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Laptop mit Internetzugang Osnabrück: Klägerin geht gegen Rundfunkgebühr vor

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Uwe:
Laptop mit Internetzugang
Osnabrück: Klägerin geht gegen Rundfunkgebühr vor



Das Osnabrücker Verwaltungsgericht verhandelt am Dienstag eine Klage gegen die Rundfunkgebühr. Die Klägerin führte an, dass der Beitrag keinerlei rechtliche Grundlage habe.
Eine Klägerin ist vor Gericht gezogen, weil sie für einen Computer mit mobilem Internetzugang ebenfalls Rundfunkgebühr zahlen muss.

mehr auf:
http://www.noz.de/deutschland-welt/medien/artikel/463654/osnabruck-klagerin-geht-gegen-rundfunkgebuhr-vor

Redfox:
Die Verhandlung findet nach dem Artikel der OZ heute am 1. April (um 10 Uhr) statt.

Sophia.Orthoi:
Die Berichterstattung ist so miserabel. Hoffentlich nicht die Klage. Schlecht begründete Klagen können Präzedenzfälle verursachen, die uns mehr schaden könnten, oder?

Interessant, ob es stimmt:


--- Zitat ---Der Norddeutsche Rundfunk hält dem entgegen, dass davon auszugehen sei, dass sie mit ihrem Gerät [Laptop] die Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auch nutze.
--- Ende Zitat ---

Es geht also nicht um das Können, sondern um das Ausgehen, dass man die Angebote nutzt.

Irgendwann soll dieser Terror mit Unterstellungen und kostenpflichtigen, abstrakten Möglichkeiten enden!

Redfox:

--- Zitat von: Sophia.Orthoi am 01. April 2014, 08:43 ---Es geht also nicht um das Können, sondern um das Ausgehen, dass man die Angebote nutzt.

Irgendwann soll dieser Terror mit Unterstellungen und kostenpflichtigen, abstrakten Möglichkeiten enden!

--- Ende Zitat ---

Man sollte in einem solchen Fall Beweise der Anstalt verlangen. In Log-Dateien werden nach der Datenschutzerklärung des NDR die Zugriffe für statistische Zwecke ausgewertet. Es wäre also möglich, die Anzahl der Zugriffe selektiert nach Mobilfunkanbietern zu belegen. Aber selbst wenn - ein mobiles Endgerät hat keinen Bezug zur Wohnung (sonst hätte man ja kein Mobilgerät).

Was die Urteile in 1. Instanz angeht: Ich denke nicht, dass sich der Bayerische Verfassungsgerichtshof davon beeindrucken lässt.

seppl:
Ich glaube, dass die Berichterstattung der OZ miserabel ist.

Warum sollte der NDR behaupten, sie nutze den ÖRR, wenn das laut RBStV überhaupt nicht relevant ist für die Zahlungspflicht?

@Sophia.Orthoi

Jede Klage nützt. Auch die verlorene, da sie trotzdem einen Widerstand dokumentiert. Die eine ist falsch formuliert und verliert, die andere richtig und gewinnt. Schade nur ums Geld...

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