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Autor Thema: Wird es jetzt ernst ? Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet - so schreiben sie es  (Gelesen 8729 mal)

k
  • Beiträge: 4
Hallo,
ich möchte hier diesen KOmmentar beitragen:

http://rechtsanwalt-und-verwaltungsrecht.de/gez-zahlungsaufforderung-verwaltungsakt/

"Die bloße Aufforderung der GEZ zur Zahlung ist kein Verwaltungsakt"

Das Urteil ist zwar von 2004 daher bin ich mir nicht sicher, inwieweit die GEZ Ihre Prozesse dahingehend angepasst hat.



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z
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Hallo zusammen,

ergänzend zu meinem Beitrag vom 12.06.14 zitiere ich unten meinen Antrag auf Eilrechtsschutz:

"am 14.02.2014 verschiclte ich meinen Antrag auf fristgerechte Aussetzung der Vollziehung an den ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice. Dort eingegangen am 17.02.2014 (Kopien beigefügt).

Eine Ablehnung des Antrags habe ich bis heute nicht erhalten. Auch ein Widerspruchsbescheid, welcher mir den Klageweg ermöglicht hätte, wurde mir nicht zugesandt.

Stattdessen erhielt ich gestern einen weiteren Gebühren/Beitragsbescheid mit dem Hinweis, dass Vollstreckungsmaßnahmen für frühere Zeiträume eingeleitet wurden.

Deshalb beantrage ich die Gewährung auf Eilrechtsschutz, obwohl noch kein Vollstreckungsbescheid bei mir eingegangen ist.

Gleichzeitig beantrage ich die Kostenübernahme durch die Landesrundfunkanstalt/Beitragsservice."



Zitat Antwort des Gerichts:
"Ihre Antrag ist am 11. Juni 2014 bei Gericht eingegangen.

Eine Abschrift des Antrages ist dem Antragsgegner zur Stellungnahme innerhalb von 2 Wochen zugestellt worden.

Die Antragsgegnerin ist gebeten worden, bis zur gerichtlichen Entscheidung über einen Antrag von Vollstreckungsmaßnahmen abzusehen oder vorher das Gericht zu benachrichtigen.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Kammer den Rechtsstreit in der Regel einem ihrer Mitglieder als Einzelrichter übertragen soll, wenn die Sache keine besonderen Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art aufweist und die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung hat (§6 Abs. 1 VwGO).

Alle Schriftsätze nebst Anlagen sollen zur Vermeidung gebührenpflichtiger Auslagen nur einfach eingereicht werden, denn an anwaltlich vertetene Beteiligte und Behörden leitet das Gericht Schriftsätze und Anlage per Telefax weiter.

..."


Gruß
zeitfürrecht


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r
  • Beiträge: 16
ist hiernach http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8980.msg62767.html#msg62767 ein Antrag auf Eilrechtsschutz ohne ein Widerspruchbescheid nicht verfrüht?


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H
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Abend zusammen,
Person R hat ebenfalls so einen Gebühren-/Beitragsbescheid bekommen - mit dem Zusatz, dass Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet sind (siehe Anhang).
Ist der beigefügte Bescheid tatsächlich vom Beitragsservice erlassen worden, und nicht von der ÖR Anstallt selbst ?

Ich sehe auf dem beigefügten Bescheid nur den Hinweis "Beitragsservic", aber nicht eine rechtsfähige Gesellschaft.

Kann der Beitragsservice jetzt schon Bescheide erstellen/erlassen ?? Oder ist da ein weiterer Angriffspunkt (entstanden) ?

Ein etwas verdutzter
Adonis


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Laut Anhang sind keine Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet worden. Sie werden nur angedroht!
Auch diesem Bescheid stoisch widersprechen.
???
Zitat aus dem Scchreiben (genau der letzte Satz über der Grußformel):
Für frühere Zeiträume haben wir am 01.06.2014 Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet.

Ich vermag da keine Androhung, wohl aber eine Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen zu erkennen.



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  • Beiträge: 35
@    tokiomotel

Am Besten erstmal bei dem/der Zuständigen anrufen (da arbeiten keine Unmenschen :) ) und sagen, dass du beim Beitragsservice auf den Widerspruchbescheid wartest bzw. mit denen in Korrespondenz stehst..

Im Fall von Person xyf43 wurde am Telefon sogar gesagt "ach die....pfff.  Wir legen das jetzt mal auf Wiedervorlage in zwei Monaten, da haben Sie Zeit um zu schauen, ob sich da noch was ergibt.

Es würde zumindest Luft verschaffen.


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