Wie könnte es theoretisch nach dem 2. Widerspruch weitergehen?
Person A's kurze chronologische Zusammenfassung
1. Mehrere Zahlungserinnerungen vom BS, abgeheftet und nicht darauf reagiert
2. Erster Beitragsbescheid vom BS mit Rechtsbehelfsbelehrung (Anfang Dez. 2013) und 8,-€ Säumniszuschlag.
3. Widerspruch per Einschreiben/Rückschein mit der Begründung der Verfassungswidrigkeit (Zwecksteuer), Antrag auf Bescheidung des Widerspruchs und Aussetzung der Vollziehung (Ende Dez. 2013)
4. Zwei Zahlungserinnerungen vom BS, abgeheftet und nicht darauf reagiert
5. Erneuter Gebühren-/Beitragsbescheid (Anfang Feb. 2014) vom BS mit Rechtsbehelfsbelehrung, jedoch ohne auf ersten Widerspruch einzugehen. Dafür diesmal mit Androhung von Mahn- und Vollstreckungsmaßnahmen falls nicht umgehend bezahlt wird.
6. Zweiter Widerspruch per Einschreiben/Rückschein inkl. Antrag auf Bescheidung des Widerspruchs und Aussetzung der Vollziehung (Ende Feb. 2014).
7.

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Wie könnte/soll/muss es nun weitergehen? Muss der Schuldner oder BS irgendwelche Fristen einhalten? Kann sich der Schuldner vorerst zurücklehnen und warten bis BS reagiert? Wie oft könnte dieses Spielchen „Beitragsbescheid-Widerspruch“ hin- und hergehen? Kann BS dem Schuldner einfach einen Gerichtsvollzieher ins Haus schicken oder kommt vorher ein Vollstreckungsbescheid vom örtlichen Verwaltungsgericht gegen den wiederum Widerspruch einlegen kann/muss? Muss seitens des Schuldners Klage beim VG einreichen oder kann er warten, bis irgendein Verfassungsgericht (Bundesland/Bund) ein Grundsatzurteil gefällt hat oder muss jeder einzelne Beitragsschuldner alle Instanzen durchprozessieren?
Ist jemand schon einen Schritt weiter und kann seine persönlichen Erfahrungen unverbindlich weitergeben?
Viele Grüße aus A.