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Mittelbayerische: "Der Zwangsbeitrag stinkt zum Himmel"

Begonnen von Uwe, 18. Mai 2014, 23:29

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Uwe

Der Zwangsbeitrag stinkt zum Himmel




Quelle: mittelbayerische.de

Sind die jüngsten Urteile zur Fernseh- und Rundfunkabgabe ein Witz?
Nein, viel schlimmer. Sie sind eine Attacke auf den Rechtsstaat und seine Bürger.

mehr auf:
http://www.mittelbayerische.de/nachrichten/kultur/artikel/der-zwangsbeitrag-stinkt-zum-himmel/1063624/der-zwangsbeitrag-stinkt-zum-himmel.html
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mickschecker

#1
Das fatale Urteil aus München hinterlässt immer mehr seine Spuren. Immer mehr Vertreter der bayerischen Presse versuchen die Ehre ihrer blau-weißen Heimat wieder etwas herzustellen.
Nach der Süddeutschen aus München nun auch die Mittelbayerische Zeitung für die Oberpfalz . Da erinnere ich mich doch gleich wieder gern an meine 3 Jahre Montagetätigkeit im schönen alten Regensburg , dem Standort dieses Blattes.
You can win if you want

Bürger

#2
...in der Tat ein mitreißender Artikel, der auf den erwähnten Artikel der

FAZ, 16.05.2014
Verfassungsgerichtshöfe
- Diese Rundfunkurteile sind ein Witz -
Die Verfassungsgerichtshöfe von Bayern und Rheinland-Pfalz haben entschieden, dass der Rundfunkbeitrag verfassungsgemäß ist.
Die Urteile sind einseitig, apodiktisch und von der Argumentation her oberflächlich.
von Michael Hanfeld
http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/verfassungsgerichtshoefe-diese-rundfunkurteile-sind-ein-witz-12941651.html

noch gehörig eins draufsetzt.

Ein famoses Wortfeuerwerk, das den Betroffenen tief aus der Seele spricht.
Absolut lesenswert!

Mehr davon!!!!! ;)
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Sophia.Orthoi

#3
ZitatAlles in Ordnung also, alles rechtens? Nein, es handelt sich um einen fatalen Pyrrhussieg der Rechtsverdreher, der den Rechtsfrieden (zer)stört.

Auf dem Punkt gebracht! Und das feiert der Bayerische Rundfunk als "Rechtssicherheit".

syna

#4
Zitat von: Helmut HeinIn Wahrheit zerstört der Zwangsbeitrag ein Recht, das über Jahrhunderte mühsam entwickelt wurde.

Da hat Helmut Hein leider recht. Das bayrische Verfassungsgericht
hat in der Tat einen Tiefpunkt erreicht.


Taj

#5
Das ist mal ein Meisterstück der schreibenden Zunft ! Sollte man weiter verbreiten und an Freunde, Gerichte, Sender, Kirchen etc. schicken. Vielleicht ebenso an Rossmann, Edeka und andere Großfirmen und die Eigentümer dort ermutigen nicht nur gegen die Betriebsstättenabgabe sondern auch als Privatmensch gegen den Zwangsbeitrag zu klagen. Möchte zwar nicht Andere vorschicken aber da haben Einige doch finanziell ganz andere Möglichkeiten.
Widerstand leisten - Einfach.Für Alle !

Rochus

#6
Was hält einen davon ab, den Text als Anlage einer Klage beizufügen? Oder noch besser: daraus zitieren und dann im Fundstellennachweis aufzuführen.
"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"