Nach unten Skip to main content

Autor Thema: WEGEN DDR-WAHLPROPAGANDA ZDF-Fernsehrat fordert TV-Verbot für Kristin Otto  (Gelesen 4117 mal)

Uwe

  • Moderator
  • Beiträge: 6.419
  • Angst und Geld habe ich nie gekannt :-)
    • gez-boykott.de
WEGEN DDR-WAHLPROPAGANDA
ZDF-Fernsehrat fordert TV-Verbot für Kristin Otto




Mainz – Ärger für ZDF-Star Kristin Otto (48):
Ein Mitglied des Fernsehrats will die Rekord-Olympiasiegerin vom Bildschirm verbannen lassen!

mehr auf:
http://www.bild.de/regional/chemnitz/kristin-otto/tv-verbot-fuer-kristin-otto-35864838.bild.html


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

t

themob

Zitat aus der Bild:
Zitat
ZDF-Fernsehrat Hugo Diederich (60) zu BILD: „Jemand, der sich seiner Vergangenheit nicht stellt, hat in einer politischen Nachrichtensendung nichts zu suchen. Deshalb ist Frau Otto eine Fehlbesetzung für die heute-Nachrichten.“

Das fordert gerade der richtige. Da gibt es doch den netten Spruch: Wer im Glashaus sitzt......

Die Fassade bröckelt - Stasi-Opfer in der Steuerfalle
Unter Verdacht: Der VOS-Vorsitzende und ZDF-Fernsehrat Hugo Diederich. Es geht um den Verdacht der Veruntreuung von Steuergeldern. Der Verein soll dank öffentlichen Mitteln Funktionäre als „Berater“ beschäftigt haben und die daraus anfallenden Sozialbeiträge nicht abgeführt haben. Zur Anklage kam es bislang nicht. Doch die Schlinge scheint sich enger zu ziehen.

http://www.berliner-kurier.de/kiez-stadt/die-fassade-broeckelt-stasi-opfer-in-der-steuerfalle,7169128,24818600.html

Ein ZDF Fernsehratsmitglied, gegen den ein Strafverfahren läuft wegen Verdacht auf Veruntreuung von Steuergeldern. Spätestens mit Bekanntgabe des Aktenzeichens hätte der Herr aus dem Fernsehrat entfernt werden müssen und jemand anders seinen Platz einnehmen sollen. 

Vielleicht sollte sich man erstmal von den Journalisten und Moderatoren trennen, die sich mit politischen Lobbyvereinigungen identifizieren und sich stark für deren Richtung engagieren. Somit von vornherein eine objektive und unabhängige Berichterstattung ausgeschlossen ist: z.B. Claus Kleber - Atlantikbrücke und sein Interview mit dem Siemens Chef und noch andere die ähnlich engagiert sind

Übrigens gibt es beim MDR, vertreten durch deren Intendantin, auch eine gewisse pikante Vergangenheit eben gerade dieser Intendantin - dies interessiert aber keinen

Frau Otto muss wohl herhalten weil man sich an die großen Kaliber eines C.K nicht rantraut und sich selbst in der Vordergrund spielen will, um den eigenen Mist zu verdrängen.





Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

R
  • Beiträge: 1.126
Googelt mal nach Frau Otto. Die hat wesentlich größere Sachen aufzuarbeiten, die im wesentlichen mit ihrer Vergangenheit als aktive Sportlerin während der DDR-Zeit zusammenhängen. Während andere Sportler, die damals in der gleichen Situation waren, in der Frau Otto sich befunden haben soll, an der Aufklärung dieser Dinge aktiv mitarbeiten, schaltet die Dame auf stur und wird noch fleißig gedeckt. Irgendwie ist die unangreifbar. Aber keineswegs ein Vorbild, zumindest in meinen Augen. Aber auch dafür dürfen wir blechen.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. Mai 2014, 10:18 von Rochus«
"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

 
Nach oben