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Autor Thema: Fällt der deutsche Rundfunk„beitrag“ in Bayern?  (Gelesen 88958 mal)

Uwe

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Fällt der deutsche Rundfunk„beitrag“ in Bayern?
Als Popularkläger vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof


von ERMANO GEUER

Die Popularklage ist ein gerichtliches Verfahren, welches in dieser Form einzigartig ist. In Art. 98 S. 4 Bayerische Verfassung (BV) heißt es:

„Der Verfassungsgerichtshof hat Gesetze und Verordnungen für nichtig zu erklären, die ein Grundrecht verfassungswidrig einschränken.“

Dies bedeutet kurz gesagt: Jede bayerische Rechtsnorm kann von jedermann vor dem Verfassungsgerichtshof im Popularklageverfahren angegriffen werden.

mehr auf:
http://www.juwiss.de/57-2014/


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S
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Zitat
Als Termin zur Urteilsverkündung wurde der 15. Mai 2014 bestimmt. An diesem Tag wird ganz Deutschland nach München schauen. Man darf gespannt sein!

Nach München schauen: Innerlich die Aufmerksamkeit nach München richten. Also nicht mit der Glotze schauen.


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y
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Geuer verliert den Prozess


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Geuer verliert den Prozess
Nicht negativ spekulieren, sondern einfach den 15.05.2014 abwarten.
Dann wissen wir mehr ;)


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Geuer verliert den Prozess
Vielleicht zu 49% , zu 51% gewinnt er und das reicht doch wohl fürs erste. Die Sache wird sicher äußerst eng , ist aber auf keinem Fall aussichtslos !
Dieses wenigstens eine Prozent "Übermacht" an Argumenten müssen die edlen Herren auf dem Podest dem Kämpfer Ermano Geuer zugestehen. Sonst macht man sich in München für ewig lächerlich. Dann nützt auch nichts ein noch so prächtiger Justizpalast.
Ich schau mir das Spektakel an.


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Zitat

Nach München schauen: Innerlich die Aufmerksamkeit nach München richten. Also nicht mit der Glotze schauen




Am besten Live dabei sein, oder sich inhaltlich an den beiden (ziemlich angewachsenen) Runden Tischen in Berlin und Offenburg beteiligen, und Ideen entwickeln, für alle 3 Möglichkeiten, die der 15.5.14 bringen könnte.

1. Ermano Geuer verliert komplett
(denke und hoffe ich nicht, aber dann wären wir so was von gefordert!!!!! Egal wie das Urteil ausfallen wird, wir dürfen auf garkeinen Fall kleinbeigeben. Denn dann geht es erst richtig los.)

2. Weitergabe als Richtervorlage nach Karlsruhe

(wir müßten ab dem 16.5.14 auf jedenfall präsent bleiben, Ideen dazu für die RT in Berlin und Offenburg)

3. Ermano Geuer und die anderen Kläger haben gewonnen
(wir müßten auf jeden Fall aktiv bei der korrekten Umsetzung präsent sein, Ideen und Umsetzungen angedacht bei den RT in Berlin und Offenburg)

Wir haben also auf jeden Fall noch einiges vor!!!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. April 2014, 19:20 von karlsruhe«
Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

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2. Weitergabe als Richtervorlage nach Karlsruhe
(wir müßten ab dem 16.5.14 auf jedenfall präsent bleiben, Ideen dazu für die RT in Berlin und Offenburg)
3. Ermano Geuer und die anderen Kläger haben gewonnen
(wir müßten auf jeden Fall aktiv bei der korrekten Umsetzung präsent sein, Ideen und Umsetzungen angedacht bei den RT in Berlin und Offenburg)
...gern auch der RT in Sachsen, speziell Dresden ;)

BS/GEZ Gegenwehr- Runder Tisch - Sachsen (DD, L, C)
https://www.facebook.com/groups/GEZ.Orga.DD.SN/

Initiative
"Mediennutzung ohne Zwangsgebuehren - Für ein demokratischeres Rundfunksystem"
www.mediennutzung-ohne-zwangsgebuehren.de


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  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
Umso mehr RT desto besser, am besten in den Kalender eintragen ;)

Wenn ich auch daran teilnehmen kann, komme ich auch gerne nach Dresden, kein Problem :)

bin allerdings nicht bei Facebook, also das Ganze auch für "Nichtfacebooker"


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. April 2014, 20:38 von karlsruhe«
Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

k
  • Beiträge: 27
Leider wird Geuer auch nach meiner Meinung nicht gewinnen.

