man das sehr gewissenhaft bei den privaten Unternehmen macht,
jedoch ein paar Unternehmen vergißt, weil man sie einfach nicht auf dem Schirm hat oder
dort gar kein Kunde mehr ist, die Adresse aber noch in deren Datensätzen verzeichnet
ist?
Spätestens Google oder soziale Netzwerke oder Auskunfteien, die ihren Sitz im Ausland
haben und für die die deutsche Gesetzgebung nicht gilt, werden irgendwann die Daten
weiter verkaufen...
...wenn sie diese haben.
Richtig, das läutet auch bei mir die Alarmglocken und ist eine gute Warnung, mit seinen eigenen Daten mal *wirklich* bewusst und restriktiv umzugehen. Nicht morgen, sondern heute - am besten schon gestern.
Das bedeutet zum einen, dass man bei jeder neuen Beziehung zu jeglicher Stelle immer am besten gleich von vornherein jegliche Weitergabe von Daten an Dritte untersagen sollte.
Und das bedeutet für mich auch, dass man mit jeder Kündigung einer Beziehung zu jeglicher Stelle, immer am besten auch gleich eine Löschung seiner Daten und eine diesbezügliche Bestätigung fordern sollte.

M.E. reicht doch ein Widerspruch bis zum Stichtag bei den in der Satzung genannten Stellen erstmal aus.
"Kannste machen wie Nolte, der machte's wie er wollte." ;)

Verstehe mein Ansinnen einfach als Gimmick/ Bonus/ Zusatz...:
[...] ein Wachrütteln auf breiter Front, allein dadurch, dass man diese Stellen mit dem Sachverhalt konfrontiert. [...]

Und um dem Nachdruck zu verleihen, sollte man den Widerspruch gegen die Datenweitergabe auch gleich noch mit der Bitte um Stellungnahme ergänzen, in etwa:
Zitat
Bitte teilen Sie mir in diesem Zusammenhang auch ausführlich mit, was *Sie* gegen diese undemokratische, unsolidarische, unfaire und unsoziale Neuregelung des sogenannten "Rundfunkbeitrags" aktiv unternommen haben, derzeit unternehmen und zukünftig noch unternehmen werden.

Man muss *alle* und *jeden* mit der Nase draufstoßen und nachhaken!
Ich mach dann mal... :)
Titel: Re: Widerspruch Datenweitergabe aus Melderegister
Beitrag von: Beitragsverweigerer am 28. Januar 2013, 09:22
Es gibt Datenschutzbestimmungen, die auch bei nicht-öffentlichen Stellen einzuhalten sind.

Ja, natürlich. Und was nützt das? Die Daten werden trotzdem rausgegeben. Verstöße gegen
Datenschutzbestimmungen sind in Deutschland nicht ahndbar. Ist die Adresse erstmal rausgegeben,
ist es doch nicht mehr rückgängig zu machen. Oder glaubst Du, man verschwindet wieder aus
dem Register, wenn man ausführt, das ein Unternehmen hätte Deine Daten gar nicht weitergeben
dürfen, hat es aber doch getan?

...wenn sie diese haben.

Ja natürlich. Aber diese Datenkraken könnten sich die schon irgendwie zusammengewürfelt haben. Bedenke
auch, daß diese Unternehmen wie auch nichtöffentliche Stellen Geld für die Datenweitergabe bekommen.
Da interessieren die doch keine Datenschutzbestimmungen mehr.

Richtig, das läutet auch bei mir die Alarmglocken und ist eine gute Warnung, mit seinen eigenen Daten mal *wirklich* bewusst und restriktiv umzugehen. Nicht morgen, sondern heute - am besten schon gestern.
Sofern man hier nachlässig war, ist das nicht mal eben wieder "repariert". Man kann tausend Mal schreiben, man fordert zur Löschung auf,
wenn eine Kundenbeziehung endet. Bringen wird es nichts. Jedes EDV-System hat ein Backup, wo täglich Daten archiviert und über Jahre aufbewahrt werden.
Verlangt man die Löschung seiner Datensätze und tut ein Unternehmen das dann auch, so sind die Daten immer noch wiederherstellbar für mehrere
Jahre in den Backups vorhanden, da die Unternehmen eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht haben.

Das bedeutet zum einen, dass man bei jeder neuen Beziehung zu jeglicher Stelle immer am besten gleich von vornherein jegliche Weitergabe von Daten an Dritte untersagen sollte.
Und das bedeutet für mich auch, dass man mit jeder Kündigung einer Beziehung zu jeglicher Stelle, immer am besten auch gleich eine Löschung seiner Daten und eine diesbezügliche Bestätigung fordern sollte.

Da sind Du und ich dann aber nur ein ganz geringer Teil, die das so machen.

Verstehe mein Ansinnen einfach als Gimmick/ Bonus/ Zusatz...:
[...] ein Wachrütteln auf breiter Front, allein dadurch, dass man diese Stellen mit dem Sachverhalt konfrontiert. [...]
Das ist kein Wachrütteln, das ist ein lächerlich machen und schlimmstenfalls ein Wecken schlafender Hunde, sofern man
von dem Verein noch nicht erfaßt wurde.

Und um dem Nachdruck zu verleihen, sollte man den Widerspruch gegen die Datenweitergabe auch gleich noch mit der Bitte um Stellungnahme ergänzen, in etwa:
Zitat
Bitte teilen Sie mir in diesem Zusammenhang auch ausführlich mit, was *Sie* gegen diese undemokratische, unsolidarische, unfaire und unsoziale Neuregelung des sogenannten "Rundfunkbeitrags" aktiv unternommen haben, derzeit unternehmen und zukünftig noch unternehmen werden.
In der Stellungnahme steht dann:
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Wir unternehmen in dieser Richtung gar nichts, weil es ein geltendes
Gesetz ist und wie geben die Daten auch im gesetzlichen Rahmen weiter, allein schon, weil das
der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag so vorsieht. Und was dann?
Titel: Re: Widerspruch Datenweitergabe aus Melderegister
Beitrag von: Bürger am 28. Januar 2013, 23:57
Lieber Beitragsverweigerer,

ich achte Deine zerpflückend-nachbohrenden Hinterfragungen.
Im Ernst. Das regt meine Gehirnzellen an und schafft Klarheit durch vorübergehende Verunsicherung.

Ich schlage aber vor, dass wir vorerst den Thread nicht weiter "dehnen", denn ich verstehe ja prinzipiell Deine Einwände.

Dennoch:
"Wer nicht kämpft, hat schon verloren..."
Und ich bin nicht bereit, sozusagen in "vorauseilender Kapitulation" den Dingen einfach so ihren Lauf zu lassen.

In der Stellungnahme steht dann:
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Wir unternehmen in dieser Richtung gar nichts, weil es ein geltendes
Gesetz ist und wie geben die Daten auch im gesetzlichen Rahmen weiter, allein schon, weil das
der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag so vorsieht. Und was dann?


Dann kann ich mir ausdenken, woran ich bin :)

Jeder kann machen, was und wie er möchte.
Die Optionen haben Du und ich nun ganz gut erörtert.
Danke Dir dafür!

In diesem Sinne: Bleiben wir uns und der Sache treu.

Dranbleiben!
Weitermachen!
Teilen! Teilen!! Teilen!!!

Aufklärung *jetzt*!
Widerstand *jetzt*!
DEMOKRATIE - *JETZT*!!

"Wer in der Demokratie schläft, wacht in der Diktatur auf..."
Titel: Re: Widerspruch Datenweitergabe aus Melderegister
Beitrag von: Bürger am 01. Februar 2013, 00:54
Die Formulierungen in dem Schreiben
"Widerspruch und Protest gegen Datenweitergabe aus dem Melderegister"
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4582.msg31492.html#msg31492
(mitunter kursiert da auch noch eine "Betreff-Zeile)
- "betrifft 15. Rundfunkstaatsvertrag (§8 Abs. 1 und 2, §9 Abs. 1, §11 Abs. 4, §14 Abs. 6 und 9)"
- "Regelungen der §§ 2, 3, 6 des Rundfunkstaatsvertrages"
beziehen sich meines Erachtens
- *nicht* auf den "Rundfunkstaatsvertrag"
["in der Fassung des 15. Staatsvertrages zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge"]

sondern stattdessen
- auf den (im Artikel 1 des "15. RundfunkÄNDERUNGsstaatsvertrags" enthaltenen/ vorformulierten)
"RundfunkBEITRAGsstaatsvertrag"
["in der Fassung des 15. Staatsvertrages zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge"]

http://www.media-perspektiven.de/fileadmin/downloads/media_perspektiven/PDF-Dateien/7-Rundfunkbeitragsstaatsvertrag.pdf
Ein Auszug aus dessen Inhaltsverzeichnis:
Zitat
15. RundfunkÄNDERUNGsstaatsvertrag

Artikel 1
„RundfunkBEITRAGsstaatsvertrag"


§2 Rundfunkbeitrag im privaten Bereich
§3 Wohnung
§6 Betriebsstätte, Beschäftigte

§8 Anzeigepflicht
§9 Auskunftsrecht, Satzungsermächtigung
§11 Verwendung personenbezogener Daten
§14 Übergangsbestimmungen



Der "Rundfunkstaatsvertrag"
["in der Fassung des Fünfzehnten Staatsvertrages zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge"]
http://www.media-perspektiven.de/fileadmin/downloads/media_perspektiven/PDF-Dateien/2-Rundfunkstaatsvertrag.pdf
hat unter besagten Paragraphen völlig andere/ obsolete Inhalte.
Zum Vergleich ein Auszug aus dessen Inhaltsverzeichnis:
Zitat
Rundfunkstaatsvertrag
"in der Fassung des Fünfzehnten Staatsvertrages zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge"


§2 Begriffsbestimmungen
§3 Allgemeine Grundsätze

§6 Europäische Produktionen, Eigen-, Auftrags- und Gemeinschaftsproduktionen

§8 Sponsoring
§8a Gewinnspiele
§9 Informationspflicht, zuständige Behörden
§9a Informationsrechte
§9b Verbraucherschutz

§11 Auftrag
§11a Angebote
§11b Fernsehprogramme
§11c Hörfunkprogramme
§11d Telemedien
§11e Satzungen, Richtlinien, Berichtspflichten
§11f Telemedienkonzepte sowie neue oder veränder-te Telemedien

Insofern wäre eine *Ersetzung* des Begriffs
- "Rundfunkstaatsvertrag" durch den Begriff
- "RundfunkBEITRAGsstaatsvertrag"
angebracht, wenn ich das richtig verstehe?

vergleiche auch:
Rundfunkstaatsvertrag - RundfunkÄNDERUNGsstaatsvertrag - RundfunkBEITRAGsstaatsvertrag
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4640.0.html
Titel: Re: Widerspruch Datenweitergabe aus Melderegister
Beitrag von: jetzt_reicht_es am 01. Februar 2013, 12:21
Könnte sein, dass man gerade mit so einem Brief eher "auffällt" und die Daten erst recht wegen "Schwarzsehen" zu den LRA landen. Ob legal oder illegal hat man ja erstmal das Nachsehen, wenn man erwischt wird, oder?
Titel: Re: Widerspruch Datenweitergabe aus Melderegister
Beitrag von: Beitragsverweigerer am 01. Februar 2013, 20:35
Könnte sein, dass man gerade mit so einem Brief eher "auffällt" und die Daten erst recht wegen "Schwarzsehen" zu den LRA landen.
Es gibt kein Schwarzsehen (mehr). Die Abgabe hat nichts mit dem Empfang von Rundfunk- und/oder Fernsehsendungen
zu tun. Warum soll man da auffallen ?

