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Autor Thema: Klage noch sinnvoll? (2014)  (Gelesen 6425 mal)

F
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Klage noch sinnvoll? (2014)
Autor: 19. Mai 2014, 23:48
Hallo,
Person A hat auf mehrere Beitragsbescheide, immer mit Widerspruch reagiert. Die Begründungen wurden, wie zu erwarten, immer abgelehnt und Geld gefordert.
Nun kam der erste, auch so überschriebene Widerspruchsbescheid mit 2 Unterschriften, von der Mitteldeutschen Rundfunkanstalt. Allen Widersprüchen wurde nochmals gegengehalten und auf die Urteile dazu verwiesen, die Aussetzung der Vollstreckung abgelehnt. Einzig der Klageweg über das Verwaltungsgericht Gera ist offen.

Anmerkung:
Der Staat, darf den "Staatsfunk" nicht selbst bezahlen über eine Steuer, wegen der nötigen Trennung. Also gibt er das Thema an die Länder, welche es auch nicht dürfen, darum sind es plötzlich Beiträge. Trick: der "Staatsfunk" wird ermächtigt, sich das Geld selbst einzufordern. Man nennt das Ding Rundfunkbeitragsstaatsvertrag und alle berufen sich darauf. Der Beitragservice zieht sich als nicht rechtsfähige öffentlich-rechtliche Verwaltung aus der Kritik und hat somit alle Befugnisse für Datensammlung und Geldeintreiben.
Punkte wie Gleichheitsgrundsatz und Gerechtigkeit dürfen gedehnt werden, um das System zu vereinfachen. Die überaus zahlreichen Verbindungen von Medien zu Politik sind zu offensichtlich, aber tolerierbar, so die Richter.
Das Programm bietet schließlich ein breites Informationsangebot und viel Kultur. Mögliche einseitige Berichterstattung mahnt keiner an, Talkrunden werden gezielt manipuliert und wem es nicht paßt, der schaue eben "Wurst" auf Platz 1. Fragen unerwünscht. Kritik an Politik hat sich auf einzelne Politiker zu beschränken, bevorzugt wenn ihre Laufzeit vorrüber ist und möglichst platt, damit es jeder schnallt. Die Symbiose funktionert prächtig, Siamesische Zwillinge?
Das der selbe Staat die unabhängigen Richter beruft, zeigt die vollendete Demokratie.
Die entscheidende Klage gegen den ESM-Vertrag war ohne Erfolg, ...  Dank an die Richter.
So sieht Person A sich gegen einen Sumpf aus Politik, Medienwirtschaft und Staatsgewalt/Richter.

Fragen wird ausgewichen, oder gleich als unsubstanziert abgewiesen. Entscheidungen berufen sich immer aufeinander. Das es ein Beitrag und keine Steuer sei, wird immer hervorgehoben. Bspw. werden Darlegungen aus der Doktorarbeit von Anna Terschüren völlig ignoriert, auch andere gegensätzliche Auffassungen erscheinen nicht.
Ermano Geuer und Rossmann sind gescheitert, das Grundgesetz als Argument ist ausgehebelt.

Gibt es Urteile, die dem Widerstand zum Beitrag helfen?
Für Person A steht die Frage, besteht noch ansatzweise eine Chance auf Erfolg einer Klage?


Nachdenklich Grüße vom Fighter


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Re: Klage noch sinnvoll? (2014)
#1: 20. Mai 2014, 00:18
Hallo Fighter,

a) am Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz wurde meiner Kenntnis nach nur ein Teil der Klagepunkte überhaupt behandelt - der andere (zum Großteil Grundgesetz-relevante) Teil wurde zurück auf den Instanzenweg verwiesen.

b) Auch der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat meinem Verständnis nach "lediglich" bzgl. der Bayerischen Verfassung "geurteilt" - bzw. vielmehr nach politischem Kalkül.

c) Wohl kaum eine der unterinstanzlichen Verwaltungsgerichts-Entscheidungen dürfte bisher rechtskräftig geworden sein - Berufung ist wohl in allen Fällen zugelassen.

d) Grundgesetzliche Fragen kann letztenendes nur das Bundesverfassungsgericht behandeln.

