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  • Verfassungsbeschwerde gegen die Neuregelung der Rundfunkbeit: 05. Mai 2014

Autor Thema: Verfassungsbeschwerde gegen die Neuregelung der Rundfunkbeiträge  (Gelesen 6630 mal)

Uwe

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Verfassungsbeschwerde gegen die Neuregelung der Rundfunkbeiträge

Mündliche Verhandlung: Montag, 5. Mai 2014, 11:00 Uhr



Der Landtag Rheinland-Pfalz hat mit Gesetz vom 23. November 2011 (GVBl. S. 385) dem 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag zugestimmt. Dieser beinhaltet insbesondere eine Neuregelung der Rundfunkgebühren ab dem 1. Januar 2013. Danach müssen Unternehmen Rundfunkbeiträge zahlen, deren Höhe von der Zahl der Betriebsstätten, der dort beschäftigten Mitarbeiter sowie der gewerblich genutzten Kraftfahrzeuge abhängt.

Hausanschrift:
Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Ernst-Ludwig-Str. 3
55116 Mainz
Telefon (Zentrale): 06131/16-4800
Fax: 06131/16-4887   

mehr auf:
http://www.mjv.rlp.de/Gerichte/Verfassungsgerichtshof/Termine-Anhaengige-Verfahren/


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P
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Frage: Tagt das RLP-Verfassungsgericht im Gebäude des Justizministeriums?

Dann gilt:
Zitat
Achtung!
Neue Anschrift ab dem 02.05.2014:
Diether-von-Isenburg-Str. 1
55116 Mainz
Quelle: http://www.mjv.rlp.de/Impressum/

Wer kann hingehen und berichten??


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Uwe

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Sehr geehrter Herr Uwe,

die Verhandlung findet im Sitzungssaal E 009 des Neuen Justizzentrums Koblenz, Deinhardpassage 1, 56068 Koblenz, statt. Anmeldungen gibt es nicht. Der Zutritt ist so lange möglich, bis alle Plätze besetzt sind.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag


V. D.
Leitender Regierungsdirektor


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Ist das nicht herrlich?

Wenn ich das Aktenzeichen richtig interpretiere, stammt die Klage bereits aus dem Jahre 2012. Sollte es noch andere Bundesländer außer Bayern geben, in denen man schon längst hätte Klage einreichen können?

Ist näheres über die Beschwerdeführerin und ihren Anwalt bekannt?


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

R
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Bei persönlicher Betroffenheit (Verstoß gegen subjektive Grundrechte) kann ggf. innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten des Gesetzes individuelle Verfassungsbeschwerde erhoben werden, siehe z.B. Verfassungs-GH Berlin. Dort ist auch eine Klage eines meiner Facebook-"Freunde" anhängig - es geht hier um Ungleichbehandlung als Ausländer hinsichtlich Bafög-Befreiung. (Die Frist für die unmittelbare Verfassungsbeschwerde ist rum, also keine Zeit mit dem Gedanken einer Verfassungsbeschwerde verschwenden).

Nur in Bayern kann man eine allgemeine Normenkontrollklage einreichen. Offenbar eine Besonderheit des Bayer. Verfassungsrechts. (Sind gar nicht so schlimm die Bayern  >:D).


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"Eine Abgabe ist jedenfalls immer dann eine Steuer und kein Beitrag, wenn sie Begünstigte und Nichtbegünstigte zur Finanzierung einer staatlichen Leistung heranzieht" (Paul Kirchhoff)

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Sehr geehrter Herr Uwe,

die Verhandlung findet im Sitzungssaal E 009 des Neuen Justizzentrums Koblenz, Deinhardpassage 1, 56068 Koblenz, statt. Anmeldungen gibt es nicht. Der Zutritt ist so lange möglich, bis alle Plätze besetzt sind.

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Wird jemand vom Forum vor Ort sein?


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Friedrich Schiller:
Die Großen hören auf zu herrschen, wenn die Kleinen aufhören zu kriechen.

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Anscheinend war niemand vom Forum dabei.

Urteil am 13. Mai 2014

https://twitter.com/geuerermano/status/463357518920818688

http://www.rundschau-online.de/aus-aller-welt/verfassungsbeschwerde-strassenbauer-klagt-gegen-rundfunktbeitrag,15184900,27032022.html


Zitat
...SWR-Justiziar Hermann Eicher betonte, das klassische Empfangsgerät habe als „Anknüpfungspunkt“ für den neuen Beitrag nicht mehr getaugt. Insofern seien etwa bei Unternehmen nun die Zahl der Mitarbeiter, der Betriebsstätten und der Kraftfahrzeuge entscheidend. „Wir sind der Meinung, dass der Gesetzgeber so typisieren durfte.“ Bei mehr als 40 Millionen Teilnehmerkonten könnten nicht alle einzeln betrachtet werden. „Dass dabei an bestimmten Stellen Härten entstehen, muss gar nicht bestritten werden“, sagte Eicher. Neue Alternativen für den Mechanismus seien aber auch in der Verhandlung nicht zutage getreten...



Dazu lesen wir noch mal, was Herr Dr. Eicher vor gar nicht allzu langer Zeit von sich gegeben hat:

Zitat
"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

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Zitat
...SWR-Justiziar Hermann Eicher betonte, das klassische Empfangsgerät habe als „Anknüpfungspunkt“ für den neuen Beitrag nicht mehr getaugt. Insofern seien etwa bei Unternehmen nun die Zahl der Mitarbeiter, der Betriebsstätten und der Kraftfahrzeuge entscheidend. „Wir sind der Meinung, dass der Gesetzgeber so typisieren durfte.“ Bei mehr als 40 Millionen Teilnehmerkonten könnten nicht alle einzeln betrachtet werden. „Dass dabei an bestimmten Stellen Härten entstehen, muss gar nicht bestritten werden“, sagte Eicher. Neue Alternativen für den Mechanismus seien aber auch in der Verhandlung nicht zutage getreten...
Ich bin immer noch der Meinung, dass hier das größte Problem übersehen wird: Die sollen doch gerne ihre Teilnehmer einzeln oder typisiert betrachten, aber den Nichtteilnehmer müssen die anders betrachten: Nichtteilnehmer Fernsehen, Nichtteilnehmer Radio, Nichtteilnehmer örR usw...


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Roggi, Du bringst es auf den Punkt. Habe ich so noch gar nicht betrachtet. Das sieht wirklich nach "Gleichschaltung" aus, was da veranstaltet wird. Und gerade das sollte es doch nicht mehr geben.

Pluralismus im Sinne einer Nichtteilnehmerschaft scheint wirklich nicht gefragt zu sein. Da könnten sich ja plötzlich unerwünschte Freigeister entwickeln, da sie den panem-et-circensis-Mist nicht (mehr) mitmachen möchten.


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s
  • Beiträge: 87
...
Dazu lesen wir noch mal, was Herr Dr. Eicher vor gar nicht allzu langer Zeit von sich gegeben hat:

Zitat
"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

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Sehr guter Hinweis,
immer die Fahne in die Windrichtung halten oder wie?
Es ist erstaunlich zu welcher Einsicht die Menschen plötzlich kommen wenn Sie dafür bezahlt werden!
:'(


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