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Autor Thema: GEZ! - Rückwirkende Zahlung trotz Hartz IV und verspätetem Bescheid??  (Gelesen 7397 mal)

M
  • Beiträge: 2
Hallo Ihr Lieben,

Person A bezieht momentan Hartz 4 und hat im September 2013 ein Schreiben der "GEZ" zur Zahlungsaufforderung erhalten. Daraufhin hat A seine Leistungsbescheide für die Zeiträume 09/12 - 02/13, 03/13 - 08/13 sowie 09/12 - 02/14 eingereicht. Nun soll A dennoch rückwirkend bis Ende August 2013 Gebühren zahlen, da A den aktuellen Leistungsbescheid jeweils binnen einer Frist von 2 Monaten hätte einreichen müssen. Person A hat aber doch erst im September ein Schreiben erhalten, sprich bis dahin wusste A überhaupt gar nichts von einer Frist! Das Geld hat A schlichtweg nicht, was soll A jetzt tun?
A hat dort bereits angerufen, es heißt A müsse trotzdem zahlen und der erste Bescheid sei bereits im Juli raus gegangen. Das wäre aber auch schon zu spät gewesen, um die Frist einzuhalten! Vielen Dank für Eure Meinungen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. November 2013, 13:40 von Uwe«

j

jetzt_reicht_es

leider ist es so!
Deshalb habe ich auch H4 Empfänger auch unter dem alten System empfohlen sich abzumelden.
Person A sollte dringend erst mal für die Zukunft Befreiungsanträge stellen und diese auch regelmäßig schicken.
Für die Vergangeheit hat man aus meiner Sicht 3 Optionen:

1) Zahlen: ggf. Ratenzahlung vereinbaren
2) Nichtzahlen und alles ignorieren und auch den GV wegschicken: nur dann wenn nichts zu pfänden gibt und die Person A auch bereit ist ggf. in die Insolvenz zu gehen
3) Nichtzahlen und dagegen Klagen: man kann ja den ganzen Beitrag als solches anfechten (verfassungswidrig usw.) oder aber auch sagen, dass man vorher keine Geräte hatte und ab Anfang 2013 nicht wusste, dass man sich befreien lassen soll.

Wenn die Person A das alles nicht wusste wieso hat sie sich denn rückwirkend angemeldet? Man hätte doch sagen können, dass die Anmeldung ab September 2013 gilt! Gibt man einfach in der Formulare an.


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  • IP logged

U
  • Beiträge: 15
Unwissenheit schützt wie so oft vor Strafe nicht.

Das diese Raffgierbande auch nicht vor der Ausbeutung von Hilfebedürftigen zurückschreckt, unterstreicht abermals eindeutig deren Habgier.
"A" hätte aber wissen müssen, was auf ihn zukommt, da er ja mit dem Bewiliigungsbescheid vom Amt auch eine Bescheinigung zur Vorlage bei der GEZ/ dem Beitragsservie erhalten hat, von daher gibt´s leider die "Ausrede - Wusste ich nicht" nicht.

"A" bleiben nur noch 2 Möglichkeiten:
Akzeptieren und zahlen (evtl mit kleinen Raten, ich glaube, ich würde mir den Spass erlauben, und jeden Monat 1 Cent überweisen :D ) oder dagegen klagen. Letzteres für einen Hilfebedürftigen nicht zu stemmen, da garantiert keine Prozesskostenhilfe gewährt werden wird, weil Klagen gegen die GEZ "wenig erfolgversprechend" sind.

Ich habe das gleiche Problem, allerdings nur rückwirkend für ein halbes Jahr.
Ich sträube mich allerdings noch zu zahlen und habe vielmehr eine Beschwerde/Einspruch an den Leiter des zuständigen Beitragsservice geschickt, um Zeit zu schinden.
Ich habe überhaupt noch keine Antwort auf meine Befreiungsanträge erhalten, statt dessen ein Forderungsschreiben , was meinen ALG II-Bezug nicht mit angibt. Habe diesem Menschen eine letzte Frist gewährt, ehe ich beim Verwaltungsgericht eine Untätigkeitsklage einreiche.
Wenn ich dann meinen Beitragsbescheid endlich habe, werde ich in die schon vorher geplante Privatinsolvenz gehen und diese Forderung mit in die Inso-Masse einfliessen lassen werde.

