[...] Dass die Urteilsverkündung des Bundesverfassungsgerichts nun für den 18. Juli und damit bereits zwei Monate nach der mündlichen Verhandlung angesetzt ist, dürfte auf einen besonderen Umstand zurückzuführen sein. Offenbar soll so sichergestellt werden, dass Ferdinand Kirchhof als vorsitzender Richter des Ersten Senats das Urteil zum Rundfunkbeitrag noch verkünden kann, bevor er in den Ruhestand tritt. Am 21. Juni wurde Kirchhof, der auch Vizepräsident des Gerichts ist, 68 Jahre alt. Damit erreichte er die Altersgrenze für Richter am Bundesverfassungsgericht und müsste nach den gesetzlichen Vorschriften Ende Juni in den Ruhestand treten. Da für ihn von der Politik bislang jedoch kein Nachfolger gewählt wurde, bleibt er so lange im Amt, bis sein Nachfolger ernannt wurde. [...]
Dass die Urteilsverkündung des Bundesverfassungsgerichts nun für den 18. Juli …
Offenbar soll so sichergestellt werden, dass Richter Ferdinand Kirchhof als Vorsitzender des Ersten Senats das Urteil zum Rundfunkbeitrag noch verkünden kann, bevor er in den Ruhestand tritt.
Zuständig für die Wahl von Kirchhofs Nachfolger ist der Deutsche Bundestag in Berlin. Dort ist für die Wahl eine Zwei-Drittel-Mehrheit nötig, über die die Regierungskoalition von CDU/CSU und SPD nicht verfügt. Nur mit Stimmen aus der Opposition, etwa von den Grünen zusammen mit der FDP, lässt sich eine solche Zwei-Drittel-Mehrheit erreichen.
Nach Anruf bei Herrn Stadler BverfG wegen des 18. Juli fiel der aus allen Wolken.Als ich die Meldung hier gelesen habe bin ich sofort auf die Internetseite des BVerfG. Dort ist keine Bekanntgabe zu finden.
Er weiß nichts von diesem Termin, und wo ich das her wüßte. ...... Na warten wir mal, was bei rauskommt.
Edit "Bürger":
...auf die Quelle Raab/ Medienkorrespondenz hingewiesen?
[...] Das erklärte die rheinland-pfälzische Medienstaatssekretärin Heike Raab (SPD) am 22. Juni in Köln [...]
weiterlesen unter
https://www.medienkorrespondenz.de/politik/artikel/bundesverfassungsgericht-verkuendet-urteil-zum-rundfunkbeitrag-am-18nbspjuli.html
Sehr geehrter Herr ...,
vielen Dank für den Hinweis!
Dennoch hat der zuständige Erste Senat noch keinen Termin zur Verkündung einer Entscheidung in den Verfahren zum Rundfunkbeitrag anberaumt, weshalb derzeit auch noch keine Zuhöreranmeldungen entgegen genommen werden können.
Die Verfahrensbeteiligten haben auch noch keine entsprechende Ladung erhalten.
Mit freundlichen Grüßen
Stadtler
Oberamtsrat
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT
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Es wäre nicht ausgeschlossen, dass die Verfahrensbeteiligten einschl. Raab & Co. eine Vorabinformation/ Absichtserklärung des BVerfG erhalten haben [...]nope
Die Verfahrensbeteiligten haben auch noch keine entsprechende Ladung erhalten.;)
Wir haben in Deutschland einen starken öffentlich-rechtlichen Rundfunk und wir müssen beim Bundesverfassungsgericht gerade mal wieder für die Verfassungsgemäßheit des Beitrags gute Argumente finden. Haben wir gefunden. Die Urteilsverkündung wird am 18-ten Juli sein. Aber wir müssen auch dafür Sorge tragen, dass er sich zeitgemäß weiterentwickeln kann [...]
