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Autor Thema: Widerspruch einreichen? Und was ist mit Mitbewohnern?  (Gelesen 2070 mal)

J
  • Beiträge: 1
Hallo Leute,
sehr interressiert habe ich hier im Forum die Beiträge gelesen, besonders der Beitrag von "ti" hat viele Fragen beantwortet.
Das grundsätzliche vorgehen nach einem Beitragsbescheids könnte als so sein?;

1.Eingang des Beitragsbescheid der GEZ

2.Widerspruch gegen den Beitragsbescheid mit Antrag auf Aussetzung der Vollziehung/ Vollstreckung mit einer Frist von 4 Wochen (?).

nach 3 Monaten ohne Widerspruchsbescheid
und falls weitere Beitragsbescheide im Briefkasten landen, bevor der Widerspruch zum vorherigen beschieden ist, sollte Widerspruchsbescheid mit einer Untätigkeitsklage eingefordert werden. Dem neuen Beitragsbescheid sollte natürlich auch widersprochen werden, also;

3.Untätigkeitsklage einreichen



Sind diese Schritte soweit " richtig"? Was würde danach passieren?

Und besonders interessant wäre zu wissen, was zu tun ist, wenn neben Person A auch Person B, die in der gleichen Wohnung wie Person A lebt, einen Beitragsbescheid bekommt.
Gilt hier das gleiche "Rezept"?

Grüße
JD


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Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

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R
  • Beiträge: 1.126
Wichtig ist, dass A und B sich einig sind, denn auf jeden der beiden könnte die LRA zugreifen.


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

 
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