Mich verwundert es das beim ersten kleinen gerichtlichen Teilerfolg gegen den Beitragsservice es so wenig Resonanz gibt.
Die offizielle Pressemitteilung des VG Göttingen: AZ: 2 B 785/13
http://www.verwaltungsgericht-goettingen.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=19354&article_id=117918&_psmand=125Wenn man berücksichtigt, dass Meldeämter dafür sorgen müssen, dass Teile der Datensätze des eingefrorenen Datenpakets vom März 2013 (hier Bad Gandersheim) , NICHT weiter gegeben werden dürfen:
Doktortitel
Familienstand
letzte Haupt- und Nebenwohnung
Ist zumindest eine Verzögerung da die genannten Datensätze extrahiert und gelöscht werden müssen.
Soweit ich aus der Lieferkonzept Datei sehen kann, stehen noch die einen oder anderen Städte - Gemeinden im September an. Bei den meisten wird es zu kurzfristig sein noch etwas unternehmen zu können. Aber die einen oder anderen könnten unter Berufung auf das Aktenzeichen ebenfalls noch einen Eilantrag stellen.
Das VG Göttingen stellte fest, dass es sich NICHT um den Aufbau eines zentralen Melderegisters handelt, da die Datensätze an die einzelnen Rundfunkanstalten gesendet werden.
Dies ist meines Erachtens nach nicht richtig. Wie auch aus der Hauptdatei im Lieferkonzept zu erkennen ist, werden die Daten zentral an den Beitragsservice nach Köln geschickt und somit zentral verwaltet.
Hier hatte das VG Göttingen und vielleicht auch der Kläger nicht die richtigen Materialien zur Hand. Wie z.B. die Lieferkonzept Dateien mit den entsprechenden Erläuterungen.
Nimmt man diese nun als Nachweis her, bringt die aktuelle Entscheidung des VG Göttingen mit in Einklang, könnte die Sache für den Beitragsservice viel problematischer aussehen.
München hatte seinerzeit dem Eilantrag von E. Geuer nicht stattgegeben.
Göttingen hat zumindest die Weitergabe in Teilen der Datensätze widersprochen.
VG XY könnte mit erweiterten Nachweisen (Aufbau eines zentralen Melderegisters, wie noch vom VG Göttingen verneint) eventuell ganz anders entscheiden, zu Gunsten des Bürgers. Oder aber auch zu Gunsten des Beitragsservice.
Umso mehr einen Eilantrag stellen würden, desto mehr unterschiedliche, oder auch gleichlautende Entscheidungen hätten wir.
Betrifft natürlich nur diejenigen, deren Daten erst noch zur Übermittlung anstehen (Im September 2013 - März 2014 - September 2014).
Hier wird über Gott und die Welt lamentiert, geschrien und gemeckert, dieses Thema des VG Göttingen findet aber keine Beachtung.
Gerade dieses Thema aber birgt Potenzial für diejenigen, die es noch betrifft. Und es zeigt auch, wie wichtig es ist, dass viele Betroffene dagegen vorgehen müssen. Auch wenn es schon ein Urteil oder eine Entscheidung zu Gunsten des Beitragsservice im Vorfeld gab (Geuer - München). Jedes Bundesland, jedes VG kann anders entscheiden. Also nicht entmutigen lassen und seinen Weg gehen. Vielleicht schreibst gerade DU Geschichte und schaffst es........
Hier noch der Link zur Lieferkonzept Datei wo alles drin steht inkl. der Termine wann für welche Städte die Daten übermittelt werden. Auch das der Beitragsservice die Daten zentral verwaltet für die Rundfunkanstalten.
http://www1.osci.de/sixcms/media.php/13/Lieferkonzept%20mit%20Lieferaufteilung%20final.zipVielleicht findet sich ja noch der eine oder andere, der dagegen erfolgreich vorgeht mit einem Eilantrag.