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Autor Thema: Beitrag/Steuer - Was ist eine Gruppe ? - Seht Ihr das auch so ... ?  (Gelesen 2833 mal)

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Hab jetzt mal versucht, die Definition eines "Beitrages" im Gegensatz zur "Steuer" zu begreifen. Bin dabei über den Begriff der "Gruppe" gestoßen und hoffe, dass meine Gedanken dazu auch für andere interessant sind:

Steuer contra Beitrag - "Was ist eine Gruppe?"

Aus diversen "GEZ-Gutachten" entnehme ich, dass sich ein "Beitrag" von einer "Steuer" darin unterscheidet, dass Steuermittel zur allgemeinen Finanzierung von Staatsaufgaben dienen, während Beiträge dazu dienen, einen "vermuteten Vorteil" (hier also die Möglichkeit, Rundfunkleistungen zu empfangen) einer GRUPPE zu finanzieren, die in den Genuss dieses Vorteils kommt.
Dies impliziert, dass es auch eine "Gegengruppe" geben muss, die nicht in diesen "Genuss" kommt.

Die Gruppe der Beitragsschuldner sind als diejenigen definiert, die in einer Wohnung leben.
Zugleich liest man in den Gutachten (zutreffender Weise), dass
- wegen der Möglichkeiten, Rundfunk auch mit Handys etc. zu empfangen, der Empfang heute ja nicht mehr "raumgebunden" ist und
- durch den Zuordnungstatbestand "Wohnung" ja (fast) alle Bundesbürger betroffen sind.

Die Gruppe derer, die in einer Wohnung leben, schätze ich mal auf 99% der Bundesbürger.
Die Gegengruppe auf etwa 1%.
Diese Gruppen muss man nun mit "sachgerechten Erwägungen" voneinander unterscheiden. D.h. man müsste nun begründen, dass die Wohnungsinhaber einen Vorteil aus dem öffentlich-rechtlichem Rundfunkangebot ziehen und die anderen nicht.
Jetzt gibt es da noch eine andere Gruppe (vielleicht so 1-5%), nämlich die der Fernseh/Rundfunkverweigerer, die - unter Berufung auf ihre Informationsfreiheit, das öffentlich-rechtliche Rundfunkangebot nicht nutzen wollen.
Das wäre eigentlich auch eine "Gegengruppe" - die wird aber - im Gegensatz zu den Obdachlosen bei der Abgrenzung völlig vernachlässigt, obwohl sie möglicherweise größer ist, als die herangezogene Gegengruppe der Obdachlosen.
Eine Begründung dafür, dass eine kleine Gruppe (Obdachlose) anders behandelt wird als eine andere (vermutlich etwas größere) kleine Gruppe (Rundfunkverweigerer), habe ich noch nirgends gefunden.

Weiter wird völlig willkürlich davon ausgegangen, dass die "Gegengruppe" (Obdachlose ) überwiegend aus Nicht-Rundfunk-Nutzern besteht.
Immer, wenn ich Obdachlose mit alten - laut dröhnenden Radios - sehe und höre, überkommen mich starke Zweifel, ob diese "Gruppenabgrenzung" überhaupt stimmt!
Frage: Gibt es irgendeine Untersuchung darüber, inwieweit die "Gegengruppe" der Nicht-Wohnungs-Inhaber tatsächlich nur oder überwiegend aus  "Nicht-Rundfunk-Konsumenten" besteht ? Wenn ja - zu welchem Prozentsatz ? Wie viele Obdachlose haben und nutzen ein Handy ? Wie viele ein altes Radiogerät? Einen Computer ? oder ähnliches ? Wer behauptet, dass Obdachlose nicht die Möglichkeit haben, solche Geräte zum Rundfunkempfang zu nutzen, sollte dies doch auch belegen können.