Ich empfehle jedem mal dieses Urteil des VG Freiburg vom 24.05.2018 zu lesen. Das hat doch nichts mehr mit Klagebegründung zu tun.Das zieht mir doch echt die Socken aus :o
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Eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes aus Art. 3 Abs. 1 GG ergibt sich auch nicht aus der Möglichkeit des Empfangs von Rundfunkangeboten des Beklagten im Ausland, denn für den hierin liegenden Vorteil könnten im Ausland lebende Personen naturgemäß schon gar nicht herangezogen werden, weil sie nicht im räumlichen Geltungsbereich der deutschen landesgesetzlichen Beitragsgesetzgebung leben. Die Finanzierung auch des im Ausland (über Funkwellen bzw. Internet) zu empfangenden Programmangebots des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch den Rundfunkbeitrag ist durch die verfassungsrechtliche Bestands- und Entwicklungsgarantie der Rundfunkanstalten gerechtfertigt, die auch bezüglich dieses Angebote eine die Programmfreiheit wahrende Finanzierung über einen als Vorzugslast ausgestalteten Beitrag erfordert (vgl. insb. BVerwG, U. v. 18.3.2016, a.a.O., juris, Rn. 22 und U. v. 15.6.2016, a.a.O., juris, Rn. 23). Die beitragspflichtigen Inhaber einer Wohnung im Inland werden gegenüber den Inhabern von Wohnungen im angrenzenden Ausland, die dort ebenfalls das Rundfunk empfangen können, aber keinen Rundfunkbeitrag leisten müssen, nicht ungleich behandelt (Art. 3 Abs. 1 GG) bzw. diskriminiert (vgl. Art. 18 AEUV), da diese vom Landesgesetzgeber schon gar nicht „behandelt“, nämlich zum Beitrag herangezogen und damit auch nicht „ungleich behandelt“ werden können und – selbst wenn darin eine Ungleichbehandlung läge – diese nicht an die Staatsangehörigkeit anknüpft, sondern an das Innehaben der Wohnung im Bundesgebiet, so dass auch keine Inländerdiskriminierung vorliegt, wofür im Übrigen schon der grenzüberschreitende Bezug fehlen würde (vgl. Streinz, Europarecht, 10. Aufl. 2016, Rn. 847).
Ich würde das Thema hier dicht machen und auf nicht sichtbar setzen, damit die Geschichte nicht in der größeren Öffentlichkeit bekannt wird.
Werden Beiträge erhoben, verlangt der Art. 3 Abs. 1 GG, dass eine Differenzierung zwischen Beitragspflichtigen und nicht Beitragspflichtigen nach Maßgabe des Vorteils vorgenommen wird, dessen Nutzungsmöglichkeit mit dem Beitrag abgegolten werden soll.
Quelle: 1 BvR 668/10, 1 BvR 2104/10, Beschluss vom 25. Juni 2014 , RZ 51
email: besucherdienst@bundesverfassungsgericht.de
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie ich einer Erklärung der rheinland-pfälzischen Medienstaatssekretärin Heike Raab entnehmen kann findet die Urteilsverkündung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ am Mittwoch, 18. Juli 2018 statt; ich möchte an der Urteilsverkündung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ teilnehmen.
Zitat:Zitat24.06.2018 • Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe wird sein Urteil zu den Verfassungsbeschwerden gegen den allgemeinen Rundfunkbeitrag zur Finanzierung von ARD, ZDF und Deutschlandradio am 18. Juli verkünden. Das erklärte die rheinland-pfälzische Medienstaatssekretärin Heike Raab (SPD) am 22. Juni in Köln. Sie äußerte sich im Rahmen des vom Deutschlandfunk veranstalteten „Kölner Forums für Journalismuskritik“ bei einer Diskussionsrunde zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk.Quelle:
https://www.medienkorrespondenz.de/politik/artikel/bundesverfassungsgericht-verkuendet-urteil-zum-rundfunkbeitrag-am-18nbspjuli.html
Kurt Verweigerer
Nichtnutzerstr. 666
66666 Höllendorf
geb. 01.01.2018
Tel. 0711 929 0
Mit freundlichen Grüßen
Kurt Verweigerer
„Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist für den gesellschaftlichen Diskurs in unserer Demokratie unverzichtbar. Deshalb muss er strukturell und finanziell gut aufgestellt sein...."Quelle: Die Landesregierung Rheinland-Pfalz, 18.04.2018
Hinter den einzelnen Aspekten der Verhandlung stehe "stets die Beurteilung der Notwendigkeit und Rechtfertigung einer Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch Abgaben und seiner Rolle für die Meinungsbildung in Demokratie und Gesellschaft", betonte Verfassungsrichter Kirchhof.Quelle: WELT, 16.05.2018
Originalquelle:
4. Kölner Forum für Journalismuskritik
Über Gebühr gut?