Ob legal oder illegal hat man ja erstmal das Nachsehen, wenn man erwischt wird, oder?
Das Nachsehen hat man so oder so. In einem späteren Klageverfahren kann der Widerspruch aber gegen die Meldebehörde
verwendet werden, denn damit kann nachgewiesen werden, daß man zumindest alles Zumutbare getan hat, um eine
Datenweitergabe zu verhindern.
Titel: Re: Widerspruch Datenweitergabe aus Melderegister
Beitrag von: Unterstützer am 01. Februar 2013, 21:05

Insofern wäre eine *Ersetzung* des Begriffs
- "Rundfunkstaatsvertrag" durch den Begriff
- "RundfunkBEITRAGsstaatsvertrag"
angebracht, wenn ich das richtig verstehe?


Sowas dummes aber auch. Mein Widerspruch ist schon raus.
Habe ich mich jetzt zu früh aus dem Fenster gelehnt?
Muss ich da eine kleine Korrektur senden?

Gruß
Unterstützer
Titel: Re: Widerspruch Datenweitergabe aus Melderegister
Beitrag von: Serafin am 03. Februar 2013, 17:46
@ Bürger:

Danke für den Hinweis! Gemeint ist natürlich der RundfunkBEITRAGSstaatsvertrag, auf den sich die genannten Paragraphen auch beziehen.
Mir ist da beim Schreiben ein kleiner Fehler unterlaufen - Sorry!

@ Unterstützer:

Nein, eine Korrektur erscheint nicht notwendig. Alle Beteiligen und Verantwortlichen wissen, welche Problematik angesprochen wird.


Titel: Re: Widerspruch Datenweitergabe aus Melderegister
Beitrag von: jetzt_reicht_es am 04. Februar 2013, 10:32
Das Nachsehen hat man so oder so. In einem späteren Klageverfahren kann der Widerspruch aber gegen die Meldebehörde
verwendet werden, denn damit kann nachgewiesen werden, daß man zumindest alles Zumutbare getan hat, um eine
Datenweitergabe zu verhindern.
Sorry, irgendwie stehe ich auf dem Schlauch.
Du willst später vor Gericht nachweisen, dass du dich gegen Weitergabe deiner Daten an die GEZ gewehrt hast?
Das ist doch sogar noch ein Grund um dir Owi Verfahren anzuhängen, weil du es ja auch noch versucht hast.
Oder, habe ich dich falsch verstanden? Gegen was genau würdest du denn klagen um dann deine Abwehr gegen die Weitergabe der Daten zu belegen?
Außerdem wir sind schon lange in einem Bananenrepublik: die GEZ kann doch behaupten, dass nicht die Meldeämter deine Daten geliefert haben, sondern:
KfZ Stellen
Grundbuchamt
Gericht
Finanzamt
Zeitungsabostellen
und und und
sie könnten soga theoretisch behaupten sie hätten die Klingel und die Postfächer untersucht und gezielt nach deinen Daten "gefahndet". Schließlich bist du der "Beitragsschuldner" und sie sind die "Beitragsgläubiger".

Titel: Re: Widerspruch Datenweitergabe aus Melderegister
Beitrag von: Beitragsverweigerer am 04. Februar 2013, 21:31
Du willst später vor Gericht nachweisen, dass du dich gegen Weitergabe deiner Daten an die GEZ gewehrt hast?
Naja wenn die Daten nicht hätten weitergegeben werden dürfen, so könnte man ein Verwertungsverbot erstreiten.

Das ist doch sogar noch ein Grund um dir Owi Verfahren anzuhängen, weil du es ja auch noch versucht hast.
Was habe ich versucht? Zu verhindern, daß ein zentraloes Melderegister aufgebaut wird? Und das ist strafbar  ??? Wäre mir neu.

Gegen was genau würdest du denn klagen um dann deine Abwehr gegen die Weitergabe der Daten zu belegen?
Gegen den Rundfunkbeitrag natürlich. Eine OWI kann nur vorgeworfen werden, wenn man keinen Rundfunkbeitrag zahlt. Es ist aber keine OWI, wenn man keine Beiträge zahlt, weil man an der Rechtmäßigkeit eines Gesetzes zweifelt. Es ist ein Unterschied, ob man sich wehrt und nicht zahlt oder ob man einfach nicht zahlt und sich auch nicht wehrt, denn das wäre dann eine OWI.

Außerdem wir sind schon lange in einem Bananenrepublik: die GEZ kann doch behaupten, dass nicht die Meldeämter deine Daten geliefert haben, sondern:
KfZ Stellen
Grundbuchamt
Gericht
Finanzamt
Zeitungsabostellen
und und und
sie könnten soga theoretisch behaupten sie hätten die Klingel und die Postfächer untersucht und gezielt nach deinen Daten "gefahndet". Schließlich bist du der "Beitragsschuldner" und sie sind die "Beitragsgläubiger".

Die GEZ kann gar nichts behaupten, weil es keine GEZ gibt! Die Landesmedienanstalt ist aber auf Anfrage verpflichtet mitzuteilen, von wem die Daten kommen. Dort kann man dann ja selbst nachfragen, ob das so ist.
Titel: Re: Widerspruch Datenweitergabe aus Melderegister
Beitrag von: Beitragsverweigerer am 05. Februar 2013, 18:18
Vom Grundbuchamt erhielt ich heute eine Antwort auf meinen Widerspruch zur Datenweitergabe
mit folgendem Wortlaut:

[...]wird Ihnen mitgeteilt, daß Daten aus dem Grundbuch nur an Personen
herausgegeben werden, die ein berechtigtes Interesse haben.

Ihr Widerspruch gegen eine Datenweitergabe richtet sich dem Inhalt
nach an das Einwohnermeldeamt.

[...]


Und nu?

Ein berechtigtes Interesse ist doch aber aufgrund der derzeitigen Gesetzeslage
gegeben. Also würden die Daten dann doch herausgegeben werden?
Titel: Re: Widerspruch Datenweitergabe aus Melderegister
Beitrag von: Bürger am 06. Februar 2013, 00:30
[...]wird Ihnen mitgeteilt, daß Daten aus dem Grundbuch nur an Personen
herausgegeben werden, die ein berechtigtes Interesse haben.
[...]


Ich würde da eine schriftliche Erläuterung erwünschen:
a) was genau mit "Personen" gemeint ist [Anm.: "Beitragsservice" oder "Landesrundfunkanstalt" sind nach meinem Verständnis "Institutionen" oder "Stellen" aber keine "Personen"]
b) was genau unter "berechtigtem Interesse" zu verstehen ist.

Sollen *die* sich doch mal dem Bürger im Klartext erklären.

Viel Erfolg :)

PS: Meine Schreiben sind auch fertig und werden wohl bei nächster Gelegenheit an Meldeamt und Datenschutzbeauftragten gesendet. Die anderen "Verteiler" folgen sukzessive...

***Zutexten***
Titel: Re: Widerspruch Datenweitergabe aus Melderegister
Beitrag von: jetzt_reicht_es am 06. Februar 2013, 12:26
Heute Morgen habe ich das Schreiben unterschrieben zum Bürgeramt gebracht.
Auch 5 Nachbarn in unserem Haus haben das Schreiben ausgedruckt und unterschrieben. Diese Schreiben habe ich auch zum Bürgeramt gebracht.
Zu meiner Überraschung wollte die Dame im Bürgeramt mir kein Eingangstempel auf meine mitgebrachten Kopien geben.
Ich habe dann mehrfach gefragt ob das seriös ist, dass man noch nicht mal einen Nachweis in der Hand haben kann, dass man etwas beim Bürgeramt abgegeben hat.
Dann kam der Hammer: die Dame meinte, dass in der Vergangenheit viele Menschen einen Eingangstempel bekommen haben und die Stadt hinterher  verklagt haben, weil die doofen Mitarbeiter die Unterlagen der Menschen verloren haben.
Nun bekommt keiner mehr einen Eingangsstmpel.

Findet ihr das nicht unserös?
Kennt jemand diese Praktiken?

Titel: Re: Widerspruch Datenweitergabe aus Melderegister
Beitrag von: power-dodge am 06. Februar 2013, 13:21
Die sind verpflichtet Eingang zu bestätigen!
Frag Sie mal wo das steht und was sie von einer Dienstaufsicht hält.

Gruß
Titel: Re: Widerspruch Datenweitergabe aus Melderegister
Beitrag von: jetzt_reicht_es am 06. Februar 2013, 14:54
Die sind verpflichtet Eingang zu bestätigen!
Frag Sie mal wo das steht und was sie von einer Dienstaufsicht hält.

Gruß
Habe ich schon!
Das ist hier anscheinend seit einem Jahr so!


Ggf. muss man Zeugen mitnehmen.

Wenn sich der Bürger nicht an die Gesetze hält, wird er bestraft.
Wenn sich die Stadt nicht daran hält, so bist du als Bürger erst mal geliefert.

Ich glaube sowieso nicht dass sie sich an die Datenschutzsperre halten ob mit oder ohne Eingangstempel.

Eine Nachbarin war übrigens bei mir, als ich die Briefe abgegeben habe. Also der Eingang kann mit einem Zeugen bewiesen werden, wenn es jemanden interessiert.
Titel: Re: Widerspruch Datenweitergabe aus Melderegister
Beitrag von: Beitragsverweigerer am 07. Februar 2013, 20:48
Dann kam der Hammer: die Dame meinte, dass in der Vergangenheit viele Menschen einen Eingangstempel bekommen haben und die Stadt hinterher  verklagt haben, weil die doofen Mitarbeiter die Unterlagen der Menschen verloren haben.
Hä? Das ist doch logisch. Der Stempel hat doch gerade den Sinn, diverse Schlampereien in den Ämtern notfalls mit einer Klage zu rügen.