Will sagen: Es ist noch lange nicht aller Tage Abend... :)
Der Kampf geht also eindeutig weiter.
Dranbleiben! Weitermachen!

PS: In den sozialen Netzwerken las ich kürzlich den Kommentar
Zitat
"Nach dem Lesen der Urteilsbegründung stelle ich fest, dass in Bayern zur Beurteilung der Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags anscheinend weniger die Verfassung als vielmehr der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag selbst zu Grunde gelegt wurde.
Ich fasse zusammen:
Es wurde nun hochoffiziell bestätigt, dass der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag mit sich selbst vereinbar ist."
Ich finde, das trifft den Nagel so ziemlich auf den Kopf ;)

Ergänzende "Mutmacher" findest Du in diesen beiden Presse-Artikeln:
Verfassungsgerichtshöfe Diese Rundfunkurteile sind ein Witz
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9468.0.html

Der Zwangsbeitrag stinkt zum Himmel
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9496.0.html

Und dass selbst die Neue Richtervereinigung Bedenken bzgl. der Bayerischen Gerichtsbarkeit hat, wie z.B. schon mal im Fall Mollath geäußert:
Richter warnen vor Beschädigung der Bayerischen Justiz, 28.08.2013
https://www.neuerichter.de/details/artikel/article/richter-warnen-vor-beschaedigung-der-bayerischen-justiz-342.html
lässt doch arg an der "Verbindlichkeit" solcherlei Urteile zweifeln.

Kleinbeigeben?!?
*NIEMALSNICHTNIMMER* - bei so offensichtlicher Rechtsverdrehung!!!!!!!!!!!!!!!!!

Meine Überzeugung bzgl. des Widerstands wächst jedenfalls eher, als dass sie schwindet.
Und ich dürfte nicht der einzige sein... ;)


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Re: Klage noch sinnvoll? (2014)
#2: 20. Mai 2014, 00:22
...achso, ich vergaß das Wichtigste:

Kategorische Zahlungsverweigerung... ;) ...egal wie.
Das ist das, was keiner von denen auf Dauer ignorieren kann.

Rundfunkbeitrag-Zahlungsstreik
www.ZAHLUNGSSTREIK.net

Die Million-Euro-Marke ist mittlerweile geknackt ;) :D
4.080+ Streikende = 1.074.000+ € zurückgehaltene/ nicht gezahlte Rundfunkbeiträge

Eintragen! Mitmachen!! Weitersagen!!!
Die Dunkelziffer öffentlich machen!!!!!
Auch, damit andere sehen, dass sie nicht allein sind... ;)


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Re: Klage noch sinnvoll? (2014)
#3: 20. Mai 2014, 00:26
Auch ich halte nichts von den Urteilen der beiden Verfassungsgerichte. Ich habe mich noch nicht ausgiebig damit beschäftigt, aber mir fielen sofort einige Ungereimtheiten auf. Bei nächster Gelegenheit werde ich mir die Urteile genauer ansehen. Auf keinen Fall wurde über persönliche Grundgesetzverstösse geurteilt, es ist noch alles offen.


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Taj

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Re: Klage noch sinnvoll? (2014)
#4: 20. Mai 2014, 07:31
Natürlich ist eine Klage weiterhin sinnvoll, allein um den Protest weiter sichtbar zu machen. Nach den Zahlen der KEF kommen die Mehreinnahmen hauptsächlich von den Betrieben. Ich glaube das Gros der Privaten die jetzt zahlen sollen ist noch gar nicht mit dem verwaltungsakt "Beitragsbescheid" beglückt worden. Insofern ist anzunehmen, dass es ca. 2.5 Millionen Menschen geben muß, die momentan wie wir hier auf das Stück Papier warten und dann evtl. den Rechtsweg beschreiten.

Bei uns zuhause haben wir nach knapp 1.5 Jahren lediglich die Ankündigung des Bescheides vom BS erhalten.

Weiterhin ist klagen sinnvoll um zu zeigen, wie erfolgreich die "Demokratie-Abgabe" tatsächlich ist. Sollten das die ÖRR gemeinsam mit der Legislative und der Judikative durchprügeln, dann wird spätestens dann jeder im Lande wissen, dass wir es hier mit einer kriminellen Verschwörung gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu tun haben. Wir haben als Bürger übrigens nicht nur das Recht sondern auch die Pflicht, uns gegen jeden zur Wehr zu setzen der es versucht diese Grundordnung zu beseitigen (GG). Wer sich nicht wehrt macht sich mitschuldig - alles schonmal da gewesen.