Meiner Vermutung nach werden die Klagen großer Unternehmen (Sixt...) dazu führen, dass die Berechnung der Rundfunksteuer (ich erlaube mir die "Abgabe" richtig zu bezeichnen) zugunsten von Unternehmen angepasst wird.

Für das Gros der Beitragszahler (also vor allem die natürlichen Personen) wird sich nichts ändern. Kein Verfassungsgericht wird dieser Milliardenlobby den Hahn zudrehen, zumal der ÖR ja gebraucht wird, um die politische Meinung zu Beeinflussen und ausrangierte Politiker zu parken (es können ja nicht alle zur DB ;)).

Ich bitte euch aber fleißig die Daumen dafür zu drücken, dass ich mit meine Einschätzung kolossal falsch liege!!!!!


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  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
Das heißt doch genau was ich sage, nicht nur Daumen drücken, wir müssen an die Öffentlichkeit und in die Öffentlichkeit.

Habe in diversen persönlichen Feldversuchen vorort das Interesse und die Unkenntnis zum neuen Beitragsgeschehen
vorort und hautnah erleben dürfen (siehe verschiedene Aktionen von mir im Kalender)

Jetzt sind wir mehr als gefordert.

Der 15.5.14 ist nur ein grobes Richtdatum, wir müssen uns jedoch jetzt schon vorbreiten, wie wir damit weiter machen werden und auch müssen!

Erste Brainstormings dazu, bei den RT in Berlin, Offenburg und........

(siehe jeweils Kalender mit der Bitte um zahlreiche Teilnahme >:D)

Nur gemeinsam und so zahlreich wie möglich können wir etwas bewirken.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. April 2014, 20:58 von karlsruhe«
Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

B

Bernd

Bin gespannt wie das Amigoland entscheiden wird. Ich glaube, aber nicht dass die armen Politiker Angst haben müssen auf ihr zwangsfinanziertes Sprachrohr.

Wie sollten die den bloß ihre Propaganda sonst verbreiten? Außerdem gibt es da schöne Pöstchen in den Unternehmensgeflechten.


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OK, Deine Einschätzung.

Und wie sieht Dein Weg aus?


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  • an den ÖRR : "You can´t always get what you want"
Meiner Vermutung nach werden die Klagen großer Unternehmen (Sixt...) dazu führen, dass die Berechnung der Rundfunksteuer (ich erlaube mir die "Abgabe" richtig zu bezeichnen) zugunsten von Unternehmen angepasst wird.
Ja , darauf wird es im Urteil vor allem hinaus laufen , Unternehmen im umfangreichen Filialbetrieb zufrieden zustellen. Das beträfe dann aber erst mal "nur" den Teilbereich der Klage zur Betriebsstättenabgabe .
Ich glaube kaum , dass man Ermano Geuer mit seiner Klage im anderen Teilbereich der privaten Haushaltsabgabe leer ausgehen lassen wird. Auch er bekommt sein Zugeständnis , sonst holt er es sich demnächst in der nächst höheren Instanz.
Ich schätze mal in welche Richtung es gehen wird. Nicht umsonst haben die hohen Herren schon zur Verhandlung zum Erstaunen aller Anwesenden in die richtige Richtung gebohrt.
Zitat von Ermano Geuer aus juwiss.de
"Das Gericht hakte an dieser Stelle bei den Beteiligten nach. Unter anderem musste auch die Frage erklärt werden, warum die Regelung für Privatpersonen oder Unternehmen nicht die Möglichkeit des Gegenbeweises enthalte."
Es bleibt spannend bis zum 15.05.2014 , 9.59 Uhr.
Danach gibt es sicher um so mehr Gesprächs-und Diskussionsstoff.


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  • Status: Noch nie Rundfunkbeiträge bezahlt.
Meine Meinung:

FALLS Ermano Geuer den Prozess mit diesen Argumenten verlieren würde, würde vom Bayerischen Verfassungsgerichtshof schriftlich bescheinigt, dass man in Deutschland vor Gericht nicht Recht, sondern ein Urteil bekommt.
Und immer mehr Leute würden geltende Gesetze missachten, da dann klar würde, dass deren Auslegung je nach Laune "der da oben" zurechtgebogen wird.

Ob die das wollen...?

Frei 8)


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-> Link zur aktuellen Situation einer fiktiven Person F

-> Link zur fiktiven 60-seitigen Klagebegründung einer fiktiven Person F

Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.

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"
Es bleibt spannend bis zum 15.05.2014 , 9.59 Uhr.
Danach gibt es sicher um so mehr Gesprächs-und Diskussionsstoff.



Ja und damit können und müssen wir jetzt schon beginnen.


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