Autor Thema: Stellungnahme u.a. zur Beitragshöhe persönlich bei Rundfunkanstalt einholen?  (Gelesen 6988 mal)

Offline ohc

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Hallo,

ist es prinzipiell eine Idee oder Möglichkeit, der nächstgelegenen Rundfunkanstalt (z. B. BR in München) einen persönlichen Besuch abzustatten?

Im Schriftverkehr mit dem Beitragsservice wurde gegen die Gebühren widersprochen, jedoch Bereitschaft zur Zahlung gezeigt, wenn der erhobene Beitrag in einem "persönlichen" Beratungstermin erörtert/gerechtfertigt wird. Bei jedem größeren Dienstleister sind Beratung, Support, Hotlines u. ä. für Kundenanfragen standard. Warum also sollte das bei den ÖR nicht auch möglich sein?

Wenn der Beitragsservice stur auf seinen Forderungen beharrt, ist es nicht legitim bei der zuständigen Landesanstalt um eine persönliche Stellungsnahme zu bitten? Als "Konsument" möchte ich wissen, wie meine individuelle Beitragsrechnung zu stande gekommen ist. Insbesondere dann, wenn die Gebühren gegen den eigenen Willen erzwungen sind.

Aus meiner Sicht werden Nicht-Nutzer genötigt zu zahlen und massiv durch Zahlungsaufforderungen belästigt. Das sollte der Rundfunkanstalt auch entgegen gebracht werden.

VG


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« Letzte Änderung: 20. September 2016, 23:09 von Bürger »

Offline Knax

  • Beiträge: 810
ist es prinzipiell eine Idee oder Möglichkeit, der nächstgelegenen Rundfunkanstalt (z. B. BR in München) einen persönlichen Besuch abzustatten?

Eine Idee ist es. Die Frage ist bloß, ob es eine gute ist. Was soll das bringen?

Im Schriftverkehr mit dem Beitragsservice wurde gegen die Gebühren widersprochen, jedoch Bereitschaft zur Zahlung gezeigt, wenn der erhobene Beitrag in einem "persönlichen" Beratungstermin erörtert/gerechtfertigt wird. Bei jedem größeren Dienstleister sind Beratung, Support, Hotlines u. ä. für Kundenanfragen standard. Warum also sollte das bei den ÖR nicht auch möglich sein?

Also, entweder Du widersprichst oder Du bist zahlungsbereit. Beides gleichzeitig geht nicht.

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss sich nicht in persönlichen Beratungsterminen für die Höhe des Rundfunkbeitrags rechtfertigen. Die Höhe ist gesetzlich festgelegt. Da wird nicht verhandelt.

Wenn der Beitragsservice stur auf seinen Forderungen beharrt, ist es nicht legitim bei der zuständigen Landesanstalt um eine persönliche Stellungsnahme zu bitten? Als "Konsument" möchte ich wissen, wie meine individuelle Beitragsrechnung zu stande gekommen ist. Insbesondere dann, wenn die Gebühren gegen den eigenen Willen erzwungen sind.

Man wird Dir erklären, dass die Beitragsforderung auf dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag gründet.

Wie Deine individuelle Beitragsrechnung zustande kommt? Ganz einfach. Du bist Wohnungsinhaber. Und in dieser Wohnung wohnst Du seit x Monaten. Monatlicher Beitrag multipliziert mit x Monaten ergibt Deine individuelle Beitragsrechnung.

Und was hättest Du jetzt konkret dadurch gewonnen?

Aus meiner Sicht werden Nicht-Nutzer genötigt zu zahlen und massiv durch Zahlungsaufforderungen belästigt. Das sollte der Rundfunkanstalt auch entgegen gebracht werden.

Ja. Du siehst die ganze Sache etwas zu naiv. Der Rundfunkbeitrag ist eine öffentliche Abgabe. Ob Du die zahlen willst oder nicht, interessiert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht. Es handelt sich um ein Gesetz und dieses Gesetz wird vollzogen. Nicht mehr und nicht weniger passiert. Wenn Du Dich dagegen wehren willst, dann kannst Du gegen den Festsetzungsbescheid Widerspruch einlegen und gegen das Leistungsgebot die Aussetzung der Vollziehung beantragen. Ob es jedoch überhaupt ein rechtsgültiges Leistungsgebot gibt, ist fraglich. Wenn Dein Widerspruch und Dein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung dann abgelehnt worden sind, kannst Du Klage vor Deinem Verwaltungsgericht erheben. Über Beitragsforderungen zu verhandeln, wird nichts bringen. Es ist schlichtweg vergeudete Zeit. Das wäre genau so vergeudete Zeit wie zu versuchen, mit dem Finanzamt über seine Steuerhöhe zu verhandeln.


