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Autor Thema: Student ohne BAFöG und Job  (Gelesen 12138 mal)

K
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Re: Student ohne BAFöG und Job
#15: 07. März 2014, 21:16
Das Verfahren mit  BAföG  und Hartz 4 erscheint mir nicht sinnvoll, weil zum einen auch als Arbeitnehmer kein Geld an die GEZ verschenkt werde  wollen würde und zum anderen für diese beiden Anträge auch noch die  Eltern ihre ganzen Finanzen darlegen müssten.

Aktueller stand ist, dassdie Anmeldung jetzt autmatisch erfolgte und zwar rückwirkend zum letzten Jahr, wo laut GEZ die Wohnung bezogen wurde.
Es folgte auch direkt ein Brief mit Überweisungsformular, und der Bitte den Betrag zur Mitte dieses Monats zu zahlen...


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. März 2014, 21:20 von Kirsche«

A
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Re: Student ohne BAFöG und Job
#16: 08. März 2014, 02:09
Nachdem Student S gerade aus dem Auslandssemester zurückgekehrt ist und in seinem Briefkasten sage und schreibe 7 Briefe dieser Deppen vorgefunden hat, hat dieser Student nun dieses Forum entdeckt und sich registriert.

Dem fiktiven Student S geht es genau so wie der Kirsche: Er studiert, hat 0,00€ Einkommen im Jahr und kriegt weder BaFöG noch HartzIV. Seine Wohnung finanziert sein Vater, der aber nun wohl dieses Jahr in Rente gehen wird. Glücklicherweise ist seine Familie auch so gütig ihn nicht verhungern zu lassen und stellt ihm etwas Geld für Lebensmittel etc. zur Verfügung. Er wohnt in einem 15m² Zimmer und besitzt nichtmal einen Fernseher, geschweige denn einen TV-Anschluss und hat nun eine tolle Zahlungsaufforderung über knapp 300€ bekommen. Alle Mitbewohner beziehen BaFöG und so bleibt er allein auf den Kosten sitzen (Nein, das Gerücht dass ein BaFöG-Mitbewohner alle anderen "mitbefreit" ist nicht wahr, der Student hat sich informiert.).
Er bekommt 100€ Taschengeld im Monat und das war's an finanziellen Mitteln die über das reine Überleben (Essen + Wohnen) hinausgehen.

Nun soll er also 18% seines gesamten verfügbaren Geldes für einen Zwangsservice ausgeben den er nichtmal in Anspruch nehmen kann?



Wie geht Student S nun am besten vor?
Er hat bisher noch keinen Bescheid erhalten und darum alles komplett ignoriert. Sollte er die Abzocker jetzt schon anschreiben und ihnen seine finanzielle Lage erklären und einen Härtefallantrag stellen? Oder sollte er erst auf den Beitragsbescheid warten? Dann wäre es jedoch ggf. nicht möglich alle notwendigen Dokumente (ggf. BaFöG-Ablehnbescheid o.ä.) innerhalb der zahlungsfrist zu besorgen.

Vielen Dank an alle die in diesem Forum aktiv sind! ;)

//edit:

"Das pfändungsfreie Existenzminimum gemäß § 850c ZPO liegt seit dem 1. Juli 2013 bei einer alleinstehenden Person bei 1.045,04 € netto pro Monat."

Hat dieser Sachverhalt irgendeine Relevanz? Wäre es ihnen dennoch möglich das Geld von einem Studenten ohne Einkommen zu vollstrecken? Oder anders gefragt: Was passiert wenn der fiktive Student S einfach nicht zahlt und dann dazu verdonnert wird?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. März 2014, 02:14 von Armer Student«

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Re: Student ohne BAFöG und Job
#17: 08. März 2014, 07:32
Wenn Student S nachweisen kann, dass er vor dem 01.01.2013 im Ausland war, ist das Problem etwas geringer. Ein Härtefallantrag ersetzt nur einen abgelehnten Bescheid vom Sozialamt oder oder ähnliches wie auch von der Arge. Wenn man nur 17,98 Euro über dem Existenzminimumsatz liegt benötigt man den ablehnenden Bescheid vom Amt, dass man drüber liegt. Nur dafür ist ein Härtefallantrag möglich, nicht um Zeiträume zu überbrücken oder fehlende Anträge zu ersetzen.
Wenn man Bafög bekommt, wird man befreit fur 2 Monate rückwirkend. Die Pfändung wäre ohne Einkommen natürlich nicht möglich, aber in Zukunft schon, irgendwann wird Geld vorhanden sein. Es bleiben 2 Möglichkeiten. Entweder einem kommenden Beitragsbescheid mit Widerspruch und Klage erwiedern, oder Bafögantrag stellen und ab dem Zeitpunkt beim Beitragsservice anmelden, wenn der Antrag da ist. Dann gleichzeitig die Befreiung für den Rundfunkbeitrag mit beantragen. Da die den Zeitraum der Zwangsanmeldung ab 01.01.2013 ohne rechtliche Grundlage und willkürlich bestimmen, kann das vielleicht klappen, sicher ist es nicht.


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S
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Re: Student ohne BAFöG und Job
#18: 08. März 2014, 09:52
Härtefallantrag ersetzt nur einen abgelehnten Bescheid vom Sozialamt oder oder ähnliches wie auch von der Arge. Wenn man nur 17,98 Euro über dem Existenzminimumsatz liegt benötigt man den ablehnenden Bescheid vom Amt, dass man drüber liegt. Nur dafür ist ein Härtefallantrag möglich, nicht um Zeiträume zu überbrücken oder fehlende Anträge zu ersetzen.

