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Autor Thema: Aus Juraforum: Einige Hausbesitzer eventuell mit Möglichkeit zur Gegenwehr?  (Gelesen 14990 mal)

j

jetzt_reicht_es


Ist der Gedankengang verständlich?
Ehrlich gesagt: nein!
Du sagst ja Selbst: Ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung zählt im Sinne des Gesetzes als EINE Wohnung (und das ist der Fall, wenn sie gnädig sind; wenn man kein Glück hat, wären sie der Meinung, dass dies zwei seien, wie sie das momantan bei Stundentenwohnheimen versuchen wo jeder eine Kochniesche hat!).

Nehmen wir an, dass der Hauptmieter Gebührenbefreit ist: Dann gibt es zwei Fälle
1) Alles zählt als eine Wohnung: im Sinne des Gesetzes gibt es dann keine "Hauptwohnung" und "Nebenwohnung"; alle Wohnungsinhaber wohnen in der gleichen Wohnung. Ist der Hauptmieter befreit, so zahlen die Untermieter, wenn sie nicht alle befreit sind, denn sie wohnen in der selben Wohnung!
2) im Sinne des Gesetzes sind beide Wohnungen als Wohnungen zu interpretieren. Hier zahlt der Untermieter sowieso!

Es tut mir leid!
Ich habe wohl irgendwie immer noch nicht verstanden wo der ganz tolle Trick sein soll!




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P
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Hmmm,

fangen wir mal so an:

1. Für jede Wohnung muß gezahlt werden.
2. Jemand, dessen Gemächer (ich vermeide absichtlich das Wort Wohnung) nur über eine andere Wohnung erreichbar sind, wohnt rundfunkrechtlich nicht in einer Wohnung. Da er das nicht tut, muß er auch nicht zahlen.

Du gehst davon aus, daß jeder baulich umschlossene Bereich eine Wohnung im Sinne des Rundfunkrechtes darstellen muß. Dem ist aber offenbar nicht so. Ich kann also irgendwo wohnen, ohne daß es sich um eine Wohnung handelt, nämlich immer dann, sobald ich durch eine andere Wohnung gehen muß.

Ob der Mieter der Wohnung, durch die ich gehen muß, zahlt oder nicht, geht mich dabei nichts an, denn meine Raumeinheit gehört nicht zu seiner Wohnung.


Oder mal ganz ausführlich formuliert: Sobald ich meine baulich abgeschlossene, zum Wohnen oder Schlafen geeignete oder benutze Raumeinheit
 nur betreten kann, indem ich durch eine Wohnung im Sinne des RBStV hindurch muß, wohne ich nicht in einer Wohnung. Sondern in einer rundfunkrechtlich nicht näher spezifizierten Raumeinheit.


Gruß

Pik10


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j

jetzt_reicht_es

2. Jemand, dessen Gemächer (ich vermeide absichtlich das Wort Wohnung) nur über eine andere Wohnung erreichbar sind, wohnt rundfunkrechtlich nicht in seiner eigenen Wohnung.

Da gebe ich dir recht!
Rundfunktechnisch wird alles zusammen als einer Wohnung angesehen!
Trotzdem wohnt er in einer Wohnung (das Ganze wird nämlich rundfunktechnisch als einer Wohnung angesehen!) und ist somit Inhaber einer Wohnung!
Wie soll man sonst wohnen?




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