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Offline ohc

  • Beiträge: 30
Unter dem Umständen eines "Standard"-Nicht-Zahlers mag das Vorgehen tatsächlich naiv erscheinen. Was mich persönlich extrem stört ist, dass das dreißte Vorgehen des Beitragsservice (BS) so im RStV nicht geregelt ist und m. E. der BS weit über seine Befugnisse hinaus geht (z. B. Zwangsanmeldung, Verwendung falscher Daten...). Zudem möchte ich grundlegend zur Kritik bringen, dass das Beitragsmodell  "unfair, unsozial" und für bestimmte Personengruppen benachteiligend ist (vgl. Gründe für den Protest). Mich würde interessieren, wer dafür verantwortlich ist und die jenigen bis zu einem gemeinsamen Konsens nerven!

Es gibt zu der Ungerechtigkeit genügend Beispiele, wie die von Person A und Person X in dem Thread: http://gez-boykott.de/Forum/index.php

Mir ist nicht ganz klar, in wie fern ein "offizieller" Widerspruch eine Bedeutung hat. Das hört sich an, wie ein Widerspruch gegen die Facebook AGB als Facebook-Post. Den zahlen müsste die Einzelperson ja trotzdem, wahrscheinlich inkl. Mahnkosten und sonstiger Gebühren.


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Offline Knax

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Was mich persönlich extrem stört ist, dass das dreißte Vorgehen des Beitragsservice (BS) so im RStV nicht geregelt ist und m. E. der BS weit über seine Befugnisse hinaus geht (z. B. Zwangsanmeldung, Verwendung falscher Daten...).

Das ist nachvollziehbar. Die Rechtsnatur des Beitragsservice ist bis heute ungeklärt. Und aus diesem Grund sind auch die Rechtsfolgen ungeklärt, d.h. es sind die Befugnisse des Beitragsservice gegenüber dem Bürger ungeklärt. Bislang hat sich kein Gericht näher mit der Rechtsnatur des Beitragsservice beschäftigt.

Zudem möchte ich grundlegend zur Kritik bringen, dass das Beitragsmodell  "unfair, unsozial" und für bestimmte Personengruppen benachteiligend ist

In Ordnung. Der beste Ort, um dies zum Ausdruck zu bringen, ist der Aktionstag am 3. Oktober in Karlsruhe. Vielleicht hast Du Zeit und kannst kommen.

Mich würde interessieren, wer dafür verantwortlich ist

Die Ministerpräsidenten der jeweiligen Bundesländer und die Intendanten der Rundfunkanstalten.

und die jenigen bis zu einem gemeinsamen Konsens nerven!

Sie werden mit Dir mit Sicherheit nicht konsentieren. Sie werden Dir sagen, dass die Beitragspflicht gesetzlich geregelt ist und Du gefälligst zu zahlen hast. Vor kurzem meldete sich in diesem Forum Dr. Eicher, der Justitiar des SWR, zu Wort. Du kannst ihm ja mal eine private Nachricht über das Forensystem zukommen lassen. Vielleicht meldet er sich ja tatsächlich bei Dir. Große Hoffnungen würde ich mir da aber nicht machen.

Es gibt zu der Ungerechtigkeit genügend Beispiele, wie die von Person A und Person X in dem Thread: http://gez-boykott.de/Forum/index.php

Das mag alles sein. Es ist ja nicht so, dass wir uns grundlos in diesem Forum hier versammeln. Von uns empfindet jeder die gegenwärtige Rechtslage auf die eine oder andere Weise ungerecht. Die Sache muss vor dem Bundesverfassungsgericht geklärt werden.

Mir ist nicht ganz klar, in wie fern ein "offizieller" Widerspruch eine Bedeutung hat. Das hört sich an, wie ein Widerspruch gegen die Facebook AGB als Facebook-Post. Den zahlen müsste die Einzelperson ja trotzdem, wahrscheinlich inkl. Mahnkosten und sonstiger Gebühren.

Das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB-Recht) ist Teil des Zivilrechts. In Bezug auf den Rundfunkbeitrag geht es jedoch nicht um das Zivilrecht, sondern es geht um das allgemeine Verwaltungsrecht, das Sonderverwaltungsrecht des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und um das Verfassungsrecht. Das Zivilrecht spielt hier keine Rolle.

Ein Widerspruch gegen Festsetzungsbescheide über Rundfunkbeiträge ist ein Rechtsbehelf. Rechtsbehelfe sind Rechtsschutzmittel, die dem Bürger gegen Anordnungen der öffentlichen Verwaltung zur Verfügung stehen. Ein Festsetzungsbescheid dient dazu, rechtswirksam festzustellen, dass ein Beitragsschuldverhältnis besteht. Mit einem Widerspruch kann die Rechtmäßigkeit dieser Feststellung angefochten werden. Zu beachten ist dabei jedoch, dass ein Widerspruch den Beitragsvollzug nicht hemmen kann. Das bedeutet: Auch wenn ein Widerspruchsführer Widerspruch gegen eine bestimmte Festsetzung von Rundfunkbeiträgen erhoben hat, kann die Beitragshöhe trotzdem zwangsweise beigetrieben (also vollstreckt) werden.

