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Autor Thema: Beabsichtigte Vertuschung in den formularbasierten Schreiben des Beitragsservice  (Gelesen 85056 mal)

  • Moderator
  • Beiträge: 3.247
Ich werde noch meine "Sammlung" der Anschreiben des BS hier demnächst anonymisiert hochladen, falls Interesse besteht.

Vorab möchte ich kurz darstellen, wie mit Hilfe der vorgefertigten Formularschreiben seit Beginn 2013 Vertuschung, Nötigung und Datenschutzmissachtung betrieben wird.

1) Bei den Anschreiben steht die Teilnehmernummer im sichtbaren Adressfenster, kann also von jedem mit einer Person in Verbindung gebracht werden. Damit könnten z.B. die aktuell vorkommenden Betrugsversuche mit den Zahlungsaufforderungen noch weiter personalisiert werden - Datenschutzmissachtung.

2) Hinweis auf die Rückseite des Schreibens:
- Die Bescheide weisen auf der Vorderseite auf die Rechtsbehelfsbelehrung hin - OK.
- Die Zahlungserinnerung weist auf der Vorderseite auf die "wichtigen Hinweise" hin - OK.
- Die standardisierte Antwort auf meinen Widerspruch weist auf der Vorderseite auf die Kontoverbindungen hin - OK.

- Nur das erste Anschreiben weist nicht auf die Rückseite hin, obwohl sich dort die grundlegend wichtigsten Änderungen des Rundfunkstaatsvertrags befinden. Mit dem Hinweis hätte man, zumindest rudimentär, jeden nahezu sicher erreicht. Fokussiert wird der Leser obendrauf mit der Zeile Für sie als Hinweis (genau so fettgedruckt!) auf die webseite www.rundfunkbeitrag.de/service. Personen ohne Internetzugang fühlen sich nicht angesprochen (meist ältere Mitbürger) - Vertuschung

Hinweise auf Rückseiten der Schreiben werden meist nur gelesen wenn man - darauf hingewiesen wird oder - wenn Zweifel an der Rechtsbeständigkeit des Schreibens besteht. Bei den Schreiben des Beitragsservices gehen die meisten Menschen wohl mit Vertrauensvorschuß davon aus, dass alles mit rechten Dingen zugeht, insbesondere wenn der Zahlungsbetrag gleich geblieben ist, wie bei allen "Vollzahlern"

Perfide ist hier, dass der BS trotzdem behaupten kann, nichts verschwiegen zu haben, obwohl schon das Blass- und Kleingedruckte jeden wohl vom Lesen abschreckt."wenns nicht unbedingt nötig ist".

3) Rundfunkbeiträge werden in den gleichen Anschreiben mit Rundfunkgebühren angemahnt, was den Eindruck erweckt, dass nur eine Namensänderung stattgefunden hat, dass die gesetzlichen Grundlagen gleich geblieben sind. - Vertuschung

4)
Es werden Ordnungswidrigkeitsverfahren mit Bußgeld bis 1000 Euro angedroht. Dabei wird verschwiegen, dass
- es ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Nichtzahlens offensichtlich noch nie gegeben hat, da der Beitrag eher per Vollstreckungsbescheid eingezogen wird.
- dass die Summe von 1000 Euro nur die Höchstgrenze des Gesetzgebers für Ordnungswidrigkeiten allgemein angibt, und dies bei einer Beitragsbescheidsumme von 53,97 Euro nicht auch nur annähernd angesetzt werden kann. - Verschleierung verbunden mit Nötigung zur Zahlung

5) Säumnisgebühren werden mit Erstellung des Beitragsbescheides erhoben. Das geht nicht. Jeder muss erst die gesetzlich vorgegebene Möglichkeit des Widerspruchs nutzen können, bevor er in Zahlungsverzug gerät. - Meiner Meinung nach sogar (versuchter) Betrug

Man muss sich vor Augen halten, dass der Beitragsservice, da er nahezu jeden Deppen in dieser Republik erreichen und informieren muss, verpflichtet ist, klare, deutliche und ehrliche Briefvorlagen zu verfassen. Das ist wahrscheinlich auch zu GEZ Zeiten nicht so gewesen, aber nun, da der Beitrag sich zu einer Volksabgabe entwickeln soll, wird der Beitragsservice, bzw. die Rundfunkanstalten mit dieser Gangart rechtliche Probleme bekommen.