Nun bekommt keiner mehr einen Eingangsstmpel.
Was sagt der Amts- bzw. Dienststellenleiter dazu? Hast Du den Namen der Dame? Dann sofort schriftlich den Vorfall beim Amtsleiter schildern und Beschwerde einlegen. Das ist Deine Chance, wenn Du sogar Zeugen für den Vorfall hast. Das wird ja immer schöner! Bist Du sicher, daß Du beim Bürgeramt warst und nicht beim Beitragsservice?  :o

Ich würde da eine schriftliche Erläuterung erwünschen:
a) was genau mit "Personen" gemeint ist [Anm.: "Beitragsservice" oder "Landesrundfunkanstalt" sind nach meinem Verständnis "Institutionen" oder "Stellen" aber keine "Personen"]
Es sind zwar keine Personen aus Fleisch und Blut, aber ist eine juristische Person nicht auch eine Person in diesem Sinne?

b) was genau unter "berechtigtem Interesse" zu verstehen ist.
Kann ich gern nachfragen, aber die Antwort kann ich mir schon denken: Das Interesse ist die Begründung mit der gesetzlichen Regelung.
Titel: Re: Widerspruch Datenweitergabe aus Melderegister
Beitrag von: Taj am 14. Februar 2013, 09:56
Heute kam die (eigentlich schon so vermutete) Antwort der Meldestelle:

"Betr.: Widerspruch gegen Datenweitergabe an die Landesrundfunkanstalten

Sehr geehrter Herr XXX, zu Ihrem Schreiben vom X.X.2013 teilen wir Ihnen das Folgende mit:
Die Übermittlung von Daten aus dem Melderegister an die mit der Einziehung des Rundfunkbeitrages beauftragte Stelle erfolgt auf Grundlage der §§ 11 Abs.4, 14 Abs. 9 des Gesetzes zum Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrags in Verbindung mit § 18 der Verordnung zur Durchführung des Meldegesetzes, insbesondere zur Durchführung von regelmäßigen Datenübermittlungen der Meldebehörden. Diese Vorschriften sehen ein Widerspruchsrecht gegen die Übermittlung von Daten im Zusammenhang mit der Einziehung des Rundfunkbeitrages nicht vor Ein solches im Hinblick auf die Einziehung des Rundfunkbeitrages zweckgebundenes Widerspruchsrecht ergibt sich auch nicht aus den Vorschriften des XXX Meldegesetzes.
Die von Ihnen angeführten gerichtlichen Verfahren stehen der Übermittlung auf Grundlage der og. Rechtsvorschriften nicht entgegen."


Bananenrepublik 2.0
Titel: Re: Widerspruch Datenweitergabe aus Melderegister
Beitrag von: Beitragsverweigerer am 14. Februar 2013, 10:28
Na dann werde ich wohl demnächst ein ähnlich formuliertes Schreiben bekommen.

Ich sehe wegen der Dringlichkeit und begrenztem Aufwand nur zwei Möglichkeiten:

1. Dieses Schreiben ebenfalls an den Datenschutzbeauftragten zu senden und ihn aufzufordern, er möge
    hier dringend reagieren bzw. über die Möglichkeiten aufklären, die man noch hat, um die Übermittlung
    zu verhindern

2. Sich ein paar Tage vor dem Stichtag beim Einwohnermeldeamt abzumelden und sich ein paar Tage nach
    dem Stichtag wieder anzumelden. Das ganze muß so getimed werden, daß man sich nicht einer OWI
    wegen Verstoß gegen das Meldegesetz bezichtigt.

Vielleicht könnt eman als dritte Möglichkeit auch eine einstweilige Verfügung gegen die Meldestelle erwirken.
Schließlich geht es nicht um das Drücken der Zahlung von Rundfunkbeiträgen, sondern um das verfassungswidrige
Entstehen eines zentralen Melderegisters.

Titel: Re: Widerspruch Datenweitergabe aus Melderegister
Beitrag von: helm am 14. Februar 2013, 14:31
Zitat
Die von Ihnen angeführten gerichtlichen Verfahren stehen der Übermittlung auf Grundlage der og. Rechtsvorschriften nicht entgegen.]Die von Ihnen angeführten gerichtlichen Verfahren stehen der Übermittlung auf Grundlage der og. Rechtsvorschriften nicht entgegen.
muharhar  :laugh:
nette Formulierung: Dass das Melderecht gar keinen Rundfunkbeitrag kennt und eine Übermittlung zu diesem Zweck gar nicht vorsieht, steht da ja zum Glück nicht. Ein Schelm, wer böses dabei denkt.
Titel: Re: Widerspruch Datenweitergabe aus Melderegister
Beitrag von: jetzt_reicht_es am 15. Februar 2013, 16:32


2. Sich ein paar Tage vor dem Stichtag beim Einwohnermeldeamt abzumelden und sich ein paar Tage nach
    dem Stichtag wieder anzumelden. Das ganze muß so getimed werden, daß man sich nicht einer OWI
    wegen Verstoß gegen das Meldegesetz bezichtigt.

Das sind 10 Tage!
Aber der Vorschlag bring nix!
Sie werden melden: wer seit wann wo gemeldet ist.

Außerdem: ich habe mich noch nie abgemeldet.
Fragen sie dich nicht wo du hinziehst?
Titel: Re: Widerspruch Datenweitergabe aus Melderegister
Beitrag von: Beitragsverweigerer am 15. Februar 2013, 16:44
Das sind 10 Tage!

Wiso 10 Tage? am 01.03. abmelden und am 04.03. wieder anmelden würde theoretisch reichen.

Aber der Vorschlag bring nix!
Sie werden melden: wer seit wann wo gemeldet ist.

Woher weißt Du das?

Außerdem: ich habe mich noch nie abgemeldet.
Fragen sie dich nicht wo du hinziehst?

Das wieß ich nicht. Und selbst wenn: Fragen kann man ja. Antworten muß man nicht.
Es kann doch durchaus sein, daß man sich erst in den nächsten Tagen entscheidet,
wohin man bei so einer Staatsentwicklung hinziehen wird.

Selbst mit der Offensivantwort, daß man mit der Abmeldung erreichen will, daß man am
03.03.2013 nicht im Melderegister stehen will, weil sich das EWM ja weigert, den
Widerspruch der Datenweitergabe zu respektieren, muß man sich dann wohl zufrieden
geben.

Außerdem kann man sich bei vielen Gemeinden auch online abmelden oder die entsprechenden
Vordrucke runterladen und auf dem Postweg zukommen lassen. Dann erspart man sich solche
Fragesituationen.
Titel: Re: Widerspruch Datenweitergabe aus Melderegister
Beitrag von: Beitragsverweigerer am 19. Februar 2013, 18:03
So, nun hat auch der Datenschutzbeauftragte geantwortet. Wie zu erwarten, gibt es auch
von dort keine Unterstützung. In Kurzform:

- Widerspruch gegen die Datenweitergabe ist weder vom RBStV noch im Meldegesetz
  vorgesehen

- Es obliegt ihm nicht zu bewerten, inwieweit bei den Meldebehörden Daten erhoben
  werden dürfen, da die Aufsicht über die Tätigkeiten des AZDBS bei den Datenschutzbeauftragten
  der Landesmedienanstalten liegt (wie bescheuert ist das denn?)

- die Voraussetzungen für den einmaligen Meldedatenabgleich wurden im Vorfeld intensiv
  mit den Landesdatenschutzbeauftragten diskutiert und nicht alle Einwände wurden in den
  RBStV aufgenommen

Daß es mir ausschließlich darum geht, daß meine Daten nicht in einem verfassungswidrig
entstehenden Datenregister auftauchen, wurde völlig verkannt.


Was hat man denn jetzt noch für Möglichkeiten? Eine Einstweilige Verfügung dürfte doch
mit solchen Argumenten auch nicht erfolgreich sein und mit einer kurzfristigen Abmeldung
erwischt mal das Grundbuchamt leider nicht.
Titel: Re: Widerspruch Datenweitergabe aus Melderegister
Beitrag von: power-dodge am 19. Februar 2013, 18:31
Amtsmissbrauch / Aufsichtsbeschwerde 
Titel: Re: Widerspruch Datenweitergabe aus Melderegister
Beitrag von: Beitragsverweigerer am 19. Februar 2013, 18:34
Amtsmissbrauch / Aufsichtsbeschwerde

Fristlos, formlos, wirkungslos.

Der Termin ist in nicht einmal 2 Wochen. Das nützt alles nichts (mehr)
Titel: Re: Widerspruch Datenweitergabe aus Melderegister
Beitrag von: power-dodge am 19. Februar 2013, 18:49
Untätigkeit / Aufsichtsbeschwerde

Welchen Termin meins du?
Titel: Re: Widerspruch Datenweitergabe aus Melderegister
Beitrag von: Beitragsverweigerer am 19. Februar 2013, 18:52
3. März diesen Jahres!
Titel: Re: Widerspruch Datenweitergabe aus Melderegister
Beitrag von: power-dodge am 19. Februar 2013, 18:57
Lass die doch abgleichen, der Datenschutzbeauftragte kann auf die Löschung bestehen.
Immer die Leute und faule Beamte nerven, wozu bezahlen wir Steuern  ;)

Zitat
Die Dienstaufsichtsbeschwerde ist ein formloser Rechtsbehelf, mit dem die Verletzung einer Dienstpflicht eines Amtsträgers gerügt werden kann. Das bedeutet, ein Amtsträger muss sich persönlich nicht korrekt verhalten haben. Ist eine Entscheidung eines Amtsträgers zu rügen, so ist der Rechtsbehelf die Fachaufsichtsbeschwerde. Sie ist formlos an den Vorgesetzten des Amtsträgers oder gleich an die Dienstaufsichtsbehörde zu richten. Sie ist eine besondere Form der in Art. 17 GG vorgesehenen Petition. Die Beschwerde muss in angemessener Frist beschieden werden, allerdings hat der Beschwerdeführer keinen Anspruch auf eine nähere Begründung. Bei Beamten kann aufgrund einer begründeten Beschwerde ein Disziplinarverfahren gegen den betroffenen Beamten eingeleitet werden, bei Angestellten kommen die arbeitsrechtlichen Konsequenzen zur Anwendung.

