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Autor Thema: Kahlaer klagt: Verwaltungs-Gericht prüft Rundfunkbeitrag  (Gelesen 7915 mal)

Uwe

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Kahlaer klagt: Verwaltungs-Gericht prüft Rundfunkbeitrag



Der 2013 eingeführte Rundfunkbeitrag beschäftigte am Dienstag das Verwaltungsgericht Gera. Ein Bürger aus Kahla hat Klage gegen seinen Beitragsbescheid eingelegt.

mehr auf:
http://www.thueringer-allgemeine.de/web/zgt/leben/detail/-/specific/Kahlaer-klagt-Verwaltungs-Gericht-prueft-Rundfunkbeitrag-604735391


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Der Nächste Depp der mit Geräten anfängt... wo das endet ist klar. da brauchen die Richter das Urteil nur noch kopieren x.x


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Der Nächste Depp der mit Geräten anfängt... wo das endet ist klar. da brauchen die Richter das Urteil nur noch kopieren x.x
Einen Kläger hier als Depp zu bezeichnen ist unter aller Sau  , das muss nicht sein. Diese unangebrachte Art von negativer Ehrung hat hier keiner in seinen Bemühungen verdient. Der Kläger mag sich etwas ungeschickt angestellt haben und er war wohl ungenügend vorbereitet.  Ist nun aber nicht so weltbewegend schlimm , das Ergebnis und die Erkenntnisse daraus waren es dem missglücktem Versuch allemal wert , es überhaupt erst mal getan zu haben. Auf jeden Fall war es nützlich für weitere Klagen.
Wer hier jemanden als Depp bezeichnet , soll es gefälligst besser machen und das auch nachweisbar belegen !


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Stimmt, mein +1 habe ich da auch etwas vorschnell abgegeben. "Depp" muss wirklich nicht sein, aber bei dem Rest musste ich zustimmen:

Zitat
Nach Angaben des Gerichts sieht er einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz, weil der Beitrag von allen Haushalten gezahlt werden muss, egal ob sie ein Radio oder Fernsehgerät besitzen oder nicht. Zudem handle es sich um eine Steuer, die vom Bund gesetzlich geregelt werden müsse.

Jeder klagt gegen die gleichen Gründe, die, so scheint es jedenfalls, irgendwo aus dem Netz gefischt wurden. Sicher ist es positiv, wenn die Leute aktiv werden, aber ich finde es bedenklich, wenn jeder mit der gleichen Standardbegründung Klage einreicht. Welche dann wiederrum höchstwahrscheinlich fehlschlägt. Die Ausführungen des Gerichts geben dann im schlimmsten Fall weiteren Spielraum, dass künftige Klagen abgeschmettert werden.

Irgendwann schauen dann die Richter vielleicht auch nicht mehr so genau hin und stempeln den Fall einfach ab.


Die Leute sollten sich viel mehr mit dem Fall beschäftigen und ihre persönlichen Gründe finden.

@seppl: Ich hoffe ich habe damit meinen Standpunkt hinreichend erläutert und konnte Deine PN beantworten.  ;)


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Ich äussere in meinen Beiträgen grundsätzlich meine persönliche Meinung. Diese stellen keine Rechtsberatung dar.

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@mick

"Depp" war sicher etwas über die Spitze, aber irgendwann überwiegt die Frustration einfach. Und mein Frust rührt aus genau der Problematik die Minion da anspricht- Klagen werden wegen immer gleicher Fehler nicht genau betrachtet und so finden selbst angebrachte Argumente kaum Beachtung. Und die journalistische Aufbereitung lässt dann die Gesamtklage als gesamt falsch erscheinen. Allein diese Öffentlichkeit brennt sich in die Köpfe der Menschen, auch der Richter. Und derart beeinflusste Richter werden dann nur die nötigen Gegenargumente suchen um ein Negativurteil zu erstellen statt sich mit der Richtigkeit mancher Darstellungen auseinander zu setzen.

Wenn das so weiter geht gibt es beim Verwaltungsgericht sicher bald einen Urteilsbaukasten zu diesem Thema. Dann müssen die nur noch zusammen schneiden wie sie es brauchen http://gez-boykott.de/Forum/Smileys/default/lipsrsealed.gif


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Sicher ist es positiv, wenn die Leute aktiv werden, aber ich finde es bedenklich, wenn jeder mit der gleichen Standardbegründung Klage einreicht. Welche dann wiederrum höchstwahrscheinlich fehlschlägt. Die Ausführungen des Gerichts geben dann im schlimmsten Fall weiteren Spielraum, dass künftige Klagen abgeschmettert werden.

Irgendwann schauen dann die Richter vielleicht auch nicht mehr so genau hin und stempeln den Fall einfach ab.

