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Autor Thema: Beitragsbescheid erhalten - nächste Schritte?  (Gelesen 2004 mal)

P
  • Beiträge: 2
Hallo,

da ich über die Forensuche nicht fündig geworden bin, würde ich mich über eine kleine Hilfestellung freuen.

Person A und Person B leben in einer gemeinschaftlichen Wohnung (Partnerschaft, keine Ehe, nicht eingetragen).
Beide Personen haben getrennt von einander die jeweilige Rechnungen und Erinnerungen erhalten.
Nun haben beide Personen auch getrennt den Gebühren-/Beitragsbescheid erhalten.

Diesem Bescheid gilt es nun zu widersprechen - wenn ich bisher alles richtig verstanden habe, ist dabei nicht mal eine Begründung nötig, oder?
Und was würdet ihr raten: sollen beide Personen getrennt widersprechen (eventuell auch mit Blick auf späteren Kosten)? Oder können beide Personen gemeinsam (gemeinsames Schreiben) widersprechen? Reicht es für Person B wenn er auf Person A als Hauptmieter verweist, und seine Beitragsnummer löschen lässt?

Im Bescheid heißt es auch "Bitte zahlen Sie... Dadurch vermeiden Sie die Einleitung von Mahn- und Vollstreckungsmaßnahmen." Soll der Widerspruch auch eine Bitte enthalten, diese Maßnahmen vorerst ni8cht einzuleiten?

Vielen Dank schon mal!
Pa_Ra_M


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d
  • Beiträge: 18
Hallo,

ist natürlich etwas kompliziert. Unabhängig von der Zahlung ist mal deren Regelung generell verpflichtet. D.h. Eigentlich muss nur einer von den Personen zahlen. Ob diese letztendlich den Beitrag unter sich aufteilen bleibt denen überlassen. Ist ja eigentlich wie in einer WG, da zahlt auch nur einer, also die 17,98 EURO.
Deswegen würde ich erstmal einen von diesen Personen aus dem Spiel nehmen, indem man das dem Beitragservice mitteilt, wer den nun für die Wohnung bezahlt. Zur Zahlung kann natürlich jeder der Inhaber herangezogen werden!

Dem Bescheid kann man innerhalb eines Monats widersprechen. Man sollte es kurz begründen. Dann wartet man auf den Widerspruchsbescheid. Man kann dem Beitragservice direkt eine Frist (14 Tage) setzen und mit Untätigkeitsklage drohen, sollte der Widerspruchsbescheid nicht zugestellt werden. Nur mit dem Widerspruchsbescheid kann man beim Verwaltungsgericht letztendlich Klage einreichen. Bisher hat allerding jedes Verwaltungsgericht die Klagen abgewiesen:

http://www.natuerlich-klag-ich.de/entschiedeneverfahren.html
http://www.natuerlich-klag-ich.de/laufendeverfahren.html

Es bleibt zu hoffen, dass viele Leute klagen werden, so dass ein Richter den Weg frei macht zum nächst höheren Gericht.
Die Kosten ohne Anwalt liegen zwischen 100 und 200 euro, abhängig vom Streitwert. Man benötigt in der ersten Instanz keinen Anwalt, sollte aber einen haben, wenn man vom formalen Ablauf keine Ahnung hat. Normal sind das weitere  200 euro.

Ja, dem Widerspruch sollte die zahlende Person dann die Bitte um Aussetzung des Vollstreckungverfahrens bis zum Ende des Verfahrens beifügen. Denn zahlungspflichtig ist man generell seit 1.1.2013 für jede Wohnung, die man inne hat/hatte, das normal auch ohne aufschiebende wirkung, selbst während des Klagens.

Gruß

derEuroRetter



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. Mai 2014, 12:38 von derEuroRetter«

P
  • Beiträge: 2
Danke :-)

Beide Bescheide wurden nun widersprochen (PDFs angehängt).
Die Rückscheine sind zwar noch nicht eingetroffen, aber laut Briefverfolgung wurden die Schreiben am 28.05. abgegeben (lt. Scan Auslieferungsbeleg waren es 2 von 148 die an dem Tag abgegeben wurden). Widerspruchsbescheide sind (natürlich) auch noch keine da.

Nun sind 2 weitere Bescheide (Datum 01.06.2014) angekommen, allerdings für Quartal 1 2014 (die Bescheide die bereits widersprochen wurden betreffen das Jahr 2013). Wenn ich es richtig verstanden habe, müssen diese erneut widersprochen werden. Wie soll das gemacht werden?
- Reicht da ein Einzeiler mit Verweis auf die vorangegangenen Widersprüche, inkl. erneutem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung?
- Ein gemeinsamer Widerspruch mit Verweis auf die ersten Widersprüche (spart dann 1 mal Einschreiben mit Rückschein)
- oder doch lieber wieder 2 getrennte Briefe?

Gibt es da Chancen / Möglichkeiten, dass das Ganze als 1 Anliegen/Fall zusammengeführt wird, oder sind es 4 getrennte Vorgänge (mit ggf. 4 Klagen)? Ich bin durchaus noch bereit, den Klageweg zu beschreiten, dafür sollten die Kosten dann aber überschaubar bleiben.

Wie kann Person B beweisen, dass er immer mit Person A zusammengewohnt hat, und nicht beitragspflichtig ist? Mietvertrag oder sonstige Schriftstücke gibt es da nicht, und auch beteiligt sich Person B nicht an die Miete, so dass eventuell noch Kontoauszüge Abhilfe schaffen könnten.

Und die letzte Frage für den Moment: wie / wo finde ich ein passenden Anwalt (möglichst in München Zentrum)? Vermutlich brauchen wir den schneller als uns lieb ist ...


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Unternehmen U kopiert immer nur den Wortlaut des letzten Quartalswiderspruchs und ergänzt ihn mit aktuellem Datum und geändertem, aktuellem Betreff.


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