Autor Thema: Internet mit Vorwort!  (Gelesen 2353 mal)

Offline Neo101

  • Beiträge: 1
Internet mit Vorwort!
« am: 27. Dezember 2013, 01:29 »
ICH HASSE DIESE KORRUPTION!
Ich denke, dass die GEZ keine Rundfunkgebüren einzieht! Wenn man mal nur mit der Hälfte der Wohnungen und der Hälfte der Firmen in Deutschland hochrechnet, was die “GEZ” einnimmt, sind das Milliarden €!!!! Und davon wird der Rundfunk bezahlt!? Bei all der Schleichwerbung die seit über 20 Jahren verstrahlt wird!? Nee, ich denke, dass ist einfach eine staatliche Zusatzeinnahme! (ohne jetzt als Verschwörungstheoretiker zu gelten)
Dann seh ich es auch nicht ein, für solch einen Mist, der ausgestrahlt wird zu zahlen! Die Nachrichten sind das absolute Schauspieltheater! Die Ausstrahlungen sind oft alt und wiederholt! Es werden uns grottenschlechte stupide Verbödungssendungen als angebliche Unterhaltung dargeboten!
Also allein aus diesen Beispielen lässt sich klar erkennen, dass wir nicht verpflichtet werden sollten, dafür zu zahlen.
In meinem Haushalt gibt es:
PC inkl. Internet: 2 x
Smartphone: 2 x
TV: 0 x
…und sollte ich mir einen Fernseher kaufen, dann nur mit BlurayPlayer und ohne Empfang. Ich lebe seit über 10 Jahren ohne Fernseher und Empfang und vermisse gar nichts! Ich bin oft in Hotels und schalte kurz nach dem Einschalten wieder aus, weil ich nichts interessantes finde!
Ich such mir selber aus, was ich sehen will und das geht nunmal am besten im Internet!
Und da sind wir auch schon beim Thema: “INTERNET”
Warum soll ich zahlen, wenn ich einen Internettarif hab, der mir nach aufgebrauchten 15 GB-Volumen kaum noch Datentransfer zulässt!?!?!?!? Diese 15 GB Datenvolumen kosten mich mtl. 45 € (inkl. Telefon) und sind mir deshalb teuer und heilig. Und ich verbrate dieses Volumen bestimmt nicht für GEZ-pflichtige Seiten!

Wie seht ihr das?


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« Letzte Änderung: 27. Dezember 2013, 09:40 von Uwe »

Offline Roggi

  • Beiträge: 3.234
Re: Internet mit Vorwort!
« Antwort #1 am: 27. Dezember 2013, 01:53 »
Recht hast du. Wenn du dich mit der Problematik der Grundgesetzverstösse auseinandersetzt, merkst du schnell, dass es wichtig ist, sich gegen den Zwang zu wehren, der ausgeübt wird, obwohl man den örR ablehnt.


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Offline 503

  • Beiträge: 315
  • Im Namen der Gerechtigkeit
Re: Internet mit Vorwort!
« Antwort #2 am: 27. Dezember 2013, 13:01 »
Zitat
Auch Heydt erörtert die Frage eines Vorteils, den der öffentlich-rechtliche Rundfunk vermittelt. Hierbei berücksichtigt er die Problematik, dass der Einzelne möglicherweise keinen öffentlich-rechtlichen Rundfunk empfängt. Nach seiner Ansicht rechtfertige sich die Erhebung der "Rundfunkgebühr" dadurch, dass jedermann potentiell Interesse am Rundfunk habe. Das für den Beitrag wesentliche Merkmal des besonderen Interesses könne unwiderlegbar für alle vermutet werden, sogar dann, wenn sie gar nicht im Besitz eines Rundfunkgerätes seien.

Begründet wird der Beitragscharakter auch damit, für den Gegenleistungscharakter ausschlaggebend und ausreichend sei, dass die dauernde unkontrollierbare Nutzung wahrscheinlich sei.

Konsequenz dieser Auffassung ist, dass ein jeder leistungsbezogene Gesichtspunkt mit Blick auf den Einzelnen entbehrlich wird und der Einzelne gleich jedermann zur Beitragsleistung verpflichtet werden kann. Dies ist aber Merkmal der Steuern und nicht des Beitrages.
Quelle: http://tinyurl.com/lzzvswx

Bei der Rundfunkbeitragspflicht handele es sich im Rahmen der Zwangsmitgliedschaft mangels eines Vorteils um eine (kompetenzwidrige) Zwecksteuer.
Nachzuweisen man nutze bewusst das öffentlich-rechtliche Rundfunkangebot nicht, ist unmöglich. Allein die Tatsache, dass die Anforderungen an Nachweis der Nichtnutzung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks fehlen, ordnet es als Zwecksteuer gemäß § 3 Abs. 1 Abgabenordnung ein.

Rundfunkbeitrag wird nicht wie etwa Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung einkommensabhängig von allen Versicherungspflichtigen erhoben. Stattdessen bittet man nur Inhaber einer Wohnung/Betriebsstätte zur Kasse, unabhängig davon, ob überhaupt Rundfunk empfangen wird, überhaupt Rundfunkgeräte vorhanden sind und unabhängig vom Einkommen.

Und außerdem haben die Unterhaltungsdarbietungen auf der Ebene des Grundgesetzes keinen Verfassungsrang. Artikel 5 GG Absatz 1 postuliert lediglich, „Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“  Die Abwälzung der durch die Veranstaltung öffentlich-rechtlichen Rundfunks entstehenden Kosten auf die Bürger steht außer Verhältnis zu dem Nutzen, den die Möglichkeit des Empfangs vermittelt.

Warum soll man Passivsport mit ca. 900 Millionen Euro fördern? "Im Jahr 2010 haben ARD und ZDF ca. 900 Millionen Euro allein für Sportübertragungen ausgegeben." http://www.carta.info/68379/rundfunkbeitrag-flattr-statt-haushaltsabgabe/
Warum sollen alle Beitragsschuldner den Fernsehgottesdienst mitfinanzieren? Wie groß wäre wohl der Aufschrei, wenn es Scientology wäre?
Ich denke wenn man die ÖRR Seiten mit Passwortlogin versehen würde, könnten die Inhalte der Mediathek länger als 7 Tage zur Verfügung gestellt werden.
„Fernseh- und Hörfunksendungen dürfen nur noch sieben Tage nach der Ausstrahlung via Internet zur Verfügung gestellt werden.“

Es darf keine Steuer für Rundfunk geben!


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« Letzte Änderung: 27. Dezember 2013, 13:31 von 503 »
Die schlimmste aller Ungerechtigkeiten ist die vorgespielte Gerechtigkeit. ( Plato )
„Wo allgemeine Abgaben geleistet werden müssen, ohne dass es dafür eine äquivalente Gegenleistung gibt, sind wir immer bei einer Steuer.“
“Kenne deinen Feind und kenne dich selbst, und in hundert Schlachten wirst du nie in Gefahr geraten.“

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