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Autor Thema: Gebühren-/Beitragsbescheid heute eingetrudelt  (Gelesen 1846 mal)

P
  • Beiträge: 3
Hallo miteinander

Folgende Situation:

Person A hat heute einen Beitragsbescheid mit Rechtsbehelfsbelerhung erhalten in dem er aufgefordert wird den rückständigen Betrag von 277,70 € zu zahlen, für den Zeitraum 01.01.2013 . 31.03.2014
Person A  hat seit einiger Zeit immer wieder Post von diesem Verein bekommen und auch immer getrost ignoriert.
Da aber in dem angegebenen Zeitraum Person A bei Person B wohnt und dort auch gemeldet ist und Person B seit Jahren fleißig die Rundfunkgebühren zahlt.
Sieht Person A auch nicht ein den geforderten Betrag zu zahlen.
Muss Person A Den geforderten Betrag bezahlen oder ist das Thema mit einem Widerspruch mit angabe der Beitragsnummer von Person B aus der Welt geschafft?

Mit Dank im vorraus  :)




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Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 05. Juni 2014, 05:33 von Uwe«

s
  • Beiträge: 3
Hi Penbeta,

hier ist eine ähnliche Situation, würde mich auch interessieren welche Wege man hier gehen kann.

Grüße


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  • Beiträge: 3.241
Tatsächlich sollte das Problem auf diese Art unbürokratisch gelöst sein: Es wird dem BS mitgeteilt, unter welcher Beitragsnummer die Wohnung durch Person B angemeldet ist. Es sollte aber nur auf einen Beitrags/Gebührenbescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung auf der Rückseite reagiert werden, ansonsten weiter ignorieren.

Hallo miteinander

Folgende Situation:

Person A hat heute einen Beitragsbescheid mit Rechtsbehelfsbelerhung erhalten in dem er aufgefordert wird den rückständigen Betrag von 277,70 € zu zahlen, für den Zeitraum 01.01.2013 . 31.03.2014
Person A  hat seit einiger Zeit immer wieder Post von diesem Verein bekommen und auch immer getrost ignoriert.
Da aber in dem angegebenen Zeitraum Person A bei Person B wohnt und dort auch gemeldet ist und Person B seit Jahren fleißig die Rundfunkgebühren zahlt.
Sieht Person A auch nicht ein den geforderten Betrag zu zahlen.
Muss Person A Den geforderten Betrag bezahlen oder ist das Thema mit einem Widerspruch mit angabe der Beitragsnummer von Person B aus der Welt geschafft?

Mit Dank im vorraus  :)


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P
  • Beiträge: 3
Vielen Dank Roggi für deine Antwort.

Das schreiben wurde soeben aufgesetzt und das Thema ist damit vom Tisch :D

Gruß Penbeta


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