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Autor Thema: Wegen ÖR: KDG und Unitymedia Kabel BW droht Ärger vom Kartellamt  (Gelesen 2599 mal)

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    • Online-Boykott – Das Portal gegen die jetzige Art des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und dessen Finanzierung

Bild: digitalfernsehen.de

Wegen ÖR: KDG und Unitymedia Kabel BW droht Ärger vom Kartellamt
Quelle: digitalfernsehen.de

Zitat
»Der Fachverband FRK erwägt, kartellrechtliche Schritte gegen Unitymedia Kabel BW und Kabel Deutschland einzuleiten. Der FRK vermutet geheime Absprachen hinter der gemeinsamen Haltung, keine weiteren HD-Sender von ARD und ZDF einzuspeisen. Zudem würden die Kunden beider Anbieter dadurch benachteiligt.«

Weiterlesen: http://www.digitalfernsehen.de/index.php?id=110423


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  • bye offiz nicht "deutsch genug" angek Abschiebung
Die kleinen FRK-Mitgliedsunternehmen wollen den marktbeherrschenden Kabelnetzbetreibern natürlich gerne schaden.
Ob dass mit Hilfe des öffentl.-rechtl.-Rundfunfunks so eine gute Idee ist?

Dass es also nicht um Vertragsbruch wegen ungezahlter Einspeisegebühren geht, sondern angeblich nur irgendwelche "Absprachen" dahinter stecken sollen, ist ja schon fast märchenhaft.

Die Kunden brauchen auch keinen FRK-Verband, um zu beurteilen, ob sie benachteiligt oder bevorzugt werden.

Markus


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t

themob

Die FRK will von der Rundfunkbeitragstorte was abhaben. Da stören die Kabelanbieter mit Ihren Forderungen.

Der FRK ist auch ein weiterer Wolf im Schafspelz, wie ALLE Verbände die nur an Ihre eigenen Interessen denken.

Siehe Pressemitteilung zu den erwartenden Mehreinnahmen der Rundfunkbeiträge und des Briefes an Ministerpräsident Tillich des FRK.

Der FRK will mal so eben die Hälfte der erwarteten Mehreinanahmen (125 Mio) für seine eigenen Zwecke haben. Für die Einführung eines "lokalen" dualen Rundfunksystems.

Brief an MP Tillich: http://www.kabelverband-frk.de/images/Aktuelles/b4Dez2013Tillich.pdf

Pressemeldung: http://www.kabelverband-frk.de/aktuelles/187-pressemeldung-des-frk-frk-fordert-volle-klarheit-statt-nebelbomben-in-sachen-rundfunkbeitrag

Zitat
„30 Jahre nach dem medienpolitischen Urknall in Ludwigshafen ist es im Jahr 2014 an der Zeit, dass die Medienpolitik in Deutschland sich endlich auch auf Grundsätze der demokratischen Meinungsbildung und ihren grundgesetzlichen Auftrag für Medienvielfalt besinnt, und nicht nur in monetären Dimensionen denkt“

Mein eigenes Zitat dazu:
Zitat
„30 Jahre nach dem medienpolitischen Urknall in Ludwigshafen ist es im Jahr 2014 an der Zeit, dass Karlsruhe eine verfassungsrechtliche Präzisierung des Grundversorgungsbegriffs vornimmt. Dazu muss man sich nur mal ansehen was die Landespolitik in trauter Eintracht mit dem ÖRR aus einer Grundversorgung 30 Jahre später gemacht hat."

Es muss endlich der verfassungsrechtliche Urknall der Grundversorgung kommen.

Im übrigen, zum Thema oben, egal ob Unity Media oder Kabel Deutschland bzw. andere Kabelanbieter: Ohne Zusatzkosten kann zum Zwangsrundfunkbeitrag NIEMAND den öffentlich-rechtlichen Rundfunk empfangen, egal wie eine Grundversorgung definiert wird. Das sind ja laut ARD Angaben nur mal eben 16,88 Mio. Haushalte die Kabel nutzen (müssen).

Eine Grundversorgung wie von mir hier erörtert, würde alle Anbieter ausserhalb des terrestrischen Empfangs per Gesetz verpflichten, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk wirklich "frei empfangbar" anzubieten, also ohne Zusatzkosten. Weil es eben zur Grundversorgung gehört.

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7009.msg52419.html#msg52419


Wie sagte Prof. Kirchhof?
Die Rundfunkanstalten bieten mit ihren Programmen eine „allgemein zugängliche Quelle“ der Information, aus der sich ungehindert zu unterrichten jedermann das Recht hat.

Da jeder Kabelanbieter Geld verlangt ist jeder verkabelte Haushalt daran gehindert, öffentlich-rechtlichen Rundfunk frei zu konsumieren, wenn er es denn will. Mit IP-TV sieht es nicht anders aus.

Es wird Zeit für den nächsten URKNALL - Grundversorgung


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...

Wie sagte Prof. Kirchhof?
Die Rundfunkanstalten bieten mit ihren Programmen eine „allgemein zugängliche Quelle“ der Information, aus der sich ungehindert zu unterrichten jedermann das Recht hat.

Da jeder Kabelanbieter Geld verlangt ist jeder verkabelte Haushalt daran gehindert, öffentlich-rechtlichen Rundfunk frei zu konsumieren, wenn er es denn will. Mit IP-TV sieht es nicht anders aus.

...

Das fängt doch schon vorher an. Zunächst einmal braucht man die technischen Möglichkeiten sprich Geräte für den Empfang. Die aber wachsen nicht am Baum im eigenen Garten und sind somit kein frei zugängliches Gut. Dafür muss man bezahlen.

Selbst wenn da da noch die geerbte Röhrenglotze von Oma steht, die Zimmerantenne dafür ist wertlos. Und das teuer mit dem "Beitrag" bezahlte HD-TV kann damit auch nicht genutzt werden.


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

 
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