Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Rundfunkbeitrag ist keine Steuer - VG Bremen hat keine rechtlichen Bedenken  (Gelesen 31686 mal)

s

six2seven

Zitat unGEZahlt :
Ich will auch diesen sogenannten Verwaltungsgerichten keine ungerechtfertigten "Gerichtsgebühren" bezahlen. Mir reichen die bisherigen VG-"Urteile" bereits schon.


Hallo,
….wir werden das feudale Leben am Hofe des ÖRR
kaum stören können, sieht man die bislang gefallenen
Entscheidungen.
Politik und Justiz ignorieren Einwände und
wenn selbst Spenden in sittenloser Größenordnung
an * DIE PARTEI * nicht gerügt werden, muss man das
eigene Rechtsempfinden zwangsläufig überarbeiten.

Die Definition * Grundversorgung * bleibt der ÖRR
seit Jahrzehnten schuldig, Werbeeinblendungen
konkurrieren mit den Privatanbietern, der Moloch ÖRR
mutiert beständig und lt. eigener Aussage fehlt es trotz
der fast 9 Milliarden, an Geld!
Er kann sich auf ein Geflecht von Günstlingen stützen,
und ist inzwischen unangreifbar geworden.
Die Verweigerung lässt sich außerdem nicht auf 35 Mio Zahler
ausweiten, d.h. der ÖRR marschiert gestärkt aus
der Sache heraus.
Trotzdem bleibe ich bei meiner Gangart.

Da fällt mir ein….
auf die Frage warum die Nürburgring - Geschichte
ein Millionengrab wurde,  hatte der Beck
eine plausible Entschuldigung  "….es tut mir wirklich leid ".


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

  • Beiträge: 374
Als nächstes kommt der Orgasmusbeitrag der Krankenkassen für "die abstrakte Möglichkeit, innerhalb der Wohnung die Angebote seines Lebenspartners als Sexspielzeug in Anspruch nehmen zu können".

Im Sinne der "abstrakten Möglichkeiten" müsste man auch jeden bewaffneten Polizisten oder Jäger als potentiellen Mörder entwaffnen bzw. verhaften. Selbst wenn ich zu HAuse einen Hammer in die Hand nehme besteht die "abstrakte Möglichkeit" damit meine Frau zu erschlagen. Oder wenn ich im Sommer mit einem Ständer in der Hose durch den Wald laufe würde ja auch die "abstarkte Möglichkeit" bestehen einen vorbeikommende Joggerin zu vergewaltigen, so daß ich auch hier verhaftet werden müsste.

Diese richterliche Formulierung öffnet der willkürlich sämtliche Türen für zukünftige Repressionen am Bürger.


Gruß
Spock


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. Januar 2014, 13:16 von Spock«
"Wenn die Leute einem zuhören sollen, reicht es nicht, ihnen einfach auf die Schulter zu tippen. Man muss sie mit einem Vorschlaghammer treffen. Erst dann können Sie sich ihrer Aufmerksamkeit gewiss sein." John Doe (Sieben)

p
  • Beiträge: 647
Also ich dachte mir das so was bei  raus kommt.

Aber Leute lässt euch nicht entmutigen,  der Kampf beginnt
Erst jetzt richtig!

Es müssen so viele wie möglich das System einfach verweigern!
Neben bei auch Klageweg gehen.
Siehe Ukraine,  was dort mit wenigen möglich ist.

Wir sind Tausende,  daher bleibt stark.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

  • Beiträge: 166
"Der Territorialstaat und der Nationalstaat sind menschheitsgeschichtlich betrachtet relativ neue Erscheinungen.
Ihre Entstehungsgeschichte beruht in aller Regel nicht auf Konsens, sondern auf Eroberung, d.h. auf “Blut und Eisen”.

Dass jene Gruppe von Eroberern, die an der Macht bleiben wollte, dafür das Gewaltmonopol, die Bürokratie, die Polizei, die Armee und die Zwangsabgaben erfunden und immer mehr ausgebaut hat, ist ebenfalls historisch in verschiedensten Kontinenten und Kulturen nachweisbar.

Nicht entmudigen lassen, weiter kämpfen mit Geduld und solider Sachlichkeit.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

S
  • Beiträge: 2.177
Ich verstehe die Entmutigung nicht. Das waren nur einige Richter im unbedeutenden und verfallenden Bremen, die Karriere machen wollte. So viel taten sie doch nicht, sie wiederholten nur die Textbausteine der GEZ. Aber sicher gibt es Richter mit Rechtsbewusstsein, besonders in den niedrigen Instanzen. Mal warten.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

  • Administrator
  • Beiträge: 5.111
  • #GEZxit
    • Online-Boykott – Das Portal gegen die jetzige Art des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und dessen Finanzierung
Ich verstehe die Entmutigung nicht. Das waren nur einige Richter im unbedeutenden und verfallenden Bremen, die Karriere machen wollte. So viel taten sie doch nicht, sie wiederholten nur die Textbausteine der GEZ. Aber sicher gibt es Richter mit Rechtsbewusstsein, besonders in den niedrigen Instanzen. Mal warten.

