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Autor Thema: nach dem 2. Widerspruch  (Gelesen 1830 mal)

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  • Beiträge: 2
nach dem 2. Widerspruch
Autor: 27. Februar 2014, 18:35
Wie könnte es theoretisch nach dem 2. Widerspruch weitergehen?

Person A's kurze chronologische Zusammenfassung

1.   Mehrere Zahlungserinnerungen vom BS, abgeheftet und nicht darauf reagiert
2.   Erster Beitragsbescheid vom BS mit Rechtsbehelfsbelehrung (Anfang Dez. 2013) und 8,-€ Säumniszuschlag.
3.   Widerspruch per Einschreiben/Rückschein mit der Begründung der Verfassungswidrigkeit (Zwecksteuer), Antrag auf Bescheidung des Widerspruchs und Aussetzung der Vollziehung (Ende Dez. 2013)
4.   Zwei Zahlungserinnerungen vom BS, abgeheftet und nicht darauf reagiert
5.   Erneuter Gebühren-/Beitragsbescheid (Anfang Feb. 2014) vom BS mit Rechtsbehelfsbelehrung, jedoch ohne auf ersten Widerspruch einzugehen. Dafür diesmal mit Androhung von Mahn- und Vollstreckungsmaßnahmen falls nicht umgehend bezahlt wird.
6.   Zweiter Widerspruch per Einschreiben/Rückschein inkl. Antrag auf Bescheidung des Widerspruchs und Aussetzung der Vollziehung (Ende Feb. 2014).
7.   ?????

Wie könnte/soll/muss es nun weitergehen? Muss der Schuldner oder BS irgendwelche Fristen einhalten? Kann sich der Schuldner vorerst zurücklehnen und warten bis BS reagiert? Wie oft könnte dieses Spielchen „Beitragsbescheid-Widerspruch“ hin- und hergehen? Kann BS dem Schuldner einfach einen Gerichtsvollzieher ins Haus schicken oder kommt vorher ein Vollstreckungsbescheid vom örtlichen Verwaltungsgericht gegen den wiederum Widerspruch einlegen kann/muss? Muss seitens des Schuldners Klage beim VG einreichen oder kann er warten, bis irgendein Verfassungsgericht (Bundesland/Bund) ein Grundsatzurteil gefällt hat oder muss jeder einzelne Beitragsschuldner alle Instanzen durchprozessieren?

Ist jemand schon einen Schritt weiter und kann seine persönlichen Erfahrungen unverbindlich weitergeben?

Viele Grüße aus A.


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Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. Februar 2014, 18:50 von Uwe«

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  • Beiträge: 207
Re: nach dem 2. Widerspruch
#1: 27. Februar 2014, 19:12
Es gibt unterschiedliche Erfahrungsberichte.

Streng genommen müsste der BS natürlich gegen beide Widersprüche Widerspruchsbescheide erlassen.
Macht er manchmal auch.
Dann kannst du innerhalb eines Monats vor dem VG gegen die Beitragsbescheide Klage einreichen.

Manchmal aber auch nicht.

Da gibt es dann die Möglichkeit, ab 3 Monate nach dem Widerspruch vor dem VG Untätigkeitsklage einzureichen.
Weiteres z.B. hier: http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=7713.0

Und manchmal schickt der BS ohne Widerspruchsbescheid direkt eine Vollstreckungsankündigung.
Dann kannst/solltest du unter Hinweis auf deine in den Widersprüchen gestellten Anträge auf Aussetzung
vor dem VG einen Eilantrag nach § 80 VwGO stellen.

Hier im Forum gibt es jede Menge weitere Hinweise dazu.

Willkommen im Klub!

P.S.: Ich bin im gleichen Stadium: 2 Bescheide, 2 Widersprüche, und jetzt warte ich auf Widerspruchsbescheid
bzw. Vollstreckungsandrohung
Auf Erhebung der Untätigkeitsklage verzichte ich derzeit noch zum Zwecke des weiteren Zeitgewinns.




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  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. Februar 2014, 19:19 von Peer_Gynt«

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  • Beiträge: 2
Re: nach dem 2. Widerspruch
#2: 20. März 2014, 19:27
Person A hat nach 2. Widerspruch wieder Post vom BS bekommen, aber nur einen belanglosen einseitigen Infobrief (Serienbrief) der ignoriert werden. Vermutlich wartet BS bis nächste Woche der Bayerischen Verfassungsgerichtshof den Fall Geuner verhandelt...



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