In der Praxis verlaufen Dienstaufsichtsbeschwerden häufig ohne sachliches Ergebnis. Es kursiert deshalb das Bonmot, die Dienstaufsichtsbeschwerde sei „form-, frist- und fruchtlos“.

laut: Wikipedia
Titel: Re: Widerspruch Datenweitergabe aus Melderegister
Beitrag von: Beitragsverweigerer am 19. Februar 2013, 19:06
Lass die doch abgleichen,


Sind Daten erstmal erhoben und wie hier dann in falsche Hände geraten, sind sie
unkontrollierbar! Nach dem Termin ist es zu spät.

der Datenschutzbeauftragte kann auf die Löschung bestehen.

Ich lach mich weg. Du glaubst doch nicht, daß der Datenschutzbeauftragte da tätig wird. Und bestimmt
nicht nach so einem Schreiben. Die Grundrechte sind sinngemäß vom neuen Gesetz her ausgehebelt.
Da kann der auf Löschung bestehen, wie er lustig ist. Interessiert doch niemanden.

wozu bezahlen wir Steuern  ;)

Na bestimmt nicht, um die kostbare Zeit noch mit solch fruchtlosem Zeugs zu vergeuden.

Eine Beschwerde wird mit dem Argument zurückgewiesen, daß der Beamte nur nach dem
Gesetz gehandelt hat. Und? Was kann man dann mit so einem Schreiben anfangen?
Titel: Re: Widerspruch Datenweitergabe aus Melderegister
Beitrag von: SchwarzSurfer am 19. Februar 2013, 20:00
Bei mir fand der Beamte das fast lustig aber meinte er kann es nirgendwo im Computer eingeben.
Titel: Re: Widerspruch Datenweitergabe aus Melderegister
Beitrag von: jetzt_reicht_es am 19. Februar 2013, 21:38
Habe gerade die Antwort auf mein Schreiben:

Ihr Widerspruch gegen Datenweitergabe.

Sehr geehrter Herr XXX

mit Ihrem Schreiben vom 04.02.2013 widersprechen Sie der Weitergabe
Bla Bla

Einen Widerspruch gegen die Weiterleitung Ihrer Daten sieht der Rundfunkänderungsstaatsvertrag nicht vor.

Da ein Widerspruch Ihrer Daten gesetztlich nicht vorgeschrieben ist wird dieser hier nicht eingerichtet.

Mit freundlichen Grüßen

Spinne ich?
Es steht doch extra, dass die Verfassungskonformität fraglich ist.

Da bleibt ja nur eins.

Einfach abmelden!
Titel: Re: Widerspruch Datenweitergabe aus Melderegister - Antwort Sächsischer DSB
Beitrag von: Bürger am 24. Februar 2013, 19:12
...mir ist folgendes Schreiben des Sächsischen Landesdatenschutzbeauftragten unter die Hände gekommen:

(http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=dlattach;topic=4582.0;attach=4474;image)

Interessant ist u.a. der Verweis auf die Forderung der
Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder

www.saechsdsb.de/component/content/article/100-datenschutzkonferenzen/umlaufentschließungen/397-rundfunkfinanzierung-systemwechsel-nutzen-fuer-mehr-statt-weniger-datenschutz (http://www.saechsdsb.de/component/content/article/100-datenschutzkonferenzen/umlaufentschließungen/397-rundfunkfinanzierung-systemwechsel-nutzen-fuer-mehr-statt-weniger-datenschutz)
Zitat
"...auf die beabsichtigten Übermittlungen der Adressdaten aller gemeldeten Volljährigen durch die Meldestellen als Einstieg in das neue Beitragsmodell über einen Zeitraum von zwei Jahren zu verzichten,
stattdessen die Datenübermittlung auf zeitnahe Übermittlungsbefugnisse nach dem Melderecht zu beschränken."


Diese Forderung wurde seitens der Verfasser des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags *nicht berücksichtigt*.

In o.g. Dokument heißt es u.a. weiter:
Zitat
Der Staat ist gehalten, gesetzlich dafür zu sorgen, dass die Datenverarbeitung auf ein Maß beschränkt wird, das für den Zweck der Rundfunkfinanzierung unerlässlich ist. Der zur Anhörung zu dem Modellwechsel vorgelegte Entwurf des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrages (Rundfunkbeitragsstaatsvertrages - RBStV-E) entspricht dem nicht, sondern schafft statt dessen eine Vielzahl von Datenerhebungsbefugnissen für die Beitragserhebungsstelle, die diese nach dem Modellwechsel von der Gebühr zur Wohnungsabgabe nicht mehr benötigt.

Mit Verlaub, aber:
*Weshalb* gibt es Datenschutzbeauftragte, wenn deren Forderungen durch die Politik ignoriert werden?!?

Das darf man sich nicht bieten lassen!

Dranbleiben!
Weitermachen!
Teilen! Teilen!! Teilen!!!

Aufklärung *jetzt*!
Widerstand *jetzt*!
DEMOKRATIE - *JETZT*!!

"Wer in der Demokratie schläft, wacht in der Diktatur auf..."
Titel: Re: Widerspruch Datenweitergabe aus Melderegister
Beitrag von: observer am 24. Februar 2013, 20:08
Gut gemacht, verantwortungsbewusste Politiker. Für Datenhändler, ist die Datenbank des AZDB jetzt noch attraktiver!
Titel: Re: Widerspruch Datenweitergabe aus Melderegister
Beitrag von: Beitragsverweigerer am 24. Februar 2013, 20:09
Mit Verlaub, aber:
*Weshalb* gibt es Datenschutzbeauftragte, wenn deren Forderungen durch die Politik ignoriert werden?!?

Genau das habe ich mich auch gefragt, als das Antwortschreiben von meinem zuständigen
Landesdatenschutzbeauftragten kam.

Das darf man sich nicht bieten lassen!

Und? Was gibt es noch für Möglichkeiten? Es sind jetzt noch genau 5 Tage, an denen man etwas reißen
könnte. Einzige Möglichkeit, wo aber der Ausgang ungewiß ist: Einstweilige Anordnung gleich morgen
beim Verwaltungsgericht mit derselben Begründung wie in den Widersprüchen beantragen, daß am
Stichtag die eigenen Daten von der Übermittlung ausgeschlossen werden.
Titel: Re: Widerspruch Datenweitergabe aus Melderegister - Antwort Sächsischer DSB
Beitrag von: jetzt_reicht_es am 24. Februar 2013, 20:13
*Weshalb* gibt es Datenschutzbeauftragte, wenn deren Forderungen durch die Politik ignoriert werden?!?

Das ist doch nur Show!
Das ist doch nicht neu, dass die GEZ gegen die Datenschutzbestimmungen vertösst und immer wieder verstossen hat. Statt die Befugnisse einzuschränken hat die GEZ tapo fast die gleichen Daten (sogar mehr) als die Ges tapo damals bekommen.
Sogar die Polizei kann nicht mit wenigen Klicks erfahren:
Wo du wohnst, wer mit dir in der Wohnung wohnt, welche Affären du wohlmöglich hast, welche Autos du fährst und welche Besitztümer du hast. Das alles bekommt die GEZ. Keiner kann dem widersprechen! Im Grunde müssten jetzt 82000000 Klagen bei BVG eingehen, weil jeder von dieser Rasterfahndung beroffen ist!
Aber keiner muckt!
Titel: Re: Widerspruch Datenweitergabe aus Melderegister
Beitrag von: themob am 24. Februar 2013, 20:26
Mit Verlaub, aber:
*Weshalb* gibt es Datenschutzbeauftragte, wenn deren Forderungen durch die Politik ignoriert werden?!?

Weil das Interesse der Politik im Vordergrund steht.
Wenn ich berücksichtige, welche Gesetze im Laufe der Jahre geändert wurden (Landesmeldegesetze damit die Meldestellen automatisch Änderungen an die Rundfunkanstalten übermitteln, wie in dem o.g. Schreiben bestätigt)
Der Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Meldewesens (wonach Vermieter verpflichtet werden sollen, Aus - / Einzug beim Meldeamt zu bestätigen)
§19 im Dokument des Links
http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Gesetzestexte/Entwuerfe/MeldFortG.pdf?__blob=publicationFile

Die Politik kommt auf diesem Weg der ÖRR über die Hintertür an Daten (Datenbanken), an die Sie NIE offiziell rankommen würden. Die Politik hat mit Ihren Ländern diesbezüglich eine super Arbeit gemacht. So bleibt der Aufschrei Step by Step klein.

Dies alles offiziell über den Bund zu machen, hätte einen Aufschrei ohne Ende bedeutet bezüglich des Datenschutzes. Hat halt keiner damit gerechnet das sich ab 1.1.2013 die "Wutbürger" so penetrant und deutlich zu Wort melden.
   
Titel: Re: Widerspruch Datenweitergabe aus Melderegister
Beitrag von: jetzt_reicht_es am 24. Februar 2013, 20:31
Hat halt keiner damit gerechnet das sich ab 1.1.2013 die "Wutbürger" so penetrant und deutlich zu Wort melden.

Hat man schon!
Man rechnete aber, dass bis Mitte des Jahres alles wieder legt!
Dagegen müssen wir etwas machen!

Objektiv habe ich das Gefühl, dass seit dem die Bild Zeitung nicht mehr berichtet, alles sich langsam aber sicher legt. Zu minderst in Taxi, Straßenbahn und Büro kennt es keiner mehr.
Ganz anders ist es natürlich im Internet, wo man die Meinung nicht ohne weiteres manipulieren kann. Aber wie viel Prozent der Bundesbürger informieren sich aus dem Internet?

Titel: Re: Widerspruch Datenweitergabe aus Melderegister
Beitrag von: Beitragsverweigerer am 24. Februar 2013, 20:42
Objektiv habe ich das Gefühl, dass seit dem die Bild Zeitung nicht mehr berichtet, alles sich langsam aber sicher legt. Zu minderst in Taxi, Straßenbahn und Büro kennt es keiner mehr.

Also ich kenne gar kein Gerede außerhalb des Internet darüber. Wie ich schon mehrfach geschrieben habe, ist es
jedem egal, bei dem sich die Beitragshöhe nicht geändert hat. Ausnahmen sind diejenigen, die zwangsweise
doppelt zur Kasse gebeten wurden, beispielsweise unverheiratete Paare, wo einer gezahlt hat und der andere
für das auf ihn angemeldete Auto den geringeren Satz zahlte. Für die hat sich die Situation verbessert und auch
die gehören zu der Gruppe, die hier nie aktiv werden.

Weiterhin ist niemandem die Tragweite des entstehenden Melderegisters bewußt, geschweige denn ist irgend jemandem
der Termin 3. März bekannt bzw. was nach diesem Tag passieren wird!
Titel: Re: Widerspruch Datenweitergabe aus Melderegister
Beitrag von: Xtravaganz am 11. März 2013, 22:57
Objektiv habe ich das Gefühl, dass seit dem die Bild Zeitung nicht mehr berichtet, alles sich langsam aber sicher legt. Zu minderst in Taxi, Straßenbahn und Büro kennt es keiner mehr.