Das wird interessant wie Gerichte bei Hunderten, Tausenden oder  (hoffentlich) Hunderttausenden Klägern dieses Argument vom Tisch wischen wollen :-) Ob wir letztlich zahlen müssen oder nicht spielt eigentlich eine untergeordnete Rolle; der "politisch-medial-juristische Komplex" wird dann jedenfalls seine hässliche Fratze der ganzen Welt zeigen müssen.

Also, munter bleiben !


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Re: Klage noch sinnvoll? (2014)
#5: 20. Mai 2014, 23:10
Erstmal danke für die ermutigenden Antworten.
Ich hoffe, es ist gestattet, hier ein Link über das Possenspiel aus Bayern:
Link gesperrt? (Oh nein der Autor ist ein verbotener Begriff) also
... hat es sehr schön ausgeführt - "Komödienstadl: Bayerische Richter winken Rundfunkabgabe durch" - besser kann man es nicht darlegen.
Bürger:
Die Klagewelle des BS beginnt gerade, die Urteile reichen ihnen aus. Da der Sieg vorprogrammiert ist, dürfen sie das Geld auch einfordern. Wenn da einige gemeinsam 1Mio. € zurückhalten, das juckt doch nicht, gibt es später mit Zinsen obendrauf.
Roggi:
Egal wie groß das Geschrei ist, sie nutzen das Ergebnis.
Taj:
Sehr optimistisch mit 2.5Mio die warten. Die Masse zahlt, und das ist genug damit sie den Rest durch alle Instanzen treiben können.
Erfahren, wird davon kaum einer, man schweigt es einfach tod.

Für Person A steht die Frage, kann sie das Gericht auffordern die Schriften von Degenhart oder Terschüren als Quellen anzuerkennen und sich mit der Richtigkeit oder Fehlern auseinanderzusetzen?
Wie wird vermieden, dass ein Verweis auf die gefällten Urteile, es der Klage ebenso ergeht?
Es geht um das Verwaltungsgericht, werden dort verfassungsrechtliche Einwände überhaupt bewertet? UND
Wie wird vermieden, das der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag als solches verbindlich herangezogen wird, ohne ihn zu differenzieren?

Wie sollte der Widerspruch beim Verwaltungsgericht aufgebaut sein?
Was wird der Spaß kosten? Und was die nächste Stufe erst?

Sehr nachdenklich der Fighter


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giggi

Re: Klage noch sinnvoll? (2014)
#6: 27. Mai 2014, 10:12


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Re: Klage noch sinnvoll? (2014)
#7: 27. Mai 2014, 12:17
http://www.juwiss.de/rundfunkbeitrag-verfassungsgemaess/

Hallo kennt das Jemand?

Bisher nicht. Danke für den Link. Denn das ist die erste Zusammenfassung
und Bewertung der Urteile von Rheinland Pfalz und Bayern, die mir zu Augen
kommen --> lesenswert!





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D
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Re: Klage noch sinnvoll? (2014)
#8: 27. Mai 2014, 12:44
Danke, Giggi, kannte ich noch nicht!

@ Alle einmal die folgende Frage:  Das Gesetz spricht von einem "Einwirkungsbereich".  Diesen Begriff definiert der Duden wie folgt:

"Ein­wir­kungs­be­reich, der oder das.  Wortart:  Substantiv, maskulin oder Substantiv, Neutrum.  Häufigkeit:  Rechtschreibung.  Worttrennung:  Ein|wir|kungs|be|reich.  Bedeutung:   Bereich, Gebiet, in dem von jemandem, einer Institution o.?Ä. bestimmte Wirkungen, Einflüsse auf andere Personen oder Sachen ausgehen."

Da stellt sich mir folgende Frage:  Wenn ein(e) Bürger(in) absolut keinerlei Rundfunk konsumiert und sich in Wohnung oder Haus ebenso absolut keinerlei Geräte oder Vorrichtungen befinden, die einen Empfang desselben ermöglichen und somit erlauben - befindet sich dann die/der besagte Bürger(in) eigentlich noch im "Einwirkungsbereich"?