Klagen werden wegen immer gleicher Fehler nicht genau betrachtet und so finden selbst angebrachte Argumente kaum Beachtung. Und die journalistische Aufbereitung lässt dann die Gesamtklage als gesamt falsch erscheinen. Allein diese Öffentlichkeit brennt sich in die Köpfe der Menschen, auch der Richter. Und derart beeinflusste Richter werden dann nur die nötigen Gegenargumente suchen um ein Negativurteil zu erstellen statt sich mit der Richtigkeit mancher Darstellungen auseinander zu setzen.

Ich war noch nie so gespannt.
Ihr Beiden habt also die korrekten Klagebegründungen gegen den Rundfunkbeitrag,
die deutschlandweit alle "unabhängigen" VG-Richter überzeugen würden?

Und wenn ja,
wollt Ihr Eure korrekten Klageschriften dann jetzt schon mal hier veröffentlichen
oder
wollt Ihr erstmal bis zu Eurem "schon gewonnenen" Klagetermin abwarten und uns dann damit überraschen?


Jetzt mal ehrlich:
Ich halte diese ganzen "unabhängigen" Verwaltungsrichter(innen) nicht für so primitiv, dass sie den Rundfunkbeitrag tatsächlich allen Ernstes für gerecht halten und erst noch von der Vernunft überzeugt werden müssen.

Systemkonforme "Entscheidungen" bringen eben nur Vorteile (keine Urteilsaufhebung vom OVG zu befürchten,
Beförderung zum OVG o. höher weiterhin möglich, keine Ab- und/oder Versetzung zu befürchten,
Unterstützung von z. Bsp. Landesregierungen, BVerfG garantiert,
örR ist die finanzkräftigere Prozesspartei (auch ein Wichtiges Kriterium für manche Richter)...



Also wenn Ihr Zwei es trotzdem schaffen werdet, wäre ich Euch natürlich sehr verbunden.
(Dann könnt ihr mich meinetwegen auch einen Deppen nennen. Hauptsache wir sind dann den Zwangsbeitrag los.)

Aber ich bleibe erstmal skeptisch und halte höchstens noch den EGMR Straßburg für tatsächlich unabhängig!

Markus



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Zitat
Ich halte diese ganzen "unabhängigen" Verwaltungsrichter(innen) nicht für so primitiv, dass sie den Rundfunkbeitrag tatsächlich allen Ernstes für gerecht halten und erst noch von der Vernunft überzeugt werden müssen.
Rechtssprechung hat erstmal nichts mit Gerechtigkeit zutun. Und Richter/innen können nur mit der Rechtssprechung und Ableitungen aus der Rechtssprechung arbeiten.
Alles was ich sage ist, dass ich es schädlich finde, wenn sich die Leute nicht ausführlich genug mit der Problematik beschäftigen und Klage mit einer Begründung einreichen, die ansich einfach nur populär ist.

Ich kann nicht nachvollziehen, warum Du versuchst zu provozieren. Ich habe meine Meinung geäussert, nicht mehr und nicht weniger.


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Alles was ich sage ist, dass ich es schädlich finde, wenn sich die Leute nicht ausführlich genug mit der Problematik beschäftigen und Klage mit einer Begründung einreichen, die ansich einfach nur populär ist.

Das muss ich so verstehen, dass Du denkst, dass
die bisherigen "Urteile" bzgl. des Rundfunkbeitrages so ausfallen mussten,
weil die bisherigen Klagen angeblich "so schlecht" waren.

Es gibt für die Kleinrichterlichen da nicht die geringste Möglichkeit, ein vernünftiges Urteil zu sprechen?
So sehr sie sich auch anstrengen?
Sie können nur Argumente für den Rundfunkbeitrag finden?

Und bei "richtigen" Klagebegründungen würden sie dann urplötzlich ihre Strategie ändern?

Ich würde das natürlich auch gerne glauben wollen,
aber halte Sichtweise, dass es auschließlich nur an den Klagebegründungen liegen soll,
für nicht komplex genug.

Geuers Klage ist bestimmt eine Herausragende.
Aber ich bin sicher, der Bayr. Verfassgh. wird am 25. März mit allen Mitteln dagegen halten.
Wenn es sein muss, leider sogar mit Rechtsbeugung….

Markus


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Es gibt für die Kleinrichterlichen da nicht die geringste Möglichkeit, ein vernünftiges Urteil zu sprechen?
So sehr sie sich auch anstrengen?
Ein kleiner Normalsterblicher Kläger rennt dagegen an , wie gegen eine Betonwand , die extra für ihn aufgestellt wurde.
Diesem Eindruck kann man sich leider immer weniger erwehren.
Selbst wenn die Klage einem noch so ausgefeilt erscheint , wird nicht richtig darauf eingegangen und die Ohren werden krampfhaft auf Durchzug gestellt.
Dafür soll man auch noch über 100€ löhnen.  Gutes Geschäft...
Einen guten Meinungsverstärker bekommt man auch schon dafür !