Über die bedrohliche Sprache des Beitragsservice haben sich schon viele aufgeregt. Nun, manches Mal schießt der Beitragsservice tatsächlich über das Ziel hinaus, beispielsweise wenn er damit droht, bei Nichtzahlung die Mietsicherheit zu pfänden. Eine solche Maßnahme ist ersichtlich unverhältnismäßig, weil dem betroffenen Wohnungsinhaber dann die Kündigung und Räumung seiner Wohnung droht. Und Menschen, die juristisch nicht besonders geschult sind, lassen sich von solchen Bedrohungen selbstverständlich einschüchtern. Das dies nicht in Ordnung ist, ist klar. Aber andererseits: So lässt eben die öffentliche Verwaltung ihre Muskeln gegenüber dem Bürger spielen und zeigt ihm, wer der Herr im Haus ist. Das ist zwar nicht wirklich schön, aber so funktioniert die öffentliche Verwaltung, denn die öffentliche Verwaltung dient dazu, Gesetze durchzusetzen. Und dabei wird eben keine besondere Rücksicht auf Gefühle oder Befindlichkeiten genommen. Nach der Erzwingungshaft gegenüber Sieglinde Baumert wird der öffentlich-rechtliche Rundfunk ohnehin etwas vorsichtiger sein, eben weil diese Maßnahme vollkommen unverhältnismäßig war und der öffentlich-rechtliche Rundfunk solcherlei Schlagzeilen tunlichst vermeiden will, um die Bevölkerung nicht noch mehr gegen sich aufzubringen. Denn den Bogen hat der öffentlich-rechtliche Rundfunk schon längst überspannt, wenn man sich nur mal die Pensionsansprüche der Mitarbeiter und die Gehälter der Intendanten ansieht.


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Zitat
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss sich nicht in persönlichen Beratungsterminen für die Höhe des Rundfunkbeitrags rechtfertigen. Die Höhe ist gesetzlich festgelegt. Da wird nicht verhandelt.

Nein, das würde eine Person X so nicht mehr erklären. Irgendwo wurde eine Höhe wahrscheinlich festgelegt, jedoch ist diese für den geneigten Leser im vermeintlichen Gesetz direkt nicht zu finden. Selbst ein Richter hat das nach ca. 15 Minuten suchen im Gesetzestext nicht gefunden. Siehe

VG Dresden: Linksabbieger gegen MDR 30.08.2016
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19833.msg129709.html#msg129709

Das lag natürlich daran, dass der Richter trotz vieler Verfahren über einen längeren Zeitraum ab 2014 zum Rundfunkbeitrag im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag gelesen hat und die Gegenseite, welche Aussagen zur Fundstelle hätte geben können, in Abwesenheit  verblieb und kein Vertreter dem Richter aufwartete.


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Offline ohc

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Ok, das bedeutet für jeden wohnhaften, zahlungspflichtigen Bürger, der gegen die Zwangsabgabe ist:
  • Den geforderten Beitrag muss man zahlen, egal ob selbstständig oder möglichen Kontopfändung*.
    >> Zu der Zahlungsart: Ist es schlau wie im Fall von Norbert Haering mit Bargeld bezahlen zu wollen?
  • Der Widerspruchsbescheid ist essentiell, um am Tag X die Beiträge zurück zu bekommen (hoffentlich mit Aufwandsentschädigung  ;)).
    >> Wenn der BS nun kein Widerspruchsbescheid herausgeben möchte, kann man ihn persönlich von der Landesrundfunkanstalt einfordern? Oder ist eine Klage die einzige Möglichkeit?
    >> Ist ein Widerspruchbescheid auch rückwirkend wirksam?

*wie kann der BS an unbekannte Kontodaten gelangen?


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ohne auf andere Punkte einzugehen
Zitat
*wie kann der BS an unbekannte Kontodaten gelangen?

Ab einem Betrag größer 500,- braucht es die Mithilfe des Bürgers B nicht mehr, dann darf eine Frage an ein anders Amt/Stelle erfolgen. Z.B. Kraftfahrbundesamt, Finanzamt, Rentenkasse etc.. Irgendwo werden Kontodaten von B gefunden, dann erfolgt eine Kontopfändung. Falls das nicht zum Ziel führt wird meist eine Pfändung von Arbeitseinkommen versucht. Sollte der Bürger B mal bezahlt haben unter Verwendung von Kontos X, dann sind die Daten dazu bereits bekannt und werden auch bei einem Betrag unter 500,- für den Versuch zur Kontopfändung verwendet (ja das ist tatsächlich passiert).


Edit "Bürger" an "ohc" und alle anderen:
Hier bitte keine allgemeinen Themen ausdiskutieren, die schon mehrfach und ausgiebig im Forum behandelt sind und sich insbesondere auffinden lassen, wenn die wichtigen Hinweise u.a. oben rechts im Forum beachtet werden...
Vor Erstellung neuer Beiträge erst Schnelleinstieg und Suchfunktion benutzen. [...]
Erst ausgiebig im Schnelleinstieg einlesen und sich ein Bild machen vom Konstrukt und Prozedere.
Hier bitte im weiteren nur noch zum Kern-Thema des Eingangsbeitrags, welchdes da lautet
Stellungnahme u.a. zur Beitragshöhe persönlich bei Rundfunkanstalt einholen?
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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« Letzte Änderung: 21. September 2016, 21:52 von Bürger »

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