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Autor Thema: Gebühren Quote, Quote, Quote!  (Gelesen 4803 mal)

Uwe

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Gebühren Quote, Quote, Quote!
Autor: 28. Oktober 2013, 19:16
Gebühren Quote, Quote, Quote!

Die Bemerkung des Bundestagspräsidenten gewinnt wenige Tage nach einer Veröffentlichung von Zahlen an Brisanz, die zeigen, dass sich alleine durch eine Privatisierung des „Ersten“ ein großer Teil des derzeit – für Geringverdiener wie für Millionäre – bei 17,98 Euro monatlich liegenden Haushaltsbeitrags einsparen ließe. Würde man das ZDF privatisieren, dann läge der Haushaltsbeitrag nur noch bei 13,61 Euro. Ein überwiegendes Informations- und Kulturprogramm, wie es die drei Deutschlandradio-Hörfunkprogramme bieten, ist für 46 Cent monatlich machbar.

mehr auf:
http://www.tagesspiegel.de/medien/gebuehren-quote-quote-quote/8996308.html


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Re: Gebühren Quote, Quote, Quote!
#1: 29. Oktober 2013, 00:22
okay, ab sofort überweise ich nur noch 46 Cent für GRUND 450 - NUR RADIO.

Danke für die Info!!!

ich hab so einen Zorn auf die Bande...


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R
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Re: Gebühren Quote, Quote, Quote!
#2: 29. Oktober 2013, 07:41
Herr Lammert hat eh eine ziemliche Kragen auf die ÖR!

http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2013/42606255_kw05_gedenkstunde/

Zitat
...Gut sei es, dass die Gedenkstunde vom öffentlich-rechtlichen Sender Phoenix übertragen werde: "Noch besser wäre es, wenn ARD oder ZDF es wie wir wichtig genug fänden, dieses Gedenken und diesen gemeinsamen Willen aller Demokraten einer breiten Öffentlichkeit im Hauptprogramm öffentlich-rechtlicher Sendeanstalten zu vermitteln", sagte Lammert unter großem Beifall...

Aber den Hochzeitsschmalz aus England zeitgleich übertragen, das können sie.


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

 
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