Ich würde mich freuen, wenn andere Forumsmitglieder, möglichst auch noch rechtlich angreifbare Formulierungen ihrer Beitragsserviceschreiben hier mit einbringen würden.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. November 2013, 14:28 von seppl«
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

  • Moderator
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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Vielen Dank, seppl, für diese ausgezeichnete und *äußerst wichtige* Zusammenfassung !!!!!
Vieles davon ist mir auch schon aufgestoßen.
Du hast noch einige - z.T. nicht ganz so offensichtliche - Aspekte mit angeführt und auch schön präzise beschrieben.
Falls mir noch etwas einfällt, werde ich das hier gern ergänzen.

Dieser Thread könnte/ sollte vielleicht angepinnt werden - sozusagen als *Pranger*, der jedem Gefährdeten die vertuschenden und irreführenden Methoden von ARD-ZDF-GEZ klar vor Augen führt!


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Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
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www.rundfunk-frei.de

H
  • Beiträge: 260
    • Rundfunkbeitrag und Freiheit des Gewissens
, aber nun, da der Beitrag sich zu einer Volksabgabe entwickeln soll, wird der Beitragsservice, bzw. die Rundfunkanstalten mit dieser Gangart rechtliche Probleme bekommen.

Hoffentlich werden sie rechtliche Probleme bekommen!

Die mafia-artige Struktur und Vorgehensweise kommt immer mehr an die Oberfläche.


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Friedrich Schiller:
Die Großen hören auf zu herrschen, wenn die Kleinen aufhören zu kriechen.

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Mir sind schon beim lesen des 15.RBStV einige Sachen aufgefallen, die in jedem anderem Bereich Unrecht sind. Der Beitragsservice hat dieses Unrecht auf perfide Weise weitergeführt. Es hat den Anschein, das kein Mensch in Deutschland Rechte hat, der öffentlich rechtliche Rundfunk mit dem Beitragsservice kann wie die Mafia jeden zwingen, Geld zu zahlen, weil ein völlig anderes Rechtssystem gültigkeit hat. Wer nicht zahlt, wird von denen mit selbstverfassten Zwangsvollstreckungsmassnahmen gezwungen bis vors höchste Gericht zu ziehen. Das ist Nötigung auf höchstem Niveau, es hat nicht jeder die Nerven, das Wissen, den Mut und das Geld, um sich zur Wehr zu setzen.


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k
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  • Wir sind das Volk
Roggi,aber wir sind nicht Jeder,sondern das Volk und wir werden uns wehren und immer mehr Widersprüche sammeln und aufdecken,es werden täglich mehr um dem Beitragsservice das Handwerk zu legen,ein schlechtes Handwerk.


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koppi1947

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  • Beiträge: 3.247
6) Die letzte Rundfunkgebühr für das Quartal 4/2012 wurde mir am 01.10.2012 bereits unter dem Namen "Rundfunk ARD, ZDF, DRADIO" (vorher: "RUNDFUNKANST.") abgebucht. Auch ist in der exakt gleichlautenden nächsten Abbuchung zum 01.01.2013 ist weder die Umstellung von Gebühr auf Beitrag noch der Begriff "Beitragsservice" erwähnt worden. Änderungen wurden vorher mit der Zeile "INFO DER GEZ NEUE GEBÜHR" auch auf dem Kontoauszug angekündigt. Somit ist hier eine offensichtliche Verschleierung des exakten Umstellungtermins auch bei unter normaler Kontrolle stehenden Kontoauszügen erfolgt. - Vertuschung


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. November 2013, 20:09 von seppl«
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

  • Beiträge: 3.232
Das sehe ich auch so, koppi1947, ich habe schon mit dem Widerstand angefangen, bevor ich dieses Forum hier entdeckt habe. Ich kann mir einfach nicht vorstellen, das die Recht bekommen. Wenn doch ist in Deutschland nichts mehr rechtens.


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  • Für Informations- und Pressefreiheit!
    • Für Informationsfreiheit

1) Bei den Anschreiben steht die Teilnehmernummer im sichtbaren Adressfenster, kann also von jedem mit einer Person in Verbindung gebracht werden. Damit könnten z.B. die aktuell vorkommenden Betrugsversuche mit den Zahlungsaufforderungen noch weiter personalisiert werden - Datenschutzmissachtung.


Bei mir stand die Beitragsnummer sogar handschriftlich direkt auf dem Briefumschlag. (Formales Einschreiben wegen Widerspruchsbescheids). Zwecks Veröffentlichung musste ich den Briefumschlag schwarz nachbearbeiten.

Siehe: http://presse-und-informationsfreiheit.blogspot.de/2013/11/der-widerspruchbescheid-des-rbb-ist-da.html


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1) Bei den Anschreiben steht die Teilnehmernummer im sichtbaren Adressfenster, kann also von jedem mit einer Person in Verbindung gebracht werden. Damit könnten z.B. die aktuell vorkommenden Betrugsversuche mit den Zahlungsaufforderungen noch weiter personalisiert werden - Datenschutzmissachtung.


