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  • Gera: Am 18. März soll die erste Klage zum Rundfunkbeitrag v: 18. März 2014

Autor Thema: Gera: Am 18. März soll die erste Klage zum Rundfunkbeitrag verhandelt werden.  (Gelesen 30438 mal)

  • Beiträge: 2.340
  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
Tag 2 nach Gera

Die Eindrücke haben sich setzen können. Nach dem Lesen der Beiträge im Forum und meiner eigenen Notizen, wie geht es jetzt weiter?



- Gebühren-/Beitragsbescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung

- Widerspruch

- Widerspruchsbescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung

- Klage mit Antrag auf Aussetzung des Vollziehung §80(4) VwGO

- Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht

!!!!!!Keine Gebührenbescheide, solange das Verfahren läuft.!!!!!!!!

Wieso muss man eigentlich seine eigenen Notizen, Unterlagen etc. hier den Richtern zur Verfügung stellen (Zitat des Klägers aus der Verhandlung: „jetzt habe ich nichts, voran ich mich festhalten kann“)

Die eigenen Notizen sind am besten in Klarsichthüllen aufgehoben, diese schützen die kostbaren Blätter vor Verschmutzung. Wichtige Passagen sind mit Textmarker hervorgehoben. Büroklammern
 erleichtern  das Wiederfinden markanter Begründungen. Auch mit kleinen Klebezetteln lässt sich Wichtiges markieren und schnell wiederfinden. Eselohren, wenn sie dem schnellen Auffinden dienen, sind nicht als „unfein“ zu bezeichnen.

An das eine oder andere Blatt dieser Notizen kann der auf der Rückseite angetackerte Gesetzestext im vollständigen Wortlaut, zum besseren Verständnis dienen, da auf der Vorderseite nur als §-Zahl vermerkt.

Und die Verhandlung schreitet fort, Verhandlungspause für die Kopien, falls überhaupt notwendig, da die Richter sich anhand der eingereichten Klageschrift  ja sicher ihre eigenen Notizen erstellt  haben.


Nur mit gut recherchierten Argumenten und Fakten kann man etwas bewegen!
Deshalb mein Rat, immer alles genau in der Klage vorzubringen.
Keine Fragen stellen: Niemand wird sie beantworten. Stattdessen Fakten aufschreiben:
Z.B. nicht fragen, warum es ungerecht ist, sondern schreiben, warum es ungerecht ist.
Keine Links aufschreiben, sondern die entsprechenden Seiten komplett ausdrucken und anheften, wenns sein muss Anlage 1 bis 100.
Alle vernichtenden Gutachten ausarbeiten und die relevanten Textstellen ausdrucken.
Paragraphen ausschreiben und Gerichtsurteile halbwegs komplett ausdrucken, so dass der Sinn verstanden wird ohne weitere recherche seitens der Richter.
Persönliche Betroffenheit darstellen: ich lehne zutiefst ab, ich bin nicht Sklave der demokratieschädlichen Rundfunkanstalten, ich werde benachteiligt, mein Geld wird nicht entsprechend den Gesetzlichen Vorgaben verwendet usw.
Ein Richter muss quasi erkennen können, dass es sich um eine himmelschreiende Ungerechtigkeit handelt und nicht mehr anders urteilen können, als dem Kläger recht zu geben.


Damit läßt sich sicher eine ordentliche Klageschrift herstellen.

Wir haben ja jetzt Zeit, da keine Gebührenbescheide, solange das Verfahren läuft.


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  • IP logged
Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

N
  • Beiträge: 2
Weil es weiter oben hieß, wir hätten so viele Argumente, es wäre Blödsinn mit zwei vermutlichen GG-Verstößen vor Gericht zu ziehen, muss ich sagen: ich hatte die Klage letztes Jahr eingereicht und mit der Begründung, die ich in Foren gelesen hatte. Auf die muss ich mich ja dann auch im Prozess beziehen und nicht auf mehr. Rundumschlag ist doch dann nicht mehr möglich, oder?