Das stimmt nicht. Genau das wollen die Rundfunkanstalten, dass wir glauben.

Es ist völlig richtig, einen Antrag auf Befreiung wegen Härtefall zu stellen. Das habe ich getan, darauf hier mehrmals
hingewiesen.

Der Antrag habe ich an die zuständige Rundfunkanstalt gerichtet, ihr persönlich gebracht, und ließ eine Kopie mit
einer Empfangsbestätigung stempeln.


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Re: Student ohne BAFöG und Job
#19: 08. März 2014, 10:05
Härtefallantrag ersetzt nur einen abgelehnten Bescheid vom Sozialamt oder oder ähnliches wie auch von der Arge. Wenn man nur 17,98 Euro über dem Existenzminimumsatz liegt benötigt man den ablehnenden Bescheid vom Amt, dass man drüber liegt. Nur dafür ist ein Härtefallantrag möglich, nicht um Zeiträume zu überbrücken oder fehlende Anträge zu ersetzen.

Das stimmt nicht. Genau das wollen die Rundfunkanstalten, dass wir glauben.

Wofür ist denn der Härtefallantrag gut? Ohne amtliche Bescheide genehmigen die doch nichts, die brauchen doch Beweise.


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themob

Re: Student ohne BAFöG und Job
#20: 08. März 2014, 11:36
Härtefallantrag ersetzt nur einen abgelehnten Bescheid vom Sozialamt oder oder ähnliches wie auch von der Arge. Wenn man nur 17,98 Euro über dem Existenzminimumsatz liegt benötigt man den ablehnenden Bescheid vom Amt, dass man drüber liegt. Nur dafür ist ein Härtefallantrag möglich, nicht um Zeiträume zu überbrücken oder fehlende Anträge zu ersetzen.

Das stimmt nicht. Genau das wollen die Rundfunkanstalten, dass wir glauben.

Es ist völlig richtig, einen Antrag auf Befreiung wegen Härtefall zu stellen. Das habe ich getan, darauf hier mehrmals
hingewiesen.

Der Antrag habe ich an die zuständige Rundfunkanstalt gerichtet, ihr persönlich gebracht, und ließ eine Kopie mit
einer Empfangsbestätigung stempeln.

Das ist ja auch durchaus legitim, einen formlosen Antrag auf Befreiung als Härtefall zu stellen. Auch das man den Antrag persönlich abgibt, wenn die Möglichkeit besteht.

Wegen was wurde der Härtefallantrag gestellt? Finanzieller Art oder andere Gründe, wie Religion, Gewissen, Freiheit etc?

Viel interessanter ist aber die Antwort der Rundfunkanstalt. Also das Dokument woraus hervorgeht, ob dem Härtefallantrag stattgegeben, oder abgelehnt wurde. Wenn noch keine Antwort kam, wäre interessant zu wissen, wann der Härtefallantrag gestellt wurde.


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Re: Student ohne BAFöG und Job
#21: 08. März 2014, 13:31
Bei dem von TE betroffenen Fall bringt ein Härtefallantrag wohl gar nix !
Siehe z.B. hier und die affige Begründung des Richters:

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7282.0.html

Zitat
Es ist aufgrund dieser ausdrücklich geregelten Leistungsausschlüsse davon auszugehen, dass der Sozialgesetzgeber es Studierenden, die keine Leistungen nach dem BAFöG erhalten, grundsätzlich zumutet die Deckung Ihres Bedarfs außerhalb des allgemeinen Sozialsystems - sei es durch Inanspruchnahme von Unterhaltsleistungen, eigener Arbeitsleistung oder etwa Stipendien - sicherzustellen. Unter Berücksichtigung des Prinzips der parallelen Wertung der sozialen Bedürftigkeit in den Leistungsgesetzen ist es daher nicht zu beanstanden, dass der Rundfunkgesetzgeber gezielt nur Studierende, die ein Erststudium innerhalb einer bestimmten Studienzeit absolvieren, durch eine Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht fördern wollte.


Aber versuche es trotzdem !! Nicht aufgeben !


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Re: Student ohne BAFöG und Job
#22: 08. März 2014, 18:12
Leider zeigte dieses Forum, dass "einfache" Härtefallanträge immer abgelehnt werden. Wie schon gesagt wurde, die wollen immer etwas von einer anderen Behörde, damit sie selbst möglichst wenig Arbeit haben.

In den hier beschriebenen Fällen, würde ich es mit dem Antrag versuchen. Wenn die Ablehnung kommt, wäre das auch ein schöner Aufhänger, mit dem man an die regionale Presse gehen könnte.

Solche unverschämte, undemokratische und unsoziale Abzockerei muss endlich mehr in die Öffentlichkeit kommen!


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Re: Student ohne BAFöG und Job
#23: 10. März 2014, 00:29
Personen in einem Singlehaushalt mit einem bereinigten Nettoeinkommen von bis zu €1050.-- / Monat liegen unter der Pfändungsgrenze:

http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_tabelle/Tabelle-2013/index.php

Mehrpersonenhaushalte haben eine höhere Pfändungsfreigrenze.

Ist auch schon oft genug gepostet worden.
Studenten, Rentner, Geringverdiener usw. brauchen dem Gaunerverein also nur den gestreckten Mittelfinger zeigen.


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