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Autor Thema: Person A hat vergessen auf weitern Bescheid Widerspruch einzulegen  (Gelesen 5775 mal)

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jtk

  • Beiträge: 6
Hallo,
Person A hat innerhalb eines Monats Widerspruch gegen den ersten Beitragsbescheid eingelegt, den zweiten Beitragsbescheid hat er jedoch ignoriert und die 4 Wochen sind lange um.
Der Widerspruchsbescheid vom ersten ist aber noch nicht gekommen, es sind aber noch nicht 3 Monate vergangen. Nun ist erstmals eine Mahnung eingegangen über den gesamten Zeitraum.
Wie sollte A weiter vorgehen , einen Widerspruch auf den zweiten Bescheid einreichen wobei die 4 Wochen Frist abgelaufen ist bringt das noch was ?
Ende März also nach Urteilsverkündung wären die 3 Monate abgelaufen, nach der A eine Untätigkeitsklage einreichen könnte.

Gruß jtk



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. März 2014, 12:39 von Uwe«

  • Beiträge: 3.235
Das ist eine miese und dubiose Taktik von denen, da kann man nur drauf reagieren, indem der neue Beitragsbescheid angefordert wird, weil man ihn nicht erhalten hat. Da die ihn abgesendet haben mit ihrer Infopost, ist die Zustellung nicht sichergestellt und keineswegs bewiesen. Wenn ein Beitragsbescheid nicht zugestellt wurde, müssen die ihn erneut versenden, die Frist fängt auch neu an zu laufen, es ist wieder 4 Wochen Zeit für einen Widerspruch.
Hier sind weitere Infos:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7924.msg57370.html#msg57370


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jtk

  • Beiträge: 6
Danke Roggi für deine schnelle Antwort.
Das heißt die schicken alle 3 Monate einen Beitragsbescheid ? Wie sollte das Anforderungsschreiben denn deiner meinung nach aussehen und an wen soll Person A diesen dann schicken ?
An die Kölner oder an die Länderbezogene Adresse ? Für deine Mühe danke ich dir schon mal im Vorraus.






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@jtk
Hallo jtk , genauso war auch mein Werdegang. Habe dem ersten Beitragsbescheid fristgemäß widersprochen , auf den darauf folgenden zweiten Beitragsbescheid aber nicht mehr reagiert und die Frist wissentlich verstreichen lassen. Denn ich war zunächst der Annahme , dass ich erst mal auf den ersten Beitragsbescheid einen dazugehörigen Widerspruchsbescheid erhalten müsste. Dem war natürlich nicht so und wurde mir nach gründlichem Befassen mit den vielen Infos hier im Forum erst zu spät bewusst. Ich erhielt dann auch diese Mahnung , dieser habe ich mit einer Art Beschwerde-Mail an den BR geantwortet. Grober Inhalt war : Man möge doch bitte erst mal den Widerspruch zum ersten Beitragsbescheid bearbeiten und eine Entscheidung dazu treffen , bevor man zu weiteren Maßnahmen wie Mahnungen greift. Es kam eine 0815 Blabla-Antwort zurück , man leitet die Angelegenheit weiter nach Köln. Darauf ist nichts mehr passiert  , bis dann wieder nach einiger Zeit der dritte Beitragsbescheid eintrudelte , dem ich dann natürlich wieder widersprochen habe.
Der zweite Beitragsbescheid ist also irgendwie bedeutungslos untergegangen , der fehlende Eingang des 2.Widerspruches dazu scheint beim Beitragsservice niemand wirklich interessiert zu haben. Dazu kann man sich natürlich auch so seine fragwürdigen Gedanken machen.


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jtk

  • Beiträge: 6
Hallo mickschecker es ist schon schlimm was in diesem land so abgeht und ich lönnte für wetten das am 25.03.2014 unser Hoffnung auch noch stirbt.
Weil ja unlängst bekannt ist das eine krähe der anderen kein Auge aushackt. Also werde ich den zweiten wohl einfach ignorieren wie nicht bekommen .
Danke für deine Auskunft ist momentan ganz schön schwierig sich dass passende hier rauszusuchen bei der Fülle an Threads.
Gruß jtk