Also ich kenne gar kein Gerede außerhalb des Internet darüber. Wie ich schon mehrfach geschrieben habe, ist es
jedem egal, bei dem sich die Beitragshöhe nicht geändert hat. Ausnahmen sind diejenigen, die zwangsweise
doppelt zur Kasse gebeten wurden, beispielsweise unverheiratete Paare, wo einer gezahlt hat und der andere
für das auf ihn angemeldete Auto den geringeren Satz zahlte. Für die hat sich die Situation verbessert und auch
die gehören zu der Gruppe, die hier nie aktiv werden.

Weiterhin ist niemandem die Tragweite des entstehenden Melderegisters bewußt, geschweige denn ist irgend jemandem
der Termin 3. März bekannt bzw. was nach diesem Tag passieren wird!

Sie werden trotzdem doppelt zu Kassen gebeten. Die Kommunen/Gemeinden werden die Mehrkosten nicht einfach verstecken, das selbe gilt für Firmen/Dienstleister.
Dieses Erhöhung wird dann wohl noch als Inflation verkauft!

Demo! Demo! Demo!

Hier muss sich was ändern, wir sollen 20€ pro Monat und aufwärts für etwas zahlen was eine großes schwarzes Loch ist.
Wieso immer alle nur von 17,98€ reden verstehe ich nicht.  Die anderen schneiden sich das Geld wohl aus den Rippen?
Nein nein dafür arbeitet der kleine Michel jeden Tag. Der eine 35h/W, der andere 38h und andere 40/h+ die Woche.

Wobei noch jeder anders verdient ;o)
Wir haben noch nicht mal eine wirkliche Wiedervereinigung! Nicht mal sowas schaffen die Politiker!
Sorry ich schweife aus. Gn8. Mich macht das krank. Gut das ich an einer Facharbeit arbeite. Die lenkt ab.
Guten schlaf an alle.

Zitat
Mit Verlaub, aber:
*Weshalb* gibt es Datenschutzbeauftragte, wenn deren Forderungen durch die Politik ignoriert werden?!?

Das Frage ich mich auch, habe bis heute keine Antwort darauf von meinem Landesabgeordneten bekommen.
Titel: Re: Widerspruch Datenweitergabe aus Melderegister
Beitrag von: Beitragsverweigerer am 29. März 2013, 22:00
Ist das Thema hier eigentlich für Euch erledigt oder geht hier auch jemand gegen
die Verfassungsstelle oder/und sein Einwohnermeldeamt vor, um eine Datenübermittlung
an den Beitragsservice noch zu verhindern?
Titel: Re: Widerspruch Datenweitergabe aus Melderegister
Beitrag von: Serafin am 30. März 2013, 07:56
...nein, das Thema hat sich noch nicht erledigt - zumindest nicht für mich!

- Von meiner Gemeinde wurde auf Grund meines Widerspruchs vorsorglich eine Auskunftssperre eingerichtet mit dem Hinweis,
  man wolle dies weiter prüfen. Diese "Prüfung" dauert nun jedoch bereits schon über 2 Monate.

- Beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags habe ich eine Petition zur Änderung des Melderechtsrahmengesetzes (MRRG)
  beantragt. Ziel ist, dass Melderegisterauskünfte an öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten in Zukunft unzulässig sind.

  Die Zulassung dieser Petition wird dort zur Zeit noch geprüft - ich halte Euch auf dem Laufenden.

- Beim Bayerischen Landtag habe ich eine entsprechende Beschwerde eingereicht, die im Ausschuss "für Hochschule, Forschung und Kultur"
  behandelt wird. Der Ausschuss berät grundsätzlich in öffentlicher Sitzung - ein Termin ist noch nicht bekannt.



Ich kann nur jeden ermuntern, diese und/oder andere Möglichkeiten zur Eindämmung des ausufernden öffentlich-rechtlichen Rundfunks
weiter zu verfolgen! Je nach persönlicher Einstellung ist das eine oder das andere Thema für den Einzelnen wichtiger, für das man sich engagiert.
Entscheidend ist jedoch, dass möglichst viele aktiv werden!



Titel: Re: Widerspruch Datenweitergabe aus Melderegister
Beitrag von: doe am 30. März 2013, 10:12
- Von meiner Gemeinde wurde auf Grund meines Widerspruchs vorsorglich eine Auskunftssperre eingerichtet mit dem Hinweis,
  man wolle dies weiter prüfen. Diese "Prüfung" dauert nun jedoch bereits schon über 2 Monate.

Meine Sperre habe ich im letzten Jahr einrichten lassen,
Den Vordruck der Stadt habe ich handschriftlich um den Punkt "GEZ" erweitert.
Greift das auch für heuer?

Titel: Re: Widerspruch Datenweitergabe aus Melderegister
Beitrag von: ed am 30. März 2013, 10:49
Gravierende Rechteverletzungen an 80 Millionen BürgerInnen: Der GEZ Daten-Klau/-GAU

Aus einem Schreiben der Meldebehörde an mich:

Sehr geehrter Herr…,

die Datenübermittlung an die Rundfunkanstalten (GEZ) richtet sich nach § 35 Meldegesetz. Es ist nicht möglich, eine Auskunftssperre zur Weitergabe dieser Daten zu speichern, da der GEZ die Daten rechtlich zustehen und diese dort nicht für andere Zwecke verwendet werden dürfen. Auch eine bereits gespeicherte Auskunftssperre im MR verhindert nicht die Datenweitergabe.

Mit freundlichen Grüßen




Dabei sind Situation und Rechtslage wie nachfolgend beschrieben:

Aus öffentlichen und nichtöffentlichen Quellen sollen zugunsten „rundfunkspezifischer Datenschutzvorschriften“ und zugunsten der quasi Inkasso-Organisation „ARD1 ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ Daten gesammelt, zusammengeführt und gespeichert werden, zum Beispiel per Massen-Datenabgleich mit den Einwohnermelde- und Bauämtern einschließlich aller vorhandenen Informationen zur Lage der Wohnung, dem Tag des Einzugs, mit dem Kraftfahrtbundesamt/den Kfz-Meldestellen und Gewerberegistern, von privaten Adresshändlern sowie per Befragung von Personen wie Vermietern, und zwar nach meinem Kenntnisstand ohne dass die Betroffenen darüber informiert werden müssen. Als „Beitragsschuldner“ bezeichnete Bürgerinnen und Bürger müssen künftig der zuständigen Rundfunkanstalt gegenüber ihre Lebensumstände offenbaren, zum Beispiel den „eine Abmeldung begründenden Lebenssachverhalt.“ „ARD1 ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ darf sogar „Dritte“ damit beauftragen, „Beitragsschuldner“ zu ermitteln und auszuspähen.

In diesem Zusammenhang möchte ich die nachfolgend zitierten Positionen aus den entsprechenden Urteilen des Bundesverfassungsgerichtes hervorheben:

Aktenzeichen: 1 BvL 19/63, verkündet am: 16.07.1969:

„Im Lichte dieses Menschenbildes kommt dem Menschen in der Gemeinschaft ein sozialer Wert- und Achtungsanspruch zu. Es widerspricht der menschlichen Würde, den Menschen zum bloßen Objekt im Staat zu machen (vgl. BVerfGE 5, 85 [204]; 7, 198 [205]). Mit der Menschenwürde wäre es nicht zu vereinbaren, wenn der Staat das Recht für sich in Anspruch nehmen könnte, den Menschen zwangsweise in seiner ganzen Persönlichkeit zu registrieren und zu katalogisieren, sei es auch in der Anonymität einer statistischen Erhebung, und ihn damit wie eine Sache zu behandeln, die einer Bestandsaufnahme in jeder Beziehung zugänglich ist.

Ein solches Eindringen in den Persönlichkeitsbereich durch eine umfassende Einsichtnahme in die persönlichen Verhältnisse seiner Bürger ist dem Staat auch deshalb versagt, weil dem Einzelnen um der freien und selbstverantwortlichen Entfaltung seiner Persönlichkeit willen ein "Innenraum" verbleiben muß, in dem er "sich selbst besitzt" und "in den er sich zurückziehen kann, zu dem die Umwelt keinen Zutritt hat, in dem man in Ruhe gelassen wird und ein Recht auf Einsamkeit genießt."

Aktenzeichen: 1 BvR 209, 269, 362, 420, 440, 484/83, verkündet am: 15.12.1983:

„Unter den Bedingungen der modernen Datenverarbeitung wird der Schutz des Einzelnen gegen unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe seiner persönlichen Daten von dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG umfaßt. Das Grundrecht gewährleistet insoweit die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen.“

Mit Gewalt (Zwang ist eine Form von Gewalt) und gegen den Willen vieler BürgerInnen entsteht eine Art zentrales Melderegister unter der Kontrolle einer quasi Inkasso-Organisation. Die wie vorgenannt gesammelten Daten sind zudem unzweifelhaft zum Erstellen von verfassungsgerichtlich unzulässigen Persönlichkeitsprofilen und für verbotene Rasterfahndungen geeignet.

Es ist eine Situation entstanden, in der die mit Datenschutz beauftragten Stellen, d. h. die Bundes- und Landesdatenschutzbeauftragten die Daten der BürgerInnen nicht schützen können, dürfen oder wollen und in der Urteile des Bundesverfassungsgerichtes missachtet werden.

Die diesbezügliche Rechtsordnung ist offensichtlich nur Dekoration. Per „Demokratieabgabe“ wurde und wird die Demokratie abgegeben.


Titel: Re: Widerspruch Datenweitergabe aus Melderegister
Beitrag von: themob am 30. März 2013, 11:21
Gravierende Rechteverletzungen an 80 Millionen BürgerInnen: Der GEZ Daten-Klau/-GAU

Aus einem Schreiben der Meldebehörde an mich:

Sehr geehrter Herr…,

die Datenübermittlung an die Rundfunkanstalten (GEZ) richtet sich nach § 35 Meldegesetz. Es ist nicht möglich, eine Auskunftssperre zur Weitergabe dieser Daten zu speichern, da der GEZ die Daten rechtlich zustehen und diese dort nicht für andere Zwecke verwendet werden dürfen. Auch eine bereits gespeicherte Auskunftssperre im MR verhindert nicht die Datenweitergabe.

Mit freundlichen Grüßen

Das ist ein offizielles Schreiben der Meldebehörde ?