Bei mir stand die Beitragsnummer sogar handschriftlich direkt auf dem Briefumschlag. (Formales Einschreiben wegen Widerspruchsbescheids). Zwecks Veröffentlichung musste ich den Briefumschlag schwarz nachbearbeiten.

Siehe: http://presse-und-informationsfreiheit.blogspot.de/2013/11/der-widerspruchbescheid-des-rbb-ist-da.html


so viel zu thema Datenschutz :o

könntest ja nächstes mal auf deinen Umschlag von der Steuer auch gleich deine Steuernummer schreiben am besten mit Betrag |-


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7) zu Punkt 2)
Fokussiert wird der Leser obendrauf mit der Zeile Für sie als Hinweis (genau so fettgedruckt!) auf die webseite www.rundfunkbeitrag.de/service.
Der Link weist auf die abschreckend langweilig designte ("Schulbucheffekt") Seite des Beitragservice hin.

Es gibt keinen Reiter, der den Begriff "Befreiung"  enthält. Dafür gibt es den Reiter "Anmelden und Ändern". Dort geht es mit "Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht beantragen" weiter.

Hier wird dann bereits in der "Übersicht: Wer Anspruch auf eine Befreiung oder Ermäßigung hat und welche Nachweise nötig sind [pdf]" verschwiegen, dass es die Härtefallregelung gibt. Eine Übersicht gibt in der Regel Hinweise auf alle gegebenen Möglichkeiten.  - 1. Versuch der Vertuschung

Unter "Härtefälle" wird  im 1. Satz auf den  "§ 4 Abs. 1 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag" verlinkt, jedoch unverständlicherweise wird der darauffolgende Hinweis auf einen "§ 4 Abs. 6 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag" nicht verlinkt.
Dort nämlich versteckt sich die explizit vom Gesetzgeber angegebene nicht abschließende Aufzählung besonderer Härtefälle, eindeutig definiert mit dem Begriff "insbesondere" - 2. Versuch der Vertuschung

Einen Hinweis, wie man formlos einen nicht näher definierten besonderen Härtefallatrag stellt und wer diesen erhalten soll, wird nicht gegeben. - 3. Versuch der Vertuschung

Insgesamt kann man diesen Vorgang für betroffene Personen als geleitete Irreführung definieren.

Man muss sich auch hier vor Augen halten
, dass der Beitragsservice, da er nahezu jeden Deppen in dieser Republik erreichen und informieren muss, verpflichtet ist, klare, deutliche und ehrliche Aussagen - auch auf seinen Webseiten - zu verfassen.


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  • Beiträge: 86
Bei "Zahlungsweise" steht das erste Kästchen für  "Durch Lastschrift",
dort sollte eigentlich stehen: "Erteilen Sie uns eine Abbuchungsermächtigung"!
Das war so unscheinbar, das ist mir garnicht aufgefallen.
Und Lastschrift bedeutet, daß sie den Beitrag später erhöhen können!
Man sollte Behörden nie Abbuchungsermächtigung geben.


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Ich bin ein "voluntatives Element",
(Richterdeutsch für
"ich hab meinen eigenen Willen")

  • Beiträge: 909
  • an den ÖRR : "You can´t always get what you want"
Die erteilte Einzugsermächtigung zur Lastschrift des Rundfunkbeitrages ist wohl mit die größte Baustelle , die es hier in unseren Bemühungen gegen dieses abartige System der Selbstbedienung zu bearbeiten und einer Veränderung zuzuführen gilt.
Einfach für alle , vor allem schön bequem . so schön bequem für alle. So hätte man es liebend gern beim BS.


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You can win if you want

  • Moderator
  • Beiträge: 3.247
Hallo, liebe Mitglieder!

In diesem Thread geht es konkret um die Briefe, die vom Beitragsservice verschickt werden und zweifelhafte Inhalte haben.

Bitte bleibt beim Thema!

Ein Mod hat mich darauf hingewiesen, dass ich die Beiträge mal auf offtopic überprüfen sollte, ich habe daher einige löschen lassen.
Nicht böse sein, sie passten hier nur nicht hin.

Schön wäre es, wenn hier auch die Formulare zur automatischen Anmeldung und zur Datenauskunft über Mitbewohner kritisch erwähnt werden würden. Da sehe ich Eingriffe in die Privatsphäre und unerlaubte Mittel zur Erfassung von Beitragszahlern. Ich bin aber nicht selbst betroffen davon, habe diese Briefe also nicht vorliegen.