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@jtk
Hallo jtk nochmal , ist wirklich schwierig , immer die für sich beste Lösung zu finden. Denn die Denkweise des Beitragsservice ist mit klarem Menschenverstand nicht zu ergründen. Deren Handlungsweise für den nächsten Schritt ist nicht wirklich vorhersehbar. Die sind einfach nur unberechenbar , schieben so auch gerne mal eine drohend wirkende und Angst einflößende Luftnummer zwischen rein. In der Hoffnung man lässt sich davon einlullen , verliert die Nerven und gibt schon vorzeitig auf.
----Eine Reaktion auf deine Mahnung wäre aber meiner Meinung nach schon angebracht. Dafür bedarf es nicht unbedingt eines Rechtsbehelfes.----
Man wird doch wohl auch mal so zwischendurch seinen Standpunkt äußern dürfen , um denen deutlich zu machen , dass sie ihr Spielchen nicht nach ihren Gutdünken weiter durchziehen können.
Schreibe an deine für dich zuständige LRA eine Mail und moniere diese Mahnung. "Man soll doch bitte zeitnah auf den Widerspruch zum ersten Beitragsbescheid reagieren , erst mal diesen ordnungsgemäß bearbeiten und dir den dazugehörigen Widerspruchsbescheid zukommen lassen. Die erhaltene Mahnung akzeptierst du nicht und forderst zunächst unverzüglich deinen Widerspruchsbescheid ein."
Damit ist denen klar , sie haben es hier nicht mit einem Schnelleinknicker zu tun. Sie werden so auf ihr absichtliches Hinauszögern von Widerspruchbescheiden hingewiesen. Sie befinden sich somit im Zugzwang . Deren Praxis , 3-4 Widersprüche zu sammeln und erst nach unendlich langer Wartezeit (wenn überhaupt) mit einem zusammengefassten Widerspruchsbescheid darauf zu reagieren, ist nicht akzeptabel und hinnehmbar.
Vom Beitragszahler wird in vierteljährlichem Abstand das Reagieren innerhalb von vier Wochen abverlangt , und die nehmen alle Zeit der Welt für sich in Anspruch. Provozieren mit ihrer Schlamperei noch die völlig unnötige Untätigkeitsklage und strapazieren wohl damit gewollt unsere Nerven.
Du erhältst auf deine "Beschwerde" per Mail zwar keine aussagekräftige Antwort ,("wird weitergeleitet") aber sie wird auf jeden Fall dort registriert und inhaltlich zur Kenntnis genommen. Intern stellt man sich dort schon darauf ein , so jedenfalls meine damals daraus gewonnene Erfahrung.
Das Anfordern eines neuen 2.Beitragsbescheides bringt meiner Meinung nach keine echten Punkte. Die können auch nicht sicher beweisen , dass du diesen schon einmal erhalten hast. Zudem würde das denen auch nur unnötig bezeugen , dass du die Sache über Gebühr ernst nimmst. Das hat dieser Schlaugurkenverein nicht verdient , eher sollte man diesen mit verdummenden und ignorierenden Aktionen lächerlich machen und Rätsel raten lasen , womit sie dich als nächstes belästigen können.


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  • an den ÖRR : "You can´t always get what you want"
Nachtrag: Jede LRA (außer SR) hat bezüglich Kontakt mit dem Beitragsservice eine eigenständige Mailadresse.
Diese scheinen meiner Meinung nach etwas "kompetenter" bedient zu werden , als die allgemein abfertigende Mailadresse von Köln.
Man geht dazu auf rundfunkbeitrag.de , weiter auf Beitragsservice , weiter auf Ansprechpartner vor Ort.
Zumindest wird so erst mal die zuständige LRA mit einbezogen und es geht nicht gleich an die Lakaien von Köln.


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jtk

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Hallo
hatte dem Beitragsservice eine Mail zukommen lassen, als Antwort kam nur wie von mickschecker beschrieben das Sie weitergeleitet wird mehr ist nicht passiert. Gestern kamen dann 2 Briefe einer mit der Ankündigung zur Vollstreckung und ein weiterer Beitragsbescheid mit Rechtsbehlfsbelehrung. Die Ignorieren mich scheinbar komplett. Wie sollte ich jetzt weiter reagieren warten bis der GV kommt ? Oder dem Service mitteilen ehe er einen GV losschicken könne solle man doch erstmal einen gerichtlichen Mahbescheid rausschicken dem ich dann widersprechen könnte. Es steht ja viel geschrieben aber was davon kann man wirklich verwerten. Richtig ist doch das der Beitragsservice ein Unternehmen ist und das der so wie jedes andere Unternehmen  einen Rechtsweg einhalten muß oder ?
Gruß jtk


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Die Ankündigung zur Vollstreckung ist halt nur eine Ankündigung. Das besagt noch lange nicht , dass diese auch in naher Zukunft durchgeführt wird. Solange du keinen Widerspruchsbescheid bekommst , würde ich mich kategorisch auf die Hinterbeine stellen und dies auch so dem eventuell sich ankündigendem oder auch gleich auftauchendem GV mitteilen.
Das gleiche war so bei mir so schon vor längerer Zeit und bis heute weiter nichts passiert. Mehr Schein als Sein .
Möchtegern-Wichtigtuer verbreiten gern mal heiße Luft , diese sollte man erst mal eiskalt verpuffen lassen.
Dem neuen weiteren Beitragsbescheid widersprichst du einfach so wie bei den zuvor erhaltenen.



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jtk

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@ mickschecker danke für die schnelle Antwort. Soll Person A das Schreiben mit der Ankündigung zur Zwangsvolstreckung ignorieren oder kann A sich irgendwie vorbereiten ?



PS : Danke fürs ändern


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. April 2014, 18:41 von jtk«

 
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