Ich sehe dem positiv entgegen. Der Richter beruft sich auf ein Urteil aus dem Jahre 1986 – dazu hier mehr: klick

Damit gibt er uns eine Steilvorlage an die Hand. Worauf warten wir noch?


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

  • Beiträge: 494
  • Für Informations- und Pressefreiheit!
    • Für Informationsfreiheit
Meines Erachtens ist das Argument einer unzulässigen Zwecksteuer und der mangelnden gesetzgeberischen Kompetenz der Landesparlamente sowieso nicht das stärkste Argument und auch Ermano Geuer hat das in seiner Klage nur am Rande angeführt. Es kann sogar sein, dass die Öffentlich-Rechtlichen in diesem einen Punkt Recht bekommen. Das hat dann aber keine Bedeutung.

Viel wichtiger ist, dass grundsätzlich geklagt wird, dass Petionen eingereicht werden, das Leserbriefe geschrieben werden und so fort. Es kommt vor allem auf den Druck an, die Masse der Klagen, nur so wird sich was verändern.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

T
  • Beiträge: 10
Ich möchte PersonX für die konstruktive Idee danken, ich finde auch, dass man zumindest selbst bestimmen sollte, welches Privatkapital man dem Systemkapital in den Rachen werfen kann, ob Geld, Zeit oder scharfe Wertgegenstände.
Und ich empfinde dem entgegengesetzt, dass ein Ingo Schulze mit "unsere schönen neue Kleider" damit Recht hat, wenn er äußert, dass man ein falsches System mit kleinen Kritikpunkten nur in seiner Existenz bestätigt, anstatt klar zu sagen, dass der "Kaiser" überhaupt nichts an hat (z.B. bezogen auf die Debatten, einen Euro/Monat zurückgeben zu dürfen).

Nachtrag:
Ich soll für einen Rundfunkverein einen Mitgliedsbeitrag von 215,76 Euro bezahlen, statt für einen Tauchverein 84Euro/ Jahr und einen Aikido-Verein 132Euro/Jahr.
Und von diesem neuen Verein werde ich weder zur Mitgliederversammlung noch zu irgendeiner Weihnachtsfeier eingeladen, vom geistigen Training einmal ganz und gar abgesehen.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. Januar 2014, 17:59 von Tom N«

  • Beiträge: 166
Gerade jetzt, wo in vielen Medien über die Absetzung des respektlosen Lanz berichtet wird, eine Petition geschaltet ist, die einen ungeheuren Zulauf hat,
ist es doch ein gefundenes Fressen die Zwangsgebühr/ Steuer der ÖR zu boykottieren und mehr Menschen zu unterstützen, gegen diese Zwangsgebühr/ Steuer vorzugehen.
Demnach scheint die Bereitschaft eben dadurch größer zu sein.

Wichtige Sache - das geht ins Bewusstsein der sonst "Bewusstlosen"!


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

  • Beiträge: 494
  • Für Informations- und Pressefreiheit!
    • Für Informationsfreiheit

Ich will auch diesen sogenannten Verwaltungsgerichten keine ungerechtfertigten "Gerichtsgebühren" bezahlen. Mir reichen die bisherigen VG-"Urteile" bereits schon.
Da bin ich gewillt, wenn möglich, unbedingt Alternativen suchen, wie es auch ohne die Kleinrichterlichen geht.


Das stimmt nicht. Die 105 Euro sind ja nur symbolisch, wegen des geringen Streitwerts. Das Verfahren selbst kostet den Steuerzahler 4000 bis 5000 Euro. Allein der Stundenlohn eines Richters liegt schon brutto bei mehreren hundert Euro


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

  • Administrator
  • Beiträge: 5.111
  • #GEZxit
    • Online-Boykott – Das Portal gegen die jetzige Art des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und dessen Finanzierung

Ich will auch diesen sogenannten Verwaltungsgerichten keine ungerechtfertigten "Gerichtsgebühren" bezahlen. Mir reichen die bisherigen VG-"Urteile" bereits schon.
Da bin ich gewillt, wenn möglich, unbedingt Alternativen suchen, wie es auch ohne die Kleinrichterlichen geht.


Das stimmt nicht. Die 105 Euro sind ja nur symbolisch, wegen des geringen Streitwerts. Das Verfahren selbst kostet den Steuerzahler 4000 bis 5000 Euro. Allein der Stundenlohn eines Richters liegt schon brutto bei mehreren hundert Euro

Er kostet aber auch dasselbe, wenn er auf dem Klo sitzt... Erst wenn weitere Richter eingestellt werden müssen, wird die Sache wirklich teurer...


