Danke :-)
Beide Bescheide wurden nun widersprochen (PDFs angehängt).
Die Rückscheine sind zwar noch nicht eingetroffen, aber laut Briefverfolgung wurden die Schreiben am 28.05. abgegeben (lt. Scan Auslieferungsbeleg waren es 2 von 148 die an dem Tag abgegeben wurden). Widerspruchsbescheide sind (natürlich) auch noch keine da.
Nun sind 2 weitere Bescheide (Datum 01.06.2014) angekommen, allerdings für Quartal 1 2014 (die Bescheide die bereits widersprochen wurden betreffen das Jahr 2013). Wenn ich es richtig verstanden habe, müssen diese erneut widersprochen werden. Wie soll das gemacht werden?
- Reicht da ein Einzeiler mit Verweis auf die vorangegangenen Widersprüche, inkl. erneutem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung?
- Ein gemeinsamer Widerspruch mit Verweis auf die ersten Widersprüche (spart dann 1 mal Einschreiben mit Rückschein)
- oder doch lieber wieder 2 getrennte Briefe?
Gibt es da Chancen / Möglichkeiten, dass das Ganze als 1 Anliegen/Fall zusammengeführt wird, oder sind es 4 getrennte Vorgänge (mit ggf. 4 Klagen)? Ich bin durchaus noch bereit, den Klageweg zu beschreiten, dafür sollten die Kosten dann aber überschaubar bleiben.
Wie kann Person B beweisen, dass er immer mit Person A zusammengewohnt hat, und nicht beitragspflichtig ist? Mietvertrag oder sonstige Schriftstücke gibt es da nicht, und auch beteiligt sich Person B nicht an die Miete, so dass eventuell noch Kontoauszüge Abhilfe schaffen könnten.
Und die letzte Frage für den Moment: wie / wo finde ich ein passenden Anwalt (möglichst in München Zentrum)? Vermutlich brauchen wir den schneller als uns lieb ist ...