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Autor Thema: Rundfunkgebühren für Behinderte (früher GEZ)  (Gelesen 6224 mal)

Uwe

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Rundfunkgebühren für Behinderte (früher GEZ)
Autor: 28. Dezember 2013, 22:35
                                    Rundfunkgebühren für Behinderte (früher GEZ)

von Lothar Schwarz

Dass Behinderte seit 01.01.2013 Gebühren bezahlen müssen, das ist die eine schlimme Sache.

Nun gibt es aber die Ausnahmen. Wenn Behinderte z.B. Hartz IV beziehen, können sie von den Gebühren befreit werden. Das allerdings lassen sich die zuständigen Stellen nun regelmäßig mit Schrift uns Siegel bescheinigen. Wer kann sich noch erinnern?

mehr auf:
http://www.scharf-links.de/41.0.html?&tx_ttnews%5Btt_news%5D=41486&tx_ttnews%5BbackPid%5D=56&cHash=0b39861572


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Wieso Behindere in Hartz IV? Jeder Hartz IV Empfänger kann sich befreien lassen


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Wieso Behindere in Hartz IV? Jeder Hartz IV Empfänger kann sich befreien lassen

Es ist beispielhaft für den Rundfunkbeitrag.

Z. Bsp. dass gehörlose Menschen nun gezwungen sind, die öffentlich-rechtlichen Radiosender mitzufinanzieren.
Oder blinde Menschen den Videotext der ARDZDF-Sender zwangsmitbezahlen müssen.

Diese respektlose Diskriminierung wäre bei Hartz IV-Empfang zwar hinfällig - allerdings nur mit diesem ganzen bürokratischen Aufwand (fortwährender Zwang zum Ausstellenlassen der Bescheinigung vom Amt und immer wiederkehrende Zustellung zum Beitragsservice - natürlich in festgelegten Fristen).


scharf-links.de zeigt damit das unmenschliche System des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrages anhand dieses Beispiels auf.

Markus



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. Dezember 2013, 23:12 von unGEZahlt«

Uwe

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