Wieso Behindere in Hartz IV? Jeder Hartz IV Empfänger kann sich befreien lassen
Es ist beispielhaft für den Rundfunkbeitrag.
Z. Bsp. dass gehörlose Menschen nun gezwungen sind, die öffentlich-rechtlichen Radiosender mitzufinanzieren.
Oder blinde Menschen den Videotext der ARDZDF-Sender zwangsmitbezahlen müssen.
Diese respektlose Diskriminierung wäre bei Hartz IV-Empfang zwar hinfällig - allerdings nur mit diesem ganzen bürokratischen Aufwand (fortwährender Zwang zum Ausstellenlassen der Bescheinigung vom Amt und immer wiederkehrende Zustellung zum Beitragsservice - natürlich in festgelegten Fristen).
scharf-links.de zeigt damit das unmenschliche System des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrages anhand dieses Beispiels auf.
Markus