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Autor Thema: Lastschriften - rückbuchen auch noch nach 6...8 Wochen - oder länger?  (Gelesen 63413 mal)

k
  • Beiträge: 720
  • Wir sind das Volk
Leider sind noch zu viele Menschen "treu,deutsch,doof",wenn sich mehr damit beschäftigen würden und die Steuer zurückfordern,kann der Saftladen zu machen.


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koppi1947

  • Beiträge: 721
Wir bräuchten die Gewissheit, das tatsächlich unrechtmäßig abgebucht wurde und man die Möglichkeit hat, die letzten 13 Monate zurückzubuchen. Diese Information, effektiv verbreitet, zusammen mit Info über "das Gutachten" könnte dann eine Lawine auslösen. Könnte diese Frage jemand klären, der möglicherweise sowieso gerade Kontakt mit einem Anwalt aufgrund einer BS/GEZ Klage hat?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. Januar 2015, 16:58 von 20MillionenEuroTäglich«
21 Millionen BS Mahnmaßnahmen (s. Jahresbericht 2016 GEZ/Beitrags"service" S. 25)+Millionen zähneknirschend zahlende ARD/ZDF&Co Nichtnutzer nicht berücksichtigt. Immer mehr wehren sich, u.a. gegen zwangsfinanzierte, unverschämte örRenten: z.B. 22952 (!) Euro Pension (monatlich, nicht jährlich) für T*m B*hrow/WDR u. weigern sich, so etwas in lebenslänglichen Zwangsraten à 17,50 (=ca. 13000 EUR!) mitzufinanzieren. Zahlst Du noch oder verteidigst Du schon Deine Grundrechte?

s
  • Beiträge: 173
Es gibt Neuigkeiten!!!!!

Eine Bank (Sparkasse im südlichen Teil von Rheinland-Pfalz) hat einer Angehörigen von Person A gestern 3 Quartalsbeiträge von 2014 gutgeschrieben!

Es gibt zwar noch keine offizielle Begründung, aber es scheint zu funktionieren! Die Begründung wird im Laufe des Tages von Von Person A's Angehörigen bei dieser Bank angefordert und hier eingestellt. Sozusagen als "Mustervorlage" zum Zürückholen der Beiträge der letzten 13 Monate bei anderen Banken.

Wieso nur Quartal 2-4 und nicht auch noch Quartal 1 2014 zurückkam wird auch noch geprüft.

Also es beginnt.....


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Anscheinend gab es für die Lastschrift kein Mandat... sonst hätten nur Abbuchungen von 2 Monaten rückwirkend zurückgeholt werden können.
Wurde Quartal 1 2014 vielleicht schon früh im Dezember 2013 abgebucht, so dass die 13 Monate Widerrufsfrist bei SEPA-Lastschrift ohne Mandat überschritten wurden?

http://www.sepa-mandat.de/sepa_rueckgabe.php


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. Januar 2015, 08:54 von seppl«
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

s
  • Beiträge: 173
Ist auch Person A's Vermutung... Wird noch geklärt.

Aber was dieser Fall zeigt: Es funktioniert!!

Grüße


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w
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Wieso nur Quartal 2-4 und nicht auch noch Quartal 1 2014 zurückkam wird auch noch geprüft.
Also es beginnt.....

Das läßt sich relativ einfach erklären.

Der gemeinsame Endtermin für die nationalen Überweisungs- und Lastschriftverfahren für alle Euroländer war der 1. Februar 2014. Das SEPA-Lastschriftmandat wird also erst seit 01.02.2014 zwingend für eine Lastschrift benötigt.

Demzufolge gelten auch erst ab 01.02.2014 die Bedingungen der SEPA-Lastschrift (z.B. Rückbuchung innerhalb von 8 Wochen bzw. 13 Monaten).

Bei den Lastschriften die vor dem 01.02.2014 von Konto durchgeführt wurden, handelt es sich um das "alte" deutsche Lastschriftverfahren. Hier war nur die Rückbuchung der Lastschrift innerhalb von 6 Wochen nach Buchung bzw. Kontoabschluss möglich.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. Juli 2017, 02:33 von Bürger«

G
  • Beiträge: 1.548
Ist der vorsätzliche SEPA-Lastschrifteinzug ohne Mandat nicht eine Straftat?
Kann man da als Betroffener nicht Anzeige erstatten und Strafantrag stellen?

Zitat
Missbrauch des Lastschriftverfahrens

Das Lastschriftverfahren kann in betrügerischer Absicht benutzt werden, sowohl zur Kreditbeschaffung (Lastschriftreiterei) als auch als unberechtigter Lastschrifteinzug in der Tätererwartung, der belastete Kontoinhaber werde dies nicht bemerken. Beides ist als Betrug strafbar.
Für die Handhabung einer Korrektur falscher Lastschriften sind die Unterschiede im Vertragsrecht nach BGB und HGB zwischen dem Handeln eines Verbrauchers als Zahlungspflichtigem und dem Handeln eines Kaufmanns als Zahlungsempfänger zu beachten. Der Zahlungsempfänger ist in der Regel Kaufmann:

- Der Verbraucher kann durch einfache einmalige Erklärung den generellen Widerruf zum Einzugsermächtigungsverfahren gegenüber dem Kaufmann aussprechen. Trifft keine Stellungnahme des Kaufmanns als Zahlungsempfänger ein, bleibt dieser Widerruf unwidersprochen. In diesem Fall ist eine erneute Belastung kein Widerspruch des Zahlungsempfängers, sondern ein vertragswidriges Verhalten unter der Strafandrohung des Betrugs.
- Ein Kaufmann als Zahlungspflichtiger kann seine Zustimmung für jeden einzelnen Vorgang auch durch stillschweigende Duldung erteilen. Er muss daher bei jeder Handlung durch den anderen Kaufmann als Zahlungsempfänger seine Zustimmung oder seinen Widerspruch ausdrücklich und erneut schriftlich erklären.