Diskussion über die Zukunft der öffentlich-rechtlichen Medien
22. Juni 2018
http://www.deutschlandfunk.de/4-koelner-forum-fuer-journalismuskritik-ueber-gebuehr-gut.2852.de.html?dram:article_id=421022
mp3 (ab Minute 10) https://ondemand-mp3.dradio.de/file/dradio/2018/06/22/forum_journalismuskritik_2018_ueber_gebuehr_gut_dlf_20180622_1130_e9368d46.mp3ZitatWir haben in Deutschland einen starken öffentlich-rechtlichen Rundfunk und wir müssen beim Bundesverfassungsgericht gerade mal wieder für die Verfassungsgemäßheit des Beitrags gute Argumente finden. Haben wir gefunden. Die Urteilsverkündung wird am 18-ten Juli sein. Aber wir müssen auch dafür Sorge tragen, dass er sich zeitgemäß weiterentwickeln kann [...]
Wir haben in Deutschland einen starken öffentlich-rechtlichen Rundfunk und wir müssen beim Bundesverfassungsgericht gerade mal wieder für die Verfassungsgemäßheit des Beitrags gute Argumente finden. Haben wir gefunden.Die Urteilsverkündung wird am 18-ten Juli sein. Aber wir müssen auch dafür Sorge tragen, dass er sich zeitgemäß weiterentwickeln kann [...]
"Wir ... müssen beim Bundesverfassungsgericht gerade mal wieder für die Verfassungsgemäßheit des Beitrags gute Argumente finden.
Haben wir gefunden. Die Urteilsverkündung wird am 18. Juli sein."
Die Urteilsverkündung wird am 18-ten Juli sein.wurde herausgeschnitten!
Gesendet: Dienstag, 26. Juni 2018 um 08:08 Uhr
Von: ***Kurt***
An: besucherdienst@bundesverfassungsgericht.de
Betreff: Urteilsverkündung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ am Mittwoch, 18. Juli 2018
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie ich einer Erklärung der rheinland-pfälzischen Medienstaatssekretärin Heike Raab entnehmen kann findet die Urteilsverkündung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ am Mittwoch, 18. Juli 2018 statt; ich möchte an der Urteilsverkündung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ teilnehmen.
Zitat:
24.06.2018 • Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe wird sein Urteil zu den Verfassungsbeschwerden gegen den allgemeinen Rundfunkbeitrag zur Finanzierung von ARD, ZDF und Deutschlandradio am 18. Juli verkünden. Das erklärte die rheinland-pfälzische Medienstaatssekretärin Heike Raab (SPD) am 22. Juni in Köln. Sie äußerte sich im Rahmen des vom Deutschlandfunk veranstalteten „Kölner Forums für Journalismuskritik“ bei einer Diskussionsrunde zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk.
Quelle: https://www.medienkorrespondenz.de/politik/artikel/bundesverfassungsgericht-verkuendet-urteil-zum-rundfunkbeitrag-am-18nbspjuli.html
Ich selbst bin auch Beschwerdeführer in Sachen „Rundfunkbeitrag“ mit dem Aktenzeichen 1 BvR 442/17 vom 20.02.2017
Kurt
geb. tt.mm.jjjj
Tel. 0nnnnnnnnn
Mit freundlichen Grüßen
Kurt
Gesendet: Dienstag, 26. Juni 2018 um 08:35 Uhr
Von: "Stephan Stadtler" <besucherdienst@bundesverfassungsgericht.de>
An: "***Kurt***
Betreff: Ihre Anmeldung
Bundesverfassungsgericht Karlsruhe, den 26.6.2018
- Pressestelle -
1270 E/2
Ihre e-mail vom 26.6.2018
Sehr geehrter Herr ***Kurt***,
der zuständige Erste Senat hat noch keinen Termin zur Verkündung einer Entscheidung in den Verfahren zum Rundfunkbeitrag anberaumt, weshalb derzeit auch noch keine Zuhöreranmeldungen entgegen genommen werden können. Die Verfahrensbeteiligten haben auch noch keine entsprechende Ladung erhalten. Die genannte Staatssekretärin wurde vom Bundesverfassungsgericht auch nicht beauftragt, einen Verkündungstermin bekannt zu geben. Üblicherweise gibt das Bundesverfassungsgericht seine Termine selbst an die Öffentlichkeit und lässt dies nicht durch Dritte bewerkstelligen.
