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Pressemitteilung des BayVerfGH zu den Popularklagen gegen den Rundfunkbeitrag

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Uwe:
Ermano Geuer
Pressemitteilung des BayVerfGH zu den Popularklagen gegen den Rundfunkbeitrag

   



Pressemitteilung
 
zur
mündlichen Verhandlung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs
am
 
Dienstag, 25. März 2014, 10.00 Uhr
im Sitzungssaal 134/I, Prielmayerstraße 7
(Justizpalast), 80335 München,


Mehr auf:
http://www.bayern.verfassungsgerichtshof.de/8-VII-12u.a.-Pressemitt.mdl.Verh..htm

Volltext der Entscheidung
Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs
vom 15. Mai 2014 über die Popularklagen des Herrn E. G. in I. u. a.
auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit
des § 2 Abs. 1, des § 5 Abs. 1 und 2, der §§ 8, 9 Abs. 1 und 2 sowie des § 14 Abs. 9 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. Juni 2011 (GVBl S. 258, ber. S. 404, BayRS 2251-17-S)
http://www.bayern.verfassungsgerichtshof.de/8-VII-12;%2024-VII-12.htm


Edit "Bürger" aus aktuellem Anlass (02./03.06.2017):
Siehe bitte u.a. unter
Typisier. Normen > Schneider: Zuläss. d. Rundfunkbeitrags (zu Korioth/Koemm)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8749.0.html
und die dortige Feststellung, dass sich die Argumente/ Formulierungen des Artikel-Autors "Schneider", gleichzeitig Justiziar beim BR sowie auch Mitautor am "Hahn / Vesting - Beck'scher Kommentar zum Rundfunkrecht", verdächtig ähnlich im Urteil/ der Pressemeldung des BayVerfGH wiederfinden.
Siehe u.a. auch unter
Beck'scher Kommentar zum Rundfunkrecht - Die juristische Welt der Kommentare
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20125.0.html
dort u.a. auch ergänzende Hinweise unter
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20125.msg148423.html#msg148423

karlsruhe:
3. Der Bayerische Landtag und die Bayerische Staatsregierung halten die Popularklagen für unbegründet. Im neuen Beitragsmodell sei entscheidend, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk angeboten werde, dass also jederzeit die Möglichkeit bestehe, Rundfunkprogramme als allgemein zugängliche Quelle zu nutzen. Dabei sei zu berücksichtigen, dass nach statistischen Erhebungen in Deutschland in 97 % aller Wohnungen mindestens ein Fernseher, in 96 % mindestens ein Radio und in 77 % mindestens ein internetfähiger Computer vorhanden seien.

Es ist echt sehr interessant, dass potentielle Nichtnutzer immer wieder billigend in Kauf genommen werden und trotzdem
auch zahlen sollen/müssen.obwohl erkannt, dass nachweislich Nichtnutzer!

Hier konkrete Zahlen:

3% von 80 000 000 (Bewohner in Deutschland) keinen Fernseher!
= 2.400.000 x 17,98 € x 12 = 517.824.000,-- €/Jahr
4% von 80 000 000 (Bewohner in Deutschland) kein Radio
= 3.200.000 x 17,98 € x 12 = 690.432.000,--€/Jahr
23%! von 80 000 000 (Bewohner in Deutschland) keinen Internetfähigen Computer!!
= 18.400.000 x 17,98 € x 12 = 3.969.984.000,--€/Jahr (Milliardenbereich)

Roggi:
In diesem Gesetz steht nichts geschrieben von Vorteil, da steht zur Finanzierung des Rundfunks. Mir persönlich erwächst kein Vorteil, sondern ein dicker Hals. Da es wohl nicht anders geht, werde ich nun auch Argumente gegen den örR in meine Klage mit vorbringen. Der RBStV ist ja schlimm genug, aber den Richtern noch zu harmlos. Da sollte man denen mal die Augen öffnen.

MadmaXwe:
Naja das war abzusehen... Seine Argumentationen haben damals schon darauf schließen lassen das er die Staatsverträge nie wirklich gelesen hat.

Allein aus der neuen Begrifflichkeit (Beitrag) die eigens zur Durchsetzung dieses Schwachsinns gesucht und angewandt wurde hätte er eine Geräteabhängigkeit niemals ansprechen dürfen. Per Definition ist ein Beitrag zu leisten für die Bereitstellung einer besonderen Gegenleistung (Möglichkeit zur Nutzung bla)... Durch die Möglichkeit der Befreiung für Bedürftige + Härtefallkram haben sie sicher gestellt das jeder der dennoch zahlen muss eben auch wenigstens die 10€ für nen Radiowecker hat- also ist jedem Zahler definitiv die Möglichkeit gegeben zu Empfangen.
Desweiteren trägt ein gut informierter Bürger durch seine Entscheidungen und sein Handeln zum effizienteren funktionieren der demokratischen Staatsordnung bei. Und davon hat auch Der einen Nutzen der sich nicht informiert...

So oder so ähnlich wird logisch nachvollziehbar jeder Angriff auf die geräteunabhängige Erhebung abgeschmettert. Allein dadurch war der Rest auch hinfällig. Auf Geuer würde ich nie einen Pfennig wetten :P


edit: @Roggi: wie soll denn deine Klage aussehen?

Viktor7:
Die Begründung mit den vorhandenen Geräten in x % der Haushalte ist schlicht Schwachsinn. Die meisten Menschen in Deutschland halten ihre Medien-Geräte nicht wegen der ö.-r. Programme.

Nur die Inhaberschaft einer Wohnung zählt! Die Gruppe der Wohnungsinhaber, die ö.-r. Sender nur teilweise Nutzen und die Gruppe die Personen, die keinerlei Bezug zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk haben oder diesen Ablehnen ist dermaßen groß, dass einer Verkleinerung auf ein TV- und ein Radioprogramm nichts im Wege steht. Der Rest kann gerne wie die privaten Sender betrieben werden, wenn der Markt dies ermöglicht. Ach ja, die Zusatz-Rente für die ARD und die ZDF Mitarbeiter von bis zu 1750 Euro monatlich müsste dann hart im freien Wettbewerb erwirtschaftet werden. ;)

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