Von mir bekommen diese Schmarotzer definitv keinen einzigen Cent.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. November 2013, 19:01 von UnGEZiefer-Bekämpfer«

M
  • Beiträge: 2
Danke für Eure Antworten! Ich würde das ganze ja noch halbwegs verstehen (obwohl es dennoch eine unfassbare Abzocke ist), wenn auf den Bescheinigungen zur Vorlage bei der GEZ gestanden hätte, dass man diese bitte binnen 2 Monaten bei der GEZ einreicht, woher sollte man das sonst wissen??! A war dort bislang sowieso noch nicht angemeldet, da A gar keine Geräte besitzt. Nach dem Aufforderungsschreiben im September musste A sich dann anmelden.

@jetzt_reicht_es: Ich weiß leider nicht mehr, zu welchem Datum die rückwirkende Anmeldung jetzt eingetragen wurde, wenn ich sage, erst ab September ist denen das doch egal, weil es ja eh eine Zwangsabgabe ab 01/13 ist, oder?

@UnGEZiefer-Bekämpfer: Sehr gute Einstellung! Der erste Weg ist jetzt auch erstmal ein Widerspruchsschreiben anfertigen, das Geld ist nämlich einfach nicht da, klagen ist deshalb auch einfach nicht drin. Und nachher bleibt man dann auf den Prozesskosten sitzen.


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F
  • Beiträge: 204
Tja, leider gelten für den Beitragsservice andere Gesetze. Hier wird vorausgesetzt, dass der Beitragszahler in der Pflicht ist sich zu informieren.

Ich kann auch nicht nachvollziehen, warum es nicht möglich ist, sich als H4 Empfänger nachträglich befreien zu lassen. Schließlich lässt sich das ja nachweisen. Für mich ist das reine Abzocke und nichts weiter. Die Rechte der Bürger werden mit Füßen getreten!


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k
  • Beiträge: 720
  • Wir sind das Volk
Wenn jemand H IV Empfänger war und noch ist und nichts zu holen ist,warum soll man sich dann Sorgen machen?
Ob GEZ oder Arge,ich denke dass in solchen Fällen den H IV Empfängern Prozesskostenhilfe gewährt wird,aber man muss sie beantragen.
Bitte mal googeln da gibt es meines Wissens sogar Formulare.
Wir können uns hier jede Minute über die Unverfrorenheit um es nicht anders zu nennen,aufregen,nur aufgeben dürfen wir nicht.
Immer an Kinder denken,wenn die hinfallen,stehen die wieder auf,ansonsten würden alle Menschen noch auf allen Vieren laufen.


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koppi1947

j

jetzt_reicht_es


@jetzt_reicht_es: Ich weiß leider nicht mehr, zu welchem Datum die rückwirkende Anmeldung jetzt eingetragen wurde, wenn ich sage, erst ab September ist denen das doch egal, weil es ja eh eine Zwangsabgabe ab 01/13 ist, oder?
Beiträge zahlt man für Inhaberschaft einer Wohnung!
Wenn man die Anmeldung ab September ausfüllt könnte es also bedeuten, dass man erst Anfang Sep. eingezogen ist. Der H4 Bescheid geht ja auch erst da los.
Keiner wird doch fragen was mit 01.01 bis 31.08 war (vielleicht irgendwann wenn alle meldedaten vergliechen werden).
Jedenfalls kenne ich einen Fall, wo wir Anmeldung für einen Bekannten ab 01.03 ausgefüllt haben mit Befreiung usw. Ging alles so durch und keine Nachfragen. Wenn sie in 2 Jahren merken, dass man ja schon seit Jan drin war, dann muss man halt die Mnate zahlen.


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