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Autor Thema: Warum bin ich ein Beitragsschuldner?  (Gelesen 9801 mal)

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Warum bin ich ein Beitragsschuldner?
Autor: 07. September 2013, 13:10
Warum bin ich ein Beitragsschuldner?

In Rundfunkbeitragsstaatsvertrag vom 15. Dezember 2010 steht:

Zitat
Anknüpfungspunkt der Beitragspflicht ist allein das Innehaben einer
Wohnung, einer Betriebsstätte oder eines nicht lediglich privat genutzten Fahrzeugs.
(1) Im privaten Bereich ist für jede Wohnung von deren Inhaber (Beitragsschuldner) ein Rundfunkbeitrag zu entrichten.
Zitat
Auch der Rundfunkbeitrag ist eine öffentlich-rechtliche Abgabe und kein privatrecht–
liches Entgelt. Er wird durch das Innehaben einer Wohnung oder einer Betriebsstätte
begründet und kann durch Beitragsbescheid festgesetzt werden. Die Höhe des Rundfunkbeitrags wurde in § 8 Rundfunkfinanzierungs StV auf 17,98 € festgesetzt und
entspricht damit in der Höhe der bereits seit 1.1.2009 geltenden Gebühr für Fernsehgeräte.

Nur weil man Inhaber einer Wohnung ist macht es nicht automatisch zum Beitragsschuldner. Das ist das WER
 und nicht das WARUM.

Hat von euch schon jemand bei Beitragsservice nachgefragt WARUM man als Beitragsschuldner bezeichnet wird? Vielleicht kann man das später gegen die verwenden.

Das Schuldverhältnis ist die Beziehung zwischen dem Gläubiger und dem Schuldner einer schuldrechtlichen Forderung.
Schuldrechtlich bedeutet hier, dass sich jemand ganz konkret per Vertrag zu einer Leistung (Handlung, Zahlung) verpflichtet hat.
Ich habe diesem Vertrag nicht zugestimmt.

Die Ministerpräsidenten haben den neuen Rundfunkbeitragsstaatsvertrag unterzeichnet. Dürfen die Ministerpräsidenten mich zum Beitragsschuldner erklären?
Das ist doch vertragliche und nicht das gesetzliche Schuldverhältnis.
Zitat
Das Schuldverhältnis ist eine Rechtsbeziehung, durch die zwischen mindestens zwei Parteien eine Verpflichtung begründet wird und die durch Vertrag, kraft Gesetz oder durch rechtsgeschäftsähnliche Umstände zustande kommt.

Zitat
Das vertragliche Schuldverhältnis ist in § 241 Abs. 1 BGB geregelt. Danach ist der Gläubiger berechtigt, von dem Schuldner eine Leistung zu fordern.

Ein Vertrag ist kein Gesetz. Und ich habe diesem Vertrag nicht zugestimmt.

Kennt sich jemand mit Richtlinienkompetenz des Ministerpräsidenten aus? Dürfen die Ministerpräsidenten per Vertrag(nicht Gesetz) mit jemandem(ÖRR) eine dritte Person/Vertragspartei als Schuldner klassifizieren?


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Re: Warum bin ich ein Beitragsschuldner?
#1: 07. September 2013, 14:37
Wohl eher geht es hier um die Definition: Ab wann ist ein Staatsvertrag auch ein Staatsvertrag.
Das geht ja nur zwischen zwei oder mehreren Staaten will man meinen.

Unsere Politiker werden sich weiter darauf stützen, dass der gewählte Vertreter das durch seine in der Wahl erhaltene Vollmacht auch alles im Namen des Volkes machen kann.

Das Zitiergebot fehlt im Staatsvertrag regelmässig an vielen Punkten, daher ist der Staatsvertrag Grundgesetzwidrig.
Das habe ich in einem Thema über Sittenwidrigkeit gestern im Forum auch erläutert.

Man kann argumentieren wie man will, das beste ist jedoch, zivilen Ungehorsam zu leisten und den Aufschrei nicht zu beenden.
Der Beitragsservice und die Rundfunkgauner werden alles abschmettern, was man ihnen vorwirft.