Denn, um eine "Einwirkung" zu haben, müsste die/der Bürger(in) ja erst einmal die zum Konsum notwendigen Geräte (Radio und/oder TV-Gerät), sowie die zum Empfang benötigte Peripherie (Parabol-Antenne, Digital-Receiver) besitzen, um dann innerhalb des Einwirkungsbereiches an der Ver(un-)anstaltung des ÖRR partizipieren zu können.

Darüberhinaus stellt sich die Frage nach der Gleichbehandlung der Bürger auf der Ebene der Rechtsprechung der Europäischen Union.  Bekanntlich machen Übertragungswege nicht an den Staatsgrenzen halt sondern führen dazu, dass die Zuhörer und Zuschauer des ÖRR in Deutschland den Konsum von Menschen zahlen, die in den Nachbarstaaten zu Hause sind (was die Idee, seinen Wohnort (falls möglich) in das benachbarte Ausland zu verlegen durchaus wieder in einem sehr reizvollen Licht darstellt).

In jedem Fall führt die Anbindung der Beitragszahlung an "Wohnraum" zu Ungerechtigkeiten.  Denn selbst wenn sich Zwangszahler aufgrund fehlender Technik streng genommen nicht im Einwirkungsbereich des ÖRR aufhalten, selbst also keinerlei Möglichkeit am Konsum der Leistung haben und am ÖRR gar nicht partizipieren können, sollen sie zur Finanzierung und "funktionsgerechten Ausstattung des ÖRR" beitragen.  Diese Nicht-Konsumenten haben somit keinerlei Vorteil, während sie jedoch den Rundfunk-Konsum anderer Leute innerhalb und ausserhalb Deutschlands finanzieren sollen.

Den Einwand der politischen Abnick-Kaste, nämlich dass auch über PC's (zu Hause), Tablets oder Smartphones "Rundfunk" konsumiert werden könnte, ist absurd - vor allem, wenn man solche mobilen Geräte überhaupt nicht besitzt!  Die Gesetze in Deutschland stellen im allgemeinen nicht auf Möglichkeiten ab, sondern sanktionieren tatsächliches Fehlverhalten.  Beispiel:  Man wird NICHT für die Vorstellung bestraft einen Bankraub zu begehen, sondern für die Ausführung desselben (wobei manchmal allein schon der Versuch strafbar ist).

Ebenso erhält man kein Kindergeld für die mögliche, sondern für die tatsächliche Zeugung von Kindern.

Mit welchem Recht also verlangt der Ö(Un-)RR also von mir Geld für etwas, was ich nicht möchte, nicht bestellt habe - und noch nicht einmal empfangen kann oder dass auch nur will?

Grüße aus Absurdistan!

D61


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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
(Jean-Jacques Rousseau)

Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei – mögen sie noch so zahlreich sein – ist keine Freiheit.   Freiheit ist immer Freiheit des Andersdenkenden.
(Rosa Luxemburg)

M
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Re: Klage noch sinnvoll? (2014)
#9: 28. Mai 2014, 14:35
Den Link hatte E. Geuer auch auf seiner Twitterseite gepostet. Die Seite sollte man im Auge behalten. Nicht nur der letzte Beitrag S. Eggerath ist interessant, auch E. Geuer hat dort bereits Artikel veröffentlicht: http://www.juwiss.de/tag/rundfunkbeitrag/


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Ich äussere in meinen Beiträgen grundsätzlich meine persönliche Meinung. Diese stellen keine Rechtsberatung dar.

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Re: Klage noch sinnvoll? (2014)
#10: 28. Mai 2014, 23:46
Die Sache mit der "Klage" ist wahrlich interessant!
Darauffolgende Beiträge (zu dieser Diskussion) motivieren glücklicherweise wieder etwas.

Bitte noch eine interessante, evtl dazugehörende Kernfrage:

Wenn eine  ----> KLAGE<----  ABGELEHNT bzw VERLOREN wird ... ja bitte was ist dann?
Tritt dann nicht das altbekannte: "Kläger zahlt dann die Zeche für sowohl sich selbst ALS AUCH den Gegner" in Kraft?

