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Autor Thema: Popularklage zur Verhandlung zugelassen.Rundfunkabgabe am 25.03.2014 vor Gericht  (Gelesen 51816 mal)

Uwe

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Popularklage zur Verhandlung zugelassen
Rundfunkabgabe vor Gericht




Von Claudia Tieschky
Seit Anfang 2013 wird die Rundfunkabgabe pro Wohnung erhoben und nicht mehr nach der tatsächlichen Nutzung des öffentlich-rechtlichen Nachrichtenangebots. Die umstrittene Regelung muss ihren Bestand nun auch vor Gericht verteidigen - der Verhandlungstermin dafür steht.

Die Rundfunkabgabe für alle kommt am 25. März in München vor Gericht. Wie der Jurist Ermano Geuer mitteilt, der gegen die neue Finanzordnung für ARD, ZDF und Deutschlandradio eine Popularklage betreibt, hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof nun für diesen Tag eine Verhandlung angesetzt. Das Drogeriehandelsunternehmen Rossmann ist ebenfalls Kläger.


mehr auf:
http://www.sueddeutsche.de/medien/popularklage-zur-verhandlung-zugelassen-rundfunkgebuehr-vor-gericht-1.1871719


Nachtrag:

Ermano Geuer
Pressemitteilung des BayVerfGH zu den Popularklagen gegen den Rundfunkbeitrag


   



Pressemitteilung
 
zur
mündlichen Verhandlung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs
am
 
Dienstag, 25. März 2014, 10.00 Uhr
im Sitzungssaal 134/I, Prielmayerstraße 7
(Justizpalast), 80335 München,


Mehr auf:
http://www.bayern.verfassungsgerichtshof.de/8-VII-12u.a.-Pressemitt.mdl.Verh..htm


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Dieses heiße Eisen werde ich mir nicht entgehen lassen , München ist nicht mal eine Stunde weg. Tag Urlaub wird beantragt , ist es mir wert.
Wird die Sache öffentlich verhandelt , weiß das jemand ?
Auch wenn dem nicht so ist oder es nur reservierte Plätze gibt , wäre es immer noch interessant ob sich vor dem hohen Hause etwas regt.
Eine Kinderschänder-Verhandlung zieht einen Rattenschwanz an Presse hinterher.
Diese Medienschänder-Verhandlung am 25.03.14 , wir werden sehen .....


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Habe soeben mal bei www.vgh.bayern.de nachgeschaut. Die Terminvorschau für "ausgewählte" öffentliche Termine geht aktuell vorerst nur bis 18.03.14.  Mal schauen ob die Verhandlungen Popularklage + Rossmann auch für auserwählt genug erachtet werden und man diese in die Terminliste noch mit aufnimmt .
VGH Bayern , München - Ludwigstraße 23
Wäre nicht schlecht , wenn im voraus möglichst viele ihr Interesse mit Anfragen per Mail dazu bekunden und dies beim VGH in München entsprechend registriert wird. Dann kann man die Sache dort nicht -unter weniger öffentlich- unter den Tisch fallen lassen.
presse@vgh.bayern.de und poststelle@vgh.bayern.de


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 Vielleicht kurz beim Gericht anrufen?


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Rechtsanwalt Ermano Geuer
Mulzerstraße 6
85051 Ingolstadt
Telefon: 0841/12127261 anwalt@ermano-geuer.de Telefax: 0841/13801007
RA Ermano Geuer Mulzerstr. 6 85051 Ingolstadt
Pressemitteilung


Ingolstadt, den 24. Januar 2014
Für die Popularklage gegen die Rundfunkbeiträge hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof nun einen Termin bestimmt.
Der Verfassungsgerichtshof wird am 25. März 2014 über die Zukunft der Rundfunkfinanzierung verhandeln. Für diesen Tag ist ab 10 Uhr die Verhandlung im Popularklageverfahren über die Verfassungsmäßigkeit der Rundfunkbeiträge angesetzt.
Der Verfassungsgerichtshof wird überprüfen, ob die Rundfunkbeiträge gegen die Bayerische Verfassung verstoßen.

Hierbei ist unter anderem entscheidend, ob der Gleichheitssatz gewahrt ist und ob es sich bei den Rundfunkbeiträgen nicht um eine verstecke Steuer handelt.

Als Popularkläger bin ich zuversichtlich, dass der Bayerische Verfassungsgerichtshof die Rundfunkbeiträge für unvereinbar mit der Bayerischen Verfassung erklärt, da diese einerseits den Gleichheitssatz verletzen und andererseits eine versteckte Steuer auf Wohnungen, Betriebsstätten und gewerbliche Kfz darstellen.


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Anruf mache ich am Montag , zudem Anfragen per Mail .
Mir geht es aber auch darum  , ob man diesen Termin noch in die Terminvorschau aufnimmt. Dieser interne Terminkalender des VGH weißt meines Erachtens sehr große Lücken auf und man ist dort sehr wählerisch mit der Bekanntgabe von öffentlichen Terminen.
Wozu denn der diskriminierende Begriff "auserwählte". gibt es Verhandlungen erster , zweiter oder gar dritter Klasse ?
Eine vollständige Liste ohne diese bescheuerte Einschränkung muss doch machbar sein , oder ?


