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Auch Spaghettijünger müssen Rundfunkgebühren zahlen

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Uwe:
Auch Spaghettijünger müssen Rundfunkgebühren zahlen



Nun gibt es Menschen, denen das Programm von ARD, ZDF und Deutschlandradio keine 17,98 Euro wert ist. Oder die so knapp bei Kasse sind, dass sie die Zahlung dieses Beitrags schlichtweg überfordert. Und da kommen die Fliegenden Spaghettimonster ins Spiel.

mehr auf:
http://blogs.wsj.de/die_seite_drei/2014/02/12/auch-spaghettijunger-mussen-rundfunkgebuhren-zahlen/

Roggi:
Hier mal wieder die völlig Willkürliche Interpretation der Beitragsservice:

--- Zitat ---“Die von Ihnen genannte Kombination aus Kirche und Wohnung schließt sich aus”, teilte die Abteilung Beitragskommunikation von ARD, ZDF und Deutschlandradio auf Anfrage des Wall Street Journal Deutschland mit. Denn vom Rundfunkbeitrag seien kirchliche Betriebsstätten nur dann befreit, “wenn sie ausschließlich zu gottesdienstlichen Zwecken genutzt werden”.
--- Ende Zitat ---
§5 Abs.5 Satz1 RBStV sieht so aus:

--- Zitat ---5) Ein Rundfunkbeitrag nach Absatz 1 ist nicht zu entrichten für Betriebsstätten
1. die gottesdienstlichen Zwecken gewidmet sind
--- Ende Zitat ---
Fragt sich nur, wie wird so eine Widmung vorgenommen. Ich bete das Spaghettimonster schon lange an, meine Wohnung ist voll von Spaghettimonstern, ich opfere meine ganzen ersparten RF-Beiträge dem Spaghettimonster und hoffe auf weitere strenggläubige Spaghettifreunde, die mit mir zusammen in meiner Halle der erleuchteten Spaghettijünger dem Spaghettimonster huldigen, so wie es nur ein Spaghettimonster schafft, unsere Welt ohne Rundfunk und Fernsehen besser zu machen. Ich hoffe, das Spaghettimonster wird auch in Deutschland heilig gesprochen und zur Anbetung freigegeben.

unGEZahlt:

--- Zitat von: Roggi am 10. März 2014, 09:08 ---Ich hoffe, das Spaghettimonster wird auch in Deutschland heilig gesprochen und zur Anbetung freigegeben.

--- Ende Zitat ---

Die Religion gibt es lt. http://blogs.wsj.de/die_seite_drei/2014/02/12/spaghettijunger/ schon seit 2005.
Vielleicht haben sich ja auch einige Pastafari schon auf die Religionsfreiheit berufen. Kann ja sein.
Das kann gar nicht oft genug wiederholt werden: Jeder Pastafari kann die Anweisung des BVerfG
aus - 1 BvR 2550/12 - nutzen, um seine ungestörte Religionsausübung zu schützen.

Von http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20121212_1bvr255012.html:

--- Zitat ---Zudem ist er gehalten, zunächst die Befreiung von der Beitragspflicht zu beantragen. Nach § 4 Abs. 6 Satz 1 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags hat die Landesrundfunkanstalt in besonderen Härtefällen auf gesonderten Antrag von der Beitragspflicht zu befreien. Satz 2 der Vorschrift nennt zwar ein Beispiel eines Härtefalls, enthält jedoch keine abschließende Aufzählung, so dass andere Härtefallgesichtspunkte ebenso geltend gemacht werden können. Es ist jedenfalls auch nicht von vorneherein ausgeschlossen, dass der Beschwerdeführer mit einem solchen Härtefallantrag, bei dem er seine religiöse Einstellung und seine gesamten Lebensumstände darlegen könnte, eine Beitragsbefreiung erreichen kann.
--- Ende Zitat ---

Bei einem Beitragsbefreiungs-Erfolg der Anhänger der Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters
trete ich dann der Religion selbstverständlich auch bei.
Ab dem 01/01/2013 natürlich.

Markus

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