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Autor Thema: Erinnerung Angaben - Bestätigung der Anmeldung - Zahlung der Rundfunkbeitäge  (Gelesen 1478 mal)

P
  • Beiträge: 2
Liebe Leute,

Person A ist neu hier im Forum und das aufgrund steigender Unsicherheit. Warum???

A erhielt im Dezember 2013 das erste Schreiben vom Beitragsservice mit der Bitte um die Angaben zum neuen Rundfunkbeitrag. Dabei überlegte A, was der richtige Weg wäre und Bekannte rieten A, das Schreiben ganz getrost außer Acht zu lassen. Es folgten dann noch weitere Schreiben sowie die "letzte Erinnerung vom 18.02.2014. Auch diese Schreiben wurde von A - mit etwas Bauchschmerzen - erfolgreich ignoriert.

Am 19.03.2014 erhielt A eine "Bestätigung der Anmeldung", was A ja an sich ganz freundlich findet, jedoch dieser Anmeldung nie zugestimmt hatte. Nun, am 04.04.2014 erfolgte die "Zahlung der Rundfunkbeiträge" in Höhe von 269,70 EUR. Dieses Schreiben, die Art und Weise, vor allem aber der benannte Betrag lässt die Wut in A aufsteigen!!!

Um es kurz zu machen: Soll A den Betrag jetzt sicherheitshalber zahlen, das Schreiben ignorieren....??? Weiß gerade nicht so richtig weiter. Nicht das A im Nachgang noch einiges mehr zahlen muss.

Hat wer einen Tipp für A ? A ist im Forum zu meinem aktuellen Stand nicht wirklich fündig geworden.?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. April 2014, 17:26 von Uwe«

a

awawaw

1. Ruhe bewahren und nicht einschüchtern lassen.... bis der Gerichtsvollzieher mit einem Durchsuchungsbeschluss vor der Tür steht.....
vergeht eine seeehhr lange Zeit. (-:

Also mein Nachbar meinte zum Neffen in einem ähnlichen Fall...
Bevor kein BEITRAGSBESCHEID mit Rechtsmittelbelehrung ( Widerspruch innerhalb .. ) zugestellt wird.. handelt es sich um belanglose Infoschreiben ohne Verwaltungsaktcharakter und können ignoriert werden.
Sollte jedoch auf einen BEITRAGSBESCHEID nicht reagiert werden... ist dieser Verwaltungsakt nach 4 Wochen rechtskräftig... bedeutet die Bande hat 30 Jahre Zeit diesen einzutreiben.. Dieser BEITRAGSBESCHEID ergeht in der Regel bei Nichteinschüchternlassen/Nichtzahlung
der Rundfunksteuer für den 3 Monatszeitraum ( und dann immer wieder nach 3 Monaten..) . Also WIDERSPRUCH ... und später KLAGE... vor dem Verwaltungsgericht. Oder einlullen lassen und den Apparat finanzieren.



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Z
  • Beiträge: 1.535
Bis jetzt hat A doch alles richtig gemacht bis auf einen Punkt:
Er hätte keine Panikattacken kriegen sollen, das ist unnötig!
Bisher geht er ja nach Schema F vor.
Wobei es natürlich nicht falsch ist, die Kohle vorrätig zu halten.
Sollte das Bundesverfassungsgericht zu unseren Gunsten entscheiden, hat A einen großen Batzen Geld zum:
-Verjubeln, Feiern, Einladen
-Kinodauerkarte für sich und Partner kaufen
-Spenden an wirklich Bedürftige
-Investitionswunsch früher erfüllen als geplant
-...


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P
  • Beiträge: 2
oh... mit so fixen Antworten hätte A nicht gerechnet   :)

Dann wird A sich den Rat zu Herzen nehmen und vorerst etwas den Blutdruck sowie die Nervosität senken  ;D

Danke!


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