Recht hat er, der Herr Höppner. Denn er erwähnt nicht mit einem Wort die Seifenopern, Grill- und Kochshows und die dämlich seichte Unterhaltung wie die Dauerwerbesendung Wetten, dass....
Dabei haben ARD und ZDF wohl kaum bemerkt, dass sie sich mehr und mehr den Privatsendern angeglichen haben.
Aber dennoch gilt: Wer das nicht sehen möchte, der soll auch nicht zahlen müssen. Und um Schwarzseher/Hörer rauszuhalten, gibt es ein recht probates Mittel. Nämlich die Verschlüsselung. Wenn den Kadetten von ARDZDFDRadio schon vom BVG gestattet wird, sich jeglicher technischer Neuerungen zu bemächtigen, dann gilt m. E. andersherum auch die Verpflichtung, die damit einhergehende Möglichkeit der Verschlüsselung nutzen zu müssen.
"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"