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Autor Thema: Beitragsservice meldet Rückwirkend an  (Gelesen 3292 mal)

N

NHK

  • Beiträge: 4
Beitragsservice meldet Rückwirkend an
Autor: 20. Mai 2014, 17:45
Person A wurde im Februar und März jeweils einmal vom Beitragsservice angeschrieben. Nach dem zweiten Anschreiben im März hat sich Person A dann ab 4/2014 selbst angemeldet.

Heute bekam Person A die Antwort, welche der Beitragsservice  zum November Person A rückwirkend angemeldet hat, obwohl Person A sich erst im Dezember beim Einwohnermeldeamt angemeldet hatte (vorher hatte Person A keine eigene Wohnung gehabt). Person A weiss allerdings nicht, welches Datum das Einwohnermeldeamt für den Einzug angegeben hatte, hat damals nur angegeben das Person A vor 2 Wochen in die Wohnung eingezogen ist. Wahrscheinlich hatten sie dann vielleicht 29. oder 30. November angegeben, genau müsste Person A nochmals beim Anmeldeformular nachsehen (liegt bei seinen Eltern).

Muss Person A jetzt alles nachzahlen, oder erst ab seinen Anmeldedatum ab 4/2014 und kann man gegen die restlichen Monate wiedersprechen oder hat Person A "Pech" gehabt ?



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. Mai 2014, 19:32 von themob«

d
  • Beiträge: 342
  • Gegen Zwangsfinanzierung
Auch wenn sich Person A selber angemeldet hat gilt der fällige Beitrag ab dem Tag, an dem der Einwohnermeldeamt die Daten erfasst hat.
Man kann gegen restliche Monate nicht widersprechen, weil diese Abzocke im 15 RStV so geregelt ist. Es empfehlt sich erst auf einen Beitragsbescheid mit dem Widerspruch zu reagieren.
Im Forum gibt es genügend Infos darüber.


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N

NHK

  • Beiträge: 4
Kurzes Update: Person A hat sich erkundigt, das Anmeldedatum vom Einwohnermeldeamt war der 30. November.  Leider dumm gelaufen, der Beitraggsservice will für einen Tag (!) die volle Monatliche Gebühr für November kassieren was inakzeptabel ist, vor allem wenn man umzieht.

Soll Person A beim Beitragsservice anrufen oder schreiben,  den Sachverhalt schildern und auf Kulanz hoffen (Person A würde auch die 60 Cent für dem 30. Nov. zahlen) , oder die bittere Pille schlucken und wegen dem geringen Streitwert die 17,98 Euro zahlen.

Oder soll Person A einfach wirklich Frech den Beitrag für die 29. Tage nicht zahlen und es darauf ankommen lassen ?

Gibts es schon ähnliche Fälle ?   


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  • Beiträge: 909
  • an den ÖRR : "You can´t always get what you want"
Einwohnermeldeämter haben nun mal nicht die optimalen Öffnungszeiten vor allem für Berufstätige.
Zumeist ist nur an einem Wochentag länger (-18.00Uhr) geöffnet. Dies ist dafür gedacht , dass man nicht wegen jedem kleinen Behördenkram einen halben oder gar ganzen Tag frei nehmen muss. Wenn dieser eine mögliche Tag dann ausgerechnet und unglücklich auf den letzten im Monat fällt , kann es nicht angehen , dass man dafür bestraft werden soll.
Ich würde den einen Tag anteilig überweisen und darauf bestehen meine tatsächlich entstandene Schuld beglichen zu haben.
Diese absurde Regelung der nur monatlich möglichen Zahlweise zeigt doch nur , mit welch widersinnigen Regelung wir es hier zu tun haben.
Es gibt genügend Beispiele wo auf den Tag genau abgerechnet wird und dies reibungslos funktioniert.
So bei der Kfz-Steuer sowie bei der Kfz-Haftpflicht. Auch Miete , Strom und Wasser wird exakt nach Datum bzw. Verbrauch berechnet.
Nur beim Beitragsservice geht das nicht. Warum ? Gewinnoptimierung und unersättliche Gier !


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