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Re: Warum bin ich ein Beitragsschuldner?
#2: 07. September 2013, 15:08
Ich werde denen schreiben, das ich nicht willens bin zu zahlen, weil ich nicht erkennen kann, ob ich durch ein Gesetz gezwungen werde zu zahlen und ob der Beitragsservice durch Gesetz berechtigt ist mir Geld abzupressen. Da der Vertrag nun mal 15. Rundfunkbeitragsstaatsvertrag heisst und nicht Rundfunkbeitragsstaatsgesetz, gehe ich davon aus, das Vertragsrecht gilt. Da ich niemanden ermächtigt habe in meinem Namen einen solchen Vertrag zu verfassen oder gar zu unterzeichnen, ist dieser Vertrag für mich nicht gültig. Der Vertrag ist nicht nach den Regeln einer Demokratie zustande gekommen. Ich lasse mich nicht per einseitigem Vertrag Zwangsenteignen. Wenn der Gesetzgeber möchte, dass jeder Bundesbürger ( mit den bekannten Ausnahmen ) einen Beitrag zum ÖRR leistet, dann bitteschön per Gesetz und nicht per Vertrag. Dieses Gesetz hat dann auf dem üblichen Wege zustandezukommen und nicht in irgendwelchen dubiosen Sitzungen mit Gefälligkeitsgutachten von abhängigen Gutachtern. Selbstverständlich ist mir bewusst, das nach dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag vom 15. Dezember 2010 das ÖRR finanziert werden muss, aber das muss dann auch Gesetzeskonform geschehen und sollte nicht zu meinen Lasten gehen. Einen Vertrag zu basteln in der Hoffnung das es keiner merkt dass der Vertrag gegen das Grundgesetz verstösst und höchst sittenwidrig ist sollte sich von anständigen Politikern von selbst verbieten.
Je nachdem wie der Beitragsservice dann Argumentiert, ob Gesetz oder Vertrag:
- halte ich das Gesetz dann erst recht nicht mit dem Grundgesetz vereinbar
oder
- der Vertrag ist in höchstem Maße sittenwidrig weil von mir nicht unterzeichnet.
 
So oder so, diese Argumentation dürfte für jeden zutreffen der sich betrogen fühlt vom Beitragsservice oder sonstwie ein Problem mit denen hat.


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Re: Warum bin ich ein Beitragsschuldner?
#3: 07. September 2013, 15:16
Wie die Antwort ausfallen wird kann ich Dir auch schon sagen, denn die haben dafür das typische Standardwrackment:
"Sie sind der Ansicht, dass der Rundfunkbeitragstaatsvertrag für sie nicht gilt..."

Und dann erklären sie Dir dass alles rechtmässig sein soll.
Das mit der Sittenwidrigkeit haben im übrigen wohl auch schon die einen oder anderen Gerichtsvollzieher so gesagt.


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Re: Warum bin ich ein Beitragsschuldner?
#4: 07. September 2013, 15:37
Zitat
"Sie sind der Ansicht, dass der Rundfunkbeitragstaatsvertrag für sie nicht gilt..."
und weiter "Es wurde gezeigt, dass öffentlich-rechtliche Rundfunkdarbietungen bei bestehendem Grundversorgungsauftrag ein Kollektivgut darstellen, für das eine Zwangsbeitragslösung auf Zwangsvereinsebene die optimale Finanzierungsform darstellt."

Oder "Auch der Rundfunkbeitrag ist eine öffentlich-rechtliche Abgabe und kein privatrechtliches Entgelt." oder "Zahlung erfolgt ohne Rücksicht auf tatsächliche Inanspruchnahme der Leistung."

http://de.wikipedia.org/wiki/Abgabe
http://de.steuern.wikia.com/wiki/%C3%96ffentlich-rechtliche_Abgaben

Zitat
Unter öffentlich-rechtlichen Abgaben sind Geldleistungen zu verstehen, die Bürger aufgrund von Rechtsvorschriften an den Staat abzuführen haben

GEZ oder ARD ZDF ÖRR ist kein Staat.

Beiträge stellen einen Aufwandsersatz für die mögliche Inanspruchnahme einer konkreten Leistung einer öffentlichen Einrichtung dar.

Ist ÖRR eine öffentliche Einrichtung? Ich kenne mich da nicht aus.


