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Autor Thema: Studentin S erhält Gebühren-/Beitragsbescheid  (Gelesen 1891 mal)

P
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Hallo ihr lieben.

Neu hier im Forum beginne ich gleich mit einem hypotetischen Fall der mir nach einiger Recherche im Netz noch immer nicht ganz klar geworden ist. Vielleicht habt ihr ja Ideen dazu. :)

Also:

Studentin S bewohnt seit dem letzten Semester (Oktober 2013) eine Wohnung (WG), angemeldet als Zweitwohnsitz nicht im Haushalt der Eltern und bezieht nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) Leistungen. Somit ist Studentin S befreit, hat aber auf bisherige Schreiben nicht reagiert, weshalb logischerweise ein Schreiben (datiert auf den 04.07.2014) einhergegangen ist mit dem Betreff "Gebühren-/ Beitragsbescheid" und dem Inhalt den Betrag i.H.v. 115,88€ zu zahlen.

Daraufhin müsste - meiner Einschätzung nach - von der Studentin ein Widerspruchsschreiben verfasst werden, was sich auf die Befreiung wegen Beziehung oben genannter Leistungen bezieht. Nun stellt sich mir die Frage, wie sie sowas formulieren sollte.

Eine kurze Begründung zur Befreiung à la "Da seit dem ____ Leistungen nach dem Bundesausbildungsförerungsgesetz bezogen werden werde ich von zu zahlenden Beiträgen befreit." könnte ja vielleicht ausreichend sein. Auch wenn diese Leistungen ausschließlich bis zum Oktober bewilligt sind, hätte sie somit bis dahin schonmal "Ruhe".

Danke schonmal ;)


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damit ich es nicht doppelt schreiben muss, bitte hier bei meiner ersten Antwort weiterlesen

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10233.0.html


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Danke für die schnelle Antwort, habe den Beitrag nicht gesehen.

Der Beitragsbescheid ist ja eingegangen und S hat nur noch knapp eine Woche Zeit um darauf zu reagieren. Ein Widerspruch ist also nicht möglich?

Mich verwirren diese vielen Möglichkeiten, dass ein explizieter Rat nicht direkt erteilt werden kann weiß ich. Vielleicht blicke ich auch einfach aufgrund des Druckes in diesem Fall grade nicht durch. Eine Woche Reaktionszeit ist knapp wenn man nicht viel Ahnung hat und weiß, was Studentin S am besten tun sollte. Bisher wurde auf kein Schreiben reagiert und im Oktober endet sowohl das Studium von S und sie wird die Wohnung wechseln.


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F
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Widerspruch sollte in jedem Falle eingelegt werden. Studentin S könnte darin auf die berechtigte Befreiung schon hinweisen.


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Okay dann dafür schonmal danke!

Wäre eine Formulierung ähnlich wie eine solche:
"[...] Aufgrund des begonnenen Studiums im Oktober 2013 und den seitdem bezogenen Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) beziehe ich mich bei meinem Widerspruch auf das damit vorliegende Recht auf Befreiung."
denn ratsam für S oder sollten noch mehr Aspekte angesprochen werden? Wie in dem anderen Beitrag geschrieben wird S sicher nicht einfach so rückwirkend für den Zeitraum seit Oktober befreit werden, dagegen müsste dann - wenn alles richtig verstanden wurde - erneut von S Widerspruch eingelegt werden. Richtig? :)


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