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Autor Thema: Verwaltungsgerichtshof entscheidet: Keine Gnade vor GEZ bei Pflegebedürftigkeit  (Gelesen 5616 mal)

Uwe

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  • Angst und Geld habe ich nie gekannt :-)
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       Verwaltungsgerichtshof entscheidet: Keine Gnade vor GEZ bei Pflegebedürftigkeit

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat mit Beschluss vom 3. Dezember 2013 ein Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach bestätigt, mit dem in einem Einzelfall eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag abgelehnt wurde.

Die in einer Privatwohnung lebende Klägerin berief sich zum einen auf ihre Behinderung und Pflegebedürftigkeit und machte zum anderen geltend, einkommensschwach zu sein.

mehr auf:
http://www.wochenblatt.de/nachrichten/regensburg/ueberregionales/Verwaltungsgerichtshof-entscheidet-Keine-Gnade-vor-GEZ-bei-Pflegebeduerftigkeit;art5578,216232

Urteil siehe unter
VGH München, Beschluss v. 03.12.2013 – 7 ZB 13.1817
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2013-N-59320?hl=true


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  • #GEZxit
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Wir leben in einem Sozialstaat – sind dann Schmarotzer gleich Sozialschmarotzer?

Wie lange noch? Behinderte und bedürftige Menschen finanzieren durch ungerechten Zwang eine Unnütze Parasitenelite.

Wie lange noch? Was muss noch alles passieren, bis der letzte begriffen hat, was sich hier abspielt und seinen Allerwertesten vom Sofa hebt und  auf die Straße geht, um diesen unverschämten Blutsaugern zu sagen, dass es so nicht weiter geht. Wir sagen Basta! Wir sind das Volk!


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Das ist einfach unfassbar, was sich dieser Verein mit staatlicher und richterlicher Rückendeckung erlauben kann. Mir fehlen die Worte.


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Wir sehen an diesem Fall, dass wir uns auf die Gerichte nicht verlassen dürfen!
Nur der Aufstand der anständigen gegen die Parasiten, also die Zahlungsverweigerung wird Abhilfe bringen!


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(1) Da geht es, so weit ich sehe,  um eine Person, die gratis Rundfunk konsumieren will. Oder?

(2) Das ist nur Bayern.

Zitat
Eine gänzliche Befreiung einkommensschwacher Personen von der Rundfunkbeitragspflicht setze allerdings den Nachweis der Bedürftigkeit durch Vorlage einer Bestätigung oder eines Bescheids der hierfür zuständigen Behörde oder des Sozialleistungsträgers voraus. Die nicht in dieser Weise nachgewiesene Bedürftigkeit sei auch nicht als besonderer Härtefall anzusehen.

Das ist laut Anstalten die heilige "Absicht des Gesetzgebers". Bedürftig ist nur, wer ein Bescheid der dafür "zuständigen" Behörde hat. Der Staat entscheidet mit seinen Behörden, wer bedürftig ist, und wer Rundfunkkonsum zahlen muss. Konsum auf Befehl. Wie sind wir so weit gekommen?!



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  • #GEZxit
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Frage mich seit langem schon. Ich frage mich auch, was wir noch alles dagegen unternehmen müssen/können, um diese endlose Unverschämtheit zu stoppen. Unwürdig!


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Wir sehen an diesem Fall, dass wir uns auf die Gerichte nicht verlassen dürfen!
Nur der Aufstand der anständigen gegen die Parasiten, also die Zahlungsverweigerung wird Abhilfe bringen!

Wenn das stimmt, dann sind wir verloren, denn in Deutschland wird niemand auf die Straße gehen. :-(


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