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

  • Beiträge: 494
  • Für Informations- und Pressefreiheit!
    • Für Informationsfreiheit

Er kostet aber auch dasselbe, wenn er auf dem Klo sitzt... Erst wenn weitere Richter eingestellt werden müssen, wird die Sache wirklich teurer...

Also, dann lass uns dafür kämpfen, dass es noch mehr Klagen werden!


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

x

xrw

  • Beiträge: 321
Die 105 Euro sind ja nur symbolisch, wegen des geringen Streitwerts. Das Verfahren selbst kostet den Steuerzahler 4000 bis 5000 Euro. Allein der Stundenlohn eines Richters liegt schon brutto bei mehreren hundert Euro

Gerichtsverfahren sind zwar selten kostendeckend, aber die Zahlen sind deutlich überhöht. Einfache Richter steigen mit weniger als 4'000 €/Monat ein. An normalen Verwaltungsgerichten dürften die durchschnittlichen Personalkosten pro Stunde weit unter 100 € mit Allem sein.

Am Beispiel Saarland (tendenziell überdurchschnittlich, weil sich die Richter mangels Masse wenig spezialisieren können) komm ich auf deutlich unter 1'000 € Durchschnittskosten pro Verwaltungsgerichtsverfahren, wovon um die 3/4 Personalkosten der Richter sind. Grob 20% der Kosten kommen über Gebühren wieder rein. Wobei das nur die gerichtsinternen Kosten sind. Pensionen, allgemeine Personalverwaltung, externe Dienstaufsicht u.Ä. gehn wohl extra.

Der Aufwand der einzelnen Verfahren ist sicher stark unterschiedlich. Sachen wie Asylverfahren dürften z.B. deutlich aufwändiger sein. Verfahren zum Rundfunkbeitrag ohne spezifisch persönliche Fallgestaltung dürften eher zu den billigeren gehören. Das zweite gleichartige am selben Verwaltungsgericht können sie für die 105 € vermutlich kostendeckend abarbeiten.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

R
  • Beiträge: 1.126
@Adlerauge123

Als Ergänzung zu Uwes Hinweis.
Es gibt 16 unterschiedliche Bundesländer und eine entsprechend hohe Anzahl an Verwaltungsgerichten. Es sind Einzelfälle. Der Kampf ist erst innerhalb Deutschlands entschieden, wenn das Bundesverfassungsgericht dazu urteilt. Das dauert. Umso wichtiger ist jede einzelne Klage in jedem einzelnen Verwaltungsgericht. ...

Ich setze noch einen drauf: Bei Dir liest es sich so, als gäbe es nur 16 Verwaltungsgerichte. Das ist in der Tat nicht der Fall. Alleine NRW und Niedersachsen haben jeweils 7 Verwaltungsgerichte.

http://de.wikipedia.org/wiki/Liste_deutscher_Gerichte#Verwaltungsgerichtsbarkeit

Das erhöht die Chancen, dass da jemand wach wird und die Angelegenheit gleich nach Karlsruhe durchreicht.



Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

R
  • Beiträge: 1.126
Ich verstehe die Entmutigung nicht. Das waren nur einige Richter im unbedeutenden und verfallenden Bremen, die Karriere machen wollte. So viel taten sie doch nicht, sie wiederholten nur die Textbausteine der GEZ. Aber sicher gibt es Richter mit Rechtsbewusstsein, besonders in den niedrigen Instanzen. Mal warten.

Gerade aus Bremen habe ich nichts anderes erwartet. Man sehe sich doch nur mal an, wie dort im absoluten Lichtgeschwindigkeitstempo die ersten und zweite Lesung bei der  Einbringung des Gesetzes selbiges durchgeprügelt wurde. Die konnten gar nicht anders.

Es hat in Bremen im Rahmen der ersten und zweiten Lesung die buchstäblich innerhalb von fünf Minuten abgehalten wurden nicht einmal eine Aussprache gegeben. Man verwies nur auf die nicht gerade üppig zu nennende Diskussion im Fachausschuss.

Es ist auch nicht nachvollziehbar, warum dieses Hanse-Kaff Bremen eine eigene Rundfundkanstalt hat. Die hat nicht einmal Hamburg.
Da legen sich MeckPomm, Niedersachsen, Hamburg und Schleswig-Holstein zusammen und die Bremer kochen ihr eigenes Süpplein.

Und wenn denen Kohle fehlt, greifen sie in den großen Topf des Finanzausgleichs. Und alle anderen berappen da mit. Egal, ob man in Görlitz, Gronau oder Passau wohnt.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

 
Nach oben