Generell:
Es gibt 2 Arten der Sperre

1: Übermittlungssperre - die greift nicht für den Beitragsservice - Daten werden weitergegeben
2: Auskunftssperre - die greift auch für den Beitragsservice - Daten werden nicht weitergegeben

Die Übermittlungssperren werden, unabhängig des Beitragsservice, viele bereits eingerichtet haben.

Um für die Auskunftssperre eingerichtet zu werden, bedarf es Voraussetzungen:

Zitat: ( Beispiel Berlin)
Grundsätzliche Voraussetzungen
Einerseits dient das Melderegister der Aufgabe, Auskünfte an Behörden und nicht öffentliche Stellen zu erteilen, andererseits dürfen aber nach dem Meldegesetz die schutzwürdigen Belange des Bürgers (z.B. Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit) durch die Auskunftserteilung.........

weiterlesen: http://www.berlin.de/buergeramt/dienstleistungen/index.php/dienstleistung/120678


Zitat aus dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag: §11 Abs.4
.............Die Daten Betroffener, für die eine Auskunftssperre gespeichert ist, dürfen nicht übermittelt werden.

weiterlesen: http://www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsbayprod.psml?nid=e&showdoccase=1&doc.id=jlr-RdFunkBeitrStVtrBYpP11&st=lr

Der Verfasser des Schreibens der Meldebehörde ist nicht ganz richtig informiert, oder hat die Wortwahl Übermittlungssperre - Auskunftssperre "versehentlich" verwechselt.


Eine bereits gespeicherte "Auskunftssperre" verhindert die Datenweitergabe.
Titel: Re: Widerspruch Datenweitergabe aus Melderegister
Beitrag von: Beitragsverweigerer am 30. März 2013, 11:22
...nein, das Thema hat sich noch nicht erledigt - zumindest nicht für mich!

- Von meiner Gemeinde wurde auf Grund meines Widerspruchs vorsorglich eine Auskunftssperre eingerichtet mit dem Hinweis,
  man wolle dies weiter prüfen. Diese "Prüfung" dauert nun jedoch bereits schon über 2 Monate.
Du solltest in Erfahrung bringen, wann der Übermittlungstermin ist und dagegen, notfalls per Einstweiliger
Verfügung, vorgehen. Eine Auskunftssperre bringt m.E. gar nichts, weil die Behörden das Meldegesetz mit dem
RGebStV verwechseln.

Alle anderen Beschwerden bei wem auch immer fruchten nicht, weil eine Entscheidung, wenn es denn eine
gibt, mit großer Wahrscheinlichkeit nach dem Übermittlungstermin erfolgen wird!

Meine Sperre habe ich im letzten Jahr einrichten lassen,
Den Vordruck der Stadt habe ich handschriftlich um den Punkt "GEZ" erweitert.
Greift das auch für heuer?

Nein, das greift nicht. Was Du meinst ist die allgemeine Sperre nach dem Meldegesetz, die
alle zwei Jahre neu beantragt werden muß. Der Beitragsservice ist davon ausgenommen. Die
erhalten Meldedaten immer dann, wenn sich etwas ändert (jemand verstirbt, auszieht
o.ä.). Die Sperre nach dem Meldegesetz verhindert nicht die Datenweitergabe nach dem
RGebStV, um den es hier geht. Die Auskunftssperre nach dem Meldegesetz hat mit dem
entstehenden Melderegister auch nicht das Geringste zu tun. Auch Deine Daten wurden mit
Sicherheit an die Vorübermittlungsstelle am 3. März gesendet und warten nun auf die
planmäßige Übertragung an den Beitragsservice.

@ed
Das hat Dir wirklich die Meldebehörde geschrieben?

Ich für meinen Teil habe Klage beim Verwaltungsgericht erhoben. Aus verfahrenstaktischen
Gründen möchte ich dazu keine weiteren Einzelheiten schreiben. Man munkelt, daß hier
Mitarbeiter meines Verwaltungsgerichtes mitlesen.

Das Gericht ist übrigens sehr an der Klageschrift interessiert und steht nicht unbedingt
auf der Seite der Behörden. Das war daran zu erkennen, weil man bei dem Gericht in unserer
Region eigentlich schon zum 3. März eine Klagewelle erwartete, die aber ausgeblieben ist.
Es gab wohl insgesamt gerade mal zwei Fälle von Anträgen einer EA zum 3. März. Das finde
ich sehr enttäuschend, denn anscheinend setzt sich das Verwaltungsgericht wirklich mit dem
Thema sehr kritisch auseinander und begrüßt es, wenn möglichst viele Klagen eingehen. Die
Hürden sind wohl wieder mal die allgemeine Trägheit der Gesellschaft und die entstehenden
Kosten.
Titel: Re: Widerspruch Datenweitergabe aus Melderegister
Beitrag von: observer am 30. März 2013, 13:03
Ich für meinen Teil habe Klage beim Verwaltungsgericht erhoben. Aus verfahrenstaktischen
Gründen möchte ich dazu keine weiteren Einzelheiten schreiben. Man munkelt, daß hier
Mitarbeiter meines Verwaltungsgerichtes mitlesen.

Klingt sehr spannend.
Hast du einen Anwalt "zu deiner Seite"?
Titel: Re: Widerspruch Datenweitergabe aus Melderegister
Beitrag von: Beitragsverweigerer am 30. März 2013, 13:13
Klingt sehr spannend.

Ja, das ist es wohl. Zumal es auch Neuland für das Gericht ist. Das Gericht hat schon jetzt
zumindest mündlich zugesichert, bis zum Übermittlungstermin zu entscheiden.

Hast du einen Anwalt "zu deiner Seite"?

Ja. Um das allein zu wuppen fehlt mir die Zeit und die Fachformulierung einer solch individuellen
Klageschrift.
Titel: Re: Widerspruch Datenweitergabe aus Melderegister
Beitrag von: ed am 30. März 2013, 13:50
Hallo themob und Beitragsverweigerer. Danke für Eure Unterstützung. Das ist ein offizielles Schreiben der Meldebehörde!

Ich würde gerne bei der Meldestelle nachhaken, aber kann Dein § 11 Zitat leider nicht finden. Das ist doch der richtige "Gesetzes"text? "in Kraft seit 1. Januar 2013":

http://www.media-perspektiven.de/fileadmin/downloads/media_perspektiven/PDF-Dateien/2-Rundfunkstaatsvertrag.pdf

Bin kein Jurist. Gibt es irgendwo im Forum oder im Internet eine Anleitung für eine einstweilige Verfügung gegen die Datenweitergabe?

Titel: Re: Widerspruch Datenweitergabe aus Melderegister
Beitrag von: themob am 30. März 2013, 13:58
Ich würde gerne bei der Meldestelle nachhaken, aber kann Dein § 11 Zitat leider nicht finden. Das ist doch der richtige "Gesetzes"text? "in Kraft seit 1. Januar 2013":

Ja das ist der richtige §. Leider habe ich die Verlinkung falsch gesetzt so das er nicht anklickbar war (habe ich korrigiert).

Hier nochmal:

http://www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsbayprod.psml?nid=e&showdoccase=1&doc.id=jlr-RdFunkBeitrStVtrBYpP11&st=lr
Titel: Re: Widerspruch Datenweitergabe aus Melderegister
Beitrag von: Beitragsverweigerer am 30. März 2013, 14:00
Bin kein Jurist. Gibt es irgendwo im Forum oder im Internet eine Anleitung für eine einstweilige Verfügung gegen die Datenweitergabe?

Eher nicht, da sowas sehr individuell ist.
Im Übrigen würde so einem Antrag sicher nur stattgegeben werden, wenn Eilbedürftigkeit vorliegt und ein Anodnungsanspruch
und ein Anordnungsgrund vorgetragen werden kann.

Momentan kannst Du nur die Vorübermittlungsstelle darauf hin verklagen, daß Deine Daten nicht
weitergegeben werden dürfen. Sollte das Gericht bis kurz vor dem Übermittlungstermin nicht entschieden
haben, kann eine Einstweilige Anordnung nachgeschoben werden.
Titel: Re: Widerspruch Datenweitergabe aus Melderegister
Beitrag von: observer am 30. März 2013, 20:16
Hast du einen Anwalt "zu deiner Seite"?

Ja. Um das allein zu wuppen fehlt mir die Zeit und die Fachformulierung einer solch individuellen
Klageschrift.

Mehr als verständlich.

Deine Vorgehensweise bestärkt mich, es dir gleichzutun und auch juristisch dagegen vorzugehen.
Mal abwarten, was mein Anwalt dazu sagt.
Titel: Re: Widerspruch Datenweitergabe aus Melderegister
Beitrag von: Taucherle am 30. März 2013, 20:45
Was mich persönlich sehr verwundert ist das,dass ich im Jahre 2006 ein Datenauskunftsersuchen angestrebt habe bei der (damaligen) GEZ. Mir wurde auch mitgeteilt,woher die meine Daten bekommen haben,ich habe einer Speicherung und der weiteren Verwendung der Daten widersprochen. Seitdem -also mittlerweile seit 7 Jahren- habe ich keinerlei Post mehr von dem Verein erhalten,weder Infomist noch sonstwas.
Ich frage mich in dem Zusammenhang mit der Datenweitergabe durch die EMAer, wieso ich *gottseidank* nun über so lange Zeit nix mehr von denen gehört hab (ich hoffe,es wird auch so bleiben und klopf jetzt 3 mal auf den Tisch).....die machen doch in regelmäßigen Abständen Datenabgleiche,also muß ich ja mit meiner Sperrung Erfolg gehabt haben.
Titel: Re: Widerspruch Datenweitergabe aus Melderegister
Beitrag von: Frankie am 31. März 2013, 00:29

Welche Auswirkungen hätte es eigentlich, wenn ein Eilantrag Erfolg haben würde.
Im Eilverfahren "Geuer" gegen den Meldedatenabgleich soll wohl eine Entscheidung des Bayerischem Verfassungsgerichtshof bis Ende April vorliegen.

Hätte dies dann ggf.  nur Auswirkungen auf die Weitergabe der Daten des Klagenden?
Oder auf die Weitergabe der Daten in dem Bundesland?
Oder gar auf alle Bundesländer?
Titel: Re: Widerspruch Datenweitergabe aus Melderegister
Beitrag von: Beitragsverweigerer am 31. März 2013, 04:51
Eilantrag und Eilverfahren sind unterschiedliche Vorgänge.

Das klärst Du am besten in einem eigenen Thread, da das hier nicht zum
Thema gehören würde und eine OT-Nebendiskussion auslöst.
Titel: Re: Widerspruch Datenweitergabe aus Melderegister
Beitrag von: doe am 31. März 2013, 09:48
Meine Sperre habe ich im letzten Jahr einrichten lassen,
Den Vordruck der Stadt habe ich handschriftlich um den Punkt "GEZ" erweitert.
Greift das auch für heuer?

