Liebe Forengemeinde, ich habe eine Frage zum folgenden hypothetischen Fall:
Person A und Person B leben in Haushalt Y zusammen. Person A zahlt GEZ/Beitragsservice. Nach einem Umzug in Haushalt Z bekommen Person A und B Briefe für die Anmeldung beim Beitragsservice. Person B meldet sich an, Person A unternimmt nichts. Monate später würden Person A Forderungen geschickt, sie solle den Beitragsservice zahlen, obwohl Person B bereits für Haushalt Z zahlt.
Person B sendet eine rückwirkende Kündigung, welche abgelehnt würde und der Beitragsservice auf der geforderten Summe weiterhin beharrt. Müsste Person B wirklich zahlen? Das würde heißen, dass Haushalt Z doppelt belastet werden würde. Ist die Verweigerung der rückwirkenden Kündigung rechtens?