Person A wurde im Februar und März jeweils einmal vom Beitragsservice angeschrieben. Nach dem zweiten Anschreiben im März hat sich Person A dann ab 4/2014 selbst angemeldet.
Heute bekam Person A die Antwort, welche der Beitragsservice zum November Person A rückwirkend angemeldet hat, obwohl Person A sich erst im Dezember beim Einwohnermeldeamt angemeldet hatte (vorher hatte Person A keine eigene Wohnung gehabt). Person A weiss allerdings nicht, welches Datum das Einwohnermeldeamt für den Einzug angegeben hatte, hat damals nur angegeben das Person A vor 2 Wochen in die Wohnung eingezogen ist. Wahrscheinlich hatten sie dann vielleicht 29. oder 30. November angegeben, genau müsste Person A nochmals beim Anmeldeformular nachsehen (liegt bei seinen Eltern).
Muss Person A jetzt alles nachzahlen, oder erst ab seinen Anmeldedatum ab 4/2014 und kann man gegen die restlichen Monate wiedersprechen oder hat Person A "Pech" gehabt ?