Ich will damit natürlich in keiner Weise sagen, dass man die Obdachlosen doch zur Kasse bitten soll. Das sind meist arme Schweine, die sicher wesentlich gravierendere Probleme als Rundfunkbeiträge haben. Ich will nur sagen, dass die Einteilung der Bundesbürger in 2 Gruppen - nämlich in die der Wohnungsinhaber und die der Nicht-Wohnungs-Inhaber - überhaupt gar nichts damit zu tun hat, ob jemand auch zum Kreis der Rundfunkkonsumenten zählt! Deshalb ist die "Gruppeneinteilung" völlig willkürlich und sachfremd!
Es liegt letztlich ja auch auf der Hand, dass die Obdachlosen nicht deswegen ausgenommen sind, weil sie keine Rundfunkdienstleistungen in Anspruch nehmen, sondern schlichtweg deshalb, weil sie meist kein Geld haben und - selbst wenn sie doch welches haben (immer wieder gibt es Stories von reichen Bettlern) - sie nicht greifbar sind, weil das mit den Zustellungen und Vollstreckungen zu kompliziert und teuer wird und am Ende nichts einbringt!
 
Wenn die Gruppendefinition ehrlich vorgenommen wäre, würde man einräumen, dass der Rundfunkbeitrag von all denjenigen erhoben wird, die behördlich so erfasst sind, dass die Beitreibung der Gebühr möglich ist.
Die Verbindung zwischen Wohnung und Vorteilen aus dem Rundfunkangebot ist daher ein völlig verlogenes Konstrukt, das nur deshalb vorgenommen wird, damit man irgendwie eine "Gruppe" hat, die sich von der "Gesamtheit der Bundesbürger" unterscheidet. Denn würde man nicht eine Gruppe, sondern die Allgemeinheit belasten, dann spräche dies - wenn ich das richtig verstehe - dafür, dass der Beitrag gar kein Beitrag ist, sondern eine Steuer!!!

Und wenn er eine Steuer wäre, dann wären die Formalien nicht eingehalten, weil dann eben nicht die Länder, sondern der Bund ein Finanzierungsgesetz verabschieden müsste.
Sehe ich das richtig ?

Wenn dem so ist, dann werden die Obdachlosen unseres Landes als "Alibi" Gegen-Gruppe vorgeschoben, um den Beitragsregelungen den Anschein der Rechtmäßigkeit zu geben ...


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Wenn die Gruppendefinition ehrlich vorgenommen wäre, würde man einräumen, dass der Rundfunkbeitrag von all denjenigen erhoben wird, die behördlich so erfasst sind, dass die Beitreibung der Gebühr möglich ist.
Die Verbindung zwischen Wohnung und Vorteilen aus dem Rundfunkangebot ist daher ein völlig verlogenes Konstrukt, das nur deshalb vorgenommen wird, damit man irgendwie eine "Gruppe" hat, die sich von der "Gesamtheit der Bundesbürger" unterscheidet. Denn würde man nicht eine Gruppe, sondern die Allgemeinheit belasten, dann spräche dies - wenn ich das richtig verstehe - dafür, dass der Beitrag gar kein Beitrag ist, sondern eine Steuer!!!

Und wenn er eine Steuer wäre, dann wären die Formalien nicht eingehalten, weil dann eben nicht die Länder, sondern der Bund ein Finanzierungsgesetz verabschieden müsste.
Sehe ich das richtig ?

Wenn dem so ist, dann werden die Obdachlosen unseres Landes als "Alibi" Gegen-Gruppe vorgeschoben, um den Beitragsregelungen den Anschein der Rechtmäßigkeit zu geben ...

Sehr interessante Sichtweise, willnich! Danke!
Das sollte in der Tat haarklein auseinandergenommen werden!
Das Konstrukt des sogenannten "Rundfunkbeitrags"/ "Rundfunkbeitragsstaatsvertrags" strotzt nur so von solcherleich unausgegorenen, mutwillig/ vorsätzlich verklärenden Ungereimtheiten!

Weitere Ausführungen zum Thema finden sich auch hier:

Entlarvt: Rundfunkbeitrag=Steuer; bereits jetzige Gebühr fraglich
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,3800.0.html

...wobei insbesondere auch der Begriff der ZWECKsteuer noch eingehender betrachtet werden sollte.
Denn *das* scheint es momentan am ehesten zu sein.

Dranbleiben!
Weitermachen!

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