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Re: Warum bin ich ein Beitragsschuldner?
#5: 07. September 2013, 16:03
Prima, vielen Dank für diese Hinweise. Kann ich alles in meinem Schreiben an diesen Betrugsverein gegen die verwenden. Ich werde noch weiter in meinem Brief ausführen, dass ich auf meine Fragen Antworten brauche, da sonst die sittenwidrigkeit noch schlimmer wird, weil ich weiter dumm gehalten werden soll. Und das ich eine Unterschrift brauche unter deren Schreiben, weil das alles sonst keine Gültigkeit hat und wiederum sittenwidrig ist, mir dann Geld abpressen zu wollen. Die brauchen ja auch für alles Originalbelege. Die müssen mir schon widerlegen, dass meine Meinung falsch ist. Ansonsten ist das sowieso nur sinnloses geplänkel von denen, die können mir nichts mehr anhaben. Ich will das vor Gericht geklärt haben, dass ich nicht zahlen muss, und somit auch alle Anderen nicht. Ich sammle alle Argumente, die ich in einen Brief verpacken kann. Damit will ich denen schon den Wind aus den Segeln nehmen, so das die gar nicht anders können als mal vernünftig zu antworten. Erfahrungsgemäß kann ich diese Antwortschreiben dann wieder gegen die verwenden.


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Re: Warum bin ich ein Beitragsschuldner?
#6: 07. September 2013, 17:58
Wir bewegen uns in Richtung "Steuer".

Gebühr (tatsächliche Inanspruchnahme), Beiträge (Möglichkeit der Inanspruchnahme) und Steuer (ohne Gegenleistung)

Möglichkeit der Inanspruchnahme ist eine Unterstellung. Es muss nachgewiesen werden dass Möglichkeit der Inanspruchnahme gegeben ist. Der Rundfunkbeitrag ist ein Beitrag und keine Steuer.
Zum Beispiel beim Beitrag zum Deichverband kann leicht nachgewiesen werden dass Möglichkeit der Inanspruchnahme gegeben ist. Weil die Wohnung genau in dem Gebiet sich befindet wo Beitrag zum Deichverband gezahlt werden muss. Und das wird vom Finanzamt eingezogen. Öffentlich-rechtliche Abgaben werden vom Staat ( Bund, Länder, Gemeinden) erhoben, damit die öffentlichen Aufgaben erfüllt werden können.


Die falsche Verdächtigung (oder auch: Falschverdächtigung) ist ein Ehrdelikt nach § 164 des deutschen StGB.

Zitat
§ 164 Falsche Verdächtigung
(1) Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten oder öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer in gleicher Absicht bei einer der in Absatz 1 bezeichneten Stellen oder öffentlich über einen anderen wider besseres Wissen eine sonstige Behauptung tatsächlicher Art aufstellt, die geeignet ist, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen.

Behaupten von falschen Tatsachen und dann noch dafür Geld verlangen.


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Re: Warum bin ich ein Beitragsschuldner?
#7: 07. September 2013, 23:06
Ok die haben auch Argumente
Wer ist ein Beitragsschuldner?

WER = Wohnungsinhaber
WARUM = Möglichkeit der Inanspruchnahme (Beitrag)

Während eine Gebühr bei öffentlichen Abgaben für eine tatsächlich in Anspruch genommene Leistung erhoben werden kann, reicht bei einem Beitrag nur die Möglichkeit der Inanspruchnahme, unabhängig davon, ob die Leistung auch in Anspruch genommen wird.

Möglichkeit der Inanspruchnahme ist ein blöder Argument.
Ich finde es sollen die Konsumenten ein Teil der Kosten für die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks übernehmen und der Staat soll "Denkmalpflege" betreiben und restliche Kosten übernehmen.
SD-Sender = kostenlos
HD-Sender = PayTV(18Euro/Monat,verschlüsselt)

ÖRR-konsumwillige zahlen dann für HDTV und weil die SD("Standard Definition")-Sender weiter existieren kann nicht unterstellt werden dass die Grundversorgung gefährdet ist.

Man könnte genau so behaupten jeder Bürger sollte einen Beitrag für die Frankfurter Allgemeine Zeitung zahlen, damit jeder Bürger der diese Zeitung liest nicht zu stark finanziell belastet wird.



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Re: Warum bin ich ein Beitragsschuldner?
#8: 08. September 2013, 17:47
habe heute wieder was neues in
Zitat
RundfunkBEITRAGsstaatsvertrag
"in der Fassung des 15. Staatsvertrages zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge"
http://www.media-perspektiven.de/fileadmin/downloads/media_perspektiven/PDF-Dateien/7-Rundfunkbeitragsstaatsvertrag.pdf
gefunden.

Ich habe in PDF-Dokument nach Rundfunkteilnehmer gesucht. Das Wort gibt es 4 mal dort.