Die Beweispflichten sind wie folgt geregelt:

- Der Zahlungsempfänger muss die Einwilligung des Zahlungspflichtigen beweisen (Kopie ausreichend).
- Der Zahlungspflichtige muss die Zustellung der Aufhebungserklärung beweisen (Einschreiben empfohlen).
- Beide Vertragspartner müssen der Aufhebung schriftlich zustimmen (Kopie der Vereinbarung).
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Lastschrift

Dann dürfte man die offiziell als Betrüger bezeichnen.

Hier gibt es eine Mustervorlage:
http://www.rechtsanwaltmoebius.de/Strafanzeige-Muster.doc


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s
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So, Person A's Angehörige hat nun Nachricht von der Bank bekommen.

Es ist wie folgt:
Sollte der Kontoinhaber gegenüber der Bank schriftlich um die Rückbuchung der letzten 13 Monate bitten aufgrund der fehlenden Legimitation, so nimmt die Bank dies Rückbuchung vor und "glaubt dem Kunden" dass dieser keine Einwilligung gegeben hat. Es ist nun der Zahlungsempfänger in der Pflicht zu beweisen, dass die Abbuchung legitimiert war!

Also meiner Meinung nach auf zur Bank und die Rückbuchung aufgrund der fehlenden Legimitation fordern!



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G
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Und sofort Strafantrag stellen!!

Das Lastschriftverfahren kann in betrügerischer Absicht benutzt werden, sowohl zur Kreditbeschaffung (Lastschriftreiterei) als auch als unberechtigter Lastschrifteinzug in der Tätererwartung, der belastete Kontoinhaber werde dies nicht bemerken. Beides ist als Betrug strafbar.

http://de.wikipedia.org/wiki/Lastschrift

Zahlungen zurückfordern
Unerlaubte Abbuchung: So holen Sie Ihr Geld zurück
Bei Betrugsversuch immer Strafanzeige erstatten!

„Der erste und beste Weg bei unerlaubten Abbuchungen sollte zur Polizei führen“, sagt Marvin Müller-Blom, Rechtsanwalt bei Barth und Nieding in Frankfurt am Main. Bei unerlaubten Abbuchungen ohne SEPA-Lastschriftmandat sollten Sie eine Strafanzeige gegen den Zahlungsempfänger oder gegen Unbekannt erstatten. Dies dokumentiert den Vorgang und dient im Zweifel der besseren Durchsetzung Ihrer Rückforderungsansprüche. "
http://handwerk.com/unerlaubte-abbuchung-so-holen-sie-ihr-geld-zurueck/150/4/84148/3


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Und die Antort von wuxel ist auch richtig. Hat mit der Einführung des Sepa-Verfahrens zu tun... Hat der nette Herr von der Bank auch bestätigt.

Grüße


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Als Betrugsversuch kann es sicherlich nicht gewertet werden, es entspricht nur nicht der gängigen Praxis, ohne Information an den Kunden auf dessen Konto zuzugreifen, wenn sich die Gesetzeslage erheblich geändert hat. Da die Umstellung mit gesetzlicher Absegnung so erfolgte, wie sie ist, und der Beitragsservice nun mal die ausgegliedert Buchhaltung der Landesrundfunkanstalten ist, ist es doch endlich für uns eine erfreuliche Nachricht, dass die schlampige, ja fast schon leichtfertige ungesetzliche Arbeitsweise dieser Gesetzeslegasteniker zu ernsthaften Problemen für die LRA führt.


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Dann müssten alle Menschen nur noch handeln,dann wäre der Laden Pleite. ;)


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Dann müssten alle Menschen nur noch handeln,dann wäre der Laden Pleite. ;)

Die meisten wissen von nichts. Bei mir auf der Arbeit wussten viele nicht mal was von einer Umstellung (Wohnung)  :o


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Dann macht es öffentlich! Über alle Kanäle, im Bekanntenkreis, bei den Arbeitskollegen, in der Familie.

Geht zur Bank und lasst die Beiträge der letzten 13 Monate aufgrund der fehlenden Legitimation seitens des BS zurückbuchen!!!

Wenn es ein bzw. 2 Sparkassen schon gemacht haben, müssen es alle tun!


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Das machen bestimmt die meisten hier. Es gibt aber unvorstellbarerweise immer noch genug bei denen die Einschüchterungstaktik der staatsfernen Zwangsbezahlfunker noch wirkt. Von wegen Peilwagen, Hausdurchsuchung, Beugehaft, Pranger, Folter usw. Die zahlen aus Angst und lassen sich nicht überzeugen. Wobei jemand der vor der Folter Angst hat eigentlich den ÖRR abschaffen müsste, deren Programm ist die schlimmste Folter.


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