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Autor Thema: Öffentlich-rechtlicher Rundfunk muss auch Jugend ansprechen  (Gelesen 4718 mal)

Uwe

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Öffentlich-rechtlicher Rundfunk muss auch Jugend ansprechen

Zum ARD und ZDF-Jugendkanal erklären Cem Özdemir, Bundesvorsitzender, und Tabea Rößner, Bundestagsabgeordnete von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Doch viele junge Menschen fühlen sich vom öffentlich-rechtlichen Programm nicht angesprochen. Daher müssen die Rundfunkanstalten wie auch die Verantwortlichen in den Ländern die Frage beantworten, wie junge Menschen vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk erreicht werden können.

mehr auf:
http://bundespresseportal.de/bundesmeldungen/item/17007-%C3%B6ffentlich-rechtlicher-rundfunk-muss-auch-jugend-ansprechen-zum-ard-und-zdf-jugendkanal-erkl%C3%A4ren-cem-%C3%B6zdemir,-bundesvorsitzender,-und-tabea-r%C3%B6%C3%9Fner,-bundestagsabgeordnete-von-b%C3%BCndnis-90-die-gr%C3%BCnen.html


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Bernd

Nee, es muss die Ansprechen die Bereit sind dafür zu bezahlen.


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R
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Aber wer von den Privaten sendet denn länger als nötig die Nase von Herrn Özdemir?


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

 
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