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Autor Thema: "ANKÜNDIGUNG der ZWANGSVOLLSTRECKUNG" - derzeit massenweise versendet  (Gelesen 177194 mal)

A
  • Beiträge: 36
Unvorstellbar was die sich alles leisten.

Person A steht genau so da wie Du und hat gerade keinen schimmer wie es weiter gehen soll ? Bisher hat A alles so gemacht wie es die Regeln besagen  8) !

Widerspruch / sowie Aussetzung alles innerhalb der 4 Wochen eingelegt und seid dem eigentlich nur Mahnungen und zu allerletzt am 1.12.2013 die Ankündigung zur Zwangsvollstreckung erhalten. Auf diesen letzten Brief hat A natürlich nochmal ein Antwortschreiben an die Verbrecher gesendet.

Allerdings ist Person A unsicher was jetzt als nächstes kommen wird ? Klingelt es an der Tür ....oder kommt wieder ein Brief zurück ?

A möchte eigentlich gar nicht mehr warten auf jegliche weitere Briefe hin oder her . A möchte eine Klage einreichen da A bis Heute noch keinen Widerspruchbescheid von denen bekommen hat ( seid 30.05.2013 ) nur Mahnungen sowie Gebühren/Beitragsbescheid.

Es stellt sich jedoch A die Frage wie genau das Schreiben an das Verwaltungsgericht  ( Antrag auf Gewährung von Eilrechtschutz ) aussehen soll bzw. muss ?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. Januar 2014, 23:32 von Uwe«

G
  • Beiträge: 48
Hallo,

in diesem theoretischen Fall sollte evtl. schnellstmöglich über eine Vollstreckungsabwehrklage nachgedacht werden.

Grüße


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A
  • Beiträge: 36
Ja da hast Du evtl. Recht . Allerdings wenn du keinen Plan hast wie und was funktioniert fällt einem das nicht so einfach !

Wohin muss so ein Antrag gestellt werden ? Wie muss so ein Schreiben aussehen ? .......und so gehts grad weiter .

Es wird zwar immer gesagt die Schritte sind einfach ............aber wenns mal soweit ist stehst da und musst alles irgendwie in einem Brief erläutern.



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t
  • Beiträge: 85
Hallo!
Ich z.b. bin mir nicht ganz sicher, was eine "nicht rechtsfähige" ... genau bedeutet! (bin leider kein Jurist)
Kann mir das jemand bitte im knappen verraten?

Ich hab zwar NOCH kein Zwangverfahren am Halse, aber die sogenannte RECHTSBEHELFSBELEHRUNG, sowie BEDANKUNG FÜR MEINE ANMELDUNG (die ich niemals getätigt hatte) liegt mir bereits vor!

Ich bin verunsichert, was da jetzt ist!
Roggi vom Forum meint, auf die Rechtsbehelfsbel MUSS ich antworten. Aber was genau?
Die Antwort die ich am liebsten liefern würde, kann ich mir glaube ich ersparen - nämlich:

Dass ich es in verdammt keiner Weiser einsehe, warum ich einer Helene Fischer... oder einem Günter Jauch... oder wie sie alle heißen ... ein absolutes TRAUMGEHALT ermöglichen soll, und zwar auf meine Kosten !!!!!!!

Ich kann es überhaupt nicht fassen, was dieser Verein denn mit etwa 7,5 MILLIARDEN Euro PRO JAHR anzufangen gedenkt - und dass alles auf ZWANG oder was???????

Bitte sagt mir, ob ich gut daran tue, dem weiterhin zu widerstreben, oder ob ich mich einfach zum Volldeppen weichkloppen lassen soll von denen, weil ich ja eh nix zu sagen hätte!!

Dankeschön, tonarno

Ich fasse es nicht!


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  • an den ÖRR : "You can´t always get what you want"
Zitat
Bitte sagt mir, ob ich gut daran tue, dem weiterhin zu widerstreben, oder ob ich mich einfach zum Volldeppen weichkloppen lassen soll von denen, weil ich ja eh nix zu sagen hätte!!
Hallo tonarno , in der selben Situation befand ich mich auch vor mehr als einem Jahr , im Herbst 2012.
Das du den Weg in dieses Forum gefunden hast , ist doch schon mal der beste Anfang.
Du hast dir die Gedanken gemacht , die sich von der Mehrheit leider immer noch viel zu wenig gemacht werden.
Dein lobenswerter Anfang ist absolut voll ausbaufähig , du hast einen guten Spürsinn für Gerechtigkeit und bereits vorhandenes Wutpotential gegenüber dieser wahnwitzigen mafiamäßig betriebenen Geldeintreiberei.
Zum Volldeppen macht sich nur der Beitragsservice , indem er sich bei Zahlungsunwilligen immer mehr lächerlich macht.
Hier im Forum bist du bestens aufgehoben , wenn du nicht weichkloppen lassen willst.
Der öffentlich rechtliche Rundfunk mit seinen Lakaien vom Beitragsservice ist unter anderem auch so mächtig , weil so viele glauben , dass sie nichts zu sagen hätten.




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Hallo,

wenn bei Person A die Ankündigung der Zwangsvollstreckung eingegangen sein sollte, und diese keine Rechtsbehelfbelehrung beinhaltet, und auch kein Mahnbescheid vorangegangen ist, wie weit steht Person A denn an der Wand?

Abwarten?, Erneuten Widerspruch? Wie auch immer...diese Person A würde auf keinen Fall zahlen wenn sie sie wäre.

Danke für eure Meinungen und Tipps  :)


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  • an den ÖRR : "You can´t always get what you want"
Das riecht verdammt nach Poker , im Blöffen sind die einsame Spitze.
Wer nicht nur einmal lügt , dem glaubt man erst recht nichts mehr.
Leere Versprechungen , heiße Luft , doch echt oder Schauspielerei ?
Ich will von denen Tatsachen sehen und kein drohendes Geschwätz.


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Eine Ankündigung kann ja nur bedeuten, da kommt noch was. Wenn dann eine Rechtsbehelfsbelehrung dabei ist, kann immer noch dementsprechend reagiert werden. Derzeit ist Lunas Person A meilenweit von der Wand entfernt, eher auf einem Hügel in Lauerstellung.


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Hallo,

wenn bei Person A die Ankündigung der Zwangsvollstreckung eingegangen sein sollte, und diese keine Rechtsbehelfbelehrung beinhaltet, und auch kein Mahnbescheid vorangegangen ist, wie weit steht Person A denn an der Wand?

Abwarten?, Erneuten Widerspruch? Wie auch immer...diese Person A würde auf keinen Fall zahlen wenn sie sie wäre.

Danke für eure Meinungen und Tipps  :)


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Die Ankündigung der Zwangsvollstreckung bedarf weder einer Rechtsbehelfsbelehrung noch eines vorherigen Mahnbescheides.

Bei öffentlichen Abgaben, kommt es sehr auf Termine, Fristen und die richtigen Werkzeuge an. Nimm das also alles nicht zu persönlich, sondern jongliere mit den Möglichkeiten, nehme aber dann auch eine Niederlage und damit ggf. eine Mehrzahlung für Gerichtskosten etc. in Kauf. Andernfalls empfehle ich, die Gebühren zu bezahlen.

Auch wenn Du für einige Beitragsbescheide keinen Form- und Fristgerechten Widerspruch eingelegt hattest würde ich persönlich raten, diese zu zahlen.

Falls Du zuvor FRISTGERECHT Widerspruch gegen jeden einzelnen Beitragsbescheid eingelegt hast, kannst Du Dich vor der Vollstreckung schützen, wenn Du nun beim zuständigen Verwaltunggericht "Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung" stellst wie in verlinktem Beitrag aufgeführt. Ich denke, die Kosten hierfür liegen unter 100,- €, falls der Antrag nicht durchgehen sollte. Ansonsten zahlt der Antragsgegner.

Link: Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6738.msg57151.html#msg57151

Solltest Du jedoch bereits den offiziellen Widerspruchsbescheid von der Rundfunkanstalt erhalten haben, hilft nur, fristgerecht Anfechtungsklage einzureichen.


Böse Worte in eigener Sache:
Ich begreife nicht, warum die Rechtsaufsicht der Rundfunkanstalten  (z.B. Berliner Senat) nicht eingreift, wenn die Rundfunkanstalten in guter alter GEZ-Manier pünktlich zu Weihnachten mit Vollstreckung, Lohnpfändung, Mietkautionspfändung, Kontopfändung drohen, ohne zuvor Ihre eigenen Hausaufgaben gemacht zu haben, nämlich sachlich über den fristgerecht eingelegten Widerspruch zu entscheiden.


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So sieht ein Schreiben aus.


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Nach "Ankündigung der Zwangsvollstreckung" durch Beitragsservice hat Person A die "Vollstreckungsankündigung" von der Stadtkasse bekommen.
Was kann Person A jetzt tun?

- Alle Gebührenbescheide wurden rechtzeitig widersprochen
- Person A hat nie einen Widerspruchbescheid bekommen
- Anträge auf Aussetzung der Vollziehung wurden nachträglich gestellt


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Hallo Forum,

Person XY musste heute fast laut loslachen..

Denn nachdem diese fiesen, bösen Drohbriefe auch bei Person XY eingetrudelt waren (erst die "Mahnung", dann die "Ankündigung der Zwangsvollstreckung")
und Person XY diese einfach dreist ignoriert hat :P, kam heute der nächste Brief.. und zwar der Gebührenbescheid Nr. 5!

Sprich, nichts mit Zwangsvollstreckung, das Spielchen geht einfach normal weiter wie immer.. in 29 Tagen geht dann wieder ein Fax und ein Einschreiben
an den lächerlichen Verein raus :-)


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themob

Nach "Ankündigung der Zwangsvollstreckung" durch Beitragsservice hat Person A die "Vollstreckungsankündigung" von der Stadtkasse bekommen.
Was kann Person A jetzt tun?

- Alle Gebührenbescheide wurden rechtzeitig widersprochen
- Person A hat nie einen Widerspruchbescheid bekommen
- Anträge auf Aussetzung der Vollziehung wurden nachträglich gestellt

Ich verstehe die erneute Frage nicht. Seit 13 Februar weiß Person A sehr gut, was zu tun wäre.

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8319.msg59555.html#msg59555 und die nachfolgenden Seiten dieses Themas


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Ich verstehe die erneute Frage nicht. Seit 13 Februar weiß Person A sehr gut, was zu tun wäre.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8319.msg59555.html#msg59555 und die nachfolgenden Seiten dieses Themas

Person A stelt schnellstmöglich einen "Antrag nach §80 Abs. 5 VwGO" beim Verwaltungsgericht.
Frage: In wieweit soll Person A mit Vollstreckungsbehörde (in diesem Fall Stadtverwaltung - Stadtkasse) kommunizieren?


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