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@mickschecker
Korrektur: Es geht nicht um den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof.

Die Klage wird vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof verhandelt:
http://www.bayern.verfassungsgerichtshof.de/

Hausadresse:

Prielmayerstraße 5, 80335 München
(im Gebäude des Oberlandesgerichts München,
in der Nähe des Hauptbahnhofs)

Postanschrift: 
Bayerischer Verfassungsgerichtshof,
80097 München

Telefon: 089/5597-3178
Telefon: 089/5597-3177

Wie René schon anmerkte, ein Anruf dort klärt vieles.

Von Anfragen per Mail würde ich deshalb an die von Dir genannten Adressen absehen.


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Uwe

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Vielleicht können ja die Münchener an diesem Tag eine Demo Organisieren!  >:D


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Sorry , was stimmt denn nun. Im Link von Uwe "-SZ-" geht es um den Verwaltungsgerichtshof.
Ist auch kein Beinbruch , habe bis jetzt noch nichts unternommen , man lernt gern dazu.
Dafür gibt es ja euch hier.
Trotzdem bin ich am 25.3.14 in München , bis dahin dürfte wohl klar sein , wo ich mich einfinden darf.


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Die SZ schreibt in der Tat von "Verwaltungsgerichtshof". Was wieder einmal zeigt das man nicht einfach ungeprüft alles glauben darf  ;)

In diesem Falle ist es das beste, beim Urheber, also dem Kläger selbst zu recherchieren.

https://twitter.com/geuerermano

und seine Pressemitteilung dazu: https://www.dropbox.com/s/qyk37rijs5x3y65/pressem.pdf

was Uwe ja auch nachgereicht hat um 9:12


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Danke , alles klar. Dann also Treffpunkt 25.03.14 , vor 10.00 Uhr , München Prielmayerstr.5
Hatte mich nur auf den SZ-Link von Uwe bezogen und danach die Stellungnahme von Ermano Geuer nicht mehr so übergenau gelesen.
Wäre super , wenn man da so ein kleines oder besser auch größeres Etwas von Demo organisieren könnte , ich wär dabei. Oder jeder bringt ganz einfach schon mal ein Plakat oder ähnliches mit.


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Nochmal ein vorsichtiges Nachhaken. Auf der Website des Verfassungsgerichtshofes Bayern gibt es keine Terminvorschau. Ist dort alles unter Verschluss und wird dort nur geheim verhandelt ? Öffentlichkeitsarbeit sieht doch anders aus. Muss man sich jede Info telefonisch erbetteln ? Wenn man nichts zu verbergen hat , gibt man Infos auch gern freiwillig und ohne Nachfragen heraus.


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Auf der Website des Verfassungsgerichtshofes Bayern gibt es keine Terminvorschau. Ist dort alles unter Verschluss und wird dort nur geheim verhandelt ?

Für den Verfassungsgerichtshof gelten nach Art. 24 Abs. 5 VfGHG auch §§ 169 ff. GVG; ist also grundsätzlich alles öffentlich.

Bei öffentlichkeitswirksamen Verfahren laden sie normalerweise per Pressemitteilung zur mündlichen Verhandlung und zur Urteilsverkündung ein. Die normalen Regeln des Anstands sagen aber, dass zuerst die Beteiligten persönlich benachrichtigt werden. Wobei die Pressemitteilung bisher meistens erst in der Woche davor rausgegangen ist, dafür mit Informationen zur Sache. Zweck ist wohl weniger eine Einladung, sondern eher inhaltliche Information (so hat das z.B. in der Vergangenheit ausgeschaut). Für Termine und Akkreditierungsbedingungen (bei sowas ist es leicht möglich, dass der Platz knapp und deshalb vorherige Anmeldung nötig ist) muss man sich wohl direkt an das Gericht wenden.


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Vielleicht können ja die Münchener an diesem Tag eine Demo Organisieren!  >:D

Im Prinzip eine gute Idee. Aber nicht dass die Richter Angst bekommen, den Schein zu erwecken, unsachlich zu Gunsten der Demonstrierenden zu entscheiden, und das Gegenteil vom Recht entscheiden, um zu zeigen, dass sie sich nicht beeinflussen lassen. Die Ängste finden immer ihren krummen Weg.


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Die Demo muss ja nicht in lautstarken Protest ausarten. Es soll auch nur durch unsere Anwesenheit deutlich gemacht werden , dass nicht von allen dazu Ja und Amen gesagt wird. Für den Kläger ist dies außerdem sicher eine gut tuende Unterstützung .
Wenn sich da draußen gar nichts regt , lässt man den Richtern doch erst recht freies Spiel. Ob dies deren Entscheidungsfindung beeinflusst , kann doch hinterher eh keiner genau beurteilen. Also besser was tun , als es sein zu lassen.


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