Nein, das greift nicht. Was Du meinst ist die allgemeine Sperre nach dem Meldegesetz, die
alle zwei Jahre neu beantragt werden muß. Der Beitragsservice ist davon ausgenommen.

Frohe Ostern erstmal :-)

Dann war der Vordruck eine Übermittlungssperre. ;(

D.h. für mich, dieser Drops ist nun gelutscht oder kann ich jetzt noch etwas unternehmen,
also eine Auskunftssperre nachreichen?

Titel: Re: Widerspruch Datenweitergabe aus Melderegister
Beitrag von: Beitragsverweigerer am 31. März 2013, 12:15
D.h. für mich, dieser Drops ist nun gelutscht oder kann ich jetzt noch etwas unternehmen,
also eine Auskunftssperre nachreichen?

Unternehmen kannst Du noch Einiges. Bringe erstmal in Erfahrung, wann der Übermittlungstermin
für Deine Stadt/Gemeinde angesetzt ist.

Mit einer Auskunftssperre kommst Du nicht weiter. Die wird sehr wahrscheinlich mit dem üblichen
"Blabla" abgelehnt werden und bis man Dir das mitteilt, sind Deine Daten längst beim Beitragsservice.

Ich sehe hier die einzige Chance, der Vorübermittlungsstelle die Übertragung Deines Datensatzes
gerichtlich zu untersagen. Dabei ist es völlig offen, ob das Gericht in Deinem Sinne entscheidet,
aber wenn das geschickt begründet wird, kann man vielleicht eine vorläufige Übermittlungssperre
erstreiten.
Titel: Re: Widerspruch Datenweitergabe aus Melderegister
Beitrag von: themob am 31. März 2013, 12:24
Unternehmen kannst Du noch Einiges. Bringe erstmal in Erfahrung, wann der Übermittlungstermin
für Deine Stadt/Gemeinde angesetzt ist.

Den Übermittlungstermin des Datenpakets kannst Du einsehen, wenn Du die Zip Datei (Beitrag von Homer79) in dem Link downloadest.

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4982.msg35226.html#msg35226

Datei entzippen. PDF Datei deines Bundeslandes öffnen und Deine Stadt raussuchen. Da steht dann der Übermittlungstermin drin.






Titel: Re: Widerspruch Datenweitergabe aus Melderegister
Beitrag von: doe am 31. März 2013, 12:49
08.03.2013 - 10.03.2013 ;(

Titel: Re: Widerspruch Datenweitergabe aus Melderegister
Beitrag von: Beitragsverweigerer am 31. März 2013, 12:57
08.03.2013 - 10.03.2013 ;(
Oh..mit einer der Ersten.....

Dann kannst Du nur noch den Beitragsservice bzw. die Landesmedienanstalt
daraufhin verklagen, daß der Datensatz unverzüglich zu löschen ist und jegliche Form
der Verarbeitung/Nutzung/Weitergabe untersagen.
Titel: Re: Widerspruch Datenweitergabe aus Melderegister
Beitrag von: doe am 03. April 2013, 11:09
08.03.2013 - 10.03.2013 ;(

Dann kannst Du nur noch den Beitragsservice bzw. die Landesmedienanstalt
daraufhin verklagen, daß der Datensatz unverzüglich zu löschen ist und jegliche Form
der Verarbeitung/Nutzung/Weitergabe untersagen.

Deswegen komme ich an der Verwaltungsklage aber nicht vorbei, oder?

Titel: Re: Widerspruch Datenweitergabe aus Melderegister
Beitrag von: Beitragsverweigerer am 03. April 2013, 12:47
Deswegen komme ich an der Verwaltungsklage aber nicht vorbei, oder?

Richtig. In Deutschland verstehen die Behörden nur die Sprache der Gerichte.
Vorverfahren sind meist nur proforma und laufen häufig ins Leere.
Titel: Re: Widerspruch Datenweitergabe aus Melderegister
Beitrag von: doebjo am 12. April 2013, 10:21
Interessant, in meiner Stadt fand die Datenübermittlung am 19.03. statt und soll wohl erst wieder in einem Jahr am 19.03.2014 stattfinden. Ist das möglich?

Habe mich erst im April umgemeldet, davor bei meinen Eltern gewohnt. Also denkt der neue "Beitragsservice" noch das ich bei meinen Eltern wohne.

Dann kann ich mich ja im Februar 2014 wieder zu meinen Eltern zurück melden und der Beitragsservice würde bei der Übermittlung der Daten erneut leer ausgehen.

Oder habe ich da einen Denkfehler?
Titel: Re: Widerspruch Datenweitergabe aus Melderegister
Beitrag von: homerJS am 12. April 2013, 15:01

Oder habe ich da einen Denkfehler?

Ich glaube ja, hast du. So wie ich es verstanden habe, wird neben der einmaligen Übermittlung auch bei Um- An- und Abmelden
von Bürgern ganz bequem und gegen deinen Willen dein Datensatz an den Beitragsservice übermittelt.
So stand es zumindest in der Ablehnung meines Widerspruchs meiner Stadt...
Titel: Re: Widerspruch Datenweitergabe aus Melderegister
Beitrag von: doebjo am 16. April 2013, 12:01
Stimmt so ist es wohl, habe nun die erste nette Aufforderung erhalten das ich mich doch anmelden möge.
Titel: Re: Widerspruch Datenweitergabe aus Melderegister
Beitrag von: ed am 17. April 2013, 09:15
Nachfolgend der Stand in Sachen Eilverfahren gegen Meldedatenabgleich (falls das bereits irgendwo anders gepostet ist, bitte löschen):

Ermano Geuer ?@geuerermano 27 Mär
Laut Bayerischem Verfassungsgerichtshof gibt es eine Entscheidung im Eilverfahren gegen den #Meldedatenabgleich ENDE APRIL. Sehr eilig! #gez

Ermano Geuer ?@geuerermano 2 Apr
Stellungnahmen im Eilverfahren gg. den Meldedatenabgleich beim #Rundfunkbeitrag sind über Ostern eingetroffen. Fehlt noch die Entscheidung.

https://twitter.com/geuerermano
Titel: Re: Widerspruch Datenweitergabe aus Melderegister
Beitrag von: gegenGEZchris am 16. Mai 2013, 18:55
Laut PDF ist der Übermittlungstermin in meiner Stadt der 17.09.2014 - 18.09.2014. Es ist also noch ein wenig Zeit.

Was mich interessiert ist, wie lange wäre dieser Widerspruch der Datenweitergabe denn gültig? Unabhängig davon ob der Widerspruch akzeptiert wird oder nicht, möchte ich ja nicht das der Widerspruch auf einmal nur 1 Jahr gültig ist und meine Daten dann trotzdem zum Übermittlungstermin bei den Abzockern landen.
Titel: Re: Widerspruch Datenweitergabe aus Melderegister
Beitrag von: jetzt_reicht_es am 16. Mai 2013, 19:06
Wenn du erfolgreich die Datenweitergabe verhindert hast, dann bleibt es drin bis zu deiner nächsten Ummeldung!
Titel: Re: Widerspruch Datenweitergabe aus Melderegister
Beitrag von: Uwe am 16. Mai 2013, 21:33
Laut PDF ist der Übermittlungstermin in meiner Stadt der 17.09.2014 - 18.09.2014. Es ist also noch ein wenig Zeit.

Was mich interessiert ist, wie lange wäre dieser Widerspruch der Datenweitergabe denn gültig? Unabhängig davon ob der Widerspruch akzeptiert wird oder nicht, möchte ich ja nicht das der Widerspruch auf einmal nur 1 Jahr gültig ist und meine Daten dann trotzdem zum Übermittlungstermin bei den Abzockern landen.

Die Städte werden deinen Widerspruch nicht anerkennen.Die haben sich da ein sicheres Gesetz gehäkelt!  >:(
Titel: Re: Widerspruch Datenweitergabe aus Melderegister
Beitrag von: gegenGEZchris am 17. Mai 2013, 17:22
Servus,

nach deinem Beitrag, Uwe, habe ich mal kurz Google befragt. Folgendes fand ich:


Auszug aus dem Meldegesetz Nordrhein-Westfalen: 

§ 34 Abs. 6: 

Liegen Tatsachen vor, die die Annahme rechtfertigen, dass dem Betroffenen oder einer anderen Person durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen erwachsen kann, hat die Meldebehörde auf Antrag oder von Amts wegen eine Auskunftssperre im Melderegister einzutragen.

Quelle: http://www.wuppertal.de/vv/produkte/301/Auskunftssperre.php


Nun lebe ich zwar nicht in NRW, denke aber das es überall so sein wird.

Im Prinzip Bedarf das ganze dann doch eigentlich nur der richtigen Formulierung und diese sollte ja eigentlich mit dem hier zu findenden Musterbrief gegeben sein.

Auszug aus dem Musterbrief:

"Meine informationelle Selbstbestimmung wird dadurch eingeschränkt da es nicht möglich ist, über die Weitergabe und Verwendung meiner Daten selbst zu bestimmen."


Also ist das ja ein Einschnitt in meine persönliche Freiheit und der Auskunftssperre müsste eigentlich statt gegeben werden?


Alles sehr undurchsichtig, vielleicht kann mich ja jemand aufklären  ;D
Titel: Re: Widerspruch Datenweitergabe aus Melderegister
Beitrag von: Rundfunkbeitragsablehner am 29. Juni 2013, 20:23
Zitat
Auszug aus dem Musterbrief:

"Meine informationelle Selbstbestimmung wird dadurch eingeschränkt da es nicht möglich ist, über die Weitergabe und Verwendung meiner Daten selbst zu bestimmen."

Also ist das ja ein Einschnitt in meine persönliche Freiheit und der Auskunftssperre müsste eigentlich statt gegeben werden?

Hallo,


erstmal vielen Dank für die Informationen hier...ich habe mir o.g. Satz in Verbindung mit Erteilung einer Übermittlungssperre und Auskunftssperre als Vorlage genommen, das Schreiben aus Wuppertal ein wenig abgeändert, (da es bei mir im Freistaat ein solches Schreiben nicht gibt) und hier das 2-seitige Antwortschreiben der Stadt als Anhang (man beachte auf der zweiten Seite den rot eingerahmten Hinweis).

Ich werde euch diesbezüglich auf dem laufenden halten.


Grüße vom Rundfunkbeitragsablehner
Titel: Re: Widerspruch Datenweitergabe aus Melderegister
Beitrag von: AndyAnonym am 06. Juli 2013, 21:05
Mein Übermittlungstermin wäre auch erst irgendwann 2014 gewesen...
Trotzdem kam ca.3-4 Wochen nach der Meldung beim Einwohnermeldeamt, der Gez Brief. :(

Ich habe übrigens beim Amt auch obiges Formular ausgefüllt.
Dass ich meine Daten nicht weitergegeben haben möchte.

