Umfrage

Muß ich als Auszubildender die Gez-Gebühren wirklich zahlen?

ja
1 (33.3%)
nein
1 (33.3%)
es gibt eine weitere Möglichkeit,nicht zahlen zu müssen
1 (33.3%)

Stimmen insgesamt: 3

Autor Thema: Zahlung von Gez-Gebühren  (Gelesen 7277 mal)

Offline gustav ganz

  • Beiträge: 1
Zahlung von Gez-Gebühren
« am: 09. Januar 2008, 19:00 »
Hallo.
Ich bin Auszubildender und habe eine Zahlungsaufforderung von der GEZ bekommen. Ich habe einen Antrag auf Befreiung gestellt. Ich bin nicht Bafög berechtigt, bekomme aber monatlich Geld vom Bildungskredit. (Dieses Geld reicht gerade so für Miete,Gas und Strom.) Von meinen Eltern bekomme ich keinen Unterhalt, und das Geld was ich beim Jobben verdiene reicht gerade so zum Leben.
Die Gez hat meinen Antrag auf Befreiung abgelehnt, aus folgendem Grund:
Die Unterlagen, die ich der Befreiung beigelegt habe, weisen nicht nach, daß ich die Voraussetzungen für eine Befreiung erfülle. (Für den Bildungskredit muß man keine "Bedürftigkeit vorweisen, sondern nur die Zwischenprüfung seiner Ausbildung bestanden haben.)
Was tun?
Ich kann Widerspruch einlegen, muß den ja aber auch begründen.
Ich kann es mir nicht leisten, jeden Monat auch noch die Gez zu bezahlen-wovon auch?

Ich bin ziemlich ratlos und freue mich über Ratschläge:
Kann ich die Geräte einfach wieder abmelden und nur die ersten beiden Monate bezahlen, mit der Begründung, daß ich die Geräte verschenkt habe?
Oder sollte ich meine Finanzen offen legen, damit die sehen, daß ich die Gebühren nicht zahlen kann?

Hilfe!

Gustav Ganz
 


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Offline Flappi

  • Beiträge: 863
Re: Zahlung von Gez-Gebühren
« Antwort #1 am: 10. Januar 2008, 10:44 »
Hallo Gustav,

auch wenn es hart klingt, aber die GEZ hat völlig zu Recht deinen Befreiungsantrag abgelehnt. Wer eine Befreiung beantragen kann, regelt §6 RGebStV. So wie Du deine Situation beschreibst, fällst Du aber nicht unter einen der in §6 RGebStV genannten Personengruppen. Du kannst damit keine Befreiung beantragen.

Mein Ratschlag daher: Verkaufe deine Geräte und melde Dich unverzüglich ab. Begründung: Alle Geräte nachweislos an Unbekannt verkauft.

Viele Grüße
Flappi
 


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Offline joerg

  • Beiträge: 111
Re: Zahlung von Gez-Gebühren
« Antwort #2 am: 13. Januar 2008, 14:39 »
wobei die betonung von flappis ratschlag hier auf "melde dich unverzüglich ab" liegen dürfte...  ;)
die restliche vorgehensweise dürfte inzwischen jedem hier bekannt sein.
gruß jörg


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Offline nero

  • Beiträge: 1
Re: Zahlung von Gez-Gebühren
« Antwort #3 am: 18. Januar 2008, 00:20 »
ich will hier mal meine meinung zu der gez beitragen ...

warum zahle ich eigentlich gebühren ?
weil ich auf diesen sendern keine werbung zur finanzierung derselben sehen muss , oder ?
tu ich aber ...

ein fernseher gehört zur grundlage des heutigen daseins , wird sogar vom staat so vertreten , ist es eine grundlage wenn ich dafür zahlen muss ?

die härte mit der die gez gegen vermeindliche "schwarzseher" oder gegen "nichtzahler" vorgeht steht in keinem vergleich zu dem produkt welches man angeboten bekommt ...
durch solch ein krasses und unkorrektes vorgehen wird man verurteilt für die scheiße welche man sich jeden tag anshauen muss ...

ich scheiß auf die gez ...


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