Unwissenheit schützt wie so oft vor Strafe nicht.
Das diese Raffgierbande auch nicht vor der Ausbeutung von Hilfebedürftigen zurückschreckt, unterstreicht abermals eindeutig deren Habgier.
"A" hätte aber wissen müssen, was auf ihn zukommt, da er ja mit dem Bewiliigungsbescheid vom Amt auch eine Bescheinigung zur Vorlage bei der GEZ/ dem Beitragsservie erhalten hat, von daher gibt´s leider die "Ausrede - Wusste ich nicht" nicht.
"A" bleiben nur noch 2 Möglichkeiten:
Akzeptieren und zahlen (evtl mit kleinen Raten, ich glaube, ich würde mir den Spass erlauben, und jeden Monat 1 Cent überweisen

) oder dagegen klagen. Letzteres für einen Hilfebedürftigen nicht zu stemmen, da garantiert keine Prozesskostenhilfe gewährt werden wird, weil Klagen gegen die GEZ "wenig erfolgversprechend" sind.
Ich habe das gleiche Problem, allerdings nur rückwirkend für ein halbes Jahr.
Ich sträube mich allerdings noch zu zahlen und habe vielmehr eine Beschwerde/Einspruch an den Leiter des zuständigen Beitragsservice geschickt, um Zeit zu schinden.
Ich habe überhaupt noch keine Antwort auf meine Befreiungsanträge erhalten, statt dessen ein Forderungsschreiben , was meinen ALG II-Bezug nicht mit angibt. Habe diesem Menschen eine letzte Frist gewährt, ehe ich beim Verwaltungsgericht eine Untätigkeitsklage einreiche.
Wenn ich dann meinen Beitragsbescheid endlich habe, werde ich in die schon vorher geplante Privatinsolvenz gehen und diese Forderung mit in die Inso-Masse einfliessen lassen werde.
Von mir bekommen diese Schmarotzer definitv keinen einzigen Cent.