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Autor Thema: Vorsicht Übertherapie! Vorsicht Abzocke!  (Gelesen 2070 mal)

H
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    • Rundfunkbeitrag und Freiheit des Gewissens
Vorsicht Übertherapie! Vorsicht Abzocke!
Autor: 03. Februar 2014, 10:30
Wer selbst im Glashaus sitzt, sollte bekanntlich nicht mit Steinen werfen wie hier der SWR:

http://www.tvbutler.at/tv-programm/sendung/?bcast_id=13888983&programSearch=1&tag=3&chan_id=20

"Dass bei einer Arthroskopie im Fall von Kniegelenkbeschwerden "trotz breiter Studienbasis kein Nutzen erkennbar" ist, bestätigt inzwischen auch ein aktueller Vorbericht des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG). SWR Odysso zeigt, dass sich immer noch viele deutsche Orthopäden weigern, diese Studienergebnisse zur Kenntnis zu nehmen. Stattdessen wird einfach an dem bewährten "Geschäftsmodell Knorpelglättung" festgehalten und weiter operiert. "

Genauso weigern sich die Landesrundfunkanstalten, 7 Gutachten gegen den Zwangsbeitrag zur Kenntnis zu nehmen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5817.msg56489.html#msg56489
und halten an ihrem Geschäftsmodell der Abzocke aller Wohungsinhaber fest.

Wann bringt der SWR darüber einen Bericht?


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Die Großen hören auf zu herrschen, wenn die Kleinen aufhören zu kriechen.

P
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Re: Vorsicht Übertherapie! Vorsicht Abzocke!
#1: 03. Februar 2014, 12:39
Keiner sägt sich freiwillig den Ast ab, auf welchem er gerade sitzt.
Der Ast wird doch freiwillig erst verlassen, wenn der Baum unlöschbar brennt.


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Re: Vorsicht Übertherapie! Vorsicht Abzocke!
#2: 03. Februar 2014, 13:10
Keiner sägt sich freiwillig den Ast ab, auf welchem er gerade sitzt.
Der Ast wird doch freiwillig erst verlassen, wenn der Baum unlöschbar brennt.

Die  Wurzel muss raus. Auch wenn der Baum im oberen Bereich einen Hitzeschaden hat, kann es immer noch einen Stockausschlag geben, aus dem heraus dann wieder neues Unheil erwächst.

Ich trete für eine Renaturierung des Freimersdorfer Weges 6 und die Anlage eines Feuchtbiotops ein.

Vorher haben die unsere Kröten dort eingesammelt. Danach können Kröten dort Fliegen fangen.


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

 
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