Geuers Klage ist bestimmt eine Herausragende.
Aber ich bin sicher, der Bayr. Verfassgh. wird am 25. März mit allen Mitteln dagegen halten.
Wenn es sein muss, leider sogar mit Rechtsbeugung….
Daher ist es umso interessanter , wie die Hochwohlgeborenen mit einem Ermano Geuer umgehen werden.
Dieses Kaliber kann man sicher nicht so leicht und ohne Einschalten des Gehirns unter den Teppich kehren.
Schwer genug wird es allemal für ihn , das liest man bereits aus der Pressemitteilung heraus.
http://www.bayern.verfassungsgerichtshof.de/8-VII-12u.a.-Pressemitt.mdl.Verh..htm


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Das muss ich so verstehen, dass Du denkst, dass
die bisherigen "Urteile" bzgl. des Rundfunkbeitrages so ausfallen mussten,
weil die bisherigen Klagen angeblich "so schlecht" waren.

Wenn Du das denken musst, bringt es nichts etwas darauf zu erwidern. Offenbar interpretierst Du gerne meine Beiträge und gehst für Deine Argumentation von Deiner Interpretation und nicht mehr von meinen Beiträgen aus.


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@Minion

Die Diskussion zielt auf uns beide würde ich mal sagen. Tut aber auch nichts zur Sache, denn alles was hierbei eventuell zu erreichen wäre bringt vieleicht irgendeinem Ego was. Unser Ziel liegt hier aber an ganz anderer Stelle.

@unGEZahlt

Ich bin mit meiner Klage quasi noch im ersten Satz. Doch mit Sicherheit kann ich dir sagen das meine Bezugnahme auf den Gleichheitsgrundsatz nicht den Hauch irgendeiner Geräteabhängigkeit enthalten wird, obwohl ich seit Jahren nichts außer meinem Lappy hab. Das ist schon klar seit ich den 15.RÄStV und das Kirchhof Gutachten zum ersten mal gelesen habe.
Ich habe schon viele Argumentationen gelesen die sich auf eine unverhältnismäßige Ungleichbehandlung mangels Geräten stützten. Eins hatten Alle gemeinsam- selbst mit meinem minimalen und ungeschulten juristischen Ahnungen konnte ich sie im Handumdrehen an einer Mauer aus Paragraphen zerschellen lassen....
Daher meine Reaktion auf diesen Artikel.

Ich gebe zu, "Depp" war sehr ungerecht. Aber Gerätebezug?... Nebenbei, die "Steuerargumentation" halte ich persönlich nach >>aktuellem<< Kenntnisstand für aussichtslos. Greuers Begründungen räume ich diesbezüglich jedenfalls wenig Chancen ein, hab damals einiges von ihm gelesen. Und Teschüren ist scheinbar auch nicht schlüssig. Ihrer Dissertation entnehme ich jedenfalls nur eine persönliche Meinung. Aktuell arbeite ich aber genau an dieser Stelle noch die Quellenverweise durch, also Nagel mich bitte nicht auf diese Meiniung fest.


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Zitat
Ich bin mit meiner Klage quasi noch im ersten Satz. Doch mit Sicherheit kann ich dir sagen das meine Bezugnahme auf den Gleichheitsgrundsatz nicht den Hauch irgendeiner Geräteabhängigkeit enthalten wird
Halte ich auch für Unsinn sich mit der Argumentation aufzustellen "Ich habe keine Geräte". Das ist, wie auch die Gerichte festgestellt haben, die eben nur nach dem aktuell gültigem Staatsverträgen urteilen können, aktuell nicht mehr von Belang und damit fliegt die Klage, sofern sie nicht weitere gute Argumente liefert, vom Richtertisch.

Aus meiner persönlichen Sicht, halte ich diese Argumentation aber hauptsächlich für Unsinn, weil ich mir nicht vorschreiben lasse, woher ich meine Informationen beziehe und mit welchem Gerät. Dazu sagt auch das Grundgesetz ganz klar, dass ich "ungehindert" Informationen beziehen darf.

Zitat
die "Steuerargumentation" halte ich persönlich nach >>aktuellem<< Kenntnisstand für aussichtslos
Die halte ich hingegen für schwierig, aber nicht aussichtslos. Es dürfte dem Laien nicht einfach fallen ein Gericht davon zu überzeugen. Aber vielleicht erreicht hier ja Geuer etwas. Aber auch das Problem trifft mich nicht direkt persönlich und würde in meiner Klageschrift nicht mit hoher Priorität behandelt werden.


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Auch wenn es den Kläger nicht persönlich trifft, ist es allemal besser mit einem das System demontierenden Argument vorstellig zu werden, als sich zu sehr auf Persönliches zu verlassen.

Ich will es mal so ausdrücken: Al Capone haben sie auch nicht wegen Mordes eingelocht sondern wegen Steuerhinterziehung, obwohl jedem klar war, dass der Kerl zigfach Menschenleben auf dem Gewissen hatte. (Soll jetzt kein direkter Vergleich zum ÖRR sein sondern nur eine andere Sichtweise ermöglichen.)

Fazit: Der Zweck heiligt die Mittel.

Machen die auch nicht anders!


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

 
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