Ja aber jetzt stelle man sich vor, dass ein "armer Mensch" (der sich z.b. nicht mal nen Fernseher leisten kann, sehr wohl aber ein Dach über Kopf braucht) so etwas derartiges erlebte!
Das wäre ja dann geradezu lächerlich, oder? Einem der klagt, weil er sich "Rundfunkscherz nicht leisten kann", mit zig-facher "Straf"zahlung zu belasten?
Einen Bären, der sich über die Falle im Wald und die Verletzung am Bein beklagt, dafür erschießen?

Gibt es denn hierzu auch ein "Gesetz", dass eine derartige Feedbackschleife als "zulässig" erklärt?

Person a wäre für eine Klage extrem bereit, doch hinterfragt sehrwohl auch die "Schachzüge" DANACH!
Person a ist von Unsicherheit befallen.



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Re: Klage noch sinnvoll? (2014)
#11: 29. Mai 2014, 00:09
Wenn man googelt nach Kosten für eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht, kommen mehrere Seiten in Betracht, die sich mit den Klagen wegen dem Rundfunkbeitrag beschäftigen.
Eine Seite vom 04.01.2013 gibt die Kosten an, womit zu rechnen wäre, wenn es beim Bundesverfassungsgericht verhandelt wird:

http://www.frag-einen-anwalt.de/Klage-gegen-Rundfunkbeitrag-%28GEZ%29-Anwaltskosten,-Verfahrenskosten,-Worst-Case---f208497.html

Zwischenzeitlich hat es eine Kostensteigerung gegeben.
Demnach mehrere tausend Euro nur für den Anwalt in letzter Instanz.


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Re: Klage noch sinnvoll? (2014)
#12: 05. Juni 2014, 15:39
Ah, Stichwort Kostensteigerung, ich verstehe!
Wenn kurz vor Sommerferienbeginn alle zugleich ins Auto gen Süden steigen möchten, steigt zufällig genau dann der Benzinpreis. Ist es nicht so?
Ich glaube, das nennt man geradeaus und schlicht: Business!

Danke Roggi für deine Gedanken und Meinungen....

Folgend ein Gedanke meiner heutigen schlaflosen Nacht, den ich auch in einem anderen Thema geschrieben hatte, der aber bitte auch hier noch mal ein Verlesen finden möchte, weil passend:

Am Rande gefragt: ist es nicht ABSURD?
- man stelle sich bitte folgendes vor:

Grund des Widerspruchs und der berechtigten Klage sei EXISTENZMINUMUM bzw finanzielle Probleme von Person a etc.
Widerspruchs- und letztliche KlageABLEHNUNG bzw Instanzen und Anwaltskosten etc ... hat hochmultiplizierte (Zusatz-)Zahlung in Konsequenz zur Folge, und dies bedeute für den Klagenden geradeaus und erst recht den totalen finanziellen Ruin!
Bzw: das einzige, was sich Person a hier denn "leisten" könnte, ist einfach nur die "Zwangszahlung", mehr aber nicht!
Nur wie blöd, dass sich Person a diese ja eigentlich gar nicht leisten kann!

Gibt es denn ein Grundgesetz, das ein solches, völliges ABSURDUM als ZULÄSSIG erklärte ??



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Re: Klage noch sinnvoll? (2014)
#13: 05. Juni 2014, 15:43
Wenn jemand am Existenzminimum lebt, kann er als Härtefall gelten und wird dementsprechend vom Beitrag befreit.
Für Gerichtskosten gibt es etwas ähnliches das nennt sich dann Prozesskostenhilfe. Die muss man m.W. bei Gericht vor oder mit Klageerhebung beantragen.


Edit "Bürger":
Thread geschlossen, da sich 2018 die Frage noch etwas anders stellt bzw. die Antworten tlw. etwas anders ausfallen - siehe nunmehr u.a. unter
VG regt an, nach BVerfG-Urteil 18.7.18 die Rücknahme der Klage zu prüfen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28251.0.html
Begründung Widerspruch/ Klage nach BVerfG-Urteil vom 18.07.2018?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28123.0.html
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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