Zitat
§ 14
Übergangsbestimmungen
(1) Jeder nach den Bestimmungen des Rundfunkgebührenstaatsvertrages als privater Rundfunkteilnehmer gemeldeten natürlichen Person obliegt es, ab dem 1. Januar 2012 der zuständigen Landesrundfunkanstalt schriftlich alle Tatsachen anzuzeigen, die Grund und Höhe der Beitragspflicht nach diesem Staatsvertrag ab dem 1. Januar 2013 betreffen, soweit die Tatsachen zur Begründung oder zum Wegfall der Beitragspflicht oder zu einer Erhöhung oder Verringerung der Beitragsschuld führen.

(2) Jede nach den Bestimmungen des Rundfunkgebührenstaatsvertrags als nicht privater Rundfunkteilnehmer gemeldete natürliche oder juristische Person ist ab dem 1. Januar 2012 auf Verlangen der zuständigen Landesrundfunkanstalt verpflichtet, ihr schriftlich alle Tatsachen anzuzeigen, die Grund und Höhe der Beitragspflicht nach diesem Staatsvertrag ab dem 1. Januar 2013 betreffen.

(3) Soweit der Beitragsschuldner den Anforderungen von Absatz 1 oder 2 nicht nachgekommen ist, wird vermutet, dass jede nach den Bestimmungen des bis zum 31. Dezember 2012 geltenden Rundfunkgebührenstaatsvertrags als 1. privater Rundfunkteilnehmer gemeldete Person nach Maßgabe von § 2 dieses Staatsvertrages oder 2. nicht privater Rundfunkteilnehmer gemeldete natürliche oder juristische Person nach Maßgabe von § 6 dieses Staatsvertrages, unter der bei der zuständigen Landesrundfunkanstalt geführten Anschrift ab Inkrafttreten dieses Staatsvertrages Beitragsschuldner nach den Bestimmungen dieses Staatsvertrages ist.

(3) Soweit der Beitragsschuldner den Anforderungen von Absatz 1 oder 2 nicht nachgekommen ist, wird vermutet, dass jede nach den Bestimmungen des bis zum 31. Dezember 2012 geltenden Rundfunkgebührenstaatsvertrags als 1. privater Rundfunkteilnehmer gemeldete Person nach Maßgabe von § 2 dieses Staatsvertrages oder 2. nicht privater Rundfunkteilnehmer gemeldete natürliche oder juristische Person nach Maßgabe von § 6 dieses Staatsvertrages, unter der bei der zuständigen Landesrundfunkanstalt geführten Anschrift ab Inkrafttreten dieses Staatsvertrages Beitragsschuldner nach den Bestimmungen dieses Staatsvertrages ist.

Verstehe ich es richtig? Wenn ich kein Rundfunkteilnehmer war bin ich dann auch kein Beitragsschuldner?

Da steht doch "dass jede als 1. privater Rundfunkteilnehmer gemeldete Person ab Inkrafttreten dieses Staatsvertrages nach den Bestimmungen dieses Staatsvertrages Beitragsschuldner ist"

Oder sind das nur Übergangsbestimmungen für die Rundfunkteilnehmer?
Es wird nicht genau definiert wer ein Beitragsschuldner ist. Nur ein paar mal erwähnt.
Wie hier zum Beispiel:
Zitat
(1) Im privaten Bereich ist für jede Wohnung von de-ren Inhaber (Beitragsschuldner) ein Rundfunkbeitrag zu entrichten.


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Die schlimmste aller Ungerechtigkeiten ist die vorgespielte Gerechtigkeit. ( Plato )
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s
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Re: Warum bin ich ein Beitragsschuldner?
#9: 27. September 2013, 18:41
Genau das "Wenn ich kein Rundfunkteilnehmer war bin ich dann auch kein Beitragsschuldner?" würde mich auch interessieren.
Denn ich habe im Bekanntenkreis rumgefragt und da gibt es drei Gruppen, die systemkonformen Trottel die schon immer gezahlt haben (etwas mehr als die Hälfte),
dann die die mittlerweile beim dritten Brief bzw. schon beim Bescheid sind (wenige) und dann die die noch nicht angeschrieben worden (etwas weniger als die Hälfte).
Und das ist dann doch auffällig. Die Datenübermittlung ist hier schon lange durch. Für diese Hälfte habe ich keine Erklärung, außer das die vorher auch nicht gezahlt haben.