Hab wegen des Urteils beim Gericht gestern keinen mehr erreicht, war zu lange auf Arbeit. Probiere es nachher nochmal... die fünf Richter haben jeweils eine Kopie meiner Unterlagen. Da hatte ich auch die wichtigsten Zitate drin und diverse Quellen... war eigentlich zum Vortragen gedacht, was mir ja verunmöglicht wurde. Ich dachte auch, dass es mehr um die Beitrags-/Steuergeschichte gehen wird, aber die wurde ja schnell abgebügelt.

Zur Situation vor Gericht (da ich da mittels PM um Details gebeten wurde):

Zwei BILD-Reporter, ungefähr ein Dutzend junge Leute (augenscheinlich Studenten), zwei vom MDR und fünf Richter waren da. Mehr habe ich nicht mitbekommen...

Ach, und die Bild hat es aufgegriffen, ich versuch das mal in den Anhang zu bringen...


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. März 2014, 08:06 von themob«

S
  • Beiträge: 102
vgl. hypothetische Klage in

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6776.msg61006.html#msg61006

dort wurde bis jetzt alles zusammengetragen, was Person A an Punkten finden konnte. Soweit möglich, mit Beweismaterial untermauert. Person A ist jedoch noch in der "Feintuning"-Phase, eine abschließende Klage wird ende der Woche erwartet ;)

Liebe Grüße

PS: Großartig, dass du dich gewehrt hast. Einer könnte jetzt das ganze Verfahren erneut anstrengen, Beitragsbescheid abwarten, Widerspruch, das ganze Rahmenprogramm, nur diesmal mit dem Wissen aus der letzten Verhandlung :)


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S
  • Beiträge: 2.177
Gibt's irgendwelche Anwälte, die für wenig Geld bis zum Bundesverwaltungsgericht mitgingen? Nach dem von der Richterin empfohlenen "Kassensturz" stelle ich fest, dass mich das bisherige Engagement nämlich ziemlich genullt hat... (je nachdem, wie viel die mir jetzt für den Gerichtstermin abknüpfen wollen).

Die Bemerkung der Richterin finde ich abstoßend. Leider brauchen Richter nichts für das Unrecht zu zahlen, die sie fördern.


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Y
  • Beiträge: 62
Man kann auch eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Richterin einlegen, wenn die tatsächlich so stark voreingenommen war. Vielleicht muss man das wie die Strafverteidiger im Zschäpe Prozess machen und erstmal Unmengen an Anträge stellen - und sei es auch die Befangenheit des Richters, weil er selbst GEZ Gebühren widerstandslos bezahlt ohne sich Gedanken zu machen warum.

Ein Link dazu: http://www.handelsblatt.com/finanzen/recht-steuern/streitfall-des-tages/streitfall-des-tages-wenn-richtern-alles-egal-ist-seite-all/7398690-all.html

Wenn man nämlich Pech hat (und bei den Gebühren ist das der Fall) kann der Richter sagen: Nö, keine Berufung zulässig wegen § http://www.gesetze-im-internet.de/vwgo/__124.html - denke aber nicht, dass das Richter tun. Passiert aber öfters bei Amtsgerichten, wenn der Streitwert zu niedrig ist, kann der Richter auch die Revision versagen.


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"Wenn du wissen willst, wer dich beherrscht, musst du nur herausfinden, wen du nicht kritisieren darfst." - Voltaire

V
  • Moderator
  • Beiträge: 5.038
>> Ein weiterer Ansatzpunkt für die Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes <<

Gleichheitsgrundsatz -  Anspruch auf Abwehr von gleichheitswidriger Belastung durch Gesetze
(siehe auch http://www.uni-saarland.de/fileadmin/user_upload/Professoren/fr11_ProfGroepl/Vergangene_Semester/lehre08/AO08.pdf)

1. Pflicht für Gesetzgeber aus Art. 3 GG: "Gleiches muss gleich behandelt werden"

aber:

2.  "Muss Ungleiches auch stets ungleich behandelt werden?
Bei ungleichen Sachverhalten Differenzierungspflicht nur,
wenn tatsachliche Ungleichheit so groß, dass sie bei einer am
Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise nicht
unberücksichtigt bleiben darf."


