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Autor Thema: Mein Widerspruch  (Gelesen 9472 mal)

S
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Mein Widerspruch
Autor: 10. Mai 2014, 09:56
Hier mal mein letzter Brief an die GEZ.



Gruß
Tom


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Re: Mein Widerspruch
#1: 10. Mai 2014, 17:04
Hallo,

danke für die Info!

Habe damit wieder einige gute neuen Ideen und Formulierungen bekommen, da ich mir seit längerem Gedanken mache, was wohl eine fiktive Person A, die vor 2 Monaten zwangsangemeldet geworden wäre, in ihrem Widerspruch wohl reinschreiben würde... ;)

Eine Frage dazu habe ich noch:

Macht es eigentlich Sinn, denen den "Antrag auf Aussetzung der Vollziehung" in einem extra Schreiben zu schicken, oder kommt es aufs gleiche raus wenn man das im Text/Betreffzeile vom Wiederspruch mit reinschreibt?

Frei  8)


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P
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Re: Mein Widerspruch
#2: 10. Mai 2014, 18:36
kleinlich möchte ich nicht sein, aber bei Punkt 12, sollte das wahrscheinlich mit "wie" statt wir beginnen,

ebenso im weiteren Verlauf, beginnt der Satz im Pural obwohl dann nur von einem Widerspruch die Rede ist.

Zum Inhalt selbst Punkt 8

Grundversorgung ist nirgendwo definiert. Was ist das genau? Was könnte es sein? Wegen fehlender Normenklarheit, fehlt hier schon die Transparenz. Das aus dem Grund, dass es zwar eine Entscheidung eines Gerichtes gab, aber diese Aussage welche getroffen wurde hat so keinen Einzug in eine Norm gefunden. Es wurde schlicht nicht beschlossen. Das Gericht kann und darf aber keine Vertraglichen oder gesetzlichen Regelungen in der Art vorgeben, sondern sollte aus meiner Sicht nur werten und sagen was okey wäre oder was halt nicht, wenn es dazu Streit gibt. Es sollte jedoch nicht so sein, dass, wenn es Urteile gibt, an Verträgen deshalb keine Anpassungen erfolgen.
Beispiel dazu gibt es z.B. Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung wurden teilweise/vollständig durch Gerichte gekippt. Was dann folgt ist durch den Gesetzgeber eine Neugestalltung, welche sich teilweise an Vorgaben der Gerichte hält, aber eben genau auch diese Punkte dann in den Gesetzen regelt und oder überhaubt klar stellt. Genau das fehlt aber bei der Grundversorgung. Es steht halt nirgendwo, außer in dem Urteil von vor X (ca. 30 Jahren). Es fehlt auch eine klare Abgrenzung, was Grundversorgung genau nicht ist. - Ist die zusätzliche Altersverorgung eine Grundversorgung oder nicht? Aus meiner Sicht nicht, also würde ich diesen (Teil) Betrag in jedem Fall streichen. Und genau das auch mit in meinem Widerspruch aufführen.


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Re: Mein Widerspruch
#3: 10. Mai 2014, 19:11
Macht es eigentlich Sinn, denen den "Antrag auf Aussetzung der Vollziehung" in einem extra Schreiben zu schickenoder kommt es aufs gleiche raus wenn man das im Text/Betreffzeile vom Wiederspruch mit reinschreibt?

Frei  8)
Den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung direkt mit zu Anfang im gleichen Schreiben mit dem Widerspruch stellen ist empfehlenswert. Beispiele gibt es hier schon einige.


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S
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Re: Mein Widerspruch
#4: 11. Mai 2014, 10:09
kleinlich möchte ich nicht sein, aber bei Punkt 12, sollte das wahrscheinlich mit "wie" statt wir beginnen,

ebenso im weiteren Verlauf, beginnt der Satz im Pural obwohl dann nur von einem Widerspruch die Rede ist.

Zum Inhalt selbst Punkt 8
...
Stimmt. Korrekturlesen wäre sinnvoll gewesen.

Das mit der Grundversorgung werde ich mir für die Zukunft merken. Wird bestimmt nicht der letzte Widerspruch gewesen sein. ;)
 

Gruß
Tom


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Re: Mein Widerspruch
#5: 15. Juli 2014, 21:20
Hallo Schandi,

da ich nun auch einen Gebührenbescheid bekommen habe, würde ich gerne deine Vorlage nutzen, da ich diese sehr gut finde.

Kannst Du mir sagen, ob diese noch soweit aktuell ist? Wegen den Quellen/Verweise auf irgendwelche laufenden Gerichtsverfahren? Vor einigen Wochen war ja wieder was zu lesen, dass ein Gericht was abgelehnt hatte.

Wäre nett, wenn Du mir kurz antworten würdest, ob ich noch was besonderes beachten sollte :)

Danke sehr!


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