Es wird daher anheimgestellt, die Pressemitteilungen des Bundesverfassungsgerichts zu verfolgen (http://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/pressemitteilungen_node.html). Sowie der Verkündungstermin vom Senat anberaumt wird, wird hierzu zeitgleich eine entsprechende Pressemitteilung veröffentlicht.* Sodann sollten Sie sich rasch entweder telefonisch oder per e-mail bei mir anmelden. Erfahrungsgemäß sind die Zuhörerplätze binnen weniger Tage vergeben.
Zur Anmeldung werden folgende Angaben benötigt: Vorname, Familienname, Geburtsdatum und eine Telefonnummer, unter der man tagsüber erreichbar ist.
Mit freundlichen Grüßen
Stadtler
Oberamtsrat
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT
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76131 Karlsruhe
Telefon 0721 9101-400
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Email: besucherdienst@bundesverfassungsgericht.de
Homepage: http://www.bundesverfassungsgericht.de
Sehr geehrte Frau Staatssekretärin Raab,
auf dem vierten Kölner Forum für Journalismuskritik am 22.Juni 2018 haben Sie in der zweiten Diskussionsrunde zur „Zukunft der öffentlich-rechtlichen Angebote“ Ihren Vortrag begonnen:
„(..). Wir haben in Deutschland einen starken öffentlich-rechtlichen Rundfunk, und wir müssen beim Bundesverfassungsgericht gerade mal wieder für die Verfassungsgemäßheit des Beitrages gute Argumente finden, haben wir gefunden, die Urteilsverkündung wird am achtzehnten Juli sein. (..)"Erste Frage:
Beim Bundesverfassungsgericht mit Verhandlung am 16. Mai dieses stand der „Vorteil des Rundfunks“ mehrmals zur Disposition. Prof. Dörr als Prozessbevollmächtigter der Länderregierungen hat in seinen Ausführungen gegen 14:30 den Vorteil des Rundfunks weiterhin und letztmalig nicht substantieren können, dazu Prof. Kirchhof an dieser Stelle:„Ich höre Ihre Thesen, aber wo sind die Argumente?“
Wenn Sie jetzt „gute Argumente“ gefunden haben, dann haben Sie diese guten Argumente nicht in der öffenlichen Verhandlung am 16.Mai dieses Jahres gefunden:
Erklären Sie, woher und welche„gute[n] Argumente zur Verfassungsgemäßheit des Beitrages“jetzt plötzlich zu finden sind.Zweite Frage:
Ein Termin zur Urteilsverkündung ist dem „Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit“ am Bundesverfassungsgericht bislang nicht bekannt. Folglich sind weder den Verfahrensbeteiligten Ladungen zugegangen noch Publikumsplätze zu vergeben. Folglich ist auch den Beteiligten kein Termin bekannt.
Erklären Sie, warum Sie in Ihrem Vortrag mit der„Urteilsverkündung (..) am achtzehnten Juli“
bereits schlauer sind als diejenigen, welche mit der Verhandlung befasst sind.
Ich bitte Sie also, themabezogen zu einer Stellungnahme zu finden.
Mit freundlichen Grüßen
Jetzt wurde doch tatsächlich das Audio-file beim Deutschlandfunk manipuliert. [...]
Interessante Antwort von der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz. Die Frage ist nun wann wurden die Kläger über den Termin informiert?
:...öffentlich-rechtlicher Rundfunk... und seine Rolle für die Demokratie
Schließlich darf es [..] zu keiner unterschiedlichen Beurteilung danach führen, ob die Finanzmittel den öffentlichen Haushalt durchlaufen, der Staat also die Gebühr zunächst einzieht und die Einnahmen hieraus dann den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zur Verfügung stellt, oder ob der Staat diesen Anstalten das Recht einräumt, die Gebühren selbst einzuziehen.http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=71713&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1
Und dass LRAs nicht Unternehmen sondern staatliche Einrichtungen sind, wissen wir seit dem GEWA-Urteil (EuGh C-337/06)Deine Aussage geht aus dem Wortlaut zu dieser Randnummer 47 nicht hervor.
Rn 47ZitatSchließlich darf es [..] zu keiner unterschiedlichen Beurteilung danach führen, ob die Finanzmittel den öffentlichen Haushalt durchlaufen, der Staat also die Gebühr zunächst einzieht und die Einnahmen hieraus dann den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zur Verfügung stellt, oder ob der Staat diesen Anstalten das Recht einräumt, die Gebühren selbst einzuziehen.http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=71713&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1