Alles nur MAkulatur. Die tun mit uns was sie wollen. ???
Titel: Re: Widerspruch Datenweitergabe aus Melderegister
Beitrag von: jetzt_reicht_es am 07. Juli 2013, 09:21
Die Übermittlungstermine gelten für den Bestand: das bedeutet, dass man sich nicht innerhalb von 2013 umgemeldet hat. Für die Ummeldungen seit Januar 2013 sind die Termine viel früher: die GEZ bekommt nämlich (das ist schon seit Jahren so!): die Ummeldungen direkt gemeldet, damit sie die Rundfunkpflicht feststellen können. Wie gesagt ist die letztere Übermittlung schon seit Jahren so gewesen. Eigentlich ist die direkte Berichterstattung an die GEZ gesetzeswidrig, weil dies nach dem Gesetz vor der Reform erfolgt ist. Dieses Gesetz ist jedoch nach der Reform nicht mehr beständig!

Das ist wirklich ein Skandal, dass sie die Meldedaten an die GEZ übermitteln können und gesetzlich keine Handhabe gibt da etwas dagegen zu tun.
Meine Meinung (unglaublich wie diese Zitate auf das ÖRR passen):

„Wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht!“

Zitat: Bertolt Brecht

„Ungerechtigkeit an irgendeinem Ort bedroht die Gerechtigkeit an jedem anderen.“

„Kein Problem wird gelöst, wenn wir träge darauf warten, dass Gott allein sich darum kümmert.“

„Leichtgläubige Menschen verfallen leicht dem Aberglauben.“

„Nichts auf dieser Welt ist gefährlicher als aufrichtige Ignoranz und gewissentliche Dummheit.“

„Wer das Böse ohne Widerspruch hinnimmt, arbeitet in Wirklichkeit mit ihm zusammen!“

Zitat (alle): Martin Luthar King jr.
Titel: Re: Widerspruch Datenweitergabe aus Melderegister
Beitrag von: Rundfunkbeitragsablehner am 09. Juli 2013, 10:38
Hier die Antwort eines Mitgliedes des Landtages auf das Schreiben einer Person R...

Titel: Re: Widerspruch Datenweitergabe aus Melderegister
Beitrag von: doe13 am 09. Juli 2013, 11:43
Die letzte Seite kann ich nicht lesen.

Faxqualität ab 200dpi wäre gut lesbar.
Titel: Re: Widerspruch Datenweitergabe aus Melderegister
Beitrag von: Rundfunkbeitragsablehner am 09. Juli 2013, 12:08
werd wohl besser demnächst nur eine datei pro beitrag einbauen...
ist die besser?
Titel: Re: Widerspruch Datenweitergabe aus Melderegister
Beitrag von: Bürger am 10. Juli 2013, 04:27
Landtagsschreiben = Schönfärberei
Die Antwort der Datenschutzbeauftragten fällt da wesentlich kritischer aus.

Und der gern gepflegte Terminus "größere Beitragsgerechtigkeit" ist ein Euphemismus allererster Güte!
Solche Lügen müssten bei Strafe verboten sein:

Es ist jetzt also "gerechter", wenn eine nichtnutzende geringverdienende Alleinerziehende für ihre Wohnung 215€ mehr Ausgaben im Jahr hat - wenn sie selbständig ist noch mal 75€ für die "Betriebsstätte" - und wenn sie berufsbedingt noch eine Zweitwohnung hat, dann gern noch mal 215€ >>> in Summe also gern mal eben so 500€ *mehr* im Jahr?!?
Für *nichts* und *wieder nichts*?!?

Und dieser Betrag einer Nichtnutzerin wird seitens dieses quasi öffentlich-privaten Medien-Konsortiums notfalls mit Befugnissen der Zwangsvollstreckung beigetrieben!!
Als Schutz vor der "Flucht aus der Rundfunkfinanzierung".
Und selbstverständlich zur "Akzeptanzsteigerung".

G€Z noch?!??!

Es ist jetzt also "gerechter", wenn ein vollumfänglich nutzender Mehrpersonen-Gutverdiener-Haushalt demgegenüber "Vergünstigungen" erhält und somit z.B. bei 3 Personen jede Person insgesamt nur ein Drittel der Wohnungspauschale, d.h. nur 75€ pro Jahr zahlt?!?

Person A -> 500€ für *nichts* -> Steigerung um 500€ !!!
Person B ->   75€ für *alles* -> "Vergünstigung" um ca. 150€

"Zeitgemäß. Einfach. Fair. Gerecht. Sozial. Solidarisch."

Gut, ich werde off-topic. Aber vielen ist diese himmelschreiende Ungerechtigkeit und Unverfrorenheit noch gar nicht so bewusst.
Und noch vielvielviel schlimmer ist, dass hier ein mit "unabhängiger und umfassender und objektiver und wahrheitsgemäßer" Information und Berichterstattung werbendes Unternehmen aber auch die Justiz solche *LÜGEN* in die Welt setzt und verbreitet.

Evtl. stelle ich demnächst mal die Antwort eines Landesdatenschutzbeauftrgten ein - oder hatte ich das schon?
*grübel*
Titel: Re: Widerspruch Datenweitergabe aus Melderegister
Beitrag von: Rundfunkbeitragsablehner am 10. Juli 2013, 14:48
Zitat
Evtl. stelle ich demnächst mal die Antwort eines Landesdatenschutzbeauftrgten ein - oder hatte ich das schon?
*grübel*

Tät mich mal interessieren, was da drin steht...und nein, hattest du m. E. noch nicht.
Titel: Re: Widerspruch Datenweitergabe aus Melderegister
Beitrag von: Bürger am 11. Juli 2013, 02:18
Tät mich mal interessieren, was da drin steht...und nein, hattest du m. E. noch nicht.

Ein paar Seiten zurück ist die Antwort des Sächsischen Landesdatenschutzbeauftragten zu finden:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4582.msg34317.html#msg34317

...haben mich meine grauen Zellen doch noch nicht ganz im Stich gelassen :)
Titel: Re: Widerspruch Datenweitergabe aus Melderegister
Beitrag von: Rundfunkbeitragsablehner am 11. Juli 2013, 10:15
Danke...ich bin mal gespannt wie die Antwort der Stadt auf meine Auskunftssperre ausfällt, "wird geprüft" stand im vorläufigen Antwortschreiben.
Titel: Re: Widerspruch Datenweitergabe aus Melderegister
Beitrag von: SapereAude am 18. Dezember 2013, 21:49
Servus,

nach deinem Beitrag, Uwe, habe ich mal kurz Google befragt. Folgendes fand ich:


Auszug aus dem Meldegesetz Nordrhein-Westfalen: 

§ 34 Abs. 6: 

Liegen Tatsachen vor, die die Annahme rechtfertigen, dass dem Betroffenen oder einer anderen Person durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen erwachsen kann, hat die Meldebehörde auf Antrag oder von Amts wegen eine Auskunftssperre im Melderegister einzutragen.

Quelle: http://www.wuppertal.de/vv/produkte/301/Auskunftssperre.php


"Meine informationelle Selbstbestimmung wird dadurch eingeschränkt da es nicht möglich ist, über die Weitergabe und Verwendung meiner Daten selbst zu bestimmen."[/i]

Also ist das ja ein Einschnitt in meine persönliche Freiheit und der Auskunftssperre müsste eigentlich statt gegeben werden?


Dieser Passus steht im Meldegesetz und ist Bundesweit gueltig. Ich habe die sogenannte Erweiterte Auskunftssperre nach §28 Abs. 5 MeldeG derzeit in der Bundeshauptstatt laufen und mir wurde auch im 2. Anlauf abgeleht. Der Widerspruch dagegen ist heute per FAX raus. Die vorsorgliche Erweiterte Auskunftssperre wurde damit 1 Woche nach dem Schreiben aufgehoben.

Ich kaempfe weiter  8)

In meinem Falle begruende ich allerdings "eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit". Und die Begruendungen der Ablehnung, legen eine persoenliche Praeferenz und Meinung des Bearbeiters sehr nahe.

Zum einen wird damit argumentiert, dass die Auskunft eine Zitat: "-gebuehrenfplichtige!- Melderegisterauskunft" waere. Ein Geldbetrag von laecherlicher hoehe haelt also potentielle Bedroher ab sich meine Anschriftdaten zu besorgen?!

Darueber hinaus wurde ein exakt benannter Vorfall - mit Foto belegt - als "abstrakte Gefahrenlage" heruntergespielt.

Kann jemand Fachanwaelte empfehlen?

Hat nochmal jemand den Link ueber die Termine fuer die Datenuebermittlung der einzelnen Bundeslaender? Der hier genannte fuehrt leider ins Nichts.
Titel: Re: Widerspruch Datenweitergabe aus Melderegister
Beitrag von: Uwe am 18. Dezember 2013, 22:11
Hat nochmal jemand den Link ueber die Termine fuer die Datenuebermittlung der einzelnen Bundeslaender? Der hier genannte fuehrt leider ins Nichts.

Da ist er:

Lieferkonzept
http://www1.osci.de/sixcms/media.php/13/Lieferkonzept%20mit%20Lieferaufteilung%20final.zip
Titel: Re: Widerspruch Datenweitergabe aus Melderegister
Beitrag von: Bürger am 09. Juli 2017, 16:27
Hinweis: Siehe nunmehr auch
[Übersicht] Datenschutz
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23670.0.html
Titel: Re: Widerspruch Datenweitergabe aus Melderegister
Beitrag von: Bürger am 18. November 2017, 00:03
Hinweis:
Versuch einer ausgelagerten, eigenständigen Diskussion zum Thema
Auskunftssperre §51 BMG > Datenübermittlg.? An wen? Erheb.-/Vollzugsdefizit?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25283.0.html
Auskunftssperre nach § 51 Bundesmeldegesetz (BMG)
> Datenübermittlung? An wen? Erhebungs-/Vollzugsdefizit?

Erfolgt bei einer "Auskunftssperre" gem. § 51 und bei "bedingtem Sperrvermerk" gem. § 52 Bundesmeldegesetz (BMG) eine Übermittlung der Meldedaten zum Zwecke des Rundfunkbeitragseinzugs?
Warum (trotz Sperrvermerk)?
An wen erfolgt die Datenübermittlung?
Falls nicht: Wie ist das dadurch entstehende Erhebungs- und Vollzugsdefizit zu bewerten?

[...]