Interessanterweise werden Ausländer scheinbar beschleunigt angeschrieben, man hat wohl Angst das sie wieder weg sind, außerdem vermutet man wohl das sie (überwiegend Studenten) des deutschen Rechts & Sprache nicht mächtig einfach zahlen werden. Naja, wenn da das Schreiben vom Inkasso kommt ist der Vogel ausgeflogen. Aber erkläre mal einem Argentinier das deutsche Verwaltungsrecht.


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Re: Warum bin ich ein Beitragsschuldner?
#10: 24. Oktober 2013, 02:11
Leider habe ich das erst heute hier gelesen - hatte es in den Tiefen des Netzes aber schon mal so ähnlich kommentiert:

habe heute wieder was neues in
Zitat
RundfunkBEITRAGsstaatsvertrag
"in der Fassung des 15. Staatsvertrages zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge"
http://www.media-perspektiven.de/fileadmin/downloads/media_perspektiven/PDF-Dateien/7-Rundfunkbeitragsstaatsvertrag.pdf
gefunden.

Ich habe in PDF-Dokument nach Rundfunkteilnehmer gesucht. Das Wort gibt es 4 mal dort.

Zitat
§ 14
Übergangsbestimmungen
[...]
(3) Soweit der Beitragsschuldner den Anforderungen von Absatz 1 oder 2 nicht nachgekommen ist, wird vermutet, dass jede nach den Bestimmungen des bis zum 31. Dezember 2012 geltenden Rundfunkgebührenstaatsvertrags als 1. privater Rundfunkteilnehmer gemeldete Person nach Maßgabe von § 2 dieses Staatsvertrages oder 2. nicht privater Rundfunkteilnehmer gemeldete natürliche oder juristische Person nach Maßgabe von § 6 dieses Staatsvertrages, unter der bei der zuständigen Landesrundfunkanstalt geführten Anschrift ab Inkrafttreten dieses Staatsvertrages Beitragsschuldner nach den Bestimmungen dieses Staatsvertrages ist.

Verstehe ich es richtig? Wenn ich kein Rundfunkteilnehmer war bin ich dann auch kein Beitragsschuldner?

Da steht doch "dass jede als 1. privater Rundfunkteilnehmer gemeldete Person ab Inkrafttreten dieses Staatsvertrages nach den Bestimmungen dieses Staatsvertrages Beitragsschuldner ist"

Oder sind das nur Übergangsbestimmungen für die Rundfunkteilnehmer?

Exakt, das sind - wie der Titel des Paragrapfen §14 schon sagt:
"ÜBERGANGSBESTIMMUNGEN für die [Anm.: bis 31.12.2012 bereits registrierten] Rundfunkteilnehmer",
damit diese schon mal *prinzipiell* und ohne weiteres Zutun *erfasst* sind - vorbehaltlich deren pro-aktiver, schriftlicher Selbstanzeige/ Änderungsanzeige gem. Abs (1) bzgl. Tatsachen, die "Grund und Höhe der Beitragspflicht nach diesem Staatsvertrag ab dem 1. Januar 2013 betreffen, soweit die Tatsachen zur Begründung oder zum Wegfall der Beitragspflicht oder zu einer Erhöhung oder Verringerung der Beitragsschuld führen."

Jedem bisherigen sogenannten "Rundfunkteilnehmer" wird also schon einmal prinzipiell der Status des sogenannten "Beitragsschuldners" auferlegt - vorbehaltlich späterer "Kontenklärung"...

Das neue Konstrukt des sog. "Rundfunkbeitragsstaatsvertrags" strotzt nur so von "es wird vorausgesetzt", "es wird vermutet" - Beweislastumkehr zugunsten ARD-ZDF-GEZ und gegen den Bürger - ein einziger bürgerfeindlicher Knebelvertrag!!!

:::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::

Es wird nicht genau definiert wer ein Beitragsschuldner ist. Nur ein paar mal erwähnt.
Wie hier zum Beispiel:
Zitat
(1) Im privaten Bereich ist für jede Wohnung von de-ren Inhaber (Beitragsschuldner) ein Rundfunkbeitrag zu entrichten.

Das dürfte aber vermutlich im juristischen Sinne schon völlig ausreichend sein als "Definition":
"INHABER" = "BEITRAGSSCHULDNER"
...auch wenn das weniger mit mathematischer Logik als viel mehr mit politisch-/(un-)rechtlicher Willkür zu tun hat.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. Oktober 2013, 02:15 von Bürger«
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