Ungleiche Sachverhalte:

1) Personen die öffentlich-rechtliche Programme tatsächlich vollumfänglich nutzen. Dies ist nicht mit dem Vorhandensein von Geräten gleichzusetzen.

2) Personen die nur teilweise öffentlich-rechtlichen Rundfunk nutzen (nur TV oder nur Radio)

3) Personen die keine Geräte haben, nur Privat-Radio-Hörer sind, nur Privat-, Pay-TV Zuschauer sind, die das TV Gerät als Bildschirm für DVD-, Blu-ray, YouTube, … Filme/Spiele/Fotos und anderes nutzen, Personen die Bücher, Zeitungen, Zeitschriften und ö.-r. freies Internet zur Information nutzen und die keinerlei Bezug zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk haben oder diesen ablehnen.

Die Gruppen der Wohnungsinhaber von 2) und 3) werden gegenüber der Gruppe 1) gleich behandelt und zwangsweise zur Kasse gebeten, obwohl der Sachverhalt "die Nutzung der öffentlich-rechtlichen Programme", ungleich ist.  Die finanziellen Mittel der Wohnungsinhabergruppen 2) und 3) werden geplündert und die eigene Wahl der Medien untergraben. Daher verletzt der Rundfunkbeitrag den Gleichheitssatz aus Art. 3 Grundgesetz und ist verfassungswidrig.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. März 2014, 15:15 von Viktor7«

  • Beiträge: 3.232
Wenn das Gericht die unabhängigen, vernichtenden Gutachten von Terschüren usw. nicht anerkennt, dann frage ich mich, was für eine Sauerei da abläuft, wenn das Gericht die von örR gekauften und in Auftrag gegebenen Gutachten von Kirchhof anerkennt. In der Pressemittteilung vom Bayrischen Verfassungsgerichtshof wird ebenfalls der Text eines von örR bezahlten Mannes verwendet: Schneiders Buch über die Typisierung.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8749.msg61495.html#msg61495
Wenn schon keine unabhängigen Gutachten zugelassen werden, dann sollten diese gekauften Gutachten erst recht nicht zugelassen werden dürfen, noch befangener kann ein Gericht gar nicht sein.
Man muss also seine Argumente selbst soweit ausarbeiten, dass das Gericht die Paragraphen nur noch auf Richtigkeit prüfen muss. Das wird man denen doch hoffentlich zumuten können, dass die lesen, was in der Abgabenordnung oder im Grundgesetz steht, wenn man das in die Klage reinbringt.


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Wenn das Gericht die unabhängigen, vernichtenden Gutachten von Terschüren usw. nicht anerkennt, dann frage ich mich, was für eine Sauerei da abläuft, wenn das Gericht die von örR gekauften und in Auftrag gegebenen Gutachten von Kirchhof anerkennt. In der Pressemittteilung vom Bayrischen Verfassungsgerichtshof wird ebenfalls der Text eines von örR bezahlten Mannes verwendet: Schneiders Buch über die Typisierung.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8749.msg61495.html#msg61495
Wenn schon keine unabhängigen Gutachten zugelassen werden, dann sollten diese gekauften Gutachten erst recht nicht zugelassen werden dürfen, noch befangener kann ein Gericht gar nicht sein.
Man muss also seine Argumente selbst soweit ausarbeiten, dass das Gericht die Paragraphen nur noch auf Richtigkeit prüfen muss. Das wird man denen doch hoffentlich zumuten können, dass die lesen, was in der Abgabenordnung oder im Grundgesetz steht, wenn man das in die Klage reinbringt.

RA Geuer wird es dem Gericht am 25.03.2014 vorlesen - sicher ist sicher!  ;)


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  • an den ÖRR : "You can´t always get what you want"

RA Geuer wird es dem Gericht am 25.03.2014 vorlesen - sicher ist sicher!  ;)
Und ich werde ganz genau zuhören , was die geehrten Richter darauf gedenken zu antworten.
Natürlich vorausgesetzt einen Platz im gelobten Saal der Gerechtigkeit ergattert zu haben.
Ein kleines elektronisches Wunderwerk der audiotechnischen Speicherung könnte auch hier hilfreich zur Anwendung kommen.


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You can win if you want

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Gesetzlich vermutete Tatsachen bedürfen keines Beweises (§ 292 ZPO). Allerdings ist der Beweis des Gegenteils zulässig, solange es sich nicht um eine unwiderlegbare Vermutung handelt. Die Unwiderlegbarkeit muss jedoch im Gesetz ausdrücklich angeordnet sein, ansonsten ist von einer widerlegbaren Vermutung auszugehen(§292 Satz 1 ZPO).
Problem ist wie man Beweist dass man keinen ÖR empfängt. Argument ist ja dass er omnipräsent ist, also notfalls empfangen wird wenn der Nachbar sein Radio zu laut aufdreht.


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... Problem ist wie man Beweist dass man keinen ÖR empfängt. ...

Wie beweist man jemandem, dass er ohne Führerschein ein Auto fährt? Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg!

Eine interessante Frage wäre, ob der Kläger Argumente noch vor der Urteilsverkündung nachreichen kann?

Wenn ja, würde ich diese hier noch nachreichen:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5634.msg61545.html#msg61545


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Uwe

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  • Angst und Geld habe ich nie gekannt :-)
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Klage gegen Rundfunkbeitrag erfolglos



Gesetzgeber ist aus Gründen der Verwaltungs­vereinfachung zur Pauschalierung der Abgabentatbestände befugt.

Das Verwaltungsgericht Gera hat die Klage einer Privatperson gegen einen Rund­funk­beitrags­bescheid abgewiesen. Nach Auffassung des Gerichts führen die zwangsläufig erfassten Wohnungen, in denen keinerlei Empfangsgeräte vorgehalten werden, zu keinem relevanten Gleichheitsverstoß, da der Gesetzgeber aus Gründen der Verwaltungs­vereinfachung zur Pauschalisierung der Abgabentatbestände befugt ist.

mehr auf:
http://www.kostenlose-urteile.de/VG-Gera_3-K-55413-Ge_Klage-gegen-Rundfunkbeitrag-erfolglos.news17924.htm


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Klage gegen Rundfunkbeitrag erfolglos



Gesetzgeber ist aus Gründen der Verwaltungs­vereinfachung zur Pauschalierung der Abgabentatbestände befugt.

Das Verwaltungsgericht Gera hat die Klage einer Privatperson gegen einen Rund­funk­beitrags­bescheid abgewiesen. Nach Auffassung des Gerichts führen die zwangsläufig erfassten Wohnungen, in denen keinerlei Empfangsgeräte vorgehalten werden, zu keinem relevanten Gleichheitsverstoß, da der Gesetzgeber aus Gründen der Verwaltungs­vereinfachung zur Pauschalisierung der Abgabentatbestände befugt ist.

mehr auf:
http://www.kostenlose-urteile.de/VG-Gera_3-K-55413-Ge_Klage-gegen-Rundfunkbeitrag-erfolglos.news17924.htm

Rechtsbeugung und Verrat von Mio. Bürgern, die öffentlich-rechtliche Staatssender nicht sehen wollen und ihre Multi-Medien-Geräte nicht wegen dem öffentlich-rechtlichen Klamauk und Manipulationen unterhalten.

Unser Kampf geht weiter.


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