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Argument Verletzung der Meldepflicht

Begonnen von fabulus, 28. Mai 2014, 18:09

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fabulus

Hallo,

Person A hat den tollen Brief erhalten und soll 2013 nachzahlen. Person A ist Student ohne Bafög und hat das Geld einfach nicht.
Person A würde sogar ab jetzt zahlen, aber nicht rückwirkend.

Die LRA dürfen ja Auskünfte einholen, dürfen Sie aber auch umgekehrt den Meldebehörden welche erteilen?
Wenn Person A sagt sie hätte seine Meldepflicht verletzt und wohne seit 01.2014 wieder hier und möchte ab da rückwirkend zahlen, hätte das Auswirkungen?

Danke

dimon

Zitat von: fabulus am 28. Mai 2014, 18:09
Wenn Person A sagt sie hätte seine Meldepflicht verletzt und wohne seit 01.2014 wieder hier und möchte ab da rückwirkend zahlen, hätte das Auswirkungen?

Person A kann es gerne versuchen, jedoch im Bezug auf diese Frage ist es noch keinem gelungen den Beitragservice davon zu überzeugen ab wann man zahlen möchte.

Roggi

Alle Zahlungsverweigerungen, die nicht durch eine Befreiung eines Amtes oder einer Behörde legitimiert und bescheinigt wurden, werden abgelehnt, man kann genausogut ohne Brieffreundschaft mit denen auf einen Beitragsbescheid warten und mit Gründen wie z.B.: "gegen das Grundgesetz Artikel 1-19" Widerspruch einlegen und Klage gegen einen Widerspruchsbescheid erheben.