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M
  • Beiträge: 189
Schön wäre es, wenn hier auch die Formulare zur automatischen Anmeldung und zur Datenauskunft über Mitbewohner kritisch erwähnt werden würden. Da sehe ich Eingriffe in die Privatsphäre und unerlaubte Mittel zur Erfassung von Beitragszahlern. Ich bin aber nicht selbst betroffen davon, habe diese Briefe also nicht vorliegen.
Dem kann abgeholfen werden.

Zu dem Brief kam es wie folgt:
1. Frau A bekam den Brief für die Anmeldung
2. Frau A schrieb dem BS, dass sie nicht für die Beiträge zuständig sei, sondern Herr B mit der Beitragsnummer 123, sowie dem Vor- und Nachnamen
3. Der BS schrieb zurück, dass die Beitragsnummer ungültig sei und zudem unter einer anderen Adresse gemeldet ist, es wurden weitere Informationen verlangt
4. Frau A ignorierte dies zunächst, bekam dann aber den Brief im Anhang.

Kritik - Seite 1:
- Der Brief beinhaltet im Adressfeld die Vorgangsnummer (über der Anrede) im Bereich des Sichtfensters
- (offenbar können die BS Mitarbeiter ihre Bausteine nicht richtig zusammen klicken, siehe "Haben Sie Fragen? ...")
- (Ist mir auch in anderen Briefen von mir aufgefallen, das Schreiben beginnt mit Seite 2?)
- Ist die Fristsetzung von 4 Wochen zulässig? Immerhin handelt es sich hier um keinen Bescheid.

Kritik - Seite 2:
- Punkt 2 deckt sich aus meiner Sicht nicht mit dem in der Fußzeile zitierten Paragrafen aus dem RBStV:


§9 Abs. 1
Zitat
Die zuständige Landesrundfunkanstalt kann von jedem Beitragsschuldner oder von Personen oder Rechtsträgern, bei denen tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, dass sie Beitragsschuldner sind und dies nicht oder nicht umfassend angezeigt haben, Auskunft über die in § 8 Abs. 4 genannten Daten verlangen.

§8 Abs. 4
Zitat
(4)Bei der Anzeige hat der Beitragsschuldner der zuständigen Landesrundfunkanstalt folgende, im Einzelfall erforderliche Daten mitzuteilen
und auf Verlangen nachzuweisen:
1. Vor- und Familienname sowie frühere Namen, unter denen eine Anmeldung bestand,
2. Tag der Geburt,
3. Vor- und Familienname oder Firma und Anschrift des Beitragsschuldners und seines gesetzlichen Vertreters,
4. gegenwärtige Anschrift jeder Betriebsstätte und jeder Wohnung,
einschließlich aller vorhandenen Angaben zur Lage der Wohnung,
5. letzte der Landesrundfunkanstalt gemeldete Anschrift des Beitragsschuldners,
6. vollständige Bezeichnung des Inhabers der Betriebsstätte,
7. Anzahl der Beschäftigten der Betriebsstätte,
8. Beitragsnummer,
9. Datum des Beginns des Innehabens der Wohnung, der Betriebsstätte oder des beitragspflichtigen Kraftfahrzeugs,
10. Zugehörigkeit zu den Branchen und Einrichtungen nach § 5 Abs. 2
Satz 1 Nr. 1 und Abs. 3 Satz 1,
11. Anzahl der beitragspflichtigen Hotel- und Gästezimmer und Ferienwohnungen und
12. Anzahl und Zulassungsort der beitragspflichtigen Kraftfahrzeuge.

Daraus geht nicht hervor, dass jemand Angaben über eine dritte Personen machen muss - unwichtig ob diese Person nun beitragspflichtig ist oder nicht.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. März 2014, 18:38 von Minion«
Ich äussere in meinen Beiträgen grundsätzlich meine persönliche Meinung. Diese stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Moderator
  • Beiträge: 3.247
Mit den verschleierten, Gebühren und Beiträge mischenden Zahlungsaufforderungen erhebt der Beitragsservice nun auch Forderungen, die absurd weit in der Vergangenheit liegen können.

Es wird verschwiegen, dass sich die Verjährungsfristen, sowohl für Rundfunkgebühren als auch -beiträge nach RGebStV §4Abs.4 und RBStV §7Abs.4 nach dem § 199 BGB richtet. 

Die Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre!

Gebühren:
http://www.recht-gehabt.de/ratgeber/meine-rechte-bei-der-gez/gez-gebuehren-nachzahlen-wann-muss-man-das.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. April